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neue Betätigungsfelder für Sachverständige? - Werner Baurecht

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Stand: 12.01.2011 30pflicht verneint wird, ist eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls und somit eineRechtsdienstleistung.2. Wird eine solche Rechtsdienstleistung von einem Sachverständigenbüro alsHauptleistung erbracht, ist eine Untersagung nach dem UWG begründet, auchwenn das Schreiben von einem dort angestellten Volljuristen verfasst und unterschriebenwird.3. Es liegt auch keine erlaubte Annextätigkeit im Sinne von § 5 RDG vor, wennder Schwerpunkt eines Schreibens keine technische Untersuchung derRutschfestigkeit der Fliesen beinhaltet, sondern die Auseinandersetzung mitder Verkehrssicherungspflicht ist.Anmerkung:Soweit ersichtlich beschäftigt sich hier ein Gericht zum ersten Mal mit den verschiedenenProblemen der rechtlichen Dienstleistung eines Sachverständigenbüros. DerEntscheidung ist zuzustimmen, weil der Sachverhalt zeigt, dass im Vordergrund nichtdie Beurteilung einer fachlichen Frage stand, sondern dass sich der angestellte Volljuristin seinem Schreiben ausschließlich mit dem Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichtim konkreten Einzelfall beschäftigt hat. Der Fall hätte anders entschiedenwerden müssen, wenn das Sachverständigenbüro sich zunächst in fachlicherWeise mit der Rutschfestigkeit dieser speziellen Fliesen beschäftigt und dies ineiner gutachterlichen Stellungnahme dargestellt hätte. Als zulässige Annexleistungwäre dann eine Ablehnung des Anspruchs wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichtnach § 5 Abs. 1 RDG zulässig gewesen. Richtig sind auch die Ausführungendes Gerichts, dass der angestellte Volljurist in diesem Fall nicht in seiner Eigenschaftals selbständiger Rechtsanwalt tätig geworden ist und dass er als Angestellterauch keine unentgeltliche Dienstleistung im Sinne von § 6 RDG erbracht hat.OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.10.2010 - 6 U 64/10, juris § 2 RDGImmobilienmakler darf Mietvertragsformular und Hilfestellung beim AusfüllenanbietenDas <strong>neue</strong> Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt dem Gewerbetreibenden oderFreiberufler unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erbringung von rechtlichgeprägten Dienstleistungen. Wirbt er mit einer solchen Dienstleistung und ist diese© 2011 by Wolters Kluwer Deutschland GmbH / werner-baurecht.de

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