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Fälle zur KG Fall 1 Fall 2 Fall 3

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Fälle <strong>zur</strong> <strong>KG</strong><strong>Fall</strong> 1A und B haben im Gesellschaftsvertrag keine Regelung über dieAuseinandersetzung getroffen. Angesichts zahlreicher Aktiva der Gesellschaft(Betriebsgrundstück, Fuhrpark etc.), vieler laufender Aufträge und eines erheblichenUnternehmenswertes ermittelt der von B beauftragte Steuerberater vorläufig einenAuseinandersetzungsanspruch des A im <strong>Fall</strong>e dessen Ausschließung in Höhe von €1 Mio. Da weder die Gesellschaft noch B über hinreichende liquide Mittel in dieserHöhe verfügen, nimmt B von der Ausschließung des A Abstand. Stattdessen bietet erA an, seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft zu behalten, sichfortan aber vollständig aus dem operativen Geschäft <strong>zur</strong>ückzuziehen. A ist hierandurchaus interessiert, wenn seine Haftung im Außenverhältnis angemessen reduziertwird. Welche Gesellschaftsform bietet sich hierfür an?Wie können A und B diese Gesellschaftsform begründen?Was würde sich im Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander(Innenverhältnis) gegenüber der bisherigen OHG ändern?<strong>Fall</strong> 2Die „Frittenfett <strong>KG</strong>“ betreibt eine Anlage, in der Altspeisefett in Biokraftstoffeumgewandelt wird. Die Geschäftsführung obliegt dem Firmengründer A. Im Zuge derExpansion des Unternehmens hat dieser die Gesellschafter B und C alsKommanditisten mit einer Einlage und Haftsumme von jeweils € 1 Mio.aufgenommen. B und C haben bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages jeweils €500.000,00 auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt. Wenige Monate später folgteine weitere Einzahlung des B in Höhe von € 500.000,00. Der A beauftragt namensder Gesellschaft die Firma G mit der Erweiterung der bestehenden Anlagen.Während die ersten Abschlagsrechnungen des G noch beglichen werden, bleibt dieSchlussrechnung über € 300.000,00 unbezahlt. Wen kann G insofern in Anspruchnehmen?<strong>Fall</strong> 3Im weiteren Verlauf der Geschäftstätigkeit der „Frittenfett <strong>KG</strong>“ zahlt die Gesellschaftan den B, der wegen der Finanzierung des Studiums seiner 4 Kinder privateGeldnöte hat, € 100.000,00 aus. C bringt in die Gesellschaft unter Anrechnung aufseine Einlage ein Grundstück ein, das die Gesellschafter übereinstimmend mit €300.000,00 bewerten. Der tatsächliche Verkehrswert liegt bei € 200.000,00.Außerdem zahlt er weitere € 200.000,00 als Einlage auf das Konto der Gesellschaftein. Wenige Wochen später kauft ihm die Gesellschaft ein weiteres Grundstück zumPreis von € 200.000,00 ab. Der Verkehrswert dieses Grundstücks beträgt €1


120.000,00. Haften B und C für die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von €100.000,00, welches die Gesellschaft bei der Hausbank H aufgenommen hat?<strong>Fall</strong> 4A, B und C gründen eine weitere Gesellschaft, nämlich die „Superraps <strong>KG</strong>“, die Rapszu Biodiesel verarbeiten soll. Persönlich haftender Gesellschafter ist erneut der A. Bund C übernehmen eine Einlage und Haftsumme von € 1 Mio. Nach derUnterzeichnung des Gesellschaftsvertrages wird die <strong>KG</strong> <strong>zur</strong> Eintragung in dasHandelsregister angemeldet. Angesichts der rasanten Marktentwicklung in diesemBereich wollen A, B und C aber die Eintragung in das Handelsregister nichtabwarten. Deshalb wird bereits am Tage nach der Unterzeichnung desGesellschaftsvertrages der G mit der Errichtung der entsprechenden Anlagebeauftragt. Wer haftet dem G für die vereinbarte Vergütung in Höhe von € 8,5 Mio.?<strong>Fall</strong> 5D vereinbart mit A, B und C seinen Beitritt <strong>zur</strong> „Superraps <strong>KG</strong>“ mit einer Einlage undHaftsumme als Kommanditist in Höhe von € 250.000,00. Haftet er für die zu dieserZeit bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Hausbank H? Könnte Landwirt L,der eine große Partie Raps zum Preis von € 500.000,00 an die <strong>KG</strong> nach derBeitrittsvereinbarung, aber vor Eintragung des Beitritts des D verkauft hat, den D inAnspruch nehmen? Würde sich hieran etwas ändern, wenn D statt seines Beitrittsvon B zum Preis von € 100.000,00 einen voll eingezahlten Kommanditanteil von €250.000,00 erworben hätte?2

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