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Die Affäre Max Planck - Wolf-Ekkehard Lönnig

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24aufschlussreicher Wortwahl von den "ursprünglichen Absichten" darf mannachfragen, was denn wohl Kutscheras Absichten danach waren und heute sind?Könnte es vielleicht weiter zutreffen, dass die Argumente und Formulierungenvon Werner Gieffers – insbesondere in seiner 75-seitigen Buchrezension vonKutscheras "Streitpunkt Evolution" – für Kutschera ärgerlicherweise derarttreffend und überzeugend sind, dass er den Namen Gieffers systematisch aus demvon ihm herausgegeben Werk "Kreationismus in Deutschland" eliminiert hat?Nicht einmal in Beyers Unterkapitel "Anti-Evolutionismus am Kölner <strong>Max</strong>-Plank-Institut" wird Gieffers mehr erwähnt, obwohl er zu diesem Thema nochausführlich in Kutscheras "Streitpunkt Evolution" zitiert wurde und auch danachnoch als Institutsmitglied zu diesen Fragen weiter Stellung bezog (und er inwissenschaftlichen Publikationen seinen früheren Arbeitgeber weiterhin mit"retired from" zitieren darf).Mein Korrekturvorschlag zu Punkt (9):(9) M. N. und A. B. (korrigiert und in den Mund gelegt von W.-E. L.): Lönnig stellte einzusammenhängendes Zitat auf seine Homepage (welches auch auf der offiziellen Homepage der AGEvolutionsbiologie stand und heute bei Herrn Waschke, Mitglied unserer AG Evolutionsbiologie, nachzulesenist), in dem Gründe dafür aufgeführt werden, warum Dr. Gieffers sich zu Kutscheras Wissenschaftsverständnis aneine "terroristische Wissenschaftsauffassung kommunistischer Regime" erinnert fühlt. Wir haben das Zitat ausdem Zusammenhang gerissen, da sonst der Ressentiment-Effekt beim Leser verloren gegangen und vielleicht sogarVerständnis für diese Position eingeräumt worden wäre. Den Autor, Herrn Dr. Werner Gieffers (seinerzeit SeniorScientist und Gruppenleiter am MPIZ und zuvor in der DDR Opfer einer solchen Wissenschaftsauffassung, deralso aus eigener leidvoller Erfahrung sprach) haben wir zwar im PDF- und HTML-Dokument 6mal genannt, abernicht mehr in unserer gedruckten Version, – überhaupt wird der Name Gieffers in dem Buch kein einziges Malmehr erwähnt, u. a. weil sich Kutschera durch diesen Wissenschaftler massiv angegriffen fühlt und er seinenEinwänden zum größten Teil nichts entgegen setzen kann. Und die anderen Dokumente und Stellen, an denendas Zitat sonst noch publiziert war, erwähnen wir bewusst nicht in unseren Beiträgen. Überdies konnte durchdie Buchversion der Eindruck entstehen, dass Lönnig diese Aussage selbst formuliert habe und unsere emotionalaufgeladene Polemik führte erfreulicherweise dazu, dass in Buchrezensionen Schlussfolgerungen wie dieseveröffentlich wurden: "Lönnig … bezeichnet Evolutionsbiologen als Dogmatiker, die eine "terroristischeWissenschaftsauffassung" teilen. Oder "Lönnig schreckte nicht davor zurück seine Gegner später alsDogmatiker, Lügner und Verbrecher hinzustellen" – was wir ja sogar selbst am Ende der Buchversion auchbehaupten.Unsere erfolgreiche Methode der Darstellung und überhaupt unser Verhalten ist hier fein und intellektuell völligredlich und in keiner Weise etwa "infam und verleumderisch" (Anspielung auf eine unserer früheren Äußerungen gegenMenting) – letztendlich geht es uns ja um die Verneinung der so bedeutenden Frage, ob es rational verständlichund nachvollziehbar einen Schöpfer des Universums und des Lebens gibt. Und um als überzeugte Atheistenjeden Ansatz zu dieser für uns absolut unerträglichen Behauptung wirkungsvoll in der Öffentlichkeit zudiskreditieren, haben sich nach all unseren Erfahrungen diese unsere erprobten grundehrlichen und sachlichenMittel und Methoden als die einzigen wirklich Erfolg versprechenden bewährt und wir werden sie entsprechendauch weiterhin einsetzen.Fortsetzung des Originaltextes:(10) M. N. und A. B. (im Namen des Vorstands der AG Evolutionsbiologie, korrigiert von T. W. und U.K., Buchversion hrsg. von Kutschera): Vorläufiger Höhepunkt der polemischen Exzesse ist ein Video desBerliner Filmemachers F. Poppenberg mit dem reißerischen Titel Der Fall des Affenmenschen.W.-E. L.: Auch diese Behauptungen sind als Rechtfertigung der Sperrung völligverfehlt, da sie sich erst auf Ereignisse nach der Sperrung beziehen (Film von2004), sie können also nicht als Rechtfertigung für diesen Vorgang von Anfang2002 bis April 2003 zitiert werden.

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