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Die Affäre Max Planck - Wolf-Ekkehard Lönnig

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Mein Korrekturvorschlag zu Punkt (6):17(6) M. N. und A. B. (korrigiert und in den Mund gelegt von W.-E. L.): …, sie unter der genauenKennzeichnung des Streitpunkts und der wahren Gründe für ihr Vorgehen…Fortsetzung des Originaltextes:(7) M. N. und A. B. (im Namen des Vorstands der AG Evolutionsbiologie, korrigiert von T. W. und U. K.,Buchversion hrsg. von Kutschera): ….der "Inquisition" 1 zu bezichtigen…<strong>Die</strong> Aussage, ich würde meine Kritiker "der Inquisition bezichtigen" istebenfalls unrichtig (das wäre auch inhaltlich verfehlt gewesen, vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Inquisition). In meinem Leserbrief vom 20. 3. 2003 (also einenTag nach der Sperrung), auf den sich M. N. und A. B. mit der ‚Bezichtigung derInquisition’ beziehen, habe ich Folgendes geschrieben:"Herr Kutschera hält meinen Disclaimer in seinem Verbotsantrag vom 11. 2. 2002 für die Aufrechterhaltungmeiner Institutshomepage für unzureichend. Dazu möchte ich anfragen, wieso ein Disclaimer, dass ich nicht imNamen des Instituts spreche, für eine unerwünschte naturwissenschaftliche Kritik am herrschendenphilosophischen Materialismus prinzipiell ungültig sein sollte?Georg Menting weist in seinem Antwortbrief zu M. Mahners Behauptung, dass er mit seinem (übrigens ganzhervorragenden) Beitrag zur Buntbarschevolution in der Naturwissenschaftlichen Rundschau "kreationistischePseudowissenschaft bewerbe", diese Behauptung zurück und stellt unter mehreren anderen Punkten dazuFolgendes fest (2002, p. 312): "<strong>Die</strong> katholische Inquisition im 16. Jahrhundert hat fairer und sorgfältiger alsMahner recherchiert, um zu einem Urteil zu kommen." Ich stelle es dem Leser anheim, ob dieses Urteil auch aufHerrn Kutscheras Kampagne gegen meine Institutshomepage und gegen den "Kreationismus" zutrifft."Ich habe also eine Frage im Anschluss an Georg Mentings Antwortbrief zu denRecherchen der katholischen Inquisition gestellt, und zwar weil einewissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Seite bis zur Sperrungim März 2003 nicht erfolgt war und ich daher auf eventuelle konkreteinhaltliche Einwände zur Internetseite auch nicht antworten konnte. Galileokonnte sich zumindest vorher rational verteidigen (auch wenn es ihm gegen diearistotelischen Dogmatiker nichts genutzt hat). Daher meine Frage im Anschlussan das Zitat nach Menting, dass ‚die katholische Inquisition fairer und sorgfältigerals Mahner recherchiert hat’: "Ich stelle es dem Leser anheim, ob dieses Urteilauch auf Herrn Kutscheras Kampagne gegen meine Institutshomepage und gegenden "Kreationismus" zutrifft."Weiter unten in dem Leserbrief hatte ich geschrieben:Was würden Sie, lieber Leser, weiter von einem Antrag zwecks Verbot der Institutshomepage von HerrnKutschera halten, die mit folgender Begründung arbeiten würde:"<strong>Die</strong> Aussagen von Herrn Kutschera sind z. T. eindeutig gegen die international akzeptierten Grundsätze derNaturwissenschaft Biologie gerichtet (siehe die zahlreichen Details oben) und dienen der Verbreitung einerphilosophisch-materialistischen Weltanschauung, zu der sich der Autor in klaren Worten bekennt ("überzeugterAtheist")."Würden Sie sich nicht an die Diffamierungsmethoden der Inquisition erinnert fühlen?Unter Voraussetzung einer bestimmten Bedingung also noch einmal eine Fragezu Teilaspekten der Inquisition, die der Leser selbst beantworten, bejahen oder –im Gegensatz zu meiner Auffassung – verneinen konnte. Und ich denke, dassnicht einmal die AG Evolutionsbiologie diese Frage unter der obigenVoraussetzung verneinen würde.

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