Die Affäre Max Planck - Wolf-Ekkehard Lönnig

Die Affäre Max Planck - Wolf-Ekkehard Lönnig Die Affäre Max Planck - Wolf-Ekkehard Lönnig

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14geht – das Institutslogo (linker Balken) noch auf meiner privaten Seite zu sehen wäre. Weder Guido Göbel (damalsin der Nachfolge von Kurt Stüber zuständig für die Gestaltung der Institutsseiten) noch ich hatten das gewusst.Herr Göbel hat das daraufhin geändert. Zusätzlich wurde gefordert, dass ein Zwischendisclaimer auftauchensollte, wenn man von meiner Institutsseite auf die Privatseite geht: "Sie verlassen jetzt die Instituts-Internetseite"oder ganz ähnlich. Dergleichen wurde jedoch nie realisiert. Wie kam nun wohl Herr Wirsing auf "seine"Vorschläge? Schaut er sich vielleicht einmal die Woche sämtliche Internetseiten der über 70 Max-Planck-Institutean und prüft alle Links zu privaten Seiten mit besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Institutslogos? Wohlkaum. Am Freitag, dem 4. Juli 2003 rief ich Herrn Roller vom VdBiol an: Jemand, den er nicht nennen wolle, habeihn darauf aufmerksam gemacht, worauf er sich an Herrn Wirsing wandte und dieser an den geschäftsführendenDirektor des MPIZ. Immerhin nach genau oder fast genau drei Jahren hatte Kutschera damit Erfolg, den Linkganz abzuschalten – eine weitere Ruhmestat in der Geschichte der Naturwissenschaften.Könnte es sich also bei dem oben zitierten und weiteren ähnlichen Kommentar(en) von M. N.und A. B. sowie von Kutschera und anderen nicht um den – im Gegensatz zu den historischenTatsachen – wiederholten Appell an die Leserschaft handeln, die Ablehnung, die Vorurteile undMissverständnisse, die einer relativ kleinen religiösen Minderheit (etwa 0,2% der Bevölkerungin Deutschland 2009) bedauerlicherweise bis heute häufig entgegengebracht werden (und zu derKutschera und Mitarbeiter selbst noch mit falschen Bedrohungsszenarien beitragen; Detailswieder bei Schmidt 2006 http://www.weloennig.de/RobertSchmidtDesigner.html), möglichst auch auf dieKontroverse zur Sperrung der Institutsseite und meine im Internet zugänglichen Arbeiten zuübertragen? Die Frage braucht kaum wiederholt zu werden: Arbeitet man mit Sachargumentenoder mit Ressentiments und Beschimpfungen?Dazu sei noch kurz ein ‚Erlebnis’ eines Studenten zitiert, der von 2004 bis 2006 in Kassel Biologie studierte (erhat mir zwar erlaubt, ihn hier mit Namen zu zitieren, aber nach meinen Erfahrungen könnte die AGEvolutionsbiologie versuchen, seine weitere Ausbildung zu behindern, denn er schreibt gerade seineDiplomarbeit). Er bemerkt zu einer Vorlesung Kutscheras (Einführung in die Pflanzenphysiologie am Donnerstag23. Juni 2005, in der es eigentlich um "Sekundärreaktion: Calvin-Zyklus, C4- und CAM-Pflanzen" ging) u. a.Folgendes (nach Kutscheras kritischen Hinweisen zu ID): "Dann schlug er den Bogen von Intelligent Design zudem konkreten Glauben der Zeugen Jehovas, die ihren Gott Jehova als den "intelligenten Designer" ansehen.Kutschera wörtlich: "Wenn Jehova der 'intelligente Designer' ist, na dann Prost Mahlzeit..." Er zog nicht nur dasIntelligent-Design-Konzept ins Lächerliche, sondern benutzte tatsächlich direkt den Namen Jehova und erwähntedie Organisation der Zeugen. Übrigens sei angemerkt, dass er diese nicht direkt verunglimpfte. Er sagtesinngemäß, dass er immer gerne die Wachttürme annähme, ja sogar schon eine große Zahl bei sich zu Hause hätte,und fügte – mit einem höhnischen Lächeln – hinzu: "Wenn die wüssten, wem sie ihre Zeitschriften da geben...". D.h., auch wenn er geschickt genug war, sich nicht unmittelbar an den Zeugen verbal zu "vergehen", schaffte er esdoch sie lächerlich zu machen, nicht unbedingt direkt mit seinen Worten, aber der Mensch hat ja bekanntlich nebender Sprache noch mehr Möglichkeiten sich mitzuteilen…" (Zitiert nach Christoph Heilig 2006:http://members.aon.at/evolution/HintergrundinformationHeiligPDF.pdf. Übrigens werden Gegenargumente zu Kutscheras Darstellungder Evolution der C3- und C4-Pflanzen von ihm nicht zur Kenntnis genommen: vgl. http://www.intelligentdesign.de.vu/.)Ulrike Puvogel, Bundeszentrale für politische Bildung (1998, p. 8):"Die nonkonforme und konsequente Haltung von Zeugen Jehovas gegenüber den Nationalsozialisten verdienthöchsten Respekt und öffentliche Würdigung, wie immer man ihre Motive und ihr Verhalten im einzelnen auchbewerten mag."Ich selbst habe mit einer Vielzahl ehemaliger KZ-Häftlinge gesprochen,insbesondere von etwa 1958 bis Ende der 1990er Jahre, kenne also viele Berichteaus erster Hand. Unabhängig davon hat mir Klaus Günther, der in den 60er und70er Jahren Professor am und Direktor des 2. Zoologischen Instituts in Berlin-Dahlem war, in Übereinstimmung mit den oben zitierten Historikern von derbeispielhaften Haltung der Bibelforscher berichtet, die er anlässlich eines KZ-Besuchs kennen gelernt hatte. Gespräche konnte ich auch mit mehreren Zeugenführen, die in der ehemaligen DDR zu leiden hatten.Eine wissenschaftlich differenzierende Behandlung der Zeugen Jehovas, die vonWeisheit, Menschenliebe und echter Fairness getragen wird, kann unmöglich nur

15Negatives produzieren (unvollkommen sind natürlich alle Menschen). Und siewird sich ganz besonders in einer naturwissenschaftlichen Diskussiongenauestens davor hüten, anstatt mit Sachargumenten mit Ressentiments gegenMinderheiten zu arbeiten – wie das von Kutschera und seinen Mitarbeiternbedauerlicherweise schon seit mehreren Jahren praktiziert wird.(Mehr dazu unter Punkt 24 in der Analyse des ZEIT-Artikelshttp://www.weloennig.de/DieZEITanalyse.html).Zur oben zitierten (abwertend gemeinten) Behauptung von A. B., dass es sich bei meinen beiden Vorträgen inKassel "möglicherweise lediglich um eine Einladung von Seiten der Zeugen Jehovas" gehandelt habe, kann ich nurfeststellen, dass ich eine solche Einladung natürlich sehr geschätzt hätte, aber dass die Aussage von A. B. unrichtigist. Er behauptet zuvor, er habe zu meinen Einladungen zu ID-Seminaren "eine ausgedehnte Recherche"vorgenommen. Da einer der beiden Vorträge sogar in der Hessischen Allgemeinen Zeitung vom 24. Juni 2006 miteinem recht ausführlichem Interview angekündigt wurde (vgl. http://www.weloennig.de/Hessische_Allgemeine.pdf: "LönnigsVortrag beginnt am Sonntag, 25. Juni, 11 Uhr, im Hörsaal des Hessischen Landesmuseums in Kassel. Veranstalterist die Akademie Invitare") und auch direkt auf meiner Homepage vermerkt war http://www.weloennig.de/internetlibrary.html,wäre es für eine "ausgedehnte Recherche" ein Leichtes gewesen, den Veranstalter, die Akademie Invitare,herauszufinden. Die zweite Einladung ging von Wilfrid Balk aus, seinerzeit Professor für Physik an der UniversitätKassel (und inzwischen im Ruhestand) und wurde im ID-Seminar vom Sonntag angekündigt. Kutschera hatte nacheigener Formulierung seine "Spione" zum Hörsaal des Landesmuseums geschickt, so dass Kutschera für A. B. einAnsprechpartner gewesen wäre – beide Veranstalter haben jedenfalls nichts mit den Zeugen Jehovas zu tun. A. B.hat seine Leser auf eine falsche Fährte gelenkt.Schließlich scheint es mir im Zusammenhang mit Punkt (3) nicht uninteressantzu sein, dass "the world’s most notorious atheist", Anthony Flew, der aufgrundder überwältigenden Beweise für ID seine Meinung zur Existenz Gottes geänderthat, in einem Interview 2004 Folgendes sagte: "If I wanted any sort of future life Ishould become a Jehovah's Witness" (vgl. http://www.christianitytoday.com/ct/2004/decemberweb-only/12-6-51.0.html). Und zur Gegenwartssituation der Religionsgemeinschaft ist es wohlaufschlussreich zu erwähnen,"dass die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas unlängst, das heißt am 13. Juni 2006, vom Land Berlin alsKörperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde – dem war ein 12-jähriger Rechtsstreit bis in die höchstenInstanzen vorausgegangen. Mit Urteil vom 1. Februar 2006 setzte das Bundesverwaltungsgericht mit derAnerkennung den Schlusspunkt; dies bedeutet eine rechtliche Gleichstellung mit den Großkirchen. Insbesonderedie Rechtstreue und die Wahrung der Rechte Dritter seitens der Religionsgemeinschaft wurden im Vorfeldgründlich geprüft. Interessanterweise waren zuvor dieselben Vorurteile Gegenstand dieser Prüfung, die einem inZusammenhang mit früheren Religionsverboten doch bekannt vorkommen. Ein vorinstanzliches (negatives) Urteilhatte die mangelnde "Nähe zum Staat" moniert, die mit dem Status einhergehen müsse. Das am 19. Dezember2000 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes legt aber explizit fest: Eine über die allgemeinenAnforderungen hinausgehende "Loyalität zum Staat" dürfe nicht gefordert werden. Dieser "vage Begriff" zielenicht nur auf äußeres Verhalten, sondern auf eine Gesinnung. Damit jedoch würde nicht nur die Rechtssicherheitgefährdet, sondern auch eine Annäherung zum Staat gefördert, die das Grundgesetz weder verlange noch billige. Inihrem tatsächlichen Verhalten erkennen die Zeugen Jehovas den Staat "als von Gott geduldete Übergangsordnungan. Eine darüber hinausgehende Zustimmung oder Hinwendung zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht." Eineweitere Prüfung des Bundesverwaltungsgerichtes – diese Teilaspekteprüfung wurde vom Verfassungsgerichtzurückverwiesen – in den einzelnen Punkten endete mit dem positiven Urteil von 2006. Es wurden keinerleiAnhaltspunkte für eine mangelnde Rechtstreue oder die Verletzung von Rechten Dritter festgestellt. Bedenklichstimmt allerdings, dass für die Vorbereitung dieses Urteils u. a. Jugendämter und Gerichte bundeslandübergreifendbefragt wurden – zwar mit dem für Jehovas Zeugen positiven Rechercheergebnis. Doch ist alleine dieStigmatisierung durch eine solche "Sonder-Recherche" für einen Rechtsstaat schon sehr bedenklich, wie z. B. derrenommierte Religionswissenschaftler und Kirchenhistoriker Gerhard Besier anmerkt. (Az: BVerwG 7 B 80.05)"(so die Journalistin Christiane Willsch an W.-E. L., Mail vom 11. 2. 2009).Mein Korrekturvorschlag zu Punkt (4):

15Negatives produzieren (unvollkommen sind natürlich alle Menschen). Und siewird sich ganz besonders in einer naturwissenschaftlichen Diskussiongenauestens davor hüten, anstatt mit Sachargumenten mit Ressentiments gegenMinderheiten zu arbeiten – wie das von Kutschera und seinen Mitarbeiternbedauerlicherweise schon seit mehreren Jahren praktiziert wird.(Mehr dazu unter Punkt 24 in der Analyse des ZEIT-Artikelshttp://www.weloennig.de/<strong>Die</strong>ZEITanalyse.html).Zur oben zitierten (abwertend gemeinten) Behauptung von A. B., dass es sich bei meinen beiden Vorträgen inKassel "möglicherweise lediglich um eine Einladung von Seiten der Zeugen Jehovas" gehandelt habe, kann ich nurfeststellen, dass ich eine solche Einladung natürlich sehr geschätzt hätte, aber dass die Aussage von A. B. unrichtigist. Er behauptet zuvor, er habe zu meinen Einladungen zu ID-Seminaren "eine ausgedehnte Recherche"vorgenommen. Da einer der beiden Vorträge sogar in der Hessischen Allgemeinen Zeitung vom 24. Juni 2006 miteinem recht ausführlichem Interview angekündigt wurde (vgl. http://www.weloennig.de/Hessische_Allgemeine.pdf: "LönnigsVortrag beginnt am Sonntag, 25. Juni, 11 Uhr, im Hörsaal des Hessischen Landesmuseums in Kassel. Veranstalterist die Akademie Invitare") und auch direkt auf meiner Homepage vermerkt war http://www.weloennig.de/internetlibrary.html,wäre es für eine "ausgedehnte Recherche" ein Leichtes gewesen, den Veranstalter, die Akademie Invitare,herauszufinden. <strong>Die</strong> zweite Einladung ging von Wilfrid Balk aus, seinerzeit Professor für Physik an der UniversitätKassel (und inzwischen im Ruhestand) und wurde im ID-Seminar vom Sonntag angekündigt. Kutschera hatte nacheigener Formulierung seine "Spione" zum Hörsaal des Landesmuseums geschickt, so dass Kutschera für A. B. einAnsprechpartner gewesen wäre – beide Veranstalter haben jedenfalls nichts mit den Zeugen Jehovas zu tun. A. B.hat seine Leser auf eine falsche Fährte gelenkt.Schließlich scheint es mir im Zusammenhang mit Punkt (3) nicht uninteressantzu sein, dass "the world’s most notorious atheist", Anthony Flew, der aufgrundder überwältigenden Beweise für ID seine Meinung zur Existenz Gottes geänderthat, in einem Interview 2004 Folgendes sagte: "If I wanted any sort of future life Ishould become a Jehovah's Witness" (vgl. http://www.christianitytoday.com/ct/2004/decemberweb-only/12-6-51.0.html). Und zur Gegenwartssituation der Religionsgemeinschaft ist es wohlaufschlussreich zu erwähnen,"dass die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas unlängst, das heißt am 13. Juni 2006, vom Land Berlin alsKörperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurde – dem war ein 12-jähriger Rechtsstreit bis in die höchstenInstanzen vorausgegangen. Mit Urteil vom 1. Februar 2006 setzte das Bundesverwaltungsgericht mit derAnerkennung den Schlusspunkt; dies bedeutet eine rechtliche Gleichstellung mit den Großkirchen. Insbesonderedie Rechtstreue und die Wahrung der Rechte Dritter seitens der Religionsgemeinschaft wurden im Vorfeldgründlich geprüft. Interessanterweise waren zuvor dieselben Vorurteile Gegenstand dieser Prüfung, die einem inZusammenhang mit früheren Religionsverboten doch bekannt vorkommen. Ein vorinstanzliches (negatives) Urteilhatte die mangelnde "Nähe zum Staat" moniert, die mit dem Status einhergehen müsse. Das am 19. Dezember2000 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes legt aber explizit fest: Eine über die allgemeinenAnforderungen hinausgehende "Loyalität zum Staat" dürfe nicht gefordert werden. <strong>Die</strong>ser "vage Begriff" zielenicht nur auf äußeres Verhalten, sondern auf eine Gesinnung. Damit jedoch würde nicht nur die Rechtssicherheitgefährdet, sondern auch eine Annäherung zum Staat gefördert, die das Grundgesetz weder verlange noch billige. Inihrem tatsächlichen Verhalten erkennen die Zeugen Jehovas den Staat "als von Gott geduldete Übergangsordnungan. Eine darüber hinausgehende Zustimmung oder Hinwendung zum Staat verlangt das Grundgesetz nicht." Eineweitere Prüfung des Bundesverwaltungsgerichtes – diese Teilaspekteprüfung wurde vom Verfassungsgerichtzurückverwiesen – in den einzelnen Punkten endete mit dem positiven Urteil von 2006. Es wurden keinerleiAnhaltspunkte für eine mangelnde Rechtstreue oder die Verletzung von Rechten Dritter festgestellt. Bedenklichstimmt allerdings, dass für die Vorbereitung dieses Urteils u. a. Jugendämter und Gerichte bundeslandübergreifendbefragt wurden – zwar mit dem für Jehovas Zeugen positiven Rechercheergebnis. Doch ist alleine dieStigmatisierung durch eine solche "Sonder-Recherche" für einen Rechtsstaat schon sehr bedenklich, wie z. B. derrenommierte Religionswissenschaftler und Kirchenhistoriker Gerhard Besier anmerkt. (Az: BVerwG 7 B 80.05)"(so die Journalistin Christiane Willsch an W.-E. L., Mail vom 11. 2. 2009).Mein Korrekturvorschlag zu Punkt (4):

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