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Justizzentrum Bochum - scheuvens + wachten

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Beschädigungen<br />

Folgende Modelle gingen stark beschädigt ein und wurden von der Vorprüfung so weit wie möglich repariert: 1005,<br />

1012. Folgende Modelle gingen leicht beschädigt ein und wurden von der Vorprüfung so weit wie möglich repariert:<br />

1020, 1027.<br />

Verstöße gegen wesentliche Vorgaben der Auslobung<br />

Einige Arbeiten lieferten mehr Pläne als die vorgegebene Zahl von 6 DIN A0 Plänen. Das Preisgericht nimmt die<br />

Arbeiten in Augenschein und stellt fest, dass kein hinreichender Grund zum Auschluss vorliegt. Sämtliche Arbeiten<br />

halten mit den Vorschlägen zum Neubau des <strong>Justizzentrum</strong>s die vorgegebenen Parzellengrenzen ein.<br />

Zulassung und Ausschluss von Arbeiten<br />

Das Preisgericht beschließt einstimmig sämtliche Arbeiten zur Wertung zuzulassen. Die Zulassung der 31 Arbeiten<br />

erfolgt vorbehaltlich einer Nachweispflicht der fristgerechten Aufgabe. Sollten Arbeiten, sofern sie mit einem Preis oder<br />

einem Ankauf prämiert werden, den Nachweis der fristgerechten Einsendung nicht erbringen, werden die Teilnehmer<br />

vom Verfahren ausgeschlossen und die Auszeichnungen aberkannt. Die jeweilige Preis- bzw. Ankaufssumme wird in<br />

diesem Fall gleichmäßig auf die übrigen ausgezeichneten Arbeiten verteilt.<br />

Informationsrundgang<br />

Im Rahmen eines Informationsrundgangs werden die Entwürfe von der Vorprüfung vorgestellt. Das Preisgericht verschafft<br />

sich somit einen Überblick. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Eindrücke werden anschließend im Preisgericht<br />

die Beurteilungskriterien in Erinnerung gerufen und diskutiert, die dem Wettbewerb über die Auslobung zur<br />

Beurteilung zu Grunde gelegt sind:<br />

Städtebauliche Einbindung<br />

Architektonische Qualität<br />

Funktionalität<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Realisierbarkeit<br />

Umweltverträglichkeit / Ökologische Standards<br />

Der Informationsrundgang wird um 12.00 Uhr beendet.<br />

Wertungsrundgänge<br />

Die Jury beginnt einen ersten Wertungsrundgang, in dem die Arbeiten intensiv und umfangreich diskutiert werden<br />

und ein Ausschluss von der weiteren Bewertung einstimmig erfolgen muss. Folgende Arbeiten werden aufgrund gravierender<br />

städtebaulicher und funktionaler Mängel jeweils einstimmig ausgeschieden:<br />

1003 | 1004 | 1005 | 1010 | 1013 | 1014 | 1016 | 1017 | 1018 | 1022 | 1027| 1029 | 1030<br />

Protokoll der Jurysitzung vom 28. November 2006 - Seite 4

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