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Lehrplan - Evangelische Religion, Bayern: Grundschule

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Fachprofil <strong>Evangelische</strong> <strong>Religion</strong>slehre6 Kinder bemühen sich darum, Wahrgenommenes und Erlebtes zu klären und zu verstehen. Im <strong>Religion</strong>sunterrichtbegegnen sie einer Sicht von Wirklichkeit, die die Vordergründigkeit alltäglicher Erfahrungenaufbricht und hinterfragt. In Prozessen differenzierten Erlebens, Wahrnehmens und Denkens sollen Buben undMädchen zu einem tieferen Verständnis ihres äußeren und inneren Erlebens hingeführt werden. In diesemZusammenhang lernen sie im Umgang mit biblischen Geschichten zunehmend bewusster zwischen demWortlaut eines Textes und dessen Bedeutung zu unterscheiden. Dabei soll die Einsicht angebahnt werden, dassdie Worte und Bilder der Bibel nicht im Gegensatz zu ihrem Weltbild stehen, sondern der Glaube zu einervertieften Sicht der äußeren und inneren Wirklichkeit führen kann. Im vielfältigen Umgang mit Symbolen undMetaphern kann die dafür notwendige religiöse Sprachfähigkeit geweckt und gefördert werden. Dies hilft ihnenbei der Sinnerschließung biblischer Texte.6 Kinder brauchen Träume und Visionen, um ihrem Leben Räume in die Zukunft zu erschließen. Im <strong>Religion</strong>sunterrichtwerden ihnen Zugänge zu visionären Bildern und Erzählungen von der Gegenwart und Zukunftdes Reiches Gottes, von Gottes befreiendem und lebensförderndem Wirken eröffnet. Die Kraft dieser visionärenBilder kann ihnen helfen, Mut und Zuversicht in gegenwärtig bedrängenden Situationen zu gewinnen undhilfreiche Vorstellungen für die zukünftige Gestaltung ihres Lebens zu entwickeln.6 Kinder sehnen sich nach Verlässlichkeit in ihrem Leben. Im <strong>Religion</strong>sunterricht begegnen sie christlichgeprägten Riten und Ritualen, in denen sie Geborgenheit, Entlastung und Vergewisserung erfahren. Imgemeinsamen Feiern und in den Festen des Kirchenjahres sollen die Kinder Zugang zur Bedeutung undSinnmitte solcher Riten und Rituale finden und im Umgang mit ihnen ihre ordnende, heilende und menschenverbindendeWirkung erleben.Hinweise zum UnterrichtLernprozesse, die Grundfragen und Bedürfnisse der Kinder mit Erfahrungen des christlichen Glaubens inBeziehung setzen, geschehen in vielfältigen Lehr- und Lernformen:Die Kinder sollen sich im <strong>Religion</strong>sunterricht in handlungs- und erlebnisorientierter Form auf ganzheitliche undkreative Weise mit den dafür vorgesehenen Inhalten auseinander setzen können. Wichtige Mittler im Lernprozesssind Erzählfiguren, mit deren Erfahrungen, Einstellungen und Werthaltungen sich die Kinder identifizieren und zudenen sie Stellung nehmen können. Verschiedene Formen der Darstellung der Inhalte und des Gesprächs dienenauch der kognitiven Verarbeitung, der Klärung, Vertiefung und Vernetzung der Inhalte untereinander.In Formen freien Arbeitens, im fächerverbindenden und im projektorientierten Unterricht können die Kinderlernen, selbst gesteuert und eigenverantwortlich religiöse Inhalte zu erschließen, darzustellen, in Lebenszusammenhängeeinzuordnen und sie einer schulischen und außerschulischen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. DerBezug zur Kirchengemeinde spielt dabei eine wichtige Rolle. Besonders für eine Kooperation mit dem katholischen<strong>Religion</strong>sunterricht sind geeignete Themenfelder gekennzeichnet. Hier können Gemeinsamkeiten entdecktund unterschiedliche konfessionelle Gegebenheiten bedacht werden.In einzelnen Themenbereichen finden sich auch Alternativangebote. Es empfiehlt sich, der jeweiligen schulischenSituation entsprechend, Schwerpunkte zu setzen und für die Klasse und deren Bedürfnisse geeignete Inhalteauszuwählen.Die mit „M“ gekennzeichneten Texte und Lieder sind Inhalte, die die Schüler memorieren sollen. Sie stellenKristallisationspunkte von Lernprozessen dar, um die sich - je nach Situation der Klasse - weitere M-Textegruppieren können.Es gilt auch für die <strong>Grundschule</strong> das „Globalziel für den <strong>Evangelische</strong>n <strong>Religion</strong>sunterricht“ (Amtsblatt für dieEvangelisch-Lutherische Kirche in <strong>Bayern</strong>, Nr. 5 vom 9. März 1992).22

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