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Gestörter Bauablauf: Nachweisen und prüfen

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Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure: www.Fortbilder.de: Detailseitehttp://www.fortbilder.de/index.php?id=19&tx_vcevents%5Buid%5D=180Seite 1 von 321.09.2011VeranstaltungenSEITEDRUCKENSEITE EMPFEHLENVERANSTALTUNG MERKENGestörter <strong>Bauablauf</strong>: <strong>Nachweisen</strong> <strong>und</strong> prüfenDatumVeranstaltungsortVeranstalterSeminarinhalteFreitag, 11.11.2011 9-17 UhrIngenieurakademie NordHohenzollernstraße 5230161 HannoverIngenieurakademie NordUrsel RiechelmannTel.: 0511 39789-12E-Mail: ingenieur-akademie(at)web.deAlle am Bau Beteiligten haben darunter zu leiden. Während derBauausführung wird alles daran gesetzt, das Bauvorhaben fertigzustellen, bei den späteren Forderungen von Mehrkosten durchAuftragnehmer <strong>und</strong> deren Prüfung durch Auftraggeber entstehendann regelmäßig Auseinandersetzungen.Das Seminar wird durch einen praxiserfahrenen Baurechtler <strong>und</strong>einen sachverständigen Bauingenieur im Team gehalten. Ausbaurechtlicher <strong>und</strong> baubetrieblicher Sicht werden die ThemenBehinderung, Behinderungsschaden, Verzug <strong>und</strong> Vertragsstrafeerörtert.Ausgehend vom Bauvertrag werden die Rechte <strong>und</strong> Pflichten derVertragsparteien im Hinblick auf Vertragsfristen, Verzug <strong>und</strong>Vertragsstrafe dargestellt. Einen besonderen Schwerpunkt desSeminars bildet die baubetriebliche Darlegung der Auswirkungen dervom Auftraggeber verschuldeten Behinderung im Hinblick aufFristverlängerungen <strong>und</strong> die Ermittlung des Behinderungsschadensbzw. von Mehrkosten nach den strengen Vorgaben derRechtsprechung, die ein Auftragnehmer vorzunehmen hat.Vertragsstrafenklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>und</strong>die dazu ergangenen neuen Urteile werden eingehend erläutert.Anhand einschlägiger Rechtsprechung wird den Teilnehmerndargestellt, welche vertraglichen Regelungen sich empfehlen,welche Vorkehrungen im Falle einer vom Auftraggeberverschuldeten Behinderung getroffen werden müssen <strong>und</strong> wieberechtigte Ansprüche baubetrieblich nachgewiesen <strong>und</strong>baurechtlich durchgesetzt werden können. Darüber hinaus wirdebenso aufgezeigt, wie Ansprüche von Auftragnehmern geprüftwerden können, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Zieldes Seminars ist es, durch f<strong>und</strong>iertes Gr<strong>und</strong>lagenwissen denKooperationsgedanken der am Bau Beteiligten zu fördern, damitBauen allen wieder Spaß macht.Seminargliederung:Behinderung, Verzug• Vertragsfristen• Behinderung, Behinderungsanzeige, Behinderung durch„Vorunternehmer“• Bauzeitverlängerung• Behinderungsschäden• Verzug• Vertragsstrafe <strong>und</strong> Verzugsschaden• außerordentliches Kündigungsrecht bei Übertragung <strong>und</strong>Unterbrechung der Arbeiten


Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung für Architekten <strong>und</strong> Ingenieure: www.Fortbilder.de: Detailseitehttp://www.fortbilder.de/index.php?id=19&tx_vcevents%5Buid%5D=180Seite 2 von 321.09.2011Methodische Vorgehensweise bei der Analyse gestörter Bauabläufe• Vertraglich vereinbarter <strong>Bauablauf</strong> 0• Konstruktive Leistungsänderungen (technische Nachträge)• Geänderter <strong>Bauablauf</strong> 1• Störereignisse (Behinderung)• Gestörter <strong>Bauablauf</strong> 2Terminliche Folgen gestörter Bauabläufe: Bauzeitänderungen• Bauzeitverlängerung durch konstruktive Leistungsänderungen• Bauzeitverlängerung durch Störereignisse• GesamtbauzeitänderungGeltendmachung von Mehrkosten• Baurechtliche Anforderungen, Kooperation <strong>und</strong>Konfliktmanagement• Geänderter Preis gem. § 2 Abs. 5 VOB/B• Zusätzlicher Preis gem. § 2 Abs. 6 VOB/B• Schadenersatz gem. § 6 Abs. 6 VOB/B• Entschädigungsanspruch gem. § 642 BGBKostenmäßige Folgen gestörter Bauabläufe: Mehrkosten /Schadensersatz• Leerkosten von Personal <strong>und</strong> Betriebsmitteln• Lohn- <strong>und</strong> Stoffpreissteigerungen• Baustellengemeinkosten• Allgemeine Geschäftskosten• Zusammenstellung der Mehrkosten• Wirtschaftsmediation als innovative KonfliktlösungsmöglichkeitZielgruppe:Inhaber, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Projektleiter,OberbauleiterBauleiter, Juristen, Ingenieure <strong>und</strong> ArchitektenReferentenDipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, IngenieurkammerNiedersachsen, öbuv SV für <strong>Bauablauf</strong>störungen /RA Peter ThomasMin. Teilnehmer 15Gebühr150 € für Mitglieder210 € für GästeZielgruppeArchitekten, Sachverständige, Ingenieure, Architektinnen,IngenieurinnenVeranstaltungsnr. 2211-57VeranstaltungstippsAltlasten <strong>und</strong> Gefahrstoffe sicher sanieren

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