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Hinter den Kulissen - Alterszentrum Obere Mühle AG

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Schwerpunkt1 • 2013 • Frühling • 9Mit Genugtuung konnten wir im Rahmen einer grossen Auslegeordnungim Herbst 2011 feststellen, dass wir eigentlichüber alle notwendigen Instrumente verfügen und diese imAlltag tatsächlich anwen<strong>den</strong>. Heimvertrag, Bewohnervertrag,Pflege- und Betreuungsvereinbarung, Bewohnerverfügungusw. mussten also im letzten Jahr nur noch ergänztund angepasst wer<strong>den</strong>. Wobei wir selbstkritisch festhaltenmüssen, dass wir zur Zeit noch ein Abgrenzungsproblem beiUnterscheidung Vorsorgeauftrag, Bewohnerverfügung undPflegevereinbarung haben. Immerhin sind wir uns der dialektischenSchwierigkeiten bewusst und streben Lösungenan, welche für alle Beteiligten verständlich sind.Aktuelle ProblemeNeben all <strong>den</strong> wichtigen Änderungen, die echten Fortschrittbedeuten, sind Probleme schon bei der Einführungdes Gesetzes gegeben. In einigen Punkten ist das Gesetzbereits überholt. Notwendige Anpassungen drängen sichauf. In <strong>den</strong> zwanzig Jahren seiner Entstehung war auchder Zeitgeist Veränderungen unterworfen. Im Betagtenbereichstehen Themen an, die vor zwanzig Jahren nichtin der heute erlebten Bandbreite diskutiert wur<strong>den</strong>. Andieser Stelle möchte ich drei Beispiele erwähnen.SuizidbeihilfeÜber die Differenzierung der verschie<strong>den</strong>en Formen vonSterbehilfe diskutierten ehemals ausschliesslich Expertinnenund Experten. Darunter zu zählen sind aus heutigerSicht in erster Linie die Pflegefachleute, reformierteTheologinnen und Theologen, Ärztinnen und Ärzte. Inder Gesellschaft hatte dieses Thema keinen Platz oder einenschweren Stand. Suizidbeihilfe und deren vielschichtigeKonsequenzen wurde ausschliesslich im Zusammenhangmit <strong>den</strong> strafrechtlichen Konsequenzen betrachtet.Dieser Frage widmet sich das neue Erwachsenenschutzrechtin theoretischen Ansätzen. Wer da definitiv welcheRechte (aber auch Pflichten!) hat, ist zur Zeit nicht einmalunter Rechtsexperten abschliessend geklärt.PatientenverfügungEin anderes Thema, das heute in <strong>den</strong> Medien und somit inder breiten Öffentlichkeit immer mit dem neuen Erwachsenenschutzrechtin Verbindung gebracht wird, ist die Patientenverfügung;wir re<strong>den</strong> von der Bewohnerverfügung.In diesem Zusammenhang müsste noch der neue dazugekommeneBegriff des Vorsorgeauftrags erwähnt wer<strong>den</strong>.Hier bestehen nach wie vor Grauzonen. Auch unter derGültigkeit des neuen Gesetzes sind nicht alle Zuständigkeitendefinitiv geklärt. Es wird sich zeigen, ob das Gesetzdann seinen Zweck erfüllt, wenn der dringend notwendigeKonsens zwischen Bewohnern, Angehörigen, Institutionund Arzt eben nicht gegeben ist. Dies ist nicht eine theoretischeSpitzfindigkeit sondern eine nicht so selten erlebteRealität. Es wird sich auch zeigen, ob die vom Gesetz vorgegebenenbehördlichen Strukturen ihren Anforderungenvor allem quantitativ gewachsen sind.Freie ArztwahlDer dritte Punkt, der vor allem die Institutionen sehr beschäftigt,ist die Art und Weise, wie das neue Erwachsenenschutzrechtdie ärztliche Versorgung definiert. DemBewohner wird auch in Zukunft die freie Hausarztwahlgarantiert. Auf <strong>den</strong> ersten Blick ist das ein selbstverständlichesRecht. Die Väter und Mütter des Gesetzes haben nurausser Acht gelassen, dass viele Pflegeinstitutionen heutezunehmend einen eigenen heimärztlichen Dienst anbietenoder anstreben. Diese Form der medizinischen Versorgungist erfolgreich; was natürlich nicht überall nur Freude auslöst.Die «freie» Arztwahl ist in Wirklichkeit oft keine mehr. VieleHausärztinnen und Hausärzte haben entweder keine Kapazitätenmehr und ihr Engagement – für ihren ehemaligenPatienten und jetzigen Heimbewohner – wird von <strong>den</strong>Krankenkassen schlecht honoriert. Zunehmend stehen dieHausärztinnen und -ärzte unmittelbar vor dem altersbedingtenEnde ihrer Erwerbstätigkeit und wer<strong>den</strong> uns in derbisherigen Form als wichtige Partner verloren gehen. Soll dasneue Erwachsenenschutzrecht seinen Zweck erfüllen ist dasaus der Sicht der Pflegeinstitutionen ein existentieller Punkt.• Alle Malerarbeiteninnen und aussen• Fassa<strong>den</strong>renovationenMichael Hunziker, ZentrumsleiterMalermeister GmbH5600 Lenzburg• Kleine Gipserarbeiten• Trockenbau• Dekorative Technikenwww.furtermalermeister.chTel. 062 891 22 50 Fax 062 891 17 50

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