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Hinter den Kulissen - Alterszentrum Obere Mühle AG

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Schwerpunkt1 • 2013 • Frühling • 10Wir alle tragen die Pflegekosten mitDie Kosten für einen Heimaufenthalt sind immerwieder ein beliebtes Thema, an dem sichoft die Geister schei<strong>den</strong>. Wer zahlt wie viel andie Heimkosten? Ist der Aufenthalt im Pflegeheimfür die Betroffenen in <strong>den</strong> letzten Jahrenteurer gewor<strong>den</strong>? In welchen Heimen sind diePflegebedürftigen mit Wohnsitz Lenzburg?Bereits in <strong>den</strong> Herbst- und Winter-Ausgaben der Mülizytigberichteten wir ausführlich über verschie<strong>den</strong>eSchlüsselbegriffe, insbesondere über die fast unmöglicheAbgrenzung von «Pflege» und «Betreuung». Nun geht’sums «liebe Geld». Die Neuordnung der Pflegefinanzierungauf Bundesebene (Revision KrankenversicherungsgesetzKVG) entlastet die Pflegebedürftigen und dieKrankenkassen. Die Krankenversicherungen müssen nunauch gemäss Gesetz nur noch einen Teil der Pflegekostenbezahlen (vorher haben sie dies trotz Gesetz so gehandhabt…). Dieser Teil wird vom Bundesrat in Fr. pro Pflegestufeexplizit festgelegt. Die verschie<strong>den</strong>en Systeme(z.B. BESA und RAI/RUG) mussten einander angeglichenwer<strong>den</strong>. Aktuell ist das Maximum, das die Krankenkassenbezahlen müssen, Fr. 108.– pro Tag. Die Pflegebedürftigenihrerseits dürfen maximal mit 20% des höchstenKrankenkassen-Beitrags belastet wer<strong>den</strong>. Zurzeit mitmaximal 20% von Fr. 108.–, also Fr. 21.60 pro Tag. Dieöffentliche Hand – im Aargau die Wohnsitz-Gemeinde –muss die Restkosten der Pflege übernehmen. Auch wennes der Kanton wäre, es sind so oder so die Steuerzahlen<strong>den</strong>– also wir alle –, die in einem Akt der Solidarität dieKosten mit tragen.Pflegekosten –Last auf drei Schultern verteiltDer Kanton hat eigens für die Pflegefinanzierung eineStelle geschaffen, die kantonale Clearingstelle. DieseDienststelle ist der zentrale Ansprechpartner, um <strong>den</strong>Zahlungsverkehr zwischen <strong>den</strong> Pflegeheimen, <strong>den</strong>Wohnsitzgemein<strong>den</strong> und dem Kanton sicherzustellen.Die kantonale Clearingstelle übernimmt die Vorfinanzierungdes Anteils der öffentlichen Hand an <strong>den</strong> Pflegekosten(sogenannte «Restkosten der Pflege»). Die vorfinanziertenBeträge durch <strong>den</strong> Kanton wer<strong>den</strong> an die zivilrechtlichenWohnsitzgemein<strong>den</strong>, welche die Restkostender Pflege schlussendlich tragen, weiterverrechnet.Kantonale Tarifordnung für die PflegekostenSeit 2012 gibt es eine einheitliche kantonale Tarifordnungfür die Pflegekosten und zwar unabhängig vom Abrechnungssystem(z.B. BESA oder RAI/RUG). Die Anteileder Krankenkassen sind vom Bund festgelegt (Art. 7aAbs. 3 KLV) und für beide Jahre gleich. Die kantonaleTarifordnung für das Jahr 2013 sieht eine etwas bessereVergütung der Pflegeleistungen vor (neu 57.– pro Stunde).Diese Mehrkosten gehen fast voll zu Lasten derGemein<strong>den</strong>, nur in <strong>den</strong> untersten Pflegestufen wer<strong>den</strong>die Bewohnerinnen und Bewohner etwas stärker belastet.Schon ab Stufe 4 gilt für alle der Einheitstarif 21.60.Es gibt also drei «Schultern», die die Last der Pflegekostengemeinsam tragen (Details dazu in der Tabelle«Kantonale Tarifordnung»): 1. Krankenkasse; 2. Bewohnerin/ Bewohner; 3. Öffentliche Hand (Gemeinde)Gesamt-Kosten für die Bewohnerinnenund BewohnerBewohnerinnen und Bewohner zahlen in <strong>den</strong> meistenHeimen neben dem Anteil an die Pflegekosten eine Taxefür die Hotellerie und eine Taxe für die Betreuung. Überdie Unterscheidung Pflege – Betreuung berichteten wirausführlich in der Mülizytig 4/2012. Einige Heime habeneine einheitliche Pauschale für die Betreuung, andereHeime koppeln sie direkt oder indirekt an die Pflegestufen.Hotellerie und Betreuung gehen voll zu Lasten der Bewohnerinnenund Bewohner. Wenn die AHV, allfälligePensionskassengelder oder das Ersparte nicht reichen, bestehtAnspruch auf Ergänzungsleistung (EL). Zudem kannbei entsprechender Pflegebedürftigkeit – unabhängig von<strong>den</strong> finanziellen Verhältnissen – Hilflosenentschädigung(HE) geltend gemacht wer<strong>den</strong>. Deshalb braucht es dankder neuen Pflegefinanzierung in der Regel keine Sozialhilfemehr, um <strong>den</strong> Aufenthalt im Heim mit zu finanzieren.Dies war bis und mit 2010 noch anders: Die StadtLenzburg musste für etliche Pflegebedürftige namhafteBeiträge an Sozialhilfe leisten.Verhältnisseim <strong>Alterszentrum</strong> <strong>Obere</strong> MühleIm <strong>Alterszentrum</strong> <strong>Obere</strong> Mühle verlangen wir eine Betreuungspauschale,die für alle Pflegestufen gleich hochist. Bei <strong>den</strong> Hotelleriekosten unterschei<strong>den</strong> wir einen

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