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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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▪ HW-33 – Brahme / Dorna bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

▪ HW-34 – Erlbach / Töppeln bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

▪ HW-35 – Saarbach / W<strong>in</strong>dischenbernsdorf bis Mündung <strong>in</strong> den Erlbach<br />

▪ HW-36 – Schoßbach / Stublach bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

▪ HW-37 – Wipse / Stadtgrenze Gera bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

Begründung Z 4-2<br />

Die Ausweisung der Vorranggebiete Hochwasserschutz erfolgt mit der Zielstellung der Sicherung<br />

und Rückgew<strong>in</strong>nung von natürlichen Überschwemmungsflächen und der Risikovorsorge <strong>in</strong><br />

potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (unter anderem h<strong>in</strong>ter Deichen).<br />

Mit der Sicherung der Vorranggebiete Hochwasserschutz ist auch der Erhalt wichtiger ökologischer<br />

und rekreativer Freiraumfunktionen verbunden, welche aus der besonderen Bedeutung<br />

der Auen (wichtiges Strukturelement) für e<strong>in</strong>en funktionsfähigen Naturhaushalt und e<strong>in</strong>e ökologisch<br />

leistungsfähige Kulturlandschaft resultieren. Vorranggebiete Hochwasserschutz besitzen<br />

neben der Hochwasserschutzfunktion auch e<strong>in</strong>e herausragende Bedeutung als Element des<br />

ökologischen Freiraumverbundes.<br />

Die Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden auf der Basis der Vorschläge der zuständigen<br />

Fachbehörde und der entsprechenden fachplanerischen Zuarbeit nach raumordnerischer Abwägung<br />

mit Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunaler Planungs- und<br />

Entwicklungsabsichten bestimmt. Bei deren Abgrenzung werden die Überflutungsgrenzen e<strong>in</strong>es<br />

Hochwasserereignisses zugrunde gelegt, mit dem durchschnittlich e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> e<strong>in</strong>hundert Jahren<br />

(HQ100) zu rechnen ist.<br />

Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen <strong>in</strong> die Vorranggebiete<br />

Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko e<strong>in</strong>er möglichen Überflutung dieser<br />

Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser<br />

schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht. Die <strong>in</strong> den Vorranggebieten<br />

Hochwasserschutz vorhandene Bebauung hat Bestandsschutz und wird regionalplanerisch<br />

nicht <strong>in</strong> Frage gestellt.<br />

Die Hochwasserschutzräume folgender Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken haben<br />

Bedeutung für den vorbeugenden Hochwasserschutz: Hochwasserrückhaltebecken Regis-Serbitz,<br />

Hochwasserrückhaltebecken Meerchen / Gößnitz, Talsperre Schömbach, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Großstöbnitz, Hochwasserrückhaltebecken Camburg, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Ammerbach, Hochwasserrückhaltebecken Gera-Langenberg, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Gera-Türkengraben, Hochwasserrückhaltebecken Watzdorf, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Schkölen / Kiefengrund, Hochwasserrückhaltebecken Gera-Bieblach, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Z südlich Ronneburg, Talsperre Zeulenroda, Talsperre Triptis, Talsperre Leibis / Lichte,<br />

Talsperre Hohenwarte, Talsperre Bleiloch.<br />

4.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />

Zum vorbeugenden Hochwasserschutz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen überschwemmungsgefährdete<br />

Bereiche als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz auszuweisen � LEP, 5.1.15.<br />

G 4-8 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Hochwasserschutz soll der Sicherung überschwemmungsgefährdeter<br />

Bereiche zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei der Abwägung mit<br />

konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen<br />

werden.<br />

▪ hw-1 – Obere Sprotte<br />

▪ hw-2 – Untere Sprotte<br />

▪ hw-3 – Pleiße / Landesgrenze Sachsen bis Sprottemündung<br />

▪ hw-4 – Pleiße / Sprottemündung bis Nobitz<br />

▪ hw-5 – Pleiße / Münsa bis W<strong>in</strong>dischleuba<br />

▪ hw-6 – Pleiße / Fockendorf bis Landesgrenze Sachsen<br />

▪ hw-7 – Schnauder<br />

▪ hw-8 – Whyra / Talsperre Schömbach<br />

▪ hw-9 – Göltzsch / Weiße Elster / Landesgrenze Sachsen bis Greiz<br />

▪ hw-10 – Weiße Elster / Greiz bis Berga<br />

▪ hw-11 – Weiße Elster / Berga bis Gera<br />

89<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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