2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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▪ fs-121 – Wälder, Bergbaufolgelandschaft und strukturreiche Kulturlandschaft<br />
um Lehesten<br />
▪ fs-122 – Ste<strong>in</strong>bachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft<br />
▪ fs-123 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Loquitztal<br />
und Sormitztal<br />
▪ fs-124 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Talsperre<br />
Hohenwarte und Loquitztal<br />
▪ fs-125 – Ilmbachtal, Wilschnitztal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />
Wälder<br />
▪ fs-126 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und<br />
Talsperre Hohenwarte<br />
▪ fs-127 – Weiratal<br />
▪ fs-128 – Schwarzatal, südliche Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche<br />
Kulturlandschaft<br />
▪ fs-129 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld<br />
und Gißrabachtal<br />
▪ fs-130 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und<br />
Rudolstadt, Kulm<br />
Begründung G 4-6<br />
Die Vorbehaltsgebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel großräumig übergreifende Gebietssysteme zur Sicherung<br />
der für e<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung notwendigen, ökologisch <strong>in</strong>takten Freiraumstruktur.<br />
Sie übernehmen wichtige Aufgaben zur Erhaltung der Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
der Landschaft und unterstützen und ergänzen die mit den Vorranggebieten Freiraumsicherung<br />
verbundenen Funktionen � Z 4-1.<br />
Die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung wurden auf der Basis und mit dem gleichen methodischen<br />
Ansatz wie die Vorranggebiete Freiraumsicherung ermittelt, treten aber h<strong>in</strong>sichtlich ihrer<br />
regionalplanerischen Bedeutung bzw. ihres Sicherungsanspruches h<strong>in</strong>ter diese zurück � Begründung<br />
Z 4-1. Ausgewiesen wurden <strong>in</strong>sbesondere Gebiete mit:<br />
▪ e<strong>in</strong>em großräumigen Schutzanspruch auf Grund fachgesetzlicher Regelungen oder Fachplanungen<br />
(z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, usw.),<br />
▪ Verb<strong>in</strong>dungs- bzw. Ergänzungsfunktion vorhandener oder zu schaffender regionaler und<br />
überregionaler Biotopverbundsysteme,<br />
▪ großflächiger Vernetzungsfunktion für Vorranggebiete zur Unterstützung des ökologischen<br />
Freiraumverbundsystemes,<br />
▪ großräumiger Erholungsfunktion,<br />
▪ besonderer Bedeutung für den Erhalt von regional bedeutsamen Ausprägungen biotischer<br />
und abiotischer Freiraumpotenziale (Arten- und Biotopschutz / Ressourcenschutz) sowie des<br />
Landschaftsbildes,<br />
▪ hoher Bedeutung des Wasserschutzes sowie zur Erreichung der Ziele der Europäischen<br />
Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie sowie<br />
▪ Waldgebiete mit besonderen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />
E<strong>in</strong>e Überlagerung mit Vorbehaltsausweisungen Landwirtschaftliche Bodennutzung wurde dann<br />
vorgenommen, wenn beide Funktionen für die Ordnung und Entwicklung unerlässlich s<strong>in</strong>d und<br />
Synergieeffekte für den Kulturlandschaftserhalt bzw. die Kulturlandschaftsentwicklung erzeugt<br />
werden können. Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete.<br />
4.2 Hochwasserschutz<br />
Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für das<br />
Hochwasser-Flächenmanagement im Interesse e<strong>in</strong>er erfolgreichen Hochwasservorsorge festgelegt<br />
� LEP, 5.1.13 / 5.1.14.<br />
G 4-7 Die natürlichen Retentionsfunktionen der Auen <strong>in</strong>sbesondere von Saale, Weißer<br />
Elster, Pleiße, Weida, Orla, Roda, Schwarza, Sprotte, Schnauder, Wyhra, Wethau,<br />
R<strong>in</strong>ne und Sormitz sollen durch Fließgewässerrenaturierung sowie angepasste<br />
Flächennutzung und Landbewirtschaftung erhalten bzw. wiederhergestellt werden.<br />
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Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen