2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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1.1.2 Ländlicher Raum<br />
Auf der Ebene der Landesplanung s<strong>in</strong>d die raumordnerischen Erfordernisse dieser Raumkategorie<br />
<strong>in</strong> � LEP, <strong>2.</strong>3.5 bis <strong>2.</strong>3.7 fixiert.<br />
G 1-4 Die Eigenentwicklung der ostthür<strong>in</strong>gischen Städte und Geme<strong>in</strong>den im Ländlichen<br />
Raum soll angepasst an die teilräumlichen und lokalen Potenziale und Gegebenheiten<br />
erfolgen. Dabei sollen die Standortvorteile der Zentralen Orte h<strong>in</strong>sichtlich<br />
ihrer gebündelten Infrastrukturausstattung sowie ihrer verkehrlichen<br />
Netzknotenfunktion genutzt werden.<br />
Begründung G 1-4<br />
Die Lebensqualität <strong>in</strong> den Städten und Dörfern des Ländlichen Raumes ist die zentrale Voraussetzung<br />
für deren Zukunftssicherung. Für e<strong>in</strong>e positive Zukunftsentwicklung müssen die Eigengestaltungskräfte<br />
im Ländlichen Raum gestärkt werden. Aus der Vielgestaltigkeit des Ländlichen<br />
Raumes <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ergibt sich daher zw<strong>in</strong>gend das Erfordernis,<br />
sich mit den verschiedenen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sowie Stärken und Schwächen der jeweiligen<br />
ländlichen Teilräume ause<strong>in</strong>anderzusetzen. Der Plansatz ist darauf gerichtet, dass bei der Eigenentwicklung<br />
der Städte und Geme<strong>in</strong>den im Ländlichen Raum die spezifischen Stärken und<br />
gewachsenen Strukturen der jeweiligen Teilräume sowie das Know-how der dort lebenden und<br />
arbeitenden Menschen genutzt wird.<br />
Damit die Bevölkerung des Ländlichen Raumes an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben<br />
kann, ist die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e zentrale Aufgabe. Dabei<br />
steht die Schaffung e<strong>in</strong>es ausreichenden Arbeitsplatzangebotes im Mittelpunkt, um unter anderem<br />
der Abwanderung entgegenzuwirken. Im Rahmen dieses langfristigen Entwicklungsprozesses<br />
ist dem Leitbild der dezentralen Konzentration mehr Gewicht beizumessen, denn die ger<strong>in</strong>ge<br />
Bevölkerungsdichte und rückläufige Bevölkerungsentwicklung werfen zunehmend die Frage<br />
nach der Tragfähigkeit bestehender Infrastrukturen auf. Begrenzte Leistungskapazitäten, Infrastrukturfolgekosten<br />
und steigende Ansprüche der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors<br />
an die Qualität <strong>in</strong>frastruktureller Standortfaktoren unterstreichen die s<strong>in</strong>nvolle <strong>in</strong>haltliche<br />
Verknüpfung des Zentrale-Orte-Konzeptes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />
im Ländlichen Raum. So hat die Weiterentwicklung der Zentralen Orte, darunter der<br />
Grundzentren, für den Ländlichen Raum positive Wirkungen. Sie s<strong>in</strong>d als wesentliche Bestandteile<br />
des Ländlichen Raumes anzusehen.<br />
G 1-5 Der Entwicklung der regionsprägenden Kulturlandschaften mit besonderer Eigenart<br />
▪ des Saaletales e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler<br />
▪ des Tales der Weißen Elster e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler<br />
▪ des Pleiße- und Sprottetales<br />
▪ des Plothen-Drebaer Teichgebietes<br />
▪ der agrargeprägten Landschaften im Altenburger Land<br />
▪ der Orlasenke<br />
▪ des Buntsandste<strong>in</strong>-Hügellandes<br />
▪ des Thür<strong>in</strong>ger Vogtlandes<br />
▪ des westlichen und östlichen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges<br />
▪ des Hohen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges und nördlichen Frankenwaldes<br />
▪ des Paul<strong>in</strong>zellaer Waldlandes<br />
▪ der Uhlstädter Heide<br />
▪ des Thür<strong>in</strong>ger Holzlandes<br />
▪ der Bergbaufolgelandschaften um Ronneburg und Seel<strong>in</strong>gstädt sowie um<br />
Meuselwitz und Lucka<br />
soll bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht<br />
beigemessen werden. Dabei sollen <strong>in</strong>sbesondere<br />
▪ die Streuobstwiesen im Raum des Tales der Weißen Elster e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler<br />
zwischen Bad Köstritz und Crossen an der Elster<br />
▪ die Streuobstwiesen und alten Hutungslandschaften im Raum des Saaletales<br />
e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler zwischen Rudolstadt und Dornburg-Camburg<br />
▪ die differenzierte Teichnutzung im Raum des Plothen-Drebaer Teichgebietes<br />
▪ die agrargeprägte Weilerlandschaft im Altenburger Land<br />
3<br />
Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen