24.11.2012 Aufrufe

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

82<br />

B W K L Wa Kl<br />

FS-121 – Aßberg-Hasenleite � � � � �<br />

FS-122 – Meuraer Heide � � � � �<br />

FS-123 – Wurmbergwiese � � �<br />

FS-124 – Die Wulst, Tal der Weißen Schwarza � � � � �<br />

FS-125 – Katzebecken, Wurzelbergfarmde, Löschleite � � � � �<br />

FS-126 – Talberg, Häderbachtal bei Oberha<strong>in</strong> � � �<br />

FS-127 – Schwarzatal und umgebende Wälder � � � � � �<br />

FS-128 – Königseer Stadtwald � � � � �<br />

FS-129 – Muschelkalklandschaft westlich Rudolstadt, Schenkenberg,<br />

Greifenste<strong>in</strong>, Dissau, Ste<strong>in</strong>berg, Südhang der Liske<br />

� � � � � �<br />

FS-130 – Kalmberg � � � � �<br />

FS-131 – Muschelkalklandschaft westlich Teichel, nördlich Remda � � � � �<br />

FS-132 – Muschelkalklandschaft um Teichel, Großkochberg, Engerda,<br />

Hohe Straße<br />

FS-133 – Zechengrund, Moritzberg, Wittmannsgereuther Tal,<br />

Schießplatz bei Beulwitz, Eisenberg, Wirbacher Tal<br />

� � � � � �<br />

� � � � �<br />

FS-134 – Gißrabachtal, Gartenkuppe � � � � �<br />

FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale<br />

zwischen Reschwitz und Kaulsdorf<br />

� � � � � �<br />

FS-136 – Buchholz bei Bucha � � �<br />

FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf � �<br />

Strukturelle Aufwertungsmaßnahmen, wie z.B. Entsiegelungen, Fließgewässerrenaturierungen,<br />

Nutzungsextensivierungen, Gehölzanreicherungen u.a. bilden e<strong>in</strong>e Grundlage für die positive<br />

Entwicklung der Freiraumfunktionen und entsprechen regionalplanerischen Intentionen. Damit<br />

verbunden ist auch der Erhalt e<strong>in</strong>er nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen<br />

z.B. durch e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße, an den Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zipien orientierten Land-, Forst-<br />

und Fischereiwirtschaft. Die landwirtschaftliche Bodennutzung ist <strong>in</strong> den Vorranggebieten Freiraumsicherung<br />

nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Interesse der Erhaltung<br />

der Kulturlandschaft sowie zur langfristigen Flächensicherung für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

möglich.<br />

Die Vorranggebiete wurden auf der Basis der Vorschläge der betroffenen umweltbezogenen<br />

Fachbehörden und entsprechender fachplanerischer Zuarbeiten nach e<strong>in</strong>em Thür<strong>in</strong>gen-e<strong>in</strong>heitlichen<br />

methodischen Grundmuster unter E<strong>in</strong>beziehung naturräumlicher Spezifika aus regionaler<br />

und überregionaler Sicht bestimmt. Diese Gebiete wurden Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen<br />

und kommunaler Entwicklungsabsichten gegenübergestellt und nach den Grundsätzen<br />

der Raumordnung abschließend abgewogen. Grundlage für die Ausweisung waren unter<br />

Berücksichtigung der vom Landesentwicklungsplan vorgegebenen Kriterien <strong>in</strong>sbesondere Gebietsmerkmale<br />

wie:<br />

▪ besondere ökologische Funktionen der natürlichen Lebensgrundlagen, besonders wertvolle<br />

Naturausstattung, e<strong>in</strong>zigartige Standortausprägungen, besondere Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit<br />

natürlicher Ressourcen,<br />

▪ fachrechtlich gesicherte umweltbezogene Schutzgebiete,<br />

▪ besonders großräumige Biotop- und Landschaftskomplexe e<strong>in</strong>schließlich regionalplanerisch<br />

relevanter unzerschnittener, störungsarmer Räume,<br />

▪ Waldgebiete mit herausragenden Nutzungs-, Schutz- und Erholungsfunktionen,<br />

▪ sonstige Gebietsvorschläge der umweltbezogenen Fachbehörden, <strong>in</strong>soweit sie aufgrund ihrer<br />

besonderen Merkmale im Zusammenhang mit den o.g. Kriterien die Zielstellungen der<br />

Vorrangausweisungen unterstützen (geplante Schutzgebiete, besondere für den Biotopverbund<br />

oder den spezifischen Artenschutz wichtige Gebiete, Flächenpools zur Durchführung<br />

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).<br />

In Vogelschutzgebieten wurden bei landwirtschaftlichen Gunstlagen teilweise auch Vorrang-<br />

bzw. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ausgewiesen, wenn dadurch die Erhaltungsziele<br />

der Vogelschutzgebiete nicht gefährdet werden. Dies betrifft z.B. Vogelschutzgebiete,<br />

die überwiegend zum Schutz des Rotmilans ausgewiesen wurden.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!