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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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74<br />

▪ zwischen Königsee, R<strong>in</strong>netal und Rottenbachtal,<br />

▪ zwischen Schwarzatal, Sorbitztal, Mühlbachtal, Dittrichshütte und Bad Blankenburg,<br />

▪ zwischen Oberweißbach, Lichte, Schmiedefeld, Schlagetal und Meura,<br />

▪ zwischen Talsperre Hohenwarte, Wilhelmsdorf, Moxa, Ziegenrück, Altenbeuthen,<br />

Reitzengeschwenda und Neidenberga,<br />

▪ zwischen Talsperre Bleiloch, Bad Lobenste<strong>in</strong>, Ebersdorf, Saalburg, Wernsdorf,<br />

Frössen und Saaldorf,<br />

▪ zwischen Pöllwitzer Wald, Zeulenroda, Naitschau, Hohndorf, Pöllwitz<br />

sollen erhalten werden.<br />

Begründung G 4-4<br />

Die Freiraumzerschneidung als wesentlicher Bee<strong>in</strong>trächtigungsfaktor e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>takten Umwelt hat<br />

<strong>in</strong> den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Im Interesse e<strong>in</strong>er ökologisch leistungsfähigen<br />

Umwelt ist neben der Sicherung des ökologischen Freiraumverbundes � G 4-1<br />

die Sicherung der verbliebenen, ger<strong>in</strong>g durch Zerschneidung und Umweltbelastungen bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

Räume vor allem für die Regeneration (Ruhe- und Rückzugsbereich) von Mensch<br />

und Natur von entscheidender Bedeutung. Der Verlust von unzerschnittenen, störungsarmen<br />

Räumen ist <strong>in</strong> absehbaren Zeiträumen nicht reversibel.<br />

Als unzerschnitten und störungsarm gelten Räume, deren naturräumlicher Zustand wenig durch<br />

Siedlungs- und Infrastruktur überprägt bzw. <strong>in</strong> der Gesamtwahrnehmung bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

Die betreffenden Räume wurden <strong>in</strong> Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie über e<strong>in</strong>en Thür<strong>in</strong>gen spezifischen Kriterienkatalog<br />

ermittelt.<br />

G 4-5 E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung von natürlichen Zug- und Wanderwegen sowie von Rastplätzen<br />

wandernder Tierarten soll vermieden werden. Insbesondere <strong>in</strong> den potenziell<br />

als Wanderungskorridore geeigneten Teilräumen<br />

▪ zwischen östlichem Schiefergebirge / Vogtland und Thür<strong>in</strong>ger Wald sowie<br />

Landesgrenze zu Bayern für die Zielarten Rotwild und Luchs,<br />

▪ im Mittleren Saaletal / Westflanke des Mittleren Saaletales sowie den angrenzenden<br />

Wäldern bis <strong>in</strong> das Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge für die Zielarten Wildkatze,<br />

Fischotter und Biber,<br />

▪ im Mittleren Elstertal für die Zielart Wildkatze,<br />

▪ zwischen östlichem Schiefergebirge / Vogtland e<strong>in</strong>schließlich Weida- und Aumatal,<br />

Plothen-Drebaer Teichgebiet und Oberem Saaletal mit Seitentälern für<br />

die Zielarten Fischotter und Biber,<br />

▪ im bzw. zwischen Pleißetal und Schnaudertal für die Zielart Fischotter<br />

sollen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des großräumigen Biotopverbundes<br />

durchgeführt werden.<br />

Begründung G 4-5<br />

Die <strong>in</strong>tensivierte Nutzung der Landschaft führt zur Verdrängung besonders sensibler Arten, die<br />

Freiraumzerschneidung zur Teilung von Lebensräumen. E<strong>in</strong>e qualitative und quantitative Sicherung<br />

und Verbesserung der Verbundfunktion garantiert die Möglichkeit des Artenaustausches<br />

als Voraussetzung, um stabile Populationen zu erhalten, damit die Arten zu sichern und ihre<br />

Ausbreitung zu fördern. Diese großräumigen Biotopverbundkorridore verm<strong>in</strong>dern Zerschneidungswirkungen<br />

und erleichtern die Durchgängigkeit der Landschaft.<br />

Konzeptionelle Basis für diesen großräumigen Biotopverbund ist das Wanderungsverhalten empf<strong>in</strong>dlicher<br />

Großtierarten mit raumübergreifenden Lebensraumansprüchen. Sie dienen als Zielarten<br />

naturschutzfachlicher Konzepte (Grünbrückenkonzept / Entscheidungskonzept Thür<strong>in</strong>gen)<br />

und tragen gleichzeitig zum funktionellen Verbund von Lebensräumen anderer Arten bei.<br />

4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />

Zur Erhaltung der Freiraumfunktionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />

auszuweisen � LEP, 5.1.3.<br />

Z 4-1 Die im folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Freiraumsicherung s<strong>in</strong>d für die Erhaltung<br />

der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald,<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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