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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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4. Freiraumstruktur<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für den<br />

Schutz und den Erhalt des Freiraumes als Lebensgrundlage und als Ressourcenpotenzial für<br />

die nachfolgenden Generationen festgeschrieben � LEP, 5.1.1 / 5.1.<strong>2.</strong><br />

G 4-1 Zur ökologischen Stabilisierung und Verbesserung des regionalen Naturhaushaltes,<br />

zur Sicherung der dauerhaften Nutzungsfähigkeit regional bedeutsamer natürlicher<br />

Ressourcen sowie unter Berücksichtigung des europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

Natura 2000 sollen die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung<br />

sowie Hochwasserschutz <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen als Schwerpunkträume e<strong>in</strong>es<br />

ökologischen Freiraumverbundsystemes entwickelt werden. Die Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sowie Waldmehrung sollen<br />

das ökologische Freiraumverbundsystem vor allem durch Komplementärwirkungen<br />

unterstützen. Die besondere ökologische Verbundfunktion der Fließgewässer<br />

und ihrer Auen soll durch Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen<br />

gestärkt werden.<br />

Begründung G 4-1<br />

Der ökologische Freiraumverbund dient als funktionell und raumübergreifend zusammenhängendes<br />

Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume. Dieser Verbund ökologisch bedeutsamer<br />

Räume ist die strukturelle Basis für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung e<strong>in</strong>es leistungsfähigen<br />

und funktionsfähigen Naturhaushaltes � LEP, 5.1.11 und zugleich Grundlage für die Erhaltung<br />

unserer natürlichen Lebensgrundlagen <strong>in</strong> ausreichender Qualität und Quantität. Das europäische<br />

Schutzgebietsnetz Natura 2000, mit dem <strong>in</strong>sbesondere bedrohte Arten und Lebensraumtypen<br />

geschützt werden sollen, bildet e<strong>in</strong>en wesentlichen Teil dieses Freiraumverbundes.<br />

Im Landesentwicklungsplan wird die Notwendigkeit, e<strong>in</strong>en regionalplanerischen Beitrag zur<br />

ausgewogenen Weiterentwicklung ökologischer Verbundsysteme im europäischen Maßstab zu<br />

leisten, herausgestellt � LEP, 5.1.3. Die Schwerpunkträume bilden dabei das ökologische<br />

Grundgerüst <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>zelkomponenten. Damit verbunden ist auch der Erhalt<br />

e<strong>in</strong>er dauerhaften Nutzungsfähigkeit des Freiraumes durch e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße, an den<br />

Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zipien orientierten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.<br />

Bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung und Waldmehrung<br />

steht e<strong>in</strong> spezifischer Nutzungsaspekt im Vordergrund der raumordnerischen Sicherung. Als<br />

wesentlicher Bestandteil der Freiraumstruktur wirken diese nutzungsbezogenen Freiraumsicherungen<br />

aber auch als komplementäre Elemente des ökologischen Freiraumverbundsystemes<br />

und sichern mit diesem den Erhalt und die Entwicklung e<strong>in</strong>er großräumig übergreifenden Freiraumstruktur.<br />

Ihre Sicherung be<strong>in</strong>haltet nicht nur den Schutz der für die effektive und dauerhafte<br />

Nutzung wichtigen natürlichen Ressourcen (z.B. Produktion von Nahrung und Rohstoffen) sondern<br />

gleichzeitig den Erhalt von Freiräumen mit wichtigen ökologischen Funktionen (z.B. Kaltluftentstehungsflächen,<br />

Agrotope) sowie Erholungsfunktionen.<br />

Die Sicherung von Freiräumen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den größeren Auen dient dem Schutz bzw. der<br />

Wiederherstellung ihrer natürlichen Rückhaltefunktion für den vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />

Damit verbunden ist generell der Erhalt der räumlichen Voraussetzungen für die ökologische<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und ihrer Talräume, deren Landschaft<br />

vernetzende Struktur auch e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für den ökologischen Freiraumverbund<br />

hat. Die Erreichung e<strong>in</strong>es guten Zustandes aller Gewässer entsprechend EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

2000/60/EG wird dadurch unterstützt.<br />

Die Gewässer Ostthür<strong>in</strong>gens verfehlen derzeit bis auf den Unter- und Mittellauf der Schwarza<br />

den guten Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie. Demnach müssen <strong>in</strong> den weiteren Teilen<br />

der Planungsregion vor allem die Nährstoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Grund- und Oberflächenwässer gesenkt<br />

sowie die Habitatvielfalt und -variabilität der Gewässer verbessert werden. Beide Hauptschwerpunkte<br />

wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten / Lebensräume, Klima, Landschaft<br />

und Wasser aus und werden durch die Ausweisung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

regionalplanerisch unterstützt � LEP, 5.1.6.<br />

4.1 Freiraumsicherung<br />

G 4-2 In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen soll die Schönheit, Vielfalt und Eigenart der<br />

Region prägenden Landschaftsräume, die bisher wenig durch Infrastruktur und<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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