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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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für diese E<strong>in</strong>richtungen erforderlichen überregionalen E<strong>in</strong>zugsbereich sowie dem an diesen<br />

Standorten vorhandenen komplexen Angebot an E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

(Schulen, Freizeite<strong>in</strong>richtungen, Kulture<strong>in</strong>richtungen, Gesundheits-, Sport- und Soziale E<strong>in</strong>richtungen),<br />

woraus sich vielfältige Synergieeffekte ableiten lassen.<br />

G 3-56 E<strong>in</strong>richtungen der Altenhilfe sollen entsprechen dem Eigenbedarf <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den,<br />

E<strong>in</strong>richtungen mit größerem E<strong>in</strong>zugsgebiet, offene ambulante und teilstationäre<br />

E<strong>in</strong>richtungen der Altenhilfe, altersgerechte und Generationen übergreifende<br />

Wohnformen sowie spezielle Kommunikationszentren für Senioren <strong>in</strong><br />

den Zentralen Orten erhalten und weiterentwickelt werden. Sie sollen <strong>in</strong> zentraler<br />

Lage <strong>in</strong>tegriert und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

Begründung G 3-56<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen wird der Anteil der Menschen über 65 Jahre stetig ansteigen<br />

und im Jahr 2020 e<strong>in</strong>en Anteil von ca. 25 % an der Gesamtbevölkerung haben. Damit steigt<br />

auch der Bedarf an Betreuungs- und Pflegee<strong>in</strong>richtungen. Um der steigenden Zahl von Senioren<br />

e<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong> gewohnter Umgebung und so lange wie möglich die Nutzung verschiedener<br />

Dienstleistungen, Freizeit-, Bildungs-, kultureller und sportlicher Angebote zu ermöglichen ist für<br />

die oft <strong>in</strong> ihrer Mobilität e<strong>in</strong>geschränkten Menschen e<strong>in</strong>e mit öffentlichen Verkehrsmitteln gute<br />

Erreichbarkeit sowie optimale E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung dieser E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> das Siedlungsgefüge erforderlich.<br />

Die E<strong>in</strong>richtung von altersgerechten und generationsübergreifenden Wohnformen entspricht<br />

auch den Erfordernissen der Siedlungsentwicklung.<br />

Als Standorte s<strong>in</strong>d dazu die Zentralen Orte wegen ihrer Lage, Größe, Erreichbarkeit mit ÖPNV<br />

sowie wegen der dort vorhandenen zahlreichen zentralen E<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. auch Ärzte,<br />

Apotheken, kulturelle, Bildungs- und Sporte<strong>in</strong>richtungen besonders geeignet. Außerdem können<br />

wegen der Größe und dem E<strong>in</strong>zugsbereich von Zentralen Orten dort entsprechende E<strong>in</strong>richtungen<br />

ausgelastet werden.<br />

G 3-57 E<strong>in</strong>richtungen für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sollen <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen<br />

Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-57<br />

Um Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>e volle Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Netz entsprechender E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> Wohnortnähe erforderlich. Diesem Anliegen entsprechen die höherstufigen Zentralen<br />

Orte, die über das notwendige E<strong>in</strong>zugsgebiet und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den ÖPNV verfügen. Sie s<strong>in</strong>d<br />

auch Standort weiterer E<strong>in</strong>richtungen, die von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung bevorzugt genutzt<br />

werden, wie z.B. Förderzentren, Berufsbildende E<strong>in</strong>richtungen für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung,<br />

e<strong>in</strong> breites Angebot an Fachärzten, Therapeuten und Beratungsstellen sowie kulturellen und<br />

sportlichen E<strong>in</strong>richtungen. Soweit bestehende E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten ausgelastet s<strong>in</strong>d<br />

und wirtschaftlich geführt werden können, steht e<strong>in</strong>er Erhaltung dieser E<strong>in</strong>richtungen nichts entgegen.<br />

G 3-58 Das Netz von Beratungs- und Betreuungse<strong>in</strong>richtungen soll gesichert und ausgebaut<br />

werden. Entsprechende Angebote sollen sich <strong>in</strong> den höherstufigen Zentralen<br />

Orten konzentrieren.<br />

Begründung G 3-58<br />

Für Menschen <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen ist e<strong>in</strong> breites Netz von spezialisierten Angeboten<br />

und Hilfen zur Konfliktbewältigung unumgänglich. Die höherstufigen Zentralen Orte s<strong>in</strong>d als<br />

Konzentrationspunkte von sozialen, gesundheitlichen, Bildungs- und kulturellen E<strong>in</strong>richtungen<br />

und auch wegen ihrer zentralen Lage und Erreichbarkeit mit dem ÖPNV als Standorte für Beratungs-<br />

und Betreuungse<strong>in</strong>richtungen besonders geeignet. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere auch für Frauenhäuser<br />

und Frauenschutzwohnungen, die als besondere Beratungs- und Betreuungse<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> den höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden sollen. Außerdem können wegen<br />

des großen E<strong>in</strong>zugsgebietes von höherstufigen Zentralen Orten diese E<strong>in</strong>richtungen dort<br />

auch am besten ausgelastet werden.<br />

3.3.3 Sporte<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen Sport- und Spielanlagen der Grundversorgung bedarfsgerecht<br />

<strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den zur Verfügung gestellt werden � LEP, 4.3.11. Gesamtsportanlagen<br />

und andere größere Sport- und Spielanlagen sollen bedarfsgerecht <strong>in</strong> Zentralen Orten höherer<br />

Stufe vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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