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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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thür<strong>in</strong>gen K<strong>in</strong>der und Jugendliche besonders gefördert werden. Dazu ist unter anderem e<strong>in</strong> gut<br />

ausgebautes Netz von sozialen E<strong>in</strong>richtungen (wie Schulen, K<strong>in</strong>derhorte, Bibliotheken, Museen,<br />

Sporte<strong>in</strong>richtungen) mit entsprechenden Angeboten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er für K<strong>in</strong>der und Jugendliche gut erreichbaren<br />

Lage erforderlich. Das s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel E<strong>in</strong>richtungen an Haltepunkten des ÖPNV<br />

<strong>in</strong> Nachbarschaft zu anderen von K<strong>in</strong>dern aufgesuchten E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Als Folge der demographischen Entwicklung und der sich daraus abzeichnenden Schließungen<br />

von E<strong>in</strong>richtungen entsteht die Gefahr von sozialen Problemen vor allem im ländlich-peripheren<br />

Raum. Bei zurück gehender Auslastung von E<strong>in</strong>richtungen erlangen deshalb Zentrale Orte als<br />

stabiles Standortnetz e<strong>in</strong>e zunehmende Bedeutung, um mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von Initiativen und<br />

E<strong>in</strong>zelmaßnahmen e<strong>in</strong> k<strong>in</strong>derfreundliches Umfeld zu schaffen.<br />

G 3-53 K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sollen <strong>in</strong> allen Zentralen Orten, <strong>in</strong>tegrative K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-53<br />

Vor allem für Geme<strong>in</strong>den im ländlichen-peripheren Raum wird es zunehmend schwieriger, bei<br />

s<strong>in</strong>kendem Eigenbedarf K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen (K<strong>in</strong>dergärten, K<strong>in</strong>derkrippen, K<strong>in</strong>derhorte<br />

sowie gemischte und komb<strong>in</strong>ierte Formen) vorzuhalten. Deshalb kommt der Erhaltung von K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

im nächst gelegenen Zentralen Ort e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu, da sie<br />

vielerorts im Ländlichen Raum das e<strong>in</strong>zige Nutzungsangebot <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung se<strong>in</strong><br />

werden. Zudem s<strong>in</strong>d die Zentralen Orte wegen ihrer Lage, Erreichbarkeit und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den<br />

ÖPNV als Konzentrationsstandorte für K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> besonderer Weise geeignet.<br />

Integrative K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sichern entsprechend ThürKiTaG die Tagesbetreuung von<br />

beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern sowie von K<strong>in</strong>dern, die entwicklungsverzögert oder benachteiligt s<strong>in</strong>d, geme<strong>in</strong>sam<br />

mit nicht beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern. Diese E<strong>in</strong>richtungen haben e<strong>in</strong> überörtliches E<strong>in</strong>zugsgebiet.<br />

Ihre E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> die höherstufigen Zentralen Orte kann <strong>in</strong> allen Regionsteilen e<strong>in</strong>e<br />

gleichwertige Versorgung für die betroffenen K<strong>in</strong>der und ihre Familien sichern. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

verfügen die höherstufigen Zentralen Orte aufgrund ihrer zentralen Lage, ihrer komplexen Angebote<br />

an sozialen und Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen und ihrer E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den ÖPNV über besonders<br />

günstige Standortbed<strong>in</strong>gungen für diese E<strong>in</strong>richtungen.<br />

G 3-54 Jugendclubs sollen <strong>in</strong> allen Zentralen Orten, K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeitzentren<br />

sowie Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten <strong>in</strong> höherstufigen<br />

Zentralen Orten vorgehalten werden. Darüber h<strong>in</strong>aus eignen sich auch Regional<br />

bedeutsame Tourismusorte als Standorte für Jugendbegegnungsstätten mit<br />

Übernachtungskapazitäten.<br />

Begründung G 3-54<br />

Jugendclubs und K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeitzentren s<strong>in</strong>d wichtige E<strong>in</strong>richtungen der offenen Jugendarbeit,<br />

um K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen e<strong>in</strong>e wohnnahe Freizeitgestaltung außerhalb der Familie<br />

zu ermöglichen. Wegen Geburtenrückgang und Abwanderung wird nicht mehr jede Geme<strong>in</strong>de<br />

entsprechende E<strong>in</strong>richtungen vorhalten können.<br />

Zentrale Orte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere wegen ihrer Eigenschaft als Schulstandorte sowie ihrer guten<br />

Erreichbarkeit und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den ÖPNV für die Vorhaltung von E<strong>in</strong>richtungen der offenen<br />

Jugendarbeit geeignet. Im Gegensatz zu Jugendclubs, für die das E<strong>in</strong>zugsgebiet von Grundzentren<br />

ausreichend ist, werden an K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeitzentren höhere Anforderungen<br />

gestellt h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Größe, e<strong>in</strong>es komplexeren Freizeitangebotes und pädagogischer Betreuung,<br />

e<strong>in</strong>schließlich Jugendbildung und Beratungsangebot. Dies erfordert e<strong>in</strong> wesentlich größeres<br />

überregionales E<strong>in</strong>zugsgebiet, weshalb die höherstufigen Zentralen Orte als Standorte<br />

für diese E<strong>in</strong>richtungen am besten geeignet s<strong>in</strong>d.<br />

Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten (Jugendherbergen, Waldjugendheime,<br />

Jugendgästehäuser und Rüstzeitheime) ermöglichen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen e<strong>in</strong>e organisierte<br />

Freizeitgestaltung während der Schulferien. Als Standorte für Jugendbegegnungsstätten<br />

eignen sich höherstufige Zentrale Orte besonders wegen des dort vorhandenen komplexen<br />

Freizeitangebotes für Jugendliche und der guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

bestehen Jugendbegegnungsstätten <strong>in</strong> Regional bedeutsamen Tourismusorten, die ebenfalls<br />

geeignete Standorte darstellen.<br />

G 3-55 E<strong>in</strong>richtungen der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe sollen <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen<br />

Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-55<br />

Die E<strong>in</strong>ordnung von E<strong>in</strong>richtungen der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (K<strong>in</strong>der- und Jugendheime, betreute<br />

Wohnformen für Jugendliche, Tagesgruppen, Mutter- und K<strong>in</strong>dgruppen, K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzdienste<br />

und Beratungsangebote) <strong>in</strong> höherstufige Zentrale Orte ergibt sich aus dem<br />

65<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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