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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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G 3-48 Die stationäre und teilstationäre psychiatrische Versorgung soll <strong>in</strong> Altenburg,<br />

Gera, Jena, Saalfeld / Rudolstadt und Stadtroda ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-48<br />

Aus der Leistungsentwicklung der letzten Jahre zeichnet sich auf dem Gebiet der Psychiatrie<br />

e<strong>in</strong> zunehmender Bedarf stationärer und teilstationärer Kapazitäten ab. Dem ist rechtzeitig<br />

durch entsprechende bauliche und funktionale Maßnahmen an den etablierten Standorten<br />

Rechnung zu tragen. Damit werden auch gleichzeitig die höherstufigen Zentralen Orte <strong>in</strong> ihrer<br />

Funktion gestärkt.<br />

G 3-49 Das Netz der Vorsorge- oder Rehabilitationskl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> Saalfeld, Bad Blankenburg,<br />

Bad Klosterlausnitz und Bad Lobenste<strong>in</strong> soll erhalten und dem Bedarf entsprechend<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Begründung G 3-49<br />

Für die Durchführung von Heilbehandlungen s<strong>in</strong>d Vorsorge- und Rehabilitationse<strong>in</strong>richtungen<br />

unverzichtbar. Zudem s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen Tourismusorten � 4.6.2 e<strong>in</strong>e<br />

Grundlage zur Umsetzung der dort bestimmten spezifischen touristischen Funktionen Kur /<br />

Wellness und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft. In den Zentralen Orten stärken sie die zentralen<br />

Erlebnisbereiche, woraus sich wichtige Synergieeffekte ergeben.<br />

G 3-50 Die mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgung mit Arzt- und Zahnarztpraxen, ambulanten<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Diagnose- und Therapiee<strong>in</strong>richtungen sowie Apotheken soll <strong>in</strong> allen<br />

Zentralen Orten sichergestellt werden. Hierzu sollen mediz<strong>in</strong>ische Versorgungszentren<br />

e<strong>in</strong>gerichtet bzw. ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-50<br />

Das Anliegen der Raumordnung ist e<strong>in</strong>e möglichst gleichmäßige Versorgung aller Teilregionen,<br />

dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die ambulante mediz<strong>in</strong>ische Versorgung als wichtigem Bestandteil der<br />

gesundheitlichen Grundversorgung der Bürger. Wegen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung<br />

wird vor allem <strong>in</strong> dünn besiedelten ländlichen / peripheren Räumen e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wohnerschwelle<br />

erreicht werden, die als wirtschaftliche Basis für E<strong>in</strong>richtungen der ambulanten mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Grundversorgung unattraktiv ist. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund bietet das Netz Zentraler Orte als E<strong>in</strong>wohnerschwerpunkte<br />

die besten Voraussetzungen für tragfähige ambulante mediz<strong>in</strong>ische E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Grundversorgung.<br />

Mediz<strong>in</strong>ische Versorgungszentren, wie z.B. Ärztehäuser bzw. Gesundheitszentren, <strong>in</strong> denen<br />

mehrere Arztpraxen, Therapeuten, Zahnarzt und Apotheke konzentriert werden, können dazu<br />

beitragen, die mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgung <strong>in</strong> den Zentralen Orten zu sichern.<br />

G 3-51 Die fachärztliche Versorgung soll <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen Orten sichergestellt<br />

werden.<br />

Begründung G 3-51<br />

Facharztpraxen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseits wichtige höherstufige zentralörtliche Funktionen, andererseits<br />

erfordern sie für ihre Tragfähigkeit größere E<strong>in</strong>zugsgebiete, wie sie den Versorgungsbereichen<br />

der Mittelzentren entsprechen. Bei der Ausrichtung der fachärztlichen Versorgung auf die höherstufigen<br />

Zentralen Orte kann auch unter den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels<br />

zukünftig <strong>in</strong> allen Regionsteilen die fachärztliche ambulante mediz<strong>in</strong>ische Versorgung gesichert<br />

werden.<br />

3.3.2 Soziale<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen stationäre Altenpflegee<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> allen Zentralen<br />

Orten vorhanden se<strong>in</strong>, offene ambulante und teilstationäre E<strong>in</strong>richtungen zur Versorgung<br />

pflegebedürftiger Menschen und altersgerechte Wohnformen sollen orientiert am System der<br />

Zentralen Orte <strong>in</strong> allen Landesteilen vorgehalten und ambulante Pflegedienste flächendeckend<br />

sichergestellt werden � LEP, 4.3.10.<br />

G 3-52 E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche sollen <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den entsprechend<br />

dem Eigenbedarf gesichert werden, E<strong>in</strong>richtungen mit größerem E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

<strong>in</strong> Zentralen Orten. E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche sollen wohnungsnah<br />

bzw. <strong>in</strong> zentraler Lage <strong>in</strong>tegriert und mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

gut erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

Begründung G 3-52<br />

Zur Sicherung e<strong>in</strong>er k<strong>in</strong>der- und familienfreundlichen Entwicklung � LEP, Leitbild sollen <strong>in</strong> Ost-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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