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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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G 3-40 Vorhandene Brauchwasserspeicher sollen für die Landwirtschaft vorgehalten<br />

werden und, soweit diese für die Bewässerung nicht mehr benötigt werden, bei<br />

Bedarf anderen geeigneten Nutzungen zugeführt werden.<br />

Begründung G 3-40<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen existieren e<strong>in</strong>e Reihe landwirtschaftlicher Brauchwasserspeicher.<br />

Diese haben mit dem Strukturwandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft nach 1990 zumeist ihre<br />

e<strong>in</strong>stige Bedeutung verloren. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der klimatischen Veränderungen kann e<strong>in</strong>e<br />

Wiedernutzbarmachung jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Dort, wo dies nicht der Fall<br />

ist, sollen anderweitige Nutzungen wie z.B. für die Fischerei oder die Naherholung geprüft werden.<br />

G 3-41 Vorhandene und für e<strong>in</strong>e Nutzung <strong>in</strong> Frage kommende Heilquellen sowie die zugehörigen<br />

E<strong>in</strong>zugsbereiche, <strong>in</strong>sbesondere die Dargebote <strong>in</strong> Bad Blankenburg<br />

und Bad Klosterlausnitz, sollen vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützt werden.<br />

Begründung G 3-41<br />

Heilquellen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> bedeutender Gesundheits- und Wirtschaftsfaktor <strong>in</strong> der Planungsregion.<br />

Zum Erhalt der Heilwirkung darf Heilwasser <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Beschaffenheit nicht verändert und nicht<br />

aufbereitet werden. Es ist aus diesem Grund gegen Veränderungen besonders empf<strong>in</strong>dlich und<br />

vorbeugend zu schützen.<br />

3.3 Soziale Infrastruktur<br />

G 3-42 E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infrastruktur sollen <strong>in</strong> zentraler Lage der Geme<strong>in</strong>den<br />

komb<strong>in</strong>iert und konzentriert werden.<br />

Begründung G 3-42<br />

Wegen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung werden <strong>in</strong> den nächsten Jahren <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> den ländlich-peripheren Räumen viele E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infrastruktur nicht mehr<br />

ausgelastet und von Schließung bedroht se<strong>in</strong>. Das im Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung<br />

durchgeführte Projekt „Anpassungsstrategien für ländliche / periphere Regionen mit<br />

starkem Bevölkerungsrückgang“ hat gezeigt, dass die Bündelung verschiedener sozialer und<br />

anderer E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zentral gelegenen Gebäude im Geme<strong>in</strong>dehauptort (z.B. Geme<strong>in</strong>desitz,<br />

K<strong>in</strong>dergarten, K<strong>in</strong>derhort, kle<strong>in</strong>e Grundschule, Seniorenbetreuung, Freizeite<strong>in</strong>richtung<br />

für Jugendliche, Bücherei, Räume für Vere<strong>in</strong>sarbeit usw.) unter e<strong>in</strong>em Dach e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

positiver Synergieeffekte auf die Versorgung der Bevölkerung, auf das soziale Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de,<br />

auf die Erhaltung Ortsbild prägender Bausubstanz, auf die Senkung von Personalkosten<br />

und Infrastrukturfolgekosten hat. Dieses Modell lässt sich auch auf Wohngebiete bzw.<br />

Stadtteile <strong>in</strong> Mittel- und Großstädten übertragen. Darüber h<strong>in</strong>aus bieten generationsübergreifende<br />

Strukturen (z.B. K<strong>in</strong>dertagesstätte / Tagespflege für ältere Menschen / Beh<strong>in</strong>dertenbetreuung<br />

mit geme<strong>in</strong>samen Konzepten oder Schule mit Ganztageskonzept / Seniorentreff) Möglichkeiten,<br />

Separierungsersche<strong>in</strong>ungen entgegenzuwirken und kommunale Ressourcen zu bündeln.<br />

Soweit bestehende E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infrastruktur im Ländlichen Raum ausgelastet<br />

s<strong>in</strong>d, steht e<strong>in</strong>er Erhaltung dieser E<strong>in</strong>richtungen nichts entgegen. Dies betrifft auch die Errichtung<br />

neuer E<strong>in</strong>richtungen, soweit diese erforderlich, ausgelastet und f<strong>in</strong>anzierbar s<strong>in</strong>d.<br />

3.3.1 Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan soll e<strong>in</strong>e gleichwertige, mediz<strong>in</strong>isch leistungsfähige, stationäre<br />

und möglichst wohnstandortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung, orientiert am Zentrale-Orte-System,<br />

sichergestellt werden � LEP, 4.3.9.<br />

G 3-43 Die Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollen ihre Kooperation<br />

untere<strong>in</strong>ander verstärken. Stationäre E<strong>in</strong>richtungen sollen mit ambulanten,<br />

sozialen und Pflegee<strong>in</strong>richtungen sowie Rehabilitationskl<strong>in</strong>iken vernetzt<br />

und den sich wandelnden Anforderungen angepasst werden.<br />

Begründung G 3-43<br />

Wegen der hohen Anforderungen, die heute an die Gesundheitsfürsorge gestellt werden, ist<br />

verstärkt die Zusammenarbeit stationärer und ambulanter E<strong>in</strong>richtungen untere<strong>in</strong>ander sowie<br />

mit spezialisierten Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungse<strong>in</strong>richtungen erforderlich. Daraus<br />

ergibt sich besonders die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er stärkeren Zusammenarbeit zwischen den<br />

stationären E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Auf Grund der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung besteht <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sbesondere<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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