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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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von rund 0,18 % spiegelt e<strong>in</strong> ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Raumnutzungsansprüchen<br />

und Raumfunktionen wider, die wiederum aus den raumstrukturellen Gegebenheiten <strong>in</strong><br />

Ostthür<strong>in</strong>gen resultieren. Damit verschafft der Regionalplan der Nutzung der W<strong>in</strong>denergie substanziell<br />

Raum, wird der baurechtlichen Privilegierung von W<strong>in</strong>denergieanlagen im Außenbereich<br />

gerecht und berücksichtigt die spezifischen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Z 3-7 Im Vorranggebiet W<strong>in</strong>denergie W-12 – Oettersdorf ist e<strong>in</strong>e Gesamthöhe der<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen von 100 m und im Vorranggebiet W<strong>in</strong>denergie W-6 – Auma /<br />

Gütterlitz ist e<strong>in</strong>e Gesamthöhe der W<strong>in</strong>denergieanlagen von 120 m nicht zu überschreiten.<br />

Begründung Z 3-7<br />

An diesen Standorten besteht aufgrund der Siedlungsnähe bzw. der besonders exponierten Lage<br />

erhöhte Sensibilität h<strong>in</strong>sichtlich der visuellen Bee<strong>in</strong>trächtigung. Am Standort Oettersdorf<br />

dient die Beschränkung der Anlagenhöhe <strong>in</strong>sbesondere der Berücksichtigung der Belange des<br />

Umgebungsschutzes für das raumwirksame Denkmal Bergkirche Schleiz. Durch Beschränkung<br />

der Anlagenhöhe auf 100 m kann auf e<strong>in</strong>e entsprechende Kennzeichnung der Anlagen verzichtet<br />

und damit die optische Wirkung verm<strong>in</strong>dert werden.<br />

Am Standort Auma / Gütterlitz dient die Beschränkung der Anlagenhöhe auf 120 m der Vermeidung<br />

der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Wohngebieten, der Verr<strong>in</strong>gerung der Schallausbreitung, der<br />

Vermeidung der Überformung des bestehenden Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der<br />

vorhandenen W<strong>in</strong>denergieanlagen sowie der Verr<strong>in</strong>gerung der Bee<strong>in</strong>trächtigung für die Bereiche<br />

Freizeit, Sport und Erholung.<br />

G 3-33 In den Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie soll technologisch und gestalterisch e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitliches Ersche<strong>in</strong>ungsbild der W<strong>in</strong>denergieanlagen sichergestellt werden.<br />

Für die Errichtung und Unterhaltung der W<strong>in</strong>denergieanlagen sollen soweit möglich<br />

vorhandene Wege als Zufahrt genutzt werden.<br />

Begründung G 3-33<br />

In der Absicht, e<strong>in</strong>e möglichst hohe W<strong>in</strong>dausbeute zu erreichen, werden im B<strong>in</strong>nenland hohe<br />

bis sehr hohe Anlagen auf Höhenzügen, Bergkuppen und Plateaulagen errichtet. Die exponierten<br />

Standorte, die weite E<strong>in</strong>sehbarkeit und Fernwirkung der Anlagen sowie die Beunruhigung<br />

der Landschaft durch das Drehen der Rotoren bedeuten e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

und der landschaftsgebundenen Erholung. Die optische Wirkung kann landschaftsverträglicher<br />

gestaltet werden, wenn die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es W<strong>in</strong>dparkes errichteten W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

e<strong>in</strong> gleichartiges Ersche<strong>in</strong>ungsbild (Höhe, technische Ausführung, Ausführung<br />

der Masten) aufweisen und sich <strong>in</strong> ihrer Farbgebung <strong>in</strong> das Landschaftsbild e<strong>in</strong>passen. Auch<br />

die Nutzung vorhandener Wege dient der M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus werden hierdurch Erschwernisse bei der landwirtschaftlichen Nutzung vermieden.<br />

3.<strong>2.</strong>3 Telekommunikation<br />

G 3-34 Die Telekommunikations<strong>in</strong>frastruktur und -dienstleistungen sollen <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen so entwickelt werden, dass sie zum Abbau von Standort-<br />

und Strukturnachteilen beitragen. Deshalb soll der Ausbau hochwertiger digitaler<br />

Infrastrukturen (wie Breitbandtechnologien für den schnellen Internetzugang)<br />

zur Schaffung e<strong>in</strong>er flächendeckenden Versorgung sowie gleichwertiger<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong>sbesondere auch im Ländlichen Raum erfolgen.<br />

Begründung G 3-34<br />

Die Ausstattung mit leistungsfähiger Telekommunikations<strong>in</strong>frastruktur und entsprechenden<br />

Dienstleistungen gew<strong>in</strong>nt für die Wirtschaft und die Bevölkerung im Zeichen fortschreitender<br />

Globalisierung und Vernetzung weiter ständig an Bedeutung. Durch die Entwicklung der Telekommunikations<strong>in</strong>frastruktur<br />

werden Voraussetzungen geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Wirtschaft gewährleisten, die Grundversorgung der Bevölkerung sichern und den Zugang<br />

zum Dienstleistungsmarkt ermöglichen.<br />

G 3-35 Die standörtliche E<strong>in</strong>ordnung von Mobilfunkanlagen (Sendeanlagen und Antennenmasten)<br />

soll möglichst gebündelt <strong>in</strong> vorbelasteten Gebieten erfolgen, um die<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme zu m<strong>in</strong>dern und die Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

zu m<strong>in</strong>imieren.<br />

59<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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