24.11.2012 Aufrufe

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

58<br />

nen sowie der privaten Belange der Bürger, Flächeneigentümer, Projektentwickler und Investoren<br />

vorgenommen. Um den Raum nicht zu überlasten und kumulierende Effekte zu vermeiden,<br />

wurde außerdem bei der Ausweisung der Vorranggebiete auf e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destabstand zwischen<br />

den ausgewiesenen Gebieten geachtet, der vom Anteil wertvoller Landschaftsteilräume abhängig<br />

gemacht wurde. Zum Tragen kam letztlich e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand von 5 km. Bei der Abgrenzung<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Gebiete wurden zumeist langgestreckte Zuschnitte vermieden, denn kompakte<br />

Flächen verm<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> der Regel die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Weiterh<strong>in</strong><br />

war der kulturlandschaftliche Reichtum Ostthür<strong>in</strong>gens zu berücksichtigen, wobei nur solche Kulturlandschaften<br />

als schutzwürdig betrachtet wurden, die <strong>in</strong> besonderer Weise durch kulturhistorische<br />

Prägungen gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. In der kle<strong>in</strong>strukturierten, topographisch bewegten Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> der die W<strong>in</strong>denergienutzung Bee<strong>in</strong>trächtigungen anderer Belange<br />

mit sich br<strong>in</strong>gt, wurden zudem ke<strong>in</strong>e Standorte kle<strong>in</strong>er 10 ha festgesetzt. Der auf solch kle<strong>in</strong>en<br />

Flächen zu erwartende W<strong>in</strong>denergieertrag steht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zu den zu<br />

erwartenden nachteiligen Auswirkungen.<br />

In die Untersuchungen, Bewertungen und Abwägung wurden alle im Planentwurf 2007 und im<br />

überarbeiteten Planentwurf 2009 benannten Vorranggebiete, die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />

1999 ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung der W<strong>in</strong>denergie,<br />

sämtliche Bestandsflächen, alle vorliegenden Anträge der privaten Wirtschaft, die gutachterlich<br />

empfohlenen Präferenzräume und weitere möglicherweise potenziell geeignete Flächen e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Nach Abwägung zu den Ergebnissen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zum überarbeiteten Entwurf konnten mit Beschluss der Planungsversammlung vom 10.09.2010<br />

zunächst 12 Gebiete mit e<strong>in</strong>er Fläche von 793 ha als Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie, die zugleich<br />

die Wirkung von Eignungsgebieten haben, ausgewiesen werden. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes 1999 sowie Vorranggebiete des Planentwurfes<br />

2007, des überarbeiteten Planentwurfes 2009 und bisherige Bestandsflächen s<strong>in</strong>d entfallen, <strong>in</strong>soweit<br />

sie mit vorgebrachten abwägungsrelevanten Belangen und dem schlüssigen räumlichen<br />

Gesamtkonzept nicht mehr vere<strong>in</strong>bar waren. Die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 festgesetzten<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die W<strong>in</strong>denergienutzung sowie Bestandsflächen<br />

wurden erneut ausgewiesen, sofern sie sich unter den veränderten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen weiterh<strong>in</strong><br />

geeignet zeigten und der erforderliche M<strong>in</strong>destabstand zu benachbarten Gebieten gewahrt<br />

blieb. In den nicht nochmals aufgenommenen Gebieten genießen die bestehenden Anlagen<br />

Bestandsschutz, der sich aus dem Grundrecht auf Eigentum herleitet. E<strong>in</strong>en überwirkenden<br />

Bestandsschutz, der e<strong>in</strong> Repower<strong>in</strong>g auf diesen „Altstandorten“ erlauben würde, gibt es jedoch<br />

nicht. Stattdessen ist Repower<strong>in</strong>g <strong>in</strong> allen ausgewiesenen Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie unter<br />

den gegebenen gesetzlichen und planerischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen möglich. Damit s<strong>in</strong>d auch<br />

– wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen – Möglichkeiten zum Aufräumen der Landschaft gegeben.<br />

Das Ergebnis der Abwägung zeigt, dass aufgrund der naturräumlichen und kulturlandschaftlichen<br />

Situation <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen südlich der Autobahn A 4 nur wenige – und<br />

dann auch nur kle<strong>in</strong>e – Flächen für die W<strong>in</strong>denergienutzung geeignet s<strong>in</strong>d. Die W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

muss sich damit be<strong>in</strong>ahe ausschließlich auf die nördliche Hälfte der Planungsregion konzentrieren,<br />

<strong>in</strong> der wiederum mittlerweile avifaunistisch bedeutsame Gebiete und Vogelzugkorridore<br />

ausgewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

In e<strong>in</strong>em weiteren Verfahrensschritt hat sich die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger<br />

erneut mit der Frage ause<strong>in</strong>andergesetzt, ob mit dem vorliegenden W<strong>in</strong>denergiekonzept der<br />

W<strong>in</strong>denergienutzung ausreichend substanziell Raum gegeben wurde. Dieser Verfahrensschritt<br />

entspricht e<strong>in</strong>er freiwilligen Selbstkontrolle, erfüllt die gesetzlichen Verpflichtungen, beachtet<br />

sonstige rechtliche Normen und berücksichtigt H<strong>in</strong>weise der Obersten Landesplanungsbehörde.<br />

Die Überprüfung umfasste die Flächenbilanz, die Restriktionskriterien und ihre Anwendung im<br />

Rahmen der Abwägung zu den e<strong>in</strong>zelnen Gebietsvorschlägen. Im Ergebnis dieser Überprüfung<br />

hat der Planträger die im Grenzbereich mehrerer Belange bef<strong>in</strong>dlichen Standorte Rauschwitz<br />

und Remda-Teichel / Treppendorf neu bewertet. Beide Standorte wurden nach veränderter Bewertung<br />

zu den Belangen Natur, Tourismus, Kulturlandschaft, Denkmalschutz und Abständen<br />

zwischen den Gebieten unter Absenkung der Maßstäbe für die Anwendung von Restriktionskriterien<br />

<strong>in</strong> den Regionalplan wieder als Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie aufgenommen. Die Vorgehensweise<br />

ist vertretbar, da sie sowohl die übergreifenden ökologischen und sozialen Belange<br />

berücksichtigt und zugleich den wirtschaftlichen Belangen Rechnung trägt. Damit konnte die gesamte,<br />

für die W<strong>in</strong>denergienutzung vorgehaltene Fläche gegenüber der Gesamtfläche der Vorranggebiete<br />

zur Nutzung von W<strong>in</strong>denergie aus dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 somit<br />

um rund 50 % gesteigert werden. Auf den nunmehr ausgewiesenen 14 Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie<br />

mit rund 835 ha kann e<strong>in</strong>schließlich der Möglichkeiten des Repower<strong>in</strong>g die <strong>in</strong>stallierte<br />

Leistung und reale Leistungsabgabe aus der W<strong>in</strong>denergienutzung nahezu verdoppelt werden.<br />

Der Anteil der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie an der Fläche Ostthür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong> der Größenordnung<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!