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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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56<br />

Ausschlusskriterium / -bereich Pufferzone<br />

Naturschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)<br />

Naturpark (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)<br />

FFH-Gebiet<br />

EU-Vogelschutzgebiet<br />

Biosphärenreservat<br />

Wiesenbrütergebiet<br />

Landschaftsschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)<br />

Wald<br />

– Wald größer 10.000 m²<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

+ 200 m<br />

Vorhandenes Siedlungsgebiet / bauleitplanerisch festgelegtes Siedlungsentwicklungsgebiet<br />

– Wohn- und Mischgebiet, Sondergebiet Krankenhaus o.ä. + m<strong>in</strong>d. 750 m<br />

– Industrie-/Gewerbegebiet, Sondergebiet großflächiger E<strong>in</strong>zelhandel + 300 m<br />

Flug- und Landeplatz <strong>in</strong>kl. Bauschutzbereich<br />

Militärisches Schutzgebiet / Sonderbaufläche Bund<br />

Verkehrstrasse und planfestgestelltes Vorhaben e<strong>in</strong>schließlich sich aus<br />

gesetzlichen Verboten ergebende Anbauverbots- und Beschränkungszone<br />

– Bundesautobahn 100 m<br />

– Bundes-, Landes- und sonstige Straßen 40 m<br />

– Bahn 50 m<br />

Sonstige Leitungstrasse / Anlage der technischen Infrastruktur, Richtfunkstrecke<br />

und planfestgestelltes Vorhaben<br />

Gebiet mit sehr hoher und hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Landschaftsbildes<br />

gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

Gebiet mit sehr hoher und hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit der landschaftsgebundenen<br />

Erholung gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

Die Flächen, die sowohl e<strong>in</strong> ausreichendes W<strong>in</strong>dpotenzial besitzen als auch ke<strong>in</strong>em Ausschlusskriterium<br />

unterliegen, wurden auf weitere, gegebenenfalls konkurrierende Nutzungen<br />

und Belange untersucht (siehe die Liste der restriktiven Kriterien / Bereiche). Dabei handelt es<br />

sich um Belange, die der W<strong>in</strong>denergienutzung nicht <strong>in</strong> jedem Falle entgegenstehen. Bei e<strong>in</strong>em<br />

Teil dieser Kriterien kommt es stark auf die örtlichen Gegebenheiten an (so wie z.B. beim Denkmalschutz),<br />

andere Kriterien wiegen nicht unbed<strong>in</strong>gt so schwer, dass sie für sich alle<strong>in</strong>e geeignet<br />

s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Ausschluss der W<strong>in</strong>denergienutzung zu rechtfertigen (z.B. Flächenpool für Ausgleichsflächen)<br />

und wieder andere s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> manchen Fällen flächenmäßig so kle<strong>in</strong>, dass sie <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> (größeres) Vorranggebiet <strong>in</strong>tegriert werden können (z.B. geschützte Landschaftsbestandteile).<br />

Zu den restriktiven Kriterien gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Pufferzonen für den Vogelschutz: Für den Belang Vogelschutz wurden die aktuellen Empfehlungen<br />

der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Vogelschutzwarten (Abstandsregelungen für<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen<br />

besonders störempf<strong>in</strong>dlicher oder durch W<strong>in</strong>denergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten,<br />

Mai 2008) als Bewertungsmaßstab herangezogen, soweit für die e<strong>in</strong>zelnen Arten und<br />

Lebensräume aus den Empfehlungen aktuelle Daten vorhanden waren. Als Datenquellen<br />

dienten vor allem der mit Stand vom 29.05.2008 verfügbare Datenbestand seit 1998 zu Tierarten<br />

des Informationssystemes der Naturschutzverwaltung (LINFOS) sowie die im Auftrag<br />

des Umweltm<strong>in</strong>isteriums von der Vogelschutzwarte Seebach erarbeitete Vogelzugkarte Thür<strong>in</strong>gen<br />

vom 09.0<strong>2.</strong>2009.<br />

▪ Denkmalschutz: W<strong>in</strong>denergieanlagen können, weil sich ihre Rotorblätter drehen und die Anlagen<br />

heute bis zu 150 m hoch s<strong>in</strong>d, im E<strong>in</strong>zelfall sogar über mehrere Kilometer h<strong>in</strong>weg den<br />

die Landschaft prägenden E<strong>in</strong>druck von Denkmalen stören. Dem Belang Denkmalschutz<br />

wurde daher überall dort Bedeutung beigemessen, wo e<strong>in</strong> potenzielles Vorranggebiet W<strong>in</strong>denergie<br />

dazu geführt hätte, markante Sichtachsen zu verstellen, bestehende Proportionen<br />

zwischen Denkmal und Umgebung zu überprägen oder den Blick <strong>in</strong> grober Weise vom zu<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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