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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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grenzung wurde für alle Vorranggebiete abgeprüft.<br />

Anhand e<strong>in</strong>er Reihe von Ausschlusskriterien wurden des Weiteren all jene Regionsteile ausgesondert,<br />

die e<strong>in</strong>e sehr hohe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, für den<br />

Immissionsschutz, für die Verkehrsabwicklung oder für technische Infrastrukturen besitzen und<br />

<strong>in</strong> denen die W<strong>in</strong>denergienutzung von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen wird (siehe Tabelle der Ausschlusskriterien/-bereiche).<br />

Hierzu gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Schutzgebiete aus dem Bereich des Naturschutzes, deren im Thür<strong>in</strong>ger Naturschutzgesetz<br />

def<strong>in</strong>ierter Schutzzweck e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ordnung von W<strong>in</strong>denergieanlagen verbietet (Naturschutzgebiete,<br />

Naturparke, Nationalparke, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß<br />

§§ 12 bis 15 ThürNatG).<br />

▪ Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung gemäß der Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG zur Erhaltung<br />

der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Flora-Fauna-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie)<br />

sowie Vogelschutzgebiete gemäß der Richtl<strong>in</strong>ie 79/409/EWG zum Schutz<br />

wildlebender Vogelarten: FFH- und Vogelschutzgebiete bilden das Europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. Indem <strong>in</strong> diesen Gebieten die W<strong>in</strong>denergienutzung ausgeschlossen<br />

ist, wurde zunächst vorsorgend vermieden, dass W<strong>in</strong>denergieanlagen im Gebiet selbst<br />

die geschützten Arten und Lebensräume bee<strong>in</strong>trächtigen. Darüber h<strong>in</strong>aus wurde bei solchen<br />

(potenziellen) Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie, die sich <strong>in</strong> der Nähe von FFH- bzw. Vogelschutzgebieten<br />

bef<strong>in</strong>den, im E<strong>in</strong>zelfall geprüft, ob sie die Erhaltungsziele der Gebiete bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

(siehe hierzu auch die Ausführungen im � Umweltbericht). In der weiteren Abwägung<br />

wurde zudem <strong>in</strong> Anlehnung an die Empfehlungen der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

der Vogelschutzwarten bzgl. Abstandsregelungen für W<strong>in</strong>denergieanlagen zu avifaunistisch<br />

bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempf<strong>in</strong>dlicher oder gefährdeter<br />

Vogelarten e<strong>in</strong> Umgebungsschutz für Vogelschutzgebiete berücksichtigt (siehe Liste<br />

der Restriktiven Kriterien / Bereiche).<br />

▪ Wiesenbrütergebiete als Gebiete, <strong>in</strong> denen bestehende und entwicklungsfähige Populationen<br />

von Vogelarten, die Wiesen und Weiden als Brut- und Nahrungshabitat nutzen, durch<br />

Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes geschützt und gefördert werden sollen.<br />

▪ Wald größer 10.000 m² zuzüglich e<strong>in</strong>er Pufferzone von 200 m: Die Errichtung und der Betrieb<br />

von W<strong>in</strong>denergieanlagen im Wald würden e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> dessen Nutz-, Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen bedeuten. Besonders der Lebensraumverlust für heimische Tier- und<br />

Pflanzenarten sowie die Störung der Erholungsnutzung legen es nahe, Wälder als Ausschlussgebiete<br />

zu def<strong>in</strong>ieren. Waldränder wiederum prägen das Landschaftsbild und s<strong>in</strong>d<br />

besonders artenreich. Sie s<strong>in</strong>d Lebensraum für viele Vogel- und Fledermausarten.<br />

▪ Vorhandene und geplante Siedlungsgebiete: Für Wohn- und Mischgebiete sowie für Sondergebiete<br />

Krankenhaus und ähnliches wurde aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />

e<strong>in</strong> Puffer von m<strong>in</strong>destens 750 m angesetzt. Wo erforderlich, wurde der Abstand<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Pufferzone von 1.000 m vergrößert. Dies war <strong>in</strong> der Regel bei Standorten südlich,<br />

südwestlich oder südöstlich von Ortslagen der Fall. Bei Industrie- und Gewerbegebieten<br />

sowie bei großflächigen E<strong>in</strong>zelhandelse<strong>in</strong>richtungen wurde der Abstand entsprechend der<br />

ger<strong>in</strong>geren Schutzbedürftigkeit mit 300 m niedriger gewählt.<br />

▪ Gebiete mit hoher und sehr hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Landschaftsbildes bzw. der landschaftsgebundenen<br />

Erholung gegenüber der W<strong>in</strong>denergienutzung: Diese Gebiete wurden<br />

über e<strong>in</strong> entsprechendes Gutachten ermittelt, <strong>in</strong> dessen Rahmen e<strong>in</strong>e flächendeckende<br />

Landschaftsbildbewertung und e<strong>in</strong>e Bewertung der landschaftsgebundenen Erholung vorgenommen<br />

wurden. Die wichtigsten Kriterien hierbei waren „Eigenart der Landschaft“, „Naturnähe“,<br />

„Vielfalt“, „visuelle Empf<strong>in</strong>dlichkeit“ und „Erholungs<strong>in</strong>frastruktur“. Konkret geschah das<br />

<strong>in</strong> der Weise, dass die gesamte Planungsregion <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Raster von 500 m x 500 m untergliedert<br />

wurde. Jedes e<strong>in</strong>zelne Planquadrat wurde anhand der genannten Kriterien bewertet und<br />

nach Aggregierung der E<strong>in</strong>zelbewertungen e<strong>in</strong>er von fünf Bewertungsstufen zugeordnet. Die<br />

Planquadrate, die den beiden höchsten Bewertungsstufen zugeordnet wurden („sehr hohe<br />

Empf<strong>in</strong>dlichkeit“ bzw. „hohe Empf<strong>in</strong>dlichkeit“), stellen diejenigen Gebiete dar, auf denen sich<br />

die Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen besonders negativ auf das Landschaftsbild / die<br />

landschaftsgebundene Erholung auswirken würde. Grundlage der angewendeten Methodik<br />

ist das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Forschungsprojekt mit dem Titel<br />

„Handlungsempfehlungen zur effizienten umweltverträglichen Planung von W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

für den Norddeutschen Raum …“.<br />

Das Gutachten bezieht sich auf e<strong>in</strong>e dem Stand der Technik entsprechende W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

(W<strong>in</strong>denergieanlagen mit e<strong>in</strong>er Gesamthöhe von 150 m).<br />

55<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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