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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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(Bereich der weiteren Schutzzone) s<strong>in</strong>d Erdwärmeanlagen nach E<strong>in</strong>zelfallprüfung nur e<strong>in</strong>geschränkt<br />

zulässig.<br />

G 3-31 Die Nutzung solarer Strahlungsenergie soll bevorzugt auf Siedlungsflächen<br />

(Dachflächen, Fassaden, Brachflächen etc.) erfolgen. Hierbei sollen Konflikte mit<br />

der Hauptnutzung der Fläche und mit Belangen des Denkmalsschutzes vermieden<br />

werden.<br />

Begründung G 3-31<br />

Bei der Nutzung baulich geprägter Flächen zur Energiegew<strong>in</strong>nung entfällt zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und e<strong>in</strong> Großteil der technischen Infrastruktur (Stromanschluss, Zufahrt usw.) ist <strong>in</strong><br />

der Regel bereits vorhanden. Außerdem wird die Energie dort produziert, wo sie benötigt wird,<br />

was bei Solarthermie die Leitungsverluste erheblich reduziert. Entsprechend den Modelluntersuchungen<br />

zur Nutzung der erneuerbaren Energien <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen (Gude<br />

2008) besteht <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen das Potenzial e<strong>in</strong>es deutlichen Ausbaues für solare Energieerzeugung<br />

auf genutzten Dachflächen.<br />

G 3-32 Für raumbedeutsame Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung sollen unter<br />

dem Aspekt des sparsamen Umganges mit Grund und Boden und der Vorbelastung<br />

des Landschaftsbildes <strong>in</strong>sbesondere ehemals baulich genutzte bzw. versiegelte<br />

Flächen genutzt werden. Auf folgenden konfliktarmen Angebotsflächen soll<br />

die Errichtung von Solarparks bzw. deren Erweiterung ermöglicht und umgesetzt<br />

werden:<br />

▪ Deponie am Kapsgraben Schmölln<br />

▪ Schacht Falkenha<strong>in</strong> Phönix-Nord<br />

▪ Ronneburg-Süd (ehemalige Wismutbetriebsfläche westlich der Brunnenstraße)<br />

▪ Haldenflächen im Umfeld der Industriellen Absetzanlage Culmitzsch<br />

▪ Deponie Greiz-Gommla<br />

▪ Deponie Ilmnitz, Jena<br />

▪ Teilfläche der ehemaligen Kaserne Göttengrün<br />

▪ Teilfläche des ehemaligen Holzwerkes Langenorla<br />

▪ Deponie Eichental Saalfeld<br />

▪ Teilfläche am Schieferpark Lehesten.<br />

Begründung G 3-32<br />

Die Gew<strong>in</strong>nung von Energie ist immer auch mit Raumansprüchen verbunden. Solarparks treten<br />

<strong>in</strong> Konkurrenz mit anderen Nutzungsansprüchen und verändern unsere Kulturlandschaft. Durch<br />

e<strong>in</strong>e räumliche Steuerung und raumverträgliche Gestaltung können jedoch die Nutzungskonflikte<br />

m<strong>in</strong>imiert und e<strong>in</strong>e Zersiedlung der Landschaft vermieden werden. Die Ausweisung von<br />

Standorten für Freiflächenanlagen erfolgt auf der Grundlage e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Prüfung zwischen<br />

der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft, den Landkreisen und den Kommunen. Mit der<br />

Realisierung von raumbedeutsamen Freiflächenanlagen außerhalb von Siedlungsflächen ist e<strong>in</strong>e<br />

erhebliche Zersiedlung der Landschaft und e<strong>in</strong>e visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

(„Technisierung der Landschaft“, „Verspiegelung“) zu erwarten. Diese Auswirkungen auf<br />

die Gesamtlandschaft lassen sich durch die Nutzung von bereits bee<strong>in</strong>trächtigten Flächen verm<strong>in</strong>dern.<br />

Das EEG vom 31.10.2008 sieht zwar weitere Flächenarten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen<br />

vor, wie die Nutzung von <strong>in</strong> Grünland verwandelten Ackerflächen, allerd<strong>in</strong>gs ist<br />

hier bereits e<strong>in</strong> zusätzlicher Landschaftsverbrauch zu verzeichnen, der aufgrund des vorhandenen<br />

Angebotes der erwähnten Flächentypen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen nicht notwendig ist. Als positive<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen gelten:<br />

▪ bereits versiegelte Flächen<br />

▪ Konversions- und Brachflächen<br />

▪ Lärmschutze<strong>in</strong>richtungen entlang der Infrastruktur<br />

▪ ehemalige Müll- und Erddeponien<br />

▪ große zusammenhängende Flächen<br />

▪ hohe mittlere jährliche Globalstrahlungssumme<br />

▪ niedrige mittlere jährliche Lufttemperatur.<br />

Als negative Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und damit als Ausschlusskriterien gelten:<br />

▪ Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

▪ Vorranggebiete Waldmehrung<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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