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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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Standort<br />

Flussgebiet Weiße Elster<br />

In<br />

Betrieb<br />

Außer<br />

Betrieb<br />

51<br />

Installierte<br />

elektrische Leistung<br />

Greiz-Dölau � 250 kW<br />

Neumühle (Lehnamühle) � 250 kW<br />

Neumühle (Mühle Sterner) � ca. 70 kW<br />

Rüßdorf (Matzner Kraftwerke) � ca. 490 kW<br />

Altgernsdorf (Eulamühle) � 25 kW<br />

Berga (Herrenmühle) � ca. 230 kW<br />

Berga (Angermühle) � 200 kW<br />

Clodra � ca. 10 kW<br />

Wünschendorf (Mühle Scharf) � 50 kW<br />

Wünschendorf (Mühle Schulze) � ca. 70 kW<br />

Gera (Vogtlandstr.) � 420 kW<br />

Bad Köstritz (Mühle) � ca. 217 kW<br />

Hartmannsdorf (Mühle) � ca. 19,5 kW<br />

Weida (Mühle) � ca. 18 kW<br />

Flussgebiet Pleiße<br />

Bornsha<strong>in</strong> � 30 kW<br />

Gardschütz (Mühlenwerke) � 45 kW<br />

Treben (Mühle) � 25 kW<br />

Münsa � 50 kW<br />

G 3-30 Die Nutzung oberflächennaher Geothermie soll grundsätzlich <strong>in</strong> der gesamten<br />

Planungsregion weiter ausgebaut werden. Bei der Neuausweisung bzw. Umplanung<br />

von zusammenhängenden Siedlungsgebieten soll frühzeitig geprüft werden,<br />

ob die Bauflächen für e<strong>in</strong>e geothermische Nutzung geeignet s<strong>in</strong>d. Insbesondere<br />

<strong>in</strong> den Räumen des Ostthür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges, des Vogtlandes und des<br />

östlichen Teiles des Altenburger Landes, die im S<strong>in</strong>ne des Grundwasserschutzes<br />

günstige hydrogeologische Verhältnisse aufweisen, soll auf die Nutzung tiefer<br />

Geothermie h<strong>in</strong>gewirkt werden.<br />

Begründung G 3-30<br />

Oberflächennahe Geothermie kann <strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvollem Mix mit anderen Energieträgern zum Beheizen,<br />

aber auch zur Kühlung von Gebäuden sowie für Prozesswärme (und -kälte) e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Sie zeichnet sich aus durch e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Flächenverbrauch und ist dezentral e<strong>in</strong>setzbar.<br />

Geothermie ist e<strong>in</strong>e nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Reserve und steht<br />

ganzjährig bedarfsgerecht zur Verfügung. Vor allem <strong>in</strong> den südlichen und südöstlichen Bereichen<br />

der Planungsregion besteht auf Grund der hier anstehenden meist mächtigen, homogenen<br />

paläozoischen Geste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e hohe Eignung für den E<strong>in</strong>satz von Wärmepumpen (im S<strong>in</strong>ne<br />

des Grundwasserschutzes), da hier das Konfliktpotenzial zwischen Erdwärmenutzung und Aspekten<br />

des Grundwasserschutzes meist ger<strong>in</strong>g ist. Entsprechende Tr<strong>in</strong>k- und Heilwasserschutzgebiete<br />

s<strong>in</strong>d zu beachten. Die ländliche Struktur mit Mittel- und Grundzentren spricht ebenfalls<br />

für den E<strong>in</strong>satz dieser Heizungsart. Der E<strong>in</strong>satz von Grundwasserwärmepumpen setzt <strong>in</strong> jedem<br />

Fall e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung voraus, die bei der Unteren Wasserbehörde e<strong>in</strong>zureichen<br />

ist. In allen anderen Gebieten der Planungsregion mit vor allem mesozoischen Geste<strong>in</strong>en<br />

ist die Nutzung von Erdwärme ebenfalls grundsätzlich möglich. In e<strong>in</strong>er thematischen Übersichtskarte<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (veröffentlicht unter www.tlugjena.de)<br />

wird die Thür<strong>in</strong>ger Landesfläche h<strong>in</strong>sichtlich ihrer hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen<br />

Standorteignung für Anlagen zur Gew<strong>in</strong>nung von Erdwärme abgebildet. Bei Vorhaben<br />

<strong>in</strong> wasserwirtschaftlich ungünstigen oder im S<strong>in</strong>ne des Grundwasserschutzes hydrogeologisch<br />

ungünstigen Gebieten können die Unteren Wasserbehörden e<strong>in</strong>e Verfahrensbeteiligung<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie empfehlen. Diese prüft gegebenenfalls<br />

das Vorhaben h<strong>in</strong>sichtlich der konkreten hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Bohrung<br />

und gibt ihre fachliche Stellungnahme ab. Die Entscheidung über die hieraus abzuleitenden<br />

Konsequenzen obliegt der Unteren Wasserbehörde.<br />

Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor möglichen schädlichen Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

ist das Errichten und Betreiben von Erdwärmesonden, Grundwasserpumpen und Erdkollektoren<br />

<strong>in</strong> den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten sowie von Heilquellenschutzgebieten<br />

(Bereich der Wasserfassung und der engeren Schutzzone) unzulässig. In der Schutzzone III<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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