2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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Standort<br />
Flussgebiet Weiße Elster<br />
In<br />
Betrieb<br />
Außer<br />
Betrieb<br />
51<br />
Installierte<br />
elektrische Leistung<br />
Greiz-Dölau � 250 kW<br />
Neumühle (Lehnamühle) � 250 kW<br />
Neumühle (Mühle Sterner) � ca. 70 kW<br />
Rüßdorf (Matzner Kraftwerke) � ca. 490 kW<br />
Altgernsdorf (Eulamühle) � 25 kW<br />
Berga (Herrenmühle) � ca. 230 kW<br />
Berga (Angermühle) � 200 kW<br />
Clodra � ca. 10 kW<br />
Wünschendorf (Mühle Scharf) � 50 kW<br />
Wünschendorf (Mühle Schulze) � ca. 70 kW<br />
Gera (Vogtlandstr.) � 420 kW<br />
Bad Köstritz (Mühle) � ca. 217 kW<br />
Hartmannsdorf (Mühle) � ca. 19,5 kW<br />
Weida (Mühle) � ca. 18 kW<br />
Flussgebiet Pleiße<br />
Bornsha<strong>in</strong> � 30 kW<br />
Gardschütz (Mühlenwerke) � 45 kW<br />
Treben (Mühle) � 25 kW<br />
Münsa � 50 kW<br />
G 3-30 Die Nutzung oberflächennaher Geothermie soll grundsätzlich <strong>in</strong> der gesamten<br />
Planungsregion weiter ausgebaut werden. Bei der Neuausweisung bzw. Umplanung<br />
von zusammenhängenden Siedlungsgebieten soll frühzeitig geprüft werden,<br />
ob die Bauflächen für e<strong>in</strong>e geothermische Nutzung geeignet s<strong>in</strong>d. Insbesondere<br />
<strong>in</strong> den Räumen des Ostthür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges, des Vogtlandes und des<br />
östlichen Teiles des Altenburger Landes, die im S<strong>in</strong>ne des Grundwasserschutzes<br />
günstige hydrogeologische Verhältnisse aufweisen, soll auf die Nutzung tiefer<br />
Geothermie h<strong>in</strong>gewirkt werden.<br />
Begründung G 3-30<br />
Oberflächennahe Geothermie kann <strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvollem Mix mit anderen Energieträgern zum Beheizen,<br />
aber auch zur Kühlung von Gebäuden sowie für Prozesswärme (und -kälte) e<strong>in</strong>gesetzt<br />
werden. Sie zeichnet sich aus durch e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Flächenverbrauch und ist dezentral e<strong>in</strong>setzbar.<br />
Geothermie ist e<strong>in</strong>e nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Reserve und steht<br />
ganzjährig bedarfsgerecht zur Verfügung. Vor allem <strong>in</strong> den südlichen und südöstlichen Bereichen<br />
der Planungsregion besteht auf Grund der hier anstehenden meist mächtigen, homogenen<br />
paläozoischen Geste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e hohe Eignung für den E<strong>in</strong>satz von Wärmepumpen (im S<strong>in</strong>ne<br />
des Grundwasserschutzes), da hier das Konfliktpotenzial zwischen Erdwärmenutzung und Aspekten<br />
des Grundwasserschutzes meist ger<strong>in</strong>g ist. Entsprechende Tr<strong>in</strong>k- und Heilwasserschutzgebiete<br />
s<strong>in</strong>d zu beachten. Die ländliche Struktur mit Mittel- und Grundzentren spricht ebenfalls<br />
für den E<strong>in</strong>satz dieser Heizungsart. Der E<strong>in</strong>satz von Grundwasserwärmepumpen setzt <strong>in</strong> jedem<br />
Fall e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung voraus, die bei der Unteren Wasserbehörde e<strong>in</strong>zureichen<br />
ist. In allen anderen Gebieten der Planungsregion mit vor allem mesozoischen Geste<strong>in</strong>en<br />
ist die Nutzung von Erdwärme ebenfalls grundsätzlich möglich. In e<strong>in</strong>er thematischen Übersichtskarte<br />
der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (veröffentlicht unter www.tlugjena.de)<br />
wird die Thür<strong>in</strong>ger Landesfläche h<strong>in</strong>sichtlich ihrer hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen<br />
Standorteignung für Anlagen zur Gew<strong>in</strong>nung von Erdwärme abgebildet. Bei Vorhaben<br />
<strong>in</strong> wasserwirtschaftlich ungünstigen oder im S<strong>in</strong>ne des Grundwasserschutzes hydrogeologisch<br />
ungünstigen Gebieten können die Unteren Wasserbehörden e<strong>in</strong>e Verfahrensbeteiligung<br />
der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie empfehlen. Diese prüft gegebenenfalls<br />
das Vorhaben h<strong>in</strong>sichtlich der konkreten hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Bohrung<br />
und gibt ihre fachliche Stellungnahme ab. Die Entscheidung über die hieraus abzuleitenden<br />
Konsequenzen obliegt der Unteren Wasserbehörde.<br />
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor möglichen schädlichen Verunre<strong>in</strong>igungen<br />
ist das Errichten und Betreiben von Erdwärmesonden, Grundwasserpumpen und Erdkollektoren<br />
<strong>in</strong> den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten sowie von Heilquellenschutzgebieten<br />
(Bereich der Wasserfassung und der engeren Schutzzone) unzulässig. In der Schutzzone III<br />
Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen