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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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tieren zu können. Besondere Bedeutung erlangen Güterverkehrsstellen für den Umschlag großer<br />

Holzmengen <strong>in</strong> Katastrophensituationen (z.B. Sturmschäden oder Nassschneebruch).<br />

G 3-19 Für den Güterverkehr sowie Bedarfs- und Sonderfahrten sollen folgende Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

<strong>in</strong> ihrer Befahrbarkeit gesichert werden.<br />

▪ Niederpöllnitz – Tanklager Lederhose<br />

▪ Raitzha<strong>in</strong> – Großenste<strong>in</strong><br />

▪ Rothenste<strong>in</strong> – ehemaliges Bundeswehrdepot<br />

Begründung G 3-19<br />

Unter dem Aspekt der Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene s<strong>in</strong>d<br />

die vorhandenen Strecken zu erhalten.<br />

Auf dem Streckenabschnitt Niederpöllnitz – Tanklager Lederhose besteht zu Industrie- und Gewerbegebieten<br />

e<strong>in</strong> Wagenladungsverkehr. Im Abschnitt Raitzha<strong>in</strong> – Großenste<strong>in</strong> ist nach Abschluss<br />

der Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH mit der Beendigung des Bahnverkehrs zu<br />

rechnen. Der Erhalt dieser Strecke soll die optimale <strong>in</strong>frastrukturelle Erschließung großflächiger<br />

Industrieansiedlungen <strong>in</strong> diesem Teilraum gewährleisten.<br />

3.1.5 Luftverkehr<br />

Die <strong>in</strong> der Planungsregion vorhandenen Verkehrs- und Sonderlandeplätze haben die Aufgabe,<br />

den Bedarf der allgeme<strong>in</strong>en Luftfahrt abzusichern und die Teilräume, die nicht <strong>in</strong> der Nähe von<br />

Verkehrsflughäfen liegen, für den Geschäfts- und Werksverkehr zu erschließen. Sie dienen<br />

dem Flugsport und touristischen Zwecken.<br />

G 3-20 Der Ausbau und die Entwicklung des überregional bedeutsamen Regionalflughafens<br />

am Standort Altenburg-Nobitz soll <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der standörtlichen Entwicklung<br />

der Wirtschaft fortgeführt werden. Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Verkehrsnetz<br />

soll verbessert werden.<br />

Begründung G 3-20<br />

Der Regionalflughafen Leipzig-Altenburg am Standort Altenburg-Nobitz bietet <strong>in</strong> der Region<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen / Westsachsen <strong>in</strong> Ergänzung des nahe gelegenen Internationalen Flughafens<br />

Leipzig/Halle e<strong>in</strong>en Anschluss an die Europäische Netzebene. Besonders durch se<strong>in</strong>e Nähe zu<br />

den Oberzentren Gera, Chemnitz und Zwickau trägt er zur luftfahrttechnischen Erschließung<br />

und zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte der ostthür<strong>in</strong>gischen und südwestsächsischen Regionen<br />

bei. Im Rahmen der Bauleitplanung s<strong>in</strong>d die räumlichen Entwicklungsvoraussetzungen<br />

des Regionalflughafens nachhaltig zu sichern. Die erforderlichen Straßenausbau- und Straßenneubaumaßnahmen<br />

zur verbesserten Erreichbarkeit s<strong>in</strong>d dafür zu sichern. Mit dem Ausbau des<br />

Regionalflughafens soll die direkt angrenzende Entwicklung von Industrie und Gewerbe verknüpft<br />

werden.<br />

Z 3-5 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen Regional bedeutsamen Flugplätze<br />

s<strong>in</strong>d zur schnellen Erreichbarkeit und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Planungsregion<br />

zu sichern. Andere raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d ausgeschlossen,<br />

soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ Verkehrslandeplatz Gera-Leumnitz<br />

▪ Verkehrslandeplatz Jena-Schöngle<strong>in</strong>a<br />

▪ Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz<br />

▪ Sonderlandeplatz Greiz-Obergrochlitz<br />

Begründung Z 3-5<br />

Die <strong>in</strong> der Planungsregion vorhandenen Verkehrs- und Sonderlandeplätze können <strong>in</strong>sbesondere<br />

im Bereich des allgeme<strong>in</strong>en Luftverkehrs e<strong>in</strong>e Ergänzungsfunktion übernehmen sowie die<br />

Teilräume für den Geschäfts- und Werksverkehr erschließen. Grundsätzlich gilt für alle Verkehrslandeplätze,<br />

diese bestmöglich mit dem Netz des öffentlichen Verkehrs zu verb<strong>in</strong>den. In<br />

Gera-Leumnitz soll <strong>in</strong> Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung die Landebahn<br />

verlängert werden. Der Sonderlandeplatz Greiz-Obergrochlitz soll vorrangig für den Luftsport erhalten<br />

werden.<br />

G 3-21 Sonstige Gelände für den Luftverkehr, Aufstiegsgelände für Ballone, Gelände für<br />

den Modellflug sowie weitere Sonderlandeplätze für Ultraleichtflugzeuge sollen<br />

vorzugsweise auf ehemaligen Agrarflugplätzen e<strong>in</strong>gerichtet werden. Der bestehende<br />

Sonderlandeplatz Göpfersdorf und das Segelfluggelände Titschendorf<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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