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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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chert, sowie diese an die zugehörigen Zentralen Orte höherer Kategorie und an das höherwertige<br />

funktionale Straßennetz angebunden. Damit wird der Leistungsaustausch zwischen den<br />

Grundzentren und den zugehörigen Zentralen Orten höherer Kategorie ermöglicht.<br />

G 3-11 Im regional bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben umgesetzt werden:<br />

▪ Ortsumfahrung Serbitz im Zuge der B 93<br />

▪ Ortsumfahrung Korbußen im Zuge der jetzigen K 113 als L 1362 neu<br />

▪ Ortsumfahrung Sachsenroda und Ortsumfahrung Hartha im Zuge der L 1081<br />

und L 1362<br />

▪ Ortsumfahrung Quirla und Ortsumfahrung St. Gangloff im Zuge der L 1076<br />

▪ Ortsumfahrung Dittersdorf im Zuge der L 1077<br />

▪ Verbesserte Anb<strong>in</strong>dung von Blankenberg und Blankenste<strong>in</strong> an die B 90 im Zuge<br />

der L 1093 mit Ortsumfahrung Birkenhügel<br />

▪ Ortsumfahrung Zeulenroda und Ortsumfahrung Auma im Zuge der L 1087<br />

▪ Ortsumfahrung Isserstedt im Zuge der L 1060<br />

▪ Ortsumfahrung Königsee und Dörnfeld im Zuge der B 88<br />

▪ Querspange B 2 / B 94 bei Schleiz.<br />

Begründung G 3-11<br />

Die Notwendigkeit des Baues von Ortsumfahrungen resultiert im Wesentlichen aus veränderten<br />

bzw. erheblich gewachsenen Verkehrsströmen, d.h. der Diskrepanz zwischen Aufnahmevermögen<br />

und Verkehrsaufkommen <strong>in</strong> den Ortsdurchfahrten.<br />

Trassenfreihaltung Straße<br />

Z 3-4 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – im öffentlichen Interesse erforderlichen Straßentrassen<br />

s<strong>in</strong>d von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.<br />

▪ Ortsumfahrung Sachsenroda und Hartha im Zuge der L 1362 / L 1081<br />

▪ Ortsumfahrung Rothenste<strong>in</strong> im Zuge der B 88<br />

▪ Rothenste<strong>in</strong> bis A 4 im Zuge der B 88<br />

▪ Ortsumfahrung Könitz im Zuge der B 281<br />

▪ Ortsumfahrung Königsee und Dörnfeld im Zuge der B 88<br />

▪ A 9 – Gefell (Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth)<br />

▪ Autobahnzubr<strong>in</strong>ger B 7 nach Frohburg<br />

▪ Ortsumfahrung Schwarza-Süd im Zuge der B 88<br />

Begründung Z 3-4<br />

Durch die regionalplanerische Trassenfreihaltung soll die derzeit noch nicht verb<strong>in</strong>dlich feststehende<br />

Realisierung der Maßnahmen räumlich gesichert werden. Für die Maßnahmen mit regionalplanerischer<br />

Trassenfreihaltung liegen <strong>in</strong> der Regel seitens der Straßenbauverwaltung oder<br />

der kommunalen Bauleitplanung bzw. durch landesplanerische Beurteilungen aus Raumordnungsverfahren<br />

h<strong>in</strong>reichend genau untersuchte Trassen vor, <strong>in</strong> denen die Maßnahmen höchstwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

realisiert werden.<br />

G 3-12 Den im Folgenden ausgewiesenen Korridoren soll im öffentlichen Interesse der<br />

erforderlichen Trassenfreihaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Ortsumfahrung Untschen, Schmölln und Großstöbnitz im Verlauf der B 7<br />

▪ Neutrassierung der B 93 zwischen Löhmigen und Ortsumfahrung Altenburg<br />

mit Anb<strong>in</strong>dung an die B 180 sowie Westumfahrung von Altenburg<br />

▪ Ortsumfahrung Meuselwitz und Rositz sowie Anb<strong>in</strong>dung der B 180 an die B 93<br />

(Zschaschelwitzer Kreuz)<br />

▪ Ortsumfahrung Serbitz im Zuge der B 93<br />

▪ Ortsumfahrung Korbußen im Zuge der jetzigen K 113 als L 1362 neu<br />

▪ Ausbau und Neutrassierung der B 88 im Norden von Jena sowie Ortsumfahrungen<br />

von Dorndorf / Steudnitz und Camburg<br />

▪ Ortsumfahrung Isserstedt mit Anb<strong>in</strong>dung auf die B 7 im Zuge der L 1060<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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