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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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▪ Landwirtschaft<br />

– Zeulenroda-Triebes, ehemalige Sauenzuchtanlage Läwitz<br />

▪ Renaturierung<br />

– Altenburg und Saara, ehemaliges Militärgelände bei Greipzig und Lehnitzsch<br />

– Jena, ehemaliger Militärstandort Jena-Forst<br />

– Ruppersdorf, ehemaliger Schießplatz<br />

Begründung G 2-12<br />

Auf Grund ihrer Lage im Außenbereich oder <strong>in</strong>nerhalb sensibler Ortsbereiche mit freiräumlichem<br />

Entwicklungs- bzw. Ordnungsbedarf, e<strong>in</strong>er fehlenden Siedlungsanb<strong>in</strong>dung oder der <strong>in</strong>zwischen<br />

erfolgten natürlichen Entwicklung (Sukzession) s<strong>in</strong>d diese brachliegenden ehemaligen<br />

Bauflächen nicht für e<strong>in</strong>e bauliche Nachnutzung geeignet. Die im Plansatz benannten Brachflächen<br />

s<strong>in</strong>d auf Grund ihrer Größe und Lage regional bedeutsam, da sie den umgebenden Teilraum<br />

maßgeblich prägen und bee<strong>in</strong>flussen. Die von diesen Brachflächen ausgehenden negativen<br />

Wirkungen s<strong>in</strong>d zu beseitigen. Es soll e<strong>in</strong>e Anpassung an die sie umgebenden Freiräume<br />

und raumwirksame ökologische Aufwertung erfolgen. Die Umsetzung der freiräumlichen Entwicklungsoption<br />

kann bei entsprechender Eignung auch durch die E<strong>in</strong>ordnung von Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen erfolgen � G 2-14.<br />

G 2-13 Touristische Brachflächen, ehemalige landwirtschaftliche Anlagen und sonstige<br />

Brachflächen im Siedlungsrand- bzw. Außenbereich, für die ke<strong>in</strong> Bedarf e<strong>in</strong>er<br />

baulichen Nachnutzung vorhanden bzw. absehbar ist oder standortbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e<br />

bauliche Nachnutzung entfällt, sollen e<strong>in</strong>er geeigneten freiräumlichen Nachnutzung<br />

zugeführt werden.<br />

Begründung G 2-13<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d über die ausgewiesenen regional bedeutsamen Brachflächen<br />

� G 2-11 / G 2-12 h<strong>in</strong>aus ehemalige Ferienheime und Ferienanlagen sowie landwirtschaftliche<br />

und sonstige Brachen vorhanden, welche die Landschaft als Erlebens- und Erholungsraum<br />

sowie auch die Ortslagen bee<strong>in</strong>trächtigen. Die seit Jahren fehlende Nutzung, die<br />

mangelnde Erschließung sowie die Lage im Außenbereich schließen e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Umnutzung<br />

/ Revitalisierung der Gebäudesubstanz und der Standorte weitestgehend aus. Als geeignete<br />

freiräumliche Nachnutzungen bieten sich je nach Lage und Charakter der Umgebung<br />

e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche Bodennutzung oder auch die Entwicklung von Sukzessionsflächen nach<br />

Abriss der Gebäude an. Die Nachnutzung kann auch über die E<strong>in</strong>ordnung von Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen im Rahmen e<strong>in</strong>es regionalen Flächenpools geregelt werden.<br />

G 2-14 Notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vordr<strong>in</strong>glich auf dafür geeigneten<br />

Brachflächen realisiert werden.<br />

Begründung G 2-14<br />

Neben den Straßenbaumaßnahmen und Bauflächenentwicklungen führen auch die dafür meist<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu e<strong>in</strong>em<br />

Entzug der Bodenressourcen dieses Wirtschaftszweiges. Durch die Bereitstellung von Brachflächen<br />

für diese Maßnahmen bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten. Die Standorte erfahren<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>e ökologische Aufwertung. Dies trägt zur Sicherung der Landwirtschaft als<br />

wichtigem Wirtschaftszweig der Region sowie zur Aufwertung der Ostthür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaft<br />

als Erlebensraum sowie Raum für Erholung und Tourismus bei.<br />

In Teilbereichen der Planungsregion bestehen bereits abgestimmte Flächenpools für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen, die auch geeignete Brachflächen enthalten. Der Grundsatz soll<br />

bei der Aktualisierung oder Neue<strong>in</strong>richtung weiterer Pools ebenso Berücksichtigung f<strong>in</strong>den, wie<br />

bei der Suche nach Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung oder der Planfeststellung<br />

für Infrastrukturmaßnahmen. Die Prüfung, ob e<strong>in</strong>e Fläche naturschutzfachlich für die E<strong>in</strong>ordnung<br />

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet ist, erfolgt durch die entsprechende<br />

Fachbehörde.<br />

<strong>2.</strong>5 Siedlungszäsuren<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen naturschutzfachlich wertvolle, für<br />

die Naherholung bedeutende sowie für die Landwirtschaft wichtige siedlungsnahe Freiräume<br />

und Areale zu sichern und als Siedlungszäsuren auszuweisen � LEP, 3.1.5.<br />

29<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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