2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger auf die eigenständige Ausweisung von Plansätzen zur<br />
raumordnerischen Steuerung des großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels. Dennoch hat sich die Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
mit der Thematik <strong>in</strong>tensiv befasst und auf folgende Positionen verständigt:<br />
Die Ansiedlung, Erweiterung, Verlagerung und wesentliche Änderung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten<br />
soll nur zulässig se<strong>in</strong>, wenn<br />
▪ die verbrauchernahe Grundversorgung im Zentralen Ort, <strong>in</strong> benachbarten Zentralen Orten<br />
und <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den des Ländlichen Raumes,<br />
▪ e<strong>in</strong>e ausgewogene Handelsstruktur im Zentralen Ort sowie<br />
▪ die Versorgungsfunktion des Zentralen Ortes und benachbarter Zentraler Orte<br />
nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />
Die Errichtung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den ohne zentralörtliche Funktion<br />
sollte ausgeschlossen werden.<br />
Die Errichtung von neuen sowie die Erweiterung, Nachnutzung und Verlagerung bestehender<br />
E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten sollte nur <strong>in</strong> Stadtzentren bzw.<br />
Stadtteilzentren zugelassen werden. Außerhalb von Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren sollten<br />
zentrenrelevante Sortimente nur als das Kernsortiment ergänzende Randsortimente zugelassen<br />
werden.<br />
Die Konzentration von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, die e<strong>in</strong>zeln betrachtet unterhalb der Grenze der<br />
Großflächigkeit liegen, <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit aber die Schwelle der Großflächigkeit überschreiten,<br />
sollte nur <strong>in</strong> Stadtzentren und Stadtteilzentren der Zentralen Orte zugelassen werden. In Grundzentren<br />
sollten Konzentrationen von solchen E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben <strong>in</strong> ihrer räumlichen Wirkung<br />
auf die Sicherung der Grundversorgung beschränkt werden.<br />
In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollten außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren<br />
ke<strong>in</strong>e neuen Sondergebiete für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel ausgewiesen und <strong>in</strong> bereits bestehenden<br />
Sondergebieten für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren<br />
ke<strong>in</strong>e neuen E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte errichtet werden.<br />
In Städteverbünden sollte die Entwicklung des großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels untere<strong>in</strong>ander koord<strong>in</strong>iert<br />
erfolgen.<br />
<strong>2.</strong>4 Brachflächen und Konversion<br />
Gemäß Landesentwicklungsplan sollen <strong>in</strong> den Regionalplänen regional bedeutsame Konversions-<br />
und Brachflächen bestimmt und Entwicklungsoptionen für deren Nachnutzung aufgestellt<br />
werden, da sie für e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung von besonderer wirtschaftlicher, ökologischer<br />
und städtebaulicher Relevanz s<strong>in</strong>d � LEP, 3.4.<strong>2.</strong><br />
G 2-11 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und<br />
Brachflächen soll der baulichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebenen<br />
Entwicklungsoption e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />
▪ Industrie / Gewerbe<br />
– Altenburg, Gewerbebrache Poststraße (teilweise, Rest Freiraum)<br />
– Gera, Bahnbrache Güterbahnhof / Hauptbahnhof<br />
– Gera, Bahnbrache Südbahnhof<br />
– Gera-Rusitz, IRIMA-Gelände<br />
– Jena, Bahnbrache Göschwitz<br />
– Jena, Bahnbrache Westbahnhof<br />
– Jena, ehemaliges Zementwerk Göschwitz<br />
– Saalfeld, Kaserne Beulwitz<br />
– Münchenbernsdorf, Bahnbrache<br />
▪ Gewerbe / Wohnen<br />
– Jena, Bahnbrache Saalbahnhof<br />
– Münchenbernsdorf, ehemalige Teppichfabriken<br />
– Greiz, Gewerbebrache Greika VI/1<br />
– Greiz, Gewerbebrache Greika III/1<br />
– Greiz, Bahnbrache am Bahnhof Greiz<br />
▪ Tourismus / Erholung<br />
– Jena, ehemaliger Militärstandort Jägersberg (teilweise, Rest Freiraum)<br />
– Tautenha<strong>in</strong>, ehemaliges Kasernengelände<br />
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Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen