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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger auf die eigenständige Ausweisung von Plansätzen zur<br />

raumordnerischen Steuerung des großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels. Dennoch hat sich die Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

mit der Thematik <strong>in</strong>tensiv befasst und auf folgende Positionen verständigt:<br />

Die Ansiedlung, Erweiterung, Verlagerung und wesentliche Änderung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten<br />

soll nur zulässig se<strong>in</strong>, wenn<br />

▪ die verbrauchernahe Grundversorgung im Zentralen Ort, <strong>in</strong> benachbarten Zentralen Orten<br />

und <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den des Ländlichen Raumes,<br />

▪ e<strong>in</strong>e ausgewogene Handelsstruktur im Zentralen Ort sowie<br />

▪ die Versorgungsfunktion des Zentralen Ortes und benachbarter Zentraler Orte<br />

nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Die Errichtung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den ohne zentralörtliche Funktion<br />

sollte ausgeschlossen werden.<br />

Die Errichtung von neuen sowie die Erweiterung, Nachnutzung und Verlagerung bestehender<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten sollte nur <strong>in</strong> Stadtzentren bzw.<br />

Stadtteilzentren zugelassen werden. Außerhalb von Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren sollten<br />

zentrenrelevante Sortimente nur als das Kernsortiment ergänzende Randsortimente zugelassen<br />

werden.<br />

Die Konzentration von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, die e<strong>in</strong>zeln betrachtet unterhalb der Grenze der<br />

Großflächigkeit liegen, <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit aber die Schwelle der Großflächigkeit überschreiten,<br />

sollte nur <strong>in</strong> Stadtzentren und Stadtteilzentren der Zentralen Orte zugelassen werden. In Grundzentren<br />

sollten Konzentrationen von solchen E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben <strong>in</strong> ihrer räumlichen Wirkung<br />

auf die Sicherung der Grundversorgung beschränkt werden.<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollten außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren<br />

ke<strong>in</strong>e neuen Sondergebiete für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel ausgewiesen und <strong>in</strong> bereits bestehenden<br />

Sondergebieten für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren<br />

ke<strong>in</strong>e neuen E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte errichtet werden.<br />

In Städteverbünden sollte die Entwicklung des großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels untere<strong>in</strong>ander koord<strong>in</strong>iert<br />

erfolgen.<br />

<strong>2.</strong>4 Brachflächen und Konversion<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan sollen <strong>in</strong> den Regionalplänen regional bedeutsame Konversions-<br />

und Brachflächen bestimmt und Entwicklungsoptionen für deren Nachnutzung aufgestellt<br />

werden, da sie für e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung von besonderer wirtschaftlicher, ökologischer<br />

und städtebaulicher Relevanz s<strong>in</strong>d � LEP, 3.4.<strong>2.</strong><br />

G 2-11 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und<br />

Brachflächen soll der baulichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebenen<br />

Entwicklungsoption e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Industrie / Gewerbe<br />

– Altenburg, Gewerbebrache Poststraße (teilweise, Rest Freiraum)<br />

– Gera, Bahnbrache Güterbahnhof / Hauptbahnhof<br />

– Gera, Bahnbrache Südbahnhof<br />

– Gera-Rusitz, IRIMA-Gelände<br />

– Jena, Bahnbrache Göschwitz<br />

– Jena, Bahnbrache Westbahnhof<br />

– Jena, ehemaliges Zementwerk Göschwitz<br />

– Saalfeld, Kaserne Beulwitz<br />

– Münchenbernsdorf, Bahnbrache<br />

▪ Gewerbe / Wohnen<br />

– Jena, Bahnbrache Saalbahnhof<br />

– Münchenbernsdorf, ehemalige Teppichfabriken<br />

– Greiz, Gewerbebrache Greika VI/1<br />

– Greiz, Gewerbebrache Greika III/1<br />

– Greiz, Bahnbrache am Bahnhof Greiz<br />

▪ Tourismus / Erholung<br />

– Jena, ehemaliger Militärstandort Jägersberg (teilweise, Rest Freiraum)<br />

– Tautenha<strong>in</strong>, ehemaliges Kasernengelände<br />

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Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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