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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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<strong>2.</strong><strong>2.</strong>2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d für die auszuweisenden Vorranggebiete Regional bedeutsame<br />

Industrie- und Gewerbeansiedlungen neben der M<strong>in</strong>destgröße von 50 ha als Standorteigenschaften<br />

e<strong>in</strong>e verkehrsgünstige Lage, der Zusammenhang zu Zentralen Orten oder e<strong>in</strong>er Entwicklungsachse,<br />

die mögliche Nachnutzung geeigneter Konversions- oder Brachflächen, e<strong>in</strong><br />

ÖPNV-Anschluss sowie, als erstrebenswert, e<strong>in</strong> Bahnanschluss für den Güterverkehr benannt<br />

� LEP, 3.3.6. Auch die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />

sollen vorzugsweise <strong>in</strong>terkommunal entwickelt werden � LEP, 3.3.7.<br />

Z 2-2 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und<br />

Gewerbeansiedlungen s<strong>in</strong>d für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit<br />

regionaler und überregionaler Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame<br />

Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />

Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ RIG-1 – Industriepark Altenburg / W<strong>in</strong>dischleuba<br />

▪ RIG 2 – Industrie- und Gewerbegebiet Triptis-Nord II<br />

Begründung Z 2-2<br />

Diese Standorte dienen der regionalen und überregionalen Vermarktung an Unternehmen mit<br />

hohem Flächenbedarf und sollen der besonderen Profilierung der Region dienen. Die betroffenen<br />

Kommunen s<strong>in</strong>d gehalten, die Flächen durch Bebauungspläne baurechtlich zu sichern. Sie<br />

sollen nicht kle<strong>in</strong>teilig entwickelt werden. Für Investoren mit ger<strong>in</strong>gerem Flächenbedarf stehen<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion mit den Industrie- und Gewerbestandorten mit hoher regionaler Priorität<br />

� G 2-10 ausreichende Flächen zur Verfügung.<br />

Der Standort RIG-1 mit e<strong>in</strong>em ausgewiesenen Flächenpotenzial von rund 75 ha ist im Flächennutzungsplan<br />

der Stadt Altenburg verankert, der Standort RIG-2 mit e<strong>in</strong>em ausgewiesenen Flächenpotenzial<br />

von knapp 79 ha schließt an bestehende Industrie- und Gewerbegebiete an. Sie<br />

können so die vorhandene oder bereits geplante Erschließung nutzen. Dies lässt bei Bedarf e<strong>in</strong>e<br />

zügige und kostengünstige Entwicklung der Flächen zu und spart weiteren Flächenverbrauch<br />

durch zusätzliche Erschließungsanlagen. Insgesamt erfolgte die Ausweisung von Vorranggebieten<br />

Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen sparsam unter Berücksichtigung<br />

der Planaussagen zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung � <strong>2.</strong>1. Es wird e<strong>in</strong>geschätzt,<br />

dass die zwei Regional bedeutsamen Flächen zusammen mit den beiden Industriegroßstandorten<br />

� Z 2-1 den Bedarf an Großflächen für den Planungshorizont bis 2020 decken<br />

können.<br />

Der Industriepark Altenburg / W<strong>in</strong>dischleuba ist nach e<strong>in</strong>er, von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen am 17.10.2003 beschlossenen Planänderung und der amtlichen Bekanntmachung<br />

deren Genehmigung vom 16.06.2004 (Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger, S. 1637) bereits<br />

Bestandteil des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Ostthür<strong>in</strong>gen geworden. Er bietet durch<br />

se<strong>in</strong>e vorteilhafte Lage zum Großraum Leipzig und die gute Verkehrsanb<strong>in</strong>dung (Straße und<br />

Schiene) günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung regional bedeutsamer, flächen<strong>in</strong>tensiver<br />

Betriebe.<br />

Das Industrie- und Gewerbegebiet Triptis-Nord II weist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage <strong>in</strong> Kreuzungsbereichen<br />

der Europäisch bzw. Großräumig bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen A 9 und B 281<br />

sowie an e<strong>in</strong>er Entwicklungsachse e<strong>in</strong>e besondere Lagegunst für die Ansiedlung regional bedeutsamer<br />

Betriebe auf. E<strong>in</strong> Anschluss an das Schienennetz ist möglich. Die Ausweisung berücksichtigt<br />

die steigende Flächennachfrage im Korridor entlang der A 9.<br />

G 2-10 Die im Folgenden benannten Industrie- und Gewerbestandorte sollen als bedeutsame<br />

Potenzialflächen mit hoher regionaler Priorität weiterentwickelt werden.<br />

▪ Industriegebiet am Flugplatz Altenburg-Nobitz<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Altenburg Nord-Ost 1 – 3<br />

▪ Industriegebiet ehem. Teerverarbeitungswerk Rositz<br />

▪ Industrieverbundstandort Schmölln-Gößnitz (Nitzschka-Nörditz)<br />

▪ Industrie- und Gewerbestandort Gera-Airport-Area<br />

▪ Industrie- und Gewerbestandort Gera-Nordkreuz<br />

▪ Gewerbegebiet Korbwiesen, Korbußen<br />

▪ Industrie- und Gewerbepark Ronneburg-Ost<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Lederhose / Münchenbernsdorf<br />

25<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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