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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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Begründung Z 2-1<br />

Die Flächen dienen der Ansiedlung von flächen<strong>in</strong>tensiven Groß<strong>in</strong>vestoren, für die bislang ke<strong>in</strong>e<br />

ausreichenden Flächen bereitgestellt werden konnten. Sie sollen deshalb nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden, wenn e<strong>in</strong> entsprechender Investor angesiedelt werden kann. Für Investoren<br />

mit ger<strong>in</strong>gerem Flächenbedarf stehen <strong>in</strong> der Planungsregion mit den Industrie- und Gewerbestandorten<br />

mit hoher regionaler Priorität � G 2-10 und den Vorranggebieten Regional bedeutsame<br />

Industrie- und Gewerbeansiedlungen � Z 2-2 ausreichende Flächen zur Verfügung.<br />

Der Industriegroßstandort Ostthür<strong>in</strong>gen im Raum Gera / Ronneburg zählt mit dem ausgewiesenen<br />

Flächenpotenzial von rund 300 ha zu den größten landesweit bedeutsamen Industriestandorten<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen. Er ist nach e<strong>in</strong>er von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

am 17.10.2003 beschlossenen Planänderung und amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung<br />

der Planänderung vom 16.06.2004 (Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger, S. 1637) bereits Bestandteil<br />

des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Ostthür<strong>in</strong>gen geworden. Der Standort ist nunmehr<br />

um die Fläche des im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 noch ausgewiesenen Vorranggebietes<br />

für Rohstoffsicherung T 7 erweitert. Der Standort ist direkt an die Bundesautobahn A 4<br />

angeschlossen, e<strong>in</strong> Bahnanschluss ist möglich. Dadurch ist dieser besonders für Groß<strong>in</strong>vestoren<br />

<strong>in</strong>teressant, die auf e<strong>in</strong>en schienengebundenen Transport orientieren. Das Ziel der Raumordnung<br />

ist für den Planungshorizont des Regionalplanes auf e<strong>in</strong>e der Bedeutung angemessene<br />

Flächenvorhaltung ausgerichtet. Nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG ist die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen als Plangeber verpflichtet, die Planaussagen spätestens sieben Jahre<br />

nach Genehmigung des Regionalplanes zu überprüfen. Dabei ist über das Erfordernis der weiteren<br />

Flächenvorhaltung für Großflächige Industrieansiedlungen bzw. die mögliche Festlegung<br />

ihrer zeitlichen Befristung unter Anwendung des § 7 Abs. 4 ThürLPlG zu entscheiden.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er möglichen künftigen Befristung der Flächenvorhaltung und des Ausbleibens e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dustriellen Groß<strong>in</strong>vestition am Standort IG-1 s<strong>in</strong>d Festlegungen zu treffen, dass als Folgenutzungen<br />

die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 ausgewiesenen Vorranggebiete für die<br />

landwirtschaftliche Bodennutzung und für die Rohstoffsicherung, hier konkret die Fläche T 7<br />

(zur Flächenabgrenzung s.o. Karte), wieder an die erste Stelle treten. Die betroffenen Kommunen<br />

s<strong>in</strong>d gehalten, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung geeignete Regelungen zur Befristung<br />

zu treffen.<br />

Der Industriegroßstandort am Hermsdorfer Kreuz mit e<strong>in</strong>em ausgewiesenen Flächenpotenzial<br />

über 100 ha bietet sich <strong>in</strong>sbesondere für Unternehmen an, die auf den Güterverkehr über die<br />

Straße angewiesen s<strong>in</strong>d, da hier <strong>in</strong> alle Richtungen e<strong>in</strong> direkter Anschluss an das europäisch<br />

bedeutsame Straßennetz besteht (Autobahnen A 4 und A 9). Im Bauleitplanverfahren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

Regelungen bezüglich der Lage des Standortes <strong>in</strong> der Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone III<br />

und zum Immissionsschutz (Luft- und Lärmbelastung) für die Ortslagen Hermsdorf und Schleifreisen<br />

zu treffen.<br />

Bei beiden Großstandorten gehen durch die Realisierung landwirtschaftliche Nutzflächen verloren.<br />

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

aber so festgelegt werden, dass der Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen<br />

auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum beschränkt wird. Dies kann z.B. über die Nutzung von Flächen bestehender<br />

oder zu schaffender Ökokonten, auch außerhalb der Standortgeme<strong>in</strong>den, erfolgen.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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