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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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deshalb e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Entwicklung der Region und die Lebensqualität <strong>in</strong> den<br />

Siedlungen zu. Vor allem <strong>in</strong> den durch Raumansprüche stärker belasteten Gebieten im Umfeld<br />

der Zentralen Orte sollen größere zusammenhängende Freiräume als Ausgleichs- und Regenerationsräume<br />

für Erholung, das Klima, die Wasserwirtschaft, den Schutz von Natur und Landschaft<br />

sowie zur siedlungs- und landschaftsräumlichen Gliederung erhalten und gestaltet werden.<br />

G 2-9 In der Stadt Jena und im Raum des Städtedreieckes am Saalebogen sollen die<br />

Landschaft prägende Hanglagen von Bebauung freigehalten werden.<br />

Im Raum der Orlasenke sollen bestehende Sichtbeziehungen zu markanten Riffbergen<br />

erhalten bleiben.<br />

Begründung G 2-9<br />

Landschaftsprägende Hanglagen, Kuppen und Höhenrücken sowie ihre Stellung zue<strong>in</strong>ander<br />

geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit. Landschaftsprägende E<strong>in</strong>zelkuppen<br />

s<strong>in</strong>d weith<strong>in</strong> sichtbare Landmarken der Region. Die Landschaft prägenden Hanglagen,<br />

Kuppen und Höhenrücken werden charakterisiert durch ihre, gegenüber der natürlichen Umgebung<br />

herausragende Stellung <strong>in</strong> der Landschaft, ihre über mehrere Kilometer weith<strong>in</strong> e<strong>in</strong>sehbare,<br />

das umgebende Landschaftsbild prägende Erhebung sowie die von der Erhebung selbst bestehenden<br />

weiten Sichtbeziehungen <strong>in</strong> die Landschaft. Die im Plansatz benannten, die Landschaft<br />

prägenden Hanglagen und Riffberge s<strong>in</strong>d als besonders bedeutsame und prägende Elemente<br />

der Kulturlandschaften Ostthür<strong>in</strong>gens zu erhalten. Das Erfordernis der regionalplanerischen<br />

Sicherung ergibt sich auch aus ihrer Bedeutung für den landes- und regionsweiten Biotopverbund.<br />

Die Hanglagen im Bereich Jena s<strong>in</strong>d zudem eng verzahnt mit dem Naturschutz-<br />

Großprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Die genannten<br />

Bereiche stehen wegen ihrer Nähe zu größeren Städten der Planungsregion und/oder der topographischen<br />

Situation unter besonders hohem Siedlungsdruck. Ihre Erhaltung dient somit auch<br />

e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> der Region. Auf Grund ihrer flächenhaften Ausdehnung<br />

ist e<strong>in</strong>e Sicherung über Siedlungszäsuren nicht möglich. Wegen der engen Verzahnung<br />

mit den Siedlungsbereichen und des Maßstabes der Raumnutzungskarte ist e<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>ige Sicherung<br />

über die Ausweisung als Vorranggebiete Freiraumsicherung nicht realisierbar. Die von<br />

Bebauung freizuhaltenden Hanglagen können auch Teilflächen der, <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

als nachrichtliche Wiedergabe gekennzeichneten Siedlungsbereiche betreffen (z.B. Kle<strong>in</strong>gartenanlagen).<br />

Die Darstellung der Siedlungsbereiche enthält ke<strong>in</strong>e Aussagen zur Zulässigkeit von<br />

Bauvorhaben.<br />

<strong>2.</strong>2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan soll mit der raumordnerischen Flächenvorsorge und Standortsicherung<br />

für Industriegroßflächen und für Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen<br />

das bestehende Defizit an Großflächen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen behoben<br />

und e<strong>in</strong> nachfrageadäquates Angebot geschaffen werden � LEP, 3.3.4 / 3.3.6.<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen die Standorträume Gera /<br />

Ronneburg und Hermsdorfer Kreuz für die Ausweisung von Industriegroßflächen mit jeweils<br />

m<strong>in</strong>destens 100 ha zusammenhängender Fläche vorgegeben � LEP, 3.3.4. Diese Flächen sollen<br />

für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und landesweiter Bedeutung vorgehalten werden<br />

� LEP, 3.3.5. Sie stehen für Industrieansiedlungen mit außerordentlichem Flächenbedarf,<br />

hohen Zahlen an neuen Arbeitsplätzen oder erheblichen f<strong>in</strong>anziellen Investitionsaufwendungen<br />

zur Verfügung, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>gliedrige Teilung und <strong>in</strong>effiziente Nutzung der Fläche soll verh<strong>in</strong>dert<br />

werden. Die landesbedeutsamen großflächigen Industrieansiedlungen sollen vorzugsweise <strong>in</strong>terkommunal<br />

entwickelt werden � LEP, 3.3.7.<br />

Z 2-1 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

s<strong>in</strong>d für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit hoher strukturpolitischer<br />

und landesweiter Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />

Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ IG-1 – Industriegroßstandort Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

▪ IG-2 – Hermsdorfer Kreuz<br />

23<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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