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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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22<br />

seits e<strong>in</strong> Beitrag zur Erhaltung der Ortsidentität geleistet werden, andererseits tragen <strong>in</strong> ihrer<br />

Struktur und ihrem Ersche<strong>in</strong>ungsbild erhaltene Ortschaften zur Steigerung der Attraktivität auch<br />

der sie umgebenden Kulturlandschaft bei und führen so zu e<strong>in</strong>em Imagegew<strong>in</strong>n für die Region<br />

<strong>in</strong>sgesamt. Dies ist z.B. auch für die Entwicklung des Tourismus von Bedeutung.<br />

G 2-7 Regional und überregional bedeutsame Kulturdenkmale, die das Orts- und Landschaftsbild<br />

besonders prägen, wie z.B.<br />

▪ die Burgen Friedensburg Leutenberg, Greifenste<strong>in</strong> Bad Blankenburg, Leuchtenburg<br />

Kahla, Osterburg Weida, Posterste<strong>in</strong> und Ranis<br />

▪ die Kemenaten Orlamünde und Ziegenrück<br />

▪ die Klöster Mildenfurth, Paul<strong>in</strong>zella und Thalbürgel<br />

▪ die Bergkirche Schleiz<br />

▪ die Schloss- und Parkanlagen Altenburg, Burgk, Dornburg, Eichicht, Eisenberg,<br />

Eyba, Greiz, Großkochberg, Heidecksburg Rudolstadt, Hirschberg, Hummelsha<strong>in</strong>,<br />

Könitz, Oppurg und Schwarzburg<br />

▪ die Parkanlagen Bergfried Saalfeld, Ebersdorfer Park, Greizer Park, He<strong>in</strong>rich-<br />

He<strong>in</strong>e-Park Rudolstadt, Küchengarten Gera, Park Tannenfeld und Von-Seckendorff-Park<br />

Meuselwitz<br />

sollen durch städtebauliche bzw. landschaftspflegerische Maßnahmen <strong>in</strong> ihrem<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild erhalten und <strong>in</strong> ihrer räumlichen Wirkung vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

geschützt werden.<br />

Begründung G 2-7<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ist reich an Kulturdenkmalen, wobei die beispielhaft genannten<br />

<strong>in</strong> ihrer jeweiligen Kategorie von besonderer Raumwirksamkeit s<strong>in</strong>d. Die Kulturdenkmale<br />

Ostthür<strong>in</strong>gens stellen nicht nur Schwerpunkte des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<br />

dar, sondern s<strong>in</strong>d auch wichtige Zeugnisse der historischen und kulturellen Entwicklung der Region.<br />

Sie haben oft e<strong>in</strong>e weiträumige Ausstrahlung sowie e<strong>in</strong>e Landschaft und Ortsbild prägende<br />

Wirkung und damit im raumordnerischen S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>e regionale und überregionale Bedeutung.<br />

Deshalb haben der Erhalt sowie der Umgebungsschutz und die Wahrung der Blickbeziehungen<br />

raumordnerische Bedeutung.<br />

Die historischen Park- und Gartenanlagen dienen als Kulturstätten der Freizeit- und Erholungsnutzung.<br />

Die Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Gestaltung, Grünausstattung und ihres teilweise<br />

wertvollen Baumbestandes sowie die E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> die Vernetzung der Grünsysteme<br />

ist deshalb e<strong>in</strong> wichtiger Bestandteil der Bewahrung der wertvollen Ostthür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaft.<br />

Über ihren denkmalpflegerischen Wert h<strong>in</strong>aus bestimmen Denkmale mit ihren spezifischen Freiräumen<br />

und besonderen Fernwirkungen die Gesamtstruktur und das Image e<strong>in</strong>es Raumes und<br />

s<strong>in</strong>d deshalb von besonderer Bedeutung für die gesamte Region. Die teilweise vorhandene museale<br />

Nutzung dient zusätzlich der Bildung und Identitätsstiftung der Bevölkerung sowie dem<br />

Tourismus. Die Erhaltung des Ersche<strong>in</strong>ungsbildes und der Schutz vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen ihrer<br />

räumlichen Wirkung kann sowohl durch städtebauliche Maßnahmen, wie die Freihaltung der<br />

Umgebung von störenden Bebauungen und Anlagen der technischen Infrastruktur, als auch<br />

durch landschaftspflegerische Maßnahmen zur Sicherung von Sichtachsen und der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

<strong>in</strong> die Landschaft verwirklicht werden.<br />

G 2-8 Die <strong>in</strong>nerstädtischen Grünsysteme der Zentralen Orte sollen mit den siedlungsnahen<br />

Freiräumen im Umland verknüpft werden.<br />

Begründung G 2-8<br />

E<strong>in</strong> gestuftes, zusammenhängendes Freiflächensystem ist wesentlicher Bestandteil des Raumgefüges<br />

und e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Der Freiraum muss dabei auf immer<br />

knapper werdender Fläche e<strong>in</strong>e Komplementärfunktion zum Siedlungsraum erfüllen. E<strong>in</strong>e wichtige<br />

Voraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger Freiräume ist die Sicherung<br />

zusammenhängender Freiflächensysteme, die Freiflächen <strong>in</strong> den Siedlungsbereichen sowie<br />

<strong>in</strong> deren Umland erhalten und mit den großen zusammenhängenden Freiräumen der Planungsregion<br />

verb<strong>in</strong>den. Dies stellt u.a. gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 5 ROG e<strong>in</strong>e wichtige raumordnerische<br />

Zielstellung dar. Sowohl die <strong>in</strong>nerstädtischen Grünsysteme als auch die siedlungsnahen<br />

Freiräume im engeren Umland der Zentralen Orte nehmen wichtige klimatische, ökologische<br />

und wasserwirtschaftliche Funktionen wahr. Sie leisten e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag zum Arten-<br />

und Biotopschutz. Zumeist s<strong>in</strong>d diese Freiräume auch für Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie<br />

aus landschaftsästhetischer Sicht bedeutungsvoll. Teilweise erfüllen sie zudem Aufgaben<br />

des Lärm- und Immissionsschutzes. Der Bewahrung und Verknüpfung dieser Freiräume kommt<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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