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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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sichtspunkten der Flächenverbrauch verr<strong>in</strong>gert werden. Ziel muss e<strong>in</strong>e Qualitätsverbesserung<br />

der Siedlungsflächen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Ortskernen se<strong>in</strong>, statt e<strong>in</strong>es Flächenzuwachses.<br />

Um e<strong>in</strong>en Orientierungsrahmen für die kommunale Bauleitplanung <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

zu erarbeiten, hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>fachte<br />

und generalisierte Berechnungsmethode auf Basis des 30-ha-Zieles der Bundesregierung<br />

umgesetzt. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass für die Siedlungsflächenneuausweisung<br />

<strong>in</strong> den Zentralen Orten 0,1 ha pro 1.000 E<strong>in</strong>wohner und Jahr sowie <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den<br />

ohne zentralörtliche Funktion 0,05 ha pro 1.000 E<strong>in</strong>wohner und Jahr möglichst nicht<br />

überschritten werden sollten. Auf diese Weise kann die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen zur Erfüllung<br />

des 30-ha-Zieles der Bundesregierung beitragen.<br />

Die genannten Werte beziehen sich auf die Bruttofläche. Umgerechnet auf die Bevölkerung <strong>in</strong><br />

Ostthür<strong>in</strong>gen und unter Abzug e<strong>in</strong>es Anteiles für die landes- und regional bedeutsamen Industrie-<br />

und Gewerbeflächen sowie für die im Bundesverkehrswegeplan im vordr<strong>in</strong>glichen Bedarf<br />

e<strong>in</strong>geordneten Verkehrsbaumaßnahmen ergibt sich der örtliche Wert, der zusätzlich nach Zentralität<br />

gestaffelt wurde. Brach- und Konversionsflächen und deren Reaktivierung fallen nicht unter<br />

diesen Wert. Der Orientierungswert gibt hierbei nur den Rahmen vor, der zur Verwirklichung<br />

des 30-ha-Zieles erforderlich ist. Er be<strong>in</strong>haltet weder den Anspruch auf e<strong>in</strong>e entsprechende Flächenentwicklung<br />

noch e<strong>in</strong>e erzwungene Begrenzung der Siedlungsflächenneuausweisung unterhalb<br />

e<strong>in</strong>es tatsächlichen Bedarfes e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de. Entscheidend für die Flächenneuausweisung<br />

s<strong>in</strong>d, wie <strong>in</strong> den vorangestellten Plansätzen enthalten, die vorrangige Entwicklung im Innenbereich<br />

� G 2-1 und die Nutzung der vorhandenen Potenziale � G 2-4.<br />

Mittels <strong>in</strong>terkommunaler Kooperationen, wie z.B. <strong>Regionale</strong>r Entwicklungskonzepte, Stadt-Umland-Konzepte,<br />

Planungsverbände oder vertraglicher Vere<strong>in</strong>barungen, können Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en<br />

weiteren Beitrag zur nachhaltigen und effizienten Flächenentwicklung erreichen. Die Ausweisung<br />

geme<strong>in</strong>samer Gewerbegebiete trägt zur Bündelung der erforderlichen Infrastruktur und<br />

zu e<strong>in</strong>er weiteren Verm<strong>in</strong>derung des Flächenverbrauches bei.<br />

Die Städte und Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen richten sich zunehmend an den<br />

Anforderungen e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung aus. Ihre Bauleitplanung fokusiert sich<br />

immer stärker auf die Erhaltung der vorhandenen Siedlungsflächen und Infrastruktur. Damit<br />

rückt die Nutzung von Potenzialen <strong>in</strong> den Innenbereichen und bereits erschlossener Baugebiete<br />

<strong>in</strong> den Mittelpunkt. Es kann e<strong>in</strong>geschätzt werden, dass der Trend zur weiteren Reduzierung von<br />

Flächenneu<strong>in</strong>anspruchnahmen sich immer mehr durchsetzen wird. Es ist bereits gegenwärtig<br />

erkennbar, dass für die Mehrzahl der Geme<strong>in</strong>den das Flächenwachstum gegen Null tendiert.<br />

G 2-6 Siedlungen mit regionaltypischen und die Landschaft prägenden Ersche<strong>in</strong>ungsbildern,<br />

wie <strong>in</strong>sbesondere<br />

▪ Straßen-, Anger-, Reihen- und Zeilendörfer<br />

▪ Haufen-, Platz- und Runddörfer<br />

▪ fachwerkgeprägte Siedlungen<br />

▪ schiefergeprägte Siedlungen<br />

▪ durch große Vierseithofanlagen und als Weiler geprägte Siedlungen<br />

sollen als Teil gewachsener Kulturlandschaften <strong>in</strong> ihrer Substanz, <strong>in</strong> ihrem Maßstab<br />

und ihrer baulichen Struktur erhalten werden.<br />

Begründung G 2-6<br />

Die Stadt- und Dorfgrundrisse bzw. Bebauungsstrukturen, die Proportionen zwischen Siedlungsbebauung<br />

und herausragenden E<strong>in</strong>zelgebäuden, die Straßenräume und Abfolge von Freiplätzen,<br />

das Verhältnis von Bebauung und Freiflächen, die Dachlandschaften und Ortssilhouetten<br />

bilden wichtige bauliche Elemente historischer Stadt- und Dorfanlagen, besonders ihrer<br />

Kernbereiche, deren Bewahrung und Erneuerung für die Attraktivität der Siedlungen und ihre<br />

Akzeptanz als Lebens-, Erholungs- und Arbeitsraum unverzichtbar s<strong>in</strong>d.<br />

Beispiele für Straßen-, Anger-, Reihen- und Zeilendörfer s<strong>in</strong>d Dittersdorf, Langenschade, Liebengrün,<br />

Lippersdorf-Erdmannsdorf, Nitschareuth, Pill<strong>in</strong>gsdorf / Ortsteil Burkersdorf, Reitzengeschwenda<br />

und Rohna. Die Gruppe der Haufen-, Platz- und Runddörfer umfasst Siedlungen wie<br />

z.B. Dreitzsch, Großkochberg, Krippendorf, Kirschkau, Lichtentanne, Münchenroda, Röppisch<br />

und Zeigerheim. Fachwerkgeprägte Siedlungen s<strong>in</strong>d z.B. Breitenha<strong>in</strong>, Kle<strong>in</strong>kochberg, Strößwitz,<br />

Teichweiden, Unterwirbach und Weckersdorf, schiefergeprägte Siedlungen z.B. Friesau, Gräfenthal,<br />

Heberndorf, Lehesten und Oberweißbach. Vierseithofanlagen und als Weiler geprägte<br />

Siedlungen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sbesondere im Altenburger Land.<br />

Über die <strong>in</strong> der Denkmalliste aufgeführten Orte h<strong>in</strong>aus verfügt Ostthür<strong>in</strong>gen über e<strong>in</strong>e hohe Anzahl<br />

von Siedlungen mit typischen Ortsbildern, -grundrissen und -silhouetten sowie bauliche Ensemble,<br />

die als historisch überlieferte Werte bewahrenswert s<strong>in</strong>d. Mit dem Grundsatz soll e<strong>in</strong>er-<br />

21<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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