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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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20<br />

vorzugt nachgenutzt werden.<br />

Begründung G 2-2<br />

E<strong>in</strong>e gute verkehrliche Anb<strong>in</strong>dung der Stadtzentren Zentraler Orte für alle Verkehrsarten (Fußwege,<br />

Radwege, Straßen, ÖPNV) trägt zur M<strong>in</strong>imierung von Verkehrsströmen und damit zur M<strong>in</strong>imierung<br />

von Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen bei und ermöglicht auch nicht-mobilen Bevölkerungsgruppen<br />

die Nutzung von Handelsobjekten sowie die Nutzung verschiedener Dienstleistungsangebote<br />

<strong>in</strong> erreichbarer Nähe. Dazu ist besonders die Anb<strong>in</strong>dung der Stadtzentren der Zentralen<br />

Orte an den ÖPNV e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung dafür, dass auch ältere, beh<strong>in</strong>derte und nichtmotorisierte<br />

Menschen nicht von der verbrauchernahen Versorgung ausgegrenzt werden und<br />

die Zentralen Orte ihre Funktion für die Bevölkerung des gesamten Verflechtungsbereiches<br />

wahrnehmen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Zuge des demographischen Wandels<br />

der Anteil der nicht-mobilen Bevölkerung sowie die Notwendigkeit zur Konzentration von<br />

E<strong>in</strong>richtungen und damit auch die Bedeutung Zentraler Orte weiter zunehmen werden. Zudem<br />

s<strong>in</strong>d attraktiv gestaltete multifunktionale Stadtzentren e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung zur Erhaltung<br />

der Städte als Lebensraum, zur verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und zur<br />

Erhaltung der zentralörtlichen Funktionen. Dabei kommt der städtebaulichen und architektonischen<br />

Aufwertung der Stadtzentren durch die Ansiedlung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten sowie<br />

durch die bevorzugte Nachnutzung von Brachflächen e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu.<br />

G 2-3 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen die Funktionen Wohnen, Arbeiten,<br />

Versorgen und Erholen so geordnet werden, dass räumlich bed<strong>in</strong>gter Verkehrsaufwand<br />

reduziert und e<strong>in</strong>er Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt wird.<br />

Begründung G 2-3<br />

Die ausgewogene Mischung der Funktionen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er kompakten <strong>Siedlungsstruktur</strong> ermöglicht<br />

kurze Wege und verm<strong>in</strong>dert so den Flächenverbrauch und den Verkehrsaufwand. Dies<br />

trägt zur Verm<strong>in</strong>derung der Umweltbelastung und der verkehrsbed<strong>in</strong>gten Kosten bei und führt<br />

zu e<strong>in</strong>er Attraktivitätssteigerung der Ortschaften. Dadurch können die Identifikation der Bevölkerung<br />

mit ihrem Heimatort gestärkt und die Abwanderungstendenzen verm<strong>in</strong>dert werden. Die damit<br />

verbundene Begrenzung der Zersiedlung trägt zum Erhalt der Kulturlandschaft <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

bei. Der regionalplanerische Ansatz zielt auf überörtliche Bezüge e<strong>in</strong>er nachhaltigen standörtlichen<br />

Ausrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten und der zentralen Versorgungs-, Dienstleistungs-<br />

und Erholungse<strong>in</strong>richtung ab.<br />

G 2-4 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen bestehende Baugebiete ausgelastet<br />

sowie aufgrund ihrer Lage, Größe, Erschließung und Vorbelastung geeignete<br />

Brach- und Konversionsflächen nachgenutzt werden, bevor im Außenbereich<br />

Neuausweisungen erfolgen.<br />

Begründung G 2-4<br />

Dem Ziel sparsamer Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme für Siedlungszwecke kann nur bei Nutzung aller<br />

Möglichkeiten e<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>nvollen baulichen Verdichtung entsprochen werden. Neben den Potenzialen<br />

<strong>in</strong> rechtskräftigen und teilweise bereits erschlossenen Baugebieten stehen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Brach- und Konversionsflächen � <strong>2.</strong>4 zur Verfügung. Die vorrangige Nutzung bzw. Umnutzung<br />

vorhandener und geeigneter Potenziale, also das Primat der Innen- vor der Außenentwicklung,<br />

stellt e<strong>in</strong>en wichtigen raumordnerischen Grundsatz dar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG, � LEP, 3.1.4),<br />

bildet den Schwerpunkt e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung und trägt zu e<strong>in</strong>er Reduzierung<br />

des Flächenverbrauches bei. Gleichzeitig kann durch e<strong>in</strong>e verstärkte Innenentwicklung der<br />

Aufwand für die Erhaltung der Infrastruktur sowie die Ver- und Entsorgung trotz s<strong>in</strong>kender Bevölkerungszahlen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em f<strong>in</strong>anzierbaren Rahmen gehalten werden. Dies ist <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen mit ihrer spezifischen <strong>Siedlungsstruktur</strong> von besonderer Bedeutung sowohl<br />

für die Städte als auch die ländlichen Geme<strong>in</strong>den, da ansonsten die Infrastrukturkosten schnell<br />

die f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten der Städte und Geme<strong>in</strong>den überschreiten können.<br />

G 2-5 Zur Sicherung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung soll die Flächenneu<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

deutlich reduziert werden. Der Zentralitäts- und Versorgungsfunktion<br />

e<strong>in</strong>es Zentralen Ortes soll bei der Siedlungsflächenentwicklung besonderes<br />

Gewicht beigemessen werden.<br />

Begründung G 2-5<br />

Die Bundesregierung hat <strong>in</strong> ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen<br />

Siedlungs- und Verkehrsflächenverbrauch bis zum Jahre 2020 auf 30 ha zu reduzieren. Auch<br />

die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Freiraumschutz erfordern e<strong>in</strong>e deutliche Reduzierung<br />

des Flächenverbrauches. Insbesondere angesichts des weiter fortschreitenden Bevölkerungsrückganges<br />

muss vor allem unter wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und f<strong>in</strong>anziellen Ge-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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