2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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Begründung G 1-17<br />
Da höherstufige Zentrale Orte gleichzeitig auch grundzentrale Funktionen wahrnehmen, haben<br />
nicht nur die Grundzentren, sondern auch die Mittel- und Oberzentren e<strong>in</strong>en zugeordneten<br />
Grundversorgungsbereich. Der Grundversorgungsbereich umfasst den Zentralen Ort und die<br />
Geme<strong>in</strong>den des Umlandes, für die der Zentrale Ort die Funktion der Grundversorgung übernimmt.<br />
Der Grundversorgungsbereich der beiden Oberzentren Gera und Jena wird jeweils auf<br />
das Stadtgebiet und die e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>deten Ortsteile festgelegt. Die zu den Oberzentren unmittelbar<br />
benachbart gelegenen Geme<strong>in</strong>den haben sowohl funktionelle Beziehungen zu den Oberzentren<br />
als auch den ausgewiesenen Grundzentren. Mit ihrer E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> die Grundversorgungsbereiche<br />
der betreffenden Landkreise werden die Grundzentren h<strong>in</strong>sichtlich deren grundzentraler<br />
Funktionen bewusst gestärkt. Die mittel- und oberzentralen Wirkungen der Oberzentren<br />
Gera und Jena bleiben unbestritten. E<strong>in</strong>e Betonung der grundzentralen Funktionen der beiden<br />
Oberzentren über die Grenzen der kreisfreien Städte h<strong>in</strong>aus ist jedoch nicht zw<strong>in</strong>gend geboten.<br />
Beachtet wurde laut Vorgabe seitens der Landesregierung, dass politische Geme<strong>in</strong>den nur als<br />
Ganzes e<strong>in</strong>em jeweiligen Grundversorgungsbereich zugeordnet werden. Zur Bestimmung der<br />
Grundversorgungsbereiche wurden unter Beachtung der Festlegungen <strong>in</strong> � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>12 sowie<br />
raumstruktureller Spezifika folgende Aspekte herangezogen und gewichtet:<br />
▪ räumliche Lagebeziehungen<br />
▪ ÖPNV-Erreichbarkeit <strong>in</strong>nerhalb von 30 M<strong>in</strong>uten<br />
▪ Infrastruktur (Ausstattung, Tragfähigkeit)<br />
▪ E<strong>in</strong>wohnerrichtwerte gemäß Landesentwicklungsplan (m<strong>in</strong>destens 7.000 E<strong>in</strong>wohner im Jahr<br />
2020)<br />
▪ traditionelle Verflechtungsbeziehungen<br />
▪ Versorgungsbereiche zentralörtlicher Funktionen<br />
▪ wirtschaftsräumliche Verflechtungen (Pendler, Arbeitsplatzpotenzial)<br />
▪ <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit.<br />
Die Geme<strong>in</strong>den Lichte, Piesau und Schmiedefeld (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) werden wegen<br />
unmittelbarer Nachbarschaftslage zum Grundversorgungsbereich des Mittelzentrums Neuhaus<br />
am Rennweg / Lauscha (Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen) zugeordnet. Ansonsten würde<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Grundversorgung für die Bürger dieser Geme<strong>in</strong>den unzumutbar weite<br />
Fahrtwege verlangen.<br />
Die Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden Grundversorgungsbereiches macht sich zwischen den<br />
Mittelzentren Greiz und Zeulenroda-Triebes erforderlich, da aufgrund der Lage und Abgrenzung<br />
der Geme<strong>in</strong>den die alle<strong>in</strong>ige Zuordnung zu e<strong>in</strong>em Zentralen Ort nicht möglich ist. Die E<strong>in</strong>wohner<br />
dieser Geme<strong>in</strong>den orientieren sich sowohl nach Greiz als auch nach Zeulenroda-Triebes<br />
� Karte 1-1. Mit der Entscheidung zur Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden Grundversorgungsbereiches<br />
trägt der Plangeber den raumstrukturellen Besonderheiten der <strong>Siedlungsstruktur</strong> Rechnung.<br />
Mit der Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden Grundversorgungsbereiches für den Raum des Mittleren<br />
Schwarzatales wird folgenden Aspekten Rechnung getragen: Besonderheiten der Lage im<br />
Mittelgebirgsraum mit mehrseitigen Verkehrsverknüpfungen; ke<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>ige Ausrichtung auf e<strong>in</strong>en<br />
Zentralen Ort, sondern mehrseitige Orientierung der Bürger dieses Raumes bei der Nutzung<br />
zentralörtlicher Funktionen; die ausgeprägte überörtliche Zusammenarbeit der Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den<br />
der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittleres Schwarzatal zur geme<strong>in</strong>samen Gestaltung<br />
e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung im Raum des Mittleren Schwarzatales. Zudem wird berücksichtigt,<br />
dass teilweise Funktionen der Dase<strong>in</strong>svorsorge im betreffenden Raum aufgrund der raumstrukturellen<br />
Situation zu erhalten s<strong>in</strong>d. Mit der Entscheidung zur Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden<br />
Grundversorgungsbereiches trägt der Plangeber den raumstrukturellen Besonderheiten<br />
der <strong>Siedlungsstruktur</strong> Rechnung � Karte 1-1.<br />
Die funktionsteilig ausgewiesenen Zentralen Orte Bad Köstritz / Crossen an der Elster, Gefell /<br />
Hirschberg / Tanna, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Meuselwitz / Lucka, Saalfeld / Rudolstadt /<br />
Bad Blankenburg und Schmölln / Gößnitz haben jeweils e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Grundversorgungsbereich<br />
mit zwei bzw. drei Siedlungs- und Versorgungskernen. Dazu ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />
und langfristige Kooperation erforderlich.<br />
Die Ausweisungen der genannten überlappenden Grundversorgungsbereiche sowie der funktionsteiligen<br />
Zentralen Orte berücksichtigen die besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen der<br />
<strong>Siedlungsstruktur</strong> <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen mit ihrer hohen Städte- und Siedlungsdichte.<br />
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Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen