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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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▪ K<strong>in</strong>dertagesstätte, Freizeite<strong>in</strong>richtung für Jugendliche, Freizeite<strong>in</strong>richtung für Senioren<br />

▪ vollstationäre Altenhilfe (Altenpflege <strong>in</strong>kl. Kurzzeitpflegeplätze), ambulante Altenhilfe (betreutes<br />

Wohnen, Seniorenbüro, Altentagesstätte)<br />

▪ Sportplatz, Sporthalle, Freibad<br />

▪ Grundschule, Horte<strong>in</strong>richtung bzw. Betreuungsmöglichkeiten für Hortk<strong>in</strong>der<br />

▪ öffentliche Bücherei, Bürger-/Kulturhaus oder Gaststätte mit Saal für öffentliche Veranstaltungen<br />

▪ mehrere Handwerksbetriebe.<br />

Als Standort für diese Funktionen ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> als Zentrum erlebbarer Bereich am besten<br />

geeignet. Als Ziel- und Verknüpfungspunkt des Verkehrs liegen Grundzentren am funktionalen<br />

Straßennetz und haben möglichst e<strong>in</strong>en Bahnanschluss (Bahnhof oder DB-Haltepunkt). Dabei<br />

haben Grundzentren nicht nur die Aufgabe, überörtlich bedeutsame Versorgungse<strong>in</strong>richtungen<br />

vorzuhalten, sondern auch durch Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen und leistungsfähiger<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Medien der technischen Infrastruktur (Gas, Elektro, Wasserver- und -entsorgung,<br />

Telekommunikation) die Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern.<br />

Im Ländlichen Raum erlangen dabei auch die Nutzung alternativer Energieträger sowie<br />

unter den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels geeignete Anpassungsstrategien,<br />

z.B. alternative Formen der Ver- und Entsorgung, zunehmende Bedeutung für die Wirtschaftskraft<br />

e<strong>in</strong>es Grundzentrums. E<strong>in</strong> Grundzentrum ist als wirtschaftlicher Leistungsträger also nicht<br />

nur Verwaltungssitz mit e<strong>in</strong>em breiten Spektrum überörtlich bedeutsamer Versorgungse<strong>in</strong>richtungen<br />

und e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong>s funktionale Verkehrsnetz der Planungsregion, sondern auch<br />

Arbeitsplatzzentrum, was sich unter anderem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em positiven Pendlersaldo zeigt.<br />

Bei der standörtlichen Sicherung und Entwicklung der im Grundsatz benannten Funktionen s<strong>in</strong>d<br />

die Grundzentren als politische Geme<strong>in</strong>den weitgehend frei <strong>in</strong> ihren Entscheidungen, wo sie<br />

dies <strong>in</strong>nerhalb ihres Geme<strong>in</strong>degebietes umsetzen. Durch die Ausweisung von Siedlungs- und<br />

Versorgungskernen der jeweiligen Grundzentren wird jedoch e<strong>in</strong> Abwägungsgebot zugunsten<br />

der standörtlichen Bündelung von zentralörtlichen E<strong>in</strong>richtungen gesetzt. Die Ausweisung der<br />

Siedlungs- und Versorgungskerne <strong>in</strong> den als Grundzentren ausgewiesenen Geme<strong>in</strong>den � LEP,<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>3 ist aufgrund der Besonderheiten der <strong>Siedlungsstruktur</strong> <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen erforderlich. Alle<br />

Grundzentren weisen als Geme<strong>in</strong>den heute zahlreiche Ortsteile auf. Als Siedlungs- und Versorgungskerne<br />

wurden die jeweiligen Hauptorte der Geme<strong>in</strong>den bestimmt, die im Regelfall die historisch<br />

bedeutsamen Städte der regionalen <strong>Siedlungsstruktur</strong> abbilden. Mit der Ausweisung<br />

wird gewährleistet, dass die zentralörtlichen Funktionen von dem Ortsteil wahrgenommen werden,<br />

der aufgrund se<strong>in</strong>er bereits vorhandenen Funktionen, se<strong>in</strong>er Entwicklungsmöglichkeiten<br />

und se<strong>in</strong>er Erreichbarkeit, <strong>in</strong>sbesondere durch ÖPNV, die besten Voraussetzungen für die Versorgung<br />

bietet. Die Ausweisung ist raumordnerisch begründet, da sie der Sicherung der überörtlichen<br />

Versorgungswirksamkeit dient. Damit wird der standörtlichen Konzentration zentralörtlicher<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Versorgungsfunktionen <strong>in</strong> den Siedlungs- und Versorgungskernen bei<br />

der Siedlungsentwicklung der Grundzentren besonderes Gewicht beigemessen.<br />

1.<strong>2.</strong>5 Grundversorgungsbereiche<br />

G 1-17 In den im Folgenden ausgewiesenen Grundversorgungsbereichen – zeichnerisch<br />

dargestellt <strong>in</strong> Karte 1-1 Raumstruktur – soll durch die zugeordneten Zentralen Orte<br />

höherer Stufe � LEP, <strong>2.</strong>2 bzw. die Grundzentren � 1.<strong>2.</strong>4 die flächendeckende<br />

qualifizierte Grundversorgung gesichert werden.<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Grundversorgungsbereich Altenburg (Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es<br />

Oberzentrums) – Stadt Altenburg sowie die Geme<strong>in</strong>den Fockendorf, Frohnsdorf,<br />

Gerstenberg, Göhren, Göpfersdorf, Haselbach, Jückelberg, Langenleuba-<br />

Niederha<strong>in</strong>, Lödla, Monstab, Nobitz, Rositz, Treben, W<strong>in</strong>dischleuba und Ziegelheim<br />

▪ Grundversorgungsbereich Schmölln / Gößnitz (Mittelzentrum) – Städte<br />

Schmölln und Gößnitz sowie die Geme<strong>in</strong>den Altkirchen, Dobitschen, Drogen,<br />

Göllnitz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Löbichau, Lumpzig, Nöbdenitz,<br />

Ponitz, Posterste<strong>in</strong>, Saara, Thonhausen, Vollmersha<strong>in</strong> und Wildenbörten<br />

▪ Grundversorgungsbereich Meuselwitz / Lucka (Grundzentrum) – Städte Meuselwitz<br />

und Lucka sowie die Geme<strong>in</strong>den Großröda, Kriebitzsch, Mehna und<br />

Starkenberg<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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