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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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würden. Dies hat auch Konsequenzen für die Bauleitplanung, denn zur Erhaltung und Stärkung<br />

der als Konzentrationspunkte ausgewiesenen Grundzentren s<strong>in</strong>d bei nachgewiesenem Bedarf<br />

dort bevorzugt Flächen für den Wohnungsbau, für Gewerbeansiedlung, für E<strong>in</strong>richtungen der<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge, Ver- und Entsorgung usw. mit den Instrumenten der Bauleitplanung zu sichern<br />

und bereitzustellen.<br />

Alle als Grundzentren ausgewiesenen Städte und Geme<strong>in</strong>den waren bisher bereits im <strong>Regionale</strong>n<br />

Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen als Unterzentrum oder Kle<strong>in</strong>zentrum ausgewiesen. Sie haben<br />

sich <strong>in</strong> dieser Funktion profilieren können und entsprechen weitgehend den Kriterien für<br />

Grundzentren (m<strong>in</strong>destens 7.000 E<strong>in</strong>wohner im Grundversorgungsbereich, möglichst <strong>2.</strong>000 E<strong>in</strong>wohner<br />

im Siedlungs- und Versorgungskern � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>12). Wegen der beschriebenen Besonderheit<br />

der <strong>Siedlungsstruktur</strong> <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen können allerd<strong>in</strong>gs nicht alle ausgewiesenen<br />

Grundzentren diese Kriterien vollständig erfüllen. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen<br />

wegen Unterschreitung des Kriteriums von m<strong>in</strong>destens 7.000 E<strong>in</strong>wohner im Grundversorgungsbereich<br />

macht sich erforderlich für<br />

▪ die Stadt Auma wegen der besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen durch die Lage im<br />

Ländlichen Raum mit Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Impulsgebers und Knotenpunktes für den ausgewiesenen<br />

Grundversorgungsbereich, guter Wirtschaftskraft, vorhandener sehr guter Ausstattung<br />

mit E<strong>in</strong>richtungen der Infrastruktur, guter Erreichbarkeit von Auma aus dem Grundversorgungsbereich,<br />

da ansonsten e<strong>in</strong>e angemessene Grundversorgung für die Bürger unzumutbar<br />

weite Fahrtwege verlangen würde;<br />

▪ die Stadt Bürgel wegen der besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen durch die Lage zwischen<br />

Oberzentrum Jena und Mittelzentrum Eisenberg und der Entfernungen zu diesen Zentren,<br />

herausgestellt wird dabei die Notwendigkeit der Impulsgeberschaft für den Ländlichen<br />

Raum unter Berücksichtigung der funktionellen Verflechtungen, <strong>in</strong>sbesondere Pendlerverflechtungen,<br />

hoher Bedeutung als Wohnstandort, vorhandener sehr guter Ausstattung an <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

und Versorgungse<strong>in</strong>richtungen; historisch gewachsener Strukturen, wesentliche<br />

Funktionen reichen über den Grundversorgungsbereich h<strong>in</strong>aus, guter Erreichbarkeit von<br />

Bürgel aus dem Grundversorgungsbereich, die Tragfähigkeit der E<strong>in</strong>richtungen ist gesichert;<br />

▪ die Stadt Triptis wegen der besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen durch die Lage am<br />

Kreuzungspunkt der A 9 und der landespolitisch bedeutsamen Entwicklungsachse zwischen<br />

Saalfeld und Gera entlang der B 281, E<strong>in</strong>pendlerort mit starker Wirtschaftskraft und absehbarer<br />

Weiterentwicklung der Wirtschaft, Impulsgeber für den östlichen Teil der Orlasenke,<br />

vorhandener sehr guter Ausstattung, guter Erreichbarkeit aus dem Grundversorgungsbereich.<br />

Die Ausweisung von funktionsteiligen Grundzentren ist erforderlich für<br />

▪ Stadt Bad Köstritz / Geme<strong>in</strong>de Crossen an der Elster wegen der besonderen raumstrukturellen<br />

Lage und Erfordernisse zur Stärkung des Ländlichen Raumes zwischen dem Oberzentrum<br />

Gera und dem Mittelzentrum Eisenberg, zur Stärkung des Stadt- und Umlandraumes<br />

Gera, langjähriger kreisübergreifender Zusammenarbeit der beiden Kommunen, guter Ausstattung<br />

mit E<strong>in</strong>richtungen der Infrastruktur, guter Verkehrsanb<strong>in</strong>dung, starker Wirtschaftskraft<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Crossen;<br />

▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka wegen der besonderen raumstrukturellen Situation im Dreiländereck,<br />

Lage im ländlich-peripheren grenznahen Raum, zwei historisch gewachsenen eigenständigen<br />

Versorgungszentren mit e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Versorgungsbereich, der über<br />

die Landesgrenze bis nach Sachsen und Sachsen-Anhalt h<strong>in</strong>ausreicht, vorhandener Verflechtungsbeziehungen,<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong> raumordnerischem Vertrag geregelt, sehr guter<br />

Ausstattung beider Städte mit Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, geme<strong>in</strong>samem Flächennutzungsplan,<br />

engem siedlungsstrukturellem Zusammenhang, Stärkung des Ländlichen Raumes <strong>in</strong><br />

Randlage der Region;<br />

▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna wegen der besonderen raumstrukturellen Situation<br />

und Lage im ländlich-peripheren grenznahen Raum zu den Freistaaten Sachsen und<br />

Bayern, Entfernung zum nächsten Mittelzentrum, bestehendem Städteverbund mit bewährter<br />

langjähriger Zusammenarbeit, positiver Wirtschaftsentwicklung, sehr guter Ausstattung<br />

mit Dienstleistung-, E<strong>in</strong>zelhandels- und Versorgungse<strong>in</strong>richtungen, guter Erreichbarkeit <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Grundversorgungsbereiches, vorhandenem Konzept zur Funktionsteilung und<br />

zur Bündelung der Verwaltung, stabilem Grundversorgungsbereich auch <strong>in</strong> 2020.<br />

G 1-16 Die Grundzentren sollen als wirtschaftliche Leistungsträger im Ländlichen Raum<br />

profiliert und durch Bündelung folgender Funktionen gestärkt werden:<br />

▪ Kommunalverwaltung<br />

▪ umfassende Angebote bei E<strong>in</strong>richtungen, Gütern und Dienstleistungen sowie<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsobjekten des spezialisierten Grundbedarfes<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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