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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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punkte ergeben sich zur Behebung von Lärmbelästigungen bzw. unzureichender Anb<strong>in</strong>dung an<br />

das übergeordnete Straßennetz (Bad Lobenste<strong>in</strong>, Eisenberg, Pößneck, Schmölln / Gößnitz) sowie<br />

durch <strong>in</strong>nerstädtische Brachen bzw. unzureichend entwickelte <strong>in</strong>nerstädtische Zentrumsbereiche<br />

(Bad Lobenste<strong>in</strong>, Bad Klosterlausnitz, Greiz und Pößneck). E<strong>in</strong> weiterer Schwerpunkt ergibt<br />

sich aus der Möglichkeit, durch <strong>in</strong>terkommunale Kooperation vorhandene Konflikte zu lösen<br />

bzw. Potenziale zu bündeln und damit e<strong>in</strong>e Stärkung der mittelzentralen Funktion zu erreichen<br />

(Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Pößneck, Schmölln / Gößnitz, Zeulenroda-Triebes sowie<br />

Greiz länderübergreifend). Außerdem ergeben sich Entwicklungsrichtungen aus traditionell vorhandenen<br />

Potenzialen, deren Weiterentwicklung ebenfalls zur Stärkung der Funktion als Mittelzentren<br />

beitragen kann (Bad Lobenste<strong>in</strong>, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Schleiz, Stadtroda).<br />

1.<strong>2.</strong>4 Grundzentren<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Grundzentren und<br />

Grundversorgungsbereiche auszuweisen � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>1<strong>2.</strong> Grundzentren s<strong>in</strong>d die unterste Stufe<br />

des Zentrale-Orte-Netzes zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfes � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>11.<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche Bündelungsfunktion wird durch die Ausweisung von Siedlungs- und Versorgungskernen<br />

der Grundzentren erreicht (vgl. � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>3).<br />

Z 1-1 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen Grundzentren s<strong>in</strong>d als Konzentrationspunkte<br />

für die Sicherung und Entwicklung von E<strong>in</strong>richtungen mit überörtlicher<br />

Bedeutung sowie von umfassenden Angeboten bei Gütern und Dienstleistungen<br />

des qualifizierten Grundbedarfes zu sichern und zu entwickeln.<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka<br />

Landkreis Greiz<br />

▪ Stadt Auma<br />

▪ Stadt Bad Köstritz / Geme<strong>in</strong>de Crossen an der Elster (kreisübergreifend)<br />

▪ Stadt Berga/Elster<br />

▪ Stadt Münchenbernsdorf<br />

▪ Stadt Ronneburg<br />

▪ Stadt Weida<br />

Saale-Holzland-Kreis<br />

▪ Stadt Bürgel<br />

▪ Stadt Dornburg-Camburg<br />

▪ Stadt Kahla<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Stadt Neustadt an der Orla<br />

▪ Stadt Saalburg-Ebersdorf<br />

▪ Stadt Triptis<br />

▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Stadt Königsee<br />

▪ Stadt Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />

▪ Geme<strong>in</strong>de Probstzella<br />

Begründung Z 1-1<br />

Die <strong>Siedlungsstruktur</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ist gekennzeichnet von e<strong>in</strong>er hohen<br />

Siedlungsdichte mit durchschnittlich niedriger E<strong>in</strong>wohnerzahl pro Siedlung. Besonders auffällig<br />

ist die große Zahl von Kle<strong>in</strong>städten sowie Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stsiedlungen. Nicht <strong>in</strong> jeder Geme<strong>in</strong>de<br />

kann das komplette Spektrum von Funktionen der Grundversorgung vorgehalten werden, da für<br />

deren Rentabilität größere E<strong>in</strong>zugsbereiche notwendig s<strong>in</strong>d. Deshalb kann die Aufgabe, <strong>in</strong> allen<br />

Regionsteilen gleichwertige Lebensbed<strong>in</strong>gungen zu sichern, nur erfüllt werden, wenn E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Funktionen der Grundversorgung gebündelt <strong>in</strong> gut erreichbaren Zentralen Orten<br />

vorgehalten werden.<br />

Das Netz der Zentralen Orte <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen trägt diesem Auftrag Rechnung. Die als Grundzentren<br />

ausgewiesenen Geme<strong>in</strong>den bilden e<strong>in</strong>e Ergänzung zum Netz der höherstufigen Zentralen<br />

Orte � LEP, <strong>2.</strong>2 und s<strong>in</strong>d dort zusätzlich erforderlich, wo wegen weiter Entfernungen zum<br />

nächst gelegenen Mittel- oder Oberzentrum Lücken im Netz der Grundversorgung entstehen<br />

11<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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