2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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Begründung G 4-44<br />
Die Räume um Ronneburg und Seel<strong>in</strong>gstädt stellen besondere Schwerpunkte der Sanierung<br />
der Betriebsflächen des ehemaligen Uranerzbergbaues dar. Hier ist e<strong>in</strong>e besondere Dichte der<br />
Standorte von Tagebau, Halden, obertägigen Schacht- und sonstigen Betriebsanlagen sowie<br />
den <strong>in</strong>dustriellen Absetz- und Aufbereitungsanlagen gegeben. Diese Räume waren deshalb<br />
auch konzeptionelle Arbeitsschwerpunkte für die Abstimmung, Vorbereitung und Gestaltung der<br />
Folgenutzungen. Dazu liegen von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen und den<br />
betroffenen Kommunen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em umfassenden Anhörungsverfahren abgestimmte Leitpläne<br />
vom Dezember 2000 für den Raum Ronneburg und Dezember 2003 für den Raum Seel<strong>in</strong>gstädt<br />
vor. Diese Leitpläne und ihre Fortschreibungen sollen Grundlage für die Verknüpfung der abschließenden<br />
Sanierungsmaßnahmen mit der <strong>Regionale</strong>ntwicklung se<strong>in</strong>.<br />
Der rund 40-jährige Uranerzbergbau und se<strong>in</strong>e Auswirkungen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen waren e<strong>in</strong>e Folge<br />
des Kalten Krieges <strong>in</strong> Europa. Für die Sanierung der Bergbaufolgen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen und Sachsen<br />
werden <strong>in</strong>sgesamt durch die Bundesrepublik Deutschland nahezu 6,5 Milliarden Euro e<strong>in</strong>gesetzt.<br />
Für nachfolgende Generationen soll deshalb <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen<br />
e<strong>in</strong>e akzeptanzfähige Form der Er<strong>in</strong>nerungskultur an den Bergbau, se<strong>in</strong>e Ursachen,<br />
Folgen und Sanierungsaufwendungen gefunden werden.<br />
G 4-45 Die Vorbereitung und Gestaltung der Folgenutzungen der Betriebsflächen des<br />
ehemaligen Uranerzbergbaues sollen schwerpunktmäßig auf die Schaffung e<strong>in</strong>es<br />
<strong>Regionale</strong>n Grünzuges gerichtet se<strong>in</strong>. Vorrangige Folgenutzungen sollen die<br />
Waldmehrung, die Sukzession, der Arten- und Biotopschutz, der Tourismus und<br />
die Naherholung sowie die landwirtschaftliche Nutzung se<strong>in</strong>. Der <strong>Regionale</strong><br />
Grünzug soll durch Maßnahmen der Landschaftspflege und des Biotopverbundes<br />
mit den umliegenden Freiräumen vernetzt se<strong>in</strong>.<br />
Begründung G 4-45<br />
Mit dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 wurde als e<strong>in</strong>e übergreifend akzeptierte<br />
Zielvorstellung die Schaffung e<strong>in</strong>es <strong>Regionale</strong>n Grünzuges <strong>in</strong> der Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen<br />
ost erarbeitet und verankert. Damit wurde den Möglichkeiten der Nachnutzung der ehemaligen<br />
Betriebsflächen des Uranerzbergbaues, den technischen und f<strong>in</strong>anziellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
sowie den kommunalen Zielvorstellungen entsprochen. Die Wiederherstellung e<strong>in</strong>er gefährdungsfreien<br />
und <strong>in</strong>takten Umwelt ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung für die Gesundung der Region<br />
und Bewältigung des Strukturwandels. Der <strong>Regionale</strong> Grünzug ist e<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil<br />
der Neugestaltung e<strong>in</strong>er Identität stiftenden Kulturlandschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ehemals vom Bergbau völlig<br />
verwandelten Region.<br />
Der <strong>Regionale</strong> Grünzug berührt die im Vere<strong>in</strong> Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen ost e.V. im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />
Kommunalen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zusammenwirkenden Städte und Geme<strong>in</strong>den. Die räumliche<br />
Abgrenzung des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges wird vom Regionalplan nicht abschließend flächenscharf<br />
bestimmt. Die Flächen und die Art der konkret umzusetzenden Maßnahmen zur Verwirklichung<br />
des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d von den betroffenen Kommunen und regionalen<br />
Akteuren zu bestimmen. Wichtige Grundlagen bilden dabei das <strong>Regionale</strong> Maßnahmenprogramm<br />
Zukunfts<strong>in</strong>itiative Wismutregion und Kommunale Leitpläne sowie Sanierungskonzepte<br />
der Wismut GmbH, Landschaftspläne, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen bzw. Integrierte<br />
ländliche Entwicklungskonzepte und weitere kommunale Entwicklungsvorstellungen. In<br />
Kont<strong>in</strong>uität zu den Zielsetzungen des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes 1999 s<strong>in</strong>d im Ergebnis<br />
des Änderungsverfahrens im jetzigen Regionalplan folgende Gebiete als Kernbestandteile des<br />
<strong>Regionale</strong>n Grünzuges festgelegt � Raumnutzungskarte:<br />
▪ das Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-41,<br />
▪ die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung fs-3, fs-30 und fs-35,<br />
▪ die Vorranggebiete Waldmehrung WM-7, WM-8 und WM-9 sowie<br />
▪ die Vorbehaltsgebiete Waldmehrung wm-10, wm-11, wm-18 und wm-19.<br />
Als Grün-Vernetzungen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges wirken <strong>in</strong>sbesondere das Vorranggebiet<br />
Freiraumsicherung FS-40 und das Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-33. Als<br />
Grün-Vernetzungen des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges mit den umgebenden Landschaftsräumen wirken<br />
vor allem das Sprotte-, Gessen-, Wipse- und Fuchsbachtal (FS-1, FS-37, FS-38 und<br />
FS-39). In diesem Zusammenhang stellt das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wm-12 e<strong>in</strong>e wichtige<br />
länderübergreifend wirksame Grün-Vernetzung her. Der <strong>Regionale</strong> Grünzug be<strong>in</strong>haltet <strong>in</strong><br />
den genannten Kern- und Vernetzungsräumen auch die raumverträgliche E<strong>in</strong>ordnung von<br />
Funktionen für Freizeit, Erholung und Tourismus. Für Teilflächen des Vorbehaltsgebietes Freiraumsicherung<br />
fs-30 orientiert der <strong>Regionale</strong> Grünzug darauf, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
zu ermöglichen.<br />
Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen