2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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Radfernwegenetzes (D-Netz) kreuzen (Saale-Radwanderweg und Radfernweg Thür<strong>in</strong>ger Städtekette).<br />
Beide Routen s<strong>in</strong>d die Basisl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong> Netz regionaler Radwander-Routen, die sich<br />
daran anschließen. Die Entwicklung des Radtourismus mit Vernetzung der vorhandenen überregional<br />
bedeutsamen Radwege gew<strong>in</strong>nt auch als E<strong>in</strong>kommensalternative für touristische Leistungsträger<br />
und touristisch orientierte Kommunen, als weicher Standortfaktor für Bevölkerung<br />
und Gewerbeansiedlung, als umweltfreundliche Verkehrsart und für die Naherholung zunehmende<br />
Bedeutung. Im Radverkehrskonzept des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d fachspezifische<br />
Entwicklungsrichtungen für Radwege, die e<strong>in</strong>e landesweite Bedeutung haben (Radtouristisches<br />
Landesnetz, bestehend aus Radfernnetz und Radhauptnetz) benannt. Es ist die Grundlage der<br />
Entwicklung des Radwegenetzes <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen. E<strong>in</strong>e wertvolle Grundlage bei der Planung überregionaler<br />
Rad- und Wanderwege ist das Projekt „Forsten und Tourismus“.<br />
4.7 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung<br />
Für Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die auf der Ebene der Landesplanung bestimmten raumordnerischen Erfordernisse<br />
zu Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben � LEP, <strong>2.</strong>3.8 und zur Gestaltung<br />
von Bergbaufolgelandschaften � LEP, 5.1.12 anzuwenden. Auf der Ebene der Regionalplanung<br />
s<strong>in</strong>d bei Bedarf Konkretisierungen vorzunehmen. Die nachfolgenden Ziele und Grundsätze<br />
der Raumordnung basieren auf der Änderung des Kapitels 15 des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />
Ostthür<strong>in</strong>gen 1999. Sie berücksichtigen den fortgeschrittenen Stand der Sanierung<br />
<strong>in</strong> den Räumen des ehemaligen Uranerz- und Braunkohlebergbaues.<br />
G 4-42 Die Gebiete des ehemaligen Uranerzbergbaues und des ehemaligen Braunkohlebergbaues<br />
<strong>in</strong> den Landkreisen Greiz und Altenburger Land sollen nachhaltig zu<br />
e<strong>in</strong>er gestalterisch akzeptanzfähigen und vielfältig nutzbaren Bergbaufolgelandschaft<br />
mit ausgeprägter kulturlandschaftlicher Identität entwickelt werden. Die<br />
abschließenden raumbedeutsamen Sanierungsmaßnahmen sollen mit der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />
verknüpft werden.<br />
Begründung G 4-42<br />
E<strong>in</strong>e akzeptanzfähige und vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaft ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung<br />
zur Sicherung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung der Gebiete des ehemaligen Uranerz- und<br />
Braunkohlebergbaues. Wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Wandel ist nur auf der Grundlage<br />
e<strong>in</strong>er relativ <strong>in</strong>takten Umwelt und e<strong>in</strong>er Identität stiftenden Kulturlandschaft erfolgreich realisierbar.<br />
G 4-43 Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sollen die Gebiete des ehemaligen<br />
Uranerzbergbaues und des ehemaligen Braunkohlebergbaues weitgehend<br />
nachsorgefrei werden. Zur Überwachung der Sanierungsergebnisse und Steuerung<br />
von evtl. erforderlichen Pflegemaßnahmen soll e<strong>in</strong> langfristiges Monitor<strong>in</strong>g<br />
gesichert werden.<br />
Begründung G 4-43<br />
Zur Sanierung der Folgen des ehemaligen Bergbaues <strong>in</strong> den Räumen um Ronneburg und Seel<strong>in</strong>gstädt<br />
bzw. um Meuselwitz und Lucka wurden hohe Aufwendungen e<strong>in</strong>gesetzt. Der weitgehende<br />
Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist mittelfristig zu erwarten. Dabei ist zur Vermeidung<br />
von erheblichen Folgekosten auf e<strong>in</strong>e weitgehende Nachsorgefreiheit zu orientieren. Zur<br />
Überwachung der Sanierungsergebnisse ist e<strong>in</strong> entsprechendes Monitor<strong>in</strong>g anzuwenden, um<br />
auf evtl. veränderte Erfordernisse der Steuerung der Sanierungsmaßnahmen möglichst frühzeitig<br />
reagieren zu können.<br />
4.7.1 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen<br />
Uranerzbergbaues<br />
G 4-44 Für die räumlichen Schwerpunkte der Sanierung des ehemaligen Tagebaues<br />
Lichtenberg e<strong>in</strong>schließlich der umliegenden Haldenaufstandsflächen im Raum<br />
Ronneburg sowie der ehemaligen <strong>in</strong>dustriellen Absetzanlagen und des ehemaligen<br />
Aufbereitungswerkes bei Seel<strong>in</strong>gstädt sollen die kommunal abgestimmten<br />
Leitpläne zur Gestaltung der Folgenutzungen als Grundlage angewandt werden.<br />
In Verb<strong>in</strong>dung mit dem Abschluss der Sanierung soll e<strong>in</strong>e angemessene Er<strong>in</strong>nerungskultur<br />
an den Uranerzbergbau <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen, se<strong>in</strong>e Ursachen, Folgen und<br />
die Sanierung erreicht werden.<br />
121<br />
Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen