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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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▪ Bürgel<br />

▪ Dornburg-Camburg<br />

▪ Eisenberg<br />

▪ Kahla<br />

▪ Stadtroda<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

▪ Blankenste<strong>in</strong><br />

▪ Neustadt an der Orla<br />

▪ Plothen<br />

▪ Ranis<br />

▪ Saalburg-Ebersdorf<br />

▪ Wurzbach<br />

▪ Ziegenrück<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Bad Blankenburg<br />

▪ Cursdorf / Oberweißbach<br />

▪ Gräfenthal / Probstzella<br />

▪ Katzhütte<br />

▪ Königsee<br />

▪ Lehesten<br />

▪ Leutenberg<br />

▪ Lichte / Schmiedefeld<br />

▪ Meura<br />

▪ Saalfelder Höhe<br />

▪ Schwarzburg / Sitzendorf<br />

▪ Uhlstädt-Kirchhasel<br />

Begründung Z 4-6<br />

Als Regional bedeutsame Tourismusorte werden Geme<strong>in</strong>den ausgewiesen, die aufgrund der<br />

<strong>in</strong>frastrukturellen Ausstattung und Tradition, der kulturhistorischen Besonderheiten sowie der<br />

landschaftlichen Attraktivität touristische Anziehungspunkte von regionaler und überregionaler<br />

Bedeutung darstellen bzw. als solche zu entwickeln s<strong>in</strong>d. Gegenüber dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 (drei Kategorien von Orten mit Fremdenverkehrsfunktion) gibt<br />

es nunmehr auf Regionalplanebene nur noch e<strong>in</strong>e raumordnerische Kategorie – Regional bedeutsame<br />

Tourismusorte � LEP, 5.4.8. Die Kriterien zur Ausweisung von Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorten wurden <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>heitlich auf der Grundlage des � LEP, 5.4.8 /<br />

5.4.9 erarbeitet und für alle im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 enthaltenen<br />

Fremdenverkehrsorte sowie für Orte, die sich seitdem durch e<strong>in</strong>e enorme touristische Entwicklung<br />

herausgebildet haben, angewandt. Dabei wurden die Kriterien<br />

▪ Lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung,<br />

▪ naturräumliche Ausstattung / Attraktionen,<br />

▪ Attraktionen mit überörtlicher Bedeutung (z.B. Sehenswürdigkeiten, Events),<br />

▪ Prädikatisierung als Kur- oder Erholungsort (nach Thür<strong>in</strong>ger Kurortegesetz),<br />

▪ Vielfalt an Beherbergungs- und Gastronomieangeboten,<br />

▪ touristisches Wegenetz,<br />

▪ Kultur-, Sport- und Freizeite<strong>in</strong>richtungen,<br />

▪ Verkehrserschließung / ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung,<br />

▪ E<strong>in</strong>richtungen der Grundversorgung,<br />

▪ Market<strong>in</strong>g (Tourist-Info, Gastgeberverzeichnis usw.) und<br />

▪ regionale Kooperation / Engagement<br />

analysiert und e<strong>in</strong>er Bewertung unterzogen.<br />

Die ausgewiesenen Regional bedeutsamen Tourismusorte liegen vorwiegend <strong>in</strong>nerhalb von<br />

Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung. Sie zeigen e<strong>in</strong>e Konzentration von E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Tourismus<strong>in</strong>frastruktur auf, die für e<strong>in</strong>e leistungsfähige Tourismuswirtschaft notwendig ist.<br />

Sie besitzen des Weiteren e<strong>in</strong>e hohe Aufenthaltsqualität, gepflegte Ortsbilder und günstige Verkehrsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Die Gästebetreuung und Serviceleistungen tragen zu e<strong>in</strong>er hohen Gästefre-<br />

111<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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