2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
G 4-21 Die Rekultivierung von Abbauflächen sowie die für die Folgenutzung erforderlichen<br />
Maßnahmen sollen <strong>in</strong>sbesondere bei größeren Abbauvorhaben parallel<br />
zum laufenden Abbau erfolgen. Die Folgenutzungen abgebauter Flächen sollen<br />
frühzeitig festgelegt und realisiert werden und vor allem die Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />
<strong>in</strong> die umgebenden Nutzungs- und Funktionsfestlegungen gewährleisten.<br />
In Abhängigkeit von den jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten sollen dabei<br />
▪ der Teilraum durch Schaffung von Arealen für den Schutz und die Entwicklung<br />
artenreicher Tier- und Pflanzengesellschaften e<strong>in</strong>schließlich Sukzessionsflächen<br />
ökologisch aufgewertet,<br />
▪ das Landschaftsbild aufgewertet,<br />
▪ der Waldanteil erhöht,<br />
▪ landwirtschaftliche Nutzflächen wiederhergestellt und<br />
▪ Erholungsmöglichkeiten geschaffen<br />
werden.<br />
Begründung G 4-21<br />
Der Rohstoffabbau führt zwangsläufig zu erheblichen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft e<strong>in</strong>es<br />
Teilraumes. Mit der angestrebten Rekultivierung parallel zum laufenden Abbau und der frühzeitigen<br />
Wiedere<strong>in</strong>gliederung abgebauter Flächen <strong>in</strong> die umgebende Landschaft werden die durch<br />
den Rohstoffabbau verursachten E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft m<strong>in</strong>imiert und kompensiert.<br />
Die Akzeptanzfähigkeit der Abbauvorhaben wird erhöht, wenn die ehemaligen Abbaustandorte<br />
entsprechend <strong>in</strong> die umgebende Landschaft <strong>in</strong>tegriert werden. Die Abbaugebiete können soweit<br />
wie möglich ihre ursprünglichen Funktionen zurückerhalten bzw. als gestaltete, neue Elemente<br />
der Kulturlandschaft das Landschaftsbild bereichern und somit bestehende naturräumliche Defizite<br />
durch geeignete Folgenutzungen kompensieren.<br />
4.5.4 Gew<strong>in</strong>nung von Rohstoffen unter Tage<br />
G 4-22 In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollen die Möglichkeiten zur Gew<strong>in</strong>nung m<strong>in</strong>eralischer<br />
Rohstoffe unter Tage <strong>in</strong>sbesondere für Dachschiefer, Tonschiefer,<br />
Dolomit, Gips- und Anhydritste<strong>in</strong>, Feldspatsandste<strong>in</strong>, Schwerspat / Dolomit und<br />
Sole / Erdwärme mittel- bis langfristig erhalten werden. Dazu soll die räumliche<br />
E<strong>in</strong>ordnung der dafür notwendigen Übertagee<strong>in</strong>richtungen ermöglicht werden.<br />
Begründung G 4-22<br />
Die Lagerstätten <strong>in</strong>sbesondere der genannten Rohstoffe haben volkswirtschaftliche Bedeutung<br />
bzw. können diese im Bedarfsfall erlangen. Aus diesem Grund ist es notwendig, e<strong>in</strong>e bevorzugt<br />
untertägige Gew<strong>in</strong>nung auch langfristig zu ermöglichen. Dazu gehört primär die räumliche E<strong>in</strong>ordnung<br />
der aus technologischen Gründen oft standortgebundenen Übertageanlagen, ohne die<br />
die Erschließung und Nutzung der Lagerstätten nicht erfolgen kann.<br />
4.6 Tourismus und Erholung<br />
4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung<br />
Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Räumen mit<br />
besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung<br />
▪ Thür<strong>in</strong>ger Wald,<br />
▪ Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge e<strong>in</strong>schließlich der Saaletalsperren und<br />
▪ Teile des Vogtlandes,<br />
Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung auszuweisen und Optionen für ihre weitere Entwicklung<br />
aufzuzeigen � LEP, 5.4.2 / 5.4.4.<br />
G 4-23 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />
Tourismus und Erholung soll unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen<br />
Belange e<strong>in</strong>er natur- und landschaftsgebundenen Erholung sowie<br />
e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>frastrukturell geprägten Freizeitgestaltung bei der Abwägung mit<br />
konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen<br />
werden.<br />
▪ Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Saalestauseen<br />
107<br />
Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen