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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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nutzungsansprüche vorwiegend durch Ausweisung möglichst angrenzender Rohstoffsicherungsflächen<br />

(Zusammenfassung benachbarter Vorranggebiete Rohstoffe zu e<strong>in</strong>em größeren<br />

Vorranggebiet, Umstufung von Vorbehaltsgebieten <strong>in</strong> Vorranggebiete, E<strong>in</strong>beziehung rechtlich<br />

genehmigter Abbaugebiete oder nachgewiesener Rohstoffpotenziale <strong>in</strong> die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

sowie Ausweisung zusätzlicher Vorbehaltsgebiete zur langfristigen Rohstoffsicherung).<br />

Die Abwägung und Bestimmung der Vorranggebiete Rohstoffe wurde unter Berücksichtigung<br />

anderer raumordnerisch relevanter Belange und unter Maßgabe landes- und regionalplanerischer<br />

Zielstellungen vorgenommen.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe <strong>in</strong>nerhalb von für den Hochwasserschutz relevanten<br />

Gebieten (KIS-35, KIS-37 und KIS-38) erfolgt unter dem Aspekt, dass durch die Gew<strong>in</strong>nung<br />

von Rohstoffen der Retentionsraum an sich verändert, aber nicht reduziert wird. Die Anzahl<br />

und die räumliche Verteilung der Gew<strong>in</strong>nungsstellen führen nicht zu konzentrationsbed<strong>in</strong>gten<br />

E<strong>in</strong>schränkungen der Hochwasserschutzfunktion der Saaleaue durch den Rohstoffabbau.<br />

Über die fachrechtliche Genehmigungsplanung wird unter Beachtung der fachlichen Regelungen<br />

des Hochwasserschutzes sichergestellt, dass die Funktion des Hochwasserschutzes <strong>in</strong> den<br />

Rohstoffgew<strong>in</strong>nungsgebieten gewahrt wird und die Abbaugestaltung zu ke<strong>in</strong>er erheblich negativen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des Abflussprofiles und der Retentionsfunktion von Überschwemmungsgebieten<br />

führt. Somit wird den Entwicklungs<strong>in</strong>tensionen des Landesentwicklungsplanes <strong>in</strong> Bezug<br />

auf den Rohstoffabbau <strong>in</strong> Vorranggebieten Hochwasserschutz Rechnung getragen � LEP,<br />

5.1.15.<br />

Die bergbauliche Inanspruchnahme der Vorranggebiete Rohstoffe G/A-1 – Krölpa / Nord und<br />

G/A-3 – Schlettwe<strong>in</strong> erfolgt überwiegend durch untertägigen Rohstoffabbau. Die Ausweisung<br />

des Vorranggebietes Rohstoffe G/A-3 – Schlettwe<strong>in</strong> erfolgt vor dem H<strong>in</strong>tergrund, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

abgeschlossenen Raumordnungsverfahren die Raum- und Umweltverträglichkeit des potenziellen<br />

Vorhabens bei E<strong>in</strong>haltung der entsprechenden Maßgaben, unter anderem überwiegend untertägiger<br />

Abbau, Beschränkung der Tagebaue auf das technisch notwendige Maß, schrittweise<br />

Inanspruchnahme der übertägigen Abbauflächen, zügige Wiedernutzbarmachung, Rohstofftransport<br />

über Anb<strong>in</strong>dung an B 281 neu, festgestellt wurde.<br />

4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen für den Abbau und die langfristige<br />

Sicherung der Rohstoffversorgung Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auszuweisen � LEP, 5.3.3.<br />

G 4-20 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Rohstoffe soll der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung<br />

und dem Rohstoffabbau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

Kiessand (kis)<br />

▪ kis-1 – Kle<strong>in</strong>röda<br />

▪ kis-2 – Kraschwitz<br />

▪ kis-3 – Klausa<br />

▪ kis-4 – Mockern<br />

▪ kis-5 – Neuenmörbitz<br />

▪ kis-6 – Heyersdorf / Grünberg<br />

▪ kis-7 – Zickra<br />

▪ kis-8 – Zossen<br />

▪ kis-9 – Schkölen / Ost<br />

▪ kis-10 – Grabsdorf<br />

▪ kis-11 – Porstendorf<br />

▪ kis-12 – Wetzdorf<br />

▪ kis-13 – Ahlendorf<br />

▪ kis-14 – Kolkwitz<br />

▪ kis-15 – Kirchhasel<br />

Sand / Sandste<strong>in</strong> (s)<br />

▪ s-1 – Rüdersdorf<br />

▪ s-2 – Lausnitz<br />

▪ s-3 – Kolkwitz / West<br />

105<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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