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2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

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4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung<br />

Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Stabilisierung e<strong>in</strong>er naturnahen<br />

Bodennutzung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen bei Bedarf Vorranggebiete Waldmehrung<br />

auszuweisen � LEP, 5.<strong>2.</strong>7.<br />

Z 4-4 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Waldmehrung s<strong>in</strong>d für die Aufforstung<br />

und Waldsukzession vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion<br />

nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ WM-1 – nördlich Schnauderha<strong>in</strong>ichen<br />

▪ WM-2 – südlich Remsa<br />

▪ WM-3 – südlich Altenburg<br />

▪ WM-4 – nördlich Dobra<br />

▪ WM-5 – südlich Brandrübel<br />

▪ WM-6 – östlich Gößnitz<br />

▪ WM-7 – südlich Ronneburg<br />

▪ WM-8 – südöstlich Ronneburg<br />

▪ WM-9 – nördlich Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

▪ WM-10 – südwestlich Berga<br />

▪ WM-11 – nördlich Königshofen<br />

▪ WM-12 – nördlich Reichenbach<br />

▪ WM-13 – westlich Reichenbach<br />

▪ WM-14 – westlich Crossen<br />

▪ WM-15 – östlich Thiemendorf<br />

▪ WM-16 – östlich Tünschütz<br />

▪ WM-17 – südwestlich Thalbürgel<br />

▪ WM-18 – östlich Oppurg<br />

▪ WM-19 – nordöstlich Möschlitz<br />

▪ WM-20 – nördlich Treppendorf<br />

▪ WM-21 – westlich Rudolstadt<br />

Begründung Z 4-4<br />

Die Vorranggebiete Waldmehrung stellen e<strong>in</strong>e raumordnerisch abgestimmte Flächensicherung<br />

dar. In ihnen ist e<strong>in</strong>e Erstaufforstung oder e<strong>in</strong>e gezielte Waldsukzession aus regionalplanerischer<br />

Sicht möglich. Basierend auf der fachlichen Zuarbeit der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für<br />

Wald, Jagd und Fischerei s<strong>in</strong>d für die Ausweisung der Vorranggebiete Waldmehrung <strong>in</strong>sbesondere<br />

folgende Aspekte relevant:<br />

▪ Arrondierung bestehender Waldgebiete sowie Waldrandgestaltung für stabile Bestände,<br />

▪ Verb<strong>in</strong>dung / Vernetzung isolierter Waldflächen unter ökologischen und forstwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten zur Schaffung e<strong>in</strong>es Waldbiotopverbundes,<br />

▪ Sicherung e<strong>in</strong>es ausreichenden Flächenpotenziales für die Waldmehrung,<br />

▪ Erhöhung des Waldanteiles <strong>in</strong> waldarmen Gebieten (Gemarkungen mit e<strong>in</strong>em Waldanteil unter<br />

15 %),<br />

▪ Aufwertung des Landschaftsbildes <strong>in</strong> gehölzarmen Gebieten bzw. Gebieten, die arm an naturnahen<br />

Strukturen s<strong>in</strong>d,<br />

▪ Verbesserung der Erholungsfunktionen von Landschaften,<br />

▪ Sicht- und Lärmschutz für Siedlungen an Verkehrswegen, Industrieanlagen o.ä.,<br />

▪ Erosionsschutz und Wasserrückhalt,<br />

▪ Sanierung, Wiedernutzbarmachung und Entwicklung <strong>in</strong> den Gebieten des ehemaligen Uran-<br />

und Braunkohlenbergbaues.<br />

Potenzielle Waldmehrungsgebiete s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung<br />

� Z 4-1 / G 4-6 <strong>in</strong>tegriert und können damit zur Verbesserung der Funktionen dieser<br />

Gebiete maßgebend beitragen.<br />

4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Stabilisierung e<strong>in</strong>er na-<br />

99<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

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