2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...
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▪ lb-118 – Hengelbach / Solsdorf / Thälendorf / Storchsdorf<br />
▪ lb-119 – Königsee / Garsitz / Rottenbach / Milbitz<br />
▪ lb-120 – Quittelsdorf / Böhlscheiben / Cordobang / Bechstedt<br />
▪ lb-121 – Allendorf / Bechstedt<br />
▪ lb-122 – Dröbischau / Oberha<strong>in</strong> / Unterha<strong>in</strong><br />
▪ lb-123 – Meuselbach / Mellenbach-Glasbach / Oberweißbach / Cursdorf<br />
▪ lb-124 – Meura / Wittgendorf / Volkmannsdorf / Wickersdorf<br />
▪ lb-125 – Dittersdorf / Braunsdorf / Dittrichshütte<br />
▪ lb-126 – Saalfeld / Arnsgereuth / Kle<strong>in</strong>geschwenda / Jehmichen<br />
▪ lb-127 – Weischwitz / Fischersdorf / Breternitz / Kaulsdorf / Hockeroda<br />
▪ lb-128 – Goßwitz / Bucha / Könitz<br />
▪ lb-129 – Oberwellenborn / Birkigt / Reichenbach<br />
▪ lb-130 – Neidenberga / Reitzengeschwenda / Drognitz / Altenbeuthen<br />
▪ lb-131 – Munschwitz / Ste<strong>in</strong>sdorf / Kle<strong>in</strong>geschwenda / Dorfilm<br />
▪ lb-132 – Schwe<strong>in</strong>bach / Großgeschwenda / Kle<strong>in</strong>neundorf / Roda<br />
▪ lb-133 – Lichtentanne / Schmiedebach / Lehesten<br />
▪ lb-134 – Probstzella / Gräfenthal / Lichtenha<strong>in</strong><br />
▪ lb-135 – Reichmannsdorf / Göselsdorf / Großneundorf<br />
▪ lb-136 – Reichmannsdorf / Schmiedefeld / Lichte / Piesau<br />
Begründung G 4-14<br />
Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung unterstützen und ergänzen die Vorranggebiete<br />
Landwirtschaftliche Bodennutzung � Z 4-3 im Interesse der Sicherung e<strong>in</strong>es qualitativen<br />
und quantitativen Flächenpotenzials für die landwirtschaftliche Nutzung. Ihre Ausweisung<br />
erfolgt somit vor dem gleichen funktionellen H<strong>in</strong>tergrund, basierend auf dem Landwirtschaftlichen<br />
Fachbeitrag Ostthür<strong>in</strong>gen. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung und Vorbehaltsgebiete<br />
Freiraumsicherung � 4.1.2 können sich gegenseitig überlagern, wenn beide<br />
Funktionen für die Ordnung und Entwicklung von Teilräumen unerlässlich s<strong>in</strong>d und dadurch<br />
Synergieeffekte <strong>in</strong>sbesondere für die Nutzung, den Erhalt und die Gestaltung der Kulturlandschaft<br />
erzeugt werden sollen.<br />
4.4 Forstwirtschaft<br />
Die Erhaltung und Verbesserung der vom Wald ausgehenden Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen<br />
ist e<strong>in</strong> Grundanliegen der Raumordnung und Landesplanung sowie e<strong>in</strong> wesentlicher<br />
Bestandteil e<strong>in</strong>er auf Nachhaltigkeit ausgerichteten <strong>Regionale</strong>ntwicklung. Im Landesentwicklungsplan<br />
s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für e<strong>in</strong>e leistungsfähige, nachhaltige<br />
Forstwirtschaft im Rahmen e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen, naturnahen Waldbewirtschaftung<br />
festgeschrieben � LEP, 5.<strong>2.</strong>6. Die Ausweisung raumbedeutsamer Gebiete für die Forstwirtschaft<br />
erfolgt im Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen über die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
Freiraumsicherung � 4.1 sowie durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />
Waldmehrung � LEP, 5.<strong>2.</strong>7.<br />
G 4-15 Die Erhöhung des Waldanteiles soll bevorzugt <strong>in</strong> den waldarmen Teilräumen der<br />
Planungsregion<br />
▪ Altenburger Land,<br />
▪ Ronneburger Acker- und Bergbaugebiet,<br />
▪ Nördlicher Bereich der Saale-Sandste<strong>in</strong>-Platte,<br />
▪ Nördlicher Bereich der Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte,<br />
▪ Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügelland / Weißenfelser Lößplatten<br />
erfolgen.<br />
Begründung G 4-15<br />
In den überwiegend agrarisch geprägten, waldarmen Teilräumen der Region (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium<br />
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2006, Landeswaldprogramm Thür<strong>in</strong>gen) bestehen<br />
erhebliche Defizite an Wald. Für die Bevölkerung und den Naturhaushalt wichtige<br />
Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes können hier nur unzureichend erbracht<br />
werden. Waldmehrung dient somit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieser Teilräume<br />
bezüglich der genannten Funktionen.<br />
Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen