24.11.2012 Aufrufe

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

2. Siedlungsstruktur - Regionale Planungsgemeinschaften in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Regionalplan<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Landkreis<br />

Saalfeld-<br />

Rudolstadt<br />

JENA<br />

Saale-<br />

Holzland-<br />

Kreis<br />

Saale-<br />

Orla-<br />

Kreis<br />

GERA<br />

Landkreis<br />

Greiz<br />

Landkreis<br />

Altenburger<br />

Land


Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern<br />

oder Wahlhelfern während e<strong>in</strong>es Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung<br />

verwendet werden.<br />

Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien<br />

sowie das E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder<br />

Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.<br />

Auch ohne zeitlichen Bezug zu e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift<br />

nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Osthür<strong>in</strong>gen zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen verstanden werden<br />

könnte.<br />

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und<br />

<strong>in</strong> welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es<br />

jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.<br />

Vorwort<br />

Verfahrensübersicht<br />

E<strong>in</strong>führung / Erläuterungen und Glossar<br />

Bekanntgabe der Genehmigung<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Umweltbericht<br />

Zusammenfassende Erklärung<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und Leitbilder Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Redaktion:<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsstelle Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

beim Thür<strong>in</strong>ger Landesverwaltungsamt<br />

Puschk<strong>in</strong>platz 7, 07545 Gera<br />

Telefon: 0365 / 8223-1410<br />

Fax: 0365 / 8223-1413<br />

E-Mail: regionalplanung-ost@tlvwa.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

www.regionalplanung.thuer<strong>in</strong>gen.de


Regionalplan<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen


Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

<strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Beschluss Nr. 19/08/11 vom 28.10.2011<br />

Genehmigung durch das<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr<br />

Bescheid vom 13.04.2012<br />

Bekanntgabe der Genehmigung im<br />

Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 25/2012<br />

vom 18.06.2012


INHALTSVERZEICHNIS I<br />

1. Raumstruktur ....................................................................................................1<br />

1.1 Raumstrukturelle Entwicklung........................................................................................................1<br />

1.1.1 Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umlandräume im Ländlichen Raum ..................................1<br />

1.1.2 Ländlicher Raum ............................................................................................................................3<br />

1.1.3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben.............................................................................5<br />

1.2 Zentrale Orte ..................................................................................................................................6<br />

1.<strong>2.</strong>1 Oberzentren ...................................................................................................................................7<br />

1.<strong>2.</strong>2 Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums....................................................................8<br />

1.<strong>2.</strong>3 Mittelzentren...................................................................................................................................9<br />

1.<strong>2.</strong>4 Grundzentren ...............................................................................................................................11<br />

1.<strong>2.</strong>5 Grundversorgungsbereiche..........................................................................................................14<br />

1.3 Entwicklungsachsen.....................................................................................................................18<br />

Karte 1-1 Raumstruktur [� Plankarten]<br />

<strong>2.</strong> <strong>Siedlungsstruktur</strong> ...........................................................................................19<br />

<strong>2.</strong>1 Siedlungsentwicklung...................................................................................................................19<br />

<strong>2.</strong>2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe.....................................................................................23<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen ..................................................................23<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen............................25<br />

<strong>2.</strong>3 Großflächiger E<strong>in</strong>zelhandel..........................................................................................................26<br />

<strong>2.</strong>4 Brachflächen und Konversion ......................................................................................................27<br />

<strong>2.</strong>5 Siedlungszäsuren.........................................................................................................................29<br />

3. Infrastruktur.....................................................................................................32<br />

3.1 Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur....................................................................................................................32<br />

3.1.1 Funktionales Schienennetz..........................................................................................................32<br />

3.1.2 Funktionales Straßennetz ............................................................................................................36<br />

3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs ....................................................................................................41<br />

3.1.4 Güterverkehr ................................................................................................................................43<br />

3.1.5 Luftverkehr ...................................................................................................................................44<br />

3.2 Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur ...............................................................................................45<br />

3.<strong>2.</strong>1 Energieversorgung.......................................................................................................................45<br />

3.<strong>2.</strong>2 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie .......................................................................................................53<br />

3.<strong>2.</strong>3 Telekommunikation ......................................................................................................................59<br />

3.<strong>2.</strong>4 Abfallwirtschaft .............................................................................................................................60<br />

3.<strong>2.</strong>5 Wasserwirtschaft..........................................................................................................................60<br />

3.3 Soziale Infrastruktur .....................................................................................................................62<br />

3.3.1 Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen ...........................................................................................................62<br />

3.3.2 Soziale<strong>in</strong>richtungen......................................................................................................................64<br />

3.3.3 Sporte<strong>in</strong>richtungen .......................................................................................................................66<br />

3.3.4 Bildungs- und Wissenschaftse<strong>in</strong>richtungen .................................................................................68<br />

3.3.5 Kulturelle E<strong>in</strong>richtungen ...............................................................................................................70<br />

Karte 3-1 Verkehr [� Plankarten]<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


II INHALTSVERZEICHNIS<br />

4. Freiraumstruktur .............................................................................................72<br />

4.1 Freiraumsicherung .......................................................................................................................72<br />

4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung .............................................................................................74<br />

4.1.2 Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung .........................................................................................83<br />

4.2 Hochwasserschutz .......................................................................................................................87<br />

4.<strong>2.</strong>1 Vorranggebiete Hochwasserschutz .............................................................................................88<br />

4.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz.........................................................................................89<br />

4.<strong>2.</strong>3 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder ................................................90<br />

4.3 Landwirtschaft ..............................................................................................................................91<br />

4.3.1 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ....................................................................92<br />

4.3.2 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ................................................................95<br />

4.4 Forstwirtschaft..............................................................................................................................98<br />

4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung .....................................................................................................99<br />

4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung.................................................................................................99<br />

4.5 Rohstoffsicherung und Rohstoffgew<strong>in</strong>nung ...............................................................................101<br />

4.5.1 Vorranggebiete Rohstoffe ..........................................................................................................102<br />

4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe......................................................................................................105<br />

4.5.3 Rekultivierung und Folgenutzungen ..........................................................................................106<br />

4.5.4 Gew<strong>in</strong>nung von Rohstoffen unter Tage .....................................................................................107<br />

4.6 Tourismus und Erholung............................................................................................................107<br />

4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung..............................................................................107<br />

4.6.2 Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion ..............................................................................110<br />

4.6.3 Touristische Infrastruktur............................................................................................................117<br />

4.7 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung ......................................................................121<br />

4.7.1 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen Uranerzbergbaues..........................................................................................................................................121<br />

4.7.2 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen Braunkohlebergbaues<br />

..................................................................................................................................124<br />

Karte 4-1 Tourismus [� Plankarten]<br />

Plankarten<br />

Karte 1-1 Raumstruktur<br />

Karte 3-1 Verkehr<br />

Karte 4-1 Tourismus<br />

Raumnutzungskarte<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


1. Raumstruktur<br />

Der Begriff Raumstruktur kennzeichnet das Ersche<strong>in</strong>ungsbild e<strong>in</strong>es größeren Gebietes, welches<br />

geprägt wird durch die räumliche Verteilung von Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Infrastrukturen<br />

<strong>in</strong> ihren Standorten und wechselseitigen funktionalräumlichen Verflechtungen.<br />

Die landesplanerische Raumkategorisierung � LEP, <strong>2.</strong>3.1 i.V.m. Karte 1 ordnet die Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen überwiegend dem Ländlichen Raum zu. Innerhalb dieser Raumkategorie<br />

werden bestimmte Teilräume aufgrund ihres Entwicklungspotenziales, des damit im Zusammenhang<br />

stehenden Ordnungsbedarfes und des besonderen Abstimmungs- und Kooperationserfordernisses<br />

als Stadt- und Umlandräume bzw. Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

spezifiziert. Die Städte Gera und Jena s<strong>in</strong>d als Kernstädte von Verdichtungsräumen bezeichnet.<br />

Die Grenzen dieser Raumkategorien s<strong>in</strong>d nicht allgeme<strong>in</strong>gültig festgelegt und s<strong>in</strong>d, bezogen auf<br />

den E<strong>in</strong>zelfall, fließend. E<strong>in</strong>e wesentliche Rolle spielen dabei funktionelle Verflechtungen, die<br />

auf räumlicher Ebene unterschiedliche Geltungsbereiche ergeben können.<br />

1.1 Raumstrukturelle Entwicklung<br />

1.1.1 Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umlandräume im Ländlichen<br />

Raum<br />

Der Landesentwicklungsplan weist auf die Beschlussfassung zu Verdichtungsräumen des<br />

Hauptausschusses der M<strong>in</strong>isterkonferenz für Raumordnung (MKRO) vom 07.09.1993 h<strong>in</strong><br />

� LEP, <strong>2.</strong>3.3. Die Stadt- und Umlandräume um die Oberzentren Gera und Jena werden im<br />

Landesentwicklungsplan jedoch nicht geme<strong>in</strong>descharf abgegrenzt. Das betrifft auch die im<br />

Ländlichen Raum ausgewiesenen Stadt- und Umlandräume � LEP, <strong>2.</strong>3.2, <strong>2.</strong>3.4 und Karte 1.<br />

G 1-1 Die Stadt- und Umlandräume Gera und Jena als herausgehobene räumliche Leistungsträger<br />

und Impulsgeber mit überregionaler Bedeutung sollen im wirtschaftlichen,<br />

sozialen und kulturellen Bereich als Teil der Metropolregion Mitteldeutschland<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Die Kooperationen <strong>in</strong>nerhalb und zwischen den Stadt- und Umlandräumen <strong>in</strong> der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Städtekette sollen gestärkt werden.<br />

Begründung G 1-1<br />

Die im Landesentwicklungsplan 2004 benannten Verdichtungsräume um die Oberzentren Gera<br />

und Jena s<strong>in</strong>d als Stadt- und Umlandräume weiterzuentwickeln. Während die Ausweisung als<br />

Verdichtungsräume primär auf raumstrukturellen Daten basiert, werden <strong>in</strong> den regionalen Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaften<br />

der Stadt- und Umlandräume die funktionsräumlichen Verflechtungen<br />

betont. Damit kann flexibel auf unterschiedliche Verflechtungsbeziehungen und deren<br />

räumliche Veränderungen reagiert werden.<br />

Der Plansatz fordert die Stadt- und Umlandräume Gera und Jena dazu auf, dauerhafte kooperative<br />

Strukturen und entsprechende konzeptionelle Grundlagen <strong>in</strong> Form von Stadt-Umland-<br />

Konzepten zu entwickeln, damit sie ihre Rolle als regional und überregional bedeutsame Impulsgeber<br />

für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen und im Rahmen<br />

der Metropolregion Mitteldeutschland entfalten können.<br />

Zur weiteren Stärkung der Landesentwicklung des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen und se<strong>in</strong>er Regionen<br />

s<strong>in</strong>d verstärkte Kooperationen <strong>in</strong>nerhalb der Thür<strong>in</strong>ger Städtekette anzustreben. E<strong>in</strong>en Beitrag<br />

dazu leistet bereits die Mitwirkung der Stadt Jena <strong>in</strong> der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena.<br />

G 1-2 Die Stadt- und Umlandräume Altenburg, Greiz und Saalfeld / Rudolstadt / Bad<br />

Blankenburg sollen als regional bedeutsame Leistungsträger und Impulsgeber<br />

im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich gestärkt werden.<br />

Die Kooperationen <strong>in</strong>nerhalb der Stadt- und Umlandräume sollen ausgebaut werden.<br />

Im Raum Greiz soll die <strong>in</strong>terkommunale Kooperation länderübergreifend<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Begründung G 1-2<br />

Der Stadt- und Umlandraum Altenburg muss <strong>in</strong>sbesondere zu e<strong>in</strong>em Entwicklungsschub für<br />

den Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land beitragen � 1.1.3. Der<br />

Stadt- und Umlandraum Greiz kann <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>en Schubeffekt für den Raum des Thür<strong>in</strong>-<br />

1<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


2<br />

ger Vogtlandes bewirken. Dabei ist die kooperative Zusammenarbeit mit dem sächsischen<br />

Vogtland zu vertiefen. E<strong>in</strong>e wesentliche Rolle kommt hier der Weiterentwicklung des Städteverbundes<br />

Nordöstliches Vogtland (Greiz, Reichenbach, Mylau, Netzschkau, Elsterberg) zu. Die<br />

Weiterentwicklung des Stadt- und Umlandraumes Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und<br />

se<strong>in</strong>e Ausstrahlungskraft haben wesentliche Bedeutung für den gesamten Mittelgebirgs- und<br />

Mittelgebirgsvorraum <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

G 1-3 Die <strong>in</strong> der Planungsregion vorhandenen <strong>in</strong>novativen Potenziale <strong>in</strong>sbesondere<br />

von Wissenschaft und Forschung, Industrie und Gewerbe, der Ausbildung sowie<br />

der soziokulturellen Bereiche sollen durch Vernetzung zur Stärkung und Weiterentwicklung<br />

als Technologieregion führen. Dabei sollen die Potenziale der Stadt-<br />

und Umlandräume und der weiteren Ländlichen Räume mite<strong>in</strong>ander verknüpft<br />

werden.<br />

Begründung G 1-3<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen verfügt <strong>in</strong> allen Teilräumen über e<strong>in</strong> erhebliches Innovationspotenzial.<br />

Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche von Wissenschaft und Forschung an mehreren<br />

Standorten <strong>in</strong> der Planungsregion mit dem besonderen Kern der Universitäts- und Wissenschaftsstadt<br />

Jena, <strong>in</strong> der sich neben der Friedrich-Schiller-Universität und der Fachhochschule<br />

Jena zahlreiche außeruniversitäre und wirtschaftnahe Forschungse<strong>in</strong>richtungen bef<strong>in</strong>den. Dazu<br />

gehören Institute der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaften sowie der Leibniz- und Helmholtz-Geme<strong>in</strong>schaften.<br />

Hervorzuheben ist das <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Strukturwandel seit der Deutschen E<strong>in</strong>heit entstandene<br />

Innovationspotenzial <strong>in</strong> zahlreichen <strong>in</strong>dustriellen und gewerblichen Unternehmen <strong>in</strong><br />

Ostthür<strong>in</strong>gen. Hierbei s<strong>in</strong>d neben den Stadt- und Umlandräumen auch die weiteren Ländlichen<br />

Räume von außerordentlich hoher Bedeutung. Dies gibt Ostthür<strong>in</strong>gen die deutliche Chance zur<br />

weiteren Ausprägung und Entwicklung als Technologieregion. Zur Zukunftsfähigkeit der Region<br />

tragen ganz entscheidend auch die starken Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen bei. E<strong>in</strong><br />

Beispiel hierfür ist die Berufsakademie <strong>in</strong> Gera. Bedeutsame Faktoren s<strong>in</strong>d ebenso die kreativen<br />

soziokulturellen Bereiche sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaften<br />

<strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Durch Vernetzung der Potenziale der Stadt Jena und der weiteren Partner <strong>in</strong> der ImPuls-Region<br />

e<strong>in</strong>schließlich des Technologiedreiecks Erfurt-Jena-Ilmenau sowie der Stadt- und Umlandräume<br />

Altenburg, Gera, Greiz und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg als bedeutsame Innovationskerne<br />

können wichtige Effekte für die weitere wirtschaftliche Entwicklung erwartet werden,<br />

ganz im S<strong>in</strong>ne der Motorenfunktion für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung. Dabei darf dennoch nicht unterschätzt<br />

werden, dass auch <strong>in</strong> den weiteren Ländlichen Räumen Ostthür<strong>in</strong>gens erhebliche Innovationspotenziale<br />

verfügbar s<strong>in</strong>d. Gerade <strong>in</strong> der Vielfalt der Ländlichen Räume mit der Kreativität<br />

e<strong>in</strong>er großen Zahl von kle<strong>in</strong>en und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft liegt<br />

e<strong>in</strong>e besondere Entwicklungschance Ostthür<strong>in</strong>gens. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen<br />

räumlichen Potenziale kann maßgeblich zur Steigerung der <strong>in</strong>dustriellen Warenproduktion und<br />

Exportfähigkeit der Wirtschaft <strong>in</strong> der Region beitragen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei,<br />

dass es künftig noch besser gel<strong>in</strong>gt, wirksame Verknüpfungen der Industrie mit den Hochschulen<br />

sowie außeruniversitären und wirtschaftnahen Forschungse<strong>in</strong>richtungen herzustellen.<br />

Die regionalplanerische Festsetzung schließt auch die notwendige Verbesserung der <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

und verkehrlichen Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>. Nicht unerheblich ist die qualitative Weiterentwicklung<br />

der weichen Standortfaktoren e<strong>in</strong>schließlich der Bewahrung der landschaftlichen Schönheit.<br />

Die regionalplanerischen Festsetzungen <strong>in</strong> � 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung stehen dabei<br />

<strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>neren Zusammenhang. Die weitere Ausprägung der Vorteile e<strong>in</strong>er Technologieregion<br />

kann die Rolle Ostthür<strong>in</strong>gens und se<strong>in</strong>er Akteure im Rahmen der Mitwirkung <strong>in</strong><br />

großräumigen Verantwortungsgeme<strong>in</strong>schaften mit den Metropolregionen Mitteldeutschland,<br />

Nürnberg und Prag bedeutend stärken.<br />

Der Grundsatz knüpft im S<strong>in</strong>ne der Änderung des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

1999 <strong>in</strong>sbesondere an den Teil A – Allgeme<strong>in</strong>e Raumordnerische Ziele, 1.2 Räumliche Kooperation<br />

und 1.3 Wirtschaft und Innovation sowie den Teil B – Fachliche Ziele, Kapitel 4 Wirtschaft,<br />

vor allem die Abschnitte 4.<strong>2.</strong>1 bis 4.<strong>2.</strong>3 an. Damit werden solche Inhalte, wie Ausbau der<br />

Infrastruktur (bisher 4.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1), Technologietransfer und Innovationsförderung (bisher 4.<strong>2.</strong>3.1 bis<br />

4.<strong>2.</strong>3.6) sowie Aus- und Weiterbildung (bisher 4.<strong>2.</strong>3.7) fortgeführt. Im Ergebnis ist die regionalplanerische<br />

Festsetzung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ausbau von Forschung und<br />

wirtschaftnaher Infrastruktur sowie Stärkung der regionalen Innovationskraft für die Entwicklung<br />

neuer Technologien und Produkte gerichtet � LEP, 3.3.1 / 3.3.<strong>2.</strong><br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


1.1.2 Ländlicher Raum<br />

Auf der Ebene der Landesplanung s<strong>in</strong>d die raumordnerischen Erfordernisse dieser Raumkategorie<br />

<strong>in</strong> � LEP, <strong>2.</strong>3.5 bis <strong>2.</strong>3.7 fixiert.<br />

G 1-4 Die Eigenentwicklung der ostthür<strong>in</strong>gischen Städte und Geme<strong>in</strong>den im Ländlichen<br />

Raum soll angepasst an die teilräumlichen und lokalen Potenziale und Gegebenheiten<br />

erfolgen. Dabei sollen die Standortvorteile der Zentralen Orte h<strong>in</strong>sichtlich<br />

ihrer gebündelten Infrastrukturausstattung sowie ihrer verkehrlichen<br />

Netzknotenfunktion genutzt werden.<br />

Begründung G 1-4<br />

Die Lebensqualität <strong>in</strong> den Städten und Dörfern des Ländlichen Raumes ist die zentrale Voraussetzung<br />

für deren Zukunftssicherung. Für e<strong>in</strong>e positive Zukunftsentwicklung müssen die Eigengestaltungskräfte<br />

im Ländlichen Raum gestärkt werden. Aus der Vielgestaltigkeit des Ländlichen<br />

Raumes <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ergibt sich daher zw<strong>in</strong>gend das Erfordernis,<br />

sich mit den verschiedenen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen sowie Stärken und Schwächen der jeweiligen<br />

ländlichen Teilräume ause<strong>in</strong>anderzusetzen. Der Plansatz ist darauf gerichtet, dass bei der Eigenentwicklung<br />

der Städte und Geme<strong>in</strong>den im Ländlichen Raum die spezifischen Stärken und<br />

gewachsenen Strukturen der jeweiligen Teilräume sowie das Know-how der dort lebenden und<br />

arbeitenden Menschen genutzt wird.<br />

Damit die Bevölkerung des Ländlichen Raumes an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben<br />

kann, ist die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur auch weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e zentrale Aufgabe. Dabei<br />

steht die Schaffung e<strong>in</strong>es ausreichenden Arbeitsplatzangebotes im Mittelpunkt, um unter anderem<br />

der Abwanderung entgegenzuwirken. Im Rahmen dieses langfristigen Entwicklungsprozesses<br />

ist dem Leitbild der dezentralen Konzentration mehr Gewicht beizumessen, denn die ger<strong>in</strong>ge<br />

Bevölkerungsdichte und rückläufige Bevölkerungsentwicklung werfen zunehmend die Frage<br />

nach der Tragfähigkeit bestehender Infrastrukturen auf. Begrenzte Leistungskapazitäten, Infrastrukturfolgekosten<br />

und steigende Ansprüche der gewerblichen Wirtschaft und des Dienstleistungssektors<br />

an die Qualität <strong>in</strong>frastruktureller Standortfaktoren unterstreichen die s<strong>in</strong>nvolle <strong>in</strong>haltliche<br />

Verknüpfung des Zentrale-Orte-Konzeptes mit der Schaffung gleichwertiger Lebensbed<strong>in</strong>gungen<br />

im Ländlichen Raum. So hat die Weiterentwicklung der Zentralen Orte, darunter der<br />

Grundzentren, für den Ländlichen Raum positive Wirkungen. Sie s<strong>in</strong>d als wesentliche Bestandteile<br />

des Ländlichen Raumes anzusehen.<br />

G 1-5 Der Entwicklung der regionsprägenden Kulturlandschaften mit besonderer Eigenart<br />

▪ des Saaletales e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler<br />

▪ des Tales der Weißen Elster e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler<br />

▪ des Pleiße- und Sprottetales<br />

▪ des Plothen-Drebaer Teichgebietes<br />

▪ der agrargeprägten Landschaften im Altenburger Land<br />

▪ der Orlasenke<br />

▪ des Buntsandste<strong>in</strong>-Hügellandes<br />

▪ des Thür<strong>in</strong>ger Vogtlandes<br />

▪ des westlichen und östlichen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges<br />

▪ des Hohen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges und nördlichen Frankenwaldes<br />

▪ des Paul<strong>in</strong>zellaer Waldlandes<br />

▪ der Uhlstädter Heide<br />

▪ des Thür<strong>in</strong>ger Holzlandes<br />

▪ der Bergbaufolgelandschaften um Ronneburg und Seel<strong>in</strong>gstädt sowie um<br />

Meuselwitz und Lucka<br />

soll bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht<br />

beigemessen werden. Dabei sollen <strong>in</strong>sbesondere<br />

▪ die Streuobstwiesen im Raum des Tales der Weißen Elster e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler<br />

zwischen Bad Köstritz und Crossen an der Elster<br />

▪ die Streuobstwiesen und alten Hutungslandschaften im Raum des Saaletales<br />

e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler zwischen Rudolstadt und Dornburg-Camburg<br />

▪ die differenzierte Teichnutzung im Raum des Plothen-Drebaer Teichgebietes<br />

▪ die agrargeprägte Weilerlandschaft im Altenburger Land<br />

3<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


4<br />

▪ die Zechste<strong>in</strong>landschaft der Orlasenke<br />

▪ die Terrassenfluren im Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und im Tal der Mittleren<br />

Saale e<strong>in</strong>schließlich Nebentäler um Kahla und Jena<br />

▪ die Heckenlandschaften im westlichen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge zwischen<br />

Oberweißbach und Königsee<br />

▪ die räumliche Nutzungsmischung im Gebiet der Tälerdörfer des Buntsandste<strong>in</strong>-Hügellandes<br />

▪ die Schieferbergbaulandschaften im östlichen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge um<br />

Lehesten und im Loquitztal<br />

▪ die Heckenlandschaften sowie montanen Bergwiesen und Quellfluren im<br />

westlichen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge zwischen Oberweißbach und Königsee<br />

bewahrt werden.<br />

Begründung G 1-5<br />

Die Erhaltung von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der jeweiligen Kulturlandschaft bee<strong>in</strong>flusst<br />

wesentlich die Lebensqualität und die Standortfaktoren und leistet e<strong>in</strong>en außerordentlich wichtigen<br />

Beitrag zur Bewahrung lokaler und regionaler Identität.<br />

Die Verwirklichung des Plansatzes soll unangemessene und schädigende E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> gebietstypische<br />

Prägungen und Besonderheiten der Kulturlandschaften e<strong>in</strong>schließlich der Siedlungsformen<br />

vermeiden. Die Bewahrung traditioneller Werte soll zugleich mit abgestimmten Impulsen<br />

für die Weiterentwicklung der Kulturlandschaften verknüpft werden. Die Bestimmung dieses<br />

Grundsatzes der Raumordnung erfolgte unter Beachtung des Raumordnungsgesetzes, des<br />

Thür<strong>in</strong>ger Naturschutzgesetzes, des Landesentwicklungsplanes Thür<strong>in</strong>gen � LEP, 5.1.12 und<br />

unter Berücksichtigung des Kulturlandschaftsprojektes Ostthür<strong>in</strong>gen (2004), erarbeitet durch die<br />

Fachhochschule Erfurt im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen. In diesem<br />

Projekt s<strong>in</strong>d 53 spezifisch geprägte Kulturlandschaften besonderer Eigenart erfasst und<br />

beschrieben. Die im Grundsatz bestimmten wesentlichen Schwerpunkte für die Erhaltung prägender<br />

Elemente der Kulturlandschaften s<strong>in</strong>d daraus abgeleitet. Weitere Bezüge zu prägenden<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbildern von Siedlungen sowie Kulturdenkmalen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> � <strong>2.</strong>1 sowie zur Vermeidung<br />

der Herausbildung von Siedlungsbändern, zur Verknüpfung von Grünsystemen und zur<br />

Freihaltung markanter Hanglagen, Kuppen und Höhenrücken <strong>in</strong> � <strong>2.</strong>5 benannt. In � 4.1 werden<br />

die Landschaftsräume mit hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild,<br />

die Erholungseignung sowie die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft / Klima ausgewiesen.<br />

G 1-6 Der E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong>formeller Instrumente soll die nachhaltige Entwicklung der Städte<br />

und Geme<strong>in</strong>den im Ländlichen Raum unterstützen. Insbesondere sollen durch<br />

<strong>in</strong>terkommunale Kooperationen Handlungsansätze für die Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftstruktur sowie für den Umbau der Infrastrukturen zur Dase<strong>in</strong>svorsorge<br />

entwickelt werden.<br />

Begründung G 1-6<br />

Der E<strong>in</strong>satz <strong>in</strong>formeller Instrumente für e<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung hat <strong>in</strong> den vergangenen<br />

Jahren stark zugenommen. Die Stärken des Instrumentariums liegen im Freiwilligkeitspr<strong>in</strong>zip<br />

und der Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren. Hierdurch können nach<br />

e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>tensiven Informations-/Diskussions- und Abstimmungsprozess <strong>in</strong> der Regel auf den<br />

Teilraum zugeschnittene Lösungen entwickelt werden.<br />

Die Themen Wirtschaft und Dase<strong>in</strong>svorsorge haben sich als Handlungs- sowie Kooperationsschwerpunkte<br />

<strong>in</strong> den vergangenen Jahren herauskristallisiert. Zur Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur bzw. Erhöhung der Erwerbsmöglichkeiten werden durch das geme<strong>in</strong>same<br />

Herausfiltern überörtlich bzw. regional vorhandener Kompetenzen bis h<strong>in</strong> zu Alle<strong>in</strong>stellungsmerkmalen<br />

neue bzw. weitere regionale Wertschöpfungsketten geschaffen.<br />

Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen gilt es für die Zukunftsfähigkeit der Städte und Dörfer<br />

im Ländlichen Raum den bereits sichtbaren sowie sich abzeichnenden Folgen der demographischen<br />

Veränderungen, die alle Bereiche der Dase<strong>in</strong>svorsorge betreffen, aktiv Rechnung zu tragen.<br />

Durch <strong>in</strong>terkommunale Kooperation sowie durch die Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten<br />

Akteuren können Lösungen für e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation verschiedener Infrastrukturangebote erreicht<br />

werden. S<strong>in</strong>d Infrastrukturangebote vor Ort nicht mehr durch Bündelung oder Anpassung<br />

zu erhalten, kann durch e<strong>in</strong>en kooperativen Ansatz angestrebt werden, e<strong>in</strong>e Lösung für den Erhalt<br />

auf regionaler Ebene zu f<strong>in</strong>den, z.B. durch die Verknüpfung der Angebote zu multifunktionalen<br />

E<strong>in</strong>richtungen flankiert durch flexible Mobilitätsangebote.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


G 1-7 Die länderübergreifenden Kooperationen<br />

▪ der Landkreise Altenburger Land und Greiz mit den Räumen um Zwickau und<br />

Plauen, dem Leipziger Neuseenland sowie dem Raum um Zeitz<br />

▪ des Saale-Holzland-Kreises mit dem Raum um Naumburg<br />

▪ des Saale-Orla-Kreises mit den Räumen um Kronach, Hof und Plauen sowie<br />

▪ des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt mit dem Raum um Kronach<br />

sollen vertieft werden und zu Impulsen für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

führen.<br />

Die mehrseitige Zusammenarbeit <strong>in</strong> der Euregio Egrensis soll ausgebaut werden.<br />

Begründung G 1-7<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen hat geme<strong>in</strong>same Grenzen mit <strong>in</strong>sgesamt sieben <strong>Planungsgeme<strong>in</strong>schaften</strong><br />

und -verbänden. Sie grenzt an die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie das<br />

Bundesland Sachsen-Anhalt. Für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung Ostthür<strong>in</strong>gens s<strong>in</strong>d deshalb länderübergreifende<br />

Kooperationen von wesentlicher Bedeutung. Auf der Ebene der Landesplanung<br />

s<strong>in</strong>d dazu raumordnerische Erfordernisse <strong>in</strong> � LEP, 6.<strong>2.</strong>1 bis 6.<strong>2.</strong>6 benannt.<br />

Wichtige Aufgaben kommen deshalb den Kooperationen und verkehrsräumlichen Verknüpfungen<br />

<strong>in</strong> der Euregio Egrensis sowie mit den angrenzenden Nachbarregionen von Bayern, Sachsen<br />

und Sachsen-Anhalt zu.<br />

G 1-8 Die regional und überregional bedeutsame <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit <strong>in</strong><br />

den Kooperationsräumen Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale und Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald soll projektbezogen fortgesetzt und vertieft werden. Bei der weiteren Entwicklung<br />

sollen die Aktivitäten schwerpunktmäßig auf folgende Handlungsfelder<br />

ausgerichtet werden:<br />

▪ Für beide Teilräume sollen regional getragene Managementstrukturen aufgebaut<br />

und <strong>in</strong>stalliert werden.<br />

▪ Die touristische Entwicklung soll dazu beitragen, die regionalen Erwerbsmöglichkeiten<br />

zu verbessern.<br />

▪ Für den Teilraum des Naturparks Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale soll<br />

die länderübergreifende Kooperation mit dem Naturpark Frankenwald im Freistaat<br />

Bayern <strong>in</strong>tensiviert werden. Dabei soll der geme<strong>in</strong>samen Umsetzung der<br />

Integration von Georouten <strong>in</strong> die Naturparke e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zukommen.<br />

Begründung G 1-8<br />

Für den Raum des Thür<strong>in</strong>ger Waldes ist unter E<strong>in</strong>beziehung des Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges e<strong>in</strong>e<br />

langfristig dauerhafte Kooperation der regionalen Akteure zu verwirklichen. Diese Kooperationen<br />

s<strong>in</strong>d sowohl auf die wirtschaftliche Entwicklung, touristische Zusammenarbeit wie auch<br />

Lebensqualität und Entwicklung der Naturparke ausgerichtet.<br />

Um den Kommunen und allen weiteren Akteuren <strong>in</strong> diesen Teilräumen das Handeln zu erleichtern<br />

und im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er zukünftigen Tourismusregion zu agieren, gilt es, Strukturen mit klaren<br />

Verantwortlichkeiten zu schaffen. Die Themen Natur und Gesundheit bieten vielfältige Ausbaupotenziale,<br />

die es zur Verbesserung der Erwerbsmöglichkeiten zu nutzen gilt. Die vorhandenen<br />

Market<strong>in</strong>gansätze bzw. -konzepte müssen konsequent weiterentwickelt werden, um touristische<br />

Produkte <strong>in</strong> der landesweiten Vermarktung durch die Thür<strong>in</strong>ger Tourismus GmbH zu etablieren.<br />

Um den Umfang und die Qualität der touristischen Angebote zu erhöhen, ist auch e<strong>in</strong>e Intensivierung<br />

der länderübergreifenden Kooperation notwendig. Hierfür s<strong>in</strong>d die begonnenen Ansatzpunkte<br />

zur Installierung und Etablierung e<strong>in</strong>es Geoparkes weiter auszubauen.<br />

1.1.3 Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

Auf der Ebene der Landesplanung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> � LEP, <strong>2.</strong>3.8 und Karte 1 die Raumkategorie der<br />

Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben und deren raumordnerische Erfordernisse bestimmt.<br />

G 1-9 Im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land sollen<br />

günstige Bed<strong>in</strong>gungen für Neuansiedlungen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen<br />

im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor <strong>in</strong>sbesondere durch<br />

Flächensicherung sowie Brachflächenrecycl<strong>in</strong>g und Infrastrukturentwicklung geschaffen<br />

werden.<br />

5<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


6<br />

Begründung G 1-9<br />

Für den im Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen bestimmten Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

im Altenburger Land ist die Neuansiedlung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im<br />

produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor von hoher Bedeutung. Auf der Ebene der<br />

räumlichen Planung kommt deshalb entsprechenden Flächenvorhaltungen, dem gezielten Flächenrecycl<strong>in</strong>g<br />

und dem Infrastrukturausbau e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle zu.<br />

G 1-10 Im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land soll die<br />

Agrarwirtschaft für neue Aufgaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe<br />

und erneuerbarer Energien gestärkt werden.<br />

Begründung G 1-10<br />

Aufbauend auf den hohen Ackerwertzahlen und Jahrhunderte alten Traditionen hat die Agrarwirtschaft<br />

im betreffenden Raum e<strong>in</strong>e außerordentlich starke Stellung. Der Weiterentwicklung<br />

des Agrarsektors im Altenburger Land ist deshalb besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Neue<br />

Schwerpunkte für die künftige Entwicklung zeichnen sich <strong>in</strong> den Bereichen der nachwachsenden<br />

Rohstoffe sowie der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien ab. Dem Plansatz<br />

kommt erhebliche Bedeutung zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Raum<br />

mit besonderen Entwicklungsaufgaben zu � LEP, <strong>2.</strong>3.8. Deshalb s<strong>in</strong>d entsprechende Projekte<br />

mit raumbedeutsamen Wirkungen zu unterstützen.<br />

G 1-11 Im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben im Altenburger Land sollen touristische<br />

Funktionen standörtlich gebündelt ausgebaut werden. Die Bedeutung<br />

des Standortes Haselbacher See soll im Rahmen der weiteren touristischen Entwicklung<br />

des Mitteldeutschen Seenlandes gestärkt werden.<br />

Begründung G 1-11<br />

Der an den Südraum Leipzig angrenzende Raum des Altenburger Wald- und Seenlandes<br />

� 4.6.1 hat e<strong>in</strong> hohes Potenzial für den Ausbau von Tourismus und Erholung. Durch standörtliche<br />

Bündelung beim Ausbau der touristischen Infrastruktur können schneller höhere Effekte für<br />

die Tourismuswirtschaft erzielt werden. Insbesondere für den Haselbacher See, aber auch e<strong>in</strong>ige<br />

weitere kle<strong>in</strong>ere Seen, ist die wirksame E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das sich herausbildende Mitteldeutsche<br />

Seenland anzustreben. Der Plansatz ist damit auf den Abbau von Entwicklungsdefiziten<br />

und die Erschließung teilraumspezifischer Entwicklungspotenziale gerichtet � LEP, <strong>2.</strong>3.8.<br />

G 1-12 Durch die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft des ehemaligen Braunkohleabbaues<br />

im nördlichen Altenburger Land soll e<strong>in</strong> Beitrag zur Aufwertung der Lebensqualität<br />

und ökologischen Funktionsvielfalt geleistet werden.<br />

Begründung G 1-12<br />

Die Sanierung der Bergbaufolgelandschaft des ehemaligen Braunkohlenabbaues im nördlichen<br />

Altenburger Land ist zwar weitgehend abgeschlossen, dennoch s<strong>in</strong>d weitere Maßnahmen zur<br />

Aufwertung der Lebensqualität und ökologischen Funktionsvielfalt im Raum mit besonderen<br />

Entwicklungsaufgaben erforderlich. Der Plansatz markiert damit e<strong>in</strong>en wichtigen <strong>in</strong>haltlichen<br />

Schwerpunkt beim weiteren Abbau von Entwicklungsdefiziten im Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

� LEP, <strong>2.</strong>3.8. Weitere raumordnerische Erfordernisse hierzu s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> � 4.7<br />

benannt.<br />

1.2 Zentrale Orte<br />

Gemäß Raumordnungsgesetz soll die dezentrale <strong>Siedlungsstruktur</strong> auf e<strong>in</strong> System leistungsfähiger<br />

Zentraler Orte ausgerichtet werden. Mit dem Netz hierarchisch gegliederter Zentraler Orte<br />

bietet sich e<strong>in</strong> geeigneter räumlicher Orientierungsrahmen im S<strong>in</strong>ne nachhaltiger Entwicklung.<br />

Damit werden <strong>in</strong> den Handlungsfeldern <strong>Siedlungsstruktur</strong>, Verkehr, Versorgung und gewerbliche<br />

Wirtschaft Leitplanken gesetzt. Pr<strong>in</strong>zipiell soll jede Geme<strong>in</strong>de im Rahmen ihrer Möglichkeiten<br />

E<strong>in</strong>richtungen der Dase<strong>in</strong>svorsorge, wie z.B. öffentliche Bibliotheken, Sporte<strong>in</strong>richtungen,<br />

K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen und Jugendklubs, vorhalten, um Lebensqualität und Identität im<br />

Ländlichen Raum zu gewährleisten. Dennoch ist aufgrund der demographischen Entwicklung<br />

zu erwarten und teilweise bereits zu erkennen, dass dies nicht mehr allerorts <strong>in</strong> vollem Umfang<br />

möglich se<strong>in</strong> wird. Zudem gibt es E<strong>in</strong>richtungen, die so große E<strong>in</strong>zugsgebiete erfordern, dass<br />

sie nicht <strong>in</strong> jeder Geme<strong>in</strong>de tragfähig s<strong>in</strong>d, wie z.B. Facharztpraxen, Regelschulen und Gymnasien.<br />

Deshalb sollen die Zentralen Orte als historisch gewachsene Versorgungszentren überörtliche<br />

Versorgungse<strong>in</strong>richtungen vorhalten, d.h. nicht nur für die Bürger der eigenen Geme<strong>in</strong>de,<br />

sondern auch für die Bürger der Umlandgeme<strong>in</strong>den, wobei das Angebot dem sich verändernden<br />

aktuellen Bedarf angepasst werden muss. Dies ist ke<strong>in</strong> Privileg, sondern e<strong>in</strong>e Verpflich-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


tung. Die Zentralen Orte bieten die Möglichkeit, E<strong>in</strong>richtungen der Infrastruktur zu konzentrieren,<br />

so dass e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e gute Erreichbarkeit der E<strong>in</strong>richtungen und andererseits e<strong>in</strong>e wirtschaftliche<br />

Nutzung und damit e<strong>in</strong>e gleichwertige Versorgung der Bevölkerung <strong>in</strong> allen Teilen<br />

der Planungsregion gewährleistet werden kann. Das System der Zentralen Orte trägt auch zur<br />

Begrenzung des Ressourcenverbrauches sowie zur Effektivierung des Ressourcene<strong>in</strong>satzes<br />

bei und unterstützt das Pr<strong>in</strong>zip der nachhaltigen Entwicklung. Es ist damit unter ökonomischen,<br />

ökologischen und sozialen Gesichtspunkten s<strong>in</strong>nvoll. Gemäß Landesentwicklungsplan werden<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen vier Kategorien von Zentralen Orten ausgewiesen: Oberzentrum, Mittelzentrum mit<br />

Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums, Mittelzentrum und Grundzentrum � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>1. Dabei erfüllt<br />

e<strong>in</strong> Zentraler Ort höherer Stufe gleichzeitig immer auch die Versorgungsfunktionen der darunter<br />

liegenden Stufe. Zu den Zentralen Orten s<strong>in</strong>d im Landesentwicklungsplan grundsätzliche<br />

Aussagen enthalten � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong><br />

1.<strong>2.</strong>1 Oberzentren<br />

Oberzentren s<strong>in</strong>d die höchste Stufe im Zentrale-Orte-System. Im Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen<br />

s<strong>in</strong>d für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen die Städte Gera und Jena als Oberzentren ausgewiesen<br />

� LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>6.<br />

G 1-13 Die Städte Gera und Jena sollen zur Sicherung ihrer oberzentralen Funktionen<br />

▪ die vorhandenen Chancen auf E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e mitteldeutsche Metropolregion<br />

wahrnehmen<br />

▪ sich als wirtschaftliche Leistungsträger der Region profilieren<br />

▪ die Bed<strong>in</strong>gungen zur Schaffung von spezialisierten zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen<br />

optimieren<br />

▪ die Standortvoraussetzungen für Unternehmen mit hohen Anforderungen an<br />

Infrastruktur und weiche Standortfaktoren verbessern<br />

▪ die <strong>in</strong>terkommunalen Verflechtungen zum mitteldeutschen Wirtschaftsraum<br />

und <strong>in</strong> der Thür<strong>in</strong>ger Städtekette weiterentwickeln<br />

▪ die hochwertigen spezialisierten E<strong>in</strong>richtungen und Dienstleistungen mit<br />

überregionaler Bedeutung sowie umfassenden Angebote an Gütern und Leistungen<br />

des spezialisierten Bedarfes erhalten<br />

▪ ihren multifunktionalen <strong>in</strong>nerstädtischen E<strong>in</strong>kaufs- und Erlebnisbereich ausbauen<br />

und weiter aufwerten<br />

▪ den Stadtumbau entsprechend den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels<br />

zur Stärkung und Aufwertung des Stadtzentrums sowie für funktionsfähige<br />

Infrastrukturnetze und Stadtquartiere fortsetzen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollen folgende Entwicklungsrichtungen umgesetzt werden:<br />

Gera<br />

▪ weitere Entwicklung des Wirtschaftsstandortes durch Kooperation <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Stadt- und Umlandraumes, mit dem großen Verdichtungsraum Halle-Leipzig<br />

und der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena<br />

▪ Sicherung der kulturellen Vielfalt<br />

▪ weitere Ausprägung als Stadt des Sports<br />

▪ Stärkung des Oberzentrums Gera durch höhere Bildungs-, Wissenschafts-<br />

und Forschungse<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit entsprechenden<br />

E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Jena<br />

▪ weiterer Ausbau der Berufsakademie Gera<br />

▪ nachhaltige Entwicklung der Bundesgartenschau-Standorte durch E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

<strong>in</strong> den regionalen Kontext<br />

▪ Verbesserung der Bed<strong>in</strong>gungen für den Kultur- und Bildungstourismus<br />

Jena<br />

▪ Wahrnehmung der Scharnierfunktion zwischen den Planungsregionen Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

und Mittelthür<strong>in</strong>gen unter Mitwirkung <strong>in</strong> der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena<br />

▪ Weiterentwicklung als Standort der Wissenschaft und <strong>in</strong>novativen Forschung<br />

▪ weiterer Ausbau der Universität Jena als Stadtuniversität, des Universitätskl<strong>in</strong>ikums<br />

und der Fachhochschule Jena<br />

7<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


8<br />

▪ Fortführung des Ausbaues <strong>in</strong>novativer Technologiestandorte im Rahmen von<br />

JenArea 21<br />

▪ Wahrung der Bedeutung und Ausstrahlung der Kulturlandschaft des Mittleren<br />

Saaletales durch <strong>in</strong>terkommunale Kooperation<br />

▪ Verbesserung der Bed<strong>in</strong>gungen für den Kultur- und Bildungstourismus sowie<br />

geme<strong>in</strong>sam mit den Städten Weimar und Erfurt für den Städtetourismus.<br />

Begründung G 1-13<br />

Gera und Jena s<strong>in</strong>d neben der Landeshauptstadt Erfurt die e<strong>in</strong>zigen beiden Großstädte <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />

Damit verfügen sie über die notwendige Tragfähigkeit für die Konzentration hochwertiger<br />

spezialisierter E<strong>in</strong>richtungen und Angebote mit oberzentraler Funktion. Durch die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

von Gera und Jena <strong>in</strong> das überregionale Verkehrsnetz (A 4, A 9, Mitte-Deutschland-Schienenverb<strong>in</strong>dung,<br />

Bundesstraßen, Flugplätze Gera-Leumnitz und Jena-Schöngle<strong>in</strong>a) s<strong>in</strong>d die<br />

Oberzentren aus allen Regionsteilen sowie überregional gut erreichbar. Jedoch unterliegen beide<br />

Städte ebenso dem demographischen Wandel mit se<strong>in</strong>en gravierenden Auswirkungen. Um<br />

die oberzentralen Funktionen langfristig zu erhalten und im Wettbewerb der Regionen bestehen<br />

zu können, gilt es den jeweils konkreten Bed<strong>in</strong>gungen von Gera und Jena entsprechend, die<br />

vorhandenen Standortbed<strong>in</strong>gungen auszubauen, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln sowie<br />

durch <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit Synergieeffekte zu erzielen.<br />

1.<strong>2.</strong>2 Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums<br />

Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums verfügen über die mittelzentralen Funktionen<br />

h<strong>in</strong>aus über ergänzende oberzentrale Aufgaben, sie haben auch e<strong>in</strong> höheres E<strong>in</strong>wohnerpotenzial<br />

als die Mittelzentren. Im Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d für die Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen die Stadt Altenburg sowie Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg als Mittelzentren<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums ausgewiesen � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>10.<br />

G 1-14 Die Städte Altenburg sowie Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sollen zusätzlich<br />

zu den für Mittelzentren beschriebenen Festsetzungen � 1.<strong>2.</strong>3 folgende<br />

Entwicklungsrichtungen umsetzen:<br />

Altenburg<br />

▪ die Wirtschaftskraft durch se<strong>in</strong>e Lagevorteile im mitteldeutschen Wirtschaftsraum<br />

zwischen den Oberzentren Gera, Leipzig, Chemnitz und Zwickau nutzen<br />

und sich als räumlicher Impulsgeber für das Altenburger Land profilieren<br />

▪ die oberzentralen Funktionen im kulturellen Bereich durch Zusammenarbeit<br />

mit dem Oberzentrum Gera sichern<br />

▪ die Bed<strong>in</strong>gungen für den Kultur- und Bildungstourismus verbessern<br />

▪ das Fachhochschulstudium <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Jena<br />

weiterentwickeln<br />

▪ den Regionalflughafen am Standort Altenburg-Nobitz stärken.<br />

Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg<br />

durch Fortführung der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit im Städteverbund<br />

Städtedreieck am Saalebogen <strong>in</strong> neuer Qualität<br />

▪ die Wirtschaftskraft <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit der Technologieregion Ilmenau-<br />

Arnstadt und der Tourismusregion Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge<br />

/ Saalestauseen stärken und sich zum räumlichen Impulsgeber für den südwestlichen<br />

Teil der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen entwickeln<br />

▪ die oberzentralen Funktionen <strong>in</strong> den Bereichen Kultur, Sport und Gesundheit<br />

erhalten und weiter ausbauen<br />

▪ die Bed<strong>in</strong>gungen für den Kultur- und Bildungstourismus verbessern<br />

▪ die Entwicklung des E<strong>in</strong>zelhandels zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche<br />

abstimmen<br />

▪ im Bereich der mittel- und oberzentralen Funktionen die funktionsteilige räumliche<br />

Entwicklung auf der Grundlage e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Flächennutzungsplanes<br />

strukturieren und die kommunalen Bauleitplanungen stärker mite<strong>in</strong>ander<br />

verflechten.<br />

Begründung G 1-14<br />

Die Stadt Altenburg sowie die im Städteverbund organisierten Städte Saalfeld, Rudolstadt und<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Bad Blankenburg bilden wegen ihrer Größe und Ausstattung zwei besondere Entwicklungsschwerpunkte<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen. Durch die Lage der Städte Saalfeld / Rudolstadt<br />

/ Bad Blankenburg und der Stadt Altenburg im südwestlichen bzw. nordöstlichen Teil der<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen können ländlich-periphere Regionsteile ausgewählte oberzentrale<br />

Funktionen <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe nutzen, woraus diesen Räumen qualitative Standortvorteile<br />

erwachsen.<br />

Die Stadt Altenburg nimmt mit dem Theater Altenburg im Verbund mit dem Theater Gera als<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landestheater, mit dem Krankenhaus mit überregionaler Versorgungsfunktion sowie<br />

mit dem Fachhochschulstudiengang „Studium Plus“ oberzentrale Funktionen wahr. Unter Nutzung<br />

der vielfältigen Potenziale kann sich die Stadt Altenburg zum Impulsgeber für das Altenburger<br />

Land, das im Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

e<strong>in</strong>gestuft ist, entwickeln. E<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag leistet dazu der weitere<br />

Ausbau des Regionalflughafens.<br />

Im Städtedreieck am Saalebogen haben alle drei Städte oberzentrale Funktionen: Theater,<br />

überregionales Freizeitbad, Kl<strong>in</strong>ikstandort, überregionaler Sportkomplex der Landessportschule<br />

und Stadthalle. Die <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit im Städtedreieck am Saalebogen ist zur<br />

Erhaltung der geme<strong>in</strong>samen Funktion als Mittelzentrum mit Teilfunktion e<strong>in</strong>es Oberzentrums<br />

zw<strong>in</strong>gend erforderlich. Sie ist zudem die Fortführung e<strong>in</strong>er bereits langjährigen und bewährten<br />

Zusammenarbeit. Aufgrund ihrer zentralörtlichen Funktion sowie der E<strong>in</strong>stufung von Saalfeld<br />

und Rudolstadt als Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus und von Bad<br />

Blankenburg als Regional bedeutsamer Tourismusort und den damit verbundenen Aufgaben<br />

und Möglichkeiten für die Versorgung der Bevölkerung und die Stärkung der Wirtschaftskraft<br />

trägt das Städtedreieck am Saalebogen e<strong>in</strong>e besondere Verantwortung bei der Gestaltung ihrer<br />

historischen Innenstädte als zentrale Versorgungs- und Erlebnisbereiche. Dabei kommt der Erhaltung<br />

e<strong>in</strong>er kle<strong>in</strong>teiligen E<strong>in</strong>zelhandelsstruktur <strong>in</strong> allen drei Städten e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung<br />

zu. Die neue Qualität der Zusammenarbeit ergibt sich aus e<strong>in</strong>er im Vergleich zur bisherigen<br />

Praxis noch größeren Breite der zu bearbeitenden Themen.<br />

1.<strong>2.</strong>3 Mittelzentren<br />

Mittelzentren s<strong>in</strong>d die Versorgungsschwerpunkte im Ländlichen Raum, die über e<strong>in</strong> breites<br />

Spektrum von E<strong>in</strong>richtungen mit regionaler Bedeutung sowie umfassende Angebote an Gütern<br />

und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes verfügen. Im Landesentwicklungsplan ist für die<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> dichtes Netz von Mittelzentren ausgewiesen. E<strong>in</strong>gestuft s<strong>in</strong>d<br />

die Städte Bad Lobenste<strong>in</strong>, Eisenberg, Greiz, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Pößneck,<br />

Schleiz, Schmölln / Gößnitz, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>7 / <strong>2.</strong><strong>2.</strong>8.<br />

G 1-15 Die Mittelzentren sollen zur Sicherung ihrer regional bedeutsamen Funktionen<br />

▪ sich als Wirtschaftsstandort weiterentwickeln und als wirtschaftliche Leistungsträger<br />

profilieren<br />

▪ ihr breites Spektrum von E<strong>in</strong>richtungen mit regionaler Bedeutung sowie umfassende<br />

Angebote an Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes<br />

erhalten<br />

▪ im Rahmen des Stadtumbaues den <strong>in</strong>nerstädtischen Bereich, <strong>in</strong>sbesondere<br />

das Stadtzentrum als E<strong>in</strong>kaufs- und Erlebnisbereich sowie Wohnstandort aufwerten<br />

und städtebauliche Anpassungen betroffener Stadtquartiere und Infrastrukturen<br />

fortsetzen<br />

▪ vorhandene außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungse<strong>in</strong>richtungen<br />

erhalten und bei Bedarf erweitern<br />

▪ das Angebot an Arbeitsplätzen und für Unternehmen notwendige hochwertige<br />

Infrastruktur verbessern.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus sollen folgende Entwicklungsrichtungen besonders berücksichtigt<br />

werden:<br />

Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

▪ Profilierung als Heilbad durch Erhaltung und Ausbau des Kurbezirkes und der<br />

kurortspezifischen Infrastruktur unter E<strong>in</strong>beziehung des <strong>in</strong>nerstädtischen Erlebnisbereiches,<br />

der Nachnutzung <strong>in</strong>nerstädtischer Brachflächen und Durchführung<br />

von Maßnahmen zum Lärmschutz (Ortsumfahrung B 90 / L 1099)<br />

▪ Stärkung der mittelzentralen Funktionen an der Landesgrenze zu Bayern<br />

9<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


10<br />

Eisenberg<br />

▪ weitere Verbesserung der Verkehrsanb<strong>in</strong>dung (Ortsumfahrung B 7 und Anb<strong>in</strong>dung<br />

an die A 9)<br />

Greiz<br />

▪ Fortführung der länderübergreifenden <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit im<br />

Städteverbund Nordöstliches Vogtland zur Erhaltung, Stärkung und qualitativen<br />

Entwicklung der mittelzentralen und der vorhandenen oberzentralen<br />

Funktionen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Bereichen Bildung, Wissenschaft / Forschung<br />

und Kultur<br />

▪ Verbesserung der Bed<strong>in</strong>gungen für den Kultur- und Bildungstourismus<br />

▪ Fortsetzung der <strong>in</strong>nerstädtischen Entwicklung mit dem Schwerpunkt Nachnutzung<br />

<strong>in</strong>nerstädtischer Brachflächen<br />

Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz<br />

▪ <strong>in</strong> Hermsdorf weitere Profilierung des Industriestandortes sowie Ausbau der<br />

außeruniversitären Forschung und Entwicklung<br />

▪ <strong>in</strong> Bad Klosterlausnitz Erhaltung und Ausbau der Kurortfunktion unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

des <strong>in</strong>nerörtlichen Erlebnisbereiches und Optimierung der Verkehrsströme<br />

durch Schaffung e<strong>in</strong>er südlichen Ortsumgehung<br />

Pößneck<br />

▪ Fortsetzung der <strong>in</strong>nerstädtischen Entwicklung mit dem Schwerpunkt Nachnutzung<br />

<strong>in</strong>nerstädtischer Brachflächen<br />

▪ Fortführung der <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit entlang der landesbedeutsamen<br />

Entwicklungsachse <strong>in</strong> der Orlasenke<br />

▪ Realisierung der Ortsumgehung Pößneck im Zuge der B 281<br />

Schleiz<br />

▪ Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes<br />

▪ Entfaltung des Tourismus als Teil der Wirtschaftsstruktur <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

dem Profil als Rennstadt sowie als Tor zum Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge<br />

/ Obere Saale und zum Thür<strong>in</strong>ger Vogtland<br />

Schmölln / Gößnitz<br />

▪ Ausgestaltung der <strong>in</strong>terkommunalen Kooperation zwischen Schmölln und<br />

Gößnitz<br />

▪ Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes<br />

▪ bedarfsgerechter Ausbau der Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur (L 1358, L 1359)<br />

Stadtroda<br />

▪ weitere Ausprägung der touristisch orientierten Wirtschaftsfunktion<br />

Zeulenroda-Triebes<br />

▪ Koord<strong>in</strong>ierung der Entwicklung an der Talsperre Zeulenroda<br />

▪ Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes<br />

▪ Verbesserung des Verkehrsanschlusses an die A 9.<br />

Begründung G 1-15<br />

Ausgehend von den Grundsätzen der Raumordnung <strong>in</strong> der Bundesrepublik und im Freistaat<br />

Thür<strong>in</strong>gen, wonach <strong>in</strong> allen Teilräumen gleichwertige Lebensbed<strong>in</strong>gungen angestrebt werden<br />

sollen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen des demographischen Wandels auf die<br />

Auslastung von überörtlichen Infrastrukturen kommt der Konzentration von E<strong>in</strong>richtungen, Gütern<br />

und Leistungen mit regionaler Bedeutung <strong>in</strong> den Mittelzentren und deren Weiterentwicklung<br />

als Arbeitsplatzzentren im Ländlichen Raum e<strong>in</strong>e wachsende Bedeutung zu. Damit kann sichergestellt<br />

werden, dass trotz <strong>in</strong>dividueller Unterschiede <strong>in</strong> den Teilräumen allen Bürgern der Region<br />

spezialisierte Angebote <strong>in</strong> erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Je nach Lage, historischer<br />

Entwicklung und ereichtem Stand ergeben sich dabei für die e<strong>in</strong>zelnen Mittelzentren unterschiedliche<br />

Aufgaben, um ihre Funktion als Impulsgeber für den Ländlichen Raum zukunftsfähig<br />

gestalten zu können. Schwerpunkte bilden dabei Anpassungsstrategien zur Behebung<br />

von Bee<strong>in</strong>trächtigungen der mittelzentralen Funktionen und zur Bewältigung der Auswirkungen<br />

des demographischen Wandels, <strong>in</strong>sbesondere im ländlich-peripheren Raum (Bad Lobenste<strong>in</strong>,<br />

Greiz, Pößneck, Schleiz, Zeulenroda-Triebes). Dabei spielt auch die Nähe zu Zentralen Orten <strong>in</strong><br />

den benachbarten Freistaaten Bayern und Sachsen e<strong>in</strong>e Rolle. Weitere Entwicklungsschwer-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


punkte ergeben sich zur Behebung von Lärmbelästigungen bzw. unzureichender Anb<strong>in</strong>dung an<br />

das übergeordnete Straßennetz (Bad Lobenste<strong>in</strong>, Eisenberg, Pößneck, Schmölln / Gößnitz) sowie<br />

durch <strong>in</strong>nerstädtische Brachen bzw. unzureichend entwickelte <strong>in</strong>nerstädtische Zentrumsbereiche<br />

(Bad Lobenste<strong>in</strong>, Bad Klosterlausnitz, Greiz und Pößneck). E<strong>in</strong> weiterer Schwerpunkt ergibt<br />

sich aus der Möglichkeit, durch <strong>in</strong>terkommunale Kooperation vorhandene Konflikte zu lösen<br />

bzw. Potenziale zu bündeln und damit e<strong>in</strong>e Stärkung der mittelzentralen Funktion zu erreichen<br />

(Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Pößneck, Schmölln / Gößnitz, Zeulenroda-Triebes sowie<br />

Greiz länderübergreifend). Außerdem ergeben sich Entwicklungsrichtungen aus traditionell vorhandenen<br />

Potenzialen, deren Weiterentwicklung ebenfalls zur Stärkung der Funktion als Mittelzentren<br />

beitragen kann (Bad Lobenste<strong>in</strong>, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Schleiz, Stadtroda).<br />

1.<strong>2.</strong>4 Grundzentren<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Grundzentren und<br />

Grundversorgungsbereiche auszuweisen � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>1<strong>2.</strong> Grundzentren s<strong>in</strong>d die unterste Stufe<br />

des Zentrale-Orte-Netzes zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfes � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>11.<br />

E<strong>in</strong>e zusätzliche Bündelungsfunktion wird durch die Ausweisung von Siedlungs- und Versorgungskernen<br />

der Grundzentren erreicht (vgl. � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>3).<br />

Z 1-1 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen Grundzentren s<strong>in</strong>d als Konzentrationspunkte<br />

für die Sicherung und Entwicklung von E<strong>in</strong>richtungen mit überörtlicher<br />

Bedeutung sowie von umfassenden Angeboten bei Gütern und Dienstleistungen<br />

des qualifizierten Grundbedarfes zu sichern und zu entwickeln.<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka<br />

Landkreis Greiz<br />

▪ Stadt Auma<br />

▪ Stadt Bad Köstritz / Geme<strong>in</strong>de Crossen an der Elster (kreisübergreifend)<br />

▪ Stadt Berga/Elster<br />

▪ Stadt Münchenbernsdorf<br />

▪ Stadt Ronneburg<br />

▪ Stadt Weida<br />

Saale-Holzland-Kreis<br />

▪ Stadt Bürgel<br />

▪ Stadt Dornburg-Camburg<br />

▪ Stadt Kahla<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Stadt Neustadt an der Orla<br />

▪ Stadt Saalburg-Ebersdorf<br />

▪ Stadt Triptis<br />

▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Stadt Königsee<br />

▪ Stadt Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />

▪ Geme<strong>in</strong>de Probstzella<br />

Begründung Z 1-1<br />

Die <strong>Siedlungsstruktur</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ist gekennzeichnet von e<strong>in</strong>er hohen<br />

Siedlungsdichte mit durchschnittlich niedriger E<strong>in</strong>wohnerzahl pro Siedlung. Besonders auffällig<br />

ist die große Zahl von Kle<strong>in</strong>städten sowie Kle<strong>in</strong>- und Kle<strong>in</strong>stsiedlungen. Nicht <strong>in</strong> jeder Geme<strong>in</strong>de<br />

kann das komplette Spektrum von Funktionen der Grundversorgung vorgehalten werden, da für<br />

deren Rentabilität größere E<strong>in</strong>zugsbereiche notwendig s<strong>in</strong>d. Deshalb kann die Aufgabe, <strong>in</strong> allen<br />

Regionsteilen gleichwertige Lebensbed<strong>in</strong>gungen zu sichern, nur erfüllt werden, wenn E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Funktionen der Grundversorgung gebündelt <strong>in</strong> gut erreichbaren Zentralen Orten<br />

vorgehalten werden.<br />

Das Netz der Zentralen Orte <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen trägt diesem Auftrag Rechnung. Die als Grundzentren<br />

ausgewiesenen Geme<strong>in</strong>den bilden e<strong>in</strong>e Ergänzung zum Netz der höherstufigen Zentralen<br />

Orte � LEP, <strong>2.</strong>2 und s<strong>in</strong>d dort zusätzlich erforderlich, wo wegen weiter Entfernungen zum<br />

nächst gelegenen Mittel- oder Oberzentrum Lücken im Netz der Grundversorgung entstehen<br />

11<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


12<br />

würden. Dies hat auch Konsequenzen für die Bauleitplanung, denn zur Erhaltung und Stärkung<br />

der als Konzentrationspunkte ausgewiesenen Grundzentren s<strong>in</strong>d bei nachgewiesenem Bedarf<br />

dort bevorzugt Flächen für den Wohnungsbau, für Gewerbeansiedlung, für E<strong>in</strong>richtungen der<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge, Ver- und Entsorgung usw. mit den Instrumenten der Bauleitplanung zu sichern<br />

und bereitzustellen.<br />

Alle als Grundzentren ausgewiesenen Städte und Geme<strong>in</strong>den waren bisher bereits im <strong>Regionale</strong>n<br />

Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen als Unterzentrum oder Kle<strong>in</strong>zentrum ausgewiesen. Sie haben<br />

sich <strong>in</strong> dieser Funktion profilieren können und entsprechen weitgehend den Kriterien für<br />

Grundzentren (m<strong>in</strong>destens 7.000 E<strong>in</strong>wohner im Grundversorgungsbereich, möglichst <strong>2.</strong>000 E<strong>in</strong>wohner<br />

im Siedlungs- und Versorgungskern � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>12). Wegen der beschriebenen Besonderheit<br />

der <strong>Siedlungsstruktur</strong> <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen können allerd<strong>in</strong>gs nicht alle ausgewiesenen<br />

Grundzentren diese Kriterien vollständig erfüllen. Die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen<br />

wegen Unterschreitung des Kriteriums von m<strong>in</strong>destens 7.000 E<strong>in</strong>wohner im Grundversorgungsbereich<br />

macht sich erforderlich für<br />

▪ die Stadt Auma wegen der besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen durch die Lage im<br />

Ländlichen Raum mit Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Impulsgebers und Knotenpunktes für den ausgewiesenen<br />

Grundversorgungsbereich, guter Wirtschaftskraft, vorhandener sehr guter Ausstattung<br />

mit E<strong>in</strong>richtungen der Infrastruktur, guter Erreichbarkeit von Auma aus dem Grundversorgungsbereich,<br />

da ansonsten e<strong>in</strong>e angemessene Grundversorgung für die Bürger unzumutbar<br />

weite Fahrtwege verlangen würde;<br />

▪ die Stadt Bürgel wegen der besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen durch die Lage zwischen<br />

Oberzentrum Jena und Mittelzentrum Eisenberg und der Entfernungen zu diesen Zentren,<br />

herausgestellt wird dabei die Notwendigkeit der Impulsgeberschaft für den Ländlichen<br />

Raum unter Berücksichtigung der funktionellen Verflechtungen, <strong>in</strong>sbesondere Pendlerverflechtungen,<br />

hoher Bedeutung als Wohnstandort, vorhandener sehr guter Ausstattung an <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

und Versorgungse<strong>in</strong>richtungen; historisch gewachsener Strukturen, wesentliche<br />

Funktionen reichen über den Grundversorgungsbereich h<strong>in</strong>aus, guter Erreichbarkeit von<br />

Bürgel aus dem Grundversorgungsbereich, die Tragfähigkeit der E<strong>in</strong>richtungen ist gesichert;<br />

▪ die Stadt Triptis wegen der besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen durch die Lage am<br />

Kreuzungspunkt der A 9 und der landespolitisch bedeutsamen Entwicklungsachse zwischen<br />

Saalfeld und Gera entlang der B 281, E<strong>in</strong>pendlerort mit starker Wirtschaftskraft und absehbarer<br />

Weiterentwicklung der Wirtschaft, Impulsgeber für den östlichen Teil der Orlasenke,<br />

vorhandener sehr guter Ausstattung, guter Erreichbarkeit aus dem Grundversorgungsbereich.<br />

Die Ausweisung von funktionsteiligen Grundzentren ist erforderlich für<br />

▪ Stadt Bad Köstritz / Geme<strong>in</strong>de Crossen an der Elster wegen der besonderen raumstrukturellen<br />

Lage und Erfordernisse zur Stärkung des Ländlichen Raumes zwischen dem Oberzentrum<br />

Gera und dem Mittelzentrum Eisenberg, zur Stärkung des Stadt- und Umlandraumes<br />

Gera, langjähriger kreisübergreifender Zusammenarbeit der beiden Kommunen, guter Ausstattung<br />

mit E<strong>in</strong>richtungen der Infrastruktur, guter Verkehrsanb<strong>in</strong>dung, starker Wirtschaftskraft<br />

<strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de Crossen;<br />

▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka wegen der besonderen raumstrukturellen Situation im Dreiländereck,<br />

Lage im ländlich-peripheren grenznahen Raum, zwei historisch gewachsenen eigenständigen<br />

Versorgungszentren mit e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Versorgungsbereich, der über<br />

die Landesgrenze bis nach Sachsen und Sachsen-Anhalt h<strong>in</strong>ausreicht, vorhandener Verflechtungsbeziehungen,<br />

Zusammenarbeit <strong>in</strong> raumordnerischem Vertrag geregelt, sehr guter<br />

Ausstattung beider Städte mit Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, geme<strong>in</strong>samem Flächennutzungsplan,<br />

engem siedlungsstrukturellem Zusammenhang, Stärkung des Ländlichen Raumes <strong>in</strong><br />

Randlage der Region;<br />

▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna wegen der besonderen raumstrukturellen Situation<br />

und Lage im ländlich-peripheren grenznahen Raum zu den Freistaaten Sachsen und<br />

Bayern, Entfernung zum nächsten Mittelzentrum, bestehendem Städteverbund mit bewährter<br />

langjähriger Zusammenarbeit, positiver Wirtschaftsentwicklung, sehr guter Ausstattung<br />

mit Dienstleistung-, E<strong>in</strong>zelhandels- und Versorgungse<strong>in</strong>richtungen, guter Erreichbarkeit <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Grundversorgungsbereiches, vorhandenem Konzept zur Funktionsteilung und<br />

zur Bündelung der Verwaltung, stabilem Grundversorgungsbereich auch <strong>in</strong> 2020.<br />

G 1-16 Die Grundzentren sollen als wirtschaftliche Leistungsträger im Ländlichen Raum<br />

profiliert und durch Bündelung folgender Funktionen gestärkt werden:<br />

▪ Kommunalverwaltung<br />

▪ umfassende Angebote bei E<strong>in</strong>richtungen, Gütern und Dienstleistungen sowie<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsobjekten des spezialisierten Grundbedarfes<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Wirtschafts-, Wohnraum- und Arbeitsplatzangebote<br />

▪ Ziel- und Verknüpfungspunkt des Verkehrs.<br />

Dabei sollen die zentralörtlichen E<strong>in</strong>richtungen der Grundzentren vorrangig <strong>in</strong><br />

den nachfolgend benannten Siedlungs- und Versorgungskernen konzentriert<br />

werden.<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Stadt Meuselwitz / Stadt Lucka – Siedlungs- und Versorgungskerne Ortsteile<br />

Meuselwitz und Lucka<br />

Landkreis Greiz<br />

▪ Stadt Auma – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Auma<br />

▪ Stadt Bad Köstritz / Geme<strong>in</strong>de Crossen an der Elster (kreisübergreifend) –<br />

Siedlungs- und Versorgungskerne Ortsteile Bad Köstritz und Crossen an der<br />

Elster<br />

▪ Stadt Berga/Elster – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Berga<br />

▪ Stadt Münchenbernsdorf – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Münchenbernsdorf<br />

▪ Stadt Ronneburg – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Ronneburg<br />

▪ Stadt Weida – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Weida<br />

Saale-Holzland-Kreis<br />

▪ Stadt Bürgel – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Bürgel<br />

▪ Stadt Dornburg-Camburg – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Camburg<br />

▪ Stadt Kahla – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Kahla<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Stadt Neustadt an der Orla – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Neustadt<br />

an der Orla<br />

▪ Stadt Saalburg-Ebersdorf – Siedlungs- und Versorgungskerne Ortsteile Saalburg<br />

und Ebersdorf<br />

▪ Stadt Triptis – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Triptis<br />

▪ Stadt Gefell / Stadt Hirschberg / Stadt Tanna – Siedlungs- und Versorgungskerne<br />

Ortsteile Gefell, Hirschberg und Tanna<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Stadt Königsee – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Königsee<br />

▪ Stadt Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil<br />

Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />

▪ Geme<strong>in</strong>de Probstzella – Siedlungs- und Versorgungskern Ortsteil Probstzella<br />

Begründung G 1-16<br />

Die ausgewiesenen Grundzentren � Z 1-1 stellen zumeist auch wirtschaftliche Leistungsträger<br />

im ländlichen Raum dar und s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Potenziale zur weiteren wirtschaftlichen Profilierung<br />

geeignet. Auf diese Weise können sie nachhaltige Arbeitsplatzangebote im Ländlichen<br />

Raum sichern. Neben der Arbeitsplatz- und Wohnfunktion s<strong>in</strong>d sie zugleich für die Bündelung<br />

von Funktionen der Verwaltung, <strong>in</strong>frastruktureller Angebote und Dienstleistungen sowie als Verkehrsknoten<br />

geeignet. Um unter den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels überörtlich<br />

bedeutsame E<strong>in</strong>richtungen auszulasten und <strong>in</strong> allen Regionsteilen, vor allem auch <strong>in</strong> den dünn<br />

besiedelten Ländlichen Räumen, gleichwertige Lebensbed<strong>in</strong>gungen zu sichern, ist es erforderlich,<br />

dass die Grundzentren durch die Bündelung des kompletten Spektrums der Grundversorgung<br />

(qualifizierte Grundversorgung) gestärkt werden. Bei teilräumlichen Entscheidungen zum<br />

Netz bzw. zum Erhalt oder Ausbau von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen sollte dies auf den verschiedenen<br />

Planungsebenen berücksichtigt werden. Merkmale der qualifizierten Grundversorgung<br />

s<strong>in</strong>d vor allem:<br />

▪ Verwaltungssitz<br />

▪ E<strong>in</strong>kaufsmöglichkeiten der qualifizierten Grundversorgung<br />

▪ Postamt oder Postagentur (Poststelle), Kredit<strong>in</strong>stitut oder Zweigstelle / Versicherungsagentur<br />

▪ Gaststätte, Beherbergungse<strong>in</strong>richtung (Hotel, Pensionen, Ferienwohnungen)<br />

▪ Arzt für Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>, Zahnarzt, Apotheke<br />

13<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


14<br />

▪ K<strong>in</strong>dertagesstätte, Freizeite<strong>in</strong>richtung für Jugendliche, Freizeite<strong>in</strong>richtung für Senioren<br />

▪ vollstationäre Altenhilfe (Altenpflege <strong>in</strong>kl. Kurzzeitpflegeplätze), ambulante Altenhilfe (betreutes<br />

Wohnen, Seniorenbüro, Altentagesstätte)<br />

▪ Sportplatz, Sporthalle, Freibad<br />

▪ Grundschule, Horte<strong>in</strong>richtung bzw. Betreuungsmöglichkeiten für Hortk<strong>in</strong>der<br />

▪ öffentliche Bücherei, Bürger-/Kulturhaus oder Gaststätte mit Saal für öffentliche Veranstaltungen<br />

▪ mehrere Handwerksbetriebe.<br />

Als Standort für diese Funktionen ist <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> als Zentrum erlebbarer Bereich am besten<br />

geeignet. Als Ziel- und Verknüpfungspunkt des Verkehrs liegen Grundzentren am funktionalen<br />

Straßennetz und haben möglichst e<strong>in</strong>en Bahnanschluss (Bahnhof oder DB-Haltepunkt). Dabei<br />

haben Grundzentren nicht nur die Aufgabe, überörtlich bedeutsame Versorgungse<strong>in</strong>richtungen<br />

vorzuhalten, sondern auch durch Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen und leistungsfähiger<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Medien der technischen Infrastruktur (Gas, Elektro, Wasserver- und -entsorgung,<br />

Telekommunikation) die Voraussetzungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern.<br />

Im Ländlichen Raum erlangen dabei auch die Nutzung alternativer Energieträger sowie<br />

unter den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels geeignete Anpassungsstrategien,<br />

z.B. alternative Formen der Ver- und Entsorgung, zunehmende Bedeutung für die Wirtschaftskraft<br />

e<strong>in</strong>es Grundzentrums. E<strong>in</strong> Grundzentrum ist als wirtschaftlicher Leistungsträger also nicht<br />

nur Verwaltungssitz mit e<strong>in</strong>em breiten Spektrum überörtlich bedeutsamer Versorgungse<strong>in</strong>richtungen<br />

und e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong>s funktionale Verkehrsnetz der Planungsregion, sondern auch<br />

Arbeitsplatzzentrum, was sich unter anderem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em positiven Pendlersaldo zeigt.<br />

Bei der standörtlichen Sicherung und Entwicklung der im Grundsatz benannten Funktionen s<strong>in</strong>d<br />

die Grundzentren als politische Geme<strong>in</strong>den weitgehend frei <strong>in</strong> ihren Entscheidungen, wo sie<br />

dies <strong>in</strong>nerhalb ihres Geme<strong>in</strong>degebietes umsetzen. Durch die Ausweisung von Siedlungs- und<br />

Versorgungskernen der jeweiligen Grundzentren wird jedoch e<strong>in</strong> Abwägungsgebot zugunsten<br />

der standörtlichen Bündelung von zentralörtlichen E<strong>in</strong>richtungen gesetzt. Die Ausweisung der<br />

Siedlungs- und Versorgungskerne <strong>in</strong> den als Grundzentren ausgewiesenen Geme<strong>in</strong>den � LEP,<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>3 ist aufgrund der Besonderheiten der <strong>Siedlungsstruktur</strong> <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen erforderlich. Alle<br />

Grundzentren weisen als Geme<strong>in</strong>den heute zahlreiche Ortsteile auf. Als Siedlungs- und Versorgungskerne<br />

wurden die jeweiligen Hauptorte der Geme<strong>in</strong>den bestimmt, die im Regelfall die historisch<br />

bedeutsamen Städte der regionalen <strong>Siedlungsstruktur</strong> abbilden. Mit der Ausweisung<br />

wird gewährleistet, dass die zentralörtlichen Funktionen von dem Ortsteil wahrgenommen werden,<br />

der aufgrund se<strong>in</strong>er bereits vorhandenen Funktionen, se<strong>in</strong>er Entwicklungsmöglichkeiten<br />

und se<strong>in</strong>er Erreichbarkeit, <strong>in</strong>sbesondere durch ÖPNV, die besten Voraussetzungen für die Versorgung<br />

bietet. Die Ausweisung ist raumordnerisch begründet, da sie der Sicherung der überörtlichen<br />

Versorgungswirksamkeit dient. Damit wird der standörtlichen Konzentration zentralörtlicher<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Versorgungsfunktionen <strong>in</strong> den Siedlungs- und Versorgungskernen bei<br />

der Siedlungsentwicklung der Grundzentren besonderes Gewicht beigemessen.<br />

1.<strong>2.</strong>5 Grundversorgungsbereiche<br />

G 1-17 In den im Folgenden ausgewiesenen Grundversorgungsbereichen – zeichnerisch<br />

dargestellt <strong>in</strong> Karte 1-1 Raumstruktur – soll durch die zugeordneten Zentralen Orte<br />

höherer Stufe � LEP, <strong>2.</strong>2 bzw. die Grundzentren � 1.<strong>2.</strong>4 die flächendeckende<br />

qualifizierte Grundversorgung gesichert werden.<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Grundversorgungsbereich Altenburg (Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es<br />

Oberzentrums) – Stadt Altenburg sowie die Geme<strong>in</strong>den Fockendorf, Frohnsdorf,<br />

Gerstenberg, Göhren, Göpfersdorf, Haselbach, Jückelberg, Langenleuba-<br />

Niederha<strong>in</strong>, Lödla, Monstab, Nobitz, Rositz, Treben, W<strong>in</strong>dischleuba und Ziegelheim<br />

▪ Grundversorgungsbereich Schmölln / Gößnitz (Mittelzentrum) – Städte<br />

Schmölln und Gößnitz sowie die Geme<strong>in</strong>den Altkirchen, Dobitschen, Drogen,<br />

Göllnitz, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Löbichau, Lumpzig, Nöbdenitz,<br />

Ponitz, Posterste<strong>in</strong>, Saara, Thonhausen, Vollmersha<strong>in</strong> und Wildenbörten<br />

▪ Grundversorgungsbereich Meuselwitz / Lucka (Grundzentrum) – Städte Meuselwitz<br />

und Lucka sowie die Geme<strong>in</strong>den Großröda, Kriebitzsch, Mehna und<br />

Starkenberg<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Stadt Gera<br />

▪ Grundversorgungsbereich Gera (Oberzentrum) – Stadt Gera<br />

Landkreis Greiz<br />

▪ Grundversorgungsbereich Greiz (Mittelzentrum) – Stadt Greiz, die Geme<strong>in</strong>de<br />

Neumühle/Elster sowie die Geme<strong>in</strong>den des überlappenden Grundversorgungsbereiches<br />

mit Zeulenroda-Triebes<br />

▪ Grundversorgungsbereich Zeulenroda-Triebes (Mittelzentrum) – Stadt Zeulenroda-Triebes,<br />

die Städte und Geme<strong>in</strong>den Hohenleuben, Langenwolschendorf,<br />

und Weißendorf sowie die Geme<strong>in</strong>den des überlappenden Grundversorgungsbereiches<br />

mit Greiz<br />

▪ Grundversorgungsbereich Auma (Grundzentrum) – Stadt Auma sowie die Geme<strong>in</strong>den<br />

Braunsdorf, Göhren-Döhlen, Harth-Pöllnitz, Merkendorf, Silberfeld,<br />

Staitz, Wiebelsdorf und Zadelsdorf<br />

▪ Grundversorgungsbereich Bad Köstritz / Crossen an der Elster (Grundzentrum)<br />

– Stadt Bad Köstritz und Geme<strong>in</strong>de Crossen an der Elster sowie die Geme<strong>in</strong>den<br />

Caaschwitz, Hartmannsdorf (Landkreis Greiz), Hartmannsdorf (Saale-<br />

Holzland-Kreis), Heideland, Rauda, Silbitz und Walpernha<strong>in</strong> (kreisübergreifender<br />

Grundversorgungsbereich)<br />

▪ Grundversorgungsbereich Berga/Elster (Grundzentrum) – Stadt Berga/Elster<br />

sowie die Geme<strong>in</strong>den Mohlsdorf, Teichwolframsdorf und Wildetaube<br />

▪ Grundversorgungsbereich Münchenbernsdorf (Grundzentrum) – Stadt Münchenbernsdorf<br />

sowie die Geme<strong>in</strong>den Bocka, Hundhaupten, Kraftsdorf, Lederhose,<br />

L<strong>in</strong>denkreuz, Saara, Schwarzbach und Zedlitz<br />

▪ Grundversorgungsbereich Ronneburg (Grundzentrum) – Stadt Ronneburg sowie<br />

die Geme<strong>in</strong>den Bethenhausen, Brahmenau, Braunichswalde, Endschütz,<br />

Gauern, Großenste<strong>in</strong>, Hilbersdorf, Hirschfeld, Kauern, Korbußen, L<strong>in</strong>da bei<br />

Weida, Paitzdorf, Pölzig, Reichstädt, Rückersdorf, Schwaara und Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

▪ Grundversorgungsbereich Weida (Grundzentrum) – Stadt Weida sowie die Geme<strong>in</strong>den<br />

Crimla, Hohenölsen, Schömberg, Ste<strong>in</strong>sdorf, Teichwitz und Wünschendorf/Elster<br />

▪ die Geme<strong>in</strong>den Ha<strong>in</strong>, Kühdorf, Langenwetzendorf, Lunzig, Neugernsdorf und<br />

Vogtländisches Oberland bilden e<strong>in</strong>en überlappenden Grundversorgungsbereich<br />

mit Greiz und Zeulenroda-Triebes<br />

Stadt Jena<br />

▪ Grundversorgungsbereich Jena (Oberzentrum) – Stadt Jena<br />

Saale-Holzland-Kreis<br />

▪ Grundversorgungsbereich Eisenberg (Mittelzentrum) – Stadt Eisenberg sowie<br />

die Geme<strong>in</strong>den Gösen, Ha<strong>in</strong>spitz und Petersberg<br />

▪ Grundversorgungsbereich Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz (Mittelzentrum) –<br />

Stadt Hermsdorf und Geme<strong>in</strong>de Bad Klosterlausnitz sowie die Geme<strong>in</strong>den Albersdorf,<br />

Bobeck, Mörsdorf, Reichenbach, Scheiditz, Schleifreisen, Schlöben,<br />

Schöngle<strong>in</strong>a, Serba, St. Gangloff, Tautenha<strong>in</strong>, Waldeck und Weißenborn<br />

▪ Grundversorgungsbereich Stadtroda (Mittelzentrum) – Stadt Stadtroda sowie<br />

die Geme<strong>in</strong>den Bollberg, Bremsnitz, E<strong>in</strong>eborn, Geisenha<strong>in</strong>, Gneus, Großbockedra,<br />

Karlsdorf, Kle<strong>in</strong>bockedra, Kle<strong>in</strong>ebersdorf, Laasdorf, Lippersdorf-Erdmannsdorf,<br />

Meusebach, Möckern, Oberbodnitz, Ottendorf, Quirla, Rattelsdorf,<br />

Rausdorf, Renthendorf, Ruttersdorf-Lotschen, Tautendorf, Tissa, Trockenborn-Wolfersdorf,<br />

Tröbnitz, Unterbodnitz, Waltersdorf und Weißbach<br />

▪ Grundversorgungsbereich Bürgel (Grundzentrum) – Stadt Bürgel sowie die<br />

Geme<strong>in</strong>den Graitschen bei Bürgel, Golmsdorf, Großlöbichau, Jenalöbnitz, Löberschütz,<br />

Mertendorf, Nausnitz, Poxdorf und Rauschwitz<br />

▪ Grundversorgungsbereich Dornburg-Camburg (Grundzentrum) – Stadt Dornburg-Camburg<br />

sowie die Geme<strong>in</strong>den, Frauenprießnitz, Ha<strong>in</strong>ichen, Lehesten,<br />

Neuengönna, Schkölen, Tautenburg, Thierschneck, Wichmar und Zimmern<br />

15<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


16<br />

▪ Grundversorgungsbereich Kahla (Grundzentrum) – Stadt Kahla sowie die<br />

Städte und Geme<strong>in</strong>den Altenberga, Bibra, Bucha, Eichenberg, Freienorla,<br />

Großeutersdorf, Großpürschütz, Gumperda, Hummelsha<strong>in</strong>, Kle<strong>in</strong>eutersdorf,<br />

L<strong>in</strong>dig, Milda, Orlamünde, Re<strong>in</strong>städt, Rothenste<strong>in</strong>, Schöps, Seitenroda, Sulza<br />

und Zöllnitz<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Grundversorgungsbereich Schleiz (Mittelzentrum) – Stadt Schleiz sowie die<br />

Städte und Geme<strong>in</strong>den Bucha, Crispendorf, Chursdorf, Dreba, Dittersdorf, Eßbach,<br />

Görkwitz, Göschitz, Kirschkau, Knau, Löhma, Moßbach, Neundorf bei<br />

Schleiz, Oettersdorf, Plothen, Pörmitz, Schöndorf, Tegau, Volkmannsdorf und<br />

Ziegenrück<br />

▪ Grundversorgungsbereich Bad Lobenste<strong>in</strong> (Mittelzentrum) – Stadt Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

sowie die Städte und Geme<strong>in</strong>den Birkenhügel, Blankenberg, Blankenste<strong>in</strong>,<br />

Harra, Neundorf bei Lobenste<strong>in</strong>, Pottiga, Schlegel und Wurzbach<br />

▪ Grundversorgungsbereich Pößneck (Mittelzentrum) – Stadt Pößneck sowie die<br />

Städte und Geme<strong>in</strong>den Bodelwitz, Döbritz, Gertewitz, Gössitz, Grobengereuth,<br />

Keila, Krölpa, Langenorla, Moxa, Nimritz, Oberoppurg, Oppurg, Paska, Peuschen,<br />

Quaschwitz, Ranis, Schmorda, Seisla, Solkwitz, Wernburg und Wilhelmsdorf<br />

▪ Grundversorgungsbereich Gefell / Hirschberg / Tanna (Grundzentrum) – Städte<br />

Gefell, Hirschberg und Tanna<br />

▪ Grundversorgungsbereich Neustadt an der Orla (Grundzentrum) – Stadt Neustadt<br />

an der Orla sowie die Geme<strong>in</strong>den Kospoda, Lausnitz bei Neustadt an der<br />

Orla, L<strong>in</strong>da bei Neustadt an der Orla, Stanau und Weira<br />

▪ Grundversorgungsbereich Saalburg-Ebersdorf (Grundzentrum) – Stadt Saalburg-Ebersdorf<br />

sowie die Geme<strong>in</strong>den Burgk und Remptendorf<br />

▪ Grundversorgungsbereich Triptis (Grundzentrum) – Stadt Triptis sowie die<br />

Geme<strong>in</strong>den Dreitzsch, Geroda, Lemnitz, Miesitz, Mittelpöllnitz, Pill<strong>in</strong>gsdorf,<br />

Rosendorf, Schmieritz und Tömmelsdorf<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Grundversorgungsbereich Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg (Mittelzentrum<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums) – Städte Saalfeld, Rudolstadt<br />

und Bad Blankenburg, die Städte und Geme<strong>in</strong>den Altenbeuthen, Arnsgereuth,<br />

Drognitz, Hohenwarte, Kamsdorf, Kaulsdorf, Leutenberg, Reichmannsdorf,<br />

Remda-Teichel, Saalfelder Höhe, Uhlstädt-Kirchhasel und Unterwellenborn sowie<br />

die Geme<strong>in</strong>den des überlappenden Grundversorgungsbereiches mit Königsee<br />

und Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />

▪ Grundversorgungsbereich Königsee (Grundzentrum) – Stadt Königsee, die<br />

Geme<strong>in</strong>de Rottenbach sowie die Geme<strong>in</strong>den des überlappenden Grundversorgungsbereiches<br />

mit Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald<br />

▪ Grundversorgungsbereich Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald (Grundzentrum) –<br />

Stadt Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger Wald, die Geme<strong>in</strong>den Cursdorf, Deesbach,<br />

Katzhütte, Meuselbach-Schwarzmühle sowie die Geme<strong>in</strong>den des überlappenden<br />

Grundversorgungsbereiches mit Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg<br />

und Königsee<br />

▪ Grundversorgungsbereich Probstzella (Grundzentrum) – Geme<strong>in</strong>de Probstzella<br />

sowie die Städte Gräfenthal und Lehesten<br />

▪ Zuordnung der Geme<strong>in</strong>den Lichte, Piesau und Schmiedefeld zum Grundversorgungsbereich<br />

Neuhaus am Rennweg / Lauscha (Mittelzentrum <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Südwestthür<strong>in</strong>gen)<br />

▪ die Geme<strong>in</strong>den Allendorf, Bechstedt, Döschnitz, Dröbischau, Mellenbach-<br />

Glasbach, Meura, Oberha<strong>in</strong>, Rohrbach, Schwarzburg, Sitzendorf, Unterweißbach<br />

und Wittgendorf bilden e<strong>in</strong>en überlappenden Teil der Grundversorgungsbereiche<br />

Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg, Königsee und Oberweißbach/Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Begründung G 1-17<br />

Da höherstufige Zentrale Orte gleichzeitig auch grundzentrale Funktionen wahrnehmen, haben<br />

nicht nur die Grundzentren, sondern auch die Mittel- und Oberzentren e<strong>in</strong>en zugeordneten<br />

Grundversorgungsbereich. Der Grundversorgungsbereich umfasst den Zentralen Ort und die<br />

Geme<strong>in</strong>den des Umlandes, für die der Zentrale Ort die Funktion der Grundversorgung übernimmt.<br />

Der Grundversorgungsbereich der beiden Oberzentren Gera und Jena wird jeweils auf<br />

das Stadtgebiet und die e<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>deten Ortsteile festgelegt. Die zu den Oberzentren unmittelbar<br />

benachbart gelegenen Geme<strong>in</strong>den haben sowohl funktionelle Beziehungen zu den Oberzentren<br />

als auch den ausgewiesenen Grundzentren. Mit ihrer E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> die Grundversorgungsbereiche<br />

der betreffenden Landkreise werden die Grundzentren h<strong>in</strong>sichtlich deren grundzentraler<br />

Funktionen bewusst gestärkt. Die mittel- und oberzentralen Wirkungen der Oberzentren<br />

Gera und Jena bleiben unbestritten. E<strong>in</strong>e Betonung der grundzentralen Funktionen der beiden<br />

Oberzentren über die Grenzen der kreisfreien Städte h<strong>in</strong>aus ist jedoch nicht zw<strong>in</strong>gend geboten.<br />

Beachtet wurde laut Vorgabe seitens der Landesregierung, dass politische Geme<strong>in</strong>den nur als<br />

Ganzes e<strong>in</strong>em jeweiligen Grundversorgungsbereich zugeordnet werden. Zur Bestimmung der<br />

Grundversorgungsbereiche wurden unter Beachtung der Festlegungen <strong>in</strong> � LEP, <strong>2.</strong><strong>2.</strong>12 sowie<br />

raumstruktureller Spezifika folgende Aspekte herangezogen und gewichtet:<br />

▪ räumliche Lagebeziehungen<br />

▪ ÖPNV-Erreichbarkeit <strong>in</strong>nerhalb von 30 M<strong>in</strong>uten<br />

▪ Infrastruktur (Ausstattung, Tragfähigkeit)<br />

▪ E<strong>in</strong>wohnerrichtwerte gemäß Landesentwicklungsplan (m<strong>in</strong>destens 7.000 E<strong>in</strong>wohner im Jahr<br />

2020)<br />

▪ traditionelle Verflechtungsbeziehungen<br />

▪ Versorgungsbereiche zentralörtlicher Funktionen<br />

▪ wirtschaftsräumliche Verflechtungen (Pendler, Arbeitsplatzpotenzial)<br />

▪ <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit.<br />

Die Geme<strong>in</strong>den Lichte, Piesau und Schmiedefeld (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) werden wegen<br />

unmittelbarer Nachbarschaftslage zum Grundversorgungsbereich des Mittelzentrums Neuhaus<br />

am Rennweg / Lauscha (Planungsregion Südwestthür<strong>in</strong>gen) zugeordnet. Ansonsten würde<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Grundversorgung für die Bürger dieser Geme<strong>in</strong>den unzumutbar weite<br />

Fahrtwege verlangen.<br />

Die Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden Grundversorgungsbereiches macht sich zwischen den<br />

Mittelzentren Greiz und Zeulenroda-Triebes erforderlich, da aufgrund der Lage und Abgrenzung<br />

der Geme<strong>in</strong>den die alle<strong>in</strong>ige Zuordnung zu e<strong>in</strong>em Zentralen Ort nicht möglich ist. Die E<strong>in</strong>wohner<br />

dieser Geme<strong>in</strong>den orientieren sich sowohl nach Greiz als auch nach Zeulenroda-Triebes<br />

� Karte 1-1. Mit der Entscheidung zur Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden Grundversorgungsbereiches<br />

trägt der Plangeber den raumstrukturellen Besonderheiten der <strong>Siedlungsstruktur</strong> Rechnung.<br />

Mit der Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden Grundversorgungsbereiches für den Raum des Mittleren<br />

Schwarzatales wird folgenden Aspekten Rechnung getragen: Besonderheiten der Lage im<br />

Mittelgebirgsraum mit mehrseitigen Verkehrsverknüpfungen; ke<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>ige Ausrichtung auf e<strong>in</strong>en<br />

Zentralen Ort, sondern mehrseitige Orientierung der Bürger dieses Raumes bei der Nutzung<br />

zentralörtlicher Funktionen; die ausgeprägte überörtliche Zusammenarbeit der Mitgliedsgeme<strong>in</strong>den<br />

der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft Mittleres Schwarzatal zur geme<strong>in</strong>samen Gestaltung<br />

e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung im Raum des Mittleren Schwarzatales. Zudem wird berücksichtigt,<br />

dass teilweise Funktionen der Dase<strong>in</strong>svorsorge im betreffenden Raum aufgrund der raumstrukturellen<br />

Situation zu erhalten s<strong>in</strong>d. Mit der Entscheidung zur Ausweisung e<strong>in</strong>es überlappenden<br />

Grundversorgungsbereiches trägt der Plangeber den raumstrukturellen Besonderheiten<br />

der <strong>Siedlungsstruktur</strong> Rechnung � Karte 1-1.<br />

Die funktionsteilig ausgewiesenen Zentralen Orte Bad Köstritz / Crossen an der Elster, Gefell /<br />

Hirschberg / Tanna, Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz, Meuselwitz / Lucka, Saalfeld / Rudolstadt /<br />

Bad Blankenburg und Schmölln / Gößnitz haben jeweils e<strong>in</strong>en geme<strong>in</strong>samen Grundversorgungsbereich<br />

mit zwei bzw. drei Siedlungs- und Versorgungskernen. Dazu ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

und langfristige Kooperation erforderlich.<br />

Die Ausweisungen der genannten überlappenden Grundversorgungsbereiche sowie der funktionsteiligen<br />

Zentralen Orte berücksichtigen die besonderen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen der<br />

<strong>Siedlungsstruktur</strong> <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen mit ihrer hohen Städte- und Siedlungsdichte.<br />

17<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


18<br />

1.3 Entwicklungsachsen<br />

Die im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen landesbedeutsamen Entwicklungsachsen<br />

� LEP, Karte 1 werden im Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen � Karte 1-1 nachrichtlich wiedergegeben.<br />

Sie haben <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e hohe Dichte, daher erübrigt sich die<br />

Ausweisung von weiteren regional bedeutsamen Entwicklungsachsen und Siedlungsschwerpunkten<br />

� LEP, <strong>2.</strong>4.3.<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen schlägt vor, den Raum entlang der A 9<br />

durchgängig als landesbedeutsame Entwicklungsachse auszuweisen. Sie geht bei ihrem Vorschlag<br />

von der hohen Bedeutung der Verkehrsachse der A 9, der guten Erschließung und Versorgung<br />

<strong>in</strong> den von ihr berührten Räumen, vor allem <strong>in</strong> den Achsenschnittpunkten, den Standort-<br />

bzw. Lagevorteilen und den hervorgerufenen strukturellen Entwicklungsimpulsen aus. Die<br />

Achse ist <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen durchgängig mit e<strong>in</strong>er dichten Folge von Zentralen Orten als Siedlungskonzentrationen<br />

gekennzeichnet und hat entsprechende raumstrukturelle Potenziale zur<br />

Wirkung als landesbedeutsame Entwicklungsachse gemäß � LEP, <strong>2.</strong>4.1. Der Vorschlag zur<br />

künftig durchgängigen Ausweisung e<strong>in</strong>er landesbedeutsamen Entwicklungsachse entlang der<br />

A 9 bezieht sich somit auf den Abschnitt von Eisenberg über Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz<br />

und Tripitis bis Schleiz und ist <strong>in</strong> der � Karte 1-1 entsprechend gekennzeichnet.<br />

Karte 1-1 Raumstruktur [� Plankarten]<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


<strong>2.</strong> <strong>Siedlungsstruktur</strong><br />

<strong>2.</strong>1 Siedlungsentwicklung<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan soll die dezentrale <strong>Siedlungsstruktur</strong> erhalten � LEP, 3.1.1<br />

und allen Geme<strong>in</strong>den entsprechend ihrer Größe, Struktur und Ausstattung e<strong>in</strong>e bauliche Eigenentwicklung<br />

unter Berücksichtigung der Strukturen im Umland sowie der ökologischen Belastbarkeit<br />

des Raumes ermöglicht werden � LEP, 3.1.<strong>2.</strong> Dabei soll e<strong>in</strong>er Siedlungsentwicklung im<br />

Bestand Vorzug vor e<strong>in</strong>er Siedlungserweiterung im Freiraum gegeben werden � LEP, 3.1.4.<br />

G 2-1 Durch Innenentwicklung, Revitalisierung von Siedlungskernen, Erhöhung der<br />

Flächenproduktivität, Verbesserung der Infrastruktureffizienz, Sicherung von<br />

Freiräumen und Freihaltung von Retentionsflächen sowie durch <strong>in</strong>terkommunale<br />

Abstimmungen und Zusammenarbeit soll e<strong>in</strong> Beitrag zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung<br />

erreicht werden. Dabei sollen die zukünftigen Bedürfnisse der<br />

Dase<strong>in</strong>svorsorge berücksichtigt werden.<br />

Begründung G 2-1<br />

Die stark nach außen gerichtete Siedlungsentwicklung der letzten Jahre hat zu Leerstand und<br />

Brachen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Ortskernen und damit zu e<strong>in</strong>em Attraktivitätsverlust geführt.<br />

Durch die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren und die Schaffung bzw. Sicherung von <strong>in</strong>nerörtlichen<br />

Freiräumen wird die Lebensqualität <strong>in</strong> den Ortschaften erhalten und verbessert und<br />

so auch der Abwanderung der Bevölkerung aus den Ortschaften und der Region entgegengewirkt.<br />

Durch e<strong>in</strong>e Reduktion der Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme können trotz s<strong>in</strong>kender Bevölkerungszahlen<br />

die Funktionsfähigkeit der Netze erhalten und die Kosten für die Infrastruktur stabil<br />

gehalten werden. Dabei ist e<strong>in</strong>e Anpassung an die sich wandelnden Bedürfnisse z.B. bezüglich<br />

der Wohnformen und im Dienstleistungsbereich erforderlich.<br />

Die genannten Problemfelder gehen immer häufiger über den örtlichen Rahmen h<strong>in</strong>aus, so<br />

dass sie regionalplanerische Lösungsansätze erfordern. Dies ist für die Gewährleistung e<strong>in</strong>er<br />

tragfähigen regionalen <strong>Siedlungsstruktur</strong> unter Berücksichtigung der spezifischen räumlichen<br />

Gegebenheiten erforderlich. Die Rahmenvorgaben des Plansatzes dienen der Erhaltung bzw.<br />

Verbesserung der Lebensqualität <strong>in</strong> den Städten und Dörfern der Planungsregion und zielen auf<br />

e<strong>in</strong>e nachhaltige Siedlungsentwicklung. Die Ausrichtung auf e<strong>in</strong>en sorgsamen Umgang mit<br />

Grund und Boden entspricht regionalen Erfordernissen, die über den örtlichen Aufgaben- und<br />

Gestaltungsrahmen h<strong>in</strong>ausgehen.<br />

Die Freihaltung von Retentionsflächen, also Flächen, auf denen das Gewässer bei Hochwasser<br />

zeitweilig steht oder auf denen e<strong>in</strong>e erhebliche Durchflussverzögerung e<strong>in</strong>tritt, dient der M<strong>in</strong>imierung<br />

der Folgen von Hochwasserereignissen und der damit verbundenen gesamtgesellschaftlichen<br />

Kosten � 4.<strong>2.</strong><br />

Durch <strong>in</strong>terkommunale Kooperationen und die daraus hervorgehenden abgestimmten und von<br />

allen Beteiligten getragenen Konzepte und Maßnahmen können die Folgen des Bevölkerungsrückganges<br />

und die damit verbundenen Auslastungsprobleme und Verluste von Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen<br />

m<strong>in</strong>imiert, konkurrierende Entwicklungen vermieden und somit die f<strong>in</strong>anziellen Risiken<br />

der Geme<strong>in</strong>den reduziert werden. Die geme<strong>in</strong>same Entwicklung und Nutzung neuer Siedlungsflächen<br />

kann so ebenfalls zwischen Nachbargeme<strong>in</strong>den koord<strong>in</strong>iert werden wie auch die<br />

Errichtung von aufgrund der fortschreitenden Überalterung erforderlichen neuen E<strong>in</strong>richtungen<br />

und Angeboten der Dase<strong>in</strong>svorsorge. In den Stadt-Umland-Räumen können diese Kooperation<br />

und die Abstimmung der Siedlungsentwicklung zwischen der Stadt und den umliegenden Geme<strong>in</strong>den<br />

auf der Grundlage von Stadt-Umland-Konzepten erfolgen. Statt e<strong>in</strong>er bisher teilweise<br />

erfolgten Entwicklung der an größere Städte angrenzenden Geme<strong>in</strong>den auf Kosten der Stadt<br />

können diesen Geme<strong>in</strong>den so ergänzende Funktionen zugeordnet werden, die zu e<strong>in</strong>er Stärkung<br />

der Stadt und ihres Umlandes beitragen und e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung des Stadt-Umland-Raumes<br />

ermöglichen.<br />

G 2-2 Die Stadtzentren Zentraler Orte sollen mit bedarfsgerechter verkehrstechnischer<br />

Erschließung als multifunktionale Erlebnisbereiche mit attraktiver städtebaulicher<br />

Gestaltung, als Standortschwerpunkte des E<strong>in</strong>zelhandels mit e<strong>in</strong>er komplexen<br />

räumlichen Verb<strong>in</strong>dung der Funktionen Handel, Dienstleistung, Versorgen,<br />

Erholen, Wohnen und Arbeiten bevorzugt entwickelt werden. E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte<br />

sollen zur Stärkung des Stadtzentrums beitragen und Brachflächen be-<br />

19<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


20<br />

vorzugt nachgenutzt werden.<br />

Begründung G 2-2<br />

E<strong>in</strong>e gute verkehrliche Anb<strong>in</strong>dung der Stadtzentren Zentraler Orte für alle Verkehrsarten (Fußwege,<br />

Radwege, Straßen, ÖPNV) trägt zur M<strong>in</strong>imierung von Verkehrsströmen und damit zur M<strong>in</strong>imierung<br />

von Umweltbee<strong>in</strong>trächtigungen bei und ermöglicht auch nicht-mobilen Bevölkerungsgruppen<br />

die Nutzung von Handelsobjekten sowie die Nutzung verschiedener Dienstleistungsangebote<br />

<strong>in</strong> erreichbarer Nähe. Dazu ist besonders die Anb<strong>in</strong>dung der Stadtzentren der Zentralen<br />

Orte an den ÖPNV e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung dafür, dass auch ältere, beh<strong>in</strong>derte und nichtmotorisierte<br />

Menschen nicht von der verbrauchernahen Versorgung ausgegrenzt werden und<br />

die Zentralen Orte ihre Funktion für die Bevölkerung des gesamten Verflechtungsbereiches<br />

wahrnehmen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Zuge des demographischen Wandels<br />

der Anteil der nicht-mobilen Bevölkerung sowie die Notwendigkeit zur Konzentration von<br />

E<strong>in</strong>richtungen und damit auch die Bedeutung Zentraler Orte weiter zunehmen werden. Zudem<br />

s<strong>in</strong>d attraktiv gestaltete multifunktionale Stadtzentren e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung zur Erhaltung<br />

der Städte als Lebensraum, zur verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und zur<br />

Erhaltung der zentralörtlichen Funktionen. Dabei kommt der städtebaulichen und architektonischen<br />

Aufwertung der Stadtzentren durch die Ansiedlung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten sowie<br />

durch die bevorzugte Nachnutzung von Brachflächen e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu.<br />

G 2-3 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen die Funktionen Wohnen, Arbeiten,<br />

Versorgen und Erholen so geordnet werden, dass räumlich bed<strong>in</strong>gter Verkehrsaufwand<br />

reduziert und e<strong>in</strong>er Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt wird.<br />

Begründung G 2-3<br />

Die ausgewogene Mischung der Funktionen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er kompakten <strong>Siedlungsstruktur</strong> ermöglicht<br />

kurze Wege und verm<strong>in</strong>dert so den Flächenverbrauch und den Verkehrsaufwand. Dies<br />

trägt zur Verm<strong>in</strong>derung der Umweltbelastung und der verkehrsbed<strong>in</strong>gten Kosten bei und führt<br />

zu e<strong>in</strong>er Attraktivitätssteigerung der Ortschaften. Dadurch können die Identifikation der Bevölkerung<br />

mit ihrem Heimatort gestärkt und die Abwanderungstendenzen verm<strong>in</strong>dert werden. Die damit<br />

verbundene Begrenzung der Zersiedlung trägt zum Erhalt der Kulturlandschaft <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

bei. Der regionalplanerische Ansatz zielt auf überörtliche Bezüge e<strong>in</strong>er nachhaltigen standörtlichen<br />

Ausrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten und der zentralen Versorgungs-, Dienstleistungs-<br />

und Erholungse<strong>in</strong>richtung ab.<br />

G 2-4 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen bestehende Baugebiete ausgelastet<br />

sowie aufgrund ihrer Lage, Größe, Erschließung und Vorbelastung geeignete<br />

Brach- und Konversionsflächen nachgenutzt werden, bevor im Außenbereich<br />

Neuausweisungen erfolgen.<br />

Begründung G 2-4<br />

Dem Ziel sparsamer Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme für Siedlungszwecke kann nur bei Nutzung aller<br />

Möglichkeiten e<strong>in</strong>er s<strong>in</strong>nvollen baulichen Verdichtung entsprochen werden. Neben den Potenzialen<br />

<strong>in</strong> rechtskräftigen und teilweise bereits erschlossenen Baugebieten stehen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Brach- und Konversionsflächen � <strong>2.</strong>4 zur Verfügung. Die vorrangige Nutzung bzw. Umnutzung<br />

vorhandener und geeigneter Potenziale, also das Primat der Innen- vor der Außenentwicklung,<br />

stellt e<strong>in</strong>en wichtigen raumordnerischen Grundsatz dar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG, � LEP, 3.1.4),<br />

bildet den Schwerpunkt e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung und trägt zu e<strong>in</strong>er Reduzierung<br />

des Flächenverbrauches bei. Gleichzeitig kann durch e<strong>in</strong>e verstärkte Innenentwicklung der<br />

Aufwand für die Erhaltung der Infrastruktur sowie die Ver- und Entsorgung trotz s<strong>in</strong>kender Bevölkerungszahlen<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em f<strong>in</strong>anzierbaren Rahmen gehalten werden. Dies ist <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen mit ihrer spezifischen <strong>Siedlungsstruktur</strong> von besonderer Bedeutung sowohl<br />

für die Städte als auch die ländlichen Geme<strong>in</strong>den, da ansonsten die Infrastrukturkosten schnell<br />

die f<strong>in</strong>anziellen Möglichkeiten der Städte und Geme<strong>in</strong>den überschreiten können.<br />

G 2-5 Zur Sicherung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung soll die Flächenneu<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

deutlich reduziert werden. Der Zentralitäts- und Versorgungsfunktion<br />

e<strong>in</strong>es Zentralen Ortes soll bei der Siedlungsflächenentwicklung besonderes<br />

Gewicht beigemessen werden.<br />

Begründung G 2-5<br />

Die Bundesregierung hat <strong>in</strong> ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen<br />

Siedlungs- und Verkehrsflächenverbrauch bis zum Jahre 2020 auf 30 ha zu reduzieren. Auch<br />

die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Freiraumschutz erfordern e<strong>in</strong>e deutliche Reduzierung<br />

des Flächenverbrauches. Insbesondere angesichts des weiter fortschreitenden Bevölkerungsrückganges<br />

muss vor allem unter wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und f<strong>in</strong>anziellen Ge-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


sichtspunkten der Flächenverbrauch verr<strong>in</strong>gert werden. Ziel muss e<strong>in</strong>e Qualitätsverbesserung<br />

der Siedlungsflächen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Ortskernen se<strong>in</strong>, statt e<strong>in</strong>es Flächenzuwachses.<br />

Um e<strong>in</strong>en Orientierungsrahmen für die kommunale Bauleitplanung <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

zu erarbeiten, hat die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger e<strong>in</strong>e vere<strong>in</strong>fachte<br />

und generalisierte Berechnungsmethode auf Basis des 30-ha-Zieles der Bundesregierung<br />

umgesetzt. Im Ergebnis kann davon ausgegangen werden, dass für die Siedlungsflächenneuausweisung<br />

<strong>in</strong> den Zentralen Orten 0,1 ha pro 1.000 E<strong>in</strong>wohner und Jahr sowie <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den<br />

ohne zentralörtliche Funktion 0,05 ha pro 1.000 E<strong>in</strong>wohner und Jahr möglichst nicht<br />

überschritten werden sollten. Auf diese Weise kann die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen zur Erfüllung<br />

des 30-ha-Zieles der Bundesregierung beitragen.<br />

Die genannten Werte beziehen sich auf die Bruttofläche. Umgerechnet auf die Bevölkerung <strong>in</strong><br />

Ostthür<strong>in</strong>gen und unter Abzug e<strong>in</strong>es Anteiles für die landes- und regional bedeutsamen Industrie-<br />

und Gewerbeflächen sowie für die im Bundesverkehrswegeplan im vordr<strong>in</strong>glichen Bedarf<br />

e<strong>in</strong>geordneten Verkehrsbaumaßnahmen ergibt sich der örtliche Wert, der zusätzlich nach Zentralität<br />

gestaffelt wurde. Brach- und Konversionsflächen und deren Reaktivierung fallen nicht unter<br />

diesen Wert. Der Orientierungswert gibt hierbei nur den Rahmen vor, der zur Verwirklichung<br />

des 30-ha-Zieles erforderlich ist. Er be<strong>in</strong>haltet weder den Anspruch auf e<strong>in</strong>e entsprechende Flächenentwicklung<br />

noch e<strong>in</strong>e erzwungene Begrenzung der Siedlungsflächenneuausweisung unterhalb<br />

e<strong>in</strong>es tatsächlichen Bedarfes e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de. Entscheidend für die Flächenneuausweisung<br />

s<strong>in</strong>d, wie <strong>in</strong> den vorangestellten Plansätzen enthalten, die vorrangige Entwicklung im Innenbereich<br />

� G 2-1 und die Nutzung der vorhandenen Potenziale � G 2-4.<br />

Mittels <strong>in</strong>terkommunaler Kooperationen, wie z.B. <strong>Regionale</strong>r Entwicklungskonzepte, Stadt-Umland-Konzepte,<br />

Planungsverbände oder vertraglicher Vere<strong>in</strong>barungen, können Geme<strong>in</strong>den e<strong>in</strong>en<br />

weiteren Beitrag zur nachhaltigen und effizienten Flächenentwicklung erreichen. Die Ausweisung<br />

geme<strong>in</strong>samer Gewerbegebiete trägt zur Bündelung der erforderlichen Infrastruktur und<br />

zu e<strong>in</strong>er weiteren Verm<strong>in</strong>derung des Flächenverbrauches bei.<br />

Die Städte und Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen richten sich zunehmend an den<br />

Anforderungen e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung aus. Ihre Bauleitplanung fokusiert sich<br />

immer stärker auf die Erhaltung der vorhandenen Siedlungsflächen und Infrastruktur. Damit<br />

rückt die Nutzung von Potenzialen <strong>in</strong> den Innenbereichen und bereits erschlossener Baugebiete<br />

<strong>in</strong> den Mittelpunkt. Es kann e<strong>in</strong>geschätzt werden, dass der Trend zur weiteren Reduzierung von<br />

Flächenneu<strong>in</strong>anspruchnahmen sich immer mehr durchsetzen wird. Es ist bereits gegenwärtig<br />

erkennbar, dass für die Mehrzahl der Geme<strong>in</strong>den das Flächenwachstum gegen Null tendiert.<br />

G 2-6 Siedlungen mit regionaltypischen und die Landschaft prägenden Ersche<strong>in</strong>ungsbildern,<br />

wie <strong>in</strong>sbesondere<br />

▪ Straßen-, Anger-, Reihen- und Zeilendörfer<br />

▪ Haufen-, Platz- und Runddörfer<br />

▪ fachwerkgeprägte Siedlungen<br />

▪ schiefergeprägte Siedlungen<br />

▪ durch große Vierseithofanlagen und als Weiler geprägte Siedlungen<br />

sollen als Teil gewachsener Kulturlandschaften <strong>in</strong> ihrer Substanz, <strong>in</strong> ihrem Maßstab<br />

und ihrer baulichen Struktur erhalten werden.<br />

Begründung G 2-6<br />

Die Stadt- und Dorfgrundrisse bzw. Bebauungsstrukturen, die Proportionen zwischen Siedlungsbebauung<br />

und herausragenden E<strong>in</strong>zelgebäuden, die Straßenräume und Abfolge von Freiplätzen,<br />

das Verhältnis von Bebauung und Freiflächen, die Dachlandschaften und Ortssilhouetten<br />

bilden wichtige bauliche Elemente historischer Stadt- und Dorfanlagen, besonders ihrer<br />

Kernbereiche, deren Bewahrung und Erneuerung für die Attraktivität der Siedlungen und ihre<br />

Akzeptanz als Lebens-, Erholungs- und Arbeitsraum unverzichtbar s<strong>in</strong>d.<br />

Beispiele für Straßen-, Anger-, Reihen- und Zeilendörfer s<strong>in</strong>d Dittersdorf, Langenschade, Liebengrün,<br />

Lippersdorf-Erdmannsdorf, Nitschareuth, Pill<strong>in</strong>gsdorf / Ortsteil Burkersdorf, Reitzengeschwenda<br />

und Rohna. Die Gruppe der Haufen-, Platz- und Runddörfer umfasst Siedlungen wie<br />

z.B. Dreitzsch, Großkochberg, Krippendorf, Kirschkau, Lichtentanne, Münchenroda, Röppisch<br />

und Zeigerheim. Fachwerkgeprägte Siedlungen s<strong>in</strong>d z.B. Breitenha<strong>in</strong>, Kle<strong>in</strong>kochberg, Strößwitz,<br />

Teichweiden, Unterwirbach und Weckersdorf, schiefergeprägte Siedlungen z.B. Friesau, Gräfenthal,<br />

Heberndorf, Lehesten und Oberweißbach. Vierseithofanlagen und als Weiler geprägte<br />

Siedlungen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sbesondere im Altenburger Land.<br />

Über die <strong>in</strong> der Denkmalliste aufgeführten Orte h<strong>in</strong>aus verfügt Ostthür<strong>in</strong>gen über e<strong>in</strong>e hohe Anzahl<br />

von Siedlungen mit typischen Ortsbildern, -grundrissen und -silhouetten sowie bauliche Ensemble,<br />

die als historisch überlieferte Werte bewahrenswert s<strong>in</strong>d. Mit dem Grundsatz soll e<strong>in</strong>er-<br />

21<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


22<br />

seits e<strong>in</strong> Beitrag zur Erhaltung der Ortsidentität geleistet werden, andererseits tragen <strong>in</strong> ihrer<br />

Struktur und ihrem Ersche<strong>in</strong>ungsbild erhaltene Ortschaften zur Steigerung der Attraktivität auch<br />

der sie umgebenden Kulturlandschaft bei und führen so zu e<strong>in</strong>em Imagegew<strong>in</strong>n für die Region<br />

<strong>in</strong>sgesamt. Dies ist z.B. auch für die Entwicklung des Tourismus von Bedeutung.<br />

G 2-7 Regional und überregional bedeutsame Kulturdenkmale, die das Orts- und Landschaftsbild<br />

besonders prägen, wie z.B.<br />

▪ die Burgen Friedensburg Leutenberg, Greifenste<strong>in</strong> Bad Blankenburg, Leuchtenburg<br />

Kahla, Osterburg Weida, Posterste<strong>in</strong> und Ranis<br />

▪ die Kemenaten Orlamünde und Ziegenrück<br />

▪ die Klöster Mildenfurth, Paul<strong>in</strong>zella und Thalbürgel<br />

▪ die Bergkirche Schleiz<br />

▪ die Schloss- und Parkanlagen Altenburg, Burgk, Dornburg, Eichicht, Eisenberg,<br />

Eyba, Greiz, Großkochberg, Heidecksburg Rudolstadt, Hirschberg, Hummelsha<strong>in</strong>,<br />

Könitz, Oppurg und Schwarzburg<br />

▪ die Parkanlagen Bergfried Saalfeld, Ebersdorfer Park, Greizer Park, He<strong>in</strong>rich-<br />

He<strong>in</strong>e-Park Rudolstadt, Küchengarten Gera, Park Tannenfeld und Von-Seckendorff-Park<br />

Meuselwitz<br />

sollen durch städtebauliche bzw. landschaftspflegerische Maßnahmen <strong>in</strong> ihrem<br />

Ersche<strong>in</strong>ungsbild erhalten und <strong>in</strong> ihrer räumlichen Wirkung vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

geschützt werden.<br />

Begründung G 2-7<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ist reich an Kulturdenkmalen, wobei die beispielhaft genannten<br />

<strong>in</strong> ihrer jeweiligen Kategorie von besonderer Raumwirksamkeit s<strong>in</strong>d. Die Kulturdenkmale<br />

Ostthür<strong>in</strong>gens stellen nicht nur Schwerpunkte des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege<br />

dar, sondern s<strong>in</strong>d auch wichtige Zeugnisse der historischen und kulturellen Entwicklung der Region.<br />

Sie haben oft e<strong>in</strong>e weiträumige Ausstrahlung sowie e<strong>in</strong>e Landschaft und Ortsbild prägende<br />

Wirkung und damit im raumordnerischen S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>e regionale und überregionale Bedeutung.<br />

Deshalb haben der Erhalt sowie der Umgebungsschutz und die Wahrung der Blickbeziehungen<br />

raumordnerische Bedeutung.<br />

Die historischen Park- und Gartenanlagen dienen als Kulturstätten der Freizeit- und Erholungsnutzung.<br />

Die Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Gestaltung, Grünausstattung und ihres teilweise<br />

wertvollen Baumbestandes sowie die E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> die Vernetzung der Grünsysteme<br />

ist deshalb e<strong>in</strong> wichtiger Bestandteil der Bewahrung der wertvollen Ostthür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaft.<br />

Über ihren denkmalpflegerischen Wert h<strong>in</strong>aus bestimmen Denkmale mit ihren spezifischen Freiräumen<br />

und besonderen Fernwirkungen die Gesamtstruktur und das Image e<strong>in</strong>es Raumes und<br />

s<strong>in</strong>d deshalb von besonderer Bedeutung für die gesamte Region. Die teilweise vorhandene museale<br />

Nutzung dient zusätzlich der Bildung und Identitätsstiftung der Bevölkerung sowie dem<br />

Tourismus. Die Erhaltung des Ersche<strong>in</strong>ungsbildes und der Schutz vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen ihrer<br />

räumlichen Wirkung kann sowohl durch städtebauliche Maßnahmen, wie die Freihaltung der<br />

Umgebung von störenden Bebauungen und Anlagen der technischen Infrastruktur, als auch<br />

durch landschaftspflegerische Maßnahmen zur Sicherung von Sichtachsen und der E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung<br />

<strong>in</strong> die Landschaft verwirklicht werden.<br />

G 2-8 Die <strong>in</strong>nerstädtischen Grünsysteme der Zentralen Orte sollen mit den siedlungsnahen<br />

Freiräumen im Umland verknüpft werden.<br />

Begründung G 2-8<br />

E<strong>in</strong> gestuftes, zusammenhängendes Freiflächensystem ist wesentlicher Bestandteil des Raumgefüges<br />

und e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Der Freiraum muss dabei auf immer<br />

knapper werdender Fläche e<strong>in</strong>e Komplementärfunktion zum Siedlungsraum erfüllen. E<strong>in</strong>e wichtige<br />

Voraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger Freiräume ist die Sicherung<br />

zusammenhängender Freiflächensysteme, die Freiflächen <strong>in</strong> den Siedlungsbereichen sowie<br />

<strong>in</strong> deren Umland erhalten und mit den großen zusammenhängenden Freiräumen der Planungsregion<br />

verb<strong>in</strong>den. Dies stellt u.a. gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 und 5 ROG e<strong>in</strong>e wichtige raumordnerische<br />

Zielstellung dar. Sowohl die <strong>in</strong>nerstädtischen Grünsysteme als auch die siedlungsnahen<br />

Freiräume im engeren Umland der Zentralen Orte nehmen wichtige klimatische, ökologische<br />

und wasserwirtschaftliche Funktionen wahr. Sie leisten e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag zum Arten-<br />

und Biotopschutz. Zumeist s<strong>in</strong>d diese Freiräume auch für Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie<br />

aus landschaftsästhetischer Sicht bedeutungsvoll. Teilweise erfüllen sie zudem Aufgaben<br />

des Lärm- und Immissionsschutzes. Der Bewahrung und Verknüpfung dieser Freiräume kommt<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


deshalb e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für die Entwicklung der Region und die Lebensqualität <strong>in</strong> den<br />

Siedlungen zu. Vor allem <strong>in</strong> den durch Raumansprüche stärker belasteten Gebieten im Umfeld<br />

der Zentralen Orte sollen größere zusammenhängende Freiräume als Ausgleichs- und Regenerationsräume<br />

für Erholung, das Klima, die Wasserwirtschaft, den Schutz von Natur und Landschaft<br />

sowie zur siedlungs- und landschaftsräumlichen Gliederung erhalten und gestaltet werden.<br />

G 2-9 In der Stadt Jena und im Raum des Städtedreieckes am Saalebogen sollen die<br />

Landschaft prägende Hanglagen von Bebauung freigehalten werden.<br />

Im Raum der Orlasenke sollen bestehende Sichtbeziehungen zu markanten Riffbergen<br />

erhalten bleiben.<br />

Begründung G 2-9<br />

Landschaftsprägende Hanglagen, Kuppen und Höhenrücken sowie ihre Stellung zue<strong>in</strong>ander<br />

geben der jeweiligen Landschaft ihre Eigenart und Schönheit. Landschaftsprägende E<strong>in</strong>zelkuppen<br />

s<strong>in</strong>d weith<strong>in</strong> sichtbare Landmarken der Region. Die Landschaft prägenden Hanglagen,<br />

Kuppen und Höhenrücken werden charakterisiert durch ihre, gegenüber der natürlichen Umgebung<br />

herausragende Stellung <strong>in</strong> der Landschaft, ihre über mehrere Kilometer weith<strong>in</strong> e<strong>in</strong>sehbare,<br />

das umgebende Landschaftsbild prägende Erhebung sowie die von der Erhebung selbst bestehenden<br />

weiten Sichtbeziehungen <strong>in</strong> die Landschaft. Die im Plansatz benannten, die Landschaft<br />

prägenden Hanglagen und Riffberge s<strong>in</strong>d als besonders bedeutsame und prägende Elemente<br />

der Kulturlandschaften Ostthür<strong>in</strong>gens zu erhalten. Das Erfordernis der regionalplanerischen<br />

Sicherung ergibt sich auch aus ihrer Bedeutung für den landes- und regionsweiten Biotopverbund.<br />

Die Hanglagen im Bereich Jena s<strong>in</strong>d zudem eng verzahnt mit dem Naturschutz-<br />

Großprojekt „Orchideenregion Jena – Muschelkalkhänge im Mittleren Saaletal“. Die genannten<br />

Bereiche stehen wegen ihrer Nähe zu größeren Städten der Planungsregion und/oder der topographischen<br />

Situation unter besonders hohem Siedlungsdruck. Ihre Erhaltung dient somit auch<br />

e<strong>in</strong>er nachhaltigen Siedlungsentwicklung <strong>in</strong> der Region. Auf Grund ihrer flächenhaften Ausdehnung<br />

ist e<strong>in</strong>e Sicherung über Siedlungszäsuren nicht möglich. Wegen der engen Verzahnung<br />

mit den Siedlungsbereichen und des Maßstabes der Raumnutzungskarte ist e<strong>in</strong>e alle<strong>in</strong>ige Sicherung<br />

über die Ausweisung als Vorranggebiete Freiraumsicherung nicht realisierbar. Die von<br />

Bebauung freizuhaltenden Hanglagen können auch Teilflächen der, <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

als nachrichtliche Wiedergabe gekennzeichneten Siedlungsbereiche betreffen (z.B. Kle<strong>in</strong>gartenanlagen).<br />

Die Darstellung der Siedlungsbereiche enthält ke<strong>in</strong>e Aussagen zur Zulässigkeit von<br />

Bauvorhaben.<br />

<strong>2.</strong>2 Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan soll mit der raumordnerischen Flächenvorsorge und Standortsicherung<br />

für Industriegroßflächen und für Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen<br />

das bestehende Defizit an Großflächen für Industrie- und Gewerbeansiedlungen behoben<br />

und e<strong>in</strong> nachfrageadäquates Angebot geschaffen werden � LEP, 3.3.4 / 3.3.6.<br />

<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen die Standorträume Gera /<br />

Ronneburg und Hermsdorfer Kreuz für die Ausweisung von Industriegroßflächen mit jeweils<br />

m<strong>in</strong>destens 100 ha zusammenhängender Fläche vorgegeben � LEP, 3.3.4. Diese Flächen sollen<br />

für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und landesweiter Bedeutung vorgehalten werden<br />

� LEP, 3.3.5. Sie stehen für Industrieansiedlungen mit außerordentlichem Flächenbedarf,<br />

hohen Zahlen an neuen Arbeitsplätzen oder erheblichen f<strong>in</strong>anziellen Investitionsaufwendungen<br />

zur Verfügung, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>gliedrige Teilung und <strong>in</strong>effiziente Nutzung der Fläche soll verh<strong>in</strong>dert<br />

werden. Die landesbedeutsamen großflächigen Industrieansiedlungen sollen vorzugsweise <strong>in</strong>terkommunal<br />

entwickelt werden � LEP, 3.3.7.<br />

Z 2-1 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen<br />

s<strong>in</strong>d für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit hoher strukturpolitischer<br />

und landesweiter Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />

Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ IG-1 – Industriegroßstandort Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

▪ IG-2 – Hermsdorfer Kreuz<br />

23<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


24<br />

Begründung Z 2-1<br />

Die Flächen dienen der Ansiedlung von flächen<strong>in</strong>tensiven Groß<strong>in</strong>vestoren, für die bislang ke<strong>in</strong>e<br />

ausreichenden Flächen bereitgestellt werden konnten. Sie sollen deshalb nur <strong>in</strong> Anspruch genommen<br />

werden, wenn e<strong>in</strong> entsprechender Investor angesiedelt werden kann. Für Investoren<br />

mit ger<strong>in</strong>gerem Flächenbedarf stehen <strong>in</strong> der Planungsregion mit den Industrie- und Gewerbestandorten<br />

mit hoher regionaler Priorität � G 2-10 und den Vorranggebieten Regional bedeutsame<br />

Industrie- und Gewerbeansiedlungen � Z 2-2 ausreichende Flächen zur Verfügung.<br />

Der Industriegroßstandort Ostthür<strong>in</strong>gen im Raum Gera / Ronneburg zählt mit dem ausgewiesenen<br />

Flächenpotenzial von rund 300 ha zu den größten landesweit bedeutsamen Industriestandorten<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen. Er ist nach e<strong>in</strong>er von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

am 17.10.2003 beschlossenen Planänderung und amtlicher Bekanntmachung der Genehmigung<br />

der Planänderung vom 16.06.2004 (Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger, S. 1637) bereits Bestandteil<br />

des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Ostthür<strong>in</strong>gen geworden. Der Standort ist nunmehr<br />

um die Fläche des im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 noch ausgewiesenen Vorranggebietes<br />

für Rohstoffsicherung T 7 erweitert. Der Standort ist direkt an die Bundesautobahn A 4<br />

angeschlossen, e<strong>in</strong> Bahnanschluss ist möglich. Dadurch ist dieser besonders für Groß<strong>in</strong>vestoren<br />

<strong>in</strong>teressant, die auf e<strong>in</strong>en schienengebundenen Transport orientieren. Das Ziel der Raumordnung<br />

ist für den Planungshorizont des Regionalplanes auf e<strong>in</strong>e der Bedeutung angemessene<br />

Flächenvorhaltung ausgerichtet. Nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG ist die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen als Plangeber verpflichtet, die Planaussagen spätestens sieben Jahre<br />

nach Genehmigung des Regionalplanes zu überprüfen. Dabei ist über das Erfordernis der weiteren<br />

Flächenvorhaltung für Großflächige Industrieansiedlungen bzw. die mögliche Festlegung<br />

ihrer zeitlichen Befristung unter Anwendung des § 7 Abs. 4 ThürLPlG zu entscheiden.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>er möglichen künftigen Befristung der Flächenvorhaltung und des Ausbleibens e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dustriellen Groß<strong>in</strong>vestition am Standort IG-1 s<strong>in</strong>d Festlegungen zu treffen, dass als Folgenutzungen<br />

die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 ausgewiesenen Vorranggebiete für die<br />

landwirtschaftliche Bodennutzung und für die Rohstoffsicherung, hier konkret die Fläche T 7<br />

(zur Flächenabgrenzung s.o. Karte), wieder an die erste Stelle treten. Die betroffenen Kommunen<br />

s<strong>in</strong>d gehalten, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung geeignete Regelungen zur Befristung<br />

zu treffen.<br />

Der Industriegroßstandort am Hermsdorfer Kreuz mit e<strong>in</strong>em ausgewiesenen Flächenpotenzial<br />

über 100 ha bietet sich <strong>in</strong>sbesondere für Unternehmen an, die auf den Güterverkehr über die<br />

Straße angewiesen s<strong>in</strong>d, da hier <strong>in</strong> alle Richtungen e<strong>in</strong> direkter Anschluss an das europäisch<br />

bedeutsame Straßennetz besteht (Autobahnen A 4 und A 9). Im Bauleitplanverfahren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

Regelungen bezüglich der Lage des Standortes <strong>in</strong> der Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone III<br />

und zum Immissionsschutz (Luft- und Lärmbelastung) für die Ortslagen Hermsdorf und Schleifreisen<br />

zu treffen.<br />

Bei beiden Großstandorten gehen durch die Realisierung landwirtschaftliche Nutzflächen verloren.<br />

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

aber so festgelegt werden, dass der Entzug weiterer landwirtschaftlicher Flächen<br />

auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum beschränkt wird. Dies kann z.B. über die Nutzung von Flächen bestehender<br />

oder zu schaffender Ökokonten, auch außerhalb der Standortgeme<strong>in</strong>den, erfolgen.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


<strong>2.</strong><strong>2.</strong>2 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d für die auszuweisenden Vorranggebiete Regional bedeutsame<br />

Industrie- und Gewerbeansiedlungen neben der M<strong>in</strong>destgröße von 50 ha als Standorteigenschaften<br />

e<strong>in</strong>e verkehrsgünstige Lage, der Zusammenhang zu Zentralen Orten oder e<strong>in</strong>er Entwicklungsachse,<br />

die mögliche Nachnutzung geeigneter Konversions- oder Brachflächen, e<strong>in</strong><br />

ÖPNV-Anschluss sowie, als erstrebenswert, e<strong>in</strong> Bahnanschluss für den Güterverkehr benannt<br />

� LEP, 3.3.6. Auch die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen<br />

sollen vorzugsweise <strong>in</strong>terkommunal entwickelt werden � LEP, 3.3.7.<br />

Z 2-2 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und<br />

Gewerbeansiedlungen s<strong>in</strong>d für die Vorhaltung und Sicherung von Standorten mit<br />

regionaler und überregionaler Bedeutung vorgesehen. Andere raumbedeutsame<br />

Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />

Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ RIG-1 – Industriepark Altenburg / W<strong>in</strong>dischleuba<br />

▪ RIG 2 – Industrie- und Gewerbegebiet Triptis-Nord II<br />

Begründung Z 2-2<br />

Diese Standorte dienen der regionalen und überregionalen Vermarktung an Unternehmen mit<br />

hohem Flächenbedarf und sollen der besonderen Profilierung der Region dienen. Die betroffenen<br />

Kommunen s<strong>in</strong>d gehalten, die Flächen durch Bebauungspläne baurechtlich zu sichern. Sie<br />

sollen nicht kle<strong>in</strong>teilig entwickelt werden. Für Investoren mit ger<strong>in</strong>gerem Flächenbedarf stehen<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion mit den Industrie- und Gewerbestandorten mit hoher regionaler Priorität<br />

� G 2-10 ausreichende Flächen zur Verfügung.<br />

Der Standort RIG-1 mit e<strong>in</strong>em ausgewiesenen Flächenpotenzial von rund 75 ha ist im Flächennutzungsplan<br />

der Stadt Altenburg verankert, der Standort RIG-2 mit e<strong>in</strong>em ausgewiesenen Flächenpotenzial<br />

von knapp 79 ha schließt an bestehende Industrie- und Gewerbegebiete an. Sie<br />

können so die vorhandene oder bereits geplante Erschließung nutzen. Dies lässt bei Bedarf e<strong>in</strong>e<br />

zügige und kostengünstige Entwicklung der Flächen zu und spart weiteren Flächenverbrauch<br />

durch zusätzliche Erschließungsanlagen. Insgesamt erfolgte die Ausweisung von Vorranggebieten<br />

Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen sparsam unter Berücksichtigung<br />

der Planaussagen zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung � <strong>2.</strong>1. Es wird e<strong>in</strong>geschätzt,<br />

dass die zwei Regional bedeutsamen Flächen zusammen mit den beiden Industriegroßstandorten<br />

� Z 2-1 den Bedarf an Großflächen für den Planungshorizont bis 2020 decken<br />

können.<br />

Der Industriepark Altenburg / W<strong>in</strong>dischleuba ist nach e<strong>in</strong>er, von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen am 17.10.2003 beschlossenen Planänderung und der amtlichen Bekanntmachung<br />

deren Genehmigung vom 16.06.2004 (Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger, S. 1637) bereits<br />

Bestandteil des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes Ostthür<strong>in</strong>gen geworden. Er bietet durch<br />

se<strong>in</strong>e vorteilhafte Lage zum Großraum Leipzig und die gute Verkehrsanb<strong>in</strong>dung (Straße und<br />

Schiene) günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung regional bedeutsamer, flächen<strong>in</strong>tensiver<br />

Betriebe.<br />

Das Industrie- und Gewerbegebiet Triptis-Nord II weist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage <strong>in</strong> Kreuzungsbereichen<br />

der Europäisch bzw. Großräumig bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen A 9 und B 281<br />

sowie an e<strong>in</strong>er Entwicklungsachse e<strong>in</strong>e besondere Lagegunst für die Ansiedlung regional bedeutsamer<br />

Betriebe auf. E<strong>in</strong> Anschluss an das Schienennetz ist möglich. Die Ausweisung berücksichtigt<br />

die steigende Flächennachfrage im Korridor entlang der A 9.<br />

G 2-10 Die im Folgenden benannten Industrie- und Gewerbestandorte sollen als bedeutsame<br />

Potenzialflächen mit hoher regionaler Priorität weiterentwickelt werden.<br />

▪ Industriegebiet am Flugplatz Altenburg-Nobitz<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Altenburg Nord-Ost 1 – 3<br />

▪ Industriegebiet ehem. Teerverarbeitungswerk Rositz<br />

▪ Industrieverbundstandort Schmölln-Gößnitz (Nitzschka-Nörditz)<br />

▪ Industrie- und Gewerbestandort Gera-Airport-Area<br />

▪ Industrie- und Gewerbestandort Gera-Nordkreuz<br />

▪ Gewerbegebiet Korbwiesen, Korbußen<br />

▪ Industrie- und Gewerbepark Ronneburg-Ost<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Lederhose / Münchenbernsdorf<br />

25<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


26<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Jena-Lobeda-Süd<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Hermsdorf-Ost I und III<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Bollberg<br />

▪ Gewerbegebiet Kahla-Nord / Porzellanwerk<br />

▪ Industrie- und Gewerbestandort Silbitz / Crossen<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Gefell-Nord<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Schleiz-Wolfsgalgen<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Ebersdorf-Friesau (Erweiterung)<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Rudolstadt-Schwarza<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Saalfeld-Bahnbogen<br />

▪ Industrie- und Gewerbegebiet Unterwellenborn (Maxhütte)<br />

Begründung G 2-10<br />

Die benannten Standorte s<strong>in</strong>d bestehende Industrie- und Gewerbegebiete, <strong>in</strong> der Regel mit e<strong>in</strong>em<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan, und Erweiterungsflächen, <strong>in</strong> denen die noch verfügbare<br />

Fläche m<strong>in</strong>destens 20 ha beträgt. Die regionale Priorität ergibt sich aus der Lage und Bedeutung<br />

der Standorte für die Region sowie den bereits vorhandenen Unternehmensansiedlungen.<br />

Um den weiteren Flächenverbrauch <strong>in</strong> der Planungsregion zu reduzieren, sollen diese Standorte<br />

vorrangig belegt werden, d.h. die Neuansiedlung von Betrieben, deren Flächenbedarf hier<br />

gedeckt werden kann, soll bevorzugt auf diesen Flächen realisiert werden. Dies entspricht dem<br />

Grundsatz der nachhaltigen Siedlungsentwicklung � G 2-1 und unterstützt die geforderte Auslastung<br />

vorhandener Potenziale vor der Ausweisung neuer Flächen � G 2-4.<br />

Der Grundsatz der Raumordnung ist gerichtet auf die Nutzung bereits baurechtlich gesicherter<br />

und erschlossener Flächen sowie die Ausschöpfung von Möglichkeiten der Arrondierung und<br />

somit auf die Erschließung von Reserven im Bestand vor Flächenneuausweisungen. Es kann<br />

e<strong>in</strong>geschätzt werden, dass das verfügbare Flächenpotenzial an den genannten Standorten mit<br />

hoher regionaler Priorität <strong>in</strong>sgesamt ca. 300 bis 400 ha umfasst. Die Erhöhung der Flächeneffektivität<br />

und -auslastung erfordert oftmals auch standörtlich differenzierte Anpassungsmaßnahmen.<br />

Solche Anpassungsmaßnahmen können unter anderem veränderte Baufeldzuschnitte,<br />

weitere Erschließungsmaßnahmen, verbesserte Straßen- und ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dungen, standörtliche<br />

Erweiterungen und Verbesserungen der Umfeldgestaltung se<strong>in</strong>. Es handelt sich um Anpassungsmaßnahmen<br />

an jeweilige Standortanforderungen der Wirtschaft, um passfähige Neuansiedlungen<br />

und Erweiterungen von <strong>in</strong>dustriellen und gewerblichen Unternehmen zu ermöglichen.<br />

Neben dem strukturellen Bedarf an Industriegroßflächen bestehen Anforderungen zur Verbesserung<br />

der Flächenangebote <strong>in</strong> der Größenordnung zwischen 20 bis 50 ha. Diese können am<br />

besten <strong>in</strong> bestehenden Industrie- und Gewerbegebieten gelöst werden. Dem hat der Plangeber<br />

im vorliegenden Grundsatz der Raumordnung durch Prioritätensetzung Rechnung getragen.<br />

Die Regelung ist im Interesse e<strong>in</strong>er gesteuerten und geordneten Flächenhaushaltspolitik s<strong>in</strong>nvoll<br />

und berücksichtigt die vielfältigen Standortanforderungen der Wirtschaft.<br />

<strong>2.</strong>3 Großflächiger E<strong>in</strong>zelhandel<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte – im S<strong>in</strong>ne des § 11 Abs. 3 BauNVO (E<strong>in</strong>kaufszentren, großflächige<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe … und sonstige großflächige Handelsbetriebe …) – s<strong>in</strong>d nicht nur von<br />

wesentlicher Bedeutung für die längerfristige Versorgung der Bevölkerung, sondern zunehmend<br />

auch im Bereich der verbrauchernahen Grundversorgung – <strong>in</strong>sbesondere im Lebensmittel-E<strong>in</strong>zelhandel.<br />

Durch die überörtliche Raumbedeutsamkeit dieser Betriebsformen im E<strong>in</strong>zelhandel<br />

ist vor allem zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion e<strong>in</strong>e Konzentration des<br />

großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels auf die Zentralen Orte höherer Stufe erforderlich. Sie s<strong>in</strong>d gemäß<br />

Landesentwicklungsplan <strong>in</strong> Zentralen Orten höherer Stufe, Factory-Outlet-Center ausschließlich<br />

<strong>in</strong> städtebaulich <strong>in</strong>tegrierter Lage <strong>in</strong> Oberzentren zulässig � LEP, 3.<strong>2.</strong>1 (Begriffserläuterung siehe<br />

Glossar). In Grundzentren s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte dann zulässig, wenn sie zur Sicherung<br />

der Grundversorgung im Grundversorgungsbereich erforderlich s<strong>in</strong>d � LEP, 3.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Für<br />

die Ansiedlung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten verweist der Landesentwicklungsplan auf e<strong>in</strong>e<br />

städtebaulich <strong>in</strong>tegrierte Lage und e<strong>in</strong>e angemessene Anb<strong>in</strong>dung an den ÖPNV � LEP, 3.<strong>2.</strong>3.<br />

Die Verkaufsfläche von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten soll sich an der zentralörtlichen Versorgungsfunktion<br />

orientieren; die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung, die Funktionsfähigkeit<br />

der Innenstädte und die Handelsstruktur des Zentralen Ortes sowie benachbarter Zentraler Orte<br />

sollen nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt werden � LEP, 3.<strong>2.</strong>4.<br />

Zur Vermeidung von Doppelregelungen zum Landesentwicklungsplan Thür<strong>in</strong>gen verzichtet die<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger auf die eigenständige Ausweisung von Plansätzen zur<br />

raumordnerischen Steuerung des großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels. Dennoch hat sich die Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

mit der Thematik <strong>in</strong>tensiv befasst und auf folgende Positionen verständigt:<br />

Die Ansiedlung, Erweiterung, Verlagerung und wesentliche Änderung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten<br />

soll nur zulässig se<strong>in</strong>, wenn<br />

▪ die verbrauchernahe Grundversorgung im Zentralen Ort, <strong>in</strong> benachbarten Zentralen Orten<br />

und <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den des Ländlichen Raumes,<br />

▪ e<strong>in</strong>e ausgewogene Handelsstruktur im Zentralen Ort sowie<br />

▪ die Versorgungsfunktion des Zentralen Ortes und benachbarter Zentraler Orte<br />

nicht wesentlich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Die Errichtung von E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekten <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>den ohne zentralörtliche Funktion<br />

sollte ausgeschlossen werden.<br />

Die Errichtung von neuen sowie die Erweiterung, Nachnutzung und Verlagerung bestehender<br />

E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten sollte nur <strong>in</strong> Stadtzentren bzw.<br />

Stadtteilzentren zugelassen werden. Außerhalb von Stadtzentren bzw. Stadtteilzentren sollten<br />

zentrenrelevante Sortimente nur als das Kernsortiment ergänzende Randsortimente zugelassen<br />

werden.<br />

Die Konzentration von E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben, die e<strong>in</strong>zeln betrachtet unterhalb der Grenze der<br />

Großflächigkeit liegen, <strong>in</strong> ihrer Gesamtheit aber die Schwelle der Großflächigkeit überschreiten,<br />

sollte nur <strong>in</strong> Stadtzentren und Stadtteilzentren der Zentralen Orte zugelassen werden. In Grundzentren<br />

sollten Konzentrationen von solchen E<strong>in</strong>zelhandelsbetrieben <strong>in</strong> ihrer räumlichen Wirkung<br />

auf die Sicherung der Grundversorgung beschränkt werden.<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollten außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren<br />

ke<strong>in</strong>e neuen Sondergebiete für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel ausgewiesen und <strong>in</strong> bereits bestehenden<br />

Sondergebieten für großflächigen E<strong>in</strong>zelhandel außerhalb von Stadtzentren und Stadtteilzentren<br />

ke<strong>in</strong>e neuen E<strong>in</strong>zelhandelsgroßprojekte errichtet werden.<br />

In Städteverbünden sollte die Entwicklung des großflächigen E<strong>in</strong>zelhandels untere<strong>in</strong>ander koord<strong>in</strong>iert<br />

erfolgen.<br />

<strong>2.</strong>4 Brachflächen und Konversion<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan sollen <strong>in</strong> den Regionalplänen regional bedeutsame Konversions-<br />

und Brachflächen bestimmt und Entwicklungsoptionen für deren Nachnutzung aufgestellt<br />

werden, da sie für e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung von besonderer wirtschaftlicher, ökologischer<br />

und städtebaulicher Relevanz s<strong>in</strong>d � LEP, 3.4.<strong>2.</strong><br />

G 2-11 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und<br />

Brachflächen soll der baulichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebenen<br />

Entwicklungsoption e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Industrie / Gewerbe<br />

– Altenburg, Gewerbebrache Poststraße (teilweise, Rest Freiraum)<br />

– Gera, Bahnbrache Güterbahnhof / Hauptbahnhof<br />

– Gera, Bahnbrache Südbahnhof<br />

– Gera-Rusitz, IRIMA-Gelände<br />

– Jena, Bahnbrache Göschwitz<br />

– Jena, Bahnbrache Westbahnhof<br />

– Jena, ehemaliges Zementwerk Göschwitz<br />

– Saalfeld, Kaserne Beulwitz<br />

– Münchenbernsdorf, Bahnbrache<br />

▪ Gewerbe / Wohnen<br />

– Jena, Bahnbrache Saalbahnhof<br />

– Münchenbernsdorf, ehemalige Teppichfabriken<br />

– Greiz, Gewerbebrache Greika VI/1<br />

– Greiz, Gewerbebrache Greika III/1<br />

– Greiz, Bahnbrache am Bahnhof Greiz<br />

▪ Tourismus / Erholung<br />

– Jena, ehemaliger Militärstandort Jägersberg (teilweise, Rest Freiraum)<br />

– Tautenha<strong>in</strong>, ehemaliges Kasernengelände<br />

27<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


28<br />

▪ Sondernutzung Justiz<br />

– Ehemalige Aufbereitungsanlage Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

Begründung G 2-11<br />

Die Revitalisierung geeigneter Brachflächen entspricht den Anforderungen an e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Siedlungsentwicklung, da e<strong>in</strong> zusätzlicher Flächenverbrauch verh<strong>in</strong>dert wird (ökologische Komponente),<br />

die Ansiedlung von Investoren auf <strong>in</strong>nerstädtischen Flächen weniger Erschließungsaufwand<br />

benötigt (ökonomische Komponente) und die Projekte der Revitalisierung mit Arbeitsförderungs-<br />

und Qualifizierungsmaßnahmen verbunden s<strong>in</strong>d und so Arbeitsplätze geschaffen<br />

werden können (soziale Komponente). Zusätzlich kann durch die Revitalisierung das Ortsbild<br />

verbessert, das Angebot an touristischen E<strong>in</strong>richtungen erhöht und die Erholungseignung der<br />

Landschaft gestärkt werden, was zu e<strong>in</strong>er Attraktivitätssteigerung der Region, auch über die jeweilige<br />

Kommune h<strong>in</strong>aus, beiträgt. E<strong>in</strong>e Nachnutzung dieser Flächen soll dabei nur unter E<strong>in</strong>haltung<br />

der <strong>in</strong> � <strong>2.</strong>1 genannten Voraussetzungen <strong>in</strong>sbesondere bezüglich des Bedarfes erfolgen.<br />

E<strong>in</strong>e ordnende Zwischennutzung der Flächen, die noch nicht der Entwicklungsoption entspricht,<br />

kann Bestandteil e<strong>in</strong>er schrittweisen Realisierung der endgültigen Nachnutzung se<strong>in</strong><br />

und ist deshalb nicht ausgeschlossen.<br />

Die im Plansatz benannten Brachflächen s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Größe und Lage regional bedeutsam,<br />

da sie den umgebenden Teilraum maßgeblich prägen und bee<strong>in</strong>flussen und <strong>in</strong> ihrer Ausstrahlung<br />

über die Standortgeme<strong>in</strong>de h<strong>in</strong>aus wirken. Ihre Nachnutzung ist nicht oder nur teilweise<br />

bereits gesichert. Zu den Rahmenbed<strong>in</strong>gungen gehören unter anderem:<br />

▪ Die Brachflächen entlang der Bahn eignen sich im besonderen Maße für die gewerbliche<br />

Nutzung, da aufgrund der Lärmbelastung Wohnungen aber auch soziale E<strong>in</strong>richtungen o.ä.<br />

meist nicht <strong>in</strong> Frage kommen.<br />

▪ Die Brachen <strong>in</strong> Altenburg, Gera-Rusitz und Saalfeld sowie das ehemalige Zementwerk <strong>in</strong> Jena<br />

s<strong>in</strong>d durch ihr Umfeld gewerblich geprägt oder aufgrund ihrer Lage für e<strong>in</strong>e Nachnutzung<br />

zu Wohnzwecken nicht geeignet.<br />

▪ Die Bahnbrachen am Saalbahnhof <strong>in</strong> Jena und am Bahnhof Greiz sowie die Flächen der<br />

ehemaligen Teppichfabriken <strong>in</strong> Münchenbernsdorf und die genannten ehemaligen Greika-<br />

Flächen <strong>in</strong> Greiz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> die Ortsbebauung <strong>in</strong>tegriert und nur teilweise durch ihr Umfeld gewerblich<br />

geprägt. Deshalb ist hier sowohl e<strong>in</strong>e gewerbliche als auch e<strong>in</strong>e Nachnutzung zu<br />

Wohnzwecken denkbar.<br />

▪ Die militärischen Brachen <strong>in</strong> Jena und Tautenha<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d aufgrund ihrer Lage außerhalb des<br />

geschlossenen Siedlungsbereiches e<strong>in</strong>er Ortschaft überwiegend für e<strong>in</strong>e freiräumliche Nachnutzung<br />

geeignet. Da die vorhandenen Kasernengebäude aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em guten Zustand s<strong>in</strong>d,<br />

ist e<strong>in</strong>e Nachnutzung im Bereich Tourismus / Erholung möglich, da für diese die Lage sogar<br />

von Vorteil se<strong>in</strong> kann.<br />

▪ Der Standort der ehemaligen Aufbereitungsanlage <strong>in</strong> Seel<strong>in</strong>gstädt ist e<strong>in</strong>er der möglichen<br />

Standorte für e<strong>in</strong>e neue Justizvollzugsanstalt. E<strong>in</strong>e endgültige Flächenauswahl und e<strong>in</strong>e zeitnahe<br />

Realisierung konnte seitens des Freistaates allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>in</strong> Aussicht gestellt werden.<br />

Der Standort Seel<strong>in</strong>gstädt soll deshalb für diese Nutzung über den Regionalplan gesichert<br />

werden.<br />

Die F<strong>in</strong>anzierung der Revitalisierung von Brachflächen (Abrisskosten, Altlastensanierung) stellt<br />

allerd<strong>in</strong>gs für die Kommunen oft, auch wegen der Bodenpreise, e<strong>in</strong> Problem dar. Weitere<br />

Schwierigkeiten entstehen bezüglich der Bahnbrachen, auf die seitens der Kommunen ke<strong>in</strong> Zugriff<br />

besteht, wenn sie noch nicht entwidmet s<strong>in</strong>d. Um die Vorteile e<strong>in</strong>er kompakten <strong>Siedlungsstruktur</strong><br />

nutzen zu können und strukturelle Defizite <strong>in</strong> den Ortslagen zu beseitigen, ist es trotz<br />

der sichtbaren Schwierigkeiten wichtig, vor der Entwicklung neuer Gebiete die Möglichkeit der<br />

Nutzung geeigneter Brachen zu prüfen. Brachflächen s<strong>in</strong>d auch für die Bewältigung aktueller<br />

planerischer Aufgaben zur standörtlichen E<strong>in</strong>ordnung von Freiflächenanlagen für die Solarstrom-Erzeugung<br />

(Solarparks) geeignet � G 3-31 / G 3-3<strong>2.</strong><br />

G 2-12 In den im Folgenden ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und<br />

Brachflächen soll der freiräumlichen Nachnutzung entsprechend der vorgegebenen<br />

Entwicklungsoption e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Forstwirtschaft<br />

– Nobitz, ehemaliger Kasernenstandort am Flugplatz Altenburg-Nobitz (Zone<br />

5)<br />

– Gera-Milbitz, ehemaliges Militärkrankenhaus<br />

– E<strong>in</strong>eborn, Teilflächen des ehemaligen Geflügelhofes KIM Hermsdorf, Kreuzstraße<br />

– Neumühle-Lehnamühle, Gewerbebrache<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Landwirtschaft<br />

– Zeulenroda-Triebes, ehemalige Sauenzuchtanlage Läwitz<br />

▪ Renaturierung<br />

– Altenburg und Saara, ehemaliges Militärgelände bei Greipzig und Lehnitzsch<br />

– Jena, ehemaliger Militärstandort Jena-Forst<br />

– Ruppersdorf, ehemaliger Schießplatz<br />

Begründung G 2-12<br />

Auf Grund ihrer Lage im Außenbereich oder <strong>in</strong>nerhalb sensibler Ortsbereiche mit freiräumlichem<br />

Entwicklungs- bzw. Ordnungsbedarf, e<strong>in</strong>er fehlenden Siedlungsanb<strong>in</strong>dung oder der <strong>in</strong>zwischen<br />

erfolgten natürlichen Entwicklung (Sukzession) s<strong>in</strong>d diese brachliegenden ehemaligen<br />

Bauflächen nicht für e<strong>in</strong>e bauliche Nachnutzung geeignet. Die im Plansatz benannten Brachflächen<br />

s<strong>in</strong>d auf Grund ihrer Größe und Lage regional bedeutsam, da sie den umgebenden Teilraum<br />

maßgeblich prägen und bee<strong>in</strong>flussen. Die von diesen Brachflächen ausgehenden negativen<br />

Wirkungen s<strong>in</strong>d zu beseitigen. Es soll e<strong>in</strong>e Anpassung an die sie umgebenden Freiräume<br />

und raumwirksame ökologische Aufwertung erfolgen. Die Umsetzung der freiräumlichen Entwicklungsoption<br />

kann bei entsprechender Eignung auch durch die E<strong>in</strong>ordnung von Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen erfolgen � G 2-14.<br />

G 2-13 Touristische Brachflächen, ehemalige landwirtschaftliche Anlagen und sonstige<br />

Brachflächen im Siedlungsrand- bzw. Außenbereich, für die ke<strong>in</strong> Bedarf e<strong>in</strong>er<br />

baulichen Nachnutzung vorhanden bzw. absehbar ist oder standortbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>e<br />

bauliche Nachnutzung entfällt, sollen e<strong>in</strong>er geeigneten freiräumlichen Nachnutzung<br />

zugeführt werden.<br />

Begründung G 2-13<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d über die ausgewiesenen regional bedeutsamen Brachflächen<br />

� G 2-11 / G 2-12 h<strong>in</strong>aus ehemalige Ferienheime und Ferienanlagen sowie landwirtschaftliche<br />

und sonstige Brachen vorhanden, welche die Landschaft als Erlebens- und Erholungsraum<br />

sowie auch die Ortslagen bee<strong>in</strong>trächtigen. Die seit Jahren fehlende Nutzung, die<br />

mangelnde Erschließung sowie die Lage im Außenbereich schließen e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Umnutzung<br />

/ Revitalisierung der Gebäudesubstanz und der Standorte weitestgehend aus. Als geeignete<br />

freiräumliche Nachnutzungen bieten sich je nach Lage und Charakter der Umgebung<br />

e<strong>in</strong>e landwirtschaftliche Bodennutzung oder auch die Entwicklung von Sukzessionsflächen nach<br />

Abriss der Gebäude an. Die Nachnutzung kann auch über die E<strong>in</strong>ordnung von Ausgleichs- und<br />

Ersatzmaßnahmen im Rahmen e<strong>in</strong>es regionalen Flächenpools geregelt werden.<br />

G 2-14 Notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vordr<strong>in</strong>glich auf dafür geeigneten<br />

Brachflächen realisiert werden.<br />

Begründung G 2-14<br />

Neben den Straßenbaumaßnahmen und Bauflächenentwicklungen führen auch die dafür meist<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu e<strong>in</strong>em<br />

Entzug der Bodenressourcen dieses Wirtschaftszweiges. Durch die Bereitstellung von Brachflächen<br />

für diese Maßnahmen bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten. Die Standorte erfahren<br />

zusätzlich e<strong>in</strong>e ökologische Aufwertung. Dies trägt zur Sicherung der Landwirtschaft als<br />

wichtigem Wirtschaftszweig der Region sowie zur Aufwertung der Ostthür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaft<br />

als Erlebensraum sowie Raum für Erholung und Tourismus bei.<br />

In Teilbereichen der Planungsregion bestehen bereits abgestimmte Flächenpools für Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen, die auch geeignete Brachflächen enthalten. Der Grundsatz soll<br />

bei der Aktualisierung oder Neue<strong>in</strong>richtung weiterer Pools ebenso Berücksichtigung f<strong>in</strong>den, wie<br />

bei der Suche nach Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung oder der Planfeststellung<br />

für Infrastrukturmaßnahmen. Die Prüfung, ob e<strong>in</strong>e Fläche naturschutzfachlich für die E<strong>in</strong>ordnung<br />

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geeignet ist, erfolgt durch die entsprechende<br />

Fachbehörde.<br />

<strong>2.</strong>5 Siedlungszäsuren<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen naturschutzfachlich wertvolle, für<br />

die Naherholung bedeutende sowie für die Landwirtschaft wichtige siedlungsnahe Freiräume<br />

und Areale zu sichern und als Siedlungszäsuren auszuweisen � LEP, 3.1.5.<br />

29<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


30<br />

Z 2-3 In den im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Siedlungszäsuren s<strong>in</strong>d naturschutzfachlich wertvolle,<br />

für die Naherholung bedeutende oder für die Landwirtschaft wichtige siedlungsnahe<br />

Freiräume und Areale zu sichern. Siedlungsflächenerweiterungen über die<br />

mittels Siedlungszäsuren begrenzten Siedlungsbereiche h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d ausgeschlossen.<br />

▪ SZ-1 – Harpersdorf / Niederndorf<br />

▪ SZ-2 – Niederndorf / Töppeln<br />

▪ SZ-3 – Kle<strong>in</strong>saara / Großsaara<br />

▪ SZ-4 – Großsaara / Geißen<br />

▪ SZ-5 – Niederpöllnitz / Flächen der Rohstoffgew<strong>in</strong>nung<br />

▪ SZ-6 – Vierzehnheiligen / Krippendorf<br />

▪ SZ-7 – Krippendorf / Altengönna<br />

▪ SZ-8 – Altengönna / Lehesten<br />

▪ SZ-9 – Jena / Porstendorf<br />

▪ SZ-10 – Stadtroda / Tröbnitz<br />

▪ SZ-11 – Kischlitz / Flächen der Rohstoffgew<strong>in</strong>nung<br />

▪ SZ-12 – Unterköditz / Rottenbach<br />

▪ SZ-13 – Bad Blankenburg / Rudolstadt-Schwarza<br />

▪ SZ-14 – nördlich Leutenberg an B 90<br />

Begründung Z 2-3<br />

Die Sicherung von Freiräumen und e<strong>in</strong>e ausgewogene Siedlungs- und Freiraumstruktur s<strong>in</strong>d<br />

nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ROG wichtige raumordnerische Grundsätze. Die Siedlungszäsuren<br />

als l<strong>in</strong>eare Strukturen sollen <strong>in</strong> den angegebenen Bereichen bestehenden Tendenzen zum Zusammenwachsen<br />

der Ortschaften und der Herausbildung bandartiger Bebauungsstrukturen<br />

E<strong>in</strong>halt gebieten. Dies ist e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung für e<strong>in</strong>en überörtlich bedeutsamen Freiraumschutz,<br />

die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger Biotopverbundsysteme, e<strong>in</strong>e nachhaltige<br />

Siedlungsentwicklung und die Bewahrung der Ostthür<strong>in</strong>ger Kulturlandschaft. Dabei haben<br />

die Siedlungszäsuren auch mit ihrer, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ergänzenden<br />

räumlichen Wirkung e<strong>in</strong>e überörtliche und überfachliche Bedeutung.<br />

Die ausgewiesenen Siedlungszäsuren dienen der Verh<strong>in</strong>derung des Zusammenwachsens von<br />

Ortschaften bzw. Entstehung von Siedlungsbändern <strong>in</strong> Bereichen, wo der Abstand zwischen<br />

zwei Siedlungen weniger als 1.000 m beträgt (SZ-1 bis SZ-4, SZ-6 bis SZ-10, SZ-12 und<br />

SZ-13), der Erhaltung e<strong>in</strong>es angemessenen Abstandes zwischen Bebauung und Rohstoffabbau<br />

(SZ-5 und SZ-11) sowie der Begrenzung der baulichen Entwicklung e<strong>in</strong>es Ortes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en sensiblen<br />

Landschaftsraum h<strong>in</strong>e<strong>in</strong> (SZ-14). Für die Siedlungszäsuren SZ-3, SZ-4, SZ-9, SZ-12,<br />

SZ-13 und SZ-14 gilt zudem, dass sie sich <strong>in</strong> Bereichen für den landes- und regionsweiten Biotopverbund<br />

bef<strong>in</strong>den.<br />

G 2-15 Im Verlauf der im Folgenden genannten Räume entlang von Fluss- und Bachtälern<br />

bzw. Straßen<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Tal der Pleiße zwischen Gößnitz und Treben<br />

▪ Tal der Sprotte zwischen Löbichau und Lehndorf<br />

Landkreis Greiz und Stadt Gera<br />

▪ Tal der Weißen Elster zwischen Wünschendorf und Gera-Liebschwitz sowie<br />

zwischen Bad Köstritz und Crossen an der Elster<br />

▪ Tal der Brahme zwischen Bethenhausen und Gera-Röpsen<br />

▪ Tal des Erlbaches zwischen Kraftsdorf-Oberndorf und Gera-Rubitz<br />

▪ Tal des Fisch- und Saarbaches zwischen St. Gangloff und Gera-W<strong>in</strong>dischenbernsdorf<br />

▪ entlang der B 175 (neu) zwischen Weida und Lederhose-Neuensorga<br />

Saale-Holzland-Kreis und Stadt Jena<br />

▪ Tal der Saale zwischen Kirchhasel und Jena-Maua sowie Jena-Zwätzen und<br />

Dornburg-Camburg<br />

▪ Tal des Re<strong>in</strong>städter Baches zwischen Re<strong>in</strong>städt und Kahla<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Tal der Roda zwischen Renthendorf und Zöllnitz<br />

▪ Tal der Rauda zwischen Hartmannsdorf bei Crossen und Kursdorf<br />

▪ entlang der B 7 zwischen Jenaprießnitz und Ha<strong>in</strong>spitz<br />

▪ entlang der L 2301 zwischen Vierzehnheiligen und Zimmern<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Tal der Orla und Kotschau zwischen Triptis und Könitz<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Tal des Wiedebaches zwischen Engerda und Zeutsch<br />

▪ Tal der Remdaer R<strong>in</strong>ne zwischen Remda und Rudolstadt (Ortsteil Pflanzwirbach)<br />

▪ Tal der Königseer R<strong>in</strong>ne zwischen Königsee und Bad Blankenburg<br />

soll die Herausbildung von geschlossenen Siedlungsbändern vermieden werden.<br />

Dem Erhalt von Grün- und Freiflächen sowie bedeutsamen Frischluftschneisen<br />

zwischen den Ortschaften soll angemessen Rechnung getragen werden.<br />

Begründung G 2-15<br />

Siedlungsnahe Freiräume s<strong>in</strong>d für das Orts- und Landschaftsbild, die ökologischen und klimatischen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen sowie die Luftverhältnisse von erheblicher Bedeutung. Durch e<strong>in</strong>e geordnete<br />

Siedlungsentwicklung mit den Schwerpunkten der Innenentwicklung und Eigenbedarfssicherung<br />

kann dazu beigetragen werden, dass übermäßige bauliche Siedlungserweiterungen <strong>in</strong><br />

Ortsrandlagen und damit nachteilige E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Freiraum vermieden werden. Dem trägt der<br />

Plansatz zur Vermeidung der Herausbildung geschlossener Siedlungsbänder Rechnung. Durch<br />

die Erhaltung der Ausgewogenheit und Proportionalität bei der wechselnden Abfolge von Freiräumen<br />

und Siedlungen werden das Ersche<strong>in</strong>ungsbild, der hohe Erlebniswert und die Ästhetik<br />

der Kulturlandschaften sowie die regionale und lokale Identität bewahrt. Dies trifft <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

ganz besonders auf die im Plansatz genannten, die Landschaft prägenden Talräume und<br />

Verkehrsachsen zu, entlang derer Tendenzen zu bandartigen Bebauungsstrukturen bestehen.<br />

Die Ausweisung e<strong>in</strong>zelner Siedlungszäsuren � Z 2-3 trägt zur Vermeidung des Zusammenwachsens<br />

e<strong>in</strong>zelner Ortschaften bei, ist jedoch aufgrund ihrer l<strong>in</strong>earen Struktur für diese Räume<br />

alle<strong>in</strong> nicht ausreichend.<br />

31<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


32<br />

3. Infrastruktur<br />

3.1 Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur<br />

Die Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur soll als Gesamtverkehrssystem so entwickelt werden, dass sie die angestrebte<br />

Entwicklung der Planungsregion unterstützt und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den europäischen<br />

Integrationsprozess gefördert wird. Die Standortgunst Ostthür<strong>in</strong>gens soll durch<br />

▪ e<strong>in</strong>e optimale Anb<strong>in</strong>dung und Vernetzung mit dem großräumigen und europäischen Verkehrsnetz<br />

gesichert,<br />

▪ die Erreichbarkeit der Zentralen Orte vor allem für den Wirtschaftsverkehr und den öffentlichen<br />

Personenverkehr verbessert,<br />

▪ e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>telligente Komb<strong>in</strong>ation und Koord<strong>in</strong>ation der verschiedenen Verkehrssysteme sowie<br />

die effiziente Nutzung des Verkehrsraumes unterstützt<br />

werden.<br />

Zur funktionsgerechten Erschließung und Verknüpfung der Planungsregion soll e<strong>in</strong>, auf die Zentralen<br />

Orte ausgerichtetes, leistungsfähiges Netz von Verb<strong>in</strong>dungen <strong>in</strong> die europäische, großräumige,<br />

überregionale und regionale Nutzebene gegliedert werden � LEP, 4.1.6 und Karte 1.<br />

Das regional bedeutsame Verkehrsnetz zur Verb<strong>in</strong>dung benachbarter Mittelzentren, zur Anb<strong>in</strong>dung<br />

von Grundzentren an die Ober- und Mittelzentren sowie zur Verb<strong>in</strong>dung der Grundzentren<br />

untere<strong>in</strong>ander ist im Regionalplan auszuweisen � LEP, 4.1.17.<br />

3.1.1 Funktionales Schienennetz<br />

Europäisch bedeutsame Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Die europäische Netzebene umfasst die Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Metropol- und Agglomerationsräumen<br />

sowie die Verb<strong>in</strong>dungen des Transeuropäischen Schienennetzes (TEN).<br />

G 3-1 Zur Verbesserung der überregionalen Erreichbarkeit der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

und der Anb<strong>in</strong>dung der Oberzentren Jena und Gera sowie der Mittelzentren<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Altenburg und Saafeld / Rudolstadt /<br />

Bad Blankenburg sollen die durch die Planungsregion verlaufenden<br />

▪ Mitte-Deutschland-Verb<strong>in</strong>dung (Dortmund / Frankfurt am Ma<strong>in</strong> – Erfurt – Jena<br />

– Gera – Chemnitz – Dresden)<br />

▪ Sachsen-Franken-Magistrale (Zweig Leipzig – Altenburg – Hof)<br />

▪ Saalbahn (Halle / Leipzig – Jena – Saalfeld – Nürnberg)<br />

<strong>in</strong> ihrer Leistungsfähigkeit erhalten und deutlich aufgewertet werden. Zur Stärkung<br />

der Mitte-Deutschland-Verb<strong>in</strong>dung als länderübergreifende Bahnverb<strong>in</strong>dung<br />

entlang der Via Regia soll der zweigleisige Ausbau, die Elektrifizierung und<br />

der Neigetechnikausbau (maximal 140 km/h) vollzogen werden. Die vorhandene<br />

Infrastruktur auf der Sachsen-Franken-Magistrale soll durch geeignete Um- und<br />

Ausbaumaßnahmen im Teilstück zwischen Hof und Leipzig abschnittsweise bis<br />

auf 200 km/h ertüchtigt werden.<br />

Begründung G 3-1<br />

Alle drei Verb<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d Bestandteil der landesbedeutsamen Entwicklungsachsen. Um <strong>in</strong>sbesondere<br />

den Systemvorteil der Bahn <strong>in</strong> Wert zu setzen und e<strong>in</strong>e Verlagerung von der Straße<br />

auf die Schiene zu erreichen, ist e<strong>in</strong> entsprechender Ausbaustandard zw<strong>in</strong>gend erforderlich. Sie<br />

s<strong>in</strong>d neben der A 4 und A 9 die Hauptverkehrsadern der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen. Angesichts<br />

der fortschreitenden Globalisierung <strong>in</strong> Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur, der EU-Erweiterung<br />

nach Osteuropa, der zunehmenden Pendlerströme sowie der Forderung nach e<strong>in</strong>er<br />

nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung s<strong>in</strong>d leistungsfähige, schnelle und qualitätsorientierte<br />

Schienenverb<strong>in</strong>dungen Grundvoraussetzung für e<strong>in</strong>e weitere Entwicklung der Planungsregion.<br />

Für den Landkreis Altenburger Land hat zukünftig die Anb<strong>in</strong>dung an die Stadt<br />

Leipzig, <strong>in</strong>sbesondere nach Inbetriebnahme des Citytunnels, im H<strong>in</strong>blick auf die Verkürzung der<br />

Reisezeiten sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr <strong>in</strong>nerhalb des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes<br />

entsprechende Bedeutung.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


G 3-2 Zur Entwicklung und Stärkung der Zentrenfunktion soll die Planungsregion im<br />

Oberzentrum Gera an das Netz des Fernverkehrs angebunden werden.<br />

Begründung G 3-2<br />

Im Bahnknoten des Oberzentrums Gera laufen zahlreiche Verb<strong>in</strong>dungen der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen zusammen. Hier wird der Anschluss an das europäische Netz hergestellt. Die Verb<strong>in</strong>dungen<br />

Leipzig – Gera und Gera – Zeulenroda – Mehltheuer – Hof sichern den Anschluss<br />

des Oberzentrums Gera an die Metropolräume Leipzig, Nürnberg und München. Für die Planungsregion<br />

und <strong>in</strong>sbesondere das Oberzentrum Gera ist es von großer Bedeutung, dass die<br />

Mitte-Deutschland-Schienenverb<strong>in</strong>dung entsprechend ihrer Funktion auch mit Fernverkehr bedient<br />

wird und den unmittelbaren Anschluss an weitere Oberzentren sowie Wirtschaftsräume sichert.<br />

Zur Sicherstellung e<strong>in</strong>er angemessenen Anb<strong>in</strong>dung an die benachbarten Zugänge zum<br />

Fernverkehr sowie die Erfüllung der zentralörtlichen Funktion ist e<strong>in</strong>e bedarfsgerechte Bedienung<br />

<strong>in</strong>sbesondere auf der Mitte-Deutschland-Verb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung. Angesichts<br />

der prognostizierten Verflechtungszuwächse wäre es deshalb zielführend, entlang der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Städtekette e<strong>in</strong> attraktives Fernverkehrsangebot zu schaffen, mit dem Pendler, Geschäftsreisende,<br />

Touristen und Studenten auf die Schiene geholt werden können. Bis zur Realisierung<br />

des Ausbaues und der Elektrifizierung der Strecken nach Erfurt und Leipzig ist der E<strong>in</strong>satz<br />

von S-Bahn-ähnlichen Bedienungen notwendig. Die Ertüchtigung der Strecke für den E<strong>in</strong>satz<br />

von Neigetechnik-Fahrzeugen ist bis Glauchau fortzuführen.<br />

G 3-3 Die Verb<strong>in</strong>dungsqualität auf der Saalbahn soll auch nach Fertigstellung der<br />

Transeuropäischen Hochgeschw<strong>in</strong>digkeitsverb<strong>in</strong>dung Berl<strong>in</strong> – Erfurt – Nürnberg<br />

– München erhalten werden.<br />

Begründung G 3-3<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf das weiter zusammenwachsende Europa und die damit verbundene Zunahme<br />

von Verflechtungen zwischen Zentren und europäischen Wirtschaftsräumen ist die Erreichbarkeit<br />

der Oberzentren von immenser Bedeutung. Da die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen nur <strong>in</strong><br />

Randlage und <strong>in</strong>sgesamt völlig unzureichend an den Fernverkehr angeschlossen ist, soll die<br />

derzeit noch vorhandene Verb<strong>in</strong>dungsqualität auf dieser Strecke auch zukünftig erhalten bleiben.<br />

Der Begriff Verb<strong>in</strong>dungsqualität basiert auf der Richtl<strong>in</strong>ie zur <strong>in</strong>tegrierten Netzgestaltung.<br />

Diese greift die Ziele der Raumordnung h<strong>in</strong>sichtlich der Erreichbarkeit der Zentralen Orte auf<br />

und leitet die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung ab.<br />

E<strong>in</strong>e hochwertige Verb<strong>in</strong>dungsqualität ist Grundvoraussetzung und e<strong>in</strong> wichtiger Standortfaktor<br />

für die wirtschaftlich starken Zentren Jena und das Städtedreieck am Saalebogen. Andernfalls<br />

droht dem Oberzentrum Jena sowie dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums<br />

Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg und damit auch der Planungsregion die Abkopplung<br />

vom Fernverkehr durch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>geschränkte Erreichbarkeit von den großen deutschen und europäischen<br />

Wirtschafts- und Wissenschaftszentren sowie den Knotenpunkten des <strong>in</strong>ternationalen<br />

Luftverkehrs.<br />

G 3-4 Die Verb<strong>in</strong>dungsqualität zwischen dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es<br />

Oberzentrums Altenburg und dem Oberzentrum Gera soll parallel zur Sicherung<br />

und Entwicklung der Mitte-Deutschland-Verb<strong>in</strong>dung und der Sachsen-Franken-<br />

Magistrale nachhaltig verbessert werden.<br />

Begründung G 3-4<br />

Dieser Streckenabschnitt entspricht im gegenwärtigen Zustand weder qualitativ noch quantitativ<br />

den Anforderungen e<strong>in</strong>er modernen Schienenverb<strong>in</strong>dung. Die Erreichbarkeit der beiden Zentren<br />

untere<strong>in</strong>ander sowie darüber h<strong>in</strong>ausgehend weiterer Zentraler Orte, z.B. der Landeshauptstadt<br />

Erfurt bedarf e<strong>in</strong>er deutlichen Verbesserung. So sollen durch geeignete Maßnahmen die Reisezeiten<br />

verkürzt und die Bedienhäufigkeit erhöht werden, um den Leistungsaustausch zwischen<br />

den benachbarten Zentralen Orten zu stärken.<br />

Großräumig bedeutsame Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Die großräumige Netzebene umfasst länderübergreifende Schienenverb<strong>in</strong>dungen mit Anb<strong>in</strong>dung<br />

an das Transeuropäische Schienennetz. Sie dient der Verb<strong>in</strong>dung zwischen Oberzentren,<br />

zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums und Oberzentren (<strong>in</strong>sbesondere<br />

Verb<strong>in</strong>dungen zur Landeshauptstadt Erfurt) sowie der Anb<strong>in</strong>dung von Oberzentren und Mittelzentren<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums an Verb<strong>in</strong>dungen höherer Kategorie. Sie sollen<br />

<strong>in</strong> Knotenpunkten mit dem Europäisch bedeutsamen Schienennetz verknüpft werden.<br />

G 3-5 Die Großräumig bedeutsame Schienenverb<strong>in</strong>dung Leipzig – Gera – Greiz – Plauen<br />

soll m<strong>in</strong>destens im Zwei-Stunden-Takt durchgehend bedient werden. Insbe-<br />

33<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


34<br />

sondere im Abschnitt zwischen Gera und Leipzig sollen <strong>in</strong>frastrukturelle Defizite<br />

beseitigt werden, um e<strong>in</strong>e attraktive Anb<strong>in</strong>dung zur Metropolregion Mitteldeutschland<br />

zu schaffen.<br />

Begründung G 3-5<br />

Ausgehend von � LEP, 4.1.7 soll die Erweiterung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes zu<br />

e<strong>in</strong>er Verbesserung der Erreichbarkeit des Landes im Güter- und Personenverkehr führen. Die<br />

Verb<strong>in</strong>dung Leipzig – Gera – Greiz – Plauen ist im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung e<strong>in</strong>e<br />

denkbare Alternative zum stark angewachsenen grenzüberschreitenden Straßenverkehr. Sie<br />

ermöglicht <strong>in</strong> Leipzig und Cheb den Zugang zur europäischen Netzebene. Um sie sowohl für<br />

e<strong>in</strong>en attraktiven Leistungsaustausch zwischen den Zentralen Orten zu nutzen und e<strong>in</strong>e leistungsfähige<br />

Anb<strong>in</strong>dung der Planungsregion zu sichern, besteht das Erfordernis die Strecke so<br />

auszubauen, dass sie den Anforderungen an e<strong>in</strong> attraktives und zeitgemäßes Verkehrssystem<br />

entspricht. Der Zwei-Stunden-Takt ist dazu e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destvoraussetzung. Zwischen dem Oberzentrum<br />

Gera und der Metropolregion Mitteldeutschland ist e<strong>in</strong>e regelmäßig, m<strong>in</strong>destens stündliche<br />

Bedienung anzustreben.<br />

Überregional bedeutsame Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Die überregionale Netzebene umfasst Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Mittelzentren und sichert die Anb<strong>in</strong>dung<br />

von Mittelzentren an Verb<strong>in</strong>dungen höherer Kategorien. Gleichzeitig dienen sie der Erreichbarkeit<br />

von Räumen mit besonderer Bedeutung für den Tourismus und die Erholung.<br />

G 3-6 Die für die überregionale Anb<strong>in</strong>dung der Planungsregion bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

▪ Gera – Saalfeld<br />

▪ Gera – Zeulenroda – Mehltheuer – Hof<br />

▪ Saalfeld – Arnstadt<br />

sollen durch geeignete Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen so ertüchtigt werden,<br />

dass die Reisegeschw<strong>in</strong>digkeit erhöht wird.<br />

Begründung G 3-6<br />

In Saalfeld bef<strong>in</strong>det sich der Anschluss an das ICE-Netz für das Oberzentrum Gera <strong>in</strong>/aus Richtung<br />

Süden. Die Verb<strong>in</strong>dung hat neben der Raumerschließungsfunktion deshalb e<strong>in</strong>e entscheidende<br />

Verb<strong>in</strong>dungs- und Zugangsfunktion zum europäisch bedeutsamen Netz. E<strong>in</strong> komplexer<br />

Ausbaubedarf (Beseitigung von Langsamfahrstellen, Modernisierung von Bahnübergängen) ist<br />

notwendig, um die Reisegeschw<strong>in</strong>digkeit auf abschnittsweise bis zu 80 km/h zu erhöhen.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dung Gera – Zeulenroda – Mehltheuer – Hof ist Bestandteil des EgroNet (Bayern,<br />

Sachsen, Thür<strong>in</strong>gen und Tschechien). Grundsätzlich wirkt die Verb<strong>in</strong>dung Raum erschließend<br />

sowie als Zubr<strong>in</strong>ger an das höherstufige Netz über den Knoten Gera <strong>in</strong> die Metropolregionen<br />

Mitteldeutschland, Nürnberg und München. Die Erschließungsfunktion für das Thür<strong>in</strong>ger Vogtland<br />

ist dabei hervorzuheben, dass als e<strong>in</strong>es der großen Zielgebiete im Thür<strong>in</strong>ger Tourismuskonzept<br />

enthalten ist. Diese Verb<strong>in</strong>dung (4-Länderexpress) ist längerfristig als großräumig bedeutsam<br />

zu entwickeln.<br />

Regional bedeutsame Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Z 3-1 Mit den im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Regional bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dungen ist die<br />

Verb<strong>in</strong>dung zwischen benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren untere<strong>in</strong>ander,<br />

die Anb<strong>in</strong>dung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen Orte und<br />

an die Europäisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

sicherzustellen.<br />

▪ Pößneck – Orlamünde<br />

▪ Saalfeld – Hockeroda – Blankenste<strong>in</strong><br />

▪ Rottenbach – Katzhütte / Cursdorf<br />

Begründung Z 3-1<br />

Die Strecke Hockeroda – Blankenste<strong>in</strong> verb<strong>in</strong>det das Mittelzentrum Bad Lobenste<strong>in</strong> mit dem<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dung hat e<strong>in</strong>e Raumerschließungsfunktion für das östliche Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge<br />

und sichert die Anb<strong>in</strong>dung des Raumes an das übergeordnete Netz <strong>in</strong> Saalfeld sowie als Zubr<strong>in</strong>ger<br />

für Bad Lobenste<strong>in</strong>. Die besondere Bedeutung dieser Strecke liegt <strong>in</strong>sbesondere im Gü-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


terverkehr, d.h. <strong>in</strong> der An- und Abfuhr von Transporten der Zellstofffabrik Blankenste<strong>in</strong> und des<br />

Holzkompetenzzentrums. Die weitere Entwicklung des bedeutsamsten holzwirtschaftlichen<br />

Komplexes <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen bedarf der Erweiterung der Schienentransporte.<br />

Die Schwarzatalbahn verläuft von Rottenbach nach Katzhütte. Die Oberweißbacher Bergbahn<br />

verb<strong>in</strong>det dabei die Schwarzatalbahn mit der Bergstation Lichtenha<strong>in</strong> sowie Cursdorf. Die Strecke<br />

erschließt das Schwarzatal sowie die angrenzenden Höhenlagen mit e<strong>in</strong>er Vielzahl touristischer<br />

Angebote.<br />

Die Strecke Pößneck – Orlamünde bildet e<strong>in</strong>e regional bedeutsame Querverb<strong>in</strong>dung zwischen<br />

Strecken im übergeordneten Netz.<br />

Trassensicherung Schienenverb<strong>in</strong>dung<br />

Z 3-2 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Trassen ehemaliger Schienenverb<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d von<br />

Nutzungen, die e<strong>in</strong>er Reaktivierung des Schienenbahnbetriebes entgegenstehen,<br />

freizuhalten.<br />

▪ Nobitz – Ehrenha<strong>in</strong> mit Anb<strong>in</strong>dung des Flugplatzes Leipzig-Altenburg (Altenburg<br />

– Ehrenha<strong>in</strong>)<br />

▪ Altenburg – Meuselwitz – Zeitz (Meuselwitz – Zeitz <strong>in</strong> Betrieb, Güterverkehr)<br />

▪ Wünschendorf – Werdau (Gera – Werdau – Zwickau)<br />

▪ Triptis – Unterlemnitz (Friesau – Unterlemnitz <strong>in</strong> Betrieb, Güterverkehr)<br />

▪ Probstzella – Gräfenthal – Neuhaus am Rennweg / Ernstthal (Max und Moritz-<br />

Bahn)<br />

▪ Schönberg – AS Rettenmeyer (Schönberg – Hirschberg)<br />

▪ Blankenste<strong>in</strong> – Marxgrün<br />

▪ Schleiz – Schönberg<br />

Begründung Z 3-2<br />

E<strong>in</strong>e wesentliche Aufgabe der Raumordnung ist es, Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten,<br />

<strong>in</strong>dem ehemalige Bahnl<strong>in</strong>ien mit besonderen Potenzialen gesichert werden. Damit soll vermieden<br />

werden, dass e<strong>in</strong>e auf lange Sicht unter Umständen denkbare Wiederaufnahme des Bahnbetriebes<br />

erschwert oder unmöglich gemacht wird. Der Erhalt und e<strong>in</strong>e mögliche Reaktivierung<br />

ehemaliger Schienenverb<strong>in</strong>dungen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung von Verlagerungspotenzialen<br />

von der Straße auf die Schiene. Deshalb sollen die genannten Bahntrassen mit Entwicklungspotenzialen<br />

gesichert werden. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn Bahnl<strong>in</strong>ien durch<br />

Gebäude überbaut oder <strong>in</strong> Schutzgebiete e<strong>in</strong>bezogen werden. Unschädlich dagegen s<strong>in</strong>d Straßenneubauvorhaben<br />

selbst bei niveaugleichen Querungen, wenn die Möglichkeit, nachträglich<br />

Überführungen oder gesicherte Bahnübergänge e<strong>in</strong>richten zu können, sichergestellt ist. Möglich<br />

ist auch e<strong>in</strong>e Zwischennutzung als Rad- oder Wanderweg.<br />

Die Bahnstrecke Nobitz – Ehrenha<strong>in</strong> ist raumordnerisch von Bedeutung, weil sie den Überregional<br />

bedeutsamen Flughafen Leipzig-Altenburg an das Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es<br />

Oberzentrums Altenburg und das höherwertige Netz anb<strong>in</strong>det.<br />

Die Max und Moritz-Bahn zwischen Probstzella, Gräfenthal und Neuhaus am Rennweg / Ernstthal<br />

verb<strong>in</strong>det den Teilraum des Thür<strong>in</strong>ger Waldes im Bereich des Städtedreiecks am Saalebogen<br />

mit der Europäisch bedeutsamen Schienenverb<strong>in</strong>dung Berl<strong>in</strong> – Halle / Leipzig – Nürnberg –<br />

München.<br />

Die Oberlandbahn zwischen Unterlemnitz und Triptis wäre sowohl e<strong>in</strong> bedeutender Schienentransportweg<br />

<strong>in</strong> Richtung Norden für die im Raum Ebersdorf / Friesau ansässige Holz<strong>in</strong>dustrie<br />

als auch e<strong>in</strong> wesentlicher Faktor bei der touristischen Erschließung der Region, wie z.B. der Naturparkbereich<br />

Plothener Teichgebiet oder Ziegenrück. Der Tourismus besitzt seit jeher für die<br />

gesamte Region e<strong>in</strong>en außerordentlich hohen wirtschaftlichen Stellenwert. Für den Naturpark<br />

Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale bedeutet die Eisenbahnstrecke Triptis – Unterlemnitz<br />

nicht nur die kürzeste und umweltschonendste Verb<strong>in</strong>dung zu den mitteldeutschen Großstädten<br />

Halle und Leipzig. Die Strecke selbst ist aufgrund ihrer aufwendigen Trassierung mit Tunnels,<br />

Viadukten, hohen Stützmauern und vielen noch aus den Anfangsjahren der Bahn erhaltenen<br />

Hochbauten e<strong>in</strong> touristischer Anziehungspunkt. Die weitere Entwicklung des bedeutsamsten<br />

holzwirtschaftlichen Komplexes <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen sowie des <strong>in</strong> der Region vorhandenen starken Industriepotenziales<br />

bedarf der Erweiterung der Schienentransporte.<br />

Mit dem Lückenschluss der ehemaligen Bahnstrecke durch das Höllental von Blankenste<strong>in</strong> bis<br />

Marxgrün (Länge 6,1 km) wäre e<strong>in</strong>e deutliche Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der<br />

Straße auf die Schiene möglich und würde somit den Forderungen der Industrie nach e<strong>in</strong>er leis-<br />

35<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


36<br />

tungsstarken Schienenverb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den fränkischen Raum entsprechen. Durch die Reaktivierung<br />

dieses Abschnittes wäre e<strong>in</strong>e überregionale Zugverb<strong>in</strong>dung von Erfurt über Saalfeld – Bad<br />

Lobenste<strong>in</strong> – Hof nach Cheb möglich und e<strong>in</strong>e attraktive Anb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Euregio-Egrensis-Region<br />

geschaffen. Ebenso liegt sie im Interesse e<strong>in</strong>er besseren und zukunftsorientierten Güterverkehrsvernetzung<br />

und touristischen Erschließung zwischen Oberfranken und dem Südostthür<strong>in</strong>ger<br />

Raum.<br />

3.1.2 Funktionales Straßennetz<br />

Das für die Entwicklung der Planungsregion bedeutsame Straßennetz soll nach der raumordnerischen<br />

Bedeutung der e<strong>in</strong>zelnen Verb<strong>in</strong>dungen maßvoll, umweltschonend und den sich veränderten<br />

Verkehrsbedürfnissen entsprechend ausgebaut werden. Dabei s<strong>in</strong>d die Verflechtungsbeziehungen<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Region und mit den angrenzenden Räumen zu stärken und die Erreichbarkeit<br />

<strong>in</strong> der gesamten Region zu verbessern.<br />

Europäisch bedeutsame Straßenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Die Europäische Netzebene be<strong>in</strong>haltet die Verb<strong>in</strong>dungen von Metropol- und Agglomerationsräumen<br />

sowie die Verb<strong>in</strong>dungen des Transeuropäischen Straßennetzes (TEN).<br />

Die Europäisch bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen weisen erhebliche Verkehrsbelegungen<br />

auf. Auf ihnen soll aufgrund ihrer Ausstattung und der weitgehend ortsfernen Trassenführung<br />

der großräumige Durchgangsverkehr gebündelt und e<strong>in</strong> möglichst hoher Anteil des überörtlichen<br />

Verkehrs gelenkt werden. Entsprechende Anschlussstellen sichern den Zugang aus dem<br />

untergeordneten Netz.<br />

G 3-7 Im Europäisch bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben mit oberster<br />

Priorität gesichert werden:<br />

Fertigstellung der Verkehrsprojekte Deutsche E<strong>in</strong>heit entlang der A 4 und A 9 <strong>in</strong><br />

den Abschnitten<br />

▪ Triptis – Dittersdorf A 9<br />

▪ Endausbau Hermsdorfer Kreuz A 4 / A 9.<br />

Begründung G 3-7<br />

Die volle Verkehrswirksamkeit der Europäisch bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen kann nur<br />

durch die Schaffung durchgehender leistungsfähiger Verb<strong>in</strong>dungen bewältigt werden.<br />

Die A 4 ist als Ost-West-Transversale die bedeutendste Wirtschafts- und Verkehrsachse entlang<br />

der Städtekette <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen. Innerhalb der A 4 kommt der neuen Verkehrsführung im Tunnel<br />

im Bereich des Leutratales bei Jena unter der besonderen Berücksichtigung der naturräumlichen<br />

Gegebenheiten e<strong>in</strong>e Schlüsselrolle zu.<br />

Der weitere Ausbau des Hermsdorfer Kreuzes trägt dem zunehmenden Verkehrsaufkommen <strong>in</strong><br />

der westlichen und nördlichen Relation über die A 4 und A 9 Rechnung. Der entsprechende<br />

Lärmschutz ist une<strong>in</strong>geschränkt zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />

Großräumig bedeutsame Straßenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Die großräumige Netzebene umfasst länderübergreifende Straßenverb<strong>in</strong>dungen mit Anb<strong>in</strong>dung<br />

an das Transeuropäische Straßennetz. Sie dient der Verb<strong>in</strong>dung zwischen Oberzentren, der<br />

Verb<strong>in</strong>dung zwischen Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums und Oberzentren<br />

(<strong>in</strong>sbesondere Verb<strong>in</strong>dungen zur Landeshauptstadt Erfurt) sowie der Anb<strong>in</strong>dung von Oberzentren<br />

und Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums an Verb<strong>in</strong>dungen höherer Kategorie.<br />

G 3-8 Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sollen im großräumig bedeutsamen Straßennetz<br />

vorrangig umgesetzt werden:<br />

▪ Neubau der Ortsumfahrung Gößnitz und Löhmigen und Neutrassierung zwischen<br />

Altenburg und Gößnitz (B 93)<br />

▪ Anb<strong>in</strong>dung an die A 72 bei Frohburg (Autobahnzubr<strong>in</strong>ger über die B 7)<br />

▪ Ortsumfahrung Burkersdorf / Frießnitz / Großebersdorf (B 175)<br />

▪ Anb<strong>in</strong>dung an die A 9 bei Münchenbernsdorf (L 1073) Anschlussstelle Lederhose<br />

▪ Um- und Ausbau zwischen Gera und Greiz (B 92)<br />

▪ Ausbau Ortsdurchfahrt Rudolstadt, Ortsumfahrungen Uhlstädt, Zeutsch, Kahla,<br />

Rothenste<strong>in</strong> sowie Großeutersdorf (B 88)<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Ausbau der L 1048 (B 90 neu) zwischen Rudolstadt und Anb<strong>in</strong>dung an die<br />

A 71 bei Trassdorf<br />

▪ Ortsumfahrung Pößneck, Rockendorf, Krölpa und Könitz sowie Ortsumfahrung<br />

Saalfeld (B 281)<br />

▪ Neubau der B 90 neu mit Ortsumfahrung Bad Lobenste<strong>in</strong> und Wurzbach<br />

▪ vierspuriger Ausbau der B 85 zwischen B 88 Ortsumfahrung Schwarza-Süd<br />

und Nordtangente Saalfeld<br />

▪ Neubau der Ortsumfahrung Schwarza-Süd im Zuge der B 88<br />

▪ Entlastungen der Ortslagen Lichte, Schmiedefeld und Reichmannsdorf.<br />

Begründung G 3-8<br />

Die großräumig bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen sollen das Netz der Autobahnen ergänzen.<br />

Raumplanerische Schwerpunkte s<strong>in</strong>d die Anb<strong>in</strong>dung der Räume um das Städtedreieck am Saalebogen<br />

und Altenburg.<br />

Durch den Neubau der Anschlussstelle Lederhose an die A 9 und an das Oberzentrum Gera<br />

werden die Verkehrsströme auf der Verb<strong>in</strong>dung L 1073 und B 175 bis zur B 92 deutlich zunehmen.<br />

Zur Entlastung der Ortslagen Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf s<strong>in</strong>d Ortsumfahrungen<br />

notwendig. Die Verb<strong>in</strong>dung soll sowohl den Verkehr Richtung Gera über die B 92 bündeln,<br />

als auch e<strong>in</strong>en attraktiven Anschluss des Mittelzentrums Greiz an die A 9 sichern. Die<br />

Trasse ist so zu planen, dass sie e<strong>in</strong>erseits ihrer großräumigen Verb<strong>in</strong>dungsfunktion gerecht<br />

wird und andererseits ke<strong>in</strong>e zusätzlichen Verkehrsströme von der A 9 im Süden zur A 4 im Osten<br />

auf diese Trasse gelenkt werden (Vermeidung von Autobahn-Eckverkehr).<br />

Die weiteren benannten Maßnahmen haben als Verb<strong>in</strong>dungen von Zentralen Orten höherer<br />

Stufe untere<strong>in</strong>ander sowie für den Anschluss an das Europäisch bedeutsame bzw. Großräumig<br />

bedeutsame Straßennetz für die regionale Entwicklung e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung. So verbessert<br />

sich durch die Ortsumfahrungen im Zuge der B 88, der B 281 sowie der L 1048 für das Mittelzentrum<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg die Erreichbarkeit<br />

der Oberzentren Jena und Gera sowie der Autobahnen A 4, A 9 und A 71.<br />

G 3-9 Im großräumig bedeutsamen Straßennetz soll für nachfolgende Streckenabschnitte<br />

e<strong>in</strong> bestandsnaher Ausbau erfolgen:<br />

▪ B 281 zwischen dem Städtedreieck am Saalebogen und Neuhaus am Rennweg<br />

▪ B 2 zwischen Großebersdorf und Mittelpöllnitz<br />

▪ B 88 zwischen Jena und Rudolstadt<br />

▪ B 90 zwischen Frössen (L 1093 neu) und Bad Lobenste<strong>in</strong> (L 1095 neu)<br />

▪ B 90 zwischen Neumühle und Hockeroda (B 85)<br />

▪ B 93 zwischen Gößnitz und dem Abzweig Guteborn<br />

▪ B 175 zwischen Weida (B 92) und Burkersdorf<br />

▪ B 281 zwischen Neustadt / Orla und Pößneck.<br />

Begründung G 3-9<br />

Insbesondere durch den bestandsnahen Ausbau der o.g. Verb<strong>in</strong>dungen unmittelbar im Anschluss<br />

an die Neubaustrecken der geplanten Ortsumfahrungen werden die Erreichbarkeitsdefizite<br />

abgebaut und der Leistungsaustausch zwischen den Zentralen Orten unterstützt. Die B 281<br />

übernimmt <strong>in</strong> diesem Raum auch die Funktion e<strong>in</strong>es Autobahnzubr<strong>in</strong>gers sowohl zur Bundesautobahn<br />

A 9 als auch zur Bundesautobahn A 73. Entlastungen der Ortslagen vom Durchgangsverkehr<br />

als auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit s<strong>in</strong>d erforderlich, um e<strong>in</strong>e Ausbauqualität<br />

entsprechend der Funktion im Netz zu erreichen.<br />

Überregional bedeutsame Straßenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Die überregionale Netzebene umfasst Verb<strong>in</strong>dungen zwischen Mittelzentren mit starkem Verflechtungsbedarf<br />

und sichert die Anb<strong>in</strong>dung von Mittelzentren an Verb<strong>in</strong>dungen höherer Kategorien.<br />

Gleichzeitig dienen sie der Erreichbarkeit von Räumen mit besonderer Bedeutung für<br />

Tourismus und Erholung.<br />

G 3-10 Folgende Aus- und Neubaumaßnahmen sollen im überregional bedeutsamen<br />

Straßennetz umgesetzt werden:<br />

▪ Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth (Lückenschluss A 9 zur A 72) (B 90 neu)<br />

▪ Leistungsfähiger Anschluss über die B 94 und die L 1095 an die A 9 bei<br />

Schleiz<br />

37<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


38<br />

▪ Querverb<strong>in</strong>dung mit Ortsumfahrung Kle<strong>in</strong>dembach, Langenorla und Freienorla<br />

(B 281 – B 88 über die L 1108)<br />

▪ Ortsumfahrung Meuselwitz (B 180)<br />

▪ Bedarfsgerechter Ausbau der L 1081 zwischen Rückersdorf und Chursdorf<br />

▪ Rückersdorf – Liebschwitz – neue Elsterquerung (Zubr<strong>in</strong>ger über die L 1082 /<br />

L 2321) und Anb<strong>in</strong>dung an die B 9<strong>2.</strong><br />

Weiterh<strong>in</strong> sollen folgende Vorhaben umgesetzt werden:<br />

▪ Ortsumfahrung Teichel (B 85)<br />

▪ Ortsumfahrung Dorndorf / Steudnitz und Camburg, Neutrassierung im Nordraum<br />

von Jena (B 88)<br />

▪ Ortsumfahrung Schleiz und Zeulenroda (B 94)<br />

▪ Ortsumfahrung Großstöbnitz (B 7)<br />

▪ Ortsumfahrung Rositz – Altenburg (B 180)<br />

▪ Westumfahrung Bad Lobenste<strong>in</strong> (L 1095).<br />

Begründung G 3-10<br />

Durch die Realisierung der Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth entlang der B 90 neu soll e<strong>in</strong>e<br />

leistungsstarke und attraktive Verb<strong>in</strong>dung zwischen der A 9 und der A 72 geschaffen werden.<br />

Über die B 94 / L 1095 soll der Anschluss an die europäisch bedeutsame Netzebene hergestellt<br />

und mittelfristig die L 1095 so ausgebaut werden, dass <strong>in</strong>sbesondere das Holzkompetenzzentrum<br />

Ebersdorf / Friesau und Blankenste<strong>in</strong> künftig besser an die A 9 und den Thür<strong>in</strong>ger Wald<br />

angebunden werden. Voraussetzung dazu s<strong>in</strong>d die Ortsumfahrungen Saalburg, Pöritzsch und<br />

Gräfenwarth um die Ortslage vom überregionalen Verkehr zu entlasten.<br />

Die Landesstraße L 1108 fungiert als Querspange zwischen der B 281 und B 88. Sie ist so auszubauen,<br />

dass sie das stark frequentierte Rudolstadt vom Durchgangsverkehr entlastet und e<strong>in</strong>e<br />

leistungsfähige Verb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Richtung Oberzentrum Jena gewährleistet. Die Ortsumgehung<br />

Kle<strong>in</strong>dembach ist dazu notwendig. Im Ergebnis e<strong>in</strong>er Verkehrsuntersuchung für den Südraum<br />

von Gera wird es im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 92 notwendig, neue Verknüpfungspunkte<br />

zu schaffen. Die L 2321 mit neuer Elsterquerung wird künftig als Zubr<strong>in</strong>ger den Verkehr<br />

des südöstlichen E<strong>in</strong>zugsbereiches von Gera bündeln und auf die B 92 führen. Die B 180 hat<br />

sowohl e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dende als auch e<strong>in</strong>e erschließende Funktion zwischen Sachsen-Anhalt und<br />

Thür<strong>in</strong>gen. Die Ortsumfahrung Meuselwitz soll die Verb<strong>in</strong>dungsqualität der länderübergreifenden<br />

Straße erhöhen und die Ortslage vom Durchgangsverkehr entlasten.<br />

Die B 94 verb<strong>in</strong>det die Mittelzentren Greiz, Zeulenroda, Schleiz und über die L 1095 Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

und sichert gleichzeitig bei Schleiz den Anschluss an das europäische Netz der A 9.<br />

Die Städte Zeulenroda und Schleiz s<strong>in</strong>d stark vom Durchgangsverkehr belastet und sollen entsprechend<br />

der Anforderungen an e<strong>in</strong>e überregional bedeutsame Verb<strong>in</strong>dung durch den Bau e<strong>in</strong>er<br />

Ortsumfahrung entlastet werden.<br />

Die Verb<strong>in</strong>dungsqualität der B 88 vom Oberzentrum Jena <strong>in</strong> Richtung Naumburg (Sachsen-Anhalt)<br />

wird durch die Ortsdurchfahrten Dorndorf / Steudnitz und Camburg e<strong>in</strong>geschränkt. Durch<br />

die Neutrassierung der B 88 im nördlichen Stadtgebiet Jenas sollen die angrenzenden Wohngebiete<br />

vom Durchgangsverkehr entlastet werden sowie die Verkehrssicherheit und Reisegeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

bzw. Leistungsfähigkeit verbessert werden.<br />

Die Maßnahme der Ortsumfahrung Großstöbnitz liegt auf der B 7 und verb<strong>in</strong>det das Oberzentrum<br />

Gera mit dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Altenburg. Die Achse<br />

stellt gleichzeitig e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung zwischen der A 4 und der A 72 bei Frohburg dar. Durch die<br />

Umfahrung von Großstöbnitz wird die Verkehrssicherheit erhöht und die Reisegeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

verbessert.<br />

Die B 180 hat sowohl e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dende als auch erschließende Funktion zwischen Sachsen-<br />

Anhalt und Thür<strong>in</strong>gen. Die Ortsumfahrung Rositz dient der Entlastung des Ortes und der verbesserten<br />

Leistungsfähigkeit der B 180.<br />

Regional bedeutsame Straßenverb<strong>in</strong>dungen<br />

Z 3-3 Mit den im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten Regional bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen ist die Verb<strong>in</strong>dung<br />

zwischen den benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren untere<strong>in</strong>ander,<br />

die Anb<strong>in</strong>dung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen Orte und<br />

an die Europäisch, Großräumig und Überregional bedeutsamen Straßenverb<strong>in</strong>dungen<br />

zu sichern.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Landkreis Altenburger Land<br />

▪ Altenburg – Waldenburg (B 180)<br />

▪ Lucka – Meuselwitz – Schmölln – Schönhaide – Crimmitschau (L 1350 /<br />

L 1361)<br />

▪ Abzweig B 7 – Borna (B 93)<br />

▪ Gera – Altenburg (L 1081 / L 1362)<br />

▪ Schmölln – Gößnitz (L 1358 / L 1359)<br />

▪ Altenburg – Flugplatz Nobitz – Altmörbitz (L 2460 / B 95)<br />

▪ Abzweig B 180 – A 72 (L 1357)<br />

Landkreis Greiz und Stadt Gera<br />

▪ Abzweig B 92 – Berga – Werdau (B 175)<br />

▪ Greiz – Werdau (L 1086) mit Anb<strong>in</strong>dung an die Westtrasse S 61/289 im Freistaat<br />

Sachsen<br />

▪ B 92 – Triebes – Zeulenroda (L 1083)<br />

▪ Landesgrenze Sachsen – Zeulenroda – Auma – Mittelpöllnitz (L 1087 / B 2)<br />

▪ Neuensorga – Münchenbernsdorf – Großsaara (L 1078)<br />

▪ A 4 (Pörsdorf) – Gera (L 1070)<br />

▪ Gera – Ronneburg – L 1081 (B 92 / L 1362)<br />

▪ Jena – Saara – Gera (L 1077 / L 1076)<br />

▪ Ronneburg – Kayna (L 1081 / L 1080 / L 194)<br />

Saale-Holzland-Kreis und Stadt Jena<br />

▪ Abzweig B 7 – Apolda (L 1060)<br />

▪ Hermsdorf – Camburg – Bad Sulza (L 1070 / L 2304)<br />

▪ L 1077 – Schöngle<strong>in</strong>a – B 7 (K 201 / L 1075 / L 2316)<br />

▪ Zeitz – Crossen mit Aufb<strong>in</strong>dung auf die B 7 / L 193 / L 1374)<br />

▪ Osterfeld – Schkölen – bis L 1070 Wetzdorf (L 190 / L 1372 / L 2306)<br />

▪ Neustadt – Kahla (L 1110)<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Schleiz – Auma (B 2)<br />

▪ Schleiz – Dittersdorf – Neustadt (B 2 / L 1077)<br />

▪ Schleiz – Ziegenrück (L 1103)<br />

▪ Querspange B 2 / B 94 bei Schleiz<br />

▪ Pößneck – Bad Lobenste<strong>in</strong> – L 1095 (L 1102)<br />

▪ Abzweig B 282 – Gefell (L 3002)<br />

▪ Anb<strong>in</strong>dung Hirschberg (L 1091)<br />

▪ Anb<strong>in</strong>dung Tanna (L 1090)<br />

▪ Abzweig B 90 – Blankenste<strong>in</strong> – Lichtenberg (L 1093)<br />

▪ L 1102 / Moxa – L 1104 Schmorda – L 1105 Kamsdorf<br />

▪ Bad Lobenste<strong>in</strong> – Wurzbach – Lehesten – Landesgrenze / B 85 (B 90 – L 1096)<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Bad Blankenburg – Oberweißbach – Cursdorf (L 1112 / L 1145)<br />

▪ Bad Blankenburg – Königsee – Gehren (B 88)<br />

▪ Spange B 85 – B 281 (L 1105 / L 1106)<br />

▪ B 85 – Gräfenthal – B 281 (L1098)<br />

▪ Gräfenthal – Tettau (L 1150 / L 1152)<br />

Begründung Z 3-3<br />

Das Straßennetz weist bereits e<strong>in</strong>e hohe Dichte auf. Entsprechend der Tatsache, dass oftmals<br />

mehrere Straßen zwischen den Zentralen Orten verlaufen, wurden <strong>in</strong> Abstimmung mit der Fachplanung<br />

Regional bedeutsame Straßenverb<strong>in</strong>dungen festgelegt, die das höherstufige funktionale<br />

Verkehrsnetz ergänzen und die Entwicklung des Ländlichen Raumes unterstützen sollen. Angesichts<br />

der zu erwartenden demographischen Entwicklung und des hohen Flächenverbrauches<br />

sollen sich die Aus- und Neubauvorhaben zur weiteren Optimierung der Verkehrswege<br />

schwerpunktmäßig auf das funktionale Verkehrsnetz konzentrieren. Durch die Regional bedeutsamen<br />

Straßenverb<strong>in</strong>dungen werden die Erreichbarkeit der Grundzentren untere<strong>in</strong>ander gesi-<br />

39<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


40<br />

chert, sowie diese an die zugehörigen Zentralen Orte höherer Kategorie und an das höherwertige<br />

funktionale Straßennetz angebunden. Damit wird der Leistungsaustausch zwischen den<br />

Grundzentren und den zugehörigen Zentralen Orten höherer Kategorie ermöglicht.<br />

G 3-11 Im regional bedeutsamen Straßennetz sollen folgende Vorhaben umgesetzt werden:<br />

▪ Ortsumfahrung Serbitz im Zuge der B 93<br />

▪ Ortsumfahrung Korbußen im Zuge der jetzigen K 113 als L 1362 neu<br />

▪ Ortsumfahrung Sachsenroda und Ortsumfahrung Hartha im Zuge der L 1081<br />

und L 1362<br />

▪ Ortsumfahrung Quirla und Ortsumfahrung St. Gangloff im Zuge der L 1076<br />

▪ Ortsumfahrung Dittersdorf im Zuge der L 1077<br />

▪ Verbesserte Anb<strong>in</strong>dung von Blankenberg und Blankenste<strong>in</strong> an die B 90 im Zuge<br />

der L 1093 mit Ortsumfahrung Birkenhügel<br />

▪ Ortsumfahrung Zeulenroda und Ortsumfahrung Auma im Zuge der L 1087<br />

▪ Ortsumfahrung Isserstedt im Zuge der L 1060<br />

▪ Ortsumfahrung Königsee und Dörnfeld im Zuge der B 88<br />

▪ Querspange B 2 / B 94 bei Schleiz.<br />

Begründung G 3-11<br />

Die Notwendigkeit des Baues von Ortsumfahrungen resultiert im Wesentlichen aus veränderten<br />

bzw. erheblich gewachsenen Verkehrsströmen, d.h. der Diskrepanz zwischen Aufnahmevermögen<br />

und Verkehrsaufkommen <strong>in</strong> den Ortsdurchfahrten.<br />

Trassenfreihaltung Straße<br />

Z 3-4 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – im öffentlichen Interesse erforderlichen Straßentrassen<br />

s<strong>in</strong>d von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.<br />

▪ Ortsumfahrung Sachsenroda und Hartha im Zuge der L 1362 / L 1081<br />

▪ Ortsumfahrung Rothenste<strong>in</strong> im Zuge der B 88<br />

▪ Rothenste<strong>in</strong> bis A 4 im Zuge der B 88<br />

▪ Ortsumfahrung Könitz im Zuge der B 281<br />

▪ Ortsumfahrung Königsee und Dörnfeld im Zuge der B 88<br />

▪ A 9 – Gefell (Ortsumfahrung Gefell / Dobareuth)<br />

▪ Autobahnzubr<strong>in</strong>ger B 7 nach Frohburg<br />

▪ Ortsumfahrung Schwarza-Süd im Zuge der B 88<br />

Begründung Z 3-4<br />

Durch die regionalplanerische Trassenfreihaltung soll die derzeit noch nicht verb<strong>in</strong>dlich feststehende<br />

Realisierung der Maßnahmen räumlich gesichert werden. Für die Maßnahmen mit regionalplanerischer<br />

Trassenfreihaltung liegen <strong>in</strong> der Regel seitens der Straßenbauverwaltung oder<br />

der kommunalen Bauleitplanung bzw. durch landesplanerische Beurteilungen aus Raumordnungsverfahren<br />

h<strong>in</strong>reichend genau untersuchte Trassen vor, <strong>in</strong> denen die Maßnahmen höchstwahrsche<strong>in</strong>lich<br />

realisiert werden.<br />

G 3-12 Den im Folgenden ausgewiesenen Korridoren soll im öffentlichen Interesse der<br />

erforderlichen Trassenfreihaltung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Ortsumfahrung Untschen, Schmölln und Großstöbnitz im Verlauf der B 7<br />

▪ Neutrassierung der B 93 zwischen Löhmigen und Ortsumfahrung Altenburg<br />

mit Anb<strong>in</strong>dung an die B 180 sowie Westumfahrung von Altenburg<br />

▪ Ortsumfahrung Meuselwitz und Rositz sowie Anb<strong>in</strong>dung der B 180 an die B 93<br />

(Zschaschelwitzer Kreuz)<br />

▪ Ortsumfahrung Serbitz im Zuge der B 93<br />

▪ Ortsumfahrung Korbußen im Zuge der jetzigen K 113 als L 1362 neu<br />

▪ Ausbau und Neutrassierung der B 88 im Norden von Jena sowie Ortsumfahrungen<br />

von Dorndorf / Steudnitz und Camburg<br />

▪ Ortsumfahrung Isserstedt mit Anb<strong>in</strong>dung auf die B 7 im Zuge der L 1060<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Ortsumfahrung Burkersdorf / Frießnitz / Großebersdorf im Zuge der B 175<br />

▪ Anb<strong>in</strong>dung der L 1070 an die A 4 mit Ortsumfahrung Töppeln und Pörsdorf sowie<br />

Eisenbahnquerung westlich Töppeln und Elsterquerung<br />

▪ Ortsumfahrung Quirla und St. Gangloff<br />

▪ Ortsumfahrung Kle<strong>in</strong>dembach / Langenorla im Zuge der L 1108<br />

▪ Ortsumfahrung Eisenberg mit Anb<strong>in</strong>dung an die A 9<br />

▪ Ortsumfahrung Zeulenroda und Auma<br />

▪ Lückenschluss zwischen B 94 und B 282 sowie Querspange B 2 / B 94 bei<br />

Schleiz<br />

▪ Ortsumfahrung Braunsdorf<br />

▪ Ortsumfahrung von Pößneck, Krölpa und Rockendorf (B 281)<br />

▪ Neubau der B 90 neu mit Ortsumfahrung Bad Lobenste<strong>in</strong> und Wurzbach<br />

▪ Ausbau und Neutrassierung der B 90 zwischen Bad Lobenste<strong>in</strong> und Frössen<br />

▪ Ortsumfahrung Gräfenwarth – Saalburg – Pöritzsch<br />

▪ Ortsumfahrung Birkenhügel<br />

▪ Ortsumfahrung von Uhlstädt, Zeutsch, Großeutersdorf und Kahla (B 88)<br />

▪ Ortsumfahrung Dittersdorf im Zuge der L 1077<br />

▪ Um- und Ausbau der B 92 e<strong>in</strong>schließlich Zubr<strong>in</strong>ger L 2321 mit neuer Elsterquerung<br />

bei Liebschwitz<br />

▪ Ortsumfahrung Göhren im Zuge der L 1362<br />

▪ Ortsumfahrung Wünschendorf mit Anb<strong>in</strong>dung auf die B 92<br />

▪ Ortsumfahrung Saalfeld im Zuge der B 281<br />

▪ Ortsumfahrung Teichel im Zuge der B 85<br />

Begründung G 3-12<br />

Für mehrere Straßenbauvorhaben <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen wurde noch ke<strong>in</strong> Raumordnungsverfahren,<br />

ke<strong>in</strong> Variantenvergleich oder ke<strong>in</strong>e Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt<br />

bzw. wurde von der E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es solchen Verfahrens abgesehen. In diesen Fällen wird,<br />

wo erforderlich und möglich, derjenige Raum als Trassenkorridor <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

ausgewiesen, der aus Sicht der Regionalplanung unter Würdigung wirtschaftlicher, sozialer und<br />

ökologischer Belange für den jeweiligen Trassenverlauf besonders geeignet ersche<strong>in</strong>t. Dadurch<br />

wird es möglich, dass andere Planungs- und Vorhabenträger ihre Planungen und Maßnahmen<br />

frühzeitig auf den denkbaren Trassenverlauf abstimmen.<br />

Für die Ortsumfahrungen Kle<strong>in</strong>dembach, Langenorla, Töppeln, Pößneck, Krölpa, Rockendorf,<br />

Zeulenroda, Saaldorf, Gräfenwarth, Saalburg, Pöritzsch, Teichel, Neubau der B 90 neu im<br />

Raum Bad Lobenste<strong>in</strong>, Lückenschluss zwischen B 94 und B 282, Großeutersdorf und Kahla erfolgten<br />

ke<strong>in</strong>e Darstellungen als Trassenkorridor <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte, da hier noch weitere<br />

Untersuchungen erforderlich s<strong>in</strong>d bzw. zur Zeit erfolgen.<br />

Die übrigen <strong>in</strong> den entsprechenden Teilräumen ausgewiesenen Raumnutzungen erlauben e<strong>in</strong>e<br />

Umsetzung der genannten Maßnahmen.<br />

3.1.3 Netz des öffentlichen Verkehrs<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan soll das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs auf<br />

die Zentralen Orte ausgerichtet werden � LEP, 4.1.21. Dabei ist es vorrangiges Ziel, den öffentlichen<br />

Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken und e<strong>in</strong>er räumlichen Ausweitung des mobilisierten<br />

Individualverkehrs entgegenzuwirken.<br />

G 3-13 In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen soll zur Anb<strong>in</strong>dung der Geme<strong>in</strong>den und zur<br />

Anpassung an demographisch bed<strong>in</strong>gte Veränderungen der Nachfragestrukturen<br />

e<strong>in</strong> attraktives, leistungsfähiges und bedarfsorientiertes Netz für den ÖPNV als<br />

Aufgabe der Dase<strong>in</strong>svorsorge gesichert werden. Die e<strong>in</strong>zelnen L<strong>in</strong>ien des ÖPNV<br />

sollen an zentral gelegenen Verknüpfungspunkten (Karte 3-1) mite<strong>in</strong>ander verbunden<br />

werden.<br />

Begründung G 3-13<br />

Der öffentliche Nahverkehr ist e<strong>in</strong> wesentlicher Beitrag zur Mobilitätssicherung sowohl im Ländlichen<br />

Raum als auch im E<strong>in</strong>zugsbereich der Oberzentren. Hier zielt er <strong>in</strong>sbesondere auf die<br />

Reduzierung des Individualverkehrs und damit auf e<strong>in</strong>e Entlastung des Verkehrsnetzes.<br />

Das Konzept der Zentralen Orte sieht vor, dass Behörden, E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infra-<br />

41<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


42<br />

struktur, aber auch großflächige E<strong>in</strong>zelhandelsbetriebe oder Gewerbeansiedlungen an bestimmten,<br />

leistungsfähigen Orten gebündelt werden. Die Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe,<br />

Haltepunkte) s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> vielen Orten zugleich die Verknüpfungs- und Umsteigepunkte <strong>in</strong>nerhalb<br />

des öffentlichen Verkehrs und zwischen Schienenpersonennahverkehr und dem Individualverkehr.<br />

Durch geeignete Maßnahmen s<strong>in</strong>d die Unterbrechung der Mobilitätsketten auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destmaß<br />

zu reduzieren, e<strong>in</strong> barrierefreier Zugang zu schaffen und die Zugangsstellen attraktiv<br />

zu gestalten. Die Grundversorgungsbereiche s<strong>in</strong>d möglichst umweglos durch den ÖPNV an den<br />

jeweiligen Zentralen Ort anzub<strong>in</strong>den. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen ihre Nahverkehrspläne<br />

langfristig aufe<strong>in</strong>ander abstimmen und <strong>in</strong>sbesondere entlang der Regional bedeutsamen<br />

Verb<strong>in</strong>dungen des öffentlichen Verkehrs durchgehende L<strong>in</strong>ien e<strong>in</strong>richten.<br />

G 3-14 Im Ländlichen Raum soll durch die zuständigen Aufgabenträger unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

vielfältiger Kooperationen und neuer flexibler Angebotsformen e<strong>in</strong> tragfähiges<br />

Grundangebot im ÖPNV gesichert werden.<br />

Begründung G 3-14<br />

Die Ländlichen Räume <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d geprägt von e<strong>in</strong>er hohen Siedlungsdichte<br />

mit gleichzeitig ger<strong>in</strong>ger Siedlungsgröße. 85 % aller Siedlungen haben weniger als<br />

500 E<strong>in</strong>wohner, darunter fast 40 % weniger als 100. Durch den zu erwartenden weiteren Bevölkerungsrückgang<br />

und die Veränderungen <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>wohnerstruktur besonders <strong>in</strong> den Ländlichen<br />

Räumen ist der ÖPNV nur e<strong>in</strong>geschränkt geeignet, die Nachfrage unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten und <strong>in</strong> der gewünschten Qualität zu bedienen. Durch die E<strong>in</strong>beziehung alternativer<br />

Angebotsformen wie L<strong>in</strong>ientaxi, Sammeltaxi, Anrufbus, die Schaffung lokaler Managementzentralen<br />

und anderer Formen soll e<strong>in</strong>e notwendige M<strong>in</strong>destbedienung sichergestellt werden.<br />

Das Planungsziel trägt dem Gleichwertigkeitsgrundsatz Rechnung.<br />

G 3-15 Zur Reduzierung der Verkehrs- und Immissionsbelastungen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong><br />

den verdichteten städtischen Räumen Gera und Jena sowie dem Städtedreieck<br />

am Saalebogen, Altenburg und Greiz sowie <strong>in</strong> den Vorbehaltsgebieten Tourismus<br />

und Erholung soll e<strong>in</strong>e verbesserte Erschließung durch den ÖPNV erfolgen.<br />

Die Straßenbahnen <strong>in</strong> den Oberzentren Gera und Jena, als Rückgrat der städtischen<br />

Personennahverkehre sollen zu Stadtbahnsystemen weiter entwickelt werden.<br />

Begründung G 3-15<br />

Angesichts der verkehrlichen Überlastungsersche<strong>in</strong>ungen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Verdichtungsräumen,<br />

soll der öffentliche Personennahverkehr durch se<strong>in</strong>e wesentlich effektivere Nutzung<br />

des verfügbaren Verkehrsraumes den Hauptteil des Verkehrsbedarfes decken. Um die Attraktivität<br />

des ÖPNV zu erhöhen, s<strong>in</strong>d die Kriterien der Erreichbarkeit sowohl zum Fernnetz und zu<br />

den Oberzentren, als auch für den Anschluss der Mittelzentren an die Oberzentren und die Verb<strong>in</strong>dung<br />

der Grundzentren sowie die Bedienung <strong>in</strong> der Fläche von entscheidender Bedeutung.<br />

Entsprechend der gegenwärtig verzeichneten und prognostizierten Zunahme der Verkehrsbedürfnisse<br />

auf den Zentren verb<strong>in</strong>denden Hauptachsen, darunter vor allem <strong>in</strong> den zur Thür<strong>in</strong>ger<br />

Städtekette gehörenden Verdichtungsräumen Gera und Jena sowie den Räumen mit Verdichtungstendenzen<br />

soll hier der ÖPNV <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Leistungsfähigkeit vordr<strong>in</strong>glich verbessert werden.<br />

In den Städten Gera und Jena s<strong>in</strong>d die Stadtbahnl<strong>in</strong>ien besonders leistungsfähige und kundenfreundliche<br />

<strong>in</strong>nerstädtische Verkehrssysteme. Für Gera ist der Anschluss des Ortsteiles Langenberg<br />

zu prüfen. Für Jena ist der Anschluss des Gewerbegebietes Göschwitz e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Verknüpfung am Bahnhof Göschwitz vordr<strong>in</strong>gliches Entwicklungsziel.<br />

G 3-16 Mit den <strong>in</strong> der Karte 3-1 ausgewiesenen Regional bedeutsamen Verb<strong>in</strong>dungen<br />

des öffentlichen Verkehrs soll ergänzend zum Regional bedeutsamen Schienennetz<br />

die Verb<strong>in</strong>dung zwischen den benachbarten Mittelzentren sowie Grundzentren<br />

untere<strong>in</strong>ander, die Anb<strong>in</strong>dung der Grundzentren an die höherstufigen Zentralen<br />

Orte und an die übergeordneten Schienenverb<strong>in</strong>dungen sichergestellt werden.<br />

Begründung G 3-16<br />

Die <strong>in</strong> der Karte 3-1 ausgewiesenen Regional bedeutsamen Verb<strong>in</strong>dungen des öffentlichen Verkehrs<br />

stellen diejenigen Verb<strong>in</strong>dungen dar, die aus raumordnerischer Sicht zur Ergänzung des<br />

regionalen Schienennetzes unabd<strong>in</strong>gbar s<strong>in</strong>d. Überall dort, wo ke<strong>in</strong>e Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

vorhanden s<strong>in</strong>d oder ke<strong>in</strong> Bahnbetrieb (mehr) erfolgt, jedoch e<strong>in</strong> raumordnerisches Verb<strong>in</strong>dungserfordernis<br />

besteht (Verb<strong>in</strong>dung zwischen Grundzentren bzw. zur Anb<strong>in</strong>dung von Grundzentren<br />

an Mittelzentren oder an Verb<strong>in</strong>dungen höherer Kategorien), müssen Busse die Funktionen<br />

des regionalen Netzes übernehmen.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


E<strong>in</strong>e vergleichbare Angebotsqualität wird dann erreicht, wenn im Regional bedeutsamen Schienennetz<br />

e<strong>in</strong> möglichst stündlicher Taktverkehr e<strong>in</strong>gerichtet und auch am Wochenende beibehalten<br />

wird.<br />

G 3-17 Die Erreichbarkeit der Tourismusorte und der Vorbehaltsgebiete Tourismus und<br />

Erholung mit dem ÖPNV soll bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dabei sollen die<br />

Interessen und Bedürfnisse der Touristen und Erholungssuchenden berücksichtigt<br />

werden.<br />

Begründung G 3-17<br />

E<strong>in</strong>e Entlastung der Tourismusorte und -gebiete vom Individualverkehr ist vor allem durch den<br />

Ausbau des ÖPNV möglich. Damit soll gleichzeitig die naturnahe Tourismusentwicklung gefördert<br />

und e<strong>in</strong> Beitrag zur Erreichung der bundesdeutschen Klimaschutzziele (Senkung des CO2-<br />

Ausstoßes) geleistet werden. Durch e<strong>in</strong>e Attraktivitätssteigerung der Angebote des öffentlichen<br />

Nahverkehrs <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er zeitlichen und räumlichen Flexibilisierung, <strong>in</strong>sbesondere<br />

an den Wochenenden sowie durch e<strong>in</strong>e bessere Verknüpfung von Bahn- und Busl<strong>in</strong>ien können<br />

die touristisch geprägten Orte nachhaltig gestärkt werden.<br />

3.1.4 Güterverkehr<br />

G 3-18 Der Schienengüterverkehr soll zur Vermeidung von Umweltbelastungen weiter<br />

entwickelt werden. Dazu sollen die im Folgenden ausgewiesenen Güterverkehrsstellen<br />

und potenziellen Güterverladestellen erhalten bzw. vorsorglich gesichert<br />

sowie alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die e<strong>in</strong>e wirtschaftlich tragfähige<br />

Weiterbedienung gewährleisten.<br />

▪ Altenburg<br />

▪ Bad Blankenburg<br />

▪ Bad Köstritz<br />

▪ Blankenste<strong>in</strong><br />

▪ Caaschwitz<br />

▪ Crossen<br />

▪ Ebersdorf-Friesau<br />

▪ Gera<br />

▪ Gößnitz<br />

▪ Greiz-Dölau<br />

▪ Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz<br />

▪ Jena-Göschwitz/Saale<br />

▪ Könitz<br />

▪ Lederhose<br />

▪ Loitsch-Hohenleuben<br />

▪ Meuselwitz<br />

▪ Niederpöllnitz<br />

▪ Rudolstadt<br />

▪ Saalfeld<br />

▪ Triptis<br />

▪ Wünschendorf<br />

Begründung G 3-18<br />

Mit den erfolgten Umstrukturierungsprozessen bei der Industrie und der Bahn wurden die <strong>in</strong> der<br />

Region zahlreich vorhandenen Anschlussbahnen sowie Güterverkehrs- und Umschlagstellen<br />

drastisch reduziert. Der stetig steigende Güterverkehr auf der Straße führt zu steigenden Umweltbelastungen<br />

und zu erhöhten Aufwendungen im Straßennetz. Mit dieser Entwicklung kann<br />

der Ausbau der Straßen<strong>in</strong>frastruktur nicht mithalten. Folgerichtig muss der Güterverkehr über<br />

andere Verkehrsträger abgewickelt werden.<br />

Der Erhalt und die Schaffung leistungsfähiger Schnittstellen, hier <strong>in</strong> Form von Güterverkehrsstellen<br />

bzw. potenziellen Güterverladestellen, liegen deshalb im öffentlichen Interesse. Die dafür<br />

notwendigen Flächen s<strong>in</strong>d zu sichern. Der Erhalt von Güterverkehrsstellen und Zugangspunkten<br />

für Anschlussbahnen, selbst wenn sie gegenwärtig nicht mehr genutzt werden, hält die<br />

Möglichkeit offen, zu e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt unter gegebenenfalls veränderten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

wieder Güter, <strong>in</strong>sbesondere Massengüter und Gefahrgut, auf der Schiene transpor-<br />

43<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


44<br />

tieren zu können. Besondere Bedeutung erlangen Güterverkehrsstellen für den Umschlag großer<br />

Holzmengen <strong>in</strong> Katastrophensituationen (z.B. Sturmschäden oder Nassschneebruch).<br />

G 3-19 Für den Güterverkehr sowie Bedarfs- und Sonderfahrten sollen folgende Schienenverb<strong>in</strong>dungen<br />

<strong>in</strong> ihrer Befahrbarkeit gesichert werden.<br />

▪ Niederpöllnitz – Tanklager Lederhose<br />

▪ Raitzha<strong>in</strong> – Großenste<strong>in</strong><br />

▪ Rothenste<strong>in</strong> – ehemaliges Bundeswehrdepot<br />

Begründung G 3-19<br />

Unter dem Aspekt der Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene s<strong>in</strong>d<br />

die vorhandenen Strecken zu erhalten.<br />

Auf dem Streckenabschnitt Niederpöllnitz – Tanklager Lederhose besteht zu Industrie- und Gewerbegebieten<br />

e<strong>in</strong> Wagenladungsverkehr. Im Abschnitt Raitzha<strong>in</strong> – Großenste<strong>in</strong> ist nach Abschluss<br />

der Sanierungsarbeiten der Wismut GmbH mit der Beendigung des Bahnverkehrs zu<br />

rechnen. Der Erhalt dieser Strecke soll die optimale <strong>in</strong>frastrukturelle Erschließung großflächiger<br />

Industrieansiedlungen <strong>in</strong> diesem Teilraum gewährleisten.<br />

3.1.5 Luftverkehr<br />

Die <strong>in</strong> der Planungsregion vorhandenen Verkehrs- und Sonderlandeplätze haben die Aufgabe,<br />

den Bedarf der allgeme<strong>in</strong>en Luftfahrt abzusichern und die Teilräume, die nicht <strong>in</strong> der Nähe von<br />

Verkehrsflughäfen liegen, für den Geschäfts- und Werksverkehr zu erschließen. Sie dienen<br />

dem Flugsport und touristischen Zwecken.<br />

G 3-20 Der Ausbau und die Entwicklung des überregional bedeutsamen Regionalflughafens<br />

am Standort Altenburg-Nobitz soll <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit der standörtlichen Entwicklung<br />

der Wirtschaft fortgeführt werden. Die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das Verkehrsnetz<br />

soll verbessert werden.<br />

Begründung G 3-20<br />

Der Regionalflughafen Leipzig-Altenburg am Standort Altenburg-Nobitz bietet <strong>in</strong> der Region<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen / Westsachsen <strong>in</strong> Ergänzung des nahe gelegenen Internationalen Flughafens<br />

Leipzig/Halle e<strong>in</strong>en Anschluss an die Europäische Netzebene. Besonders durch se<strong>in</strong>e Nähe zu<br />

den Oberzentren Gera, Chemnitz und Zwickau trägt er zur luftfahrttechnischen Erschließung<br />

und zur Stärkung der Wirtschaftsstandorte der ostthür<strong>in</strong>gischen und südwestsächsischen Regionen<br />

bei. Im Rahmen der Bauleitplanung s<strong>in</strong>d die räumlichen Entwicklungsvoraussetzungen<br />

des Regionalflughafens nachhaltig zu sichern. Die erforderlichen Straßenausbau- und Straßenneubaumaßnahmen<br />

zur verbesserten Erreichbarkeit s<strong>in</strong>d dafür zu sichern. Mit dem Ausbau des<br />

Regionalflughafens soll die direkt angrenzende Entwicklung von Industrie und Gewerbe verknüpft<br />

werden.<br />

Z 3-5 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen Regional bedeutsamen Flugplätze<br />

s<strong>in</strong>d zur schnellen Erreichbarkeit und zur wirtschaftlichen Entwicklung der Planungsregion<br />

zu sichern. Andere raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d ausgeschlossen,<br />

soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ Verkehrslandeplatz Gera-Leumnitz<br />

▪ Verkehrslandeplatz Jena-Schöngle<strong>in</strong>a<br />

▪ Verkehrslandeplatz Rudolstadt-Groschwitz<br />

▪ Sonderlandeplatz Greiz-Obergrochlitz<br />

Begründung Z 3-5<br />

Die <strong>in</strong> der Planungsregion vorhandenen Verkehrs- und Sonderlandeplätze können <strong>in</strong>sbesondere<br />

im Bereich des allgeme<strong>in</strong>en Luftverkehrs e<strong>in</strong>e Ergänzungsfunktion übernehmen sowie die<br />

Teilräume für den Geschäfts- und Werksverkehr erschließen. Grundsätzlich gilt für alle Verkehrslandeplätze,<br />

diese bestmöglich mit dem Netz des öffentlichen Verkehrs zu verb<strong>in</strong>den. In<br />

Gera-Leumnitz soll <strong>in</strong> Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung die Landebahn<br />

verlängert werden. Der Sonderlandeplatz Greiz-Obergrochlitz soll vorrangig für den Luftsport erhalten<br />

werden.<br />

G 3-21 Sonstige Gelände für den Luftverkehr, Aufstiegsgelände für Ballone, Gelände für<br />

den Modellflug sowie weitere Sonderlandeplätze für Ultraleichtflugzeuge sollen<br />

vorzugsweise auf ehemaligen Agrarflugplätzen e<strong>in</strong>gerichtet werden. Der bestehende<br />

Sonderlandeplatz Göpfersdorf und das Segelfluggelände Titschendorf<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


sollen erhalten und bei Bedarf weiter entwickelt werden.<br />

Begründung G 3-21<br />

Die neben den Verkehrs- und Sonderlandeplätzen mögliche E<strong>in</strong>richtung von zusätzlichen Flächen<br />

für den Flugverkehr erweitert und ergänzt das Angebot für den Luftsport. Die Errichtung<br />

dieser Fluggelände erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der<br />

Erfordernisse der Raumordnung, des Städtebaues, des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

sowie des Schutzes vor Fluglärm. Die Errichtung dieser Fluggelände dient dabei der Ausübung<br />

des Luftsportes und der Freizeitgestaltung. Das genehmigte Segelfluggelände Titschendorf<br />

soll für den Luftsport erhalten bleiben.<br />

3.2 Ver- und Entsorgungs<strong>in</strong>frastruktur<br />

3.<strong>2.</strong>1 Energieversorgung<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen Anlagen und Standorte der Energieversorgung bedarfsgerecht<br />

entwickelt werden. Vorrang sollen die Modernisierung, der Ausbau und die Erweiterung<br />

der bestehenden Anlagen haben. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch<br />

soll erhöht werden � LEP, 4.<strong>2.</strong>4 und 4.<strong>2.</strong>6.<br />

G 3-22 E<strong>in</strong>e nachhaltige und zukunftsfähige Sicherung der Energieversorgung <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen soll an den strategischen Zielsetzungen der Versorgungssicherheit,<br />

Wirtschaftlichkeit sowie Umwelt- und Klimaverträglichkeit<br />

ausgerichtet werden. Die Umsetzung soll mit folgenden Maßnahmen flankiert<br />

werden:<br />

▪ Ausbau e<strong>in</strong>es ausgewogenen Energiemix <strong>in</strong>sbesondere durch optimale Ergänzung<br />

der verschiedenen Versorgungssysteme unter Berücksichtigung ihrer<br />

spezifischen Eignung und der regionalen Besonderheiten<br />

▪ Verbesserung der Energieeffizienz <strong>in</strong> der Erzeugung, Verteilung und <strong>in</strong> allen<br />

Anwendungsbereichen<br />

▪ Nutzung der Möglichkeit zur Kraft-Wärme-Kopplung und Stärkung verbrauchernaher<br />

Energieversorgungsstrukturen<br />

▪ Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energien<br />

▪ energiesparende Bauweisen und Siedlungsformen (energieeffiziente <strong>Siedlungsstruktur</strong>en)<br />

▪ Förderung von energiesparenden Verkehrs- und Verkehrsleitsystemen.<br />

Begründung G 3-22<br />

Der Umbau der Energieversorgung zu e<strong>in</strong>er nachhaltigen regionalen Energieversorgung und<br />

Wertschöpfung bedarf der zunehmenden Koord<strong>in</strong>ation und Steuerung auf regionaler Ebene.<br />

Die Energieversorgung ist für die räumliche Entwicklung und das wirtschaftliche Wachstum <strong>in</strong><br />

der Planungsregion von immenser Bedeutung. Dabei besteht auch <strong>in</strong> Zukunft die Aufgabe, die<br />

Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen zu gewährleisten, um so die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Wirtschaft, die Ansiedlung neuer Betriebe und die Versorgung der Bevölkerung zu<br />

sichern. Durch e<strong>in</strong>e schrittweise Modernisierung der Energieversorgung soll <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e<br />

drastische Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase erfolgen. Im Integrierten Energie- und<br />

Klimaprogramm der Bundesregierung s<strong>in</strong>d die energie- und klimapolitischen Ziele festgeschrieben.<br />

So wurde unter anderem beschlossen, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien an der<br />

Stromerzeugung auf 25 bis 30 %, den Anteil an der Wärmeversorgung auf 14 % und den Anteil<br />

der Biokraftstoffe auf 17 % (energetisch) zu erhöhen sowie den Anteil der Stromproduktion aus<br />

Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % zu verdoppeln. Zur Umsetzung dieser anspruchsvollen Ziele <strong>in</strong><br />

der Planungsregion sollen <strong>in</strong>sbesondere der sparsame Umgang mit fossilen Energieträgern, die<br />

Effizienzsteigerung und der verstärkte E<strong>in</strong>satz erneuerbarer Energien wie Sonne, Wasser,<br />

W<strong>in</strong>d, Biomasse und Erdwärme beitragen. Grundlage dafür bildet das im Auftrag der <strong>Regionale</strong>n<br />

Planungsgeme<strong>in</strong>schaft vom Institut für Geographie der Friedrich-Schiller-Universität Jena<br />

erarbeitete Integrierte <strong>Regionale</strong> Energiekonzept Ostthür<strong>in</strong>gen, welches kont<strong>in</strong>uierlich weiterentwickelt<br />

wird. Durch das regionale Energiekonzept sollen Strategien für e<strong>in</strong>e zukunftsfähige<br />

regionale Energieversorgung entwickelt werden, die e<strong>in</strong>erseits auf e<strong>in</strong>e Steigerung der Energieeffizienz<br />

und andererseits auf den Ausbau der regionalen Nutzung der erneuerbaren Energien<br />

abzielt. Der Stand des Ausbaues erneuerbarer Energien <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen weist <strong>in</strong>sbesondere bei<br />

Bioenergie, aber auch bei der W<strong>in</strong>dkraft hohe Raten pro E<strong>in</strong>wohner auf. Dagegen s<strong>in</strong>d Geother-<br />

45<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


46<br />

mie, Photovoltaik und Solarwärme bislang noch relativ wenig genutzt.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs liegt der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung deutlich zu niedrig.<br />

Die Potenziale für den weiteren Ausbau <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d vor allem <strong>in</strong> der Bioenergie als<br />

Kraft-Wärme-Kopplung, <strong>in</strong> der Photovoltaik und <strong>in</strong> der gebäudebezogenen Nutzung von Solar-<br />

oder Geothermie zu sehen.<br />

Zunehmende Bedeutung für e<strong>in</strong>e nachhaltige Energieversorgung haben die Gesichtspunkte der<br />

Ressourcenschonung und des Natur- und Umweltschutzes. Hier müssen die Anstrengungen<br />

verstärkt werden, den Verbrauch fossiler Energieträger durch den E<strong>in</strong>satz von Energieeffizienztechnologien<br />

und erneuerbaren Energien zu senken. Neben dem vermehrten E<strong>in</strong>satz umweltfreundlicher<br />

Energiearten ist e<strong>in</strong> vielfältiges Angebot aus Gas, Strom, Fernwärme und Nahwärme<br />

zur Erhöhung des Wirkungsgrades notwendig. Ebenso soll der komb<strong>in</strong>ierte E<strong>in</strong>satz von<br />

Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) <strong>in</strong>sbesondere bei hoher Verbraucherdichte<br />

weiter ausgebaut werden, um die Umweltbelastungen durch Abwärme und<br />

Schadstoffe zu reduzieren und Effizienzverbesserungen zu erreichen. E<strong>in</strong>e der wichtigsten<br />

Maßnahmen ist die Energiee<strong>in</strong>sparung <strong>in</strong> allen Bereichen. Raumplanerisch relevant ist dabei<br />

<strong>in</strong>sbesondere die Reduzierung von Wärmeverlusten an Gebäuden.<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen wird ihrerseits weitere Schritte zur Vertiefung<br />

e<strong>in</strong>es Integrierten <strong>Regionale</strong>n Energiekonzeptes leisten. Für die Nutzung der W<strong>in</strong>denergie<br />

liegt <strong>in</strong> � 3.<strong>2.</strong>2 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie e<strong>in</strong> schlüssiges räumliches Gesamtkonzept vor.<br />

G 3-23 Das Netz der Transport- und Leitungstrassen soll zur Erhöhung der Versorgungssicherheit<br />

bedarfsgerecht ausgebaut werden. Bei künftigen Trassierungen<br />

von Stromleitungen soll auf e<strong>in</strong>e landschaftsgerechte Führung unter Schonung<br />

von Waldflächen h<strong>in</strong>gewirkt werden. Sie sollen vorrangig mit bestehenden l<strong>in</strong>earen<br />

Infrastrukturelementen bzw. als Mehrfachleitungen gebündelt werden. In Gebieten<br />

mit hoher Siedlungsdichte sowie <strong>in</strong> besonders schutzbedürftigen Bereichen<br />

sollen neue Hochspannungsleitungen als Kabeltrasse verlegt werden. Beim<br />

Ausbau des Netzes der Transport- und Leitungstrassen soll <strong>in</strong>sbesondere der<br />

Bedarf durch den Ausbau e<strong>in</strong>es effektiven Mix von erneuerbaren Energien berücksichtigt<br />

werden.<br />

Folgende Vorhaben der Elektroenergieversorgung mit überwiegend regionaler<br />

Bedeutung sollen <strong>in</strong> der Planungsregion errichtet bzw. erweitert werden:<br />

▪ 110-kV-Leitung Greiz – Gommla<br />

▪ 110-kV-Leitung Gommla – Berga<br />

▪ 110-kV-Leitung Jena – Stadtroda<br />

▪ 110-kV-Leitung Stadtroda – Hermsdorf<br />

▪ 110-kV-Leitung Frössen – Raila<br />

▪ 110-kV-Leitung Auma – Neustadt<br />

▪ 110-kV-Leitung Pößneck – Neustadt.<br />

Begründung G 3-23<br />

Der weitere bedarfsgerechte Ausbau der leitungsgebundenen Trassen ist grundsätzlich s<strong>in</strong>nvoll.<br />

Jedoch ist neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten <strong>in</strong>sbesondere die M<strong>in</strong>imierung der<br />

E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Landschaftsbild, den Naturschutz sowie <strong>in</strong> andere schützenswerte Gebiete zu<br />

berücksichtigen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme von Wald, hierbei <strong>in</strong>sbesondere von<br />

Waldflächen mit herausragender Bedeutung für Umweltfunktionen. Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

ist geprägt durch e<strong>in</strong>e hohe Siedlungsdichte und e<strong>in</strong>e wertvolle Kulturlandschaft. Es sollte<br />

deshalb immer geprüft werden, neue Leitungen auf bestehenden Trassen zu bündeln bzw.<br />

e<strong>in</strong>e Parallelführung zu l<strong>in</strong>earen Infrastrukturelementen vorzunehmen, um nicht an die Grenzen<br />

der Raumverträglichkeit zu stoßen. Für landschaftlich sensible Räume, dicht besiedelte Gebiete<br />

und zum vorsorgenden Schutz vor Naturgefahren als Folge des Klimawandels sollen die Möglichkeiten<br />

der Verkabelung genutzt werden. Der weitere bedarfsgerechte Ausbau der leitungsgebundenen<br />

Trassen ist auch auf die sich verändernden Belange e<strong>in</strong>es zunehmend dezentral<br />

ausgerichteten Energieversorgungssystemes mit e<strong>in</strong>em sich erhöhenden Anteil aus den diversen<br />

erneuerbaren Energien auszurichten. Durch die den nationalen Klimaschutzzielen folgende<br />

Ausbaustrategie der Kraft-Wärme-Kopplung kommt es zu e<strong>in</strong>er Zunahme kle<strong>in</strong>erer E<strong>in</strong>speiser <strong>in</strong><br />

die Strom- und Wärmenetze. Zudem liefern Solar- und W<strong>in</strong>denergieanlagen zunehmend Strom<br />

<strong>in</strong> die Netze. Diese Entwicklungen verursachen tendenziell e<strong>in</strong>e Dezentralisierung der Stromversorgung,<br />

auf die auch die Netz<strong>in</strong>frastruktur verstärkt ausgerichtet werden muss. Der Ausbau<br />

des regionalen 110-kV-Netzes dient im Wesentlichen der Verbesserung der Versorgungsbed<strong>in</strong>gungen<br />

sowie der Energiebereitstellung für regionale Lastschwerpunkte. Mit dem langfristig ge-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


planten Netzausbau werden Voraussetzungen für die E<strong>in</strong>speisung <strong>in</strong> die vorhandenen bzw. neu<br />

zu errichtenden Umspannwerke sowie R<strong>in</strong>gschlüsse zwischen den Umspannwerken geschaffen.<br />

Im Mittelspannungsbereich besteht das Ziel <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>heitlichung der Betriebsspannung<br />

auf 20 kV. Dabei wird sich der Anteil erdverlegter Leitungen weiter erhöhen, nicht zuletzt als<br />

Kompensation für E<strong>in</strong>griffe im Zuge des Neubaues von Hochspannungsleitungen.<br />

G 3-24 Im überregionalen Gasversorgungsnetz soll für e<strong>in</strong>e weitere Kapazitätserhöhung<br />

die Errichtung e<strong>in</strong>er zusätzlichen Hochdruckleitung weitestgehend parallel zu<br />

bestehenden Leitungssystemen ermöglicht werden. Das regionale Gasversorgungsnetz<br />

soll weiter rekonstruiert, ergänzt und die Versorgungssicherheit erhöht<br />

werden. Der zunehmende Bedarf an E<strong>in</strong>speisekapazitäten von aufbereitetem<br />

Gas aus Biogasanlagen soll beim weiteren Ausbau des Gasversorgungsnetzes<br />

berücksichtigt werden.<br />

Begründung G 3-24<br />

Der umweltfreundliche Energieträger Erdgas besitzt für Heizzwecke, für die Energieerzeugung<br />

sowie als Prozessenergie <strong>in</strong> bestimmten Branchen der Industrie e<strong>in</strong>e große und auch weiterh<strong>in</strong><br />

zunehmende Bedeutung. Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen verfügt bereits über e<strong>in</strong> umfangreiches<br />

Netz der Gasversorgung, durch welches alle Oberzentren sowie der überwiegende Teil<br />

der Mittel- und Grundzentren an die Gasversorgung angeschlossen s<strong>in</strong>d. Dennoch ist es erforderlich,<br />

das überregionale, regionale und örtliche Netz weiter bedarfsgerecht auszubauen, um<br />

e<strong>in</strong>erseits bisher nicht oder nicht ausreichend versorgte Teilräume zu erschließen und andererseits<br />

durch verschiedene Anbieter die Möglichkeit e<strong>in</strong>er kostengünstigen Energieversorgung zu<br />

schaffen. Die Nutzung von Biogas erfolgt derzeit meist an der Quelle der Erzeugung, d.h. vielfach<br />

<strong>in</strong> den landwirtschaftlichen Betrieben. Allerd<strong>in</strong>gs liegt dort <strong>in</strong> der Regel e<strong>in</strong> nicht ausreichender<br />

Wärmebedarf vor, so dass es zu ke<strong>in</strong>er effektiven Nutzung des Energieträgers Biomasse<br />

kommt. Dagegen kann der Wirkungsgrad von Biogasanlagen deutlich erhöht werden,<br />

wenn das Gas nach e<strong>in</strong>em Aufbereitungsprozess <strong>in</strong> das Erdgasnetz e<strong>in</strong>gespeist wird und somit<br />

als Energieträger am Bedarfsort <strong>in</strong> Form von Kraft-Wärme-Kopplung mit hohem Wirkungsgrad<br />

genutzt wird. Diese Strategie folgt den auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen (Gasnetzzugang<br />

für Biogas, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung).<br />

G 3-25 Die umweltschonende und kostengünstige Fernwärmeversorgung soll <strong>in</strong> den Gebieten<br />

mit hoher Siedlungsdichte bzw. ausreichender Wärmelastdichte erhalten<br />

sowie durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und den E<strong>in</strong>satz erneuerbarer<br />

Energien auch <strong>in</strong> weniger dichte Versorgungsgebiete ausgedehnt werden.<br />

Begründung G 3-25<br />

Im Zusammenhang mit der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung kommt dem Ausbau von Wärmeverteilnetzen<br />

(Fern- und Nahwärme) große Bedeutung zu. Entscheidend s<strong>in</strong>d deshalb Maßnahmen<br />

zur Effizienzsteigerung, denn nur niedrige Wärmeverteilungskosten ermöglichen die<br />

Erschließung weniger dichter Versorgungsgebiete (Ausdehnung <strong>in</strong> die Fläche) und hier kann<br />

bzw. wird die Zukunft der zentralen Wärmeversorgung liegen. Neuartige Konzepte, Netze und<br />

Technologien sollen den weiteren Ausbau zu e<strong>in</strong>er energieeffizienten Fernwärmeversorgung <strong>in</strong><br />

der Planungsregion unterstützen.<br />

G 3-26 Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

durch den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>er ausgewogenen Mischung der verschiedenen erneuerbaren<br />

Energieformen erfolgen. Auf der Grundlage des Integrierten <strong>Regionale</strong>n<br />

Energiekonzeptes sollen dabei die teilräumlichen Potenziale effizient ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Begründung G 3-26<br />

Die <strong>in</strong>ternationalen, europäischen und nationalen Bemühungen um den Klimaschutz haben umfangreiche<br />

gesetzliche Regelungen hervorgebracht, die Handeln <strong>in</strong>sbesondere auch auf regionaler<br />

Ebene erfordern. In der Planungsregion werden zahlreiche, teils langfristig wirksame Weichen<br />

h<strong>in</strong>sichtlich Energieverbrauch und -systemen – unter besonderer Berücksichtigung aller<br />

relevanten erneuerbaren Energien – gestellt, z.B. durch die Energieversorgungsunternehmen<br />

und die Kommunen. Gleichzeitig verlangen die deutlichen Änderungen der Kosten und der Versorgungssicherheit<br />

bei fossilen Energieträgern e<strong>in</strong>e Berücksichtigung <strong>in</strong> diesen Entscheidungsprozessen.<br />

Mit dieser komplexen Ausgangssituation konfrontiert, ist die Regionalplanung auch <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

herausgefordert, raumplanerische Weichen für die Energieversorgung der Zukunft zu stellen.<br />

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz, der Kostenentwicklung<br />

bei fossilen Energiesystemen sowie des Ausbaues erneuerbarer Energien müssen hier<br />

47<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


48<br />

umfassende, <strong>in</strong>tegrierte, also das gesamte Energiesystem und die sozioökonomische Entwicklung<br />

berücksichtigende Aussagen zur zukünftigen Entwicklung getroffen werden. Dabei muss<br />

e<strong>in</strong>er der Schwerpunkte auf dem, <strong>in</strong> der nationalen Klimaschutzpolitik klar formulierten Ziel des<br />

Ausbaues e<strong>in</strong>es effizienten Mix von erneuerbaren Energien liegen. Denn die Nutzung der erneuerbaren<br />

Energien ist der wichtigste Weg zur Erreichung der Reduktionsziele für klimaschädliche<br />

Treibhausgase. Aus diesen gesetzlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ergibt sich also aktuell die<br />

Notwendigkeit, neben der Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie auch regionalplanerisch<br />

bedeutsame Aussagen über die anderen erneuerbaren Energien zu treffen. Dem trägt der<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen Rechnung, <strong>in</strong> dem er <strong>in</strong> � 3.<strong>2.</strong>1 Energieversorgung dem Ausbau der<br />

erneuerbaren Energien e<strong>in</strong> besonderes Schwergewicht beimisst und <strong>in</strong> � 3.<strong>2.</strong>2 Vorranggebiete<br />

W<strong>in</strong>denergie auf die spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Privilegierung der Nutzung der<br />

W<strong>in</strong>denergie im Außenbereich gesondert e<strong>in</strong>geht.<br />

Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen wird perspektivisch an der Erarbeitung e<strong>in</strong>es<br />

Integrierten <strong>Regionale</strong>n Energiekonzeptes unter umfassender Betrachtung aller Arten erneuerbarer<br />

Energien festhalten. Erste Untersuchungen der Arbeitsgruppe Regionalklima und<br />

Nachhaltigkeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena aus den Jahren 2008/2009 und zu Beg<strong>in</strong>n<br />

des Jahres 2010 liegen hierzu vor. Als Fazit dieser Untersuchungen kann davon ausgegangen<br />

werden, dass bis zum Jahr 2050 der Anteil erneuerbarer Energien an der pro E<strong>in</strong>wohner<br />

<strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen verbrauchten Endenergie bis zu 50 % bei voller Ausschöpfung der ermittelten<br />

Potenziale betragen könnte und sogar bis zu 65 % bei Komb<strong>in</strong>ation mit e<strong>in</strong>er Energiee<strong>in</strong>sparung<br />

von e<strong>in</strong>em Fünftel des heutigen Verbrauches. Bis zum Jahr 2020 können bei realistischer<br />

Nutzung von etwa 20 % des Potenziales e<strong>in</strong> Anteil der erneuerbaren Energien an der pro<br />

E<strong>in</strong>wohner <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen verbrauchten Endenergie bis zu 26 % und unter Berücksichtigung<br />

von Energiee<strong>in</strong>sparmaßnahmen sogar ca. 32 % erreicht werden. Die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

macht diese wissenschaftlich begründete Orientierung zur Arbeitsgrundlage und<br />

Handlungsmaxime. Mit dem Integrierten <strong>Regionale</strong>n Energiekonzept werden dazu weitere vertiefte<br />

Arbeitsschritte vollzogen.<br />

G 3-27 Beim weiteren Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

soll der räumlich nachhaltigen Biogas- und Biomasseproduktion und deren<br />

effizienter Nutzung e<strong>in</strong>e herausragende Bedeutung zukommen. Dabei sollen die<br />

agrarstrukturellen Voraussetzungen und Potenziale des Altenburger Landes und<br />

der nördlichen Teile des Saale-Holzland-Kreises verstärkt genutzt werden. In den<br />

Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, dem südlichen Teil des Saale-Holzland-Kreises<br />

und dem Saale-Orla-Kreis sowie im Landkreis Greiz sollen die Potenziale der<br />

energetischen Waldnutzung weiter ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-27<br />

Die Bioenergie ist e<strong>in</strong>es der Schlüsselthemen im Klima- und Umweltschutz, bei der Ressourcenschonung<br />

und als E<strong>in</strong>kommensalternative im Agrarsektor. Im Vergleich zu anderen Energieträgern<br />

bietet Biomasse vielfältige Vorzüge. So ist es möglich, diese als feste, flüssige und gasförmige<br />

Energieträger zur Verfügung zu stellen. Folglich können mit Biomasse im Gegensatz zu<br />

anderen erneuerbaren Energien alle Energieformen (Wärme, Strom und Kraftstoffe) ersetzt<br />

werden. E<strong>in</strong> großer Vorteil der Biomasse sowie der daraus erzeugten Energieträger ist außerdem,<br />

dass aufgrund ihrer guten Lagerfähigkeit Energie zeitlich und räumlich flexibel bereitgestellt<br />

werden kann. Mit Blick auf den voranschreitenden Klimawandel stellt gerade die Nutzung<br />

der Bioenergie e<strong>in</strong>e wirksame und notwendige Möglichkeit dar. Im Vergleich zu den heute noch<br />

dom<strong>in</strong>ierenden fossilen Energieträgern sprechen neben ökologischen zunehmend auch wirtschaftliche<br />

Vorteile für ihre verstärkte Anwendung. Wie die erstellte Studie „Modelluntersuchungen<br />

zur Nutzung der erneuerbaren Energien <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen“ (Gude 2008)<br />

gezeigt hat, beträgt der Anteil der Bioenergie am Bestand der erneuerbaren Energien <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ca. 90 % (ca. 3.250 GWh). Bioenergie stellt damit das Fundament<br />

im Bereich erneuerbarer Energien dar. Auf die E<strong>in</strong>wohner bezogen ist Ostthür<strong>in</strong>gen damit im<br />

Thür<strong>in</strong>gen- und Bundesvergleich exzellent aufgestellt (ca. 4.500 kWh / E<strong>in</strong>wohner zu <strong>2.</strong>240<br />

bzw. 1.150 kWh / E<strong>in</strong>wohner). Die o.g. Studie weist die Potenziale der Bioenergie für die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Landkreise aus. Grundsätzlich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen Landkreisen Steigerungen der Nutzung möglich,<br />

jedoch <strong>in</strong> sehr unterschiedlichem Maße. Ger<strong>in</strong>gere Steigerungsraten ergeben sich dort, wo<br />

die nutzbaren Flächen für Biomasse-Produktion ger<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d oder bereits e<strong>in</strong> hoher Ausbaugrad<br />

gegeben ist. Es wird jedoch e<strong>in</strong>geschätzt, dass nahezu alle Landkreise zusätzliche Potenziale<br />

von 400 bis 700 GWh aufweisen. Bei der energetischen Waldnutzung ergeben sich noch<br />

Potenziale <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Holzland-Kreis und<br />

Greiz, also den Kreisen mit hohem Waldanteil. Nach den berechneten Daten trifft dies auch für<br />

den Saale-Orla-Kreis zu. Signifikantes Potenzial birgt die stärkere E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Privatwäl-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


dern <strong>in</strong> die energetische Holzverwertung.<br />

E<strong>in</strong>e deutlich ausbaufähige energetische Nutzung landwirtschaftlicher Produkte aufgrund e<strong>in</strong>es<br />

hohen Anteiles landwirtschaftlicher Flächen ist <strong>in</strong> der gesamten Planungsregion außer <strong>in</strong> der<br />

kreisfreien Stadt Jena und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gegeben. Insbesondere das Altenburger<br />

Land fällt hier durch e<strong>in</strong>en hohen Wert auf, da bislang nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang e<strong>in</strong>e<br />

energetische Nutzung stattf<strong>in</strong>det. Positiv wirkt sich die durch landwirtschaftliche Großbetriebe<br />

gut geeignete Agrarstruktur aus. Zudem ist <strong>in</strong> allen Landkreisen die energetische Nutzung von<br />

Wirtschaftsdünger markant ausbaufähig, da weit verbreitet Tierproduktion <strong>in</strong> größerem Umfang<br />

betrieben wird.<br />

Sowohl die Bioenergie-Region Altenburger Land als auch die Bioenergie-Region Jena-Saale-<br />

Holzland und die Bioenergie-Region Thür<strong>in</strong>ger Vogtland beteiligten sich am Bundeswettbewerb<br />

der Bioenergie-Regionen. Die beiden letztgenannten gehören zu den 25 Siegern des Wettbewerbes.<br />

Damit bestehen für die Planungsregion sehr gute Voraussetzungen, nachhaltige Bioenergiestrukturen<br />

zu schaffen. Es werden weitere Kompetenzen auf regionaler Ebene frei gesetzt<br />

und funktionierende Netzwerke geschaffen.<br />

G 3-28 Bei der Energiegew<strong>in</strong>nung aus Biomasse sollen besonders regionale Wertschöpfungsketten<br />

vom Anbau der Biomasse bis zum Verbraucher gestärkt werden.<br />

Begründung G 3-28<br />

Der Grundsatz dient der Umsetzung der Bioenergiekonzepte <strong>in</strong> den Landkreisen, die im Rahmen<br />

der Tätigkeit der regionalen Arbeitsgruppen im LEADER-Prozess mit den regionalen Akteuren<br />

entwickelt wurden. Die Schaffung von Biogasanlagen mit weiträumigen Transporten von<br />

bioenergetischen Massen aus anderen Planungsregionen Deutschlands ist planerisch nicht beabsichtigt.<br />

Das bedeutet, dass Bioenergieanlagen aus dem jeweils nahen Umfeld <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Planungsregion sicher versorgt werden können, ohne dass die Nahrungs- und Futtermittelproduktion<br />

ernsthaft bee<strong>in</strong>trächtigt wird. Bei den Flächenpotenzialen für die Erzeugung von Bioenergie<br />

ist auf der Biomassepotenzialbewertung des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen (2010) und dem Integrierten<br />

<strong>Regionale</strong>n Energiekonzept Ostthür<strong>in</strong>gen (2008 und Fortschreibungen) aufzubauen.<br />

Die Forderung nach räumlicher Nähe von Rohstoff, Verarbeitung und Verbrauch gründet sich<br />

auf verschiedene Überlegungen. Durch die Nähe der Erzeugungsflächen der Biomasse zu verarbeitenden<br />

E<strong>in</strong>richtungen (Biomasse- und Biogasanlagen) wird zum e<strong>in</strong>en der Biomasse-Import<br />

aus anderen Regionen e<strong>in</strong>geschränkt. Dies hat durch die Verm<strong>in</strong>derung von Fahrwegen<br />

und damit Emissionen positive Effekte auf die Treibhausgasbilanz. Zum anderen wird hierdurch<br />

die Entwicklung h<strong>in</strong> zur Verr<strong>in</strong>gerung der Energieimporte der jeweiligen Region verbessert. Nur<br />

bei e<strong>in</strong>er nachhaltigen Energiewirtschaft auf Basis heimischer erneuerbarer Energien verschiebt<br />

sich die Wertschöpfung <strong>in</strong> die Planungsregion. Die Nähe von Energieproduzenten und -verbrauchern<br />

begründet sich durch die Möglichkeiten der optimierten Nutzung von Prozess- und Restwärme<br />

mittels Kraft-Wärme-Kopplung und führt zu e<strong>in</strong>er Effizienzsteigerung. Dabei haben sich<br />

Blockheizkraftwerke als besonders geeignet erwiesen, können durch die ortsnahe Nutzung der<br />

Abwärme doch 80 bis 90 % der e<strong>in</strong>gesetzten Primärenergie genutzt werden. Besonders der<br />

wärmegeführte Betrieb e<strong>in</strong>es Blockheizkraftwerkes (dessen Leistungsabgabe richtet sich nach<br />

dem lokalen Wärmebedarf) mit der E<strong>in</strong>speisung nicht gebrauchten Stromes <strong>in</strong> das öffentliche<br />

Netz gegen Vergütung, entspricht e<strong>in</strong>er zugleich wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Praxis.<br />

G 3-29 Der Betrieb, die Sanierung und Reaktivierung von Wasserkraftanlagen <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

soll so erfolgen, dass e<strong>in</strong>e Leistungssteigerung mit der Verbesserung<br />

der gewässerökologischen Situation verbunden wird. Dabei soll der ökologische<br />

notwendige M<strong>in</strong>destwasserabfluss sichergestellt werden.<br />

Begründung G 3-29<br />

Wasserkraftwerke bedürfen konkreter Standortausweisungen, da sie aufgrund ihrer Größe, der<br />

Standortanforderungen, aber auch wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt nicht überall errichtet<br />

werden können. Sie s<strong>in</strong>d wie W<strong>in</strong>dkraftanlagen privilegierte Vorhaben im Außenbereich<br />

und grundsätzlich raumbedeutsame Vorhaben. Zu den Auswirkungen auf die Umwelt gehört vor<br />

allem, dass sie die Strömung und Fließgeschw<strong>in</strong>digkeit sowie den natürlichen Lauf und den<br />

Wasserstand bee<strong>in</strong>flussen. Dadurch kann es zu schwerwiegenden Folgen für das Ökosystem<br />

und die Gewässergüte kommen, was e<strong>in</strong>e Gefahr für Flora und Fauna darstellt. Trotz der relativ<br />

ger<strong>in</strong>gen Gesamtenergieleistung (ca. 85 GWh) im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien<br />

spielt jedoch die Wasserkraft aufgrund der zuverlässigen und beständigen grundlastfähigen<br />

Stromerzeugung e<strong>in</strong>e wichtige Rolle bei der Energieversorgung <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen. Der hohe Wirkungsgrad<br />

(ca. 90 %) und die lange Lebensdauer der Anlagen s<strong>in</strong>d hierbei ebenfalls von wesentlicher<br />

Bedeutung. Die Erweiterungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d realistisch betrachtet jedoch relativ<br />

49<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


50<br />

ger<strong>in</strong>g und es kann davon ausgegangen werden, dass <strong>in</strong> den nächsten Jahren nur ger<strong>in</strong>ge Zunahmen<br />

von Wasserkraftanlagen zu erwarten s<strong>in</strong>d. Um möglichst wenig nachteilige ökologische<br />

Veränderungen <strong>in</strong>nerhalb der Flusssysteme herbeizuführen, sollen (wenn möglich) die bereits<br />

vorhandenen Wasserkraftanlagen durch moderne und leistungsfähigere bzw. effizientere Anlagen<br />

ersetzt werden. Diese Modernisierung erfolgt <strong>in</strong> der Regel durch den E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>er neuen<br />

Turb<strong>in</strong>e mit höherer Effizienz <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er elektronischen Steuerung und Regelung.<br />

Durch dieses Repower<strong>in</strong>g wird der Wirkungsgrad der Anlage erhöht, ohne die Ökologie der<br />

Fließgewässer nachteilig zu verändern. Gleichzeitig kann e<strong>in</strong>e Modernisierung von bestehenden<br />

Anlagen dazu benutzt werden, um Fehler aus der Vergangenheit zu beheben, das heißt<br />

trotz energietechnischer Nutzung können flussbauliche Anlagen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en möglichst naturnahen<br />

Zustand zurückversetzt werden.<br />

Übersicht der <strong>in</strong> der Planungsregion vorhandenen Wasserkraftanlagen<br />

Standort<br />

Flussgebiet Saale<br />

In<br />

Betrieb<br />

Außer<br />

Betrieb<br />

Installierte<br />

elektrische Leistung<br />

Pumpspeicherwerk Bleiloch � 80,0 MW<br />

Pumpspeicherwerk Hohenwarte I � 62,7 MW<br />

Pumpspeicherwerk Hohenwarte II � 320 MW<br />

Laufwasserkraftwerk Burgkhammer � 2,20 MW<br />

Wasserkraftwerk Wisenta / Walsburg � 3,76 MW<br />

Eßbach (Mühle Walsburg) � 250 kW<br />

Ziegenrück (Verpackungswerk) � ca. 285 kW<br />

Ziegenrück (Wasserkraftmuseum) � 80 kW<br />

Laufwasserkraftwerk Hohenwarte � 2,75 MW<br />

Laufwasserkraftwerk Eichicht � 100 kW<br />

Eichicht (E-Werk) � 60 kW<br />

Reschwitz � 310 kW<br />

Saalfeld Obernitz / Neumühle � ca. 280 kW<br />

Rudolstadt / Schwarza (Mühle Nestler) � 71 kW<br />

Talsperre Leibis / Lichte � 758 kW<br />

Rudolstadt / Unterpreilipp � 850 kW<br />

Uhlstädt � 580 kW<br />

Schöps / Jägersdorf � 270 kW<br />

Jena/Burgau (ehemaliges Zeisskraftwerk) � 880 kW<br />

Jena (Rasenmühlenwehr) � 500 kW<br />

Jena (Paradieswehr) � 500 kW<br />

Mühltal � 12,5 kW<br />

Porstendorf � ca. 600 kW<br />

Dorndorf/Saale � 560 kW<br />

Döbritschen � 280 kW<br />

Camburg (Mühlenwerke) � ca. 350 kW<br />

Möschlitz (Mühle) � 20 kW<br />

Grochwitz (Stöckigtsmühle) � 32,5 kW<br />

Sparnberg (Anlage Wilfert) � 15,0 kW<br />

Görkwitz (Hohenofenmühle) � 20,0 kW<br />

Wurzbach (Bärenmühle) � 15 kW<br />

Schaderthal (Sägewerk Wiefel) � 19 kW<br />

Mellenbach � 200 kW<br />

Lausnitz (Papiermühle) � 11 kW<br />

Weltwitz (Mühle) � 10 kW<br />

Pößneck / Schwe<strong>in</strong>itz (Mühle Öffner) � ca. 18,5 kW<br />

Freienorla (Mühle Demuth) � ca. 11 kW<br />

Gumperda (Mühle) � 5 kW<br />

Geisenha<strong>in</strong> (Fa. Ulrich Müller) � ca. 12 kW<br />

Stadtroda (Hammermühle) � 25 kW<br />

Ha<strong>in</strong>bücht (Mühle) � ca. 10 kW<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Standort<br />

Flussgebiet Weiße Elster<br />

In<br />

Betrieb<br />

Außer<br />

Betrieb<br />

51<br />

Installierte<br />

elektrische Leistung<br />

Greiz-Dölau � 250 kW<br />

Neumühle (Lehnamühle) � 250 kW<br />

Neumühle (Mühle Sterner) � ca. 70 kW<br />

Rüßdorf (Matzner Kraftwerke) � ca. 490 kW<br />

Altgernsdorf (Eulamühle) � 25 kW<br />

Berga (Herrenmühle) � ca. 230 kW<br />

Berga (Angermühle) � 200 kW<br />

Clodra � ca. 10 kW<br />

Wünschendorf (Mühle Scharf) � 50 kW<br />

Wünschendorf (Mühle Schulze) � ca. 70 kW<br />

Gera (Vogtlandstr.) � 420 kW<br />

Bad Köstritz (Mühle) � ca. 217 kW<br />

Hartmannsdorf (Mühle) � ca. 19,5 kW<br />

Weida (Mühle) � ca. 18 kW<br />

Flussgebiet Pleiße<br />

Bornsha<strong>in</strong> � 30 kW<br />

Gardschütz (Mühlenwerke) � 45 kW<br />

Treben (Mühle) � 25 kW<br />

Münsa � 50 kW<br />

G 3-30 Die Nutzung oberflächennaher Geothermie soll grundsätzlich <strong>in</strong> der gesamten<br />

Planungsregion weiter ausgebaut werden. Bei der Neuausweisung bzw. Umplanung<br />

von zusammenhängenden Siedlungsgebieten soll frühzeitig geprüft werden,<br />

ob die Bauflächen für e<strong>in</strong>e geothermische Nutzung geeignet s<strong>in</strong>d. Insbesondere<br />

<strong>in</strong> den Räumen des Ostthür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges, des Vogtlandes und des<br />

östlichen Teiles des Altenburger Landes, die im S<strong>in</strong>ne des Grundwasserschutzes<br />

günstige hydrogeologische Verhältnisse aufweisen, soll auf die Nutzung tiefer<br />

Geothermie h<strong>in</strong>gewirkt werden.<br />

Begründung G 3-30<br />

Oberflächennahe Geothermie kann <strong>in</strong> s<strong>in</strong>nvollem Mix mit anderen Energieträgern zum Beheizen,<br />

aber auch zur Kühlung von Gebäuden sowie für Prozesswärme (und -kälte) e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Sie zeichnet sich aus durch e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gen Flächenverbrauch und ist dezentral e<strong>in</strong>setzbar.<br />

Geothermie ist e<strong>in</strong>e nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Reserve und steht<br />

ganzjährig bedarfsgerecht zur Verfügung. Vor allem <strong>in</strong> den südlichen und südöstlichen Bereichen<br />

der Planungsregion besteht auf Grund der hier anstehenden meist mächtigen, homogenen<br />

paläozoischen Geste<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e hohe Eignung für den E<strong>in</strong>satz von Wärmepumpen (im S<strong>in</strong>ne<br />

des Grundwasserschutzes), da hier das Konfliktpotenzial zwischen Erdwärmenutzung und Aspekten<br />

des Grundwasserschutzes meist ger<strong>in</strong>g ist. Entsprechende Tr<strong>in</strong>k- und Heilwasserschutzgebiete<br />

s<strong>in</strong>d zu beachten. Die ländliche Struktur mit Mittel- und Grundzentren spricht ebenfalls<br />

für den E<strong>in</strong>satz dieser Heizungsart. Der E<strong>in</strong>satz von Grundwasserwärmepumpen setzt <strong>in</strong> jedem<br />

Fall e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung voraus, die bei der Unteren Wasserbehörde e<strong>in</strong>zureichen<br />

ist. In allen anderen Gebieten der Planungsregion mit vor allem mesozoischen Geste<strong>in</strong>en<br />

ist die Nutzung von Erdwärme ebenfalls grundsätzlich möglich. In e<strong>in</strong>er thematischen Übersichtskarte<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie (veröffentlicht unter www.tlugjena.de)<br />

wird die Thür<strong>in</strong>ger Landesfläche h<strong>in</strong>sichtlich ihrer hydrogeologischen und wasserwirtschaftlichen<br />

Standorteignung für Anlagen zur Gew<strong>in</strong>nung von Erdwärme abgebildet. Bei Vorhaben<br />

<strong>in</strong> wasserwirtschaftlich ungünstigen oder im S<strong>in</strong>ne des Grundwasserschutzes hydrogeologisch<br />

ungünstigen Gebieten können die Unteren Wasserbehörden e<strong>in</strong>e Verfahrensbeteiligung<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie empfehlen. Diese prüft gegebenenfalls<br />

das Vorhaben h<strong>in</strong>sichtlich der konkreten hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Bohrung<br />

und gibt ihre fachliche Stellungnahme ab. Die Entscheidung über die hieraus abzuleitenden<br />

Konsequenzen obliegt der Unteren Wasserbehörde.<br />

Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung vor möglichen schädlichen Verunre<strong>in</strong>igungen<br />

ist das Errichten und Betreiben von Erdwärmesonden, Grundwasserpumpen und Erdkollektoren<br />

<strong>in</strong> den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten sowie von Heilquellenschutzgebieten<br />

(Bereich der Wasserfassung und der engeren Schutzzone) unzulässig. In der Schutzzone III<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


52<br />

(Bereich der weiteren Schutzzone) s<strong>in</strong>d Erdwärmeanlagen nach E<strong>in</strong>zelfallprüfung nur e<strong>in</strong>geschränkt<br />

zulässig.<br />

G 3-31 Die Nutzung solarer Strahlungsenergie soll bevorzugt auf Siedlungsflächen<br />

(Dachflächen, Fassaden, Brachflächen etc.) erfolgen. Hierbei sollen Konflikte mit<br />

der Hauptnutzung der Fläche und mit Belangen des Denkmalsschutzes vermieden<br />

werden.<br />

Begründung G 3-31<br />

Bei der Nutzung baulich geprägter Flächen zur Energiegew<strong>in</strong>nung entfällt zusätzlicher Flächenverbrauch<br />

und e<strong>in</strong> Großteil der technischen Infrastruktur (Stromanschluss, Zufahrt usw.) ist <strong>in</strong><br />

der Regel bereits vorhanden. Außerdem wird die Energie dort produziert, wo sie benötigt wird,<br />

was bei Solarthermie die Leitungsverluste erheblich reduziert. Entsprechend den Modelluntersuchungen<br />

zur Nutzung der erneuerbaren Energien <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen (Gude<br />

2008) besteht <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen das Potenzial e<strong>in</strong>es deutlichen Ausbaues für solare Energieerzeugung<br />

auf genutzten Dachflächen.<br />

G 3-32 Für raumbedeutsame Freiflächenanlagen zur Solarstromerzeugung sollen unter<br />

dem Aspekt des sparsamen Umganges mit Grund und Boden und der Vorbelastung<br />

des Landschaftsbildes <strong>in</strong>sbesondere ehemals baulich genutzte bzw. versiegelte<br />

Flächen genutzt werden. Auf folgenden konfliktarmen Angebotsflächen soll<br />

die Errichtung von Solarparks bzw. deren Erweiterung ermöglicht und umgesetzt<br />

werden:<br />

▪ Deponie am Kapsgraben Schmölln<br />

▪ Schacht Falkenha<strong>in</strong> Phönix-Nord<br />

▪ Ronneburg-Süd (ehemalige Wismutbetriebsfläche westlich der Brunnenstraße)<br />

▪ Haldenflächen im Umfeld der Industriellen Absetzanlage Culmitzsch<br />

▪ Deponie Greiz-Gommla<br />

▪ Deponie Ilmnitz, Jena<br />

▪ Teilfläche der ehemaligen Kaserne Göttengrün<br />

▪ Teilfläche des ehemaligen Holzwerkes Langenorla<br />

▪ Deponie Eichental Saalfeld<br />

▪ Teilfläche am Schieferpark Lehesten.<br />

Begründung G 3-32<br />

Die Gew<strong>in</strong>nung von Energie ist immer auch mit Raumansprüchen verbunden. Solarparks treten<br />

<strong>in</strong> Konkurrenz mit anderen Nutzungsansprüchen und verändern unsere Kulturlandschaft. Durch<br />

e<strong>in</strong>e räumliche Steuerung und raumverträgliche Gestaltung können jedoch die Nutzungskonflikte<br />

m<strong>in</strong>imiert und e<strong>in</strong>e Zersiedlung der Landschaft vermieden werden. Die Ausweisung von<br />

Standorten für Freiflächenanlagen erfolgt auf der Grundlage e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Prüfung zwischen<br />

der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft, den Landkreisen und den Kommunen. Mit der<br />

Realisierung von raumbedeutsamen Freiflächenanlagen außerhalb von Siedlungsflächen ist e<strong>in</strong>e<br />

erhebliche Zersiedlung der Landschaft und e<strong>in</strong>e visuelle Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

(„Technisierung der Landschaft“, „Verspiegelung“) zu erwarten. Diese Auswirkungen auf<br />

die Gesamtlandschaft lassen sich durch die Nutzung von bereits bee<strong>in</strong>trächtigten Flächen verm<strong>in</strong>dern.<br />

Das EEG vom 31.10.2008 sieht zwar weitere Flächenarten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen<br />

vor, wie die Nutzung von <strong>in</strong> Grünland verwandelten Ackerflächen, allerd<strong>in</strong>gs ist<br />

hier bereits e<strong>in</strong> zusätzlicher Landschaftsverbrauch zu verzeichnen, der aufgrund des vorhandenen<br />

Angebotes der erwähnten Flächentypen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen nicht notwendig ist. Als positive<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen gelten:<br />

▪ bereits versiegelte Flächen<br />

▪ Konversions- und Brachflächen<br />

▪ Lärmschutze<strong>in</strong>richtungen entlang der Infrastruktur<br />

▪ ehemalige Müll- und Erddeponien<br />

▪ große zusammenhängende Flächen<br />

▪ hohe mittlere jährliche Globalstrahlungssumme<br />

▪ niedrige mittlere jährliche Lufttemperatur.<br />

Als negative Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und damit als Ausschlusskriterien gelten:<br />

▪ Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

▪ Vorranggebiete Waldmehrung<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Vorranggebiete Rohstoffe<br />

▪ Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />

▪ Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

▪ Siedlungszäsuren<br />

▪ Fließgewässer und stehende Gewässer<br />

▪ Naturschutzgebiete<br />

▪ Landschaftsschutzgebiete<br />

▪ Flächenhaftes Naturdenkmale, Biotope nach § 24a NatSchG<br />

▪ EU-Vogelschutzgebiete<br />

▪ FFH-Gebiete<br />

▪ Naturparks<br />

▪ bestehende und geplante Wohnbauflächen.<br />

Die Effizienz e<strong>in</strong>er Solarenergieanlage hängt vor allem von der e<strong>in</strong>treffenden Strahlungsmenge,<br />

aber auch von der Betriebstemperatur ab. Besonders hohe Globalstrahlungsmengen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

Ostthür<strong>in</strong>gen für den Landkreis Altenburger Land sowie für die östlichen Bereiche des Landkreises<br />

Greiz und der kreisfreien Stadt Gera zu verzeichnen. Die durchschnittlichen Lufttemperaturen<br />

werden <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen von der Geländehöhe bee<strong>in</strong>flusst. Als thermisch günstig im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>er hohen Anlageneffizienz gelten somit die höher gelegenen Gebiete der Ausläufer des Thür<strong>in</strong>ger<br />

Schiefergebirges, des Frankenwaldes sowie des Vogtlandes.<br />

Zur Errichtung von regional bedeutsamen Photovoltaikanlagen s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e Reihe von Gebieten<br />

differenzierte planerische Vorbereitungsstände gegeben. Für die im Grundsatz genannten<br />

Gebiete liegen erste Untersuchungen und kommunale Abstimmungen vor. Darüber h<strong>in</strong>aus wurden<br />

von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft geme<strong>in</strong>sam mit den Landkreisen und kreisfreien<br />

Städten erste Prüfschritte zu weiteren potenziell geeigneten Standorträumen vorgenommen.<br />

Zu diesen potenziell geeignet ersche<strong>in</strong>enden Gebieten gehören unter anderem Teilflächen an<br />

den Standorten<br />

▪ Industriebrache am Eugenschacht, Großröda<br />

▪ WGT-Liegenschaft am Standort Altenburg-Nobitz<br />

▪ ehemalige Deponie / Recycl<strong>in</strong>ganlage Gösen<br />

▪ ehemalige Kaserne Tautenha<strong>in</strong><br />

▪ Deponie Großlöbichau<br />

▪ Deponie Wiewärthe, Pößneck<br />

▪ Deponie Arlasgrund, Blankenberg<br />

▪ Deponie Debragraben, Rudolstadt<br />

▪ Brache am Umspannwerk Taubenhügel, Saalfeld.<br />

Für die Genehmigungsfähigkeit s<strong>in</strong>d je nach Vorbereitungs- bzw. Verfahrensstand teilweise<br />

noch weitere detaillierte Prüfungen auf den nachfolgenden Planungsebenen erforderlich. Die<br />

genannten Gebiete ersche<strong>in</strong>en zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> Teilflächen potenziell für die Nutzung durch großflächige<br />

Photovoltaikanlagen geeignet.<br />

3.<strong>2.</strong>2 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie dient den <strong>in</strong> § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG formulierten<br />

raumordnerischen Grundsätzen, den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung<br />

zu tragen und die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien<br />

zu schaffen. Gleichzeitig trägt sie zur Erhöhung des Anteiles erneuerbarer Energien am<br />

Primärenergieverbrauch bei � LEP, 4.<strong>2.</strong>4. Da mit der Errichtung und dem Betrieb von W<strong>in</strong>denergieanlagen(-gruppen)<br />

auch erhebliche Auswirkungen verbunden se<strong>in</strong> können, ist es notwendig,<br />

dabei die Standortauswahl h<strong>in</strong>sichtlich der energiewirtschaftlichen Eignung auf der e<strong>in</strong>en<br />

Seite sowie e<strong>in</strong>es schonenden Umganges mit der Umwelt, dem menschlichen Lebensraum<br />

und dem Landschaftsbild auf der anderen Seite zu optimieren.<br />

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von W<strong>in</strong>denergieanlagen beurteilt sich zunächst nach<br />

§ 35 Abs. 1 BauGB (Privilegierung). Durch die <strong>in</strong> § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB erfolgte generelle<br />

Verweisung von W<strong>in</strong>dkraftanlagen <strong>in</strong> den Außenbereich hat der Gesetzgeber gleichsam e<strong>in</strong>e<br />

planerische Grundentscheidung zu ihren Gunsten getroffen. Er hat die Vorhaben <strong>in</strong> planähnlicher<br />

Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht,<br />

dass sie dort – nach den Voraussetzungen des § 35 BauGB – zulässig se<strong>in</strong> sollen.<br />

Ke<strong>in</strong>esfalls ist durch die Privilegierung aber bestimmt, dass sich diese gegenüber sämtlichen<br />

Belangen mit der Folge durchsetzen kann, dass W<strong>in</strong>denergieanlagen an jeder beliebigen Stelle<br />

der Landschaft im Freiraum zulässig s<strong>in</strong>d. Insbesondere wird den Trägern der Regionalplanung<br />

durch die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 7 ROG sowie § 7 Abs. 3<br />

53<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


54<br />

ThürLPlG e<strong>in</strong> Instrument zur Verfügung gestellt, das es ihnen ermöglicht, durch e<strong>in</strong>e Kanalisierung<br />

der Ansiedlung von W<strong>in</strong>denergieanlagen mittels Ausweisung „an anderer Stelle“ – hier<br />

durch Darstellungen als Ziele der Raumordnung – die Entwicklung des Raumes <strong>in</strong> geordnete<br />

Bahnen zu lenken. Der Gesetzgeber gestattet damit, das durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB rechtlich<br />

geschützte Nutzungs<strong>in</strong>teresse <strong>in</strong> der Konkurrenz mit anderen Abwägungsbelangen gegebenenfalls<br />

zurückzustellen.<br />

Im Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen werden hierzu gemäß � LEP, 4.<strong>2.</strong>8 Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

mit der Wirkung von Eignungsgebieten nach § 7 Abs. 3 ThürLPlG ausgewiesen, die e<strong>in</strong>e raumbedeutsame<br />

W<strong>in</strong>denergienutzung an anderer Stelle ausschließen.<br />

Z 3-6 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie, die zugleich die Wirkung<br />

von Eignungsgebieten haben, s<strong>in</strong>d für die Konzentration von raumbedeutsamen<br />

Anlagen zur Nutzung der W<strong>in</strong>denergie vorgesehen. Andere raumbedeutsame<br />

Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen<br />

Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d. Außerhalb der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie<br />

s<strong>in</strong>d nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beurteilende raumbedeutsame W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

nicht zulässig.<br />

▪ W-1 – Rositz<br />

▪ W-2 – Naundorf<br />

▪ W-3 – Ponitz / Kummer<br />

▪ W-4 – Gera / Seligenstädt<br />

▪ W-5 – Pölzig<br />

▪ W-6 – Auma / Gütterlitz<br />

▪ W-7 – Bucha / Coppanz<br />

▪ W-8 – Rauschwitz<br />

▪ W-9 – Frauenprießnitz<br />

▪ W-10 – Heideland / L<strong>in</strong>dau<br />

▪ W-11 – Tautendorf<br />

▪ W-12 – Oettersdorf<br />

▪ W-13 – Tanna / Schilbach<br />

▪ W-14 – Remda-Teichel / Treppendorf<br />

Begründung Z 3-6<br />

Die Nutzung der W<strong>in</strong>denergie ist Bestandteil des Integrierten <strong>Regionale</strong>n Energiekonzeptes für<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen � 3.<strong>2.</strong>1. Sie steht dabei im Gesamtkontext der Nutzung aller Formen erneuerbarer<br />

Energien. Die Ausweisung der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie beruht auf e<strong>in</strong>em regional abgestimmten<br />

und abgewogenen schlüssigen räumlichen Gesamtkonzept zur Nutzung der W<strong>in</strong>denergie<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen, das sowohl raumbedeutsame E<strong>in</strong>zelanlagen als<br />

auch Anlagengruppen (raumbedeutsam s<strong>in</strong>d W<strong>in</strong>denergieanlagen, die nach Anlage 1, Nr. 3.2<br />

ThürUVPG e<strong>in</strong>er standortbezogenen Vorprüfung unterzogen werden sollen, d.h. mit e<strong>in</strong>er Gesamthöhe<br />

über 35 m) e<strong>in</strong>schließt. Das Konzept wurde auf der Grundlage der landesplanerischen<br />

Vorgaben (Landesentwicklungsplan 2004) sowie unter Berücksichtigung der methodischen<br />

Empfehlungen (Handlungsempfehlung für die Fortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung<br />

von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben,<br />

Thür<strong>in</strong>ger Staatsanzeiger Nr. 16/2007) und fachplanerischen Erfordernisse sowie der Ergebnisse<br />

e<strong>in</strong>es regionalen W<strong>in</strong>dgutachtens (Döpel 2006/2007) erarbeitet.<br />

Zunächst wurde anhand e<strong>in</strong>es Richtwertes ermittelt, <strong>in</strong> welchen Regionsteilen der 60-%-<br />

Schwellenwert des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) voraussichtlich erreicht<br />

wird. Dabei wurde – wie generell im Rahmen der Abwägung und nachfolgenden Ausweisung<br />

von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie – von e<strong>in</strong>er zum gegenwärtigen Zeitpunkt üblichen Gesamthöhe<br />

der W<strong>in</strong>denergieanlagen bis 150 m ausgegangen, sofern nicht für e<strong>in</strong>zelne Vorranggebiete<br />

andere Festlegungen erfolgten. In 100 m über Grund (entspricht <strong>in</strong> etwa der Nabenhöhe<br />

e<strong>in</strong>er 150 m hohen Anlage) wurde als Richtwert für die m<strong>in</strong>destens erforderliche W<strong>in</strong>dleistung<br />

e<strong>in</strong> Schwellenwert von 185 W/qm angesetzt. Dort, wo Höhenobergrenzen von 100 m Gesamthöhe<br />

festgesetzt wurden, wurde ebenfalls ermittelt, ob auf der entsprechend niedrigeren<br />

Nabenhöhe ausreichende W<strong>in</strong>dverhältnisse vorhanden s<strong>in</strong>d. Bei der Betrachtung zur Notwendigkeit<br />

von Höhenbegrenzungen für W<strong>in</strong>denergieanlagen wurden <strong>in</strong>sbesondere die Aspekte<br />

des schonenden Umganges mit dem menschlichen Lebensraum sowie die Nähe zu raumwirksamen<br />

Denkmalen und Vogellebensräumen berücksichtigt. Das Erfordernis e<strong>in</strong>er Höhenbe-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


grenzung wurde für alle Vorranggebiete abgeprüft.<br />

Anhand e<strong>in</strong>er Reihe von Ausschlusskriterien wurden des Weiteren all jene Regionsteile ausgesondert,<br />

die e<strong>in</strong>e sehr hohe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, für den<br />

Immissionsschutz, für die Verkehrsabwicklung oder für technische Infrastrukturen besitzen und<br />

<strong>in</strong> denen die W<strong>in</strong>denergienutzung von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen wird (siehe Tabelle der Ausschlusskriterien/-bereiche).<br />

Hierzu gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Schutzgebiete aus dem Bereich des Naturschutzes, deren im Thür<strong>in</strong>ger Naturschutzgesetz<br />

def<strong>in</strong>ierter Schutzzweck e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>ordnung von W<strong>in</strong>denergieanlagen verbietet (Naturschutzgebiete,<br />

Naturparke, Nationalparke, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß<br />

§§ 12 bis 15 ThürNatG).<br />

▪ Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung gemäß der Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG zur Erhaltung<br />

der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere (Flora-Fauna-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie)<br />

sowie Vogelschutzgebiete gemäß der Richtl<strong>in</strong>ie 79/409/EWG zum Schutz<br />

wildlebender Vogelarten: FFH- und Vogelschutzgebiete bilden das Europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. Indem <strong>in</strong> diesen Gebieten die W<strong>in</strong>denergienutzung ausgeschlossen<br />

ist, wurde zunächst vorsorgend vermieden, dass W<strong>in</strong>denergieanlagen im Gebiet selbst<br />

die geschützten Arten und Lebensräume bee<strong>in</strong>trächtigen. Darüber h<strong>in</strong>aus wurde bei solchen<br />

(potenziellen) Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie, die sich <strong>in</strong> der Nähe von FFH- bzw. Vogelschutzgebieten<br />

bef<strong>in</strong>den, im E<strong>in</strong>zelfall geprüft, ob sie die Erhaltungsziele der Gebiete bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

(siehe hierzu auch die Ausführungen im � Umweltbericht). In der weiteren Abwägung<br />

wurde zudem <strong>in</strong> Anlehnung an die Empfehlungen der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

der Vogelschutzwarten bzgl. Abstandsregelungen für W<strong>in</strong>denergieanlagen zu avifaunistisch<br />

bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempf<strong>in</strong>dlicher oder gefährdeter<br />

Vogelarten e<strong>in</strong> Umgebungsschutz für Vogelschutzgebiete berücksichtigt (siehe Liste<br />

der Restriktiven Kriterien / Bereiche).<br />

▪ Wiesenbrütergebiete als Gebiete, <strong>in</strong> denen bestehende und entwicklungsfähige Populationen<br />

von Vogelarten, die Wiesen und Weiden als Brut- und Nahrungshabitat nutzen, durch<br />

Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes geschützt und gefördert werden sollen.<br />

▪ Wald größer 10.000 m² zuzüglich e<strong>in</strong>er Pufferzone von 200 m: Die Errichtung und der Betrieb<br />

von W<strong>in</strong>denergieanlagen im Wald würden e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> dessen Nutz-, Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen bedeuten. Besonders der Lebensraumverlust für heimische Tier- und<br />

Pflanzenarten sowie die Störung der Erholungsnutzung legen es nahe, Wälder als Ausschlussgebiete<br />

zu def<strong>in</strong>ieren. Waldränder wiederum prägen das Landschaftsbild und s<strong>in</strong>d<br />

besonders artenreich. Sie s<strong>in</strong>d Lebensraum für viele Vogel- und Fledermausarten.<br />

▪ Vorhandene und geplante Siedlungsgebiete: Für Wohn- und Mischgebiete sowie für Sondergebiete<br />

Krankenhaus und ähnliches wurde aus Gründen des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />

e<strong>in</strong> Puffer von m<strong>in</strong>destens 750 m angesetzt. Wo erforderlich, wurde der Abstand<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Pufferzone von 1.000 m vergrößert. Dies war <strong>in</strong> der Regel bei Standorten südlich,<br />

südwestlich oder südöstlich von Ortslagen der Fall. Bei Industrie- und Gewerbegebieten<br />

sowie bei großflächigen E<strong>in</strong>zelhandelse<strong>in</strong>richtungen wurde der Abstand entsprechend der<br />

ger<strong>in</strong>geren Schutzbedürftigkeit mit 300 m niedriger gewählt.<br />

▪ Gebiete mit hoher und sehr hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Landschaftsbildes bzw. der landschaftsgebundenen<br />

Erholung gegenüber der W<strong>in</strong>denergienutzung: Diese Gebiete wurden<br />

über e<strong>in</strong> entsprechendes Gutachten ermittelt, <strong>in</strong> dessen Rahmen e<strong>in</strong>e flächendeckende<br />

Landschaftsbildbewertung und e<strong>in</strong>e Bewertung der landschaftsgebundenen Erholung vorgenommen<br />

wurden. Die wichtigsten Kriterien hierbei waren „Eigenart der Landschaft“, „Naturnähe“,<br />

„Vielfalt“, „visuelle Empf<strong>in</strong>dlichkeit“ und „Erholungs<strong>in</strong>frastruktur“. Konkret geschah das<br />

<strong>in</strong> der Weise, dass die gesamte Planungsregion <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Raster von 500 m x 500 m untergliedert<br />

wurde. Jedes e<strong>in</strong>zelne Planquadrat wurde anhand der genannten Kriterien bewertet und<br />

nach Aggregierung der E<strong>in</strong>zelbewertungen e<strong>in</strong>er von fünf Bewertungsstufen zugeordnet. Die<br />

Planquadrate, die den beiden höchsten Bewertungsstufen zugeordnet wurden („sehr hohe<br />

Empf<strong>in</strong>dlichkeit“ bzw. „hohe Empf<strong>in</strong>dlichkeit“), stellen diejenigen Gebiete dar, auf denen sich<br />

die Errichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen besonders negativ auf das Landschaftsbild / die<br />

landschaftsgebundene Erholung auswirken würde. Grundlage der angewendeten Methodik<br />

ist das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderte Forschungsprojekt mit dem Titel<br />

„Handlungsempfehlungen zur effizienten umweltverträglichen Planung von W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

für den Norddeutschen Raum …“.<br />

Das Gutachten bezieht sich auf e<strong>in</strong>e dem Stand der Technik entsprechende W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

(W<strong>in</strong>denergieanlagen mit e<strong>in</strong>er Gesamthöhe von 150 m).<br />

55<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


56<br />

Ausschlusskriterium / -bereich Pufferzone<br />

Naturschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)<br />

Naturpark (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)<br />

FFH-Gebiet<br />

EU-Vogelschutzgebiet<br />

Biosphärenreservat<br />

Wiesenbrütergebiet<br />

Landschaftsschutzgebiet (vorhanden / im Ausweisungsverfahren)<br />

Wald<br />

– Wald größer 10.000 m²<br />

Überschwemmungsgebiet<br />

+ 200 m<br />

Vorhandenes Siedlungsgebiet / bauleitplanerisch festgelegtes Siedlungsentwicklungsgebiet<br />

– Wohn- und Mischgebiet, Sondergebiet Krankenhaus o.ä. + m<strong>in</strong>d. 750 m<br />

– Industrie-/Gewerbegebiet, Sondergebiet großflächiger E<strong>in</strong>zelhandel + 300 m<br />

Flug- und Landeplatz <strong>in</strong>kl. Bauschutzbereich<br />

Militärisches Schutzgebiet / Sonderbaufläche Bund<br />

Verkehrstrasse und planfestgestelltes Vorhaben e<strong>in</strong>schließlich sich aus<br />

gesetzlichen Verboten ergebende Anbauverbots- und Beschränkungszone<br />

– Bundesautobahn 100 m<br />

– Bundes-, Landes- und sonstige Straßen 40 m<br />

– Bahn 50 m<br />

Sonstige Leitungstrasse / Anlage der technischen Infrastruktur, Richtfunkstrecke<br />

und planfestgestelltes Vorhaben<br />

Gebiet mit sehr hoher und hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Landschaftsbildes<br />

gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

Gebiet mit sehr hoher und hoher Empf<strong>in</strong>dlichkeit der landschaftsgebundenen<br />

Erholung gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

Die Flächen, die sowohl e<strong>in</strong> ausreichendes W<strong>in</strong>dpotenzial besitzen als auch ke<strong>in</strong>em Ausschlusskriterium<br />

unterliegen, wurden auf weitere, gegebenenfalls konkurrierende Nutzungen<br />

und Belange untersucht (siehe die Liste der restriktiven Kriterien / Bereiche). Dabei handelt es<br />

sich um Belange, die der W<strong>in</strong>denergienutzung nicht <strong>in</strong> jedem Falle entgegenstehen. Bei e<strong>in</strong>em<br />

Teil dieser Kriterien kommt es stark auf die örtlichen Gegebenheiten an (so wie z.B. beim Denkmalschutz),<br />

andere Kriterien wiegen nicht unbed<strong>in</strong>gt so schwer, dass sie für sich alle<strong>in</strong>e geeignet<br />

s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en Ausschluss der W<strong>in</strong>denergienutzung zu rechtfertigen (z.B. Flächenpool für Ausgleichsflächen)<br />

und wieder andere s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> manchen Fällen flächenmäßig so kle<strong>in</strong>, dass sie <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong> (größeres) Vorranggebiet <strong>in</strong>tegriert werden können (z.B. geschützte Landschaftsbestandteile).<br />

Zu den restriktiven Kriterien gehören <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Pufferzonen für den Vogelschutz: Für den Belang Vogelschutz wurden die aktuellen Empfehlungen<br />

der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Vogelschutzwarten (Abstandsregelungen für<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen<br />

besonders störempf<strong>in</strong>dlicher oder durch W<strong>in</strong>denergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten,<br />

Mai 2008) als Bewertungsmaßstab herangezogen, soweit für die e<strong>in</strong>zelnen Arten und<br />

Lebensräume aus den Empfehlungen aktuelle Daten vorhanden waren. Als Datenquellen<br />

dienten vor allem der mit Stand vom 29.05.2008 verfügbare Datenbestand seit 1998 zu Tierarten<br />

des Informationssystemes der Naturschutzverwaltung (LINFOS) sowie die im Auftrag<br />

des Umweltm<strong>in</strong>isteriums von der Vogelschutzwarte Seebach erarbeitete Vogelzugkarte Thür<strong>in</strong>gen<br />

vom 09.0<strong>2.</strong>2009.<br />

▪ Denkmalschutz: W<strong>in</strong>denergieanlagen können, weil sich ihre Rotorblätter drehen und die Anlagen<br />

heute bis zu 150 m hoch s<strong>in</strong>d, im E<strong>in</strong>zelfall sogar über mehrere Kilometer h<strong>in</strong>weg den<br />

die Landschaft prägenden E<strong>in</strong>druck von Denkmalen stören. Dem Belang Denkmalschutz<br />

wurde daher überall dort Bedeutung beigemessen, wo e<strong>in</strong> potenzielles Vorranggebiet W<strong>in</strong>denergie<br />

dazu geführt hätte, markante Sichtachsen zu verstellen, bestehende Proportionen<br />

zwischen Denkmal und Umgebung zu überprägen oder den Blick <strong>in</strong> grober Weise vom zu<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


schützenden Denkmal abzulenken. Dies wurde für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen durch<br />

e<strong>in</strong> Gutachten (RoosGrün 2008) näher untersucht. Dar<strong>in</strong> wurden die Denkmale entsprechend<br />

ihrer Raumwirksamkeit <strong>in</strong> Kategorien e<strong>in</strong>geteilt, woraus sich e<strong>in</strong> geeigneter Umgebungsschutz<br />

im S<strong>in</strong>ne von gutachterlichen Empfehlungen für Ausschluss- und Prüfbereiche<br />

ergab. Diese Empfehlungen wurden <strong>in</strong> der Abwägung berücksichtigt.<br />

▪ Kulturlandschaften besonderer Eigenart: Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen ist <strong>in</strong> erheblichem<br />

Maße durch traditionsreiche Kulturlandschaften geprägt. In e<strong>in</strong>igen Teilen Ostthür<strong>in</strong>gens haben<br />

sich Kulturlandschaften besonderer Eigenart erhalten, die durch Ihre spezifische kulturhistorische<br />

Prägung schutzwürdig gegenüber W<strong>in</strong>denergieanlagen s<strong>in</strong>d. Die Erfassung solcher<br />

Kulturlandschaften erfolgte durch Gutachten der Fachhochschule Erfurt 2004. In diesem<br />

Zusammenhang erfolgte auch e<strong>in</strong>e Bewertung der Verletzlichkeit schutzwürdiger Sichtbereiche<br />

um markante Talzüge und die Landschaft prägende Kuppen. Den Aufgaben zur<br />

Bewahrung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit die Region prägender Landschaften wird im<br />

Regionalplan durch Plansätze Rechnung getragen � 1.1 und 4.1.<br />

▪ Unzerschnittene störungsarme Räume ab 25 qkm: Unzerschnittene störungsarme Räume<br />

s<strong>in</strong>d per se schutzwürdig, da sie e<strong>in</strong>e endliche Ressource darstellen, die kaum wiederhergestellt<br />

werden kann. Bedeutung besitzen sie für das Naturerleben und die Erholungsfunktion<br />

der Landschaft sowie für das ökologische Freiraumsystem und damit für den Verbund von<br />

Lebensräumen für Tiere � 4.1.<br />

▪ Landschaftsteile von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung: Dabei handelt es sich um<br />

ausgewiesene und potenzielle Naturschutzgroßprojekte, also um national bedeutsame Landschaften,<br />

für die als Beitrag zum Schutz des nationalen Naturerbes und zur Erfüllung supranationaler<br />

Naturschutzverpflichtungen gemäß dem Bundesprogramm zur Errichtung und Sicherung<br />

schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer<br />

Bedeutung e<strong>in</strong>e Förderung beantragt wird. Die pr<strong>in</strong>zipielle Förderwürdigkeit der Gebiete wurde<br />

durch das Bundesamt für Naturschutz bereits anerkannt.<br />

▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen: Es handelt sich um den Flächenpool der Naturschutzverwaltung,<br />

aus dem konkret def<strong>in</strong>ierte Maßnahmeflächen mit e<strong>in</strong>em höheren Abstimmungsgrad<br />

<strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>bezogen wurden.<br />

Restriktive Kriterien / Bereiche:<br />

▪ Wasserschutzgebiet Zone 1 und Zone 2<br />

▪ Heilquellenschutzgebiet<br />

▪ Pufferzone zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie zu Brutplätzen besonders<br />

störempf<strong>in</strong>dlicher oder durch W<strong>in</strong>denergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten<br />

(<strong>in</strong>klusive Zugkonzentrationskorridor)<br />

▪ Alter Bergbau, Erdfall- und Senkungsgebiet<br />

▪ Tieffluggebiet, Interessenbereich der Bundeswehr für die Radaranlagen Gle<strong>in</strong>a (Landkreis<br />

Altenburger Land)<br />

▪ Prädikatisierter Ort nach Thür<strong>in</strong>ger Kurortgesetz (Ausschlussbereich 750 m + Prüfbereich<br />

750 m)<br />

▪ E<strong>in</strong>richtung für Sport, Freizeit und Erholung im Außenbereich (Prüfbereich: 300 m)<br />

▪ Denkmal / Denkmalensemble mit schutzwürdigen Sichtbeziehungen; Kulturdenkmal / Denkmalschutzbereich<br />

▪ Von Bebauung freizuhaltende Sichtbereiche um markante Talzüge und die Landschaft prägende<br />

Kuppen<br />

▪ Kulturlandschaften besonderer Eigenart<br />

▪ Gesetzlich besonders geschütztes Biotop<br />

▪ Naturdenkmal mit Landes- oder besonderer Bedeutung (Prüfbereich: 200 m)<br />

▪ Geschützter Landschaftsbestandteil mit Landes- oder besonderer Bedeutung<br />

▪ Fließ- und Standgewässer, kle<strong>in</strong>e Auenfläche (Standgewässer größer 10 ha – Prüfbereich:<br />

10-fache Anlagenhöhe)<br />

▪ Unzerschnittener störungsarmer Raum ab 25 qkm<br />

▪ Landschaftsteil von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung<br />

▪ Flächenpool für Ausgleichsflächen.<br />

Die abschließende Ausweisung von Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie erfolgte im Rahmen e<strong>in</strong>es<br />

umfangreichen regionalen Abwägungsprozesses. Ziel dieser Abwägung war es, auf der e<strong>in</strong>en<br />

Seite so viel Fläche für die W<strong>in</strong>denergienutzung bereitzustellen, dass der baurechtlichen Privilegierung<br />

der W<strong>in</strong>denergieanlagen genüge getan und damit der W<strong>in</strong>denergienutzung substanziell<br />

Raum verschafft wurde. Auf der anderen Seite sollten geeignete und raumverträgliche Standorte<br />

gefunden werden. Dazu wurde die Abwägung anhand der restriktiven Kriterien, e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>zelfallbetrachtung<br />

zum Landschaftsbild, der (<strong>in</strong>sbesondere städtebaulichen) Belange der Kommu-<br />

57<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


58<br />

nen sowie der privaten Belange der Bürger, Flächeneigentümer, Projektentwickler und Investoren<br />

vorgenommen. Um den Raum nicht zu überlasten und kumulierende Effekte zu vermeiden,<br />

wurde außerdem bei der Ausweisung der Vorranggebiete auf e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destabstand zwischen<br />

den ausgewiesenen Gebieten geachtet, der vom Anteil wertvoller Landschaftsteilräume abhängig<br />

gemacht wurde. Zum Tragen kam letztlich e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destabstand von 5 km. Bei der Abgrenzung<br />

der e<strong>in</strong>zelnen Gebiete wurden zumeist langgestreckte Zuschnitte vermieden, denn kompakte<br />

Flächen verm<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> der Regel die Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Weiterh<strong>in</strong><br />

war der kulturlandschaftliche Reichtum Ostthür<strong>in</strong>gens zu berücksichtigen, wobei nur solche Kulturlandschaften<br />

als schutzwürdig betrachtet wurden, die <strong>in</strong> besonderer Weise durch kulturhistorische<br />

Prägungen gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. In der kle<strong>in</strong>strukturierten, topographisch bewegten Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> der die W<strong>in</strong>denergienutzung Bee<strong>in</strong>trächtigungen anderer Belange<br />

mit sich br<strong>in</strong>gt, wurden zudem ke<strong>in</strong>e Standorte kle<strong>in</strong>er 10 ha festgesetzt. Der auf solch kle<strong>in</strong>en<br />

Flächen zu erwartende W<strong>in</strong>denergieertrag steht <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em angemessenen Verhältnis zu den zu<br />

erwartenden nachteiligen Auswirkungen.<br />

In die Untersuchungen, Bewertungen und Abwägung wurden alle im Planentwurf 2007 und im<br />

überarbeiteten Planentwurf 2009 benannten Vorranggebiete, die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />

1999 ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Nutzung der W<strong>in</strong>denergie,<br />

sämtliche Bestandsflächen, alle vorliegenden Anträge der privaten Wirtschaft, die gutachterlich<br />

empfohlenen Präferenzräume und weitere möglicherweise potenziell geeignete Flächen e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Nach Abwägung zu den Ergebnissen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

zum überarbeiteten Entwurf konnten mit Beschluss der Planungsversammlung vom 10.09.2010<br />

zunächst 12 Gebiete mit e<strong>in</strong>er Fläche von 793 ha als Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie, die zugleich<br />

die Wirkung von Eignungsgebieten haben, ausgewiesen werden. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes 1999 sowie Vorranggebiete des Planentwurfes<br />

2007, des überarbeiteten Planentwurfes 2009 und bisherige Bestandsflächen s<strong>in</strong>d entfallen, <strong>in</strong>soweit<br />

sie mit vorgebrachten abwägungsrelevanten Belangen und dem schlüssigen räumlichen<br />

Gesamtkonzept nicht mehr vere<strong>in</strong>bar waren. Die im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 festgesetzten<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die W<strong>in</strong>denergienutzung sowie Bestandsflächen<br />

wurden erneut ausgewiesen, sofern sie sich unter den veränderten Rahmenbed<strong>in</strong>gungen weiterh<strong>in</strong><br />

geeignet zeigten und der erforderliche M<strong>in</strong>destabstand zu benachbarten Gebieten gewahrt<br />

blieb. In den nicht nochmals aufgenommenen Gebieten genießen die bestehenden Anlagen<br />

Bestandsschutz, der sich aus dem Grundrecht auf Eigentum herleitet. E<strong>in</strong>en überwirkenden<br />

Bestandsschutz, der e<strong>in</strong> Repower<strong>in</strong>g auf diesen „Altstandorten“ erlauben würde, gibt es jedoch<br />

nicht. Stattdessen ist Repower<strong>in</strong>g <strong>in</strong> allen ausgewiesenen Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie unter<br />

den gegebenen gesetzlichen und planerischen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen möglich. Damit s<strong>in</strong>d auch<br />

– wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen – Möglichkeiten zum Aufräumen der Landschaft gegeben.<br />

Das Ergebnis der Abwägung zeigt, dass aufgrund der naturräumlichen und kulturlandschaftlichen<br />

Situation <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen südlich der Autobahn A 4 nur wenige – und<br />

dann auch nur kle<strong>in</strong>e – Flächen für die W<strong>in</strong>denergienutzung geeignet s<strong>in</strong>d. Die W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

muss sich damit be<strong>in</strong>ahe ausschließlich auf die nördliche Hälfte der Planungsregion konzentrieren,<br />

<strong>in</strong> der wiederum mittlerweile avifaunistisch bedeutsame Gebiete und Vogelzugkorridore<br />

ausgewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

In e<strong>in</strong>em weiteren Verfahrensschritt hat sich die <strong>Regionale</strong> Planungsgeme<strong>in</strong>schaft als Planträger<br />

erneut mit der Frage ause<strong>in</strong>andergesetzt, ob mit dem vorliegenden W<strong>in</strong>denergiekonzept der<br />

W<strong>in</strong>denergienutzung ausreichend substanziell Raum gegeben wurde. Dieser Verfahrensschritt<br />

entspricht e<strong>in</strong>er freiwilligen Selbstkontrolle, erfüllt die gesetzlichen Verpflichtungen, beachtet<br />

sonstige rechtliche Normen und berücksichtigt H<strong>in</strong>weise der Obersten Landesplanungsbehörde.<br />

Die Überprüfung umfasste die Flächenbilanz, die Restriktionskriterien und ihre Anwendung im<br />

Rahmen der Abwägung zu den e<strong>in</strong>zelnen Gebietsvorschlägen. Im Ergebnis dieser Überprüfung<br />

hat der Planträger die im Grenzbereich mehrerer Belange bef<strong>in</strong>dlichen Standorte Rauschwitz<br />

und Remda-Teichel / Treppendorf neu bewertet. Beide Standorte wurden nach veränderter Bewertung<br />

zu den Belangen Natur, Tourismus, Kulturlandschaft, Denkmalschutz und Abständen<br />

zwischen den Gebieten unter Absenkung der Maßstäbe für die Anwendung von Restriktionskriterien<br />

<strong>in</strong> den Regionalplan wieder als Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie aufgenommen. Die Vorgehensweise<br />

ist vertretbar, da sie sowohl die übergreifenden ökologischen und sozialen Belange<br />

berücksichtigt und zugleich den wirtschaftlichen Belangen Rechnung trägt. Damit konnte die gesamte,<br />

für die W<strong>in</strong>denergienutzung vorgehaltene Fläche gegenüber der Gesamtfläche der Vorranggebiete<br />

zur Nutzung von W<strong>in</strong>denergie aus dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan 1999 somit<br />

um rund 50 % gesteigert werden. Auf den nunmehr ausgewiesenen 14 Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie<br />

mit rund 835 ha kann e<strong>in</strong>schließlich der Möglichkeiten des Repower<strong>in</strong>g die <strong>in</strong>stallierte<br />

Leistung und reale Leistungsabgabe aus der W<strong>in</strong>denergienutzung nahezu verdoppelt werden.<br />

Der Anteil der Vorranggebiete W<strong>in</strong>denergie an der Fläche Ostthür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong> der Größenordnung<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


von rund 0,18 % spiegelt e<strong>in</strong> ausgewogenes Verhältnis zwischen allen Raumnutzungsansprüchen<br />

und Raumfunktionen wider, die wiederum aus den raumstrukturellen Gegebenheiten <strong>in</strong><br />

Ostthür<strong>in</strong>gen resultieren. Damit verschafft der Regionalplan der Nutzung der W<strong>in</strong>denergie substanziell<br />

Raum, wird der baurechtlichen Privilegierung von W<strong>in</strong>denergieanlagen im Außenbereich<br />

gerecht und berücksichtigt die spezifischen raumstrukturellen Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Z 3-7 Im Vorranggebiet W<strong>in</strong>denergie W-12 – Oettersdorf ist e<strong>in</strong>e Gesamthöhe der<br />

W<strong>in</strong>denergieanlagen von 100 m und im Vorranggebiet W<strong>in</strong>denergie W-6 – Auma /<br />

Gütterlitz ist e<strong>in</strong>e Gesamthöhe der W<strong>in</strong>denergieanlagen von 120 m nicht zu überschreiten.<br />

Begründung Z 3-7<br />

An diesen Standorten besteht aufgrund der Siedlungsnähe bzw. der besonders exponierten Lage<br />

erhöhte Sensibilität h<strong>in</strong>sichtlich der visuellen Bee<strong>in</strong>trächtigung. Am Standort Oettersdorf<br />

dient die Beschränkung der Anlagenhöhe <strong>in</strong>sbesondere der Berücksichtigung der Belange des<br />

Umgebungsschutzes für das raumwirksame Denkmal Bergkirche Schleiz. Durch Beschränkung<br />

der Anlagenhöhe auf 100 m kann auf e<strong>in</strong>e entsprechende Kennzeichnung der Anlagen verzichtet<br />

und damit die optische Wirkung verm<strong>in</strong>dert werden.<br />

Am Standort Auma / Gütterlitz dient die Beschränkung der Anlagenhöhe auf 120 m der Vermeidung<br />

der Bee<strong>in</strong>trächtigung von Wohngebieten, der Verr<strong>in</strong>gerung der Schallausbreitung, der<br />

Vermeidung der Überformung des bestehenden Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der<br />

vorhandenen W<strong>in</strong>denergieanlagen sowie der Verr<strong>in</strong>gerung der Bee<strong>in</strong>trächtigung für die Bereiche<br />

Freizeit, Sport und Erholung.<br />

G 3-33 In den Vorranggebieten W<strong>in</strong>denergie soll technologisch und gestalterisch e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>heitliches Ersche<strong>in</strong>ungsbild der W<strong>in</strong>denergieanlagen sichergestellt werden.<br />

Für die Errichtung und Unterhaltung der W<strong>in</strong>denergieanlagen sollen soweit möglich<br />

vorhandene Wege als Zufahrt genutzt werden.<br />

Begründung G 3-33<br />

In der Absicht, e<strong>in</strong>e möglichst hohe W<strong>in</strong>dausbeute zu erreichen, werden im B<strong>in</strong>nenland hohe<br />

bis sehr hohe Anlagen auf Höhenzügen, Bergkuppen und Plateaulagen errichtet. Die exponierten<br />

Standorte, die weite E<strong>in</strong>sehbarkeit und Fernwirkung der Anlagen sowie die Beunruhigung<br />

der Landschaft durch das Drehen der Rotoren bedeuten e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

und der landschaftsgebundenen Erholung. Die optische Wirkung kann landschaftsverträglicher<br />

gestaltet werden, wenn die <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es W<strong>in</strong>dparkes errichteten W<strong>in</strong>denergieanlagen<br />

e<strong>in</strong> gleichartiges Ersche<strong>in</strong>ungsbild (Höhe, technische Ausführung, Ausführung<br />

der Masten) aufweisen und sich <strong>in</strong> ihrer Farbgebung <strong>in</strong> das Landschaftsbild e<strong>in</strong>passen. Auch<br />

die Nutzung vorhandener Wege dient der M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus werden hierdurch Erschwernisse bei der landwirtschaftlichen Nutzung vermieden.<br />

3.<strong>2.</strong>3 Telekommunikation<br />

G 3-34 Die Telekommunikations<strong>in</strong>frastruktur und -dienstleistungen sollen <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen so entwickelt werden, dass sie zum Abbau von Standort-<br />

und Strukturnachteilen beitragen. Deshalb soll der Ausbau hochwertiger digitaler<br />

Infrastrukturen (wie Breitbandtechnologien für den schnellen Internetzugang)<br />

zur Schaffung e<strong>in</strong>er flächendeckenden Versorgung sowie gleichwertiger<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong>sbesondere auch im Ländlichen Raum erfolgen.<br />

Begründung G 3-34<br />

Die Ausstattung mit leistungsfähiger Telekommunikations<strong>in</strong>frastruktur und entsprechenden<br />

Dienstleistungen gew<strong>in</strong>nt für die Wirtschaft und die Bevölkerung im Zeichen fortschreitender<br />

Globalisierung und Vernetzung weiter ständig an Bedeutung. Durch die Entwicklung der Telekommunikations<strong>in</strong>frastruktur<br />

werden Voraussetzungen geschaffen, die die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Wirtschaft gewährleisten, die Grundversorgung der Bevölkerung sichern und den Zugang<br />

zum Dienstleistungsmarkt ermöglichen.<br />

G 3-35 Die standörtliche E<strong>in</strong>ordnung von Mobilfunkanlagen (Sendeanlagen und Antennenmasten)<br />

soll möglichst gebündelt <strong>in</strong> vorbelasteten Gebieten erfolgen, um die<br />

Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme zu m<strong>in</strong>dern und die Bee<strong>in</strong>trächtigung des Landschaftsbildes<br />

zu m<strong>in</strong>imieren.<br />

59<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


60<br />

Begründung G 3-35<br />

Der Mobilfunk hat sich zu e<strong>in</strong>em bedeutenden wirtschaftlichen Faktor entwickelt und zur Schaffung<br />

zahlreicher neuer Arbeitsplätze geführt. Überwiegend private Mobilfunkgesellschaften bedienen<br />

diesen Markt. In den letzten Jahren wurde e<strong>in</strong>e Vielzahl von Mobilfunkmasten errichtet<br />

und die Bestrebungen zum weiteren Netzausbau halten an. Das immer dichtere Netz der Mobilfunkbetreiber,<br />

die zumeist exponierten Standorte der Mobilfunkmasten und die Diskussion um<br />

gesundheitliche Risiken durch elektromagnetische Felder be<strong>in</strong>halten e<strong>in</strong> erhebliches Konfliktpotenzial.<br />

Mit der Bündelung verschiedener Anbieter an e<strong>in</strong>em Standort bzw. die Nutzung bestehender<br />

Anlagen sollen Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>in</strong>sbesondere auch des Landschaftsbildes m<strong>in</strong>imiert<br />

werden. Da die Netzbetreiber aufgrund e<strong>in</strong>er Selbstverpflichtungserklärung neue Standorte <strong>in</strong><br />

Abstimmung mit der jeweiligen kommunalen Behörde planen, s<strong>in</strong>d im Bedarfsfall funktechnisch<br />

geeignete Alternativstandorte möglich. Im Rahmen dieser konzeptionellen Zusammenarbeit<br />

s<strong>in</strong>d die jeweiligen Standortansprüche im S<strong>in</strong>ne der Konfliktm<strong>in</strong>imierung zu koord<strong>in</strong>ieren. Es sollen<br />

<strong>in</strong>sbesondere Standorte<strong>in</strong>ordnungen, von denen e<strong>in</strong> erhebliches Störpotenzial ausgeht, vermieden<br />

werden. Dazu gehören unter anderem Standorte auf regional bedeutsamen, die Landschaft<br />

prägenden Erhebungen oder <strong>in</strong> der Nähe von denkmalgeschützten baulichen E<strong>in</strong>richtungen.<br />

3.<strong>2.</strong>4 Abfallwirtschaft<br />

Der Landesentwicklungsplan fordert e<strong>in</strong>e entstehungsortsnahe und umweltverträgliche Verwertung<br />

und Beseitigung von Abfällen.<br />

G 3-36 Die Deponie Großlöbichau (ZRO) soll <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen zur<br />

Gewährleistung e<strong>in</strong>er langfristig gesicherten Abfallentsorgung vorgehalten werden.<br />

Die Deponie Wiewärthe soll für den E<strong>in</strong>zugsbereich des Zweckverbandes<br />

ZASO zur Entsorgung der Nachrottefraktion aus der MBRA sowie für Asche und<br />

Schlacken der Thermischen Verwertungsanlage Schwarza vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-36<br />

Die Deponie Großlöbichau erfüllt die technischen Voraussetzungen und kann entsprechend des<br />

Landesabfallwirtschaftsplanes weiter betrieben werden. Diese erfüllt seit dem Jahr 2005 die<br />

Aufgabe e<strong>in</strong>er Reste- und Ausfalldeponie für die gesamte Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen. Die<br />

Deponie Wiewärthe besitzt ebenfalls die technischen Voraussetzungen und erfüllt die entsprechenden<br />

Vorgaben. Unter dem Gesichtspunkt der ökologischen und ortsnahen Entsorgung /<br />

Verwertung ist das bereits vorhandene Deponievolumen auszunutzen.<br />

3.<strong>2.</strong>5 Wasserwirtschaft<br />

In allen Landesteilen Thür<strong>in</strong>gens soll e<strong>in</strong>e qualitätsgerechte und stabile Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung<br />

gesichert werden. Dazu sollen noch bestehende Qualitätsprobleme beseitigt werden. Um e<strong>in</strong>e<br />

ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung entsprechend dem Stand der Technik zu erreichen, ist<br />

es notwendig, die Sanierung, die Erweiterung und den Neubau von Abwasseranlagen und -netzen<br />

fortzuführen.<br />

G 3-37 Die schrittweise Sanierung von Tr<strong>in</strong>kwasserleitungen, Tr<strong>in</strong>kwasseraufbereitungs-<br />

und Speicheranlagen zur E<strong>in</strong>haltung der qualitativen und quantitativen<br />

Anforderungen an das Tr<strong>in</strong>kwasser soll im Vordergrund bei der weiteren Entwicklung<br />

der Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung stehen. Die bestehenden Wasserversorgungssysteme<br />

sollen im Interesse e<strong>in</strong>er sicheren öffentlichen Wasserversorgung<br />

untere<strong>in</strong>ander verbunden und weiter ausgebaut werden. Die Räume, <strong>in</strong> denen hydrogeologisch<br />

nicht ausreichend geschützte Grundwasserdargebote zur öffentlichen<br />

Wasserversorgung genutzt werden, sollen vorrangig an die Fernwasserversorgung<br />

oder andere Wasserversorgungssysteme angeschlossen werden.<br />

Dazu sollen als Schwerpunkte<br />

▪ e<strong>in</strong> weiterer Anschluss von Orten des südöstlichen Landkreises Altenburger<br />

Land an die Gruppenwasserversorgung Langenleuba / Niederha<strong>in</strong>,<br />

▪ die Ersatzwasserversorgung für ausgewählte Fassungsanlagen des Wasserwerkes<br />

der Stadt Schmölln und<br />

▪ die Herstellung des R<strong>in</strong>gschlusses des Schwarza-Weida-Systemes<br />

erfolgen.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Begründung G 3-37<br />

Aufgrund der hydrogeologischen Situation <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Gebieten (z.B. Karstgebiete, Schotter ohne<br />

ausreichende Überdeckung) können Schadstoffe <strong>in</strong> die Grundwasser führenden Schichten<br />

gelangen und die Wasserversorgung gefährden. Durch Umstellung auf die Versorgung mit<br />

Fernwasser oder andere Grundwasserdargebote wird die Versorgungssicherheit erhöht.<br />

Zielstellung bis 2025 ist es, den Anschlussgrad der Kommunen und Zweckverbände an die öffentliche<br />

Wasserversorgung von derzeit rund 99,4 % auf nahezu 100 % zu erhöhen. Dabei liegt<br />

nach wie vor der Schwerpunkt im Landkreis Altenburger Land mit e<strong>in</strong>em Anschlussgrad von gegenwärtig<br />

ca. 98 %. Alle weitergehenden Maßnahmen zur Sicherung e<strong>in</strong>er qualitäts- und quantitätsgerechten<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung <strong>in</strong> den anderen Landkreisen haben zumeist lokale Bedeutung.<br />

G 3-38 Die öffentliche Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung aus der Tr<strong>in</strong>kwassertalsperre Weida-Zeulenroda-Lössau<br />

soll abgelöst werden. Damit soll der Teilraum um Zeulenroda-<br />

Triebes für Fremdenverkehr, Tourismus und Naherholung nutzbar gemacht werden.<br />

Begründung G 3-38<br />

Die Tr<strong>in</strong>kwassertalsperre Weida-Zeulenroda-Lössau kann nur mit erheblichen weiterem f<strong>in</strong>anziellen<br />

und technischen Aufwand sicher vor Verunre<strong>in</strong>igungen geschützt werden. Entsprechend<br />

dem mit Beschluss des Verwaltungsrates der Thür<strong>in</strong>ger Fernwasserversorgung vom April 2008<br />

verabschiedeten Optimierungskonzept soll die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen künftig alle<strong>in</strong> aus<br />

der Talsperre Leibis / Lichte mit Tr<strong>in</strong>kwasser versorgt werden. Zugleich soll die Umwidmung des<br />

Talsperrensystemes Weida-Zeulenroda-Lössau sowie die Aufhebung der dortigen Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone<br />

beantragt werden. Der Raum um die Talsperre Zeulenroda besitzt h<strong>in</strong>sichtlich der<br />

Naherholung und des Fremdenverkehres e<strong>in</strong>e besondere Eignung. Mit e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />

Nutzung, <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich wassersportlicher Aktivitäten kann e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Entwicklung<br />

<strong>in</strong> diese Richtung wirksam unterstützt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

erforderliche Wasserqualität durch geeignete Gewässerschutzmaßnahmen gewährleistet wird.<br />

G 3-39 In den zusammenhängenden besiedelten Gebieten mit weniger als <strong>2.</strong>000 E<strong>in</strong>wohnern<br />

sollen durch Sanierung, Erweiterung und Neubau von Abwasserbehandlungsanlagen<br />

die Anforderungen der entsprechenden rechtlichen Vorgaben erfüllt<br />

werden. Vorrangig <strong>in</strong> den Gebieten, <strong>in</strong> denen unzureichend behandeltes Abwasser<br />

auf Grund ungünstiger hydrologischer Bed<strong>in</strong>gungen die öffentliche<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung bee<strong>in</strong>trächtigt oder zu Belastungen der Vorfluter führt,<br />

sollen entsprechende Maßnahmen der Abwasserbehandlung und -e<strong>in</strong>leitung vorgesehen<br />

werden.<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Altengesees zum Schutz des Tiefbrunnens Landsendorf und des Ilmbaches<br />

▪ Blankenberg zum Schutz des Tiefbrunnens Hirschberg und des Trusenbaches<br />

▪ Dobareuth / Gefell zum Schutz des Tiefbrunnens Quira und des Ehrlichbaches<br />

▪ Ebersdorf / Schönbrunn (e<strong>in</strong>schließlich Gewerbegebiet Schönbrunn) zum<br />

Schutz des Friesaubaches<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ E<strong>in</strong>zugsgebiet der Tr<strong>in</strong>kwassertalsperre Leibis / Lichte<br />

▪ Leutenberg zum Schutz des Tiefbrunnens Leutenberg<br />

▪ Probstzella / Laasen (Anschluss an Kläranlage Gräfenthal) zum Schutz der<br />

Quellfassung Laasen<br />

▪ Solsdorf / Thälendorf zum Schutz des Tellbaches<br />

▪ Unterwellenborn / Kamsdorf / Könitz zum Schutz des Röhrbaches.<br />

Begründung G 3-39<br />

Zur Verbesserung der Gewässergüte und des Tr<strong>in</strong>kwasserschutzes ist der weitere Ausbau e<strong>in</strong>er<br />

ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung <strong>in</strong>sbesondere im Ländlichen Raum notwendig.<br />

Das erfordert nach der Umsetzung <strong>in</strong> Siedlungsgebieten mit mehr als <strong>2.</strong>000 E<strong>in</strong>wohnerwerten<br />

nunmehr schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Realisierung e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung<br />

<strong>in</strong> ländlich strukturierten Gebieten mit weniger als <strong>2.</strong>000 E<strong>in</strong>wohnerwerten.<br />

Das Wasserrecht fordert von den Abwasserbeseitigungspflichtigen die Aufstellung entsprechender<br />

Konzepte, die <strong>in</strong> Zukunft e<strong>in</strong> wichtiges Planungs<strong>in</strong>strument beim weiteren Ausbau der abwassertechnischen<br />

Infrastruktur <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen darstellen.<br />

61<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


62<br />

G 3-40 Vorhandene Brauchwasserspeicher sollen für die Landwirtschaft vorgehalten<br />

werden und, soweit diese für die Bewässerung nicht mehr benötigt werden, bei<br />

Bedarf anderen geeigneten Nutzungen zugeführt werden.<br />

Begründung G 3-40<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen existieren e<strong>in</strong>e Reihe landwirtschaftlicher Brauchwasserspeicher.<br />

Diese haben mit dem Strukturwandel <strong>in</strong> der Landwirtschaft nach 1990 zumeist ihre<br />

e<strong>in</strong>stige Bedeutung verloren. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der klimatischen Veränderungen kann e<strong>in</strong>e<br />

Wiedernutzbarmachung jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Dort, wo dies nicht der Fall<br />

ist, sollen anderweitige Nutzungen wie z.B. für die Fischerei oder die Naherholung geprüft werden.<br />

G 3-41 Vorhandene und für e<strong>in</strong>e Nutzung <strong>in</strong> Frage kommende Heilquellen sowie die zugehörigen<br />

E<strong>in</strong>zugsbereiche, <strong>in</strong>sbesondere die Dargebote <strong>in</strong> Bad Blankenburg<br />

und Bad Klosterlausnitz, sollen vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützt werden.<br />

Begründung G 3-41<br />

Heilquellen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> bedeutender Gesundheits- und Wirtschaftsfaktor <strong>in</strong> der Planungsregion.<br />

Zum Erhalt der Heilwirkung darf Heilwasser <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Beschaffenheit nicht verändert und nicht<br />

aufbereitet werden. Es ist aus diesem Grund gegen Veränderungen besonders empf<strong>in</strong>dlich und<br />

vorbeugend zu schützen.<br />

3.3 Soziale Infrastruktur<br />

G 3-42 E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infrastruktur sollen <strong>in</strong> zentraler Lage der Geme<strong>in</strong>den<br />

komb<strong>in</strong>iert und konzentriert werden.<br />

Begründung G 3-42<br />

Wegen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung werden <strong>in</strong> den nächsten Jahren <strong>in</strong>sbesondere<br />

<strong>in</strong> den ländlich-peripheren Räumen viele E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infrastruktur nicht mehr<br />

ausgelastet und von Schließung bedroht se<strong>in</strong>. Das im Rahmen der Modellvorhaben der Raumordnung<br />

durchgeführte Projekt „Anpassungsstrategien für ländliche / periphere Regionen mit<br />

starkem Bevölkerungsrückgang“ hat gezeigt, dass die Bündelung verschiedener sozialer und<br />

anderer E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em zentral gelegenen Gebäude im Geme<strong>in</strong>dehauptort (z.B. Geme<strong>in</strong>desitz,<br />

K<strong>in</strong>dergarten, K<strong>in</strong>derhort, kle<strong>in</strong>e Grundschule, Seniorenbetreuung, Freizeite<strong>in</strong>richtung<br />

für Jugendliche, Bücherei, Räume für Vere<strong>in</strong>sarbeit usw.) unter e<strong>in</strong>em Dach e<strong>in</strong>e Vielzahl<br />

positiver Synergieeffekte auf die Versorgung der Bevölkerung, auf das soziale Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de,<br />

auf die Erhaltung Ortsbild prägender Bausubstanz, auf die Senkung von Personalkosten<br />

und Infrastrukturfolgekosten hat. Dieses Modell lässt sich auch auf Wohngebiete bzw.<br />

Stadtteile <strong>in</strong> Mittel- und Großstädten übertragen. Darüber h<strong>in</strong>aus bieten generationsübergreifende<br />

Strukturen (z.B. K<strong>in</strong>dertagesstätte / Tagespflege für ältere Menschen / Beh<strong>in</strong>dertenbetreuung<br />

mit geme<strong>in</strong>samen Konzepten oder Schule mit Ganztageskonzept / Seniorentreff) Möglichkeiten,<br />

Separierungsersche<strong>in</strong>ungen entgegenzuwirken und kommunale Ressourcen zu bündeln.<br />

Soweit bestehende E<strong>in</strong>richtungen der sozialen Infrastruktur im Ländlichen Raum ausgelastet<br />

s<strong>in</strong>d, steht e<strong>in</strong>er Erhaltung dieser E<strong>in</strong>richtungen nichts entgegen. Dies betrifft auch die Errichtung<br />

neuer E<strong>in</strong>richtungen, soweit diese erforderlich, ausgelastet und f<strong>in</strong>anzierbar s<strong>in</strong>d.<br />

3.3.1 Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan soll e<strong>in</strong>e gleichwertige, mediz<strong>in</strong>isch leistungsfähige, stationäre<br />

und möglichst wohnstandortnahe ambulante Versorgung der Bevölkerung, orientiert am Zentrale-Orte-System,<br />

sichergestellt werden � LEP, 4.3.9.<br />

G 3-43 Die Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollen ihre Kooperation<br />

untere<strong>in</strong>ander verstärken. Stationäre E<strong>in</strong>richtungen sollen mit ambulanten,<br />

sozialen und Pflegee<strong>in</strong>richtungen sowie Rehabilitationskl<strong>in</strong>iken vernetzt<br />

und den sich wandelnden Anforderungen angepasst werden.<br />

Begründung G 3-43<br />

Wegen der hohen Anforderungen, die heute an die Gesundheitsfürsorge gestellt werden, ist<br />

verstärkt die Zusammenarbeit stationärer und ambulanter E<strong>in</strong>richtungen untere<strong>in</strong>ander sowie<br />

mit spezialisierten Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungse<strong>in</strong>richtungen erforderlich. Daraus<br />

ergibt sich besonders die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er stärkeren Zusammenarbeit zwischen den<br />

stationären E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Auf Grund der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung besteht <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong>sbesondere<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


e<strong>in</strong> erhöhter Bedarf an E<strong>in</strong>richtungen im Bereich von Palliativversorgung / Sterbebegleitung /<br />

Hospizwesen. Entsprechende Anpassungen der vorhandenen E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d deshalb erforderlich.<br />

G 3-44 Stationäre E<strong>in</strong>richtungen der Gesundheitsversorgung sollen bei notwendiger<br />

Verlagerung, Neubau oder Konzentration von E<strong>in</strong>richtungen den höherstufigen<br />

Zentralen Orten zugeordnet werden.<br />

Begründung G 3-44<br />

In den letzten Jahren wurde das Netz der Krankenhäuser, Fachkl<strong>in</strong>iken und Vorsorge- und Rehabilitationskl<strong>in</strong>iken<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen den sich verändernden wirtschaftlichen,<br />

leistungs- und qualitätsorientierten Anforderungen angepasst. Soweit weitere Netzanpassungen<br />

erforderlich s<strong>in</strong>d, stellen für E<strong>in</strong>richtungen mit regionalem und zum Teil überregionalem E<strong>in</strong>zugsbereich<br />

die höherstufigen Zentralen Orte als E<strong>in</strong>wohnerschwerpunkte sowie wegen ihrer<br />

zentralen Lage, guten Erreichbarkeit und der vorhandenen Infrastrukturausstattung die am besten<br />

geeigneten Standorte dar. Daraus ergeben sich Synergieeffekte, die auch zur Verr<strong>in</strong>gerung<br />

von Infrastrukturfolgekosten beitragen.<br />

G 3-45 Die Versorgung mit überregional ausgerichteten Krankenhäusern <strong>in</strong> Gera, Jena,<br />

Altenburg / Schmölln und Saalfeld / Rudolstadt soll sichergestellt werden.<br />

Begründung G 3-45<br />

Die Kl<strong>in</strong>iken Gera und Jena s<strong>in</strong>d als überregional ausgerichtete Krankenhäuser wichtige oberzentrale<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen und damit e<strong>in</strong>e Voraussetzung für die Wahrnehmung der gemäß<br />

Landesentwicklungsplan zugewiesenen Funktionen für die beiden Oberzentren. Die Kl<strong>in</strong>iken<br />

<strong>in</strong> Saalfeld und Rudolstadt übernehmen e<strong>in</strong>e durch den Landesentwicklungsplan zugewiesene<br />

oberzentrale Funktion. Die Kl<strong>in</strong>ik <strong>in</strong> Altenburg / Schmölln übernimmt ebenfalls e<strong>in</strong>e oberzentrale<br />

Funktion im Länderdreieck Thür<strong>in</strong>gen / Sachsen / Sachsen-Anhalt. Zudem ist sie <strong>in</strong> der<br />

Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen die e<strong>in</strong>zige Ausbildungsstätte für Krankenpflege nach Krankenhausgesetz.<br />

Alle vier Kl<strong>in</strong>ikstandorte s<strong>in</strong>d wegen ihrer Größe, Lage, Erreichbarkeit und hoch spezialisierten<br />

Leistungsangebote, wie z.B. Herzchirurgie, Neurochirurgie und Nuklearmediz<strong>in</strong>, auch langfristig<br />

als Standorte für Krankenhäuser mit überregionalem Versorgungsbereich erforderlich. Sie übernehmen<br />

außerdem für ihr unmittelbares E<strong>in</strong>zugsgebiet die wohnortnahe Grundversorgung <strong>in</strong><br />

den Gebieten Innere Mediz<strong>in</strong>, Chirurgie, Gynäkologie / Geburtshilfe und Pädiatrie.<br />

G 3-46 Die fachkl<strong>in</strong>ische Versorgung mit überregionaler Ausrichtung <strong>in</strong> Altenburg, Eisenberg,<br />

Ronneburg, Stadtroda und Uhlstädt-Kirchhasel (Ortsteil Weißen) soll<br />

erhalten und bedarfsgerecht entwickelt werden.<br />

Begründung G 3-46<br />

Fachlich hoch spezialisierte Kl<strong>in</strong>iken haben für ihre Fachrichtung e<strong>in</strong> überregionales E<strong>in</strong>zugsgebiet.<br />

Die Fachkl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> Altenburg, Stadtroda und Eisenberg stärken zudem die Funktion dieser<br />

höherstufigen Zentralen Orte. Die Fachkl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> Ronneburg und Weißen s<strong>in</strong>d traditionelle<br />

Krankenhausstandorte, die <strong>in</strong> ihrer jeweiligen Spezialisierungsrichtung e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag<br />

zur Gesundheitsfürsorge <strong>in</strong> der Region leisten. Fachkl<strong>in</strong>iken übernehmen auch Aufgaben der<br />

Grundversorgung für ihr engeres E<strong>in</strong>zugsgebiet, verfügen aber nicht über das komplette Spektrum<br />

der Grundversorgung.<br />

G 3-47 Die regionale Versorgung mit Krankenhäusern soll <strong>in</strong> Eisenberg, Greiz, Pößneck<br />

und Schleiz erhalten werden.<br />

Begründung G 3-47<br />

E<strong>in</strong>e leistungsfähige, wirtschaftliche und nach Standorten, Bettenzahl, Fachrichtungen sowie<br />

Versorgungsauftrag gegliederte bürgernahe Krankenhausversorgung gehört zu den wichtigsten<br />

Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen und ist e<strong>in</strong>e Voraussetzung zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen. Dazu ist es notwendig, die überregional wirksamen<br />

Standorte der Kl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> Jena, Gera, Saalfeld / Rudolstadt und Altenburg / Schmölln, die<br />

regional gleichzeitig auch die stationäre Grundversorgung sichern, mit weiteren Krankenhausstandorten<br />

zu e<strong>in</strong>em tragfähigen Netz der stationären Grundversorgung zu ergänzen. So steht<br />

jedem Bürger der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>e Krankenhausversorgung e<strong>in</strong>schließlich<br />

akutstationärem Bereich wohnortnah zur Verfügung. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d Krankenhäuser wichtige<br />

mittelzentrale Funktionen.<br />

Die Krankenhäuser <strong>in</strong> Eisenberg, Greiz, Pößneck und Schleiz stärken somit auch die diesen<br />

Städten vom Landesentwicklungsplan zugewiesenen höherstufigen zentralörtlichen Funktionen.<br />

63<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


64<br />

G 3-48 Die stationäre und teilstationäre psychiatrische Versorgung soll <strong>in</strong> Altenburg,<br />

Gera, Jena, Saalfeld / Rudolstadt und Stadtroda ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-48<br />

Aus der Leistungsentwicklung der letzten Jahre zeichnet sich auf dem Gebiet der Psychiatrie<br />

e<strong>in</strong> zunehmender Bedarf stationärer und teilstationärer Kapazitäten ab. Dem ist rechtzeitig<br />

durch entsprechende bauliche und funktionale Maßnahmen an den etablierten Standorten<br />

Rechnung zu tragen. Damit werden auch gleichzeitig die höherstufigen Zentralen Orte <strong>in</strong> ihrer<br />

Funktion gestärkt.<br />

G 3-49 Das Netz der Vorsorge- oder Rehabilitationskl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> Saalfeld, Bad Blankenburg,<br />

Bad Klosterlausnitz und Bad Lobenste<strong>in</strong> soll erhalten und dem Bedarf entsprechend<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Begründung G 3-49<br />

Für die Durchführung von Heilbehandlungen s<strong>in</strong>d Vorsorge- und Rehabilitationse<strong>in</strong>richtungen<br />

unverzichtbar. Zudem s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen Tourismusorten � 4.6.2 e<strong>in</strong>e<br />

Grundlage zur Umsetzung der dort bestimmten spezifischen touristischen Funktionen Kur /<br />

Wellness und zur Erhaltung der Wirtschaftskraft. In den Zentralen Orten stärken sie die zentralen<br />

Erlebnisbereiche, woraus sich wichtige Synergieeffekte ergeben.<br />

G 3-50 Die mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgung mit Arzt- und Zahnarztpraxen, ambulanten<br />

mediz<strong>in</strong>ischen Diagnose- und Therapiee<strong>in</strong>richtungen sowie Apotheken soll <strong>in</strong> allen<br />

Zentralen Orten sichergestellt werden. Hierzu sollen mediz<strong>in</strong>ische Versorgungszentren<br />

e<strong>in</strong>gerichtet bzw. ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-50<br />

Das Anliegen der Raumordnung ist e<strong>in</strong>e möglichst gleichmäßige Versorgung aller Teilregionen,<br />

dies gilt <strong>in</strong>sbesondere für die ambulante mediz<strong>in</strong>ische Versorgung als wichtigem Bestandteil der<br />

gesundheitlichen Grundversorgung der Bürger. Wegen der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung<br />

wird vor allem <strong>in</strong> dünn besiedelten ländlichen / peripheren Räumen e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wohnerschwelle<br />

erreicht werden, die als wirtschaftliche Basis für E<strong>in</strong>richtungen der ambulanten mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Grundversorgung unattraktiv ist. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund bietet das Netz Zentraler Orte als E<strong>in</strong>wohnerschwerpunkte<br />

die besten Voraussetzungen für tragfähige ambulante mediz<strong>in</strong>ische E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Grundversorgung.<br />

Mediz<strong>in</strong>ische Versorgungszentren, wie z.B. Ärztehäuser bzw. Gesundheitszentren, <strong>in</strong> denen<br />

mehrere Arztpraxen, Therapeuten, Zahnarzt und Apotheke konzentriert werden, können dazu<br />

beitragen, die mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgung <strong>in</strong> den Zentralen Orten zu sichern.<br />

G 3-51 Die fachärztliche Versorgung soll <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen Orten sichergestellt<br />

werden.<br />

Begründung G 3-51<br />

Facharztpraxen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseits wichtige höherstufige zentralörtliche Funktionen, andererseits<br />

erfordern sie für ihre Tragfähigkeit größere E<strong>in</strong>zugsgebiete, wie sie den Versorgungsbereichen<br />

der Mittelzentren entsprechen. Bei der Ausrichtung der fachärztlichen Versorgung auf die höherstufigen<br />

Zentralen Orte kann auch unter den Bed<strong>in</strong>gungen des demographischen Wandels<br />

zukünftig <strong>in</strong> allen Regionsteilen die fachärztliche ambulante mediz<strong>in</strong>ische Versorgung gesichert<br />

werden.<br />

3.3.2 Soziale<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen stationäre Altenpflegee<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> allen Zentralen<br />

Orten vorhanden se<strong>in</strong>, offene ambulante und teilstationäre E<strong>in</strong>richtungen zur Versorgung<br />

pflegebedürftiger Menschen und altersgerechte Wohnformen sollen orientiert am System der<br />

Zentralen Orte <strong>in</strong> allen Landesteilen vorgehalten und ambulante Pflegedienste flächendeckend<br />

sichergestellt werden � LEP, 4.3.10.<br />

G 3-52 E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche sollen <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den entsprechend<br />

dem Eigenbedarf gesichert werden, E<strong>in</strong>richtungen mit größerem E<strong>in</strong>zugsgebiet<br />

<strong>in</strong> Zentralen Orten. E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche sollen wohnungsnah<br />

bzw. <strong>in</strong> zentraler Lage <strong>in</strong>tegriert und mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

gut erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

Begründung G 3-52<br />

Zur Sicherung e<strong>in</strong>er k<strong>in</strong>der- und familienfreundlichen Entwicklung � LEP, Leitbild sollen <strong>in</strong> Ost-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


thür<strong>in</strong>gen K<strong>in</strong>der und Jugendliche besonders gefördert werden. Dazu ist unter anderem e<strong>in</strong> gut<br />

ausgebautes Netz von sozialen E<strong>in</strong>richtungen (wie Schulen, K<strong>in</strong>derhorte, Bibliotheken, Museen,<br />

Sporte<strong>in</strong>richtungen) mit entsprechenden Angeboten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er für K<strong>in</strong>der und Jugendliche gut erreichbaren<br />

Lage erforderlich. Das s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel E<strong>in</strong>richtungen an Haltepunkten des ÖPNV<br />

<strong>in</strong> Nachbarschaft zu anderen von K<strong>in</strong>dern aufgesuchten E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Als Folge der demographischen Entwicklung und der sich daraus abzeichnenden Schließungen<br />

von E<strong>in</strong>richtungen entsteht die Gefahr von sozialen Problemen vor allem im ländlich-peripheren<br />

Raum. Bei zurück gehender Auslastung von E<strong>in</strong>richtungen erlangen deshalb Zentrale Orte als<br />

stabiles Standortnetz e<strong>in</strong>e zunehmende Bedeutung, um mit e<strong>in</strong>er Vielzahl von Initiativen und<br />

E<strong>in</strong>zelmaßnahmen e<strong>in</strong> k<strong>in</strong>derfreundliches Umfeld zu schaffen.<br />

G 3-53 K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sollen <strong>in</strong> allen Zentralen Orten, <strong>in</strong>tegrative K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-53<br />

Vor allem für Geme<strong>in</strong>den im ländlichen-peripheren Raum wird es zunehmend schwieriger, bei<br />

s<strong>in</strong>kendem Eigenbedarf K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen (K<strong>in</strong>dergärten, K<strong>in</strong>derkrippen, K<strong>in</strong>derhorte<br />

sowie gemischte und komb<strong>in</strong>ierte Formen) vorzuhalten. Deshalb kommt der Erhaltung von K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

im nächst gelegenen Zentralen Ort e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu, da sie<br />

vielerorts im Ländlichen Raum das e<strong>in</strong>zige Nutzungsangebot <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung se<strong>in</strong><br />

werden. Zudem s<strong>in</strong>d die Zentralen Orte wegen ihrer Lage, Erreichbarkeit und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den<br />

ÖPNV als Konzentrationsstandorte für K<strong>in</strong>dere<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> besonderer Weise geeignet.<br />

Integrative K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen sichern entsprechend ThürKiTaG die Tagesbetreuung von<br />

beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern sowie von K<strong>in</strong>dern, die entwicklungsverzögert oder benachteiligt s<strong>in</strong>d, geme<strong>in</strong>sam<br />

mit nicht beh<strong>in</strong>derten K<strong>in</strong>dern. Diese E<strong>in</strong>richtungen haben e<strong>in</strong> überörtliches E<strong>in</strong>zugsgebiet.<br />

Ihre E<strong>in</strong>ordnung <strong>in</strong> die höherstufigen Zentralen Orte kann <strong>in</strong> allen Regionsteilen e<strong>in</strong>e<br />

gleichwertige Versorgung für die betroffenen K<strong>in</strong>der und ihre Familien sichern. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

verfügen die höherstufigen Zentralen Orte aufgrund ihrer zentralen Lage, ihrer komplexen Angebote<br />

an sozialen und Gesundheitse<strong>in</strong>richtungen und ihrer E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den ÖPNV über besonders<br />

günstige Standortbed<strong>in</strong>gungen für diese E<strong>in</strong>richtungen.<br />

G 3-54 Jugendclubs sollen <strong>in</strong> allen Zentralen Orten, K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeitzentren<br />

sowie Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten <strong>in</strong> höherstufigen<br />

Zentralen Orten vorgehalten werden. Darüber h<strong>in</strong>aus eignen sich auch Regional<br />

bedeutsame Tourismusorte als Standorte für Jugendbegegnungsstätten mit<br />

Übernachtungskapazitäten.<br />

Begründung G 3-54<br />

Jugendclubs und K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeitzentren s<strong>in</strong>d wichtige E<strong>in</strong>richtungen der offenen Jugendarbeit,<br />

um K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen e<strong>in</strong>e wohnnahe Freizeitgestaltung außerhalb der Familie<br />

zu ermöglichen. Wegen Geburtenrückgang und Abwanderung wird nicht mehr jede Geme<strong>in</strong>de<br />

entsprechende E<strong>in</strong>richtungen vorhalten können.<br />

Zentrale Orte s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere wegen ihrer Eigenschaft als Schulstandorte sowie ihrer guten<br />

Erreichbarkeit und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den ÖPNV für die Vorhaltung von E<strong>in</strong>richtungen der offenen<br />

Jugendarbeit geeignet. Im Gegensatz zu Jugendclubs, für die das E<strong>in</strong>zugsgebiet von Grundzentren<br />

ausreichend ist, werden an K<strong>in</strong>der- und Jugendfreizeitzentren höhere Anforderungen<br />

gestellt h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Größe, e<strong>in</strong>es komplexeren Freizeitangebotes und pädagogischer Betreuung,<br />

e<strong>in</strong>schließlich Jugendbildung und Beratungsangebot. Dies erfordert e<strong>in</strong> wesentlich größeres<br />

überregionales E<strong>in</strong>zugsgebiet, weshalb die höherstufigen Zentralen Orte als Standorte<br />

für diese E<strong>in</strong>richtungen am besten geeignet s<strong>in</strong>d.<br />

Jugendbegegnungsstätten mit Übernachtungskapazitäten (Jugendherbergen, Waldjugendheime,<br />

Jugendgästehäuser und Rüstzeitheime) ermöglichen K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen e<strong>in</strong>e organisierte<br />

Freizeitgestaltung während der Schulferien. Als Standorte für Jugendbegegnungsstätten<br />

eignen sich höherstufige Zentrale Orte besonders wegen des dort vorhandenen komplexen<br />

Freizeitangebotes für Jugendliche und der guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

bestehen Jugendbegegnungsstätten <strong>in</strong> Regional bedeutsamen Tourismusorten, die ebenfalls<br />

geeignete Standorte darstellen.<br />

G 3-55 E<strong>in</strong>richtungen der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe sollen <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen<br />

Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-55<br />

Die E<strong>in</strong>ordnung von E<strong>in</strong>richtungen der K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (K<strong>in</strong>der- und Jugendheime, betreute<br />

Wohnformen für Jugendliche, Tagesgruppen, Mutter- und K<strong>in</strong>dgruppen, K<strong>in</strong>der- und Jugendschutzdienste<br />

und Beratungsangebote) <strong>in</strong> höherstufige Zentrale Orte ergibt sich aus dem<br />

65<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


66<br />

für diese E<strong>in</strong>richtungen erforderlichen überregionalen E<strong>in</strong>zugsbereich sowie dem an diesen<br />

Standorten vorhandenen komplexen Angebot an E<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

(Schulen, Freizeite<strong>in</strong>richtungen, Kulture<strong>in</strong>richtungen, Gesundheits-, Sport- und Soziale E<strong>in</strong>richtungen),<br />

woraus sich vielfältige Synergieeffekte ableiten lassen.<br />

G 3-56 E<strong>in</strong>richtungen der Altenhilfe sollen entsprechen dem Eigenbedarf <strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den,<br />

E<strong>in</strong>richtungen mit größerem E<strong>in</strong>zugsgebiet, offene ambulante und teilstationäre<br />

E<strong>in</strong>richtungen der Altenhilfe, altersgerechte und Generationen übergreifende<br />

Wohnformen sowie spezielle Kommunikationszentren für Senioren <strong>in</strong><br />

den Zentralen Orten erhalten und weiterentwickelt werden. Sie sollen <strong>in</strong> zentraler<br />

Lage <strong>in</strong>tegriert und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar se<strong>in</strong>.<br />

Begründung G 3-56<br />

In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen wird der Anteil der Menschen über 65 Jahre stetig ansteigen<br />

und im Jahr 2020 e<strong>in</strong>en Anteil von ca. 25 % an der Gesamtbevölkerung haben. Damit steigt<br />

auch der Bedarf an Betreuungs- und Pflegee<strong>in</strong>richtungen. Um der steigenden Zahl von Senioren<br />

e<strong>in</strong> Leben <strong>in</strong> gewohnter Umgebung und so lange wie möglich die Nutzung verschiedener<br />

Dienstleistungen, Freizeit-, Bildungs-, kultureller und sportlicher Angebote zu ermöglichen ist für<br />

die oft <strong>in</strong> ihrer Mobilität e<strong>in</strong>geschränkten Menschen e<strong>in</strong>e mit öffentlichen Verkehrsmitteln gute<br />

Erreichbarkeit sowie optimale E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung dieser E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> das Siedlungsgefüge erforderlich.<br />

Die E<strong>in</strong>richtung von altersgerechten und generationsübergreifenden Wohnformen entspricht<br />

auch den Erfordernissen der Siedlungsentwicklung.<br />

Als Standorte s<strong>in</strong>d dazu die Zentralen Orte wegen ihrer Lage, Größe, Erreichbarkeit mit ÖPNV<br />

sowie wegen der dort vorhandenen zahlreichen zentralen E<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. auch Ärzte,<br />

Apotheken, kulturelle, Bildungs- und Sporte<strong>in</strong>richtungen besonders geeignet. Außerdem können<br />

wegen der Größe und dem E<strong>in</strong>zugsbereich von Zentralen Orten dort entsprechende E<strong>in</strong>richtungen<br />

ausgelastet werden.<br />

G 3-57 E<strong>in</strong>richtungen für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sollen <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen<br />

Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-57<br />

Um Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beh<strong>in</strong>derung e<strong>in</strong>e volle Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Netz entsprechender E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> Wohnortnähe erforderlich. Diesem Anliegen entsprechen die höherstufigen Zentralen<br />

Orte, die über das notwendige E<strong>in</strong>zugsgebiet und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den ÖPNV verfügen. Sie s<strong>in</strong>d<br />

auch Standort weiterer E<strong>in</strong>richtungen, die von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung bevorzugt genutzt<br />

werden, wie z.B. Förderzentren, Berufsbildende E<strong>in</strong>richtungen für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung,<br />

e<strong>in</strong> breites Angebot an Fachärzten, Therapeuten und Beratungsstellen sowie kulturellen und<br />

sportlichen E<strong>in</strong>richtungen. Soweit bestehende E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> anderen Orten ausgelastet s<strong>in</strong>d<br />

und wirtschaftlich geführt werden können, steht e<strong>in</strong>er Erhaltung dieser E<strong>in</strong>richtungen nichts entgegen.<br />

G 3-58 Das Netz von Beratungs- und Betreuungse<strong>in</strong>richtungen soll gesichert und ausgebaut<br />

werden. Entsprechende Angebote sollen sich <strong>in</strong> den höherstufigen Zentralen<br />

Orten konzentrieren.<br />

Begründung G 3-58<br />

Für Menschen <strong>in</strong> besonderen Lebenslagen ist e<strong>in</strong> breites Netz von spezialisierten Angeboten<br />

und Hilfen zur Konfliktbewältigung unumgänglich. Die höherstufigen Zentralen Orte s<strong>in</strong>d als<br />

Konzentrationspunkte von sozialen, gesundheitlichen, Bildungs- und kulturellen E<strong>in</strong>richtungen<br />

und auch wegen ihrer zentralen Lage und Erreichbarkeit mit dem ÖPNV als Standorte für Beratungs-<br />

und Betreuungse<strong>in</strong>richtungen besonders geeignet. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere auch für Frauenhäuser<br />

und Frauenschutzwohnungen, die als besondere Beratungs- und Betreuungse<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> den höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden sollen. Außerdem können wegen<br />

des großen E<strong>in</strong>zugsgebietes von höherstufigen Zentralen Orten diese E<strong>in</strong>richtungen dort<br />

auch am besten ausgelastet werden.<br />

3.3.3 Sporte<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß dem Landesentwicklungsplan sollen Sport- und Spielanlagen der Grundversorgung bedarfsgerecht<br />

<strong>in</strong> allen Geme<strong>in</strong>den zur Verfügung gestellt werden � LEP, 4.3.11. Gesamtsportanlagen<br />

und andere größere Sport- und Spielanlagen sollen bedarfsgerecht <strong>in</strong> Zentralen Orten höherer<br />

Stufe vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


G 3-59 Sporthallen und Sportplätze sollen <strong>in</strong> allen Zentralen Orten vorgehalten werden,<br />

<strong>in</strong> Mittelzentren Dreifachsporthallen und Sportplätze mit Leichtathletikanlage, <strong>in</strong><br />

Oberzentren Großsporthallen und Sportstadien.<br />

Begründung G 3-59<br />

Die unterschiedliche Größe und Ausstattung der beschriebenen Sportanlagen entspricht dem<br />

Versorgungsauftrag und den funktionellen Anforderungen je nach Stufe des Zentralen Ortes<br />

und zwar für den Schulsport und organisierten Freizeitsport (Grundzentren), für den Beh<strong>in</strong>dertensport,<br />

Seniorensport und sportliche Wettkämpfe auf regionaler Ebene (Mittelzentren) sowie<br />

für überregionale, nationale und <strong>in</strong>ternationale Wettkämpfe (Oberzentren). Damit ist auch sichergestellt,<br />

dass die E<strong>in</strong>richtungen ausgelastet werden.<br />

G 3-60 Frei- und Naturbäder sollen <strong>in</strong> Zentralen Orten und <strong>in</strong> Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorten vorgehalten werden, Hallenbäder <strong>in</strong> höherstufigen Zentralen Orten.<br />

Begründung G 3-60<br />

Frei- und Naturbäder s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen der Grundversorgung. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d sie wichtige<br />

touristische Basise<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> Regional bedeutsamen Tourismusorten und damit e<strong>in</strong>e<br />

Grundvoraussetzung zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Funktionen.<br />

Hallenbäder sichern die ganzjährige Ausübung des Schwimm- und Schulsportes, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e<br />

wichtige Säule für den Gesundheits-, Beh<strong>in</strong>derten- und Seniorensport und darüber h<strong>in</strong>aus besonders<br />

attraktive ganzjährig nutzbare Freizeite<strong>in</strong>richtungen, die zu ihrer Auslastung e<strong>in</strong> großes<br />

E<strong>in</strong>zugsgebiet benötigen. Deshalb s<strong>in</strong>d Mittelzentren, Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es<br />

Oberzentrums und Oberzentren die dafür am besten geeigneten Standorte. Nachholbedarf für<br />

e<strong>in</strong> Hallenbad besteht <strong>in</strong>sbesondere im Mittelzentrum mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Altenburg.<br />

G 3-61 Die Sportkomplexe mit überregionaler Funktion sollen erhalten und als multifunktionale<br />

sportlich-kulturelle und sportlich-touristische Zentren mit hoher Publikumsattraktivität<br />

und Medienwirksamkeit ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-61<br />

Sportkomplexe bestehen aus mehreren E<strong>in</strong>richtungen verschiedener Sportarten <strong>in</strong> direktem<br />

räumlichen Zusammenhang. Sie s<strong>in</strong>d nicht nur Zentren des Leistungssportes, sondern wegen<br />

ihrer nationalen und z.T. <strong>in</strong>ternationalen Bedeutung bei Sport- und Großveranstaltungen „Aushängeschilder“<br />

der Region. Die benannten Maßnahmen s<strong>in</strong>d zur Ausrichtung überregional bedeutsamer<br />

Sportveranstaltungen erforderlich und dienen gleichzeitig der Erhaltung und Sicherung<br />

der zugewiesenen zentralörtlichen Funktionen der Standortgeme<strong>in</strong>den.<br />

Wichtige Sportzentren mit überregionaler Funktion <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d z.B.<br />

der Sportkomplex Ernst-Abbe Stadion / Oberaue <strong>in</strong> Jena, der Sportkomplex Hofwiesenpark /<br />

Ufer-Elster-Park <strong>in</strong> Gera sowie im Städtedreieck am Saalebogen der Sportkomplex der Landessportschule<br />

Bad Blankenburg und der Sportkomplex Stadion an den Saalewiesen <strong>in</strong> Saalfeld.<br />

G 3-62 Das <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen vorhandene breite Angebot von Spezialsportanlagen<br />

soll erhalten und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Vielfalt, Publikumsattraktivität und Medienwirksamkeit<br />

aufgewertet werden. Neue Spezialsportanlagen sollen <strong>in</strong> Zentralen<br />

Orten höherer Stufe und <strong>in</strong> Regional bedeutsamen Tourismusorten mit Anschluss<br />

an den ÖPNV errichtet werden.<br />

Begründung G 3-62<br />

Spezialsportanlagen haben meist überörtlichen Charakter und s<strong>in</strong>d an regionale Besonderheiten<br />

gebunden. In ihrer Gesamtheit und Vielfalt des Angebotes tragen sie zu e<strong>in</strong>er Aufwertung<br />

der Planungsregion bei, stärken höherstufige Zentrale Orte sowie Regional bedeutsame Tourismusorte<br />

<strong>in</strong> ihrer Funktion und Wirtschaftskraft, bieten vor allem K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen attraktive<br />

Freizeitbeschäftigungen <strong>in</strong> speziellen Sportarten und s<strong>in</strong>d auch bedeutsam für den allgeme<strong>in</strong>en<br />

Breiten- und Leistungssport. E<strong>in</strong>ige dieser Anlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> vorhandene Sportanlagen<br />

oder Sportkomplexe höherstufiger Zentraler Orte <strong>in</strong>tegriert und tragen so zur Attraktivität der<br />

Gesamtanlage und der Ober- und Mittelzentren bei.<br />

Die Spezialsportanlagen <strong>in</strong> Gera mit nationaler und zum Teil <strong>in</strong>ternationaler Bedeutung (Panndorfhalle,<br />

Reitsportstadion, Radrennbahn, Rollschnelllaufbahn, Turnsportzentrum, Hofwiesenbad)<br />

bilden e<strong>in</strong>en wesentlichen Faktor zur Stabilisierung des Oberzentrums und zur Verbesserung<br />

des Images der Stadt und der Region. Die Rennstrecke Schleizer Dreieck stellt e<strong>in</strong>e besondere<br />

Spezialsportanlage mit langer Tradition und nationaler wie <strong>in</strong>ternationaler Bedeutung<br />

dar und ist e<strong>in</strong> wichtiger Faktor für die Attraktivität der Region.<br />

67<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


68<br />

Um Synergieeffekte nutzen zu können, s<strong>in</strong>d für neue Anlagen Standorte <strong>in</strong> höherstufigen Zentralen<br />

Orten oder Regional bedeutsamen Tourismusorten zu bevorzugen, da <strong>in</strong> diesen meist<br />

bereits E<strong>in</strong>richtungen des Breitensportes bestehen. Die Erreichbarkeit von Spezialsportanlagen<br />

mit dem ÖPNV ist <strong>in</strong>sbesondere für K<strong>in</strong>der und Jugendliche von Bedeutung.<br />

3.3.4 Bildungs- und Wissenschaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d Grundschulen und E<strong>in</strong>richtungen der Weiterbildung <strong>in</strong> allen<br />

Zentralen Orten, Regelschulen, Gymnasien und Schulen für Schüler mit sonderpädagogischem<br />

Bedarf <strong>in</strong> Zentralen Orten höherer Stufe sowie berufsbildende Schulen <strong>in</strong> Oberzentren<br />

und Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums zur Verfügung zu stellen, Regelschulen<br />

bei tragfähigem E<strong>in</strong>zugsbereich auch <strong>in</strong> Grundzentren. Berufsbildende Schulen s<strong>in</strong>d bei<br />

tragfähigem E<strong>in</strong>zugsbereich und guter Erreichbarkeit mit dem ÖPNV <strong>in</strong> den Mittelzentren fortzuführen<br />

� LEP, 4.3.1 bis 4.3.5. Die Hochschulen sollen so entwickelt werden, dass sie im Leistungsvergleich<br />

mit anderen Ländern über dem Durchschnitt liegen, Forschungs- und Technologiee<strong>in</strong>richtungen<br />

sollen weiterentwickelt werden � LEP, 4.3.6 / 4.3.7.<br />

G 3-63 Notwendige Zusammenlegungen oder die Neuerrichtung von Grundschulen sollen<br />

<strong>in</strong> Zentralen Orten erfolgen. Notwendige Zusammenlegungen oder die Neuerrichtung<br />

von Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen sollen <strong>in</strong> höherstufigen<br />

Zentralen Orten erfolgen.<br />

Begründung G 3-63<br />

Die demographische Entwicklung wird im vorhandenen Netz allgeme<strong>in</strong> bildender Schulen<br />

Schließungen und Zusammenlegungen erfordern, denn für die Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit<br />

und Auslastung von Bildungse<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d entsprechende unterschiedlich große<br />

E<strong>in</strong>zugsgebiete erforderlich. Die Zentralen Orte mit ihren gestaffelten Verflechtungsbereichen<br />

bieten h<strong>in</strong>sichtlich ihrer zentralen Lage, Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und tragfähigen E<strong>in</strong>zugsbereichen<br />

besonders günstige Standortvoraussetzungen für Schulen. Damit können für die Bürger<br />

moderne und personell gut ausgestattete E<strong>in</strong>richtungen der Dase<strong>in</strong>svorsorge <strong>in</strong> zumutbarer<br />

Nähe vorgehalten werden. Schulschließungen sollen deshalb so erfolgen, dass Schulen <strong>in</strong> den<br />

Zentralen Orten erhalten werden, und erforderliche Neubauten von Schulen <strong>in</strong> den Zentralen<br />

Orten errichtet werden.<br />

G 3-64 Das Sportgymnasium <strong>in</strong> Jena soll erhalten und bedarfsgerecht ausgebaut werden.<br />

Weitere Spezialschulen sollen bei Bedarf <strong>in</strong> Gera, <strong>in</strong> Altenburg oder im Städtedreieck<br />

am Saalebogen entwickelt werden.<br />

Begründung G 3-64<br />

Da Spezialschulen e<strong>in</strong> überregionales E<strong>in</strong>zugsgebiet benötigen, s<strong>in</strong>d die Oberzentren und Mittelzentren<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums mit ihren großen Verflechtungsbereichen als<br />

Standorte für diese spezialisierten Bildungse<strong>in</strong>richtungen besonders geeignet. Das Sportgymnasium<br />

Jena ist derzeit die e<strong>in</strong>zige Spezialschule <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

G 3-65 Das Netz der Schullandheime soll <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen gesichert<br />

werden.<br />

Begründung G 3-65<br />

E<strong>in</strong> möglichst breites Netz von Schullandheimen mit unterschiedlichen Profilen und Themenschwerpunkten,<br />

wie z.B. Waldjugendheime, erhöht nicht nur die Qualität der Bildungsangebote<br />

für allgeme<strong>in</strong> bildende Schulen, sondern auch die Attraktivität der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen.<br />

Zudem tragen Schullandheime auch zur Auslastung anderer E<strong>in</strong>richtungen, wie z.B. gastronomischer,<br />

kultureller und sportlicher E<strong>in</strong>richtungen bei und stärken damit <strong>in</strong>sgesamt die Tourismuswirtschaft<br />

der Planungsregion.<br />

G 3-66 Das Netz der berufsbildenden Schulen <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen soll<br />

schrittweise gestrafft und konzentriert werden. Spezialisierte Ausbildungsrichtungen<br />

sollen bevorzugt <strong>in</strong> den Oberzentren Gera und Jena sowie <strong>in</strong> den Mittelzentren<br />

mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt<br />

/ Bad Blankenburg konzentriert werden.<br />

Begründung G 3-66<br />

E<strong>in</strong>e Konzentration von E<strong>in</strong>richtungen ist <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Anbetracht der rückgängigen Schülerzahlen<br />

auch im Berufsschulbereich mittel- bis langfristig dr<strong>in</strong>gend erforderlich, um Standorte<br />

<strong>in</strong> gutem baulichem Zustand sowie mit moderner Ausstattung bei sparsamem Mittele<strong>in</strong>satz vorhalten<br />

zu können. Die Oberzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Gera, Jena, Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg s<strong>in</strong>d als E<strong>in</strong>wohnerschwerpunkte<br />

mit großem E<strong>in</strong>zugsgebiet, wegen ihrer komplexen Angebote an Bildungs-, Wissenschafts-,<br />

Kultur und anderen E<strong>in</strong>richtungen, ihrer Ausstattung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft<br />

sowie wegen ihrer verkehrsmäßigen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung die für berufsbildende Schulen prädest<strong>in</strong>ierten<br />

Standorte, <strong>in</strong>sbesondere für die Bündelung spezialisierter Ausbildungsrichtungen, die<br />

große E<strong>in</strong>zugsgebiete erfordern. Darüber h<strong>in</strong>ausgehend können durch Kooperation und Abstimmung<br />

der Schulträger über Landkreisgrenzen h<strong>in</strong>weg, unter Berücksichtigung der Lage, des<br />

baulichen Zustandes, der vorhandenen Ausstattung, historischen Entwicklung, örtlichen Besonderheiten,<br />

des bisherigen Ausbildungsspektrums und zukünftiger Bedarfe weitere Standorte der<br />

Berufsbildung <strong>in</strong> den Landkreisen erhalten werden. Die notwendige Konzentration der Standorte<br />

wird über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum h<strong>in</strong>weg erfolgen und sich an der Entwicklung der Schülerzahlen<br />

orientieren. Mit dem Erhalt von Berufsschulstandorten im Ländlichen Raum erfahren<br />

auch ausgewählte Mittelzentren e<strong>in</strong>e Stärkung ihrer Funktionen. E<strong>in</strong> Beispiel hierfür ist das Berufsschulzentrum<br />

im Mittelzentrum Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz mit se<strong>in</strong>en spezifischen<br />

Standortvorteilen.<br />

G 3-67 Das Netz der Volkshochschulen sowie anderer E<strong>in</strong>richtungen der Erwachsenenbildung<br />

soll <strong>in</strong> den höherstufigen Zentralen Orten bedarfsgerecht ausgebaut werden.<br />

Begründung G 3-67<br />

Um den Bürgern <strong>in</strong> zumutbarer Entfernung e<strong>in</strong> möglichst breites Angebot an Weiterbildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

zur Verfügung zu stellen, s<strong>in</strong>d höherstufige Zentrale Orte die dafür am besten geeigneten<br />

Standorte. Gleichzeitig stärken diese E<strong>in</strong>richtungen auch die Funktion der Zentralen Orte.<br />

Der bedarfsgerechte Ausbau be<strong>in</strong>haltet die Anpassung an gesellschaftliche Anforderungen z.B.<br />

bezüglich der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung sowie Angebote zur Nachholung von<br />

Schulabschlüssen.<br />

G 3-68 Die Friedrich-Schiller-Universität Jena, die Fachhochschule Jena und die Berufsakademie<br />

<strong>in</strong> Gera sollen weiterentwickelt werden. Sollen weitere höhere Bildungse<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion angesiedelt werden, so soll dies im<br />

Oberzentrum Gera erfolgen.<br />

Begründung G 3-68<br />

Damit die Hochschullandschaft Thür<strong>in</strong>gens im Leistungsvergleich mit anderen Ländern über<br />

dem Durchschnitt liegt � LEP, 4.3.6, müssen sich die Hochschulen den Anforderungen stellen,<br />

die sich aus der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung und aus dem sich ständig verändernden<br />

Bedarf der Wirtschaft ergeben. Dazu müssen die vorhandenen Hochschulen weiterentwickelt<br />

werden. Höhere Bildungse<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d darüber h<strong>in</strong>aus auch wichtige oberzentrale Funktionen.<br />

Diese s<strong>in</strong>d derzeit im Oberzentrum Gera zu ger<strong>in</strong>g entwickelt. Der Grundsatz dient somit<br />

nicht nur der Stärkung der Planungsregion im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung, sondern<br />

auch der Stärkung der beiden Oberzentren Gera und Jena.<br />

G 3-69 Außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungse<strong>in</strong>richtungen sollen bevorzugt<br />

<strong>in</strong> den Oberzentren Gera und Jena, den Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es<br />

Oberzentrums Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg sowie <strong>in</strong><br />

den Mittelzentren Greiz und Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz erhalten und weiterentwickelt<br />

werden.<br />

Begründung G 3-69<br />

Die Konzentration wissenschaftlicher E<strong>in</strong>richtungen auf die Oberzentren Gera und Jena sowie<br />

die Mittelzentren mit Teilfunktionen e<strong>in</strong>es Oberzentrums Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt /<br />

Bad Blankenburg bietet hohe synergetische Effekte und Vorteile für die Wissenschaftslandschaft<br />

<strong>in</strong> der Planungsregion. Diese Städte s<strong>in</strong>d wegen ihrer komplexen Ausstattung als Standorte<br />

für außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungse<strong>in</strong>richtungen besonders geeignet und<br />

bieten das für Forschung und Entwicklung notwendige wissenschaftliche und wirtschaftliche<br />

Umfeld. Das <strong>in</strong> Greiz vorhandene Textilforschungszentrum stärkt die Funktion des Mittelzentrums<br />

und hat Bedeutung im Rahmen des länderübergreifenden Städteverbundes im Vogtland<br />

als ehemaligem Zentrum der Textil<strong>in</strong>dustrie. Die außeruniversitäre Forschung HITK vere<strong>in</strong>t am<br />

Standort Hermsdorf die traditionelle Technologiekompetenz im Bereich Technische Keramik<br />

und stärkt mit dem regionalen <strong>in</strong>novativen Wachstumskern „fanimat“ den Industriestandort <strong>in</strong><br />

der Region Hermsdorfer Kreuz sowie die Funktion des Mittelzentrums Hermsdorf / Bad Klosterlausnitz.<br />

69<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


70<br />

G 3-70 Die Thür<strong>in</strong>ger Landessternwarte <strong>in</strong> Tautenburg und das Seismologische Observatorium<br />

Moxa sollen erhalten werden. Deren Schutzzonen sollen bei der Entwicklung<br />

anderer räumlicher Belange berücksichtigt werden.<br />

Begründung G 3-70<br />

Beide E<strong>in</strong>richtungen haben überregionale Bedeutung. Die Berücksichtigung ihrer Schutzzonen<br />

(Radius von 15 km) ist zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit dieser beiden E<strong>in</strong>richtungen der universitären<br />

Forschung erforderlich. Für die Thür<strong>in</strong>ger Landessternwarte Tautenburg ist die Vermeidung<br />

von Lichtaufhellungen und Staubverschmutzungen <strong>in</strong> der Atmosphäre von Bedeutung.<br />

Im Schutzbereich des seismologischen Observatoriums Moxa sollen Sprengorte und Anlagen<br />

mit größeren anhaltenden Schw<strong>in</strong>gungen bzw. Vibrationen ausgeschlossen werden.<br />

3.3.5 Kulturelle E<strong>in</strong>richtungen<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan soll die Vielfalt kultureller E<strong>in</strong>richtungen mit überregionaler Bedeutung<br />

geschützt, erhalten und gepflegt und damit das touristische Angebot im Rahmen des<br />

Kultur- und Bildungstourismus wirksam unterstützt werden � LEP, 4.3.8.<br />

G 3-71 Die traditionellen großen Theaterstandorte <strong>in</strong> Gera, Jena, Altenburg und Rudolstadt<br />

sollen erhalten werden. Darüber h<strong>in</strong>aus sollen räumliche Voraussetzungen<br />

für Theateraufführungen <strong>in</strong> den Städten mit Bedeutung für Städtetourismus sowie<br />

für Kultur- und Bildungstourismus geschaffen bzw. erhalten werden.<br />

Begründung G 3-71<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen verfügt über e<strong>in</strong>e besonders breite Theaterlandschaft. Diese<br />

ist e<strong>in</strong> bedeutender Teil der Kulturlandschaft und wichtiges Infrastrukturelement, das nicht nur<br />

als „weicher“ Standortfaktor, sondern auch als touristisches Angebot, besonders im Rahmen<br />

des Städtetourismus sowie des Kultur- und Bildungstourismus wirkt. Nach dem Landesentwicklungsplan<br />

s<strong>in</strong>d Jena im Verbund mit Weimar und Erfurt für den Städtetourismus und die Städte<br />

Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Rudolstadt und Saalfeld für den Kultur- und Bildungstourismus<br />

ausgewiesen � LEP, 5.4.6 / 5.4.7. Zudem stärken E<strong>in</strong>richtungen der Theater- und Musikpflege<br />

die oberzentralen Funktionen von Gera, Jena, Altenburg und Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg.<br />

G 3-72 Musikschulen sollen <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen Orten vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-72<br />

Musikschulen bieten nicht nur e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Freizeitbeschäftigung für K<strong>in</strong>der und Jugendliche,<br />

sondern übernehmen vor allem auch wichtige Funktionen der Talentförderung. Als Standorte<br />

s<strong>in</strong>d die höherstufigen Zentralen Orte besonders geeignet, da sie aufgrund ihres großen E<strong>in</strong>zugsgebietes<br />

die Auslastung der E<strong>in</strong>richtung sichern und sich Synergieeffekte zu anderen E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Kultur, Bildung und K<strong>in</strong>der- und Jugendarbeit ergeben.<br />

G 3-73 Museen sollen <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen Orten und <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorten vorgehalten werden. Die <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen vorhandenen<br />

Museen mit überregionaler Bedeutung sollen erhalten werden.<br />

Begründung G 3-73<br />

Museen gehören als elementare E<strong>in</strong>richtungen der Kulturszene zu den traditionellen Ausstattungsmerkmalen<br />

von Mittel- und Oberzentren. Darüber h<strong>in</strong>aus leisten sie als touristische Anziehungspunkte<br />

<strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Städten mit Bedeutung für Städtetourismus sowie Kultur- und<br />

Bildungstourismus und <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen Tourismusorten e<strong>in</strong>en wichtigen Beitrag<br />

für die Tourismuswirtschaft. Die Museen mit nationaler und zum Teil <strong>in</strong>ternationaler Bedeutung<br />

(überregional bedeutsame Museen) für die Nachwelt zu erhalten, ist e<strong>in</strong>e gesellschaftliche Aufgabe<br />

und Verpflichtung der Region und des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen.<br />

G 3-74 Öffentliche Bibliotheken sollen <strong>in</strong> allen Zentralen Orten, Archive und Medienzentren<br />

mit wissenschaftlichem Bestand <strong>in</strong> allen höherstufigen Zentralen Orten und<br />

wissenschaftliche Bibliotheken / Fachbibliotheken <strong>in</strong> Oberzentren vorgehalten<br />

werden.<br />

Begründung G 3-74<br />

Bibliotheken gehören zum Grundbedarf, Archive und Bibliotheken mit wissenschaftlichem Bestand<br />

sowie wissenschaftliche Bibliotheken / Fachbibliotheken mit Anschluss an den überregionalen<br />

Leihverkehr zum spezialisierten bzw. hoch spezialisierten Bedarf. Das gegliederte System<br />

der Zentralen Orte mit se<strong>in</strong>em gestaffelten Versorgungsauftrag ist deshalb als Standortnetz<br />

für Bibliotheken zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung besonders geeignet.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Überregional bedeutsame Leihbibliotheken <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die Thür<strong>in</strong>ger Universitäts- und<br />

Landesbibliothek <strong>in</strong> Jena sowie die Stadt- und Regionalbibliothek <strong>in</strong> Gera.<br />

G 3-75 In allen Zentralen Orten sollen überörtlich wirkende Bürgerhäuser, darüber h<strong>in</strong>aus<br />

<strong>in</strong> allen Mittelzentren Theaterspielstätten und <strong>in</strong> allen Oberzentren Mehrzweckhallen<br />

zur Durchführung von Großveranstaltungen vorgehalten werden.<br />

Begründung G 3-75<br />

Damit sich kulturelles Leben entfalten kann, braucht es Räumlichkeiten für Veranstaltungen,<br />

Versammlungen, Filmvorführungen, Theaterauftritte, musikalische Darbietungen usw. Aus wirtschaftlichen<br />

Gründen und aus Gründen der Erreichbarkeit ist es s<strong>in</strong>nvoll, Veranstaltungshäuser<br />

<strong>in</strong> Zentralen Orten zu konzentrieren und deren Größe an der Größe und Funktion der Zentralen<br />

Orte auszurichten. Damit können auch die Zentralen Orte <strong>in</strong> ihrer Funktion gestärkt werden.<br />

Karte 3-1 Verkehr [� Plankarten]<br />

71<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


72<br />

4. Freiraumstruktur<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für den<br />

Schutz und den Erhalt des Freiraumes als Lebensgrundlage und als Ressourcenpotenzial für<br />

die nachfolgenden Generationen festgeschrieben � LEP, 5.1.1 / 5.1.<strong>2.</strong><br />

G 4-1 Zur ökologischen Stabilisierung und Verbesserung des regionalen Naturhaushaltes,<br />

zur Sicherung der dauerhaften Nutzungsfähigkeit regional bedeutsamer natürlicher<br />

Ressourcen sowie unter Berücksichtigung des europäischen Schutzgebietsnetzes<br />

Natura 2000 sollen die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung<br />

sowie Hochwasserschutz <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen als Schwerpunkträume e<strong>in</strong>es<br />

ökologischen Freiraumverbundsystemes entwickelt werden. Die Vorrang- und<br />

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung sowie Waldmehrung sollen<br />

das ökologische Freiraumverbundsystem vor allem durch Komplementärwirkungen<br />

unterstützen. Die besondere ökologische Verbundfunktion der Fließgewässer<br />

und ihrer Auen soll durch Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen<br />

gestärkt werden.<br />

Begründung G 4-1<br />

Der ökologische Freiraumverbund dient als funktionell und raumübergreifend zusammenhängendes<br />

Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume. Dieser Verbund ökologisch bedeutsamer<br />

Räume ist die strukturelle Basis für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung e<strong>in</strong>es leistungsfähigen<br />

und funktionsfähigen Naturhaushaltes � LEP, 5.1.11 und zugleich Grundlage für die Erhaltung<br />

unserer natürlichen Lebensgrundlagen <strong>in</strong> ausreichender Qualität und Quantität. Das europäische<br />

Schutzgebietsnetz Natura 2000, mit dem <strong>in</strong>sbesondere bedrohte Arten und Lebensraumtypen<br />

geschützt werden sollen, bildet e<strong>in</strong>en wesentlichen Teil dieses Freiraumverbundes.<br />

Im Landesentwicklungsplan wird die Notwendigkeit, e<strong>in</strong>en regionalplanerischen Beitrag zur<br />

ausgewogenen Weiterentwicklung ökologischer Verbundsysteme im europäischen Maßstab zu<br />

leisten, herausgestellt � LEP, 5.1.3. Die Schwerpunkträume bilden dabei das ökologische<br />

Grundgerüst <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en wesentlichen E<strong>in</strong>zelkomponenten. Damit verbunden ist auch der Erhalt<br />

e<strong>in</strong>er dauerhaften Nutzungsfähigkeit des Freiraumes durch e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße, an den<br />

Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zipien orientierten Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.<br />

Bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung und Waldmehrung<br />

steht e<strong>in</strong> spezifischer Nutzungsaspekt im Vordergrund der raumordnerischen Sicherung. Als<br />

wesentlicher Bestandteil der Freiraumstruktur wirken diese nutzungsbezogenen Freiraumsicherungen<br />

aber auch als komplementäre Elemente des ökologischen Freiraumverbundsystemes<br />

und sichern mit diesem den Erhalt und die Entwicklung e<strong>in</strong>er großräumig übergreifenden Freiraumstruktur.<br />

Ihre Sicherung be<strong>in</strong>haltet nicht nur den Schutz der für die effektive und dauerhafte<br />

Nutzung wichtigen natürlichen Ressourcen (z.B. Produktion von Nahrung und Rohstoffen) sondern<br />

gleichzeitig den Erhalt von Freiräumen mit wichtigen ökologischen Funktionen (z.B. Kaltluftentstehungsflächen,<br />

Agrotope) sowie Erholungsfunktionen.<br />

Die Sicherung von Freiräumen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den größeren Auen dient dem Schutz bzw. der<br />

Wiederherstellung ihrer natürlichen Rückhaltefunktion für den vorbeugenden Hochwasserschutz.<br />

Damit verbunden ist generell der Erhalt der räumlichen Voraussetzungen für die ökologische<br />

Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und ihrer Talräume, deren Landschaft<br />

vernetzende Struktur auch e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung für den ökologischen Freiraumverbund<br />

hat. Die Erreichung e<strong>in</strong>es guten Zustandes aller Gewässer entsprechend EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

2000/60/EG wird dadurch unterstützt.<br />

Die Gewässer Ostthür<strong>in</strong>gens verfehlen derzeit bis auf den Unter- und Mittellauf der Schwarza<br />

den guten Zustand gemäß EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie. Demnach müssen <strong>in</strong> den weiteren Teilen<br />

der Planungsregion vor allem die Nährstoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Grund- und Oberflächenwässer gesenkt<br />

sowie die Habitatvielfalt und -variabilität der Gewässer verbessert werden. Beide Hauptschwerpunkte<br />

wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten / Lebensräume, Klima, Landschaft<br />

und Wasser aus und werden durch die Ausweisung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

regionalplanerisch unterstützt � LEP, 5.1.6.<br />

4.1 Freiraumsicherung<br />

G 4-2 In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen soll die Schönheit, Vielfalt und Eigenart der<br />

Region prägenden Landschaftsräume, die bisher wenig durch Infrastruktur und<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Besiedlungsdynamik bee<strong>in</strong>trächtigt oder <strong>in</strong>tensiv land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzt werden, <strong>in</strong>sbesondere<br />

▪ das Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge e<strong>in</strong>schließlich der Täler von Saale, Schwarza<br />

und ihre Nebentäler,<br />

▪ die Täler, Hangbereiche und naturnahen Wälder des Muschelkalkgebietes, der<br />

Vorderen und H<strong>in</strong>teren Heide und des Holzlandes,<br />

▪ das Plothen-Drebaer Teichgebiet,<br />

▪ das Mittlere Saaletal,<br />

▪ das Mittlere Elstertal, die Täler von Weida, Auma, Triebes und ihre Nebentäler,<br />

▪ die Laubwälder, Bachtäler und strukturreichen Landschaftsteile im Altenburger<br />

Land sowie im östlichen und südöstlichen Landkreis Greiz,<br />

▪ die Zechste<strong>in</strong>riffe der Orlasenke,<br />

▪ die Wälder, Täler und strukturreichen Landschaftsteile des Buntsandste<strong>in</strong>gebietes<br />

westlich und östlich der Saale,<br />

▪ der Pöllwitzer Wald, der Greiz-Werdauer Wald, der Zeitzer Forst und das Waldgebiet<br />

Schwertste<strong>in</strong>-Himmelsgrund,<br />

▪ die Gebiete entlang des ehemaligen Grenzstreifens,<br />

▪ das Schleizer Waldgebiet, das Tal der Wisenta und Nebentäler,<br />

bewahrt werden.<br />

Begründung G 4-2<br />

Natur und Landschaft <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen vere<strong>in</strong>igen zahlreiche typische Elemente<br />

der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft. Schönheit, Vielfalt und Eigenart der<br />

Landschaft haben <strong>in</strong> der Vergangenheit rapide abgenommen, wobei dieser Prozess weiter fortschreitet.<br />

Umso wichtiger ist es, <strong>in</strong>sbesondere die genannten Teilräume mit herausragender<br />

und komplexer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild, die Erholungseignung<br />

sowie die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft / Klima zu erhalten.<br />

G 4-3 Der ehemalige Grenzstreifen entlang der Landesgrenze zwischen Thür<strong>in</strong>gen und<br />

Bayern, das „Grüne Band“, soll als durchgängiges Freiraumstrukturelement erhalten<br />

bleiben und für den ökologischen Freiraumverbund sowie e<strong>in</strong>en umwelt-<br />

und naturverträglichen Tourismus entwickelt werden.<br />

Begründung G 4-3<br />

Der Grenzstreifen entlang der ehemaligen <strong>in</strong>nerdeutschen Grenze zeichnet sich durch landes-<br />

und regionsübergreifende Durchgängigkeit und relative Störungsarmut aus und ist somit e<strong>in</strong><br />

wertvoller Rückzugs- und Regenerationsraum für viele seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten.<br />

Gleichzeitig besteht das Interesse e<strong>in</strong>er ökonomischen In-Wert-Setzung des Gebietes<br />

vor allem durch Tourismus und Erholung sowie Land- und Forstwirtschaft.<br />

Insbesondere die Durchgängigkeit ist e<strong>in</strong> herausragendes Qualitätsmerkmal, dass sowohl für<br />

den Biotopverbund als auch die touristische Nutzung relevant ist. Somit ist der Erhalt dieser<br />

räumlich übergreifenden Durchgängigkeit als Wesensmerkmal dieses besonderen Freiraumstrukturelementes<br />

von enormer Bedeutung. Jede räumlich-funktionale Unterbrechung dieses<br />

„Grünen Bandes“ kann zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Wirkungsgefüges führen.<br />

Für die als Teil des „Nationalen Naturerbes“ von der Bundesrepublik Deutschland an den Freistaat<br />

Thür<strong>in</strong>gen übertragenen Grundstücke im Bereich des „Grünen Bandes“ hat Thür<strong>in</strong>gen die<br />

Verpflichtung zur Erhaltung und Entwicklung des Naturschutzwertes übernommen.<br />

G 4-4 Die für die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen besonders bedeutsamen unzerschnittenen,<br />

störungsarmen Räume<br />

▪ zwischen Tautenburger Wald, Gleisetal, Hohendorf, Rauschwitz und Mertendorf,<br />

▪ zwischen Rotehofbachtal, Rodatal, Weißbachtal und Neustadt/Orla,<br />

▪ zwischen Orlamünde, Re<strong>in</strong>städter Grund, Großkochberg, Hexengrund und Neckeroda<br />

(regionsübergreifend zur Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen),<br />

▪ zwischen Remda, Teichel, Haufeld und Breitenheerda,<br />

▪ zwischen Saaletal, Hexengrund, Neusitz und Kirchhasel,<br />

▪ H<strong>in</strong>tere Heide,<br />

▪ zwischen Bad Blankenburg, R<strong>in</strong>netal, Rottenbachtal, Kle<strong>in</strong>liebr<strong>in</strong>gen und Lichstedt<br />

(regionsübergreifend zur Planungsregion Mittelthür<strong>in</strong>gen),<br />

73<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


74<br />

▪ zwischen Königsee, R<strong>in</strong>netal und Rottenbachtal,<br />

▪ zwischen Schwarzatal, Sorbitztal, Mühlbachtal, Dittrichshütte und Bad Blankenburg,<br />

▪ zwischen Oberweißbach, Lichte, Schmiedefeld, Schlagetal und Meura,<br />

▪ zwischen Talsperre Hohenwarte, Wilhelmsdorf, Moxa, Ziegenrück, Altenbeuthen,<br />

Reitzengeschwenda und Neidenberga,<br />

▪ zwischen Talsperre Bleiloch, Bad Lobenste<strong>in</strong>, Ebersdorf, Saalburg, Wernsdorf,<br />

Frössen und Saaldorf,<br />

▪ zwischen Pöllwitzer Wald, Zeulenroda, Naitschau, Hohndorf, Pöllwitz<br />

sollen erhalten werden.<br />

Begründung G 4-4<br />

Die Freiraumzerschneidung als wesentlicher Bee<strong>in</strong>trächtigungsfaktor e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>takten Umwelt hat<br />

<strong>in</strong> den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Im Interesse e<strong>in</strong>er ökologisch leistungsfähigen<br />

Umwelt ist neben der Sicherung des ökologischen Freiraumverbundes � G 4-1<br />

die Sicherung der verbliebenen, ger<strong>in</strong>g durch Zerschneidung und Umweltbelastungen bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

Räume vor allem für die Regeneration (Ruhe- und Rückzugsbereich) von Mensch<br />

und Natur von entscheidender Bedeutung. Der Verlust von unzerschnittenen, störungsarmen<br />

Räumen ist <strong>in</strong> absehbaren Zeiträumen nicht reversibel.<br />

Als unzerschnitten und störungsarm gelten Räume, deren naturräumlicher Zustand wenig durch<br />

Siedlungs- und Infrastruktur überprägt bzw. <strong>in</strong> der Gesamtwahrnehmung bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

Die betreffenden Räume wurden <strong>in</strong> Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie über e<strong>in</strong>en Thür<strong>in</strong>gen spezifischen Kriterienkatalog<br />

ermittelt.<br />

G 4-5 E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung von natürlichen Zug- und Wanderwegen sowie von Rastplätzen<br />

wandernder Tierarten soll vermieden werden. Insbesondere <strong>in</strong> den potenziell<br />

als Wanderungskorridore geeigneten Teilräumen<br />

▪ zwischen östlichem Schiefergebirge / Vogtland und Thür<strong>in</strong>ger Wald sowie<br />

Landesgrenze zu Bayern für die Zielarten Rotwild und Luchs,<br />

▪ im Mittleren Saaletal / Westflanke des Mittleren Saaletales sowie den angrenzenden<br />

Wäldern bis <strong>in</strong> das Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge für die Zielarten Wildkatze,<br />

Fischotter und Biber,<br />

▪ im Mittleren Elstertal für die Zielart Wildkatze,<br />

▪ zwischen östlichem Schiefergebirge / Vogtland e<strong>in</strong>schließlich Weida- und Aumatal,<br />

Plothen-Drebaer Teichgebiet und Oberem Saaletal mit Seitentälern für<br />

die Zielarten Fischotter und Biber,<br />

▪ im bzw. zwischen Pleißetal und Schnaudertal für die Zielart Fischotter<br />

sollen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des großräumigen Biotopverbundes<br />

durchgeführt werden.<br />

Begründung G 4-5<br />

Die <strong>in</strong>tensivierte Nutzung der Landschaft führt zur Verdrängung besonders sensibler Arten, die<br />

Freiraumzerschneidung zur Teilung von Lebensräumen. E<strong>in</strong>e qualitative und quantitative Sicherung<br />

und Verbesserung der Verbundfunktion garantiert die Möglichkeit des Artenaustausches<br />

als Voraussetzung, um stabile Populationen zu erhalten, damit die Arten zu sichern und ihre<br />

Ausbreitung zu fördern. Diese großräumigen Biotopverbundkorridore verm<strong>in</strong>dern Zerschneidungswirkungen<br />

und erleichtern die Durchgängigkeit der Landschaft.<br />

Konzeptionelle Basis für diesen großräumigen Biotopverbund ist das Wanderungsverhalten empf<strong>in</strong>dlicher<br />

Großtierarten mit raumübergreifenden Lebensraumansprüchen. Sie dienen als Zielarten<br />

naturschutzfachlicher Konzepte (Grünbrückenkonzept / Entscheidungskonzept Thür<strong>in</strong>gen)<br />

und tragen gleichzeitig zum funktionellen Verbund von Lebensräumen anderer Arten bei.<br />

4.1.1 Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />

Zur Erhaltung der Freiraumfunktionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Vorranggebiete Freiraumsicherung<br />

auszuweisen � LEP, 5.1.3.<br />

Z 4-1 Die im folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Freiraumsicherung s<strong>in</strong>d für die Erhaltung<br />

der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen der Naturgüter Boden, Wald,<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie des Landschaftsbildes vorgesehen. Andere<br />

raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit<br />

diese mit der vorrangigen Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ FS-1 – Sprottetal und Seitentäler<br />

▪ FS-2 – Speicher Brandrübel, Schreibergrund, Brandrübler Moor, Lohsen<br />

▪ FS-3 – Unteres Sprottetal und Seitentäler<br />

▪ FS-4 – Blaue Flut<br />

▪ FS-5 – Deutscher Bach / Kle<strong>in</strong>er Jordan<br />

▪ FS-6 – Gerstenbach, Zweitschener Holz, Schlauditzer Holz, Lödlaer Bruch, Rödigener<br />

Wald, Monstaber Teiche, Drusenteiche<br />

▪ FS-7 – Restloch Zechau<br />

▪ FS-8 – Auholz Meuselwitz, Ha<strong>in</strong>bergsee<br />

▪ FS-9 – Bergbaufolgelandschaft Phönix-Nord<br />

▪ FS-10 – Luckaer Forst, Phönix-Ost, Ruppersdorf<br />

▪ FS-11 – Kammerforst, östliche Gewässer- und Böschungsbereiche Haselbacher<br />

See<br />

▪ FS-12 – Gerstenbachaue bei Gerstenberg<br />

▪ FS-13 – Haselbacher Teiche, Pleißeaue<br />

▪ FS-14 – Pleißetal und Nebentäler, Stausee W<strong>in</strong>dischleuba, Pleißewiesen W<strong>in</strong>dischleuba,<br />

Wilchwitzer Teiche, Pahnaer Wald, Deutsches Holz<br />

▪ FS-15 – Pleißetal und Nebentäler, Fasanerieholz<br />

▪ FS-16 – Pleißetal und Nebentäler, Nörditzer Schlucht, Zenkel, Tannicht<br />

▪ FS-17 – Le<strong>in</strong>awald, Talsperre Schömbach, Spannerbachaue<br />

▪ FS-18 – Ehrenha<strong>in</strong>er Wald, Spannerbachaue<br />

▪ FS-19 – Wieratal und Nebentäler, Höckigt<br />

▪ FS-20 – Weidatal, Güldetal und Nebentäler<br />

▪ FS-21 – Aumatal und Nebentäler, Untendorfer Sumpf<br />

▪ FS-22 – Talsperre Weida, Triebabachtal<br />

▪ FS-23 – Aumatal, Seebachtal, Buchenberg<br />

▪ FS-24 – Unteres Weidatal und Nebentäler<br />

▪ FS-25 – Frießnitzer See, Struth, Sandberg, Weiderteich, Burkersdorfer Feldteich<br />

▪ FS-26 – Bachtäler bei Zedlitz<br />

▪ FS-27 – Hegebachtal und Seitentäler, Kle<strong>in</strong>bernsdorfer Bach, Görlitzbach,<br />

Quellmoore bei Bocka<br />

▪ FS-28 – Geraer Stadtwald, Ha<strong>in</strong>berg, We<strong>in</strong>berg, Langengrobsdorfer Grund<br />

▪ FS-29 – Kraftsdorf-Niederndorfer Hänge, Erlbachtal, Tesse, Tümmelsberg<br />

▪ FS-30 – Kle<strong>in</strong>e Cosse, Erlbachtal, Mühlsdorfer Teichwiesengrund, Am Ste<strong>in</strong>berg<br />

▪ FS-31 – Am Schwertste<strong>in</strong>, Himmelsgrund, Eleonorental, Gänseberg bei Bad<br />

Köstritz<br />

▪ FS-32 – Elsteraue nördlich Bad Köstritz, Wachtelberg, Schluchten bei Gera<br />

und Bad Köstritz<br />

▪ FS-33 – Zeitzer Forst<br />

▪ FS-34 – Rödel, ehemalige Tongrube Aga, Reichenbacher Teiche<br />

▪ FS-35 – Brahmetal und Seitentäler, Wälder um Roschütz, Ha<strong>in</strong>, Cretzschwitz,<br />

Söllmnitz, Negis<br />

▪ FS-36 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Pölzig<br />

▪ FS-37 – Gessental, Lasur<br />

▪ FS-38 – Wipsetal<br />

▪ FS-39 – Tal der Weißen Elster zwischen Greiz und Wünschendorf und Nebentäler<br />

▪ FS-40 – Sprotteaue, Sturmsberg<br />

▪ FS-41 – Südliches Sanierungsgebiet Wismut, Culmitzschaue, Pöltzschbachtal<br />

75<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


76<br />

▪ FS-42 – Greiz-Werdauer Wald<br />

▪ FS-43 – Aubachtal<br />

▪ FS-44 – Göltzschtal, Friesenbachtal<br />

▪ FS-45 – Wald zwischen Moschwitz und Naitschau, Tremnitzbachtal und Nebentäler<br />

▪ FS-46 – Mehlabachtal, Hirschbachgrund, Triebestal<br />

▪ FS-47 – Pöllwitzer Wald, Oberes Triebestal, Troppach und Märien, Bartwiese<br />

▪ FS-48 – Triebitzbachtal und Nebentäler, Bünagrund, Ste<strong>in</strong>icht<br />

▪ FS-49 – Re<strong>in</strong>städter Berge, Langer Grund<br />

▪ FS-50 – Saaleaue zwischen Zeutsch und Kahla, Orlaaue südlich Freienorla,<br />

Dehnamühle<br />

▪ FS-51 – Leubengrund<br />

▪ FS-52 – Dohlenste<strong>in</strong><br />

▪ FS-53 – Kuttwichgrund, Oelknitzgrund<br />

▪ FS-54 – Jenaer Forst, Spitzenberg, Schießplatz Rothenste<strong>in</strong>, Borntal, Cospoth,<br />

Leutratal<br />

▪ FS-55 – Nerkewitzer Grund, Kl<strong>in</strong>gelste<strong>in</strong>e, Isserstedter Wald, W<strong>in</strong>dknollen,<br />

Mühltal<br />

▪ FS-56 – Erdengraben<br />

▪ FS-57 – Wöllmisse, Kernberge<br />

▪ FS-58 – Großer Gleisberg, Jenzig, Hufeisen<br />

▪ FS-59 – Alter Gleisberg<br />

▪ FS-60 – Tautenburger Forst, Lombertsberg<br />

▪ FS-61 – Frauenprießnitzer Holz, Hirschgrund<br />

▪ FS-62 – Schleuskauer Grund, Riemerholz, Saalehänge westlich Camburg<br />

▪ FS-63 – Hirschrodaer Grund, Lohholz<br />

▪ FS-64 – Kiefengrund<br />

▪ FS-65 – Beuche, Wethautal, Eselsholz<br />

▪ FS-66 – Ste<strong>in</strong>bachtal<br />

▪ FS-67 – Wälder um Nickelsdorf<br />

▪ FS-68 – Raudaer Hänge, Teisker<br />

▪ FS-69 – Trockental, Seifartsdorfer Grund<br />

▪ FS-70 – Holzland, An den Ziegenböcken, Rote Pfütze, Alltenrodaer Grund,<br />

Ha<strong>in</strong>spitzer See<br />

▪ FS-71 – Waldecker Schlossgrund, Langes Tal, Gleistal<br />

▪ FS-72 – Grünzigtal, Trockhäuser Grund, Zipfelteiche bei Podelsatz<br />

▪ FS-73 – Zeitzgrund, Teufelstal, Hermsdorfer Moore<br />

▪ FS-74 – Wusketal, Weiherbachtal<br />

▪ FS-75 – Oelsnitzgrund, Warnsdorfgrund<br />

▪ FS-76 – Rodatal und Nebentäler<br />

▪ FS-77 – Rotehofbachtal, Schüsselgrund, Grüntal, Hochmoor auf der Pfalz<br />

▪ FS-78 – Weißbachtal<br />

▪ FS-79 – Zeitera, Leukera, Wisentatal und Nebentäler<br />

▪ FS-80 – Mielesdorfer Wald, Hohe Reuthen<br />

▪ FS-81 – Oberes Wisentatal, Schlagmühle, Schwarzbach, Offenland und Waldflächen<br />

um Sandwiesenteich bei Spielmes<br />

▪ FS-82 – Feuchtgebiet bei Gebersreuth, Töpenbach<br />

▪ FS-83 – Tannbachtal, Kl<strong>in</strong>gefelsen, Saaletal<br />

▪ FS-84 – Grenzstreifen Bastei/Saale, Saarbach, Sparnberg, Lohbach, Hirschberg<br />

▪ FS-85 – Hänge an der Bleilochtalsperre, Saalwald, Ziezelbach<br />

▪ FS-86 – Bleilochtalsperre, Arlaswald, Saubach<br />

▪ FS-87 – Quellgebiet der Wettera, Kämmerawald, Wettera, Mittelmühle<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ FS-88 – Hohlebrunn, Jägersruh, Gemäßgrund, Mulschwitzaue, Sieglitzbachtal<br />

▪ FS-89 – Wurzbacher Forst, Koselste<strong>in</strong>, Großer Brand, Mittelberg<br />

▪ FS-90 – Oberes Sormitztal, Wilschnitztal, Silberberg, Klettigsmühle, Thierbach,<br />

Bärenmühle, Granitzberg<br />

▪ FS-91 – Oberes Sormitztal, Grubersberg, Ziegenholz<br />

▪ FS-92 – Mittelgrund<br />

▪ FS-93 – Otterbach, Sornitzgrund, Speicher Moxa<br />

▪ FS-94 – Obere Saale, Ausgleichsbecken, Wisentatalsperre, Bleiberg, Koberfelsen<br />

▪ FS-95 – Wisentatal, Holzmühle, Beyersmühle, Lohmen, Glücksmühle<br />

▪ FS-96 – Unterlauf Wettera, Mittlere Wettera, Hammermühle<br />

▪ FS-97 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Plothenhölzer, Pörmitzwald<br />

▪ FS-98 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Pörmitzteich, Katzentümpel, Triemsdorfer<br />

Teiche<br />

▪ FS-99 – Dreba und Plothener Bach und angrenzende Bereiche<br />

▪ FS-100 – Zechste<strong>in</strong>riffe Engelsberg, Seislaer Berg, Zechste<strong>in</strong>riffe Clydenberg<br />

▪ FS-101 – P<strong>in</strong>senberg, Breiter Berg, Haselberg, Schlechteberg<br />

▪ FS-102 – Döbritzer Schweiz, Kahler Berg<br />

▪ FS-103 – Drommberg, Totenste<strong>in</strong>, Waldgebiete zwischen Weira, Knau, Keila<br />

▪ FS-104 – Kospodaer Wald, Arnshaugker Trockenrasen, Bachaue zwischen<br />

Kospoda und Neustadt/Orla<br />

▪ FS-105 – Neustädter Teichgebiet, Weißacker<br />

▪ FS-106 – Großes Bauernholz, Wolchenberg<br />

▪ FS-107 – Aumatal, Wolcheteichgebiet<br />

▪ FS-108 – Uhlstädter Heide, Vordere Heide, H<strong>in</strong>tere Heide<br />

▪ FS-109 – Mittelkamm, Brandleite<br />

▪ FS-110 – Schieferbrüche bei Lehesten, Staatsbruch<br />

▪ FS-111 – Schieferbrüche bei Lehesten, Örtelsbruch<br />

▪ FS-112 – Schieferberg-Bruch bei Lichtentanne<br />

▪ FS-113 – Ste<strong>in</strong>bachgrund<br />

▪ FS-114 – Ausdauer-Schiefer<br />

▪ FS-115 – Sormitztal, Ilmbachtal, Ilmbachtalwände<br />

▪ FS-116 – Kirchberg, Kolditzberg<br />

▪ FS-117 – Bocksberg<br />

▪ FS-118 – Schabs-Höhe<br />

▪ FS-119 – Schleifenwiesen, Höhkuppe, Beerhügel<br />

▪ FS-120 – Hölltal<br />

▪ FS-121 – Aßberg-Hasenleite<br />

▪ FS-122 – Meuraer Heide<br />

▪ FS-123 – Wurmbergwiese<br />

▪ FS-124 – Die Wulst, Tal der Weißen Schwarza<br />

▪ FS-125 – Katzebecken, Wurzelbergfarmde, Löschleite<br />

▪ FS-126 – Talberg, Häderbachtal bei Oberha<strong>in</strong><br />

▪ FS-127 – Schwarzatal und umgebende Wälder<br />

▪ FS-128 – Königseer Stadtwald<br />

▪ FS-129 – Muschelkalklandschaft westlich Rudolstadt, Schenkenberg, Greifenste<strong>in</strong>,<br />

Dissau, Ste<strong>in</strong>berg, Südhang der Liske<br />

▪ FS-130 – Kalmberg<br />

▪ FS-131 – Muschelkalklandschaft westlich Teichel, nördlich Remda<br />

▪ FS-132 – Muschelkalklandschaft um Teichel, Großkochberg, Engerda, Hohe<br />

Straße<br />

▪ FS-133 – Zechengrund, Moritzberg, Wittmannsgereuther Tal, Schießplatz bei<br />

Beulwitz, Eisenberg, Wirbacher Tal<br />

77<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


78<br />

▪ FS-134 – Gißrabachtal, Gartenkuppe<br />

▪ FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale zwischen<br />

Reschwitz und Kaulsdorf<br />

▪ FS-136 – Buchholz bei Bucha<br />

▪ FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf<br />

Begründung Z 4-1<br />

Die ausgewiesenen Vorranggebiete Freiraumsicherung besitzen e<strong>in</strong>e herausragende Eignung<br />

und Bedeutung für die ökologische Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Region. Sie sichern<br />

besonders schutzwürdige und schutzbedürftige Naturraumpotenziale und s<strong>in</strong>d Kernbereiche<br />

vorhandener oder zu schaffender regionaler und überregionaler ökologischer Verbundsysteme<br />

<strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung großer unzerschnittener Räume und der Natura-2000-Gebietskulisse<br />

� G 4-1.<br />

Die Vorranggebiete bilden die räumliche Grundlage für e<strong>in</strong>en dauerhaft funktionsfähigen Naturhaushalt<br />

und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen. Der multifunktionale<br />

Charakter der Gebiete ergibt sich <strong>in</strong>sbesondere aus den überörtlichen regionalen und landesweit<br />

bedeutsamen ökologischen Funktionen e<strong>in</strong>schließlich besonderer die Kulturlandschaft bestimmender<br />

Merkmale und geht <strong>in</strong>sofern deutlich über die s<strong>in</strong>guläre Schutzfunktion von e<strong>in</strong>zelfachlichen<br />

Schutzgebieten h<strong>in</strong>aus, auch wenn E<strong>in</strong>zelaspekte Grundlage für e<strong>in</strong>e Vorrangausweisung<br />

se<strong>in</strong> können. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete werden gleichermaßen e<strong>in</strong>e Bestandssicherung<br />

und die Sicherung von Entwicklungsoptionen mit räumlich spezifisch def<strong>in</strong>ierten<br />

Zielstellungen erreicht. Dies betrifft:<br />

▪ regional besonders herausgehobene ökologische Bodenfunktionen und regional seltene Böden<br />

zu sichern (B),<br />

▪ ökologisch <strong>in</strong>takte (funktionsfähige) subregionale Gewässersysteme e<strong>in</strong>schließlich der von<br />

ihnen abhängigen Feuchtgebiete und Landökosysteme sowie die nachhaltige Nutzung der<br />

regional vorhandenen Wasserressourcen zu sichern und zu entwickeln (W),<br />

▪ klimaökologische Ausgleichsfunktionen von regionaler Bedeutung für die Kaltluft- und Frischluftentstehung<br />

und die Immissionsm<strong>in</strong>derung zu sichern und zu entwickeln sowie geländeklimatische<br />

Austauschprozesse zu fördern (K),<br />

▪ regional bedeutsame Lebensräume für gefährdete oder vom Aussterben bedrohte wild lebende<br />

Tier- und Pflanzenarten und die räumlichen Voraussetzungen für den Erhalt notwendiger<br />

Funktionsbeziehungen zu sichern und zu entwickeln (L),<br />

▪ Waldgebiete mit regional besonders bedeutsamen ökologischen und sozioökonomischen<br />

Funktionen zu sichern und zu entwickeln (Wa),<br />

▪ vielfältig strukturierte, regional und subregional prägende, besonders erholungswirksame<br />

Freiräume der Kulturlandschaft zu sichern und zu entwickeln (KI).<br />

B W K L Wa Kl<br />

FS-1 – Sprottetal und Seitentäler � � � � �<br />

FS-2 – Speicher Brandrübel, Schreibergrund, Brandrübler Moor,<br />

Lohsen<br />

� � � � �<br />

FS-3 – Unteres Sprottetal und Seitentäler � � � �<br />

FS-4 – Blaue Flut � � �<br />

FS-5 – Deutscher Bach / Kle<strong>in</strong>er Jordan � � �<br />

FS-6 – Gerstenbach, Zweitschener Holz, Schlauditzer Holz, Lödlaer<br />

Bruch, Rödigener Wald, Monstaber Teiche, Drusenteiche<br />

� � � � �<br />

FS-7 – Restloch Zechau � � � � �<br />

FS-8 – Auholz Meuselwitz, Ha<strong>in</strong>bergsee � � � � �<br />

FS-9 – Bergbaufolgelandschaft Phönix-Nord � � �<br />

FS-10 – Luckaer Forst, Phönix-Ost, Ruppersdorf � � �<br />

FS-11 – Kammerforst, östliche Gewässer- und Böschungsbereiche<br />

Haselbacher See<br />

� � � �<br />

FS-12 – Gerstenbachaue bei Gerstenberg � �<br />

FS-13 – Haselbacher Teiche, Pleißeaue � � � �<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


FS-14 – Pleißetal und Nebentäler, Stausee W<strong>in</strong>dischleuba, Pleißewiesen<br />

W<strong>in</strong>dischleuba, Wilchwitzer Teiche, Pahnaer Wald,<br />

Deutsches Holz<br />

79<br />

B W K L Wa Kl<br />

� � � � �<br />

FS-15 – Pleißetal und Nebentäler, Fasanerieholz � � � �<br />

FS-16 – Pleißetal und Nebentäler, Nörditzer Schlucht, Zenkel, Tannicht<br />

� � � �<br />

FS-17 – Le<strong>in</strong>awald, Talsperre Schömbach, Spannerbachaue � � � �<br />

FS-18 – Ehrenha<strong>in</strong>er Wald, Spannerbachaue � � � �<br />

FS-19 – Wieratal und Nebentäler, Höckigt � � � � �<br />

FS-20 – Weidatal, Güldetal und Nebentäler � � � �<br />

FS-21 – Aumatal und Nebentäler, Untendorfer Sumpf � � � � �<br />

FS-22 – Talsperre Weida, Triebabachtal � � � � � �<br />

FS-23 – Aumatal, Seebachtal, Buchenberg � � � � � �<br />

FS-24 – Unteres Weidatal und Nebentäler � � � �<br />

FS-25 – Frießnitzer See, Struth, Sandberg, Weiderteich, Burkersdorfer<br />

Feldteich<br />

� � � � �<br />

FS-26 – Bachtäler bei Zedlitz � � � �<br />

FS-27 – Hegebachtal und Seitentäler, Kle<strong>in</strong>bernsdorfer Bach, Görlitzbach,<br />

Quellmoore bei Bocka<br />

FS-28 – Geraer Stadtwald, Ha<strong>in</strong>berg, We<strong>in</strong>berg, Langengrobsdorfer<br />

Grund<br />

FS-29 – Kraftsdorf-Niederndorfer Hänge, Erlbachtal, Tesse, Tümmelsberg<br />

FS-30 – Kle<strong>in</strong>e Cosse, Erlbachtal, Mühlsdorfer Teichwiesengrund,<br />

Am Ste<strong>in</strong>berg<br />

FS-31 – Am Schwertste<strong>in</strong>, Himmelsgrund, Eleonorental, Gänseberg<br />

bei Bad Köstritz<br />

FS-32 – Elsteraue nördlich Bad Köstritz, Wachtelberg, Schluchten<br />

bei Gera und Bad Köstritz<br />

� � � � �<br />

� � � �<br />

� � � �<br />

� � � �<br />

� � � �<br />

� � � �<br />

FS-33 – Zeitzer Forst � � �<br />

FS-34 – Rödel, ehemalige Tongrube Aga, Reichenbacher Teiche � � � �<br />

FS-35 – Brahmetal und Seitentäler, Wälder um Roschütz, Ha<strong>in</strong>,<br />

Cretzschwitz, Söllmnitz, Negis<br />

� � � � �<br />

FS-36 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Pölzig � � � �<br />

FS-37 – Gessental, Lasur � � � � �<br />

FS-38 – Wipsetal � � � � �<br />

FS-39 – Tal der Weißen Elster zwischen Greiz und Wünschendorf<br />

und Nebentäler<br />

� � � � � �<br />

FS-40 – Sprotteaue, Sturmsberg � � � �<br />

FS-41 – Südliches Sanierungsgebiet Wismut, Culmitzschaue,<br />

Pöltzschbachtal<br />

� � � �<br />

FS-42 – Greiz-Werdauer Wald � � � � �<br />

FS-43 – Aubachtal � � �<br />

FS-44 – Göltzschtal, Friesenbachtal � � � � �<br />

FS-45 – Wald zwischen Moschwitz und Naitschau, Tremnitzbachtal<br />

und Nebentäler<br />

� � � �<br />

FS-46 – Mehlabachtal, Hirschbachgrund, Triebestal � � �<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


80<br />

FS-47 – Pöllwitzer Wald, Oberes Triebestal, Troppach und Märien,<br />

Bartwiese<br />

B W K L Wa Kl<br />

� � � �<br />

FS-48 – Triebitzbachtal und Nebentäler, Bünagrund, Ste<strong>in</strong>icht � � � � � �<br />

FS-49 – Re<strong>in</strong>städter Berge, Langer Grund � � � � � �<br />

FS-50 – Saaleaue zwischen Zeutsch und Kahla, Orlaaue südlich<br />

Freienorla, Dehnamühle<br />

� � � �<br />

FS-51 – Leubengrund � � � � �<br />

FS-52 – Dohlenste<strong>in</strong> � � � �<br />

FS-53 – Kuttwichgrund, Oelknitzgrund � � � � �<br />

FS-54 – Jenaer Forst, Spitzenberg, Schießplatz Rothenste<strong>in</strong>, Borntal,<br />

Cospoth, Leutratal<br />

FS-55 – Nerkewitzer Grund, Kl<strong>in</strong>gelste<strong>in</strong>e, Isserstedter Wald, W<strong>in</strong>dknollen,<br />

Mühltal<br />

� � � � � �<br />

� � � � �<br />

FS-56 – Erdengraben � � � �<br />

FS-57 – Wöllmisse, Kernberge � � � � � �<br />

FS-58 – Großer Gleisberg, Jenzig, Hufeisen � � � � � �<br />

FS-59 – Alter Gleisberg � � � � � �<br />

FS-60 – Tautenburger Forst, Lombertsberg � � � � � �<br />

FS-61 – Frauenprießnitzer Holz, Hirschgrund � � � � �<br />

FS-62 – Schleuskauer Grund, Riemerholz, Saalehänge westlich<br />

Camburg<br />

� � �<br />

FS-63 – Hirschrodaer Grund, Lohholz � � � �<br />

FS-64 – Kiefengrund � � �<br />

FS-65 – Beuche, Wethautal, Eselsholz � � � �<br />

FS-66 – Ste<strong>in</strong>bachtal � � � �<br />

FS-67 – Wälder um Nickelsdorf � � � �<br />

FS-68 – Raudaer Hänge, Teisker � � � �<br />

FS-69 – Trockental, Seifartsdorfer Grund � � � � �<br />

FS-70 – Holzland, An den Ziegenböcken, Rote Pfütze, Allenrodaer<br />

Grund, Ha<strong>in</strong>spitzer See<br />

� � � � �<br />

FS-71 – Waldecker Schlossgrund, Langes Tal, Gleistal � � � � �<br />

FS-72 – Grünzigtal, Trockhäuser Grund, Zipfelteiche bei Podelsatz � � � � �<br />

FS-73 – Zeitzgrund, Teufelstal, Hermsdorfer Moore � � � � � �<br />

FS-74 – Wusketal, Weiherbachtal � � �<br />

FS-75 – Oelsnitzgrund, Warnsdorfgrund � � �<br />

FS-76 – Rodatal und Nebentäler � � � �<br />

FS-77 – Rotehofbachtal, Schüsselgrund, Grüntal, Hochmoor auf der<br />

Pfalz<br />

� � � � � �<br />

FS-78 – Weißbachtal � � � �<br />

FS-79 – Zeitera, Leukera, Wisentatal und Nebentäler � � � �<br />

FS-80 – Mielesdorfer Wald, Hohe Reuthen � � � � �<br />

FS-81 – Oberes Wisentatal, Schlagmühle, Schwarzbach, Offenland<br />

und Waldflächen um Sandwiesenteich bei Spielmes<br />

� � �<br />

FS-82 – Feuchtgebiet bei Gebersreuth, Töpenbach � � � �<br />

FS-83 – Tannbachtal, Kl<strong>in</strong>gefelsen, Saaletal � � � � �<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


FS-84 – Grenzstreifen Bastei/Saale, Saarbach, Sparnberg, Lohbach,<br />

Hirschberg<br />

81<br />

B W K L Wa Kl<br />

� � � � � �<br />

FS-85 – Hänge an der Bleilochtalsperre, Saalwald, Ziezelbach � � � � � �<br />

FS-86 – Bleilochtalsperre, Arlaswald, Saubach � � � � �<br />

FS-87 – Quellgebiet der Wettera, Kämmerawald, Wettera, Mittelmühle<br />

FS-88 – Hohlebrunn, Jägersruh, Gemäßgrund, Mulschwitzaue,<br />

Sieglitzbachtal<br />

� � � �<br />

� � � �<br />

FS-89 – Wurzbacher Forst, Koselste<strong>in</strong>, Großer Brand, Mittelberg � � � �<br />

FS-90 – Oberes Sormitztal, Wilschnitztal, Silberberg, Klettigsmühle,<br />

Thierbach, Bärenmühle, Granitzberg<br />

� � � � �<br />

FS-91 – Oberes Sormitztal, Grubersberg, Ziegenholz � � � � �<br />

FS-92 – Mittelgrund � � � �<br />

FS-93 – Otterbach, Sornitzgrund, Speicher Moxa � � � � � �<br />

FS-94 – Obere Saale, Ausgleichsbecken, Wisentatalsperre, Bleiberg,<br />

Koberfelsen<br />

FS-95 – Wisentatal, Holzmühle, Beyersmühle, Lohmen, Glücksmühle<br />

� � � � �<br />

� � � � �<br />

FS-96 – Unterlauf Wettera, Mittlere Wettera, Hammermühle � � � �<br />

FS-97 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Plothenhölzer, Pörmitzwald � � � �<br />

FS-98 – Plothen-Drebaer-Teichgebiet, Pörmitzteich, Katzentümpel,<br />

Triemsdorfer Teiche<br />

� � � �<br />

FS-99 – Dreba und Plothener Bach und angrenzende Bereiche � � � �<br />

FS-100 – Zechste<strong>in</strong>riffe Engelsberg, Seislaer Berg, Zechste<strong>in</strong>riffe<br />

Clydenberg<br />

� � � �<br />

FS-101 – P<strong>in</strong>senberg, Breiter Berg, Haselberg, Schlechteberg � � � � � �<br />

FS-102 – Döbritzer Schweiz, Kahler Berg � � � �<br />

FS-103 – Drommberg, Totenste<strong>in</strong>, Waldgebiete zwischen Weira,<br />

Knau, Keila<br />

FS-104 – Kospodaer Wald, Arnshaugker Trockenrasen, Bachaue<br />

zwischen Kospoda und Neustadt/Orla<br />

� � � � � �<br />

� � � �<br />

FS-105 – Neustädter Teichgebiet, Weißacker � � � � �<br />

FS-106 – Großes Bauernholz, Wolchenberg � � � �<br />

FS-107 – Aumatal, Wolcheteichgebiet � � �<br />

FS-108 – Uhlstädter Heide, Vordere Heide, H<strong>in</strong>tere Heide � � � � �<br />

FS-109 – Mittelkamm, Brandleite � � � � �<br />

FS-110 – Schieferbrüche bei Lehesten, Staatsbruch � � � �<br />

FS-111 – Schieferbrüche bei Lehesten, Örtelsbruch � � � � �<br />

FS-112 – Schieferberg-Bruch bei Lichtentanne � � � �<br />

FS-113 – Ste<strong>in</strong>bachgrund � � �<br />

FS-114 – Ausdauer-Schiefer � � � �<br />

FS-115 – Sormitztal, Ilmbachtal, Ilmbachtalwände � � � � �<br />

FS-116 – Kirchberg, Kolditzberg � � � � � �<br />

FS-117 – Bocksberg � � � � � �<br />

FS-118 – Schabs-Höhe � � � � �<br />

FS-119 – Schleifenwiesen, Höhkuppe, Beerhügel � � � � �<br />

FS-120 – Hölltal � � � �<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


82<br />

B W K L Wa Kl<br />

FS-121 – Aßberg-Hasenleite � � � � �<br />

FS-122 – Meuraer Heide � � � � �<br />

FS-123 – Wurmbergwiese � � �<br />

FS-124 – Die Wulst, Tal der Weißen Schwarza � � � � �<br />

FS-125 – Katzebecken, Wurzelbergfarmde, Löschleite � � � � �<br />

FS-126 – Talberg, Häderbachtal bei Oberha<strong>in</strong> � � �<br />

FS-127 – Schwarzatal und umgebende Wälder � � � � � �<br />

FS-128 – Königseer Stadtwald � � � � �<br />

FS-129 – Muschelkalklandschaft westlich Rudolstadt, Schenkenberg,<br />

Greifenste<strong>in</strong>, Dissau, Ste<strong>in</strong>berg, Südhang der Liske<br />

� � � � � �<br />

FS-130 – Kalmberg � � � � �<br />

FS-131 – Muschelkalklandschaft westlich Teichel, nördlich Remda � � � � �<br />

FS-132 – Muschelkalklandschaft um Teichel, Großkochberg, Engerda,<br />

Hohe Straße<br />

FS-133 – Zechengrund, Moritzberg, Wittmannsgereuther Tal,<br />

Schießplatz bei Beulwitz, Eisenberg, Wirbacher Tal<br />

� � � � � �<br />

� � � � �<br />

FS-134 – Gißrabachtal, Gartenkuppe � � � � �<br />

FS-135 – Saalehänge zwischen Saalfeld und Hohenwarte, Saale<br />

zwischen Reschwitz und Kaulsdorf<br />

� � � � � �<br />

FS-136 – Buchholz bei Bucha � � �<br />

FS-137 – Teufelsgraben bei Saalfeld-Gorndorf � �<br />

Strukturelle Aufwertungsmaßnahmen, wie z.B. Entsiegelungen, Fließgewässerrenaturierungen,<br />

Nutzungsextensivierungen, Gehölzanreicherungen u.a. bilden e<strong>in</strong>e Grundlage für die positive<br />

Entwicklung der Freiraumfunktionen und entsprechen regionalplanerischen Intentionen. Damit<br />

verbunden ist auch der Erhalt e<strong>in</strong>er nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der natürlichen Ressourcen<br />

z.B. durch e<strong>in</strong>e ordnungsgemäße, an den Nachhaltigkeitspr<strong>in</strong>zipien orientierten Land-, Forst-<br />

und Fischereiwirtschaft. Die landwirtschaftliche Bodennutzung ist <strong>in</strong> den Vorranggebieten Freiraumsicherung<br />

nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Interesse der Erhaltung<br />

der Kulturlandschaft sowie zur langfristigen Flächensicherung für die landwirtschaftliche Nutzung<br />

möglich.<br />

Die Vorranggebiete wurden auf der Basis der Vorschläge der betroffenen umweltbezogenen<br />

Fachbehörden und entsprechender fachplanerischer Zuarbeiten nach e<strong>in</strong>em Thür<strong>in</strong>gen-e<strong>in</strong>heitlichen<br />

methodischen Grundmuster unter E<strong>in</strong>beziehung naturräumlicher Spezifika aus regionaler<br />

und überregionaler Sicht bestimmt. Diese Gebiete wurden Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen<br />

und kommunaler Entwicklungsabsichten gegenübergestellt und nach den Grundsätzen<br />

der Raumordnung abschließend abgewogen. Grundlage für die Ausweisung waren unter<br />

Berücksichtigung der vom Landesentwicklungsplan vorgegebenen Kriterien <strong>in</strong>sbesondere Gebietsmerkmale<br />

wie:<br />

▪ besondere ökologische Funktionen der natürlichen Lebensgrundlagen, besonders wertvolle<br />

Naturausstattung, e<strong>in</strong>zigartige Standortausprägungen, besondere Bedeutung für die Nutzungsfähigkeit<br />

natürlicher Ressourcen,<br />

▪ fachrechtlich gesicherte umweltbezogene Schutzgebiete,<br />

▪ besonders großräumige Biotop- und Landschaftskomplexe e<strong>in</strong>schließlich regionalplanerisch<br />

relevanter unzerschnittener, störungsarmer Räume,<br />

▪ Waldgebiete mit herausragenden Nutzungs-, Schutz- und Erholungsfunktionen,<br />

▪ sonstige Gebietsvorschläge der umweltbezogenen Fachbehörden, <strong>in</strong>soweit sie aufgrund ihrer<br />

besonderen Merkmale im Zusammenhang mit den o.g. Kriterien die Zielstellungen der<br />

Vorrangausweisungen unterstützen (geplante Schutzgebiete, besondere für den Biotopverbund<br />

oder den spezifischen Artenschutz wichtige Gebiete, Flächenpools zur Durchführung<br />

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).<br />

In Vogelschutzgebieten wurden bei landwirtschaftlichen Gunstlagen teilweise auch Vorrang-<br />

bzw. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung ausgewiesen, wenn dadurch die Erhaltungsziele<br />

der Vogelschutzgebiete nicht gefährdet werden. Dies betrifft z.B. Vogelschutzgebiete,<br />

die überwiegend zum Schutz des Rotmilans ausgewiesen wurden.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Die Ausweisung von Vorranggebieten Freiraumsicherung an den Fließgewässern erfolgte aufgrund<br />

der besonderen Bedeutung dieser Räume für den Hochwasserschutz im S<strong>in</strong>ne der Risikovorsorge<br />

zur Gefahrenabwehr und zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen<br />

sowie von bedeutenden Sachwerten nur außerhalb von Überschwemmungsbereichen und<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereichen � 4.<strong>2.</strong> Damit wird die Funktion der Gewässer und<br />

Auen als durchgängige Elemente des Freiraumverbundes, z.B. entlang der Saale im Bereich<br />

des ehemaligen Grenzstreifens bzw. des „Grünen Bandes“, nicht e<strong>in</strong>geschränkt. Neben den<br />

vorgenannten Ausführungen waren die nach der Europäischen Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie (2000/<br />

760/EG) zu betrachtenden Gewässer I. und II. Ordnung maßgeblich für die Ausweisung.<br />

Die Reduzierung des Freiraumes bzw. die wesentliche Bee<strong>in</strong>trächtigung se<strong>in</strong>er Funktionen, z.B.<br />

durch bauliche Nutzungen, ist <strong>in</strong> Bezug auf se<strong>in</strong>e Raumbedeutsamkeit <strong>in</strong> den Vorranggebieten<br />

aufgrund deren Kernsicherungsfunktion für das überregional und regional bedeutende Naturgüterpotenzial<br />

dieser Räume ausgeschlossen.<br />

4.1.2 Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung<br />

Zur Erhaltung der Freiraumfunktionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung<br />

auszuweisen � LEP, 5.1.3.<br />

G 4-6 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Freiraumsicherung soll dem Erhalt der schutzgutorientierten Freiraumfunktionen<br />

der Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie<br />

des Landschaftsbildes bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ fs-1 – Mittleres Sprottetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-2 – Täler der Thonhauser und Heukewalder Sprotte und Nebentäler<br />

▪ fs-3 – Oberes Sprottetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge, Bergbaufolgelandschaft<br />

Löbichau / Drosen<br />

▪ fs-4 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Heyersdorf und Grünberg<br />

▪ fs-5 – Pleißetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge zwischen Landesgrenze<br />

Sachsen und Gößnitz<br />

▪ fs-6 – Pleißetal, Nebentäler und strukturreiche Hänge zwischen Gößnitz und<br />

Nobitz<br />

▪ fs-7 – Wieratal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-8 – Strukturreiche Kulturlandschaft im nordöstlichen Altenburger Land<br />

▪ fs-9 – Wälder, strukturreiche Kulturlandschaft und Bergbaufolgelandschaft im<br />

nördlichen Altenburger Land<br />

▪ fs-10 – Schnaudertal, Bergbaufolgelandschaft nördlich Meuselwitz<br />

▪ fs-11 – Bergbaufolgelandschaft zwischen Monstab und Rositz<br />

▪ fs-12 – Gerstenbachaue<br />

▪ fs-13 – Gerstenbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-14 – Oberer Kle<strong>in</strong>er Jordan<br />

▪ fs-15 – Stadtwald Altenburg, Tal der Blauen Flut, Nebentäler und strukturreiche<br />

Hänge<br />

▪ fs-16 – Oberes Weidatal, Nebentäler, Talsperre Zeulenroda, strukturreiche<br />

Hänge und umgebende Wälder<br />

▪ fs-17 – Logaugrund, strukturreiche Hänge, Wälder und Teiche zwischen B 2<br />

und Triebabachtal<br />

▪ fs-18 – Mittleres Weidatal, Nebentäler, Talsperre Weida, strukturreiche Hänge<br />

und umgebende Wälder<br />

▪ fs-19 – Wälder zwischen Aumatal, Auma und Triptis<br />

▪ fs-20 – Schömberger Forst, Talsperre Auma, Seebachtal<br />

▪ fs-21 – Wälder zwischen Münchenberndorf, A 9 und Weida<br />

▪ fs-22 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Seilersbach und<br />

Geraer Stadtwald<br />

▪ fs-23 – Görlitz- und Saarbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

83<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


84<br />

▪ fs-24 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saarbach, Erlbach<br />

und Geraer Stadtwald<br />

▪ fs-25 – Erlbachtal und Tessetal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-26 – Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen A 4, Bad Köstritz und Tal der<br />

Weißen Elster<br />

▪ fs-27 – Talhänge der Weißen Elster zwischen Gera-Langenberg und Silbitz<br />

▪ fs-28 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Aga<br />

▪ fs-29 – Tal der Großenste<strong>in</strong>er Sprotte<br />

▪ fs-30 – Oberes Gessental, Bergbaufolgelandschaft südlich Ronneburg<br />

▪ fs-31 – Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Ronneburg und Gera<br />

▪ fs-32 – Strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Weida, Wünschendorf und<br />

Falka<br />

▪ fs-33 – Fuchsbachtal, Nebentäler und umgebende strukturreiche Kulturlandschaft<br />

▪ fs-34 – Mittleres Tal der Weißen Elster und umgebende Bereiche<br />

▪ fs-35 – Oberes Pöltschbachtal und Nebentäler, Bergbaufolgelandschaft südlich<br />

Gauern<br />

▪ fs-36 – Unteres Pöltschbachtal, Nebentäler und umgebende Wälder<br />

▪ fs-37 – Krebsbachtal, Nebentäler und umgebende Wälder<br />

▪ fs-38 – Täler, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Weidatal<br />

und Tal der Weißen Elster<br />

▪ fs-39 – Leubatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder,<br />

Talsperre Hohenleuben<br />

▪ fs-40 – Oberes Leubatal und Nebentäler, Wälder zwischen Triebestal und Langenwetzendorf<br />

▪ fs-41 – Strukturreiche Kulturlandschaft und Wälder zwischen Langenwetzendorf<br />

und Tal der Weißen Elster<br />

▪ fs-42 – Tal der Weißen Elster und strukturreiche Kulturlandschaft südlich und<br />

westlich von Greiz<br />

▪ fs-43 – Göltzschtal, strukturreiche Hänge und umgebende strukturreiche Kulturlandschaft<br />

▪ fs-44 – Aubachtal, strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Greiz-Werdauer<br />

Wald und Göltzschtal<br />

▪ fs-45 – Strukturreiche Kulturlandschaft im südlichen Landkreis Greiz<br />

▪ fs-46 – Triebitzbachtal, Tremnitzbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-47 – Randbereiche Pöllwitzer Wald, Triebestal, Mehlabachtal, strukturreiche<br />

Hänge und umgebende Wälder<br />

▪ fs-48 – Oberes Triebestal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen<br />

Triebestal und Weidatal<br />

▪ fs-49 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Eisenberg, Walpernha<strong>in</strong><br />

und Nickelsdorf<br />

▪ fs-50 – Holzland zwischen Hermsdorf, Eisenberg und Tautenha<strong>in</strong>, Raudatal<br />

▪ fs-51 – Wethautal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder<br />

▪ fs-52 – Ste<strong>in</strong>bachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-53 – Mönchgraben, strukturreiche Kulturlandschaft westlich Schkölen<br />

▪ fs-54 – Saaletal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder zwischen<br />

Dornburg und Landesgrenze Sachsen-Anhalt<br />

▪ fs-55 – Saaleaue zwischen Jena und Dorndorf, Tautenburger Wald<br />

▪ fs-56 – Saaleaue Jena, Gleistal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-57 – Gembdenbachtal, Nebentäler und strukturreiche Hänge<br />

▪ fs-58 – Unteres Rodatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-59 – Westliches Holzland, Zeitzgrund, Nebentäler und umgebende Wälder<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ fs-60 – Teufelstal, Nebentäler und umgebende Wälder<br />

▪ fs-61 – Wälder zwischen Wusketal, Weiherbachtal, Oelsnitzbachtal, Warnsdorfgrund<br />

und Rodatal<br />

▪ fs-62 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Oberem Rodatal,<br />

Tautendorfer Bach und Pöllwitzbachtal<br />

▪ fs-63 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Oberem Rodatal,<br />

Weißbachtal und Orlasenke<br />

▪ fs-64 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Rodatal, Weißbachtal,<br />

Rotehofbachtal und Orlasenke<br />

▪ fs-65 – Saaletal zwischen Kahla und Jena, Nebentäler, strukturreiche Hänge<br />

und umgebende Wälder<br />

▪ fs-66 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saaletal, Orlatal<br />

und Rotehofbachtal<br />

▪ fs-67 – Re<strong>in</strong>städter Grund, strukturreiche Kulturlandschaft westlich Kahla und<br />

Orlamünde<br />

▪ fs-68 – Forellenbachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche<br />

Kulturlandschaft<br />

▪ fs-69 – Unteres Leutratal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft westlich<br />

Jena<br />

▪ fs-70 – Gönnabachtal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft nordwestlich<br />

Jena<br />

▪ fs-71 – Strukturreiche Waldränder des Großen Bauernholzes / Wolchenberges<br />

▪ fs-72 – Oberes Aumatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-73 – Wälder zwischen Oberem Aumatal und Güldetal<br />

▪ fs-74 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Güldetal, Weidatal<br />

und Wisentatal<br />

▪ fs-75 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Schleiz und Plothener<br />

Teichgebiet<br />

▪ fs-76 – Wisentatal, nördliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-77 – Wisentatal, südliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-78 – Unteres Wetteratal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-79 – Wetteratal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder<br />

▪ fs-80 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Wetteratal und<br />

Wisentatal<br />

▪ fs-81 – Wisentatal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder<br />

▪ fs-82 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen A 9 und Landesgrenze<br />

Bayern<br />

▪ fs-83 – Obere Saale, östliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen<br />

Saalburg, Saaldorf und A 9<br />

▪ fs-84 – Obere Saale, östliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen<br />

Saaldorf und Blankenste<strong>in</strong><br />

▪ fs-85 – Obere Saale, Nebentäler und umgebende Wälder zwischen Blankenste<strong>in</strong><br />

und A 9<br />

▪ fs-86 – Obere Saale, westliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen<br />

Blankenste<strong>in</strong> und Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

▪ fs-87 – Obere Saale, westliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen<br />

Ebersdorf und Pöritzsch<br />

▪ fs-88 – Obere Saale, westliche Nebentäler und umgebende Wälder zwischen<br />

Pöritzsch und Burgkhammer<br />

▪ fs-89 – Saaletal, Otterbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

85<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


86<br />

▪ fs-90 – Strukturreiche Waldränder des Mittelgrundes<br />

▪ fs-91 – Koseltal, Lemnitztal, Nebentäler und umgebende Wälder, strukturreiche<br />

Hänge des Langwassertales<br />

▪ fs-92 – Oberes Sormitztal, östliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-93 – Oberes Sormitztal, westliche Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-94 – Strukturreiche Kulturlandschaft um Grumbach und Titschendorf<br />

▪ fs-95 – Obere Saale, nördliche Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche<br />

Kulturlandschaft<br />

▪ fs-96 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Pößneck und<br />

Ziegenrück<br />

▪ fs-97 – Zechste<strong>in</strong>rifflandschaft zwischen Orlasenke und Ranis<br />

▪ fs-98 – Orlasenke, südliche Seitentäler, strukturreiche Hänge und Zechste<strong>in</strong>rifflandschaft<br />

▪ fs-99 – Drebabachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende Wälder<br />

▪ fs-100 – Plothenbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-101 – Siechenbachtal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder, Weiraer Wald<br />

▪ fs-102 – Orlasenke, Zechste<strong>in</strong>rifflandschaft südlich Kolba und Neunhofen<br />

▪ fs-103 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saaletal, Orlatal<br />

und Pößneck<br />

▪ fs-104 – Strukturreiche Oberhangbereiche nördlich des Wiedabachtales / Hexengrund<br />

▪ fs-105 – Wiedabachtal / Hexengrund<br />

▪ fs-106 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saaletal, Haselbachtal<br />

und Hexengrund<br />

▪ fs-107 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Rudolstadt und<br />

Teichel<br />

▪ fs-108 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft nördlich Großkochberg<br />

▪ fs-109 –Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft nördlich Remda und westlich<br />

Teichel<br />

▪ fs-110 – R<strong>in</strong>netal, Nebentäler, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen<br />

Rudolstadt und Remda<br />

▪ fs-111 – Schaalbachtal, Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft westlich<br />

Rudolstadt<br />

▪ fs-112 – Rottenbachtal, Hengelbachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und<br />

strukturreiche Kulturlandschaft<br />

▪ fs-113 – Oberes R<strong>in</strong>netal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche<br />

Kulturlandschaft<br />

▪ fs-114 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Schwarzatal<br />

und R<strong>in</strong>netal<br />

▪ fs-115 – Schwarzatal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft<br />

zwischen Katzhütte und Unterweißbach<br />

▪ fs-116 – Schwarzatal, Nebentäler und umgebende Wälder westlich Katzhütte<br />

▪ fs-117 – Lichtetal, Schlagetal, Nebentäler und umgebende Wälder<br />

▪ fs-118 – Sorbitztal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft<br />

▪ fs-119 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Loquitztal,<br />

Saaletal und B 281<br />

▪ fs-120 – Lichtetal, Zoptetal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche<br />

Kulturlandschaft<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ fs-121 – Wälder, Bergbaufolgelandschaft und strukturreiche Kulturlandschaft<br />

um Lehesten<br />

▪ fs-122 – Ste<strong>in</strong>bachtal, Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft<br />

▪ fs-123 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Loquitztal<br />

und Sormitztal<br />

▪ fs-124 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Talsperre<br />

Hohenwarte und Loquitztal<br />

▪ fs-125 – Ilmbachtal, Wilschnitztal, Nebentäler, strukturreiche Hänge und umgebende<br />

Wälder<br />

▪ fs-126 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und<br />

Talsperre Hohenwarte<br />

▪ fs-127 – Weiratal<br />

▪ fs-128 – Schwarzatal, südliche Nebentäler, umgebende Wälder und strukturreiche<br />

Kulturlandschaft<br />

▪ fs-129 – Wälder, Täler und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld<br />

und Gißrabachtal<br />

▪ fs-130 – Wälder und strukturreiche Kulturlandschaft zwischen Saalfeld und<br />

Rudolstadt, Kulm<br />

Begründung G 4-6<br />

Die Vorbehaltsgebiete s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel großräumig übergreifende Gebietssysteme zur Sicherung<br />

der für e<strong>in</strong>e nachhaltige <strong>Regionale</strong>ntwicklung notwendigen, ökologisch <strong>in</strong>takten Freiraumstruktur.<br />

Sie übernehmen wichtige Aufgaben zur Erhaltung der Regenerationsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

der Landschaft und unterstützen und ergänzen die mit den Vorranggebieten Freiraumsicherung<br />

verbundenen Funktionen � Z 4-1.<br />

Die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung wurden auf der Basis und mit dem gleichen methodischen<br />

Ansatz wie die Vorranggebiete Freiraumsicherung ermittelt, treten aber h<strong>in</strong>sichtlich ihrer<br />

regionalplanerischen Bedeutung bzw. ihres Sicherungsanspruches h<strong>in</strong>ter diese zurück � Begründung<br />

Z 4-1. Ausgewiesen wurden <strong>in</strong>sbesondere Gebiete mit:<br />

▪ e<strong>in</strong>em großräumigen Schutzanspruch auf Grund fachgesetzlicher Regelungen oder Fachplanungen<br />

(z.B. Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, usw.),<br />

▪ Verb<strong>in</strong>dungs- bzw. Ergänzungsfunktion vorhandener oder zu schaffender regionaler und<br />

überregionaler Biotopverbundsysteme,<br />

▪ großflächiger Vernetzungsfunktion für Vorranggebiete zur Unterstützung des ökologischen<br />

Freiraumverbundsystemes,<br />

▪ großräumiger Erholungsfunktion,<br />

▪ besonderer Bedeutung für den Erhalt von regional bedeutsamen Ausprägungen biotischer<br />

und abiotischer Freiraumpotenziale (Arten- und Biotopschutz / Ressourcenschutz) sowie des<br />

Landschaftsbildes,<br />

▪ hoher Bedeutung des Wasserschutzes sowie zur Erreichung der Ziele der Europäischen<br />

Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie sowie<br />

▪ Waldgebiete mit besonderen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen.<br />

E<strong>in</strong>e Überlagerung mit Vorbehaltsausweisungen Landwirtschaftliche Bodennutzung wurde dann<br />

vorgenommen, wenn beide Funktionen für die Ordnung und Entwicklung unerlässlich s<strong>in</strong>d und<br />

Synergieeffekte für den Kulturlandschaftserhalt bzw. die Kulturlandschaftsentwicklung erzeugt<br />

werden können. Dies betrifft <strong>in</strong>sbesondere die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete.<br />

4.2 Hochwasserschutz<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für das<br />

Hochwasser-Flächenmanagement im Interesse e<strong>in</strong>er erfolgreichen Hochwasservorsorge festgelegt<br />

� LEP, 5.1.13 / 5.1.14.<br />

G 4-7 Die natürlichen Retentionsfunktionen der Auen <strong>in</strong>sbesondere von Saale, Weißer<br />

Elster, Pleiße, Weida, Orla, Roda, Schwarza, Sprotte, Schnauder, Wyhra, Wethau,<br />

R<strong>in</strong>ne und Sormitz sollen durch Fließgewässerrenaturierung sowie angepasste<br />

Flächennutzung und Landbewirtschaftung erhalten bzw. wiederhergestellt werden.<br />

87<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


88<br />

Begründung G 4-7<br />

Der <strong>in</strong>genieurtechnische Ausbau von Gewässerläufen, Gewässerbegradigungen, die Umwandlung<br />

von Auwäldern und Grünland <strong>in</strong> Ackerland <strong>in</strong> den Auen, die zunehmenden Flächenversiegelungen,<br />

die Ausdeichung von Gewässerauen, die Bebauung <strong>in</strong> den Überschwemmungsgebieten,<br />

zunehmende Extremwetterlagen mit Starkniederschlägen u.a. bewirkten und bewirken<br />

e<strong>in</strong>e Erhöhung der Abflussspitzen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Mittel- und Unterläufen der Fließgewässer<br />

und somit e<strong>in</strong>e größere Hochwassergefahr. Mit den genannten Maßnahmen des Hochwasser-Flächenmanagements<br />

kann die Hochwasserentwicklung <strong>in</strong> der Fläche der E<strong>in</strong>zugsgebiete<br />

reduziert bzw. verzögert werden.<br />

Der Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Rückhaltefunktionen der Auen s<strong>in</strong>d unmittelbar<br />

verbunden mit dem Erhalt und der Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen für die<br />

ökologische Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer und ihrer Talräume. Damit<br />

wird die Erreichung e<strong>in</strong>es guten Zustandes aller Gewässer entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

2000/60/EG unterstützt.<br />

4.<strong>2.</strong>1 Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

Zum vorbeugenden Hochwasserschutz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Überschwemmungsbereiche<br />

als Vorranggebiete Hochwasserschutz auszuweisen � LEP, 5.1.15.<br />

Z 4-2 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Hochwasserschutz s<strong>in</strong>d für die Sicherung<br />

von Überschwemmungsbereichen zum vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen,<br />

soweit diese mit der vorrangigen Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ HW-1 – Obere Sprotte<br />

▪ HW-2 – Untere Sprotte<br />

▪ HW-3 – Pleiße / Landesgrenze Sachsen bis Sprottemündung<br />

▪ HW-4 – Pleiße / Sprottemündung bis Schelchwitz<br />

▪ HW-5 – Pleiße / W<strong>in</strong>dischleuba bis Talsperre W<strong>in</strong>dischleuba<br />

▪ HW-6 – Pleiße / Treben bis Landesgrenze Sachsen<br />

▪ HW-7 – Schnauder<br />

▪ HW-8 – Weiße Elster / Greiz bis Berga<br />

▪ HW-9 – Weiße Elster / Berga bis Gera<br />

▪ HW-10 – Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt<br />

▪ HW-11 – Saale / Freienorla bis Kahla<br />

▪ HW-12 – Saale / Kahla bis Jena<br />

▪ HW-13 – Saale / Jena bis Dorndorf<br />

▪ HW-14 – Saale / Dorndorf bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt<br />

▪ HW-15 – Roda / Ottendorf bis Mündung <strong>in</strong> die Saale<br />

▪ HW-16 – Gleise / Löberschütz bis Mündung <strong>in</strong> die Saale<br />

▪ HW-17 – Orla / Triptis bis Pößneck<br />

▪ HW-18 – Orla / Pößneck bis Freienorla<br />

▪ HW-19 – Weltwitzbach<br />

▪ HW-20 – Kospodaer Gamse / Siechenbach<br />

▪ HW-21 – Kotschau<br />

▪ HW-22 – Gräfendorfer Bach<br />

▪ HW-23 – Saale / Kaulsdorf bis Saalfeld<br />

▪ HW-24 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt<br />

▪ HW-25 – Saale / Rudolstadt bis Freienorla<br />

▪ HW-26 – Loquitz / Probstzella, Oberloquitz bis Hockeroda<br />

▪ HW-27 – Schwarza / Bad Blankenburg bis Mündung <strong>in</strong> die Saale<br />

▪ HW-28 – Wohlrose<br />

▪ HW-29 – Kosel / Helmsgrün bis Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

▪ HW-30 – Lemnitz / Unterlemnitz bis Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

▪ HW-31 – Zopte / Gebersdorf bis Probstzella<br />

▪ HW-32 – Bieblacher Bach / Auslass Bahn bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ HW-33 – Brahme / Dorna bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

▪ HW-34 – Erlbach / Töppeln bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

▪ HW-35 – Saarbach / W<strong>in</strong>dischenbernsdorf bis Mündung <strong>in</strong> den Erlbach<br />

▪ HW-36 – Schoßbach / Stublach bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

▪ HW-37 – Wipse / Stadtgrenze Gera bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße Elster<br />

Begründung Z 4-2<br />

Die Ausweisung der Vorranggebiete Hochwasserschutz erfolgt mit der Zielstellung der Sicherung<br />

und Rückgew<strong>in</strong>nung von natürlichen Überschwemmungsflächen und der Risikovorsorge <strong>in</strong><br />

potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (unter anderem h<strong>in</strong>ter Deichen).<br />

Mit der Sicherung der Vorranggebiete Hochwasserschutz ist auch der Erhalt wichtiger ökologischer<br />

und rekreativer Freiraumfunktionen verbunden, welche aus der besonderen Bedeutung<br />

der Auen (wichtiges Strukturelement) für e<strong>in</strong>en funktionsfähigen Naturhaushalt und e<strong>in</strong>e ökologisch<br />

leistungsfähige Kulturlandschaft resultieren. Vorranggebiete Hochwasserschutz besitzen<br />

neben der Hochwasserschutzfunktion auch e<strong>in</strong>e herausragende Bedeutung als Element des<br />

ökologischen Freiraumverbundes.<br />

Die Vorranggebiete Hochwasserschutz wurden auf der Basis der Vorschläge der zuständigen<br />

Fachbehörde und der entsprechenden fachplanerischen Zuarbeit nach raumordnerischer Abwägung<br />

mit Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunaler Planungs- und<br />

Entwicklungsabsichten bestimmt. Bei deren Abgrenzung werden die Überflutungsgrenzen e<strong>in</strong>es<br />

Hochwasserereignisses zugrunde gelegt, mit dem durchschnittlich e<strong>in</strong>mal <strong>in</strong> e<strong>in</strong>hundert Jahren<br />

(HQ100) zu rechnen ist.<br />

Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen <strong>in</strong> die Vorranggebiete<br />

Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko e<strong>in</strong>er möglichen Überflutung dieser<br />

Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser<br />

schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht. Die <strong>in</strong> den Vorranggebieten<br />

Hochwasserschutz vorhandene Bebauung hat Bestandsschutz und wird regionalplanerisch<br />

nicht <strong>in</strong> Frage gestellt.<br />

Die Hochwasserschutzräume folgender Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken haben<br />

Bedeutung für den vorbeugenden Hochwasserschutz: Hochwasserrückhaltebecken Regis-Serbitz,<br />

Hochwasserrückhaltebecken Meerchen / Gößnitz, Talsperre Schömbach, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Großstöbnitz, Hochwasserrückhaltebecken Camburg, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Ammerbach, Hochwasserrückhaltebecken Gera-Langenberg, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Gera-Türkengraben, Hochwasserrückhaltebecken Watzdorf, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Schkölen / Kiefengrund, Hochwasserrückhaltebecken Gera-Bieblach, Hochwasserrückhaltebecken<br />

Z südlich Ronneburg, Talsperre Zeulenroda, Talsperre Triptis, Talsperre Leibis / Lichte,<br />

Talsperre Hohenwarte, Talsperre Bleiloch.<br />

4.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz<br />

Zum vorbeugenden Hochwasserschutz s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen überschwemmungsgefährdete<br />

Bereiche als Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz auszuweisen � LEP, 5.1.15.<br />

G 4-8 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Hochwasserschutz soll der Sicherung überschwemmungsgefährdeter<br />

Bereiche zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei der Abwägung mit<br />

konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen<br />

werden.<br />

▪ hw-1 – Obere Sprotte<br />

▪ hw-2 – Untere Sprotte<br />

▪ hw-3 – Pleiße / Landesgrenze Sachsen bis Sprottemündung<br />

▪ hw-4 – Pleiße / Sprottemündung bis Nobitz<br />

▪ hw-5 – Pleiße / Münsa bis W<strong>in</strong>dischleuba<br />

▪ hw-6 – Pleiße / Fockendorf bis Landesgrenze Sachsen<br />

▪ hw-7 – Schnauder<br />

▪ hw-8 – Whyra / Talsperre Schömbach<br />

▪ hw-9 – Göltzsch / Weiße Elster / Landesgrenze Sachsen bis Greiz<br />

▪ hw-10 – Weiße Elster / Greiz bis Berga<br />

▪ hw-11 – Weiße Elster / Berga bis Gera<br />

89<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


90<br />

▪ hw-12 – Weiße Elster / Gera, Bad Köstritz bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt<br />

▪ hw-13 – Weida / Landesgrenze Sachsen, Talsperre Zeulenroda bis Talsperre<br />

Weida<br />

▪ hw-14 – Weida / Talsperre Weida (Staumauer), Weida bis Mündung <strong>in</strong> die Weiße<br />

Elster<br />

▪ hw-15 – Aga / Reichenbach bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt<br />

▪ hw-16 – Große Schnauder / Pölzig bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt<br />

▪ hw-17 – Saale / Großeutersdorf, Kahla bis Rothenste<strong>in</strong><br />

▪ hw-18 – Saale / Jena<br />

▪ hw-19 – Saale / Wichmar<br />

▪ hw-20 – Roda / Schönborn bis Stadtroda<br />

▪ hw-21 – Roda / Stadtroda bis Laasdorf<br />

▪ hw-22 – Wethau<br />

▪ hw-23 – Saale / Landesgrenze Bayern bis Harra<br />

▪ hw-24 – Saale / Harra bis Talsperre Bleiloch<br />

▪ hw-25 – Saale / Talsperre Bleiloch (Sperrmauer) bis Ziegenrück<br />

▪ hw-26 – Orla / Triptis bis Neustadt/Orla<br />

▪ hw-27 – Orla / Neustadt/Orla bis Pößneck / Kotschau<br />

▪ hw-28 – Orla / Pößneck bis Freienorla<br />

▪ hw-29 – Rodach<br />

▪ hw-30 – Saale / Ziegenrück, Talsperre Hohenwarte bis Saalfeld<br />

▪ hw-31 – Saale / Saalfeld bis Rudolstadt<br />

▪ hw-32 – Saale / Rudolstadt bis Kirchhasel<br />

▪ hw-33 – Saale / Kirchhasel bis Zeutsch<br />

▪ hw-34 – Loquitz / Probstzella, Unterloquitz bis Eichicht<br />

▪ hw-35 – Schwarza<br />

▪ hw-36 – Lichte<br />

▪ hw-37 – Sorbitz<br />

▪ hw-38 – R<strong>in</strong>ne / Königsee bis Rottenbach<br />

▪ hw-39 – R<strong>in</strong>ne / Rottenbach bis Bad Blankenburg<br />

Begründung G 4-8<br />

Die Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz wurden auf der Basis der Vorschläge der zuständigen<br />

Fachbehörde und der entsprechenden fachplanerischen Zuarbeit nach raumordnerischer<br />

Abwägung mit Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunaler Planungs- und<br />

Entwicklungsabsichten bestimmt. Sie umfassen überschwemmungsgefährdete Bereiche, die<br />

bei E<strong>in</strong>treten e<strong>in</strong>es extremen Hochwassers (HQ200) überschwemmt werden könnten. Bei e<strong>in</strong>em<br />

derartigen Hochwasserereignis entfalten vorhandene Hochwasserschutze<strong>in</strong>richtungen nur beschränkte<br />

bzw. ke<strong>in</strong>e Wirkung. Die Ausweisung dieser Gebiete dient somit auch der Information<br />

über die latente Gefahr e<strong>in</strong>er Überschwemmung, die bei entsprechenden Planungen und Maßnahmen<br />

h<strong>in</strong>sichtlich Schadensvorsorge und -m<strong>in</strong>imierung zu berücksichtigen ist.<br />

4.<strong>2.</strong>3 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder<br />

Gemäß � LEP, 5.1.15 s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen vorsorgend Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken<br />

und Flutungspolder zu sichern.<br />

G 4-9 Folgendem – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Standort für<br />

e<strong>in</strong> Hochwasserrückhaltebecken soll zur Ergänzung des Wasserrückhaltes bei<br />

der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes<br />

Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Hochwasserrückhaltebecken Meuselwitz<br />

Begründung G 4-9<br />

Das Hochwasserrückhaltebecken Meuselwitz trägt zur Absenkung des Hochwasserscheitels<br />

der Schnauder bei und verbessert somit den vorbeugenden Hochwasserschutz für die gewässerabwärts<br />

gelegenen Anliegergeme<strong>in</strong>den und Gebiete.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


4.3 Landwirtschaft<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für e<strong>in</strong>e<br />

wettbewerbs- und leistungsfähige, den Ländlichen Raum prägende sowie die Kulturlandschaft<br />

erhaltende Landwirtschaft als Wirtschaftszweig festgelegt � LEP, 5.<strong>2.</strong>1 – 5.<strong>2.</strong>3.<br />

G 4-10 Die Entwicklung e<strong>in</strong>er vielseitigen, leistungsfähigen und nachhaltigen Agrarstruktur<br />

<strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen soll<br />

▪ zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Stabilisierung der sozioökonomischen<br />

Struktur der Ländlichen Räume,<br />

▪ zum Erhalt und zu e<strong>in</strong>er ausgewogenen Weiterentwicklung und ökologischen<br />

Stabilisierung der gewachsenen Kulturlandschaften,<br />

▪ zur Sicherung e<strong>in</strong>es umfassenden regionalen Angebotes an hochwertigen<br />

landwirtschaftlichen Erzeugnissen,<br />

▪ zur verstärkten Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Bioenergie<br />

beitragen.<br />

Begründung G 4-10<br />

E<strong>in</strong>e zukunftsfähige Landwirtschaft ist e<strong>in</strong>e Voraussetzung für den Erhalt der regionalen Wirtschaftskraft<br />

und der sozioökonomischen Struktur der Ländlichen Räume. Von ihrer ökonomischen<br />

Leistungsfähigkeit und ihrer Flexibilität, sich den wandelnden Anforderungen des Marktes<br />

anzupassen, werden der Zustand und die Entwicklungschancen dieser Teilräume maßgeblich<br />

bee<strong>in</strong>flusst. Mit der Erhaltung und Entwicklung e<strong>in</strong>er vielseitigen und leistungsfähigen Agrarstruktur<br />

wird gewährleistet, dass die Landwirtschaft die notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur<br />

Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen erhält.<br />

Mit dem Anbau von nachwachsenden Rohstoffen leistet die Landwirtschaft e<strong>in</strong>en wirksamen<br />

Beitrag zum Umweltschutz, unter anderem durch Ersatz für fossile Ressourcen, Verm<strong>in</strong>derung<br />

des CO2-Ausstoßes, Nutzung der biochemischen Syntheseleistung der Natur und Verbesserung<br />

der Anbaubed<strong>in</strong>gungen.<br />

Die Kulturlandschaften Ostthür<strong>in</strong>gens <strong>in</strong> ihren vielfältigen Formen und Ausprägungen s<strong>in</strong>d seit<br />

Jahrhunderten durch die Landbewirtschaftung bee<strong>in</strong>flusst und gestaltet worden. Somit ist das<br />

Wirken der Landwirtschaft auch <strong>in</strong> Gegenwart und Zukunft von primärer Bedeutung für die Sicherung<br />

der typischen, Identität stiftenden Kulturlandschaften Ostthür<strong>in</strong>gens.<br />

G 4-11 Die <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen vorhandenen traditionellen Anbaugebiete<br />

▪ für die Gewächshausgemüseerzeugung um Laasdorf und im Altenburger<br />

Land,<br />

▪ für die Feldgemüseerzeugung um Wünschendorf, um Hohenölsen, im Altenburger<br />

Land und im Saale-Holzland-Kreis,<br />

▪ für die Obsterzeugung um Schöngle<strong>in</strong>a und um Lumpzig / Dobitschen,<br />

▪ für die Kartoffelerzeugung / Pflanzkartoffelanbau um Niederpöllnitz, Greiz /<br />

Moschwitz, im Altenburger Land und im Saale-Orla-Kreis,<br />

▪ für den Zuckerrübenanbau im Altenburger Land,<br />

▪ für den Anbau von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen um Ranis, um Rüdersdorf<br />

und im Altenburger Land,<br />

▪ für den Anbau von Sonderkulturen e<strong>in</strong>schließlich Hopfen um Schkölen und<br />

Monstab,<br />

▪ für Zierpflanzen / Baumschulen um Bad Köstritz, Birkenhügel und Harra<br />

sollen erhalten und entwickelt werden.<br />

Begründung G 4-11<br />

Die aufgeführten Anbaugebiete zeichnen sich durch das Vorhandense<strong>in</strong> besonderer standörtlicher<br />

Gunstsituationen aus. Die <strong>in</strong> diesen Teilräumen zumeist bestehenden Spezialbetriebe versorgen<br />

die Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe mit hochwertigen und regional typischen<br />

Produkten. Der Erhalt dieser Anbaugebiete ist aus Sicht der wirtschaftlichen Stärkung dieser<br />

Teilräume von großer Bedeutung.<br />

G 4-12 Acker- und Grünlandflächen, die für die Erhaltung und Entwicklung des erforderlichen<br />

Tierbestandes und für die artgerechte Tierhaltung von besonderer Bedeutung<br />

s<strong>in</strong>d, sollen möglichst <strong>in</strong> unmittelbarer Nähe der Standorte der Tierhaltung<br />

gesichert werden.<br />

91<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


92<br />

Begründung G 4-12<br />

In Ostthür<strong>in</strong>gen ist tendenziell e<strong>in</strong> s<strong>in</strong>kender Tierbestand zu verzeichnen. E<strong>in</strong> weiterer Rückgang<br />

des Tierbestandes würde sowohl aus pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen<br />

Gründen als auch aus Gründen der Erhaltung der Wirtschaftskraft des Ländlichen Raumes und<br />

der Funktionsfähigkeit des landwirtschaftlichen Ökosystemes und der Kulturlandschaft zu erheblichen<br />

negativen Auswirkungen <strong>in</strong> der Region führen. Die Erhaltung und Sicherung der Tierbestände<br />

trägt vor allem dazu bei,<br />

▪ die <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen stark entwickelte und die Landwirtschaft prägende Milcherzeugung und<br />

-verarbeitung zu sichern,<br />

▪ durch Veredelung der Agrarprodukte die regionalen Agrarstrukturen zu stabilisieren,<br />

▪ im Ländlichen Raum e<strong>in</strong> entsprechendes Arbeitsplatzangebot zu erhalten,<br />

▪ den Stoffkreislauf Boden-Pflanze-Tier-Boden zu schließen und die Bodenfruchtbarkeit zu<br />

verbessern,<br />

▪ Maßnahmen der Landschaftspflege sowie zur Offenhaltung der Landschaft volkswirtschaftlich<br />

s<strong>in</strong>nvoll und effizient durchzuführen.<br />

Der Erhaltung und Entwicklung <strong>in</strong>sbesondere folgender regional bedeutsamer Standorte der<br />

Tier- und Milchproduktion sowie Standorte der Verarbeitung und Veredelung tierischer Produkte<br />

(Aufzählung beispielhaft und nicht abschließend) kommt e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung zu:<br />

▪ R<strong>in</strong>derzucht/-mast – Frauenprießnitz, Zimmritz, Ottendorf, Niederpöllnitz,<br />

▪ Mutterkuhhaltung / Milchproduktion – Rockendorf, Oettersdorf, Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge,<br />

<strong>in</strong>sbesondere Oberweißbach, Schmiedefeld,<br />

▪ Schwe<strong>in</strong>ezucht/-mast – Thiemendorf, Schöngle<strong>in</strong>a, Mörsdorf, Langenleuba-Niederha<strong>in</strong>, Langenwetzendorf,<br />

Thimmendorf, Kle<strong>in</strong>geschwenda bei Arnsgereuth, Dorfilm, Dröbischau, Unterwellenborn,<br />

Knau, Eßbach, Heberndorf, Unterkoskau,<br />

▪ Pferdezucht – Meura,<br />

▪ Schafhaltung – Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, Orlasenke, Muschelkalkgebiet,<br />

▪ Melkziegenhaltung – Altenburger Land,<br />

▪ Milchhöfe / Käsereien – Großbraunsha<strong>in</strong>, Rudolstadt-Schwarza und Zeulenroda,<br />

▪ Schlachthof – Altenburg.<br />

G 4-13 Insbesondere <strong>in</strong> den überwiegend landwirtschaftlich geprägten Teilräumen soll<br />

der Auf- und Ausbau l<strong>in</strong>ienartiger, naturnaher Saumstrukturen für den Erosions-<br />

und Immissionsschutz, die Aufwertung des Landschaftsbildes und die Biotopvernetzung<br />

erfolgen.<br />

Begründung G 4-13<br />

Der Anteil der <strong>in</strong>tensiv ackerbaulich genutzten Flächen ist vor allem im Osten und Norden der<br />

Planungsregion sehr hoch. Diese strukturarmen, ausgeräumten Gebiete weisen ökologische<br />

und landschaftsbildbezogene Defizite auf, die durch entsprechende Saumstrukturen m<strong>in</strong>imiert<br />

werden können. Dabei kommt dem Schutz vor Bodenerosion durch W<strong>in</strong>d und Wasser, der Aufwertung<br />

des Landschaftsbildes und der Stabilisierung der Ökosysteme durch Vernetzung von<br />

Biotopen e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung zu.<br />

4.3.1 Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

Für e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Vorranggebiete<br />

Landwirtschaftliche Bodennutzung auszuweisen � LEP, 5.<strong>2.</strong>4.<br />

Z 4-3 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

s<strong>in</strong>d für e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung der Landbewirtschaftung vorgesehen. Andere<br />

raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit<br />

diese mit der vorrangigen Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ LB-1 – Meuselwitz / W<strong>in</strong>tersdorf / Kriebitzsch / Rositz<br />

▪ LB-2 – Altenburg / Rositz / Monstab / Starkenberg<br />

▪ LB-3 – Altenburg / Göhren / Göllnitz<br />

▪ LB-4 – Tegkwitz / Dobitschen / Naundorf<br />

▪ LB-5 – Altenburg / Mockern / Burkersdorf / Großstöbnitz<br />

▪ LB-6 – Großstöbnitz / Altkirchen / Burkersdorf<br />

▪ LB-7 – Schmölln / Altkirchen / Lumpzig / Wildenbörten<br />

▪ LB-8 – Beerwalde / Nöbdenitz / Reichstädt / Großenste<strong>in</strong><br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ LB-9 – Vollmersha<strong>in</strong> / Heukewalde / Thonhausen / Wettelswalde<br />

▪ LB-10 – Weißbach / Brandrübel<br />

▪ LB-11 – Schmölln / Heyersdorf / Ponitz / Gößnitz / Schönhaide<br />

▪ LB-12 – Großstöbnitz / Taupadel / Bornsha<strong>in</strong> / Zürchau<br />

▪ LB-13 – Gößnitz / Naundorf / Podelwitz<br />

▪ LB-14 – Altenburg / Mockzig / Zumroda<br />

▪ LB-15 – Ehrenha<strong>in</strong> / Ziegelheim / Gähsnitz<br />

▪ LB-16 – Ehrenha<strong>in</strong> / Lohma / Langenleuba-Niederha<strong>in</strong><br />

▪ LB-17 – Flemm<strong>in</strong>gen / Wolperndorf / Göpfersdorf<br />

▪ LB-18 – Aga / Ste<strong>in</strong>brücken / Seligenstädt<br />

▪ LB-19 – Cretzschwitz / Brahmenau / Dorna<br />

▪ LB-20 – Pölzig / Hermsdorf / Brahmenau / Bethenhausen / Frankenau<br />

▪ LB-21 – Brahmenau / Bethenhausen / Großenste<strong>in</strong> / Korbußen<br />

▪ LB-22 – Ronneburg / Naulitz / Thränitz<br />

▪ LB-23 – Raitzha<strong>in</strong> / Stolzenberg / Mennsdorf<br />

▪ LB-24 – Paitzdorf / Reust / L<strong>in</strong>da / Hilbersdorf<br />

▪ LB-25 – Rückersdorf / Haselbach<br />

▪ LB-26 – Braunichswalde / L<strong>in</strong>da / Wolfersdorf / Gauern<br />

▪ LB-27 – Seel<strong>in</strong>gstädt / Chursdorf / Friedmannsdorf<br />

▪ LB-28 – Mosen / Wernsdorf / Albersdorf<br />

▪ LB-29 – Kauern / Taubenpreskeln / Meilitz<br />

▪ LB-30 – Weida / Crimla / Wolfsgefärth<br />

▪ LB-31 – Hundhaupten / Markersdorf / Weißig<br />

▪ LB-32 – Bad Köstritz / Gle<strong>in</strong>a / Rüdersdorf<br />

▪ LB-33 – St. Gangloff / Waltersdorf / Tautendorf<br />

▪ LB-34 – Niederpöllnitz / Neundorf / Grochwitz<br />

▪ LB-35 – Niederpöllnitz / Forstwolfersdorf / Wiebelsdorf / Braunsdorf<br />

▪ LB-36 – Auma / Muntscha / Wenigenauma / Zickra<br />

▪ LB-37 – Pahren / Läwitz / Förthen<br />

▪ LB-38 – Zeulenroda / Langenwolschendorf / Leitlitz<br />

▪ LB-39 – Triebes / Weißendorf / Niederböhmersdorf<br />

▪ LB-40 – Staitz / Schüptitz / Ste<strong>in</strong>sdorf / Schömberg<br />

▪ LB-41 – Teichwitz / Hohenölsen / Wittchendorf / Wildetaube<br />

▪ LB-42 – Hohenleuben / Mehla<br />

▪ LB-43 – Langenwetzendorf / Naitschau<br />

▪ LB-44 – Daßlitz / Nitschareuth<br />

▪ LB-45 – Wellsdorf / Erbengrün / Moschwitz / Hohndorf<br />

▪ LB-46 – Pöllwitz / Dobia / Büna<br />

▪ LB-47 – Arnsgrün / Bernsgrün / Wolfsha<strong>in</strong><br />

▪ LB-48 – Greiz / Mohlsdorf / Gottesgrün<br />

▪ LB-49 – Teichwolframsdorf / Waltersdorf<br />

▪ LB-50 – Berga / Eula / Großkundorf<br />

▪ LB-51 – Camburg / Frauenprießnitz / Thierschneck<br />

▪ LB-52 – Schkölen / Wetzdorf / Dothen<br />

▪ LB-53 – Schkölen / Pratschütz / Nautschütz<br />

▪ LB-54 – Königshofen / Großhelmsdorf / L<strong>in</strong>dau<br />

▪ LB-55 – Eisenberg / Etzdorf / Thiemendorf / Walpernha<strong>in</strong><br />

▪ LB-56 – Trotz / Döllschütz / Rauschwitz<br />

▪ LB-57 – Bürgel / Poxdorf / Nausnitz<br />

▪ LB-58 – Schöngle<strong>in</strong>a / Z<strong>in</strong>na / Beulbar-Ilmsdorf / Scheiditz<br />

▪ LB-59 – Gröben / Podelsatz / Trockhausen<br />

▪ LB-60 – Dornburg / Hirschroda / Zimmern / Altengönna / Vierzehnheiligen<br />

▪ LB-61 – Milda / Kröbitz / Zimmritz<br />

93<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


94<br />

▪ LB-62 – Schirnewitz / Altendorf<br />

▪ LB-63 – Re<strong>in</strong>städt / Zweifelbach<br />

▪ LB-64 – Kle<strong>in</strong>eutersdorf<br />

▪ LB-65 – Kle<strong>in</strong>pürschütz / Jägersdorf<br />

▪ LB-66 – Trockenborn-Wolfersdorf<br />

▪ LB-67 – Laasdorf / Gernewitz<br />

▪ LB-68 – Mörsdorf<br />

▪ LB-69 – Ottendorf / E<strong>in</strong>eborn / Kle<strong>in</strong>ebersdorf<br />

▪ LB-70 – Reichenbach / St. Gangloff<br />

▪ LB-71 – Lichtenau / Breithenha<strong>in</strong> / Strößwitz / Stanau<br />

▪ LB-72 – Neustadt/Orla / Neunhofen / Kospoda / Weltwitz / Dreitzsch<br />

▪ LB-73 – Dreitzsch / Miesitz<br />

▪ LB-74 – Triptis / Wittchenste<strong>in</strong> / Porstendorf / Mittelpöllnitz<br />

▪ LB-75 – Triptis / Tömmelsdorf / Gütterlitz / Lemnitz / Schmieritz<br />

▪ LB-76 – Pößneck / Döbritz / Oppurg<br />

▪ LB-77 – Weira / Oberoppurg / Quaschwitz / Grobengereuth<br />

▪ LB-78 – Pößneck / Herschdorf / Hütten<br />

▪ LB-79 – Rockendorf / Gräfendorf / Ranis / Schmorda<br />

▪ LB-80 – Pößneck / Wernburg / Bahren<br />

▪ LB-81 – Knau / Bucha / Schöndorf<br />

▪ LB-82 – Plothen / Volkmannsdorf / Crispendorf / Neundorf<br />

▪ LB-83 – L<strong>in</strong>da / Moßbach<br />

▪ LB-84 – Chursdorf / Burkersdorf / Rödersdorf / Dittersdorf<br />

▪ LB-85 – Löhma / Oettersdorf / Göschitz<br />

▪ LB-86 – Lössau / Dröswe<strong>in</strong> / Langenbuch / Oberböhmsdorf<br />

▪ LB-87 – Mönchgrün / Möschlitz<br />

▪ LB-88 – Mielesdorf / Zollgrün / Tanna / Seubtendorf<br />

▪ LB-89 – Unterkoskau / Stelzen / Willersdorf / Rothenacker<br />

▪ LB-90 – Gefell / Gebersreuth / Mödlareuth<br />

▪ LB-91 – Göttengrün / Gefell / Hirschberg / Ullersreuth<br />

▪ LB-92 – Göritz / Frössen / Langgrün / Künsdorf<br />

▪ LB-93 – Wernsdorf / Raila<br />

▪ LB-94 – Liebschütz / Weisbach / Neuenbeuthen<br />

▪ LB-95 – Thimmendorf / Altengesees<br />

▪ LB-96 – Remptendorf / Röppisch / Ebersdorf<br />

▪ LB-97 – Bad Lobenste<strong>in</strong> / Ebersdorf / Friesau / Eliasbrunn / He<strong>in</strong>ersdorf<br />

▪ LB-98 – Treppendorf / Haufeld<br />

▪ LB-99 – Remda / Altremda / Eschdorf<br />

▪ LB-100 – Heilsberg / Teichel / Teichröda / Rudolstadt<br />

▪ LB-101 – Großkochberg / Clöswitz / Teichweiden<br />

▪ LB-102 – Engerda / Neusitz / Mötzelbach / Partschefeld<br />

▪ LB-103 – Zeutsch / Niederkrossen / Freienorla<br />

▪ LB-104 – Rudolstadt / Schloßkulm / Cathar<strong>in</strong>au / Kirchhasel / Kolkwitz<br />

▪ LB-105 – Rudolstadt / Lichstedt / Sundremda / Thälendorf<br />

▪ LB-106 – Saalfeld / Bad Blankenburg / Zeigerheim<br />

▪ LB-107 – Saalfeld / Unterwellenborn / Kamsdorf / Könitz / Rockendorf<br />

▪ LB-108 – Reitzengeschwenda / Drognitz / Altenbeuthen / Lothra / Dorfilm<br />

▪ LB-109 – Schmiedefeld / Reichmannsdorf / Lippelsdorf<br />

▪ LB-110 – Königsee / Unterköditz / Aschau / Oberschöbl<strong>in</strong>g / Dröbischau<br />

▪ LB-111 – Arnsgereuth / Kle<strong>in</strong>geschwenda<br />

Begründung Z 4-3<br />

Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung wird dem raumordnerischen<br />

Erfordernis entsprochen, die Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor zu stärken und die<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Kulturlandschaft zu erhalten. Die raumordnerische Sicherung landwirtschaftlicher Gunstflächen<br />

ist für die Erhaltung und Entwicklung e<strong>in</strong>er leistungsfähigen Agrarstruktur mit konkurrenzfähigen<br />

und nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung<br />

� G 4-10. Unerlässlich wird ihre Ausweisung auch vor dem H<strong>in</strong>tergrund<br />

▪ des nachhaltigen Umganges mit der Naturressource Boden als Grundlage und Voraussetzung<br />

für die Erzeugung von Nahrungsmitteln und Rohstoffen,<br />

▪ die Unvermehrbarkeit des Bodens,<br />

▪ der unabänderlichen B<strong>in</strong>dung der Landwirtschaft an die vorhandene Bodenfläche.<br />

Die Ausweisung der Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung erfolgte auf der Grundlage<br />

des Landwirtschaftlichen Fachbeitrages Ostthür<strong>in</strong>gen, der von den Landwirtschaftsbehörden<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen nach e<strong>in</strong>er Thür<strong>in</strong>genweit e<strong>in</strong>heitlichen Methode erarbeitet wurde. Dessen<br />

Grundansatz geht davon aus, dass diese Vorranggebiete <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Grundlagen der<br />

Landwirtschaft als Wirtschaftszweig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Teilraum entsprechend der Bedeutung im gesamtwirtschaftlichen<br />

Gefüge und der Ausstattung mit Produktionsfaktoren sichern. Die fachlich vorgeschlagenen<br />

potenziellen Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung wurden Nutzungsansprüchen<br />

anderer Fachplanungen sowie kommunalen Planungs- und Entwicklungsabsichten<br />

gegenüber gestellt und raumordnerisch abgewogen.<br />

Die Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung s<strong>in</strong>d prioritär für die Landwirtschaft geeignete<br />

und zu sichernde Gebiete mit hoher Nutzungseignung (unter anderem hohe Acker-<br />

bzw. Grünlandzahlen, günstige topographische, klimatische und anbautechnische Situation).<br />

Untersetzt wird die Bewertung und Ausweisung durch E<strong>in</strong>beziehung weiterer relevanter Kriterien<br />

(z.B. Dauerkulturen, Viehbesatz, landwirtschaftliche Arbeitsplätze, geförderte immobile Investitionen,<br />

landwirtschaftliche Bruttowertschöpfung), die entsprechend der naturräumlichen<br />

Eignung der Teilräume für die Landwirtschaft mit unterschiedlicher Gewichtung e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />

Die Ausweisung der Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung hebt bestehende Rechte<br />

weder auf noch ersetzt sie diese. Die Schutzzonen von öffentlichen Tr<strong>in</strong>kwasserversorgungsanlagen<br />

besitzen somit Legalschutz entsprechend Wassergesetz.<br />

Die regionalplanerische Ausweisung von Vorranggebieten Landwirtschaftliche Bodennutzung <strong>in</strong><br />

den größeren Talauen der Gewässer I. und II. Ordnung erfolgte aufgrund der besonderen Bedeutung<br />

dieser Teilräume für den Hochwasserschutz im S<strong>in</strong>ne der Risikovorsorgefunktion zur<br />

Gefahrenabwehr und zum Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen sowie bedeutenden<br />

Sachwerten nur außerhalb von Überschwemmungsbereiche und überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereichen � 4.<strong>2.</strong><br />

In Vogelschutzgebieten nach Richtl<strong>in</strong>ie 79/409/EWG aufgrund besonderer landwirtschaftlicher<br />

Gunstlagen ausgewiesene Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung dienen auch der<br />

regionalplanerischen Sicherung der Gebiete vor den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete<br />

entgegenstehenden Nutzungen und e<strong>in</strong>er den Erhaltungszielen der Vogelschutzgebiete (z.B.<br />

Schutz des Rotmilans) konformen Landbewirtschaftung.<br />

4.3.2 Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung<br />

Für e<strong>in</strong>e nachhaltige Entwicklung der Landbewirtschaftung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen Vorbehaltsgebiete<br />

Landwirtschaftliche Bodennutzung auszuweisen � LEP, 5.<strong>2.</strong>4.<br />

G 4-14 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Landwirtschaftliche Bodennutzung soll e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung<br />

der Landbewirtschaftung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ lb-1 – Meuselwitz / W<strong>in</strong>tersdorf / Lucka<br />

▪ lb-2 – Altenburg / Rositz / W<strong>in</strong>tersdorf / Lehma<br />

▪ Ib-3 – Gerstenberg / Treben / Fockendorf<br />

▪ Ib-4 – W<strong>in</strong>dischleuba / Nobitz / Bocka<br />

▪ lb-5 – Altenburg / Nobitz / Ehrenha<strong>in</strong> / Lohma<br />

▪ lb-6 – Ehrenha<strong>in</strong> / Ziegelheim / Heiersdorf<br />

▪ lb-7 – Schömbach / Langenleuba-Niederha<strong>in</strong><br />

▪ lb-8 – Langenleuba-Niederha<strong>in</strong> / Jückelberg / Göpfersdorf<br />

▪ lb-9 – Podelwitz / Zumroda / Naundorf<br />

▪ lb-10 – Zehma / Mockzig / Lehndorf / Ehrenberg<br />

▪ lb-11 – Altenburg / Burkersdorf / Großstöbnitz<br />

95<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


96<br />

▪ lb-12 – Schmölln / Taupadel / Bornsha<strong>in</strong> / Zürchau<br />

▪ lb-13 – Gößnitz / Ha<strong>in</strong>ichen / Ponitz<br />

▪ lb-14 – Heyersdorf / Grünberg<br />

▪ lb-15 – Schmölln / Nöbdenitz / Selka / Brandrübel<br />

▪ lb-16 – Thonhausen / Vollmersha<strong>in</strong> / Jonaswalde / Wettelswalde / Schönhaide<br />

▪ lb-17 – Nischwitz / Heukewalde / Mennsdorf / Posterste<strong>in</strong> / Stolzenberg<br />

▪ Ib-18 – Schmölln / Nödenitzsch / Burkersdorf<br />

▪ lb-19 – Reichstädt / Lumpzig / Dobitschen / Meucha<br />

▪ lb-20 – Dobitschen / Naundorf / Wernsdorf<br />

▪ lb-21 – Schlauditz / Gödern / Breesen<br />

▪ lb-22 – Rositz / Großröda<br />

▪ Ib-23 – Ha<strong>in</strong> / Dorna / Schwaara<br />

▪ lb-24 – Cretzschwitz / Hermsdorf<br />

▪ Ib-25 – Thränitz / Grobsdorf<br />

▪ lb-26 – Poris-Lengefeld / Otticha / Hilbersdorf<br />

▪ lb-27 – Mosen / Letzendorf / Pohlen<br />

▪ lb-28 – Wernsdorf / Albersdorf<br />

▪ lb-29 – Wünschendorf / Weida / Clodra<br />

▪ lb-30 – Gera / Wolfsgefärth / Zedlitz / Crimla<br />

▪ lb-31 – W<strong>in</strong>dischenbernsdorf / Dürrenebersdorf / Weißig<br />

▪ lb-32 – Töppeln / Niederndorf / Saara / Geißen<br />

▪ lb-33 – Reichardtsdorf / Dürrenberg / Grüna / Rüdersdorf<br />

▪ lb-34 – Waltersdorf / Kle<strong>in</strong>saara / Kaltenborn<br />

▪ lb-35 – Münchenbersdorf / Bocka / Saara<br />

▪ lb-36 – Großebersdorf / Lederhose / Birkhausen / Niederpöllnitz<br />

▪ lb-37 – Burkersdorf / Frießnitz / Grochwitz<br />

▪ lb-38 – Gütterlitz / Untendorf / Wüstenwetzdorf<br />

▪ lb-39 – Auma / Muntscha / Zickra<br />

▪ lb-40 – Staitz / Wiebelsdorf / Wöhlsdorf / Merkendorf<br />

▪ lb-41 – Hohenleuben / Dörtendorf / Triebes / Mehla<br />

▪ lb-42 – Merkendorf / Silberfeld / Zadelsdorf<br />

▪ lb-43 – Stelzendorf / Pahren / Burkersdorf / Förthen / Weckersdorf<br />

▪ lb-44 – Zeulenroda / Kle<strong>in</strong>wolschendorf / Langenwolschendorf / Pöllwitz<br />

▪ lb-45 – Bernsgrün / Frotschau<br />

▪ lb-46 – Schönbach / Cossengrün<br />

▪ lb-47 – Dobia / Gablau / Hohndorf / Wellsdorf<br />

▪ lb-48 – Greiz / Moschwitz<br />

▪ lb-49 – Langenwetzendorf / Naitschau / Zoghaus / Gommla<br />

▪ lb-50 – Reudnitz / Gottesgrün / Kahmer / Mohlsdorf<br />

▪ lb-51 – Teichwolframsdorf / Kle<strong>in</strong>re<strong>in</strong>sdorf / Geißendorf / Großkundorf<br />

▪ lb-52 – Berga/E. / Zickra / Wildetaube / Neugernsdorf / Nitschareuth<br />

▪ lb-53 – Camburg / Stöben<br />

▪ lb-54 – Schkölen / Graitschen a.d.H. / Grabsdorf<br />

▪ lb-55 – Nautschütz / Böhlitz<br />

▪ lb-56 – Großhelmsdorf / Kämmeritz / Tünschütz / Törpla<br />

▪ lb-57 – Poppendorf / Mertendorf / Rockau / Hohendorf<br />

▪ lb-58 – Bürgel / Serba / Hetzdorf<br />

▪ lb-59 – Golmsdorf / Jenalöbnitz / Graitschen / Poxdorf<br />

▪ lb-60 – Schöngle<strong>in</strong>a / Mennewitz / Rabis<br />

▪ lb-61 – Stadtroda / Ruttersdorf-Lotschen / Bollberg<br />

▪ lb-62 – Bobeck / Waldeck / Scheiditz<br />

▪ lb-63 – Bad Klosterlausnitz / Tautenha<strong>in</strong><br />

▪ lb-64 – Silbitz / Tauchwitz / Nickelsdorf<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ lb-65 – Reichenbach<br />

▪ lb-66 – Tautendorf / E<strong>in</strong>eborn / Hellborn / Renthendorf / Ottmannsdorf<br />

▪ lb-67 – Lippersdorf-Erdmannsdorf / Weißbach / Bremsnitz<br />

▪ lb-68 – Stadtroda / Tröbnitz / Möckern<br />

▪ lb-69 – Tröbnitz / Großbockedra / Rausdorf / Sulza<br />

▪ lb-70 – Magersdorf / Oberbodnitz / Seitenroda<br />

▪ lb-71 – L<strong>in</strong>dig / Schmölln / Hummelsha<strong>in</strong><br />

▪ lb-72 – Großpürschütz / Schöps / Altendorf / Altenberga / Rothenste<strong>in</strong><br />

▪ lb-73 – Kahla / Gumperda<br />

▪ lb-74 – Großeutersdorf / Orlamünde / Dienstädt / Eichenberg<br />

▪ lb-75 – Bucha / Schorba<br />

▪ lb-76 – Altengönna / Rödigen / Stiebritz / Lützeroda / Closewitz<br />

▪ lb-77 – Neuengönna<br />

▪ lb-78 – Würchhausen<br />

▪ lb-79 – Trockenborn-Wolfersdorf / Stanau<br />

▪ lb-80 – Pill<strong>in</strong>gsdorf / Rosendorf / Alsmannsdorf<br />

▪ lb-81 – Schönborn / Wittchenste<strong>in</strong><br />

▪ lb-82 – Neustadt / Orla / Weira / Kolba<br />

▪ lb-83 – Oppurg / Lausnitz<br />

▪ lb-84 – Pößneck / Langenorla / Langendembach<br />

▪ lb-85 – Wilhelmsdorf / Schmorda / Gössitz<br />

▪ lb-86 – Moxa / Paska / Keila / Laskau<br />

▪ lb-87 – Pößneck / Gertewitz / Peuschen<br />

▪ lb-88 – Ste<strong>in</strong>brücken / Dreba / Quaschwitz<br />

▪ lb-89 – Köthnitz / Re<strong>in</strong>sdorf / Krölpa<br />

▪ lb-90 – Schleiz / Oettersdorf / Pörmitz / Löhma / Dittersdorf<br />

▪ lb-91 – Weckersdorf / Kirschkau / Lössau / Dröswe<strong>in</strong><br />

▪ lb-92 – Schleiz / Wüstendittersdorf / Oberoschitz<br />

▪ lb-93 – Möschlitz / Grochwitz<br />

▪ lb-94 – Ziegenrück / Eßbach / Crispendorf<br />

▪ lb-95 – Knau / Bucha / Posen / Schöndorf<br />

▪ lb-96 – Liebschütz / Liebengrün<br />

▪ lb-97 – Landsendorf / Burglemnitz / Gahma<br />

▪ lb-98 – Ruppersdorf / Thierbach<br />

▪ lb-99 – Weitisberga / Heberndorf / Wurzbach / Röttersdorf<br />

▪ lb-100 – Titschendorf / Grumbach<br />

▪ lb-101 – Bad Lobenste<strong>in</strong> / Neundorf / Helmsgrün / He<strong>in</strong>ersdorf<br />

▪ lb-102 – Ebersdorf / Zoppoten / Röppisch / Remptendorf<br />

▪ lb-103 – Blankenste<strong>in</strong> / Blankenberg / Pottiga / Birkenhügel<br />

▪ lb-104 – Frössen / Langgrün / Künsdorf<br />

▪ lb-105 – Saalburg / Wernsdorf / Raila / Gräfenwarth<br />

▪ lb-106 – Mielesdorf / Zollgrün / Schilbach / Tanna<br />

▪ lb-107 – Oberkoskau / Stelzen / Rothenacker<br />

▪ lb-108 – Göttengrün / Gefell / Dobareuth / Mödlareuth<br />

▪ lb-109 – Haufeld / Teichel / Heilsberg / Remda / Breitenheerda / Treppendorf<br />

▪ lb-110 – Sundremda / Groschwitz<br />

▪ lb-111 – Geitersdorf<br />

▪ lb-112 – Engerda / Ke<strong>in</strong>kochberg / Clöswitz<br />

▪ lb-113 – Rödelwitz / Heil<strong>in</strong>gen<br />

▪ lb-114 – Röbschütz / Beutelsdorf / Zeutsch<br />

▪ lb-115 – Kirchhasel / Etzelbach / Oberkrossen / Partschefeld<br />

▪ lb-116 – Zeigerheim / Schaala<br />

▪ lb-117 – Kle<strong>in</strong>gölitz / Großgölitz / Leutnitz<br />

97<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


98<br />

▪ lb-118 – Hengelbach / Solsdorf / Thälendorf / Storchsdorf<br />

▪ lb-119 – Königsee / Garsitz / Rottenbach / Milbitz<br />

▪ lb-120 – Quittelsdorf / Böhlscheiben / Cordobang / Bechstedt<br />

▪ lb-121 – Allendorf / Bechstedt<br />

▪ lb-122 – Dröbischau / Oberha<strong>in</strong> / Unterha<strong>in</strong><br />

▪ lb-123 – Meuselbach / Mellenbach-Glasbach / Oberweißbach / Cursdorf<br />

▪ lb-124 – Meura / Wittgendorf / Volkmannsdorf / Wickersdorf<br />

▪ lb-125 – Dittersdorf / Braunsdorf / Dittrichshütte<br />

▪ lb-126 – Saalfeld / Arnsgereuth / Kle<strong>in</strong>geschwenda / Jehmichen<br />

▪ lb-127 – Weischwitz / Fischersdorf / Breternitz / Kaulsdorf / Hockeroda<br />

▪ lb-128 – Goßwitz / Bucha / Könitz<br />

▪ lb-129 – Oberwellenborn / Birkigt / Reichenbach<br />

▪ lb-130 – Neidenberga / Reitzengeschwenda / Drognitz / Altenbeuthen<br />

▪ lb-131 – Munschwitz / Ste<strong>in</strong>sdorf / Kle<strong>in</strong>geschwenda / Dorfilm<br />

▪ lb-132 – Schwe<strong>in</strong>bach / Großgeschwenda / Kle<strong>in</strong>neundorf / Roda<br />

▪ lb-133 – Lichtentanne / Schmiedebach / Lehesten<br />

▪ lb-134 – Probstzella / Gräfenthal / Lichtenha<strong>in</strong><br />

▪ lb-135 – Reichmannsdorf / Göselsdorf / Großneundorf<br />

▪ lb-136 – Reichmannsdorf / Schmiedefeld / Lichte / Piesau<br />

Begründung G 4-14<br />

Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung unterstützen und ergänzen die Vorranggebiete<br />

Landwirtschaftliche Bodennutzung � Z 4-3 im Interesse der Sicherung e<strong>in</strong>es qualitativen<br />

und quantitativen Flächenpotenzials für die landwirtschaftliche Nutzung. Ihre Ausweisung<br />

erfolgt somit vor dem gleichen funktionellen H<strong>in</strong>tergrund, basierend auf dem Landwirtschaftlichen<br />

Fachbeitrag Ostthür<strong>in</strong>gen. Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung und Vorbehaltsgebiete<br />

Freiraumsicherung � 4.1.2 können sich gegenseitig überlagern, wenn beide<br />

Funktionen für die Ordnung und Entwicklung von Teilräumen unerlässlich s<strong>in</strong>d und dadurch<br />

Synergieeffekte <strong>in</strong>sbesondere für die Nutzung, den Erhalt und die Gestaltung der Kulturlandschaft<br />

erzeugt werden sollen.<br />

4.4 Forstwirtschaft<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der vom Wald ausgehenden Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

ist e<strong>in</strong> Grundanliegen der Raumordnung und Landesplanung sowie e<strong>in</strong> wesentlicher<br />

Bestandteil e<strong>in</strong>er auf Nachhaltigkeit ausgerichteten <strong>Regionale</strong>ntwicklung. Im Landesentwicklungsplan<br />

s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für e<strong>in</strong>e leistungsfähige, nachhaltige<br />

Forstwirtschaft im Rahmen e<strong>in</strong>er ordnungsgemäßen, naturnahen Waldbewirtschaftung<br />

festgeschrieben � LEP, 5.<strong>2.</strong>6. Die Ausweisung raumbedeutsamer Gebiete für die Forstwirtschaft<br />

erfolgt im Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen über die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Freiraumsicherung � 4.1 sowie durch die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten<br />

Waldmehrung � LEP, 5.<strong>2.</strong>7.<br />

G 4-15 Die Erhöhung des Waldanteiles soll bevorzugt <strong>in</strong> den waldarmen Teilräumen der<br />

Planungsregion<br />

▪ Altenburger Land,<br />

▪ Ronneburger Acker- und Bergbaugebiet,<br />

▪ Nördlicher Bereich der Saale-Sandste<strong>in</strong>-Platte,<br />

▪ Nördlicher Bereich der Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte,<br />

▪ Innerthür<strong>in</strong>ger Ackerhügelland / Weißenfelser Lößplatten<br />

erfolgen.<br />

Begründung G 4-15<br />

In den überwiegend agrarisch geprägten, waldarmen Teilräumen der Region (Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium<br />

für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2006, Landeswaldprogramm Thür<strong>in</strong>gen) bestehen<br />

erhebliche Defizite an Wald. Für die Bevölkerung und den Naturhaushalt wichtige<br />

Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen des Waldes können hier nur unzureichend erbracht<br />

werden. Waldmehrung dient somit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieser Teilräume<br />

bezüglich der genannten Funktionen.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


4.4.1 Vorranggebiete Waldmehrung<br />

Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Stabilisierung e<strong>in</strong>er naturnahen<br />

Bodennutzung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen bei Bedarf Vorranggebiete Waldmehrung<br />

auszuweisen � LEP, 5.<strong>2.</strong>7.<br />

Z 4-4 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Waldmehrung s<strong>in</strong>d für die Aufforstung<br />

und Waldsukzession vorgesehen. Andere raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion<br />

nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

▪ WM-1 – nördlich Schnauderha<strong>in</strong>ichen<br />

▪ WM-2 – südlich Remsa<br />

▪ WM-3 – südlich Altenburg<br />

▪ WM-4 – nördlich Dobra<br />

▪ WM-5 – südlich Brandrübel<br />

▪ WM-6 – östlich Gößnitz<br />

▪ WM-7 – südlich Ronneburg<br />

▪ WM-8 – südöstlich Ronneburg<br />

▪ WM-9 – nördlich Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

▪ WM-10 – südwestlich Berga<br />

▪ WM-11 – nördlich Königshofen<br />

▪ WM-12 – nördlich Reichenbach<br />

▪ WM-13 – westlich Reichenbach<br />

▪ WM-14 – westlich Crossen<br />

▪ WM-15 – östlich Thiemendorf<br />

▪ WM-16 – östlich Tünschütz<br />

▪ WM-17 – südwestlich Thalbürgel<br />

▪ WM-18 – östlich Oppurg<br />

▪ WM-19 – nordöstlich Möschlitz<br />

▪ WM-20 – nördlich Treppendorf<br />

▪ WM-21 – westlich Rudolstadt<br />

Begründung Z 4-4<br />

Die Vorranggebiete Waldmehrung stellen e<strong>in</strong>e raumordnerisch abgestimmte Flächensicherung<br />

dar. In ihnen ist e<strong>in</strong>e Erstaufforstung oder e<strong>in</strong>e gezielte Waldsukzession aus regionalplanerischer<br />

Sicht möglich. Basierend auf der fachlichen Zuarbeit der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für<br />

Wald, Jagd und Fischerei s<strong>in</strong>d für die Ausweisung der Vorranggebiete Waldmehrung <strong>in</strong>sbesondere<br />

folgende Aspekte relevant:<br />

▪ Arrondierung bestehender Waldgebiete sowie Waldrandgestaltung für stabile Bestände,<br />

▪ Verb<strong>in</strong>dung / Vernetzung isolierter Waldflächen unter ökologischen und forstwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten zur Schaffung e<strong>in</strong>es Waldbiotopverbundes,<br />

▪ Sicherung e<strong>in</strong>es ausreichenden Flächenpotenziales für die Waldmehrung,<br />

▪ Erhöhung des Waldanteiles <strong>in</strong> waldarmen Gebieten (Gemarkungen mit e<strong>in</strong>em Waldanteil unter<br />

15 %),<br />

▪ Aufwertung des Landschaftsbildes <strong>in</strong> gehölzarmen Gebieten bzw. Gebieten, die arm an naturnahen<br />

Strukturen s<strong>in</strong>d,<br />

▪ Verbesserung der Erholungsfunktionen von Landschaften,<br />

▪ Sicht- und Lärmschutz für Siedlungen an Verkehrswegen, Industrieanlagen o.ä.,<br />

▪ Erosionsschutz und Wasserrückhalt,<br />

▪ Sanierung, Wiedernutzbarmachung und Entwicklung <strong>in</strong> den Gebieten des ehemaligen Uran-<br />

und Braunkohlenbergbaues.<br />

Potenzielle Waldmehrungsgebiete s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong> die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung<br />

� Z 4-1 / G 4-6 <strong>in</strong>tegriert und können damit zur Verbesserung der Funktionen dieser<br />

Gebiete maßgebend beitragen.<br />

4.4.2 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung<br />

Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Stabilisierung e<strong>in</strong>er na-<br />

99<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


100<br />

turnahen Bodennutzung s<strong>in</strong>d zur Ergänzung der Vorranggebiete Waldmehrung <strong>in</strong> den Regionalplänen<br />

Vorbehaltsgebiete Waldmehrung auszuweisen � LEP, 5.<strong>2.</strong>7.<br />

G 4-16 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Waldmehrung soll der Aufforstung und Waldsukzession bei der<br />

Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht<br />

beigemessen werden.<br />

▪ wm-1 – östlich W<strong>in</strong>tersdorf<br />

▪ wm-2 – östlich/nördlich Rositz<br />

▪ wm-3 – westlich Rositz<br />

▪ wm-4 – östlich Altenburg<br />

▪ wm-5 – nördlich Großbraunsha<strong>in</strong><br />

▪ wm-6 – östlich Ponitz<br />

▪ wm-7 – südlich Jonaswalde<br />

▪ wm-8 – südlich Heukewalde<br />

▪ wm-9 – nördlich Ste<strong>in</strong>brücken<br />

▪ wm-10 – nordwestlich Ronneburg<br />

▪ wm-11 – südöstlich Ronneburg<br />

▪ wm-12 – östlich Chursdorf<br />

▪ wm-13 – nördlich Greiz<br />

▪ wm-14 – nördlich Birkhausen<br />

▪ wm-15 – westlich Frießnitz<br />

▪ wm-16 – östlich Hohndorf<br />

▪ wm-17 – nördlich Hohenleuben<br />

▪ wm-18 – südlich Gauern<br />

▪ wm-19 – nördlich Zwirtzschen<br />

▪ wm-20 – südlich L<strong>in</strong>denkreuz<br />

▪ wm-21 – südlich Stelzendorf<br />

▪ wm-22 – südlich Zadelsdorf<br />

▪ wm-23 – nördlich Kle<strong>in</strong>wolschendorf<br />

▪ wm-24 – östlich Silbitz<br />

▪ wm-25 – östlich Thiemendorf<br />

▪ wm-26 – südwestlich Mertendorf<br />

▪ wm-27 – südlich Gröben<br />

▪ wm-28 – westlich Kle<strong>in</strong>ebersdorf<br />

▪ wm-29 – nordöstlich Großbockedra<br />

▪ wm-30 – nördlich Rodias<br />

▪ wm-31 – nördlich Dreba<br />

▪ wm-32 – südlich Nimritz<br />

▪ wm-33 – nördlich Peuschen<br />

▪ wm-34 – westlich L<strong>in</strong>da<br />

▪ wm-35 – südlich Bucha<br />

▪ wm-36 – östlich Stelzen<br />

▪ wm-37 – südlich Spielmes<br />

▪ wm-38 – östlich Zollgrün<br />

▪ wm-39 – südlich Göritz<br />

▪ wm-40 – nördlich Sundremda<br />

▪ wm-41 – westlich Rudolstadt<br />

▪ wm-42 – nördlich Rudolstadt<br />

▪ wm-43 – südlich Haufeld<br />

▪ wm-44 – nördlich Remda<br />

Begründung G 4-16<br />

Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten Waldmehrung erfolgt ebenfalls auf der Basis der Vorschläge<br />

der Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei vor dem gleichen funktionel-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


len H<strong>in</strong>tergrund wie bei den Vorranggebieten Waldmehrung � 4.4.1. Diese potenziellen Waldmehrungsgebiete<br />

wurden Nutzungsansprüchen anderer Fachplanungen sowie kommunalen<br />

Planungs- und Entwicklungsabsichten gegenüber gestellt und raumordnerisch abgewogen. Sie<br />

sollen unter Berücksichtigung anderer fachlicher Belange die Vorranggebiete Waldmehrung ergänzen.<br />

4.5 Rohstoffsicherung und Rohstoffgew<strong>in</strong>nung<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten raumordnerischen Erfordernisse für e<strong>in</strong>e geordnete,<br />

bedarfsgerechte und verbrauchernahe, mittel- bis langfristige Rohstoffsicherung und<br />

-gew<strong>in</strong>nung unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Rohstoffpotenziales und<br />

se<strong>in</strong>er räumlichen Verteilung sowie der M<strong>in</strong>imierung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen für Mensch und<br />

Natur festgeschrieben � LEP, 5.3.1 / 5.3.<strong>2.</strong><br />

G 4-17 Der Bedarf an Massenbaurohstoffen und anderen Rohstoffen soll <strong>in</strong> der Planungsregion<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen mittel- bis langfristig weitgehend aus eigenem Aufkommen<br />

und <strong>in</strong> entsprechender Quantität und Qualität unter Berücksichtigung<br />

der Nutzung von Recycl<strong>in</strong>gmaterialien gedeckt werden.<br />

Begründung G 4-17<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen verfügt über bedeutende Rohstofflagerstätten, die e<strong>in</strong>e auch<br />

überregionale Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Massenbaurohstoffen gewährleisten<br />

können. Es besteht das öffentliche Interesse, die vorhandenen und <strong>in</strong>sbesondere<br />

bauwirtschaftlich bedeutenden Massenbaurohstoffe (Kiessande, Sande und Sandste<strong>in</strong>e, silikatische<br />

Hartgeste<strong>in</strong>e und Kalkste<strong>in</strong>e zur Herstellung von Schotter und Splitt), aber auch die grobkeramischen<br />

Rohstoffe, die Werk- und Dekorationsste<strong>in</strong>e, die Gips- und Anhydritste<strong>in</strong>e und die<br />

Rohstoffe für spezielle E<strong>in</strong>satzzwecke bedarfsgerecht und <strong>in</strong> entsprechender Menge und Güte<br />

möglichst aus eigenem Aufkommen zu gew<strong>in</strong>nen und zu verarbeiten. Die anzustrebende Nutzung<br />

von Recycl<strong>in</strong>gmaterialien ergibt sich aus der Notwendigkeit der sparsamsten Inanspruchnahme<br />

von natürlichen Ressourcen.<br />

G 4-18 Unter Berücksichtigung der Standortgebundenheit von Lagerstätten und der<br />

Rohstoffart soll mittel- bis langfristig e<strong>in</strong>e verbrauchernahe, räumlich ausgewogene<br />

Verteilung der Gew<strong>in</strong>nungsstandorte gesichert werden.<br />

Begründung G 4-18<br />

In den wenigsten Fällen stimmen der Standort der Lagerstätte und der Standort des Rohstoffbedarfes<br />

übere<strong>in</strong>. Sowohl die Gew<strong>in</strong>nung als auch der Transport der gewonnenen Rohstoffe zum<br />

Verbraucher ist volkswirtschaftlich unumgänglich. Dies führt <strong>in</strong> Abhängigkeit der Abbau- bzw.<br />

Transporttechnologie zu Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Mensch und Umwelt und damit verbunden zu<br />

erhöhten Abgas-, Lärm- und Staubbelastungen. E<strong>in</strong>e Häufung aktiver Tagebaue vervielfacht<br />

diese Belastungen und reduziert die Lebensqualität <strong>in</strong> den betroffenen Teilräumen deutlich. Die<br />

Vermeidung räumlicher Konzentration ist unter Berücksichtigung der Standortgebundenheit der<br />

Rohstoffe zum Schutz der betroffenen Bevölkerungsteile und der Umwelt geboten. E<strong>in</strong>e verbrauchernahe<br />

und räumlich ausgewogene Verteilung der Gew<strong>in</strong>nungsstandorte ist e<strong>in</strong>e wesentliche<br />

Voraussetzung, die Raum- und Umweltverträglichkeit von Rohstoffabbau und -transport zu<br />

gewährleisten und e<strong>in</strong>e Überlastung von Teilräumen durch überzogene Konzentration von Abbauvorhaben<br />

zu vermeiden.<br />

Die zusätzliche Inanspruchnahme weiterer Lagerstätten kann <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Konzentrationsräumen<br />

des Rohstoffabbaues im Landkreis Altenburger Land, im Saale-Holzland-Kreis und<br />

im Saale-Orla-Kreis zu gravierenden Interessenkonflikten mit anderen Raumnutzungsansprüchen<br />

führen und die Grenzen der Raumverträglichkeit überschreiten.<br />

G 4-19 Außerhalb der im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

Rohstoffe sollen raumbedeutsame Vorhaben der Rohstoffgew<strong>in</strong>nung nur aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es besonderen Versorgungserfordernisses ermöglicht werden.<br />

Begründung G 4-19<br />

Als standortgebundene, Flächen beanspruchende und verändernde Raumnutzung wirkt die Gew<strong>in</strong>nung<br />

von Rohstoffen besonders auf land- und forstwirtschaftlich sowie ökologisch geprägte<br />

Flächen und kann zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes<br />

führen. Auswirkungen der Rohstoffgew<strong>in</strong>nung auf die Siedlungs- und Infrastruktur<br />

können relevant se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e weitere Zersplitterung von Abbaustätten und e<strong>in</strong>e ungeordnete<br />

Raum<strong>in</strong>anspruchnahme durch die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung widersprechen den Erfordernissen der<br />

Raumordnung und s<strong>in</strong>d auch lagerstättengeologisch im Interesse des Ressourcenschutzes<br />

101<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


102<br />

nicht vertretbar. Deshalb wird angestrebt, die Rohstoffgew<strong>in</strong>nung auf die im Regionalplan ausgewiesenen<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe zu konzentrieren.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs ist der Rohstoffbedarf von verschiedenen, zum Teil nur unsicher zu prognostizierenden<br />

Faktoren abhängig, z.B. von der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung, der<br />

Entwicklung der Rohstoffmärkte, dem technischen Fortschritt. E<strong>in</strong> besonderes Versorgungserfordernis<br />

kann ganz konkret z.B. durch raumbedeutsame Bau- und Infrastrukturmaßnahmen,<br />

durch allgeme<strong>in</strong>e wirtschaftliche Prosperität, durch Änderungen der gesellschaftlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

(u.a. Förderpolitik) entstehen. Diese Entwicklungsdynamik erfordert flexible Planungs<strong>in</strong>strumente<br />

auf regionaler Ebene, um Entwicklungschancen und -potenziale wahrnehmen<br />

zu können. Mit dieser Flexibilität wird das abgestimmte Konzept der Rohstoffsicherung und<br />

-gew<strong>in</strong>nung grundsätzlich nicht <strong>in</strong> Frage gestellt, vielmehr soll dessen Ergänzung und die Anpassung<br />

an veränderte Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ermöglicht werden.<br />

4.5.1 Vorranggebiete Rohstoffe<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen für den Abbau und die langfristige<br />

Sicherung der Rohstoffversorgung Vorranggebiete Rohstoffe festzulegen � LEP, 5.3.3.<br />

Z 4-5 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte<br />

bestimmten – Vorranggebiete Rohstoffe s<strong>in</strong>d für die langfristige Sicherung<br />

der Rohstoffversorgung und den Rohstoffabbau vorgesehen. Andere<br />

raumbedeutsame Nutzungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Gebieten ausgeschlossen, soweit<br />

diese mit der vorrangigen Funktion nicht vere<strong>in</strong>bar s<strong>in</strong>d.<br />

Kiessand (KIS)<br />

▪ KIS-1 – W<strong>in</strong>tersdorf / Heukendorf<br />

▪ KIS-2 – Neupoderschau<br />

▪ KIS-3 – Kle<strong>in</strong>röda<br />

▪ KIS-4 – Starkenberg<br />

▪ KIS-5 – Altenburg / Knau<br />

▪ KIS-6 – Altenburg / Nord<br />

▪ KIS-7 – W<strong>in</strong>dischleuba<br />

▪ KIS-8 – Nobitz<br />

▪ KIS-9 – Wilchwitz / Kraschwitz<br />

▪ KIS-10 – Klausa<br />

▪ KIS-11 – Goldschau<br />

▪ KIS-12 – Sommeritz<br />

▪ KIS-13 – Brandrübel<br />

▪ KIS-14 – Thonhausen<br />

▪ KIS-15 – Untschen / Kle<strong>in</strong>stechau<br />

▪ KIS-16 – Gähsnitz<br />

▪ KIS-17 – Flemm<strong>in</strong>gen / Nord<br />

▪ KIS-18 – Schömbach<br />

▪ KIS-19 – Neuenmörbitz<br />

▪ KIS-20 – Frohnsdorf<br />

▪ KIS-21 – Flemm<strong>in</strong>gen / Ost<br />

▪ KIS-22 – Zschorta<br />

▪ KIS-23 – Sachswitz<br />

▪ KIS-24 – Kle<strong>in</strong>aga / Seligenstädt<br />

▪ KIS-25 – Thierschneck<br />

▪ KIS-26 – Graitschen a.d.H.<br />

▪ KIS-27 – Schkölen / Ost<br />

▪ KIS-28 – Schkölen / Süd<br />

▪ KIS-29 – Launewitz<br />

▪ KIS-30 – Nautschütz<br />

▪ KIS-31 – Böhlitz<br />

▪ KIS-32 – Pratschütz<br />

▪ KIS-33 – Gösen<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ KIS-34 – Mertendorf<br />

▪ KIS-35 – Porstendorf<br />

▪ KIS-36 – Grabsdorf<br />

▪ KIS-37 – Uhlstädt<br />

▪ KIS-38 – Kirchhasel<br />

Sand / Sandste<strong>in</strong> (S)<br />

▪ S-1 – Großbocka<br />

▪ S-2 – Trockhausen<br />

▪ S-3 – Mörsdorf / Quirla<br />

▪ S-4 – Gröben<br />

▪ S-5 – Langenorla<br />

▪ S-6 – Oppurg<br />

▪ S-7 – Geroda<br />

▪ S-8 – Triptis / Rodaborn<br />

▪ S-9 – Pößneck<br />

▪ S-10 – Lausnitz<br />

▪ S-11 – Pößneck / Köstitz<br />

▪ S-12 – Kolkwitz<br />

Hartgeste<strong>in</strong> für die Herstellung von Schotter und Splitt (H)<br />

▪ H-1 – Rohna<br />

▪ H-2 – Loitsch<br />

▪ H-3 – Dörtendorf<br />

▪ H-4 – Cossengrün<br />

▪ H-5 – Döbritz / Gertewitz<br />

▪ H-6 – Heberndorf<br />

▪ H-7 – Möschlitz<br />

▪ H-8 – Schlegel<br />

▪ H-9 – Schönbrunn<br />

▪ H-10 – Tegau<br />

▪ H-11 – Löhma<br />

Kalkste<strong>in</strong> für die Herstellung von Schotter und Splitt (K)<br />

▪ K-1 – Gera / Leumnitz<br />

▪ K-2 – Tünschütz / Kischlitz<br />

▪ K-3 – Steudnitz<br />

▪ K-4 – Bucha<br />

▪ K-5 – Schorba<br />

▪ K-6 – Kamsdorf<br />

▪ K-7 – Haufeld<br />

▪ K-8 – Teichel<br />

Tonig-schluffige Geste<strong>in</strong>e (T)<br />

▪ T-1 – Aga / West<br />

▪ T-2 – Aga / Ost<br />

▪ T-3 – Aubitz<br />

▪ T-4 – Döllschütz<br />

▪ T-5 – Eisenberg / Saasa<br />

▪ T-6 – Eisenberg / Süd<br />

▪ T-7 – Neustadt/Orla<br />

▪ T-8 – Tanna<br />

Werk- und Dekorationsste<strong>in</strong> (WD)<br />

▪ WD-1 – Pahren<br />

▪ WD-2 – Waldeck<br />

▪ WD-3 – Seibis<br />

▪ WD-4 – Volkmannsdorf<br />

103<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


104<br />

▪ WD-5 – Probstzella<br />

▪ WD-6 – Schmiedebach<br />

Rohstoffe für spezielle E<strong>in</strong>satzzwecke (SE)<br />

▪ SE-1 – Haselbach<br />

▪ SE-2 – Caaschwitz / Seifartsdorf<br />

▪ SE-3 – Tschirma<br />

▪ SE-4 – Königshofen / Ost<br />

▪ SE-5 – Rudelsdorf<br />

▪ SE-6 – Walpernha<strong>in</strong><br />

▪ SE-7 – Walpernha<strong>in</strong> / Nordwest<br />

▪ SE-8 – Königshofen<br />

▪ SE-9 – Unterloquitz<br />

Gips- und Anhydritste<strong>in</strong> (G/A)<br />

▪ G/A-1 – Krölpa / Nord<br />

▪ G/A-2 – Krölpa / Süd<br />

▪ G/A-3 – Schlettwe<strong>in</strong><br />

Kiessand / Ton (KIS/T)<br />

▪ KIS/T-1 – Ponitz / Ha<strong>in</strong>ichen<br />

▪ KIS/T-2 – Frohnsdorf<br />

Begründung Z 4-5<br />

Mit der Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe wird dem raumordnerischen Erfordernis der<br />

geordneten und nachhaltigen Sicherung und Gew<strong>in</strong>nung volkswirtschaftlich bedeutsamer Rohstoffe<br />

entsprochen. Vorranggebiete Rohstoffe gewährleisten die mittel- bis langfristige Gew<strong>in</strong>nung<br />

und Sicherung entsprechender Rohstoffpotenziale. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel,<br />

die für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen sowie begrenzt zur Verfügung<br />

stehenden Rohstoffe unter Berücksichtigung anderer Raumnutzungsansprüche und bei<br />

möglichst ger<strong>in</strong>ger Entfernung zum E<strong>in</strong>satzort bedarfsgerecht verfügbar zu machen. Mit der<br />

Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe erfolgt e<strong>in</strong>e Freihaltung von raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen, die e<strong>in</strong>en späteren Rohstoffabbau verh<strong>in</strong>dern oder erheblich erschweren<br />

können (z.B. Überbauung mit Gebäuden, Anlagen und Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen,<br />

Waldmehrung, fachgesetzliche Unterschutzstellung).<br />

Ausweisungsgrundlagen für die Vorranggebiete Rohstoffe s<strong>in</strong>d:<br />

▪ bereits mit dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 regionalplanerisch gesicherte<br />

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung und -gew<strong>in</strong>nung,<br />

▪ Rohstoffsicherungskonzeption für die Fortschreibung des Regionalplanes Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

(Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2005),<br />

▪ Lagerstättenwirtschaftliche Jahresanalyse 2005 (Thür<strong>in</strong>ger Landesanstalt für Umwelt und<br />

Geologie 2007),<br />

▪ <strong>in</strong> Abbau bef<strong>in</strong>dliche und rechtlich genehmigte Abbaugebiete,<br />

▪ Ergebnisse von Raumordnungsverfahren / Landesplanerischen Abstimmungen,<br />

▪ nachgewiesene Rohstoffgew<strong>in</strong>nungs- und Rohstoffsicherungs<strong>in</strong>teressen zur Gewährleistung<br />

von Planungssicherheit und -kont<strong>in</strong>uität,<br />

▪ Hauptverbreitungsgebiete oberflächennaher m<strong>in</strong>eralischer Rohstoffe � LEP, Karte <strong>2.</strong><br />

Die Vorranggebiete Rohstoffe wurden auf dieser Basis im Rahmen e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>zelfallbezogenen<br />

Bewertung des Abbaustandortes bzw. der Lagerstätte unter Berücksichtigung folgender Kriterien<br />

bestimmt:<br />

▪ Bedarf an Rohstoffen, E<strong>in</strong>schätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Lagerstätte /<br />

des Abbaustandortes,<br />

▪ räumliche Verteilung des Rohstoffpotenziales,<br />

▪ Status Bestand, Erweiterung, Ersatz, Neuaufschluss,<br />

▪ vorhandene Abbauberechtigungen (wobei nicht zw<strong>in</strong>gend jedes Abbaurecht als Vorrang-<br />

bzw. Vorbehaltsgebiet Rohstoffe auszuweisen ist),<br />

▪ Kenntnisstand und rohstoffgeologische Bewertung der Lagerstätte,<br />

▪ vorhandene, geplante bzw. mögliche transporttechnische Erschließung der Lagerstätte / des<br />

Abbaustandortes.<br />

Die regionalplanerische Sicherung bestehender Abbaustandorte sowie entsprechender Erweiterungs-<br />

und Ersatzgebiete erfolgt unter Beachtung der Lagerstättensituation und anderer Raum-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


nutzungsansprüche vorwiegend durch Ausweisung möglichst angrenzender Rohstoffsicherungsflächen<br />

(Zusammenfassung benachbarter Vorranggebiete Rohstoffe zu e<strong>in</strong>em größeren<br />

Vorranggebiet, Umstufung von Vorbehaltsgebieten <strong>in</strong> Vorranggebiete, E<strong>in</strong>beziehung rechtlich<br />

genehmigter Abbaugebiete oder nachgewiesener Rohstoffpotenziale <strong>in</strong> die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete<br />

sowie Ausweisung zusätzlicher Vorbehaltsgebiete zur langfristigen Rohstoffsicherung).<br />

Die Abwägung und Bestimmung der Vorranggebiete Rohstoffe wurde unter Berücksichtigung<br />

anderer raumordnerisch relevanter Belange und unter Maßgabe landes- und regionalplanerischer<br />

Zielstellungen vorgenommen.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten Rohstoffe <strong>in</strong>nerhalb von für den Hochwasserschutz relevanten<br />

Gebieten (KIS-35, KIS-37 und KIS-38) erfolgt unter dem Aspekt, dass durch die Gew<strong>in</strong>nung<br />

von Rohstoffen der Retentionsraum an sich verändert, aber nicht reduziert wird. Die Anzahl<br />

und die räumliche Verteilung der Gew<strong>in</strong>nungsstellen führen nicht zu konzentrationsbed<strong>in</strong>gten<br />

E<strong>in</strong>schränkungen der Hochwasserschutzfunktion der Saaleaue durch den Rohstoffabbau.<br />

Über die fachrechtliche Genehmigungsplanung wird unter Beachtung der fachlichen Regelungen<br />

des Hochwasserschutzes sichergestellt, dass die Funktion des Hochwasserschutzes <strong>in</strong> den<br />

Rohstoffgew<strong>in</strong>nungsgebieten gewahrt wird und die Abbaugestaltung zu ke<strong>in</strong>er erheblich negativen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung des Abflussprofiles und der Retentionsfunktion von Überschwemmungsgebieten<br />

führt. Somit wird den Entwicklungs<strong>in</strong>tensionen des Landesentwicklungsplanes <strong>in</strong> Bezug<br />

auf den Rohstoffabbau <strong>in</strong> Vorranggebieten Hochwasserschutz Rechnung getragen � LEP,<br />

5.1.15.<br />

Die bergbauliche Inanspruchnahme der Vorranggebiete Rohstoffe G/A-1 – Krölpa / Nord und<br />

G/A-3 – Schlettwe<strong>in</strong> erfolgt überwiegend durch untertägigen Rohstoffabbau. Die Ausweisung<br />

des Vorranggebietes Rohstoffe G/A-3 – Schlettwe<strong>in</strong> erfolgt vor dem H<strong>in</strong>tergrund, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

abgeschlossenen Raumordnungsverfahren die Raum- und Umweltverträglichkeit des potenziellen<br />

Vorhabens bei E<strong>in</strong>haltung der entsprechenden Maßgaben, unter anderem überwiegend untertägiger<br />

Abbau, Beschränkung der Tagebaue auf das technisch notwendige Maß, schrittweise<br />

Inanspruchnahme der übertägigen Abbauflächen, zügige Wiedernutzbarmachung, Rohstofftransport<br />

über Anb<strong>in</strong>dung an B 281 neu, festgestellt wurde.<br />

4.5.2 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen für den Abbau und die langfristige<br />

Sicherung der Rohstoffversorgung Vorbehaltsgebiete Rohstoffe auszuweisen � LEP, 5.3.3.<br />

G 4-20 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Rohstoffe soll der langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung<br />

und dem Rohstoffabbau bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

Kiessand (kis)<br />

▪ kis-1 – Kle<strong>in</strong>röda<br />

▪ kis-2 – Kraschwitz<br />

▪ kis-3 – Klausa<br />

▪ kis-4 – Mockern<br />

▪ kis-5 – Neuenmörbitz<br />

▪ kis-6 – Heyersdorf / Grünberg<br />

▪ kis-7 – Zickra<br />

▪ kis-8 – Zossen<br />

▪ kis-9 – Schkölen / Ost<br />

▪ kis-10 – Grabsdorf<br />

▪ kis-11 – Porstendorf<br />

▪ kis-12 – Wetzdorf<br />

▪ kis-13 – Ahlendorf<br />

▪ kis-14 – Kolkwitz<br />

▪ kis-15 – Kirchhasel<br />

Sand / Sandste<strong>in</strong> (s)<br />

▪ s-1 – Rüdersdorf<br />

▪ s-2 – Lausnitz<br />

▪ s-3 – Kolkwitz / West<br />

105<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


106<br />

▪ s-4 – Königsee<br />

Hartgeste<strong>in</strong> für die Herstellung von Schotter und Splitt (h)<br />

▪ h-1 – Dörtendorf<br />

▪ h-2 – Krölpa<br />

▪ h-3 – Löhma<br />

▪ h-4 – Göschitz<br />

▪ h-5 – Ste<strong>in</strong>brücken<br />

Kalkste<strong>in</strong> für die Herstellung von Schotter und Splitt (k)<br />

▪ k-1 – Zschippach<br />

▪ k-2 – Steudnitz<br />

▪ k-3 – Rauschwitz / West<br />

▪ k-4 – Hirschroda<br />

▪ k-5 – Tegau<br />

Tonig-schluffige Geste<strong>in</strong>e (t)<br />

▪ t-1 – Flemm<strong>in</strong>gen<br />

▪ t-2 – Ste<strong>in</strong>brücken<br />

▪ t-3 – Söllmnitz / Hirschfeld<br />

▪ t-4 – Döllschütz<br />

▪ t-5 – Willersdorf<br />

▪ t-6 – Gefell / Nord<br />

▪ t-7 – Unterkoskau / Nordost<br />

▪ t-8 – Unterkoskau / Ost<br />

Werk- und Dekorationsste<strong>in</strong> (wd)<br />

▪ wd-1 – Röttersdorf<br />

▪ wd-2 – Fischersdorf<br />

▪ wd-3 – Döschnitz<br />

Rohstoffe für spezielle E<strong>in</strong>satzzwecke (se)<br />

▪ se-1 – Gle<strong>in</strong>a<br />

▪ se-2 – Eisenberg / Königshofen<br />

Kiessand / Ton (kis/t)<br />

▪ kis/t-1 – Frohnsdorf<br />

Begründung G 4-20<br />

Vorbehaltsgebiete Rohstoffe gewährleisten die mittel- bis langfristige Rohstoffgew<strong>in</strong>nung und<br />

-sicherung. Ihre Ausweisung ermöglicht langfristig e<strong>in</strong>e vergleichsweise konfliktarme Rohstoffbereitstellung,<br />

andere Planungen und Maßnahmen können rechtzeitig darauf ausgerichtet werden.<br />

Sie dienen auch der wirtschaftlichen In-Wert-Setzung von Rohstoffpotenzialen, dem Erhalt<br />

entsprechender Erschließungsmöglichkeiten sowie der dafür notwendigen <strong>in</strong>frastrukturellen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen und der Freihaltung vor raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,<br />

die e<strong>in</strong>en späteren Rohstoffabbau verh<strong>in</strong>dern oder erheblich erschweren können (z.B. Überbauung<br />

mit Gebäuden, Anlagen und Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen, Waldmehrung, fachgesetzliche Unterschutzstellung).<br />

Als Vorbehaltsgebiete Rohstoffe werden Lagerstättenbereiche ausgewiesen, <strong>in</strong> denen die Belange<br />

der Rohstoffsicherung/-gew<strong>in</strong>nung nicht abschließend mit anderen Raumnutzungsansprüchen<br />

abgewogen werden konnten bzw. e<strong>in</strong>e abschließende regionalplanerische Abwägung<br />

nicht möglich bzw. nicht s<strong>in</strong>nvoll ist (z.B. aufgrund des Fehlens von genaueren rohstoffgeologischen<br />

Aufsuchungsergebnissen, von detaillierteren Aussagen zum Abbauvorhaben und dessen<br />

konkrete Auswirkungen auf andere Raumnutzungen und Schutzgüter).<br />

Die Ausweisungsgrundlagen und -methodik für die Bestimmung der Vorbehaltsgebiete Rohstoffe<br />

entsprechen den <strong>in</strong> � Begründung Z 4-5 gemachten Aussagen.<br />

4.5.3 Rekultivierung und Folgenutzungen<br />

Im Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d die landesweiten, regionalplanerisch bei Bedarf zu konkretisierenden,<br />

raumordnerischen Erfordernisse h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Rekultivierung und Renaturierung<br />

der ausgebeuteten Lagerstätten und deren E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> die Landschaft festgeschrieben<br />

� LEP, 5.3.<strong>2.</strong><br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


G 4-21 Die Rekultivierung von Abbauflächen sowie die für die Folgenutzung erforderlichen<br />

Maßnahmen sollen <strong>in</strong>sbesondere bei größeren Abbauvorhaben parallel<br />

zum laufenden Abbau erfolgen. Die Folgenutzungen abgebauter Flächen sollen<br />

frühzeitig festgelegt und realisiert werden und vor allem die Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />

<strong>in</strong> die umgebenden Nutzungs- und Funktionsfestlegungen gewährleisten.<br />

In Abhängigkeit von den jeweiligen naturräumlichen Gegebenheiten sollen dabei<br />

▪ der Teilraum durch Schaffung von Arealen für den Schutz und die Entwicklung<br />

artenreicher Tier- und Pflanzengesellschaften e<strong>in</strong>schließlich Sukzessionsflächen<br />

ökologisch aufgewertet,<br />

▪ das Landschaftsbild aufgewertet,<br />

▪ der Waldanteil erhöht,<br />

▪ landwirtschaftliche Nutzflächen wiederhergestellt und<br />

▪ Erholungsmöglichkeiten geschaffen<br />

werden.<br />

Begründung G 4-21<br />

Der Rohstoffabbau führt zwangsläufig zu erheblichen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft e<strong>in</strong>es<br />

Teilraumes. Mit der angestrebten Rekultivierung parallel zum laufenden Abbau und der frühzeitigen<br />

Wiedere<strong>in</strong>gliederung abgebauter Flächen <strong>in</strong> die umgebende Landschaft werden die durch<br />

den Rohstoffabbau verursachten E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Natur und Landschaft m<strong>in</strong>imiert und kompensiert.<br />

Die Akzeptanzfähigkeit der Abbauvorhaben wird erhöht, wenn die ehemaligen Abbaustandorte<br />

entsprechend <strong>in</strong> die umgebende Landschaft <strong>in</strong>tegriert werden. Die Abbaugebiete können soweit<br />

wie möglich ihre ursprünglichen Funktionen zurückerhalten bzw. als gestaltete, neue Elemente<br />

der Kulturlandschaft das Landschaftsbild bereichern und somit bestehende naturräumliche Defizite<br />

durch geeignete Folgenutzungen kompensieren.<br />

4.5.4 Gew<strong>in</strong>nung von Rohstoffen unter Tage<br />

G 4-22 In der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen sollen die Möglichkeiten zur Gew<strong>in</strong>nung m<strong>in</strong>eralischer<br />

Rohstoffe unter Tage <strong>in</strong>sbesondere für Dachschiefer, Tonschiefer,<br />

Dolomit, Gips- und Anhydritste<strong>in</strong>, Feldspatsandste<strong>in</strong>, Schwerspat / Dolomit und<br />

Sole / Erdwärme mittel- bis langfristig erhalten werden. Dazu soll die räumliche<br />

E<strong>in</strong>ordnung der dafür notwendigen Übertagee<strong>in</strong>richtungen ermöglicht werden.<br />

Begründung G 4-22<br />

Die Lagerstätten <strong>in</strong>sbesondere der genannten Rohstoffe haben volkswirtschaftliche Bedeutung<br />

bzw. können diese im Bedarfsfall erlangen. Aus diesem Grund ist es notwendig, e<strong>in</strong>e bevorzugt<br />

untertägige Gew<strong>in</strong>nung auch langfristig zu ermöglichen. Dazu gehört primär die räumliche E<strong>in</strong>ordnung<br />

der aus technologischen Gründen oft standortgebundenen Übertageanlagen, ohne die<br />

die Erschließung und Nutzung der Lagerstätten nicht erfolgen kann.<br />

4.6 Tourismus und Erholung<br />

4.6.1 Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Räumen mit<br />

besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Wald,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge e<strong>in</strong>schließlich der Saaletalsperren und<br />

▪ Teile des Vogtlandes,<br />

Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung auszuweisen und Optionen für ihre weitere Entwicklung<br />

aufzuzeigen � LEP, 5.4.2 / 5.4.4.<br />

G 4-23 In den folgenden – zeichnerisch <strong>in</strong> der Raumnutzungskarte bestimmten – Vorbehaltsgebieten<br />

Tourismus und Erholung soll unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen<br />

Belange e<strong>in</strong>er natur- und landschaftsgebundenen Erholung sowie<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>frastrukturell geprägten Freizeitgestaltung bei der Abwägung mit<br />

konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen<br />

werden.<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Saalestauseen<br />

107<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


108<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Vogtland<br />

▪ Altenburger Wald- und Seenland<br />

Begründung G 4-23<br />

Die drei als Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung ausgewiesenen Räume gehören zu den<br />

besonders attraktiven Landschaftsräumen und bedeutenden Kulturlandschaften <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen,<br />

die über e<strong>in</strong>e gut ausgebaute touristische Infrastruktur und zahlreiche touristische Attraktivitäten<br />

sowie touristische Entwicklungspotenziale verfügen.<br />

▪ Das Vorbehaltsgebiet Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Saalestauseen als Teil<br />

der Tourismusdest<strong>in</strong>ation Thür<strong>in</strong>ger Wald gehört zu den etablierten Reisezielen <strong>in</strong> der Planungsregion,<br />

<strong>in</strong> denen der Tourismus traditionell e<strong>in</strong>e besondere wirtschaftliche Bedeutung<br />

besitzt.<br />

▪ Das Vorbehaltsgebiet Thür<strong>in</strong>ger Vogtland ist der Teilraum des Thür<strong>in</strong>ger Vogtlandes, <strong>in</strong> dem<br />

der Tourismus <strong>in</strong> den letzten Jahren e<strong>in</strong>e starke wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Als<br />

Teil des länderübergreifenden sächsisch-thür<strong>in</strong>gischen Tourismusgebietes Vogtland verfügt<br />

dieser Raum über Potenziale, die positive Entwicklung auszubauen und sich zu e<strong>in</strong>em etablierten<br />

Reiseziel der Region zu entwickeln.<br />

▪ Dem Altenburger Land als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben � LEP, <strong>2.</strong>3.8 soll<br />

bei Planungen und Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />

der Vorzug e<strong>in</strong>geräumt werden. Das Vorbehaltsgebiet Altenburger Wald- und Seenland als<br />

touristisch geprägter Teilraum des Altenburger Landes kann wegen se<strong>in</strong>er naturräumlichen<br />

und <strong>in</strong>frastrukturellen Ausstattung sowie der länderübergreifenden touristischen Verflechtungen<br />

zukünftig enorme touristische Bedeutung erlangen und sich als etabliertes Reiseziel entwickeln.<br />

Die drei Gebiete s<strong>in</strong>d deshalb besonders geeignet, im Zusammenhang mit <strong>in</strong>frastrukturell geprägter<br />

raum-, umwelt- und sozialverträglicher Freizeitgestaltung als touristisches Wirtschaftspotenzial<br />

erhalten, weiterentwickelt und gefördert zu werden, da <strong>in</strong> ihnen die höchsten Effekte<br />

zur Stärkung der touristischen Wirtschaftskraft zu erwarten s<strong>in</strong>d � Karte 4-1. Da sich <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung auch wertvolle Landschaften mit ihrem spezifischen<br />

Artenreichtum bef<strong>in</strong>den, muss bei der Entwicklung der Tourismuswirtschaft auch den naturschutzfachlichen<br />

Belangen Beachtung geschenkt werden.<br />

G 4-24 Das Vorbehaltsgebiet Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Saalestauseen<br />

soll als Impulsgeber für den Tourismus <strong>in</strong> der Gesamtregion Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

entwickelt werden.<br />

Als teilräumliche Entwicklungen sollen<br />

▪ im Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge die Bereiche W<strong>in</strong>tersport, Gesundheitstourismus<br />

sowie der Raum „Thür<strong>in</strong>ger Kräutergarten“ weiter profiliert<br />

werden,<br />

▪ an den Saalestauseen die Bed<strong>in</strong>gungen für Camp<strong>in</strong>g, Wassersport und Wasserwandern<br />

e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er angemessenen Infrastruktur verstärkt ausgebaut<br />

werden und<br />

▪ das Plothen-Drebaer Teichgebiet und das Gebiet der Zechste<strong>in</strong>riffe bei Ranis<br />

<strong>in</strong>frastrukturell so entwickelt werden, dass die Bed<strong>in</strong>gungen für Naturerlebnis<br />

und Umweltbildung erhalten und verbessert werden.<br />

Begründung G 4-24<br />

Der Raum Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Saalestauseen erstreckt sich regionsübergreifend<br />

bis <strong>in</strong> die Planungsregionen Mittel- und Südwestthür<strong>in</strong>gen und ist damit flächenmäßig<br />

<strong>in</strong>sgesamt das mit Abstand größte Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen. Es ist wegen se<strong>in</strong>er hohen Kompetenzen <strong>in</strong> der Tourismuswirtschaft (traditionell<br />

größtes Tourismusgebiet <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen, höchste Dichte an Regional bedeutsamen Tourismusorten,<br />

sehr hohe Zahl weiterer touristisch geprägter Orte, Konzentration zahlreicher touristischer<br />

Elemente, langjährige touristische Zusammenarbeit im Städtedreieck am Saalebogen)<br />

geeignet, sich als e<strong>in</strong>er der Impulsgeber für den Tourismus <strong>in</strong> der Gesamtregion zu entwickeln.<br />

Der Tourismus ist <strong>in</strong> weiten Teilen dieser Region die wichtigste Erwerbsquelle, die weiter entwicklungsfähig<br />

ist.<br />

▪ Die Teilregion Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge verfügt aufgrund ihres Waldreichtums,<br />

ihrer Höhenlagen, des traditionellen Kräuteranbaues und Olitätenhandels, der Goldwäschen,<br />

der Talsperre Lichte / Leibis, der Heilstollen St. Barbara / Morass<strong>in</strong>a Schmiedefeld<br />

und Emanatorium / Saalfelder Feengrotten, dem Schloss Schwarzburg und Kloster Paul<strong>in</strong>zella,<br />

zahlreicher Kur- und Erholungsorte sowie wegen Saalfeld und Rudolstadt, die im Lan-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


desentwicklungsplan als Städte mit Bedeutung für den Bildungs- und Kulturtourismus ausgewiesen<br />

s<strong>in</strong>d, über Möglichkeiten, die touristischen Segmente W<strong>in</strong>tersport, Kräutergarten, Gesundheitstourismus,<br />

Kultur- und Bildungstourismus weiter auszubauen.<br />

▪ Die Teilregion der Saalestauseen stellt mit dem Bleiloch- und Hohenwartestausee das größte<br />

für den Wassersport nutzbare Gebiet Thür<strong>in</strong>gens dar. Bei attraktiver Gestaltung der im<br />

Bereich Wassersport und Wasserwandern vorhandenen Ansätze, bei zielgerichtetem Ausbau<br />

des touristischen Netzwerkes mit der dazu notwendigen Infrastruktur und <strong>in</strong>terkommunaler<br />

Zusammenarbeit lassen sich erhebliche wirtschaftliche Effekte erzielen. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

ist die Teilregion der Saalestauseen über das „Grüne Band“ mit der Teilregion Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge verbunden. All diese Potenziale s<strong>in</strong>d dazu geeignet, dass<br />

sich der Raum der Saalestauseen <strong>in</strong> Form des „Saale-Rennsteig-Erlebnislandes“ als touristischer<br />

Impulsgeber <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen entwickeln kann. Weiterh<strong>in</strong> bietet die Stadt Schleiz mit der<br />

Bergkirche, dem Schleizer Dreieck und weiteren touristischen Potenzialen verschiedene<br />

Möglichkeiten für den Ausbau der Tourismuswirtschaft.<br />

▪ Die Teilregion des Plothen-Drebaer Teichgebietes als größte zusammenhängende Teichlandschaft<br />

Thür<strong>in</strong>gens mit se<strong>in</strong>en national bedeutsamen Biotopen sowie die Teilregion der <strong>in</strong><br />

Europa e<strong>in</strong>maligen oberflächennah erlebbaren Zechste<strong>in</strong>riffe im Raum Ranis verfügen über<br />

<strong>in</strong>teressante und kontrastreiche Kulturlandschaftselemente sowie <strong>in</strong>frastrukturelle Voraussetzungen,<br />

wie z.B. Burg Ranis, Schloss Brandenste<strong>in</strong>, Rittergut Knau, Artenschutzzentrum Ranis<br />

und Naturerlebnispark Brandenste<strong>in</strong>, die sich für naturgebundenen Tourismus und Umweltbildung<br />

noch stärker als bisher touristisch vermarkten lassen.<br />

G 4-25 Das Vorbehaltsgebiet Thür<strong>in</strong>ger Vogtland soll als Gesamtraum grenzüberschreitend<br />

touristisch entwickelt werden. Die Bed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>en sanften Tourismus<br />

sollen dort erhalten werden.<br />

Als teilräumliche Entwicklungen sollen<br />

▪ der Teilraum um die Talsperre Zeulenroda zu e<strong>in</strong>em Tourismuszentrum ausgebaut<br />

werden,<br />

▪ an der Weißen Elster die <strong>in</strong>frastrukturellen Voraussetzungen für Rad-, Wander-<br />

und Reittouristik weiter ausgebaut, durchgängig gestaltet und vernetzt<br />

werden,<br />

▪ der Pöllwitzer Wald, der Greiz-Werdauer Wald und das untere Göltzschtal als<br />

große geschlossene Waldgebiete der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen erhalten<br />

und die touristische Infrastruktur den besonderen Bed<strong>in</strong>gungen entsprechend<br />

angepasst weiterentwickelt werden. Insbesondere im Pöllwitzer Wald sollen<br />

unter Beachtung der naturschutzfachlichen Belange Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en<br />

Wildnispark geschaffen werden.<br />

Begründung G 4-25<br />

Das Vorbehaltsgebiet Thür<strong>in</strong>ger Vogtland verfügt wegen se<strong>in</strong>er vielgestaltigen Kulturlandschaften<br />

(Talsperren Weida, Auma und Zeulenroda; Talraum der Weißen Elster; Waldgebiete Greiz-<br />

Werdauer Wald, unteres Göltzschtal und Pöllwitzer Wald), wegen der gut ausgebauten überregionalen<br />

Rad- und Wanderwege und wegen der vorhandenen touristischen Konzentrationspunkte<br />

Gera und Greiz (Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus) sowie<br />

Berga, Weida / Wünschendorf/Elster und Zeulenroda-Triebes (Regional bedeutsame Tourismusorte)<br />

über hervorragende Bed<strong>in</strong>gungen für die Entwicklung des Tourismussegmentes Sanfter<br />

Tourismus, <strong>in</strong>sbesondere für Ferien auf dem Bauernhof, Rad-, Reit- und Wandertourismus,<br />

Wasserwandern und Kulturtourismus. Um das Thür<strong>in</strong>ger und Sächsische Vogtland <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Vielgestaltigkeit und als Gesamtraum grenzüberschreitend touristisch erlebbar zu machen und<br />

damit höhere wirtschaftliche Effekte erzielen zu können, ist sowohl e<strong>in</strong>e enge Zusammenarbeit<br />

zwischen den touristischen Teilräumen <strong>in</strong>nerhalb Ostthür<strong>in</strong>gens, als auch e<strong>in</strong>e übergeordnete<br />

Koord<strong>in</strong>ation geme<strong>in</strong>sam mit dem Freistaat Sachsen erforderlich.<br />

▪ Im Teilraum um die Talsperre Zeulenroda ist zu erwarten, dass <strong>in</strong> den nächsten Jahren die<br />

Tr<strong>in</strong>kwassernutzung und die damit verbundene Schutzverordnung aufgehoben werden. Mit<br />

den vorhandenen Potenzialen der Talsperre Zeulenroda sowie der Stadt Zeulenroda-Triebes<br />

mit dem Seehotel, dem Freizeitbad „Waikiki“ und dem Nordic-Walk<strong>in</strong>g-Zentrum s<strong>in</strong>d gute Ansätze<br />

gegeben, um dort die touristische Infrastruktur und die Tourismuswirtschaft unter Berücksichtigung<br />

der wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die Talsperren weiter auszubauen<br />

und Zeulenroda-Triebes als Stadt des Tourismus und Sportes zu entwickeln.<br />

▪ Im Teilraum des Tales der Weißen Elster s<strong>in</strong>d bereits Ansätze für das touristische Segment<br />

Wasserwandern vorhanden. Durch <strong>in</strong>terkommunale Zusammenarbeit entlang der touristischen<br />

Infrastrukturachse Elstertal s<strong>in</strong>d diese Ansätze weiter ausbaufähig, wodurch das Vogt-<br />

109<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


110<br />

land <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Vielgestaltigkeit noch attraktiver gestaltet werden kann.<br />

▪ Die Ruhe spendenden Wälder des Teilraumes Pöllwitzer Wald / Greiz-Werdauer Wald / unteres<br />

Göltzschtal s<strong>in</strong>d als große zusammenhängende Waldgebiete <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>zigartig.<br />

Um diese besonderen Bed<strong>in</strong>gungen zu erhalten und e<strong>in</strong>er noch stärkeren touristischen<br />

Nutzung zuzuführen, muss sich der Ausbau der touristischen Infrastruktur den natürlichen<br />

Gegebenheiten anpassen. Insbesondere bietet der Pöllwitzer Wald mit se<strong>in</strong>er Ausdehnung<br />

und reichem Bestand an Flora und Fauna Voraussetzungen, dort unter Beachtung der naturschutzfachlichen<br />

Belange e<strong>in</strong>en Wildnispark zu gestalten, womit die Vielfalt der touristischen<br />

Angebote <strong>in</strong> der Region erweitert werden kann. Dabei liegen die touristischen Aktivitäten<br />

schwerpunktmäßig auf Tierbeobachtung, Wandern und Radfahren. Um die dazu erforderlichen<br />

natürlichen Voraussetzungen zu erhalten, muss bei <strong>in</strong>frastrukturellen Maßnahmen der<br />

Natur- und Landschaftsschutz besonders berücksichtigt werden.<br />

G 4-26 Im Vorbehaltsgebiet Altenburger Wald- und Seenland sollen die vorhandenen<br />

touristischen Potenziale untere<strong>in</strong>ander sowie grenzüberschreitend mit dem Südraum<br />

Leipzig vernetzt und für den Tourismus weiterentwickelt werden.<br />

Begründung G 4-26<br />

Im Altenburger Wald- und Seenland bestehen mit dem Gesamtraum Haselbacher See <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

mit dem Erholungspark Pahna, der touristischen Kohlebahn, den Waldgebieten Kammerforst<br />

und Le<strong>in</strong>awald, der Stadt Altenburg mit Bedeutung für den Bildungs- und Kulturtourismus,<br />

mit dem Regionalflughafen Leipzig-Altenburg und der länderübergreifenden E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong><br />

die Mitteldeutsche Seenlandschaft und Mitteldeutsche Straße der Braunkohle gute Möglichkeiten,<br />

den Raum touristisch <strong>in</strong> Wert zu setzen.<br />

Die Stärkung und Weiterentwicklung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor ist im Altenburger<br />

Wald- und Seenland auch wegen se<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>ordnung als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben<br />

(Bergbaufolgelandschaft, Strukturschwäche) � LEP, <strong>2.</strong>3.8 unbed<strong>in</strong>gt erforderlich.<br />

4.6.2 Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan<br />

▪ soll Jena geme<strong>in</strong>sam mit Weimar und Erfurt für den Städtetourismus entwickelt werden<br />

� LEP, 5.4.7. Die drei Städte übernehmen als ImPuls-Region e<strong>in</strong>e Leitfunktion bei der touristischen<br />

Entwicklung des Freistaates und haben somit strategische Bedeutung für die Gesamtplanung<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen.<br />

▪ s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen die Städte Altenburg, Gera, Greiz, Jena, Rudolstadt<br />

und Saalfeld als Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus ausgewiesen<br />

� LEP, 5.4.6.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Regionalplänen <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> den Vorbehaltsgebieten für Tourismus<br />

und Erholung Regional bedeutsame Tourismusorte auszuweisen, <strong>in</strong> denen die touristische<br />

Infrastruktur bevorzugt ausgebaut und überörtlich zur Verfügung gestellt werden soll � LEP,<br />

5.4.8 / 5.4.9.<br />

Regional bedeutsame Tourismusorte s<strong>in</strong>d Geme<strong>in</strong>den, die <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong>nerhalb von Vorbehaltsgebieten<br />

Tourismus und Erholung � 4.6.1 liegen. Sie s<strong>in</strong>d die touristischen Konzentrationspunkte<br />

<strong>in</strong> der Region und Träger e<strong>in</strong>er übergeme<strong>in</strong>dlichen touristischen Entwicklung. Aufgrund<br />

ihrer besonderen landschafts- und <strong>in</strong>frastrukturellen Ausstattung haben sie e<strong>in</strong> hohes Besucher-<br />

und Übernachtungsaufkommen. Sie arbeiten <strong>in</strong>terkommunal mit benachbarten Tourismusorten<br />

zusammen und übernehmen dabei Bündelungsfunktionen für E<strong>in</strong>richtungen der Tourismus<strong>in</strong>frastruktur,<br />

die größere E<strong>in</strong>zugsgebiete erfordern (z.B. Hotels, Ferienparks, regional bedeutsame<br />

Baudenkmäler, Museen, Schaubergwerke und Freizeitbäder).<br />

Z 4-6 Die im Folgenden verb<strong>in</strong>dlich vorgegebenen Regional bedeutsamen Tourismusorte<br />

s<strong>in</strong>d als Schwerpunkte des Tourismus zu entwickeln und <strong>in</strong> ihrer Tourismus-<br />

und Erholungsfunktion zu sichern.<br />

Landkreis Greiz<br />

▪ Bad Köstritz<br />

▪ Berga<br />

▪ Ronneburg<br />

▪ Weida / Wünschendorf/Elster<br />

▪ Zeulenroda-Triebes<br />

Saale-Holzland-Kreis<br />

▪ Bad Klosterlausnitz<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Bürgel<br />

▪ Dornburg-Camburg<br />

▪ Eisenberg<br />

▪ Kahla<br />

▪ Stadtroda<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Bad Lobenste<strong>in</strong><br />

▪ Blankenste<strong>in</strong><br />

▪ Neustadt an der Orla<br />

▪ Plothen<br />

▪ Ranis<br />

▪ Saalburg-Ebersdorf<br />

▪ Wurzbach<br />

▪ Ziegenrück<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Bad Blankenburg<br />

▪ Cursdorf / Oberweißbach<br />

▪ Gräfenthal / Probstzella<br />

▪ Katzhütte<br />

▪ Königsee<br />

▪ Lehesten<br />

▪ Leutenberg<br />

▪ Lichte / Schmiedefeld<br />

▪ Meura<br />

▪ Saalfelder Höhe<br />

▪ Schwarzburg / Sitzendorf<br />

▪ Uhlstädt-Kirchhasel<br />

Begründung Z 4-6<br />

Als Regional bedeutsame Tourismusorte werden Geme<strong>in</strong>den ausgewiesen, die aufgrund der<br />

<strong>in</strong>frastrukturellen Ausstattung und Tradition, der kulturhistorischen Besonderheiten sowie der<br />

landschaftlichen Attraktivität touristische Anziehungspunkte von regionaler und überregionaler<br />

Bedeutung darstellen bzw. als solche zu entwickeln s<strong>in</strong>d. Gegenüber dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 (drei Kategorien von Orten mit Fremdenverkehrsfunktion) gibt<br />

es nunmehr auf Regionalplanebene nur noch e<strong>in</strong>e raumordnerische Kategorie – Regional bedeutsame<br />

Tourismusorte � LEP, 5.4.8. Die Kriterien zur Ausweisung von Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorten wurden <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>heitlich auf der Grundlage des � LEP, 5.4.8 /<br />

5.4.9 erarbeitet und für alle im <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 enthaltenen<br />

Fremdenverkehrsorte sowie für Orte, die sich seitdem durch e<strong>in</strong>e enorme touristische Entwicklung<br />

herausgebildet haben, angewandt. Dabei wurden die Kriterien<br />

▪ Lage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung,<br />

▪ naturräumliche Ausstattung / Attraktionen,<br />

▪ Attraktionen mit überörtlicher Bedeutung (z.B. Sehenswürdigkeiten, Events),<br />

▪ Prädikatisierung als Kur- oder Erholungsort (nach Thür<strong>in</strong>ger Kurortegesetz),<br />

▪ Vielfalt an Beherbergungs- und Gastronomieangeboten,<br />

▪ touristisches Wegenetz,<br />

▪ Kultur-, Sport- und Freizeite<strong>in</strong>richtungen,<br />

▪ Verkehrserschließung / ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung,<br />

▪ E<strong>in</strong>richtungen der Grundversorgung,<br />

▪ Market<strong>in</strong>g (Tourist-Info, Gastgeberverzeichnis usw.) und<br />

▪ regionale Kooperation / Engagement<br />

analysiert und e<strong>in</strong>er Bewertung unterzogen.<br />

Die ausgewiesenen Regional bedeutsamen Tourismusorte liegen vorwiegend <strong>in</strong>nerhalb von<br />

Vorbehaltsgebieten Tourismus und Erholung. Sie zeigen e<strong>in</strong>e Konzentration von E<strong>in</strong>richtungen<br />

der Tourismus<strong>in</strong>frastruktur auf, die für e<strong>in</strong>e leistungsfähige Tourismuswirtschaft notwendig ist.<br />

Sie besitzen des Weiteren e<strong>in</strong>e hohe Aufenthaltsqualität, gepflegte Ortsbilder und günstige Verkehrsbed<strong>in</strong>gungen.<br />

Die Gästebetreuung und Serviceleistungen tragen zu e<strong>in</strong>er hohen Gästefre-<br />

111<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


112<br />

quenz und Bildung e<strong>in</strong>es positiven Regionsimages bei. Wichtige Merkmale s<strong>in</strong>d unter anderem:<br />

Landkreis Greiz<br />

▪ Bad Köstritz – Forschungs- und Gedenkstätte He<strong>in</strong>rich-Schütz-Haus, Dahlienzentrum, Köstritzer<br />

Palais mit Julius-Sturm-Gedenkzimmer, Köstritzer Park, Köstritzer Schwarzbierbrauerei,<br />

Rosarium, Hügelgräber, Sport- und Freizeitanlagen, Raft<strong>in</strong>g, Reiten, Freizeit- und Erholungsbad,<br />

Wanderwegenetz.<br />

▪ Berga – Heimatmuseen, Clodramühle mit Käserei, Dorfensemble Großdraxdorf und Zickra,<br />

Herrenhaus Markersdorf, Kulturhof Artigiani, Außenlager Schwalbe V als Teil der Gedenkstätte<br />

Buchenwald, Freizeitpark Albersdorf, Reittouristik, Mounta<strong>in</strong>bik<strong>in</strong>g, Wander- und Radwege,<br />

Natursehenswürdigkeiten, Angeln.<br />

▪ Ronneburg – historische Altstadt, Marienkirche, Schloss, Ausstellungen und E<strong>in</strong>richtungen<br />

zur Geschichte des Wismut-Bergbaues, „Neue Landschaft“, Stadtpark, Sportpark, Freibad,<br />

Rad- und Wanderwege, Reitwege.<br />

▪ Weida / Wünschendorf/Elster – Osterburg mit Museum, Oschütztalviadukt, technisches<br />

Schaudenkmal Lohgerberei „Friedrich Francke“, Ru<strong>in</strong>e der Widenkirche, historisches Rathaus,<br />

Sportanlagen, Freibad, Aumatalsperre, Kloster Mildenfurt, Veitskirche, Kloster<br />

Cronschwitz, überdachte Holzbrücke, Märchenwald, Gondelstation, Kanu-Verleih, Wander-<br />

und Radwege, Reittouristik. Die Orte werden wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen<br />

Verflechtung geme<strong>in</strong>sam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.<br />

▪ Zeulenroda-Triebes – Marktensemble Zeulenroda, Stadtmuseum, W<strong>in</strong>kelmannsches Haus,<br />

Tiergehege, Nordic-Walk<strong>in</strong>g-Zentrum, Badewelt Waikiki, Talsperre Zeulenroda, Weidatalsperre,<br />

Tiergehege, Wander- und Radwege, Reittouristik, Segeln, weitere Sportstätten.<br />

Saale-Holzland-Kreis<br />

▪ Bad Klosterlausnitz – gesundheitsorientiertes Kompetenzzentraum, staatlich anerkanntes<br />

Heilbad, Kurkl<strong>in</strong>iken, Kurpark, Kur- und Freizeitzentrum Kristall, Klosterkirche, Schwanenteich,<br />

Freizeitzentrum, Heimatmuseum, Wander- und Radwege, Reitwege.<br />

▪ Bürgel – historischer Stadtkern, Keramikmuseum, Töpfereien, Bürgeler Töpfermarkt, Klosterkirche<br />

Thalbürgel, Heimatmuseum Thalbürgel, Klostermühle, Talmühle, Wander- und<br />

Radwege, Reitwege, Trimmweg, Naturlehrpfad, Angeln.<br />

▪ Dornburg-Camburg – historische Stadtkerne, Dornburger Schlösser (Altes Schloss, Barockschloss,<br />

Renaissanceschloss), Schlossgärten, Rosenfest, Oldtimerhof, Wander- und Radwege,<br />

Reittouristik, Erlebniswege, Camp<strong>in</strong>gplatz, Freibad, Kanu- und Schlauchboottourismus.<br />

▪ Eisenberg – historischer Stadtkern, Schloss Christiansburg mit Schlosskirche und -park,<br />

Kräutergarten, Tiergarten, Stadtmuseum, historisches Dorfensemble Saasa, Mühltal, Wander-<br />

und Radwege, Reittouristik, Hallen- und Freibad, weitere Sporte<strong>in</strong>richtungen.<br />

▪ Kahla – historischer Stadtkern, Leuchtenburg mit Museum, Stadtmuseum, Porzellanwerk,<br />

Dohlenste<strong>in</strong>, Wander- und Radwege, Wassertourismus, Drachenfliegen.<br />

▪ Stadtroda – staatlich anerkannter Erholungsort, Schloss, Klosteru<strong>in</strong>e, Felsenkeller, Stadtmuseum,<br />

Rotes Tor, Strohfest, Kristallhof, Freibad, weitere Sporte<strong>in</strong>richtungen, Zeitzgrund und<br />

weitere Natursehenswürdigkeiten, Wander- und Radwege, Reittouristik.<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

▪ Bad Lobenste<strong>in</strong> – gesundheitsorientiertes Kompetenzzentrum, staatlich anerkanntes Moorheilbad<br />

im Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, Kure<strong>in</strong>richtungen,<br />

Ardesia-Therme, Burgberg mit „Altem Turm“, Regionalmuseum, Neues Schloss,<br />

Kurpark, Markthöhler, Waldbad, Natursehenswürdigkeiten, Wander- und Radwege, Reittouristik,<br />

Langlaufloipen, Rodeln, Pferdeschlitten, weitere Sporte<strong>in</strong>richtungen.<br />

▪ Blankenste<strong>in</strong> – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale, Beg<strong>in</strong>n des Rennsteiges,<br />

Selbitzsteg, historisches Bahnhofsgebäude, Natursehenswürdigkeiten, Wander- und<br />

Radwege.<br />

▪ Neustadt an der Orla – mittelalterlicher Stadtkern, historische Fleischbänke, Klosterkirche,<br />

Stadtpark, Museum für Stadtgeschichte, Eislaufhalle, Bismarckturm, Naturlehrpfad, Wander-<br />

und Radwege.<br />

▪ Plothen – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale, Plothener Teichgebiet, Hausteichhaus<br />

mit Ausstellung, Baden, Segeln, Surfen, Wasserwandern, Wander- und Radwege,<br />

Naturlehrpfad, Reitwege, Informationsstelle für Umwelt und Naturschutz.<br />

▪ Ranis – historischer Altstadtkern, Burg Ranis mit Museum und Literaturakademie, Schloss<br />

Brandenste<strong>in</strong>, Artenschutzzentrum, Naturlehrgarten, Naturerlebnispark Brandenste<strong>in</strong>, Freizeit-<br />

und Touristikzentrum, Wander- und Radwege, Reittouristik.<br />

▪ Saalburg-Ebersdorf – staatlich anerkannter Erholungsort (Ortsteil Saalburg), Naturpark Thür<strong>in</strong>ger<br />

Schiefergebirge / Obere Saale, Bleilochstausee, Schloss und Park Ebersdorf, Wall-<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


fahrtskirche Friesau, Märchenwald Saalburg, Fahrgastschifffahrt, Wassersport, Sommerrodelbahn,<br />

Wander- und Radwege, Reitwege, Angeln.<br />

▪ Wurzbach – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, Technisches<br />

Schaudenkmal „Gießerei He<strong>in</strong>richshütte“, Heimatmuseum Heberndorf, Wachtersches<br />

Haus mit Naturpark-Infostelle, Natursehenswürdigkeiten, Segelflugplatz Titschendorf, Viadukt<br />

Bärenmühle, Skiwanderwege und -lift, Rodelbahn, Freibad, Wander- und Radwege,<br />

Reitwege.<br />

▪ Ziegenrück – staatlich anerkannter Erholungsort im Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge /<br />

Obere Saale, historischer Stadtkern, Wasserkraftmuseum „Fernmühle“, Waldbühne, Gondeln,<br />

Bootstation, Reitwege, Wander- und Radwege, Angeln.<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

▪ Bad Blankenburg – Lavendelstadt, Fröbelmuseum, Landessportschule, Burg Greifenste<strong>in</strong>,<br />

Kurkl<strong>in</strong>ik und -park, Erlebnisbrauerei, Wanderzentrum, Naturschutzstation, Wander-, Rad-<br />

und Reitwege, Antrag auf Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“.<br />

▪ Cursdorf / Oberweißbach – staatlich anerkannte Erholungsorte im Naturpark Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald, Thür<strong>in</strong>ger Kräutergarten, Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn, Glasapparatemuseum,<br />

Fröbelhaus, Fröbelturm, Hoffnungskirche, Talsperre Leibis / Lichte, Wander- und<br />

Radwege, Naturlehrpfad, Reittouristik, Sommerski, Kle<strong>in</strong>sportanlage mit Eisstockschießen<br />

und M<strong>in</strong>igolf, Langlaufloipen, Rodeln, Angeln. Die Orte werden wegen ihrer räumlichen Nähe<br />

und historischen Verflechtung geme<strong>in</strong>sam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.<br />

▪ Gräfenthal / Probstzella – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald und Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere<br />

Saale, Rennsteigregion, Schloss Wespenste<strong>in</strong>, Bauhausdenkmal „Haus des Volkes“, technisches<br />

Schauobjekt „historische Porzellanmanufaktur“, historischer Grenzlandbahnhof,<br />

Grenz- und Heimatmuseum, historisches Marktviertel (Rathaus, Alte Schule, Stadtkirche<br />

St. Marien), Barockkirche, jährlich <strong>in</strong>ternationaler Museumstag, „Grünes Band“, Gleitschirmfliegen<br />

und andere Sporte<strong>in</strong>richtungen, Reit-, Rad- und Wanderwege. Die Orte werden wegen<br />

ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung im touristischen Bereich geme<strong>in</strong>sam<br />

als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.<br />

▪ Katzhütte – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald, Schwarzatalbahn, Goldwaschen, Heimatstube, Wanderwege,<br />

Naturlehrpfad, Angeln.<br />

▪ Königsee – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald, historischer Stadtkern, Waldseebad, Karnevalsmuseum,<br />

Heimatmuseum, Natursehenswürdigkeiten, Wanderwege, Reitwege, Skiwanderwege,<br />

Rodelberg.<br />

▪ Lehesten – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale, Rennsteigregion, historische<br />

Altstadt, Thür<strong>in</strong>ger Schieferpark, Technisches Denkmal „Historischer Schieferbergbau,<br />

Staatsbruch Lehesten“, Loquitzviadukt, KZ-Gedenkstätte Laura, Altvaterturm, Schieferlehrpfad,<br />

Wander- und Radwege, Reittouristik, Langlaufloipen.<br />

▪ Leutenberg – staatlich anerkannte Erholungsort im Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge /<br />

Obere Saale, historischer Stadtkern, Heimatmuseum, Naturparkverwaltung mit Informationszentrum,<br />

Freibad, Wanderwege, Reittouristik, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Angeln, Tennis.<br />

▪ Lichte / Schmiedefeld – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald, Rennsteigregion, Schaubergwerk Morass<strong>in</strong>a,<br />

Heilstollen Sankt Barbara, Kräuter- und Olitätenmuseum, Tagebau Westfeld mit Bergbaumuseum,<br />

Porzellanmanufakturen und -markt, Leipziger Turm, Freibad, Erlebniswandern,<br />

Langlaufloipen, Rodelmöglichkeiten, Talsperre Leibis / Lichte, Wanderwege. Die Orte werden<br />

wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung geme<strong>in</strong>sam als Regional<br />

bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.<br />

▪ Meura – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Wald, staatlich anerkannter Erholungsort, größtes Hafl<strong>in</strong>gergestüt<br />

Europas mit Erlebnistourismus, Talsperre Leibis / Lichte, Heimatmuseum, Lehrpfad,<br />

Reitwege, Langlauf / Rodeln, Flächennaturdenkmal Meuraste<strong>in</strong>e, Erholungszentrum Auebad,<br />

Camp<strong>in</strong>gplatz.<br />

▪ Saalfelder Höhe – Naturpark Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge / Obere Saale, Allwetterrodelbahn,<br />

Irrgarten, Lernort Natur, „größtes Märchenbuch der Welt“, Turmw<strong>in</strong>dmühle mit Technik- und<br />

Heimatmuseum, Rad- und Wanderwege, Langlaufloipen, Rodeln.<br />

▪ Schwarzburg / Sitzendorf – staatlich anerkannte Erholungsorte im Naturpark Thür<strong>in</strong>ger<br />

Wald, Regionalmuseum, Bauernmuseum, Porzellanmanufaktur, Bismarckturm, Schloss<br />

Schwarzburg, Kaisersaalgebäude mit Museum, Goldwaschen, Fürstlicher Kräutergarten,<br />

Forst-Botanischer-Garten, Reittouristik, Freibäder, Wander- und Radwege, Rodeln, weitere<br />

Sporte<strong>in</strong>richtungen. Die Orte werden wegen ihrer räumlichen Nähe und historischen Verflechtung<br />

geme<strong>in</strong>sam als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen.<br />

▪ Uhlstädt-Kirchhasel – e<strong>in</strong>ige Ortsteile staatlich anerkannte Erholungsorte (Uhlstädt, Ober-<br />

113<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


114<br />

und Kle<strong>in</strong>krossen, Partschefeld, Rückersdorf, Weißbach, Weißen), Schloss Großkochberg<br />

mit Museum, Landschaftspark und Liebhabertheater, Schloss Weißenburg, Burgru<strong>in</strong>e<br />

Schauenforst, Flößereimuseum, Floßfahrten, Wasserwandern, Angeln, Wander- und Radwege,<br />

Reittouristik, Drachenfliegen, Freibad, Sport- und Freizeitzentrum.<br />

Als Träger übergeme<strong>in</strong>dlicher touristischer Entwicklungen kommt neben der Sicherung dieser<br />

<strong>in</strong>frastrukturellen, kulturhistorischen und naturräumlichen Gegebenheiten auch der Weiterentwicklung<br />

e<strong>in</strong>e besondere Bedeutung zu. Bei der Verwirklichung raumbedeutsamer Maßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d die spezifischen touristischen Funktionen � G 4-27 zu berücksichtigen. Damit kann e<strong>in</strong><br />

Beitrag zur Bündelung von Tourismus<strong>in</strong>frastruktur und zum sparsamen Landschaftsverbrauch<br />

gewährleistet werden.<br />

Zur weiteren Attraktivitätssteigerung der ausgewiesenen Orte ist es notwendig, die größtenteils<br />

kulturhistorisch geprägten Ortsbilder und ortsspezifischen Sehenswürdigkeiten sowie Ausflugsziele<br />

zu erhalten und aufzuwerten, die Kulturdenkmale zu pflegen, zu bewahren und verträglich<br />

zu nutzen, landschaftlich angepasste Freizeit- und Erholungse<strong>in</strong>richtungen zu sanieren, modernisieren<br />

bzw. neu zu schaffen, die vorhandenen touristischen Infrastrukturen besonders unter<br />

dem Aspekt e<strong>in</strong>er Saisonverlängerung weiter auszubauen, das Beherbergungs- und Gaststättengewerbe<br />

sowie die Freizeitangebote qualitativ und quantitativ zu verbessern, Touristik-Informationsstellen<br />

zu erhalten bzw. e<strong>in</strong>zurichten, die verkehrstechnischen Anb<strong>in</strong>dungen und verkehrsberuhigende<br />

Maßnahmen zu optimieren, technische Infrastrukturen zu stärken und gezielt<br />

zu fördern sowie durch <strong>in</strong>terkommunale Kooperationen Synergieeffekte für die umliegenden<br />

Geme<strong>in</strong>den und die gesamte Region zu erreichen.<br />

Die Regional bedeutsamen Tourismusorte Blankenste<strong>in</strong> und Lehesten sowie die Stadt Greiz mit<br />

Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus arbeiten länderübergreifend mit den Tourismusregionen<br />

Frankenwald und bayrisches Vogtland sowie sächsisches Vogtland zusammen.<br />

Cursdorf und Oberweißbach, Gräfenthal und Probstzella, Lichte und Schmiedefeld, Schwarzburg<br />

und Sitzendorf sowie Weida und Wünschendorf/Elster werden wegen ihrer unmittelbaren<br />

Nachbarschaftslage, sich ergänzenden touristischen Infrastruktur und historischen Verflechtungen<br />

jeweils geme<strong>in</strong>sam als Regional bedeutsame Tourismusorte ausgewiesen � Karte 4-1.<br />

Daraus ergibt sich für diese Regional bedeutsamen Tourismusorte die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiven<br />

<strong>in</strong>terkommunalen Abstimmung aller für die Erhaltung und Stärkung der zugewiesenen<br />

Funktion notwendigen Aktivitäten und Planungen, <strong>in</strong>sbesondere im Bereich der touristischen Infrastruktur.<br />

G 4-27 In den Regional bedeutsamen Tourismusorten sollen neben der spezifischen<br />

Funktion Natur- und Aktivtourismus weitere spezifische Funktionen wie folgt entwickelt<br />

werden. Bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen<br />

soll ihnen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden.<br />

▪ Kultur- und Bildungstourismus <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen Tourismusorten<br />

Bad Blankenburg, Bad Köstritz, Blankenste<strong>in</strong>, Bürgel, Cursdorf / Oberweißbach,<br />

Dornburg-Camburg, Eisenberg, Gräfenthal / Probstzella, Kahla, Königsee,<br />

Lehesten, Lichte / Schmiedefeld, Neustadt an der Orla, Plothen, Ranis,<br />

Ronneburg, Saalburg-Ebersdorf, Stadtroda, Uhlstädt-Kirchhasel, Weida / Wünschendorf/Elster<br />

und Zeulenroda-Triebes<br />

▪ Kur- und Wellnesstourismus <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen Tourismusorten<br />

Bad Blankenburg, Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenste<strong>in</strong> und Lichte / Schmiedefeld<br />

▪ W<strong>in</strong>tersporttourismus <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen Tourismusorten Bad Lobenste<strong>in</strong>,<br />

Cursdorf / Oberweißbach, Katzhütte, Lehesten, Lichte / Schmiedefeld<br />

und Wurzbach<br />

Begründung G 4-27<br />

Zur effizienten Nutzung der verschiedenen touristischen Potenziale bei möglichst ger<strong>in</strong>gem Verbrauch<br />

natürlicher Ressourcen werden den Regional bedeutsamen Tourismusorten spezifische<br />

touristische Funktionen zugewiesen. Diesen soll bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen<br />

Nutzungen e<strong>in</strong> besonderes Gewicht beigemessen werden. Die Ausweisung der<br />

spezifischen touristischen Funktion erfolgte aufgrund der vorhandenen bzw. entwicklungsfähigen<br />

touristischen Potenziale, darunter <strong>in</strong>sbesondere:<br />

▪ Natur- und Aktivtourismus – Infrastrukturen im Zusammenhang mit touristischen Straßen,<br />

Naturattraktionen, regionalen oder überregionalen Wander- und Radwanderwegen, Reittouristik,<br />

Jagdtouristik, Wasserwandern, Wassersport, Fahrgastschifffahrt, Flößerzentrum, Goldwaschen,<br />

Camp<strong>in</strong>gtourismus, Jugendcamp<strong>in</strong>g, Hotel / Gastronomie, Jugendfreizeitpark,<br />

Nordic-Walk<strong>in</strong>g-Zentrum und überregionalen Sportveranstaltungen,<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


▪ Kultur- und Bildungstourismus – regional bedeutsames Museum oder Kulturdenkmal, E<strong>in</strong>richtung<br />

der Umweltbildung, Malschule, Geologischer Lehrpfad, Schieferpark, Kräutertourismus,<br />

überregionale Events, Tagungs- und Geschäftstourismus,<br />

▪ Kur- und Wellnesstourismus – staatlich anerkannter Kurort, staatlich anerkanntes Heilbad,<br />

Kurpark, Kurkl<strong>in</strong>ik, Heilquelle, Heilstollen, überregionales Kur- oder Freizeitbad,<br />

▪ W<strong>in</strong>tersporttourismus – Höhenlage, Schneesicherheit, Loipen, Ski-Lifte, Schanzen-Anlagen.<br />

Bei der Entwicklung und Sicherung der Tourismus- und Erholungsfunktion <strong>in</strong> den Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorten bilden die ausgewiesenen spezifischen touristischen Funktionen <strong>in</strong>haltliche<br />

Schwerpunktsetzungen.<br />

Das vorhandene naturräumliche Potenzial (Unverwechselbarkeit, Eigenart und Schönheit von<br />

Natur und Landschaft) und die vorhandene Tourismus<strong>in</strong>frastruktur ermöglichen e<strong>in</strong>e weitere<br />

Entwicklung des Natur- und Aktivtourismus <strong>in</strong> allen Regional bedeutsamen Tourismusorten. Sie<br />

besitzen für solche Bereiche wie den Wander-, Rad-, Wasser-, Reit- bzw. Camp<strong>in</strong>gtourismus<br />

ausbaubare Potenziale.<br />

Die Regional bedeutsame Tourismusorte mit der spezifischen Funktion Kultur- und Bildungstourismus<br />

verfügen über e<strong>in</strong>e architektonisch wertvolle, geschützte Bausubstanz, e<strong>in</strong>e Vielfalt an<br />

Burgen, Schlössern, Museen und Kulturdenkmälern sowie überregional / regional bedeutsame<br />

Kulture<strong>in</strong>richtungen und Events. Mit der Bewahrung und Weiterentwicklung dieser Besonderheiten<br />

kann wesentlich dazu beigetragen werden, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor zu stärken.<br />

Die Verbesserung zielgruppenorientierter Angebote für Übernachtungen, Gastronomie sowie<br />

Kultur, Bildung und Freizeit erhöhen die touristische Attraktivität der Planungsregion.<br />

Die Regional bedeutsamen Tourismusorte mit der spezifischen Funktion Kur- und Wellnesstourismus<br />

umfassen die Orte, die nach Thür<strong>in</strong>ger Kurortegesetz als Heilbäder und Kurorte prädikatisiert<br />

s<strong>in</strong>d. Sie stellen e<strong>in</strong>en wichtigen Wettbewerbsfaktor für den Tourismus dar. Aufgrund der<br />

vorhandenen E<strong>in</strong>richtungen und Angebote, der ortsgebundenen Heil- und Kurmittel sowie des<br />

besonderen therapeutisch anwendbaren Klimaeffektes verfügen diese Orte über die spezielle<br />

Eignung, dieses Segment des Thür<strong>in</strong>ger Tourismus zu sichern und weiterzuentwickeln.<br />

Die spezifische Funktion W<strong>in</strong>tersporttourismus bildet ebenfalls e<strong>in</strong>en bedeutsamen Bereich für<br />

den Tourismus <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen. Sie ist aber auf wenige Regional bedeutsame Tourismusorte im<br />

Thür<strong>in</strong>ger Wald / Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge begrenzt. Bei der Ausweisung wurden die Auswirkungen<br />

des Klimawandels mit stetig ansteigenden Lufttemperaturen und somit verr<strong>in</strong>gerter<br />

Schneesicherheit berücksichtigt. Die ausgewiesenen Orte haben jedoch aufgrund ihrer Höhenlage<br />

und Traditionen gute Voraussetzungen für den W<strong>in</strong>tersporttourismus. Neben den sportlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Angeboten bedarf es auch der Verbesserung der komplementären touristischen<br />

Infrastruktur wie Hotellerie, Gastronomie, Parkplätze usw.<br />

G 4-28 In den Regional bedeutsamen Tourismusorten sollen die Ortsbilder deutlich aufgewertet<br />

werden. Dabei soll besonders <strong>in</strong> deren Zentren die Pflege, Bewahrung<br />

und verträgliche Nutzung der vorhandenen Kulturdenkmale gewährleistet werden.<br />

E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung der Tourismus-, Kur- und Erholungsfunktion sowie<br />

des Orts- und Landschaftsbildes durch gewerblich-<strong>in</strong>dustrielle Siedlungsflächen<br />

soll vermieden werden.<br />

Begründung G 4-28<br />

E<strong>in</strong>e attraktive, gebietstypische und erholungsbetonte Gestaltung der Ortsbilder <strong>in</strong> Tourismusorten<br />

ist e<strong>in</strong> wichtiges Kriterium für die Aufenthaltsqualität. Jedoch zeigen nach E<strong>in</strong>schätzung der<br />

Landestourismuskonzeption die Ortsbilder <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen im Vergleich zu anderen Tourismusregionen<br />

noch erheblichen Nachholbedarf. Insbesondere haben gewerbliche / <strong>in</strong>dustrielle Siedlungsflächen<br />

wegen ihrer zweckgerichteten technischen Bauformen und Baukörper erheblichen<br />

Ausmaßes sowie wegen ihrer Lärm-, Staub- und Geräuschbelastungen beträchtliche Auswirkungen<br />

auf das Orts- und Landschaftsbild und bee<strong>in</strong>trächtigen die auf Ruhe, Luftqualität und<br />

Natur- und Kulturerlebnis ausgerichteten Tourismus-, Kur- und Erholungsfunktionen.<br />

Um im Wettbewerb der Tourismusregionen bestehen zu können, s<strong>in</strong>d deshalb <strong>in</strong> den Regional<br />

bedeutsamen Tourismusorten Ostthür<strong>in</strong>gens weitere Verbesserungen erforderlich, um den Erwartungen<br />

der Besucher zu entsprechen. Dies ist besonders bei der Sanierung der Ortskerne<br />

von Regional bedeutsamen Tourismusorten und bei der Planung, Gestaltung und Entwicklung<br />

von Wohnbau- und Gewerbeflächen <strong>in</strong> diesen Orten stärker als bisher zu berücksichtigen.<br />

G 4-29 In den Städten mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus Altenburg,<br />

Gera, Greiz, Jena als Bestandteil der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena, Rudolstadt<br />

und Saalfeld soll neben den Aufgaben im Bereich des Kultur- und Bildungstourismus<br />

� LEP, 5.4.6 die touristische Infrastruktur im Bereich Aktiv-Tourismus<br />

und im Städtedreieck am Saalebogen im Bereich Kur (Bad Blankenburg)<br />

115<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


116<br />

und Wellness ausgebaut werden. Im Städtedreieck am Saalebogen sollen die<br />

touristischen Aufgaben kooperativ wahrgenommen werden.<br />

Begründung G 4-29<br />

Der vorwiegend witterungsunabhängige Kultur- und Bildungstourismus ist im geschichtsträchtigen<br />

Thür<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong> wichtiges Marktsegment, das <strong>in</strong> den letzten Jahren <strong>in</strong> Altenburg, Gera, Greiz,<br />

Jena und im Städtedreieck am Saalebogen auf bedeutende Zuwächse verweisen kann.<br />

Die Planungsregion Ostthür<strong>in</strong>gen verfügt mit der „Wissenschaftsstadt“ Jena, der Stadt Saalfeld<br />

als „ste<strong>in</strong>erne Chronik Thür<strong>in</strong>gens“ und den „Residenzstädten“ Altenburg, Gera, Greiz und Rudolstadt<br />

über Alle<strong>in</strong>stellungsmerkmale, mit denen anspruchsvolle, überdurchschnittlich gebildete<br />

und e<strong>in</strong>kommensstarke Kundengruppen gewonnen werden können. Zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d<br />

zunehmend auch jüngere Altersgruppen mit moderneren Kulturformen, bei denen Nachfragepotenzial<br />

für zielgruppenspezifische Angebote, <strong>in</strong>sbesondere nach kulturellen Events, besteht.<br />

Städtereisende s<strong>in</strong>d wichtige Multiplikatoren. Die Städte profitieren dabei von der Belebung der<br />

Stadt durch Kultur- und Bildungstouristen, von der Verbesserung ihres Images und der Auslastung<br />

und Sicherung kultureller, Handels-, gastronomischer und Beherbergungse<strong>in</strong>richtungen.<br />

Zur Erreichung dieser Effekte ist die Umsetzung e<strong>in</strong>er Vielzahl von städtebaulichen Maßnahmen<br />

erforderlich, denn die Ausstattung ist e<strong>in</strong>e wichtige Grundlage für e<strong>in</strong>en kultur- und bildungsorientierten<br />

Tourismus.<br />

Neben den Aufgaben für den Kultur- und Bildungstourismus s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> diesen Städten vorhandenen<br />

touristischen Infrastrukturen im Bereich Aktiv-Tourismus und Kur / Wellness Grundlagen<br />

der Tourismuswirtschaft und müssen deshalb langfristig erhalten und entsprechend den aktuellen<br />

Erfordernissen des Marktes ausgebaut werden (z.B. mit der Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur).<br />

Die im Städtedreieck am Saalebogen zu koord<strong>in</strong>ierenden vielfältigen touristische Aufgabenstellungen<br />

ergeben sich aus der Zusammenarbeit von Saalfeld, Rudolstadt und Bad Blankenburg<br />

im Rahmen der vertraglich gebundenen Städtekooperation, aus der Lage an der touristischen<br />

Infrastrukturachse Saaletal und im Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung Thür<strong>in</strong>ger Wald /<br />

Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge mit Saalestauseen sowie wegen der <strong>in</strong> diesem Raum vorhandenen<br />

zahlreichen touristischen Elemente.<br />

G 4-30 In Jena als Teil der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena soll das Stadtzentrum als<br />

städtischer Erlebnisbereich multifunktional erweitert und qualitativ ausgebaut<br />

werden. Es sollen <strong>in</strong>frastrukturelle Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Dest<strong>in</strong>ation Städtetourismus,<br />

<strong>in</strong>sbesondere im Bereich e<strong>in</strong>es hochwertigen Tagungs- und Kongresstourismus,<br />

geschaffen werden.<br />

Begründung G 4-30<br />

Der Städtetourismus gehört entsprechend der Landestourismuskonzeption Thür<strong>in</strong>gen 2004 zu<br />

den „STARS“ im Portfolio der Tourismussegmente h<strong>in</strong>sichtlich der zu erwartenden Wachstumspotenziale<br />

und schließt den Tagungs- und Kongresstourismus <strong>in</strong> den Oberzentren sowie Wirtschafts-<br />

und Wissenschaftszentren mit e<strong>in</strong>. Wichtige Voraussetzungen für den Tagungs- und<br />

Kongresstourismus s<strong>in</strong>d die Schaffung von Tagungs- und Kongresskapazitäten <strong>in</strong> der Größenordnung<br />

bis <strong>2.</strong>000 Personen, die Bereitstellung von Hotelkapazitäten auch im 5-Sterne-Segment<br />

und die Schaffung sowohl e<strong>in</strong>es exzellenten <strong>in</strong>nerstädtischen Verkehrsnetzes als auch die<br />

Anb<strong>in</strong>dung des ÖPNV-Netzes an e<strong>in</strong> überregionales bis <strong>in</strong>ternationales Verkehrsnetz.<br />

Die Stadt Jena verfügt aufgrund ihrer Geschichte, ihrem hervorragenden Rang unter den wirtschaftlich<br />

stärksten deutschen Städten, ihrer städtebaulichen Ausstattung, ihrer vielfältigen<br />

gastronomischen und Beherbergungsangebote, kulturellen E<strong>in</strong>richtungen, modernen Shopp<strong>in</strong>gcentern<br />

und Events über gute Voraussetzungen für den Ausbau des Städtetourismus. Wegen<br />

der zahlreichen Wissenschafts- und Forschungse<strong>in</strong>richtungen können die Potenziale im Segment<br />

Geschäfts-, Tagungs- und Kongressreisen weiterentwickelt werden. Im Verbund mit Weimar<br />

und Erfurt können diese Optionen besonders gut umgesetzt werden. Dabei kommt dem<br />

weiteren Ausbau des Zentrums der Stadt Jena als multifunktionaler Erlebnisbereich besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

Der Städtetourismus lässt sich mit den vielfältigen Möglichkeiten des Kultur- und Bildungstourismus<br />

Jenas mit dem regionalen Umfeld verknüpfen. Dabei kann auch die Kulturlandschaft um<br />

das Schlachtfeld von 1806 bei Jena und Auerstedt unter Berücksichtigung der Anforderungen<br />

der Er<strong>in</strong>nerungskultur und denkmalpflegerischer Aspekte gestaltet und <strong>in</strong> den Städtetourismus<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


4.6.3 Touristische Infrastruktur<br />

G 4-31 In den Touristischen Infrastrukturachsen<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Städtekette,<br />

▪ Saaletal,<br />

▪ Elstertal und<br />

▪ Rennsteig<br />

sollen touristische Infrastrukturen bevorzugt ausgebaut und überörtlich zur Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Begründung G 4-31<br />

Die Ausweisung von vier Touristischen Infrastrukturachsen ergibt sich aus den regionsspezifischen<br />

Besonderheiten Ostthür<strong>in</strong>gens, wo zahlreiche touristische Elemente bandartig angeordnet<br />

s<strong>in</strong>d (Wasserwanderwege entlang der Saale, touristische Straßen, überregionale Rad- und<br />

Wanderwege). Entlang der touristischen Infrastrukturachsen konzentrieren sich auch punkthafte<br />

und flächenhafte touristische Elemente (Kulturlandschaften, regional bedeutsame Kulturdenkmale,<br />

Standorte des Gesundheitstourismus, Saalestauseen, Camp<strong>in</strong>gplätze, Bundesgartenschau-Gelände,<br />

zahlreiche Regional bedeutsame Tourismusorte, staatlich anerkannte Kur- und<br />

Erholungsorte, alle im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Städte mit Kultur- und Bildungstourismus<br />

sowie die Stadt Jena, die gemäß Landesentwicklungsplan geme<strong>in</strong>sam mit Erfurt und<br />

Weimar für den Städtetourismus entwickelt werden soll).<br />

Die Touristischen Infrastrukturachsen übernehmen somit auch Bündelungsfunktionen. Sie dienen<br />

dazu, Kulturlandschaften besonderer Eigenart und touristische Angebote komplex erlebbar<br />

zu machen. Auf diesen Achsen wird der touristische Umsatz vorrangig generiert. Da sie auch<br />

länderübergreifend wirken, kann entlang dieser Achsen langfristig e<strong>in</strong>e neue Qualität der touristischen<br />

Vermarktung erreicht werden. Aus den unterschiedlichen konkreten Bed<strong>in</strong>gungen ergibt<br />

sich e<strong>in</strong>e unterschiedliche Breite der Achsen, die im E<strong>in</strong>zelfall mehrere Kilometer betragen kann<br />

� Karte 4-1.<br />

G 4-32 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Thür<strong>in</strong>ger<br />

Städtekette soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen<br />

Akteure entlang der Touristischen Infrastrukturachsen Thür<strong>in</strong>ger Städtekette,<br />

im Thür<strong>in</strong>ger Vogtland, im Altenburger Wald- und Seenland sowie im<br />

Thür<strong>in</strong>ger Saaleland sollen zusammenarbeiten und für den touristischen Gesamtraum<br />

höhere wirtschaftliche Effekte erzielen. Die im Rahmen der Bundesgartenschau<br />

Gera-Ronneburg 2007 entwickelten Flächen sollen nachhaltig touristisch<br />

genutzt werden.<br />

Begründung G 4-32<br />

Die Touristische Infrastrukturachse Thür<strong>in</strong>ger Städtekette ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen etablierte touristisch<br />

stark geprägte Bandstruktur mit zahlreichen touristischen Elementen (länderübergreifender<br />

Radfernweg und Wanderweg Thür<strong>in</strong>ger Städtekette; Städtetourismus / Kultur- und Bildungstourismus<br />

<strong>in</strong> Jena; Kultur- und Bildungstourismus <strong>in</strong> Gera und Altenburg; Regional bedeutsame<br />

Tourismusorte Stadtroda, Bad Klosterlausnitz, Töpferstadt Bürgel, Bad Köstritz und<br />

Ronneburg; überregionales Freizeitbad Kristall und Kurkl<strong>in</strong>iken <strong>in</strong> Bad Klosterlausnitz; BUGA-<br />

Gelände; Altenburger Schloss und Museumsdreieck; länderübergreifendes Projekt Kulturstraße<br />

Via Regia und Touristische Straße „URAN-Bergbau, Zeitzeugnisse des Uranerzbergbaues und<br />

der -aufbereitung sowie Sanierung und Wiedernutzbarmachung belasteter Areale“).<br />

Die Bundesgartenschau Gera-Ronneburg 2007 als wichtiger Impulsgeber für die Tourismusregion<br />

hat mit der Gestaltung des BUGA-Geländes Hofwiesenpark, des naturnahen Gessentales<br />

und der Neuen Landschaft Ronneburg die vorhandene Infrastrukturausstattung aufgewertet und<br />

Voraussetzungen zu e<strong>in</strong>er nachhaltigen touristischen Nutzung geschaffen.<br />

In Verb<strong>in</strong>dung mit dem Thür<strong>in</strong>ger Saaleland, Thür<strong>in</strong>ger Vogtland und Altenburger Wald- und<br />

Seenland ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, die Angebotsvielfalt buchbarer Produkte zu<br />

erweitern, und so die Tourismuswirtschaft als wichtigen Arbeitgeber <strong>in</strong> der Region zu stärken.<br />

G 4-33 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Saaletal<br />

soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen Akteure<br />

entlang der Touristischen Infrastrukturachse Saaletal, der Stadt Jena, im<br />

Thür<strong>in</strong>ger Saaleland, im Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge, im Plothen-Drebaer Teichgebiet<br />

und <strong>in</strong> der Orlasenke sollen zusammenarbeiten und für den touristischen<br />

Gesamtraum höhere wirtschaftliche Effekte erzielen.<br />

117<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


118<br />

Begründung G 4-33<br />

Die Touristische Infrastrukturachse Saaletal verfügt über zahlreiche touristisch geprägte Städte<br />

und touristische Elemente, die sich bandartig entlang der Saale konzentrieren (die Stadt Jena<br />

mit Kultur- und Bildungstourismus / Städtetourismus und Projekt Kulturlandschaften; Kultur- und<br />

Bildungstourismus im Städtedreieck am Saalebogen; Regional bedeutsame Tourismusorte<br />

Blankenste<strong>in</strong>, Dornburg-Camburg, Kahla, Saalburg-Ebersdorf, Uhlstädt-Kirchhasel, Ziegenrück;<br />

überregionale Rad- und Wanderwege entlang der Saale, Wasserwanderwege auf der Saale,<br />

Thür<strong>in</strong>ger Klassikerstraße, Dornburger Schlösser, Leuchtenburg, Schloss Burgk; Flößerzentrum<br />

Uhlstädt; überregionales Freizeitbad Saalemaxx und Heidecksburg Rudolstadt; Camp<strong>in</strong>gzentrum<br />

Hohenwartestausee; Fahrgastschifffahrt und Wassersport auf den Saalestauseen).<br />

Im Bereich der Stadt Jena bildet die Touristische Infrastrukturachse Saaletal mit der Thür<strong>in</strong>ger<br />

Städtekette e<strong>in</strong> überregionales Kooperationskreuz. In der Verknüpfung der touristischen Angebote<br />

entlang der Touristischen Infrastrukturachse Saaletal mit zahlreichen weiteren touristischen<br />

Angeboten im Thür<strong>in</strong>ger Saaleland, Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirge und Plothen-Drebaer<br />

Teichgebiet ergeben sich Möglichkeiten, die Tourismuswirtschaft im Gesamtraum zu stärken.<br />

Dies erfordert e<strong>in</strong>e umfassende Kooperation und Koord<strong>in</strong>ation aller touristischen Akteure.<br />

G 4-34 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Elstertal<br />

soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen Akteure<br />

entlang der Touristischen Infrastrukturachse Elstertal, der Stadt Gera, im<br />

Vogtland und Thür<strong>in</strong>ger Saaleland sollen zusammenarbeiten und für den touristischen<br />

Gesamtraum höhere wirtschaftliche Effekte erzielen.<br />

Begründung G 4-34<br />

Die Touristische Infrastrukturachse Elstertal bündelt <strong>in</strong>nerhalb der Kulturlandschaft Weiße Elster<br />

zahlreiche touristische Attraktionen und hat sich seit mehreren Jahren auch für die touristische<br />

Vermarktung etabliert: überregionaler Radfernweg Elsterradweg; Reußische Fürstenstraße;<br />

Städte mit Bedeutung für den Kultur- und Bildungstourismus (Gera als Otto-Dix-Stadt mit Jugendstiltheater<br />

und Geraer Höhler sowie Greiz mit Oberem und Unterem Schloss und Sommerpalais);<br />

BUGA-Gelände; Osterburg Weida; Regional bedeutsame Tourismusorte Bad Köstritz,<br />

Berga und Weida / Wünschendorf/Elster. Am Kreuzungspunkt der Touristischen Infrastrukturachsen<br />

Elstertal und Thür<strong>in</strong>ger Städtekette bildet Gera das nördliche Tor zur Tourismusregion<br />

Thür<strong>in</strong>ger Vogtland. In Verb<strong>in</strong>dung mit den im Thür<strong>in</strong>ger Vogtland weiteren vorhandenen Angeboten<br />

(Talsperre Zeulenroda, Tropenbad Waikiki, Wandergebiete des Pöllwitzer Waldes, Greiz-<br />

Werdauer Waldes und unteren Göltzschtales, Nordic-Walk<strong>in</strong>g-Zentrum Zeulenroda) sowie <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit den touristischen Angeboten im Thür<strong>in</strong>ger Saaleland (Eisenberg mit Barockkirche,<br />

Zeitzgrund und Mühltal, Jagdgebiete Hummelsha<strong>in</strong>, Brehm-Gedenkstätte Renthendorf,<br />

überregionales Projekt Museums- und Erlebnispark Tautenha<strong>in</strong>) hat der Gesamtraum Potenziale,<br />

sich im Bereich der Tourismuswirtschaft weiter zu profilieren. Durch Kooperation ergeben<br />

sich Möglichkeiten, diese vielgestaltigen touristischen Angebote noch stärker zu vernetzen und<br />

zu vermarkten.<br />

G 4-35 Die touristische Infrastruktur entlang der Touristischen Infrastrukturachse Rennsteig<br />

soll weiterentwickelt, ausgebaut und vernetzt werden. Die touristischen Akteure<br />

entlang der Touristischen Infrastrukturachse Rennsteig, im Thür<strong>in</strong>ger<br />

Schiefergebirge sowie regionsübergreifend im Thür<strong>in</strong>ger Wald und Frankenwald<br />

sollen zusammenarbeiten und für den touristischen Gesamtraum höhere wirtschaftliche<br />

Effekte erzielen.<br />

Begründung G 4-35<br />

Die Touristische Infrastrukturachse Rennsteig ist Teil des bekanntesten und beliebtesten Höhenwanderweges<br />

Deutschlands mit zahlreichen touristischen Angeboten (überregionaler Rad-<br />

und Wanderweg Rennsteig; Grünes Band; W<strong>in</strong>tersport; Nordic Walk<strong>in</strong>g; Wander- und Radtouristik;<br />

GutsMuths-Rennsteiglauf; Schieferpark Lehesten; Altvaterturm; regional bedeutsame<br />

Tourismusorte Bad Lobenste<strong>in</strong>, Blankenste<strong>in</strong>, Gräfenthal / Probstzella, Lehesten, Lichte /<br />

Schmiedefeld, Wurzbach). In Verb<strong>in</strong>dung mit den touristischen Angeboten des Thür<strong>in</strong>ger Schiefergebirges<br />

(Schaubergwerk Morass<strong>in</strong>a, Thür<strong>in</strong>ger Kräutergarten, Sormitztal, Goldwaschen,<br />

Porzellanherstellung, Bergbahn) und der regionsübergreifenden Wegeführung des Rennsteiges<br />

über den Frankenwald und Thür<strong>in</strong>ger Wald bis nach Hörschel / Eisenach ergeben sich weitere<br />

Möglichkeiten, die wirtschaftlichen Effekte entlang dieser Infrastrukturachse auszubauen. Dazu<br />

ist e<strong>in</strong>e enge Kooperation erforderlich.<br />

G 4-36 Der Raum des Thür<strong>in</strong>ger Saalelandes soll h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er Ausstattung mit<br />

touristischer Infrastruktur weiterentwickelt werden. Die touristischen Akteure im<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Thür<strong>in</strong>ger Saaleland sowie entlang der Touristischen Infrastrukturachsen Saaletal,<br />

Elstertal und Thür<strong>in</strong>ger Städtekette sowie im Thür<strong>in</strong>ger Wald und länderübergreifend<br />

im Saale-Unstrut-Triasland sollen zur Stärkung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor<br />

zusammenarbeiten.<br />

Begründung G 4-36<br />

Das Thür<strong>in</strong>ger Saaleland umfasst das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit der Stadt Jena. Gemessen an den vorhandenen touristischen Potenzialen des Thür<strong>in</strong>ger<br />

Saalelandes s<strong>in</strong>d noch Defizite <strong>in</strong> der touristischen Infrastruktur zu überw<strong>in</strong>den. Der Raum verfügt<br />

mit den touristischen Segmenten Wandern (überregionaler Thür<strong>in</strong>genweg, Wandergebiete<br />

Thür<strong>in</strong>ger Holzland, Mühltal, Zeitzgrund und Saaletal), Radwandern (überregionale Radwege:<br />

Radfernweg Thür<strong>in</strong>ger Städtekette und Saaleradwanderweg), Wasserwandern (Saale), Jagdtourismus<br />

(Wald- und Jagdgebiete mit Jagdanlage Rieseneck Hummelsha<strong>in</strong>, Jagdschlösser<br />

Wolfersdorf und Hummelsha<strong>in</strong>), Kulturtourismus (denkmalgeschütztes Stadtensemble Dornburg<br />

und Dornburger Schlösser, Barockkirche Eisenberg sowie Leuchtenburg bei Kahla) und Gesundheitstourismus<br />

(Kurkl<strong>in</strong>iken und Kurpark Bad Klosterlausnitz) über zahlreiche touristische<br />

Potenziale, die weiter ausgebaut werden können. Verbunden mit den touristischen Angeboten<br />

von Jena als Teil der ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena mit strategischer Bedeutung für den<br />

Städtetourismus / Kultur- und Bildungstourismus und den Angeboten der Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorte Bad Klosterlausnitz, Dornburg-Camburg, Eisenberg, Kahla, Stadtroda und<br />

Töpferstadt Bürgel sowie weiteren touristisch bedeutsamen Standorten (z.B. Brehm-Gedenkstätte<br />

<strong>in</strong> Renthendorf) bestehen gute Grundlagen, um den Tourismus im Thür<strong>in</strong>ger Saaleland <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er Wirtschaftskraft weiter zu stärken.<br />

Wegen der strategisch günstigen Lage des Thür<strong>in</strong>ger Saalelandes zwischen dem Saaletal und<br />

Elstertal im Westen und Osten sowie zwischen dem Thür<strong>in</strong>ger Wald und dem Raum Saale-Unstrut-Triasland<br />

im Süden und Norden stellt das Thür<strong>in</strong>ger Saaleland e<strong>in</strong>en länderüberübergreifenden<br />

„Lückenschluss“ zwischen wichtigen Touristischen Infrastrukturachsen und Tourismusregionen<br />

<strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen und Sachsen-Anhalt her. Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten zur<br />

Gestaltung von vernetzten touristischen Angeboten. Der Grundsatz soll den touristischen Funktionen<br />

dieses Raumes Rechnung tragen.<br />

G 4-37 Für die Naherholung geeignete Freiräume zwischen den Siedlungen sollen <strong>in</strong> ihrer<br />

Funktion erhalten und <strong>in</strong>frastrukturell aufgewertet werden. Dazu sollen sich<br />

benachbarte Kommunen <strong>in</strong> Netzwerken zusammenschließen.<br />

Begründung G 4-37<br />

Zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität ist es erforderlich, siedlungsnahe Freiräume<br />

für die Naherholung zu sichern und die erforderlichen Infrastrukturen wie Rad- und Wanderwege,<br />

Gastronomie, Erlebnispfade, Aussichtspunkte usw. zu erhalten, zu schaffen bzw. <strong>in</strong> ihrer<br />

Attraktivität aufzuwerten. Da diese netzartig über die Grenzen der Gebietskörperschaften h<strong>in</strong>aus<br />

wirksam s<strong>in</strong>d und ständig den sich verändernden Ansprüchen angepasst werden müssen,<br />

erfordert das zw<strong>in</strong>gend übergeme<strong>in</strong>dliche Kooperationen.<br />

G 4-38 Die Uferbereiche e<strong>in</strong>schließlich der angrenzenden Waldbestände im Raum der<br />

Saalestauseen, des Altenburger Wald- und Seenlandes sowie um die Talsperre<br />

Zeulenroda sollen für Freizeitnutzung von Bebauung frei gehalten werden. Freizeitwohnanlagen<br />

sollen dort <strong>in</strong> Planungen <strong>in</strong>tegriert und nicht zu Wohnzwecken<br />

umgenutzt werden.<br />

Begründung G 4-38<br />

Die engeren Uferbereiche der Saalestauseen, des Haselbacher Sees, des Pahnasees, der Talsperre<br />

W<strong>in</strong>dischleuba und der Talsperre Zeulenroda haben wichtige touristische Bedeutung.<br />

Insbesondere auch zur gewässernahen und durchgehenden Gestaltung von Rad-, Reit- und<br />

Wanderwegen ist die Freihaltung der Uferbereiche erforderlich.<br />

Eigengenutzte Freizeitwohnanlagen tragen als e<strong>in</strong>e Form der Erholungsnutzung zur Vielgestaltigkeit<br />

der touristischen Angebote bei. Da sie sich <strong>in</strong> landschaftlich sehr sensiblen Räumen bef<strong>in</strong>den,<br />

schließt das e<strong>in</strong>e Umnutzung zu Wohnzwecken aus.<br />

G 4-39 An der Saale sollen die Angebote für das Wasserwandern ausgebaut und mit den<br />

Angeboten der entlang der Saale liegenden Regional bedeutsamen Tourismusorte,<br />

der Städte mit Bedeutung für den Städtetourismus sowie für Kultur- und Bildungstourismus<br />

verknüpft werden.<br />

Begründung G 4-39<br />

Da Ostthür<strong>in</strong>gen zu den wenigen Regionen gehört, die über Voraussetzungen für das Wasser-<br />

119<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


120<br />

wandern verfügt, bieten diese touristischen Potenziale e<strong>in</strong>e Möglichkeit zum Ausbau der Tourismuswirtschaft.<br />

Durch e<strong>in</strong> kooperatives Market<strong>in</strong>g können die touristischen Angebote entlang der<br />

Saale besser vermarktet werden. Der raumverträgliche Ausbau des Wasserwanderns ist dabei<br />

e<strong>in</strong> wichtiger touristischer Kernbereich. Die Angebote des Wasserwanderns s<strong>in</strong>d auch geeignet,<br />

um vorteilhafte Verknüpfungen mit anderen touristischen Angeboten der Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorte sowie den Städten mit Bedeutung für den Städtetourismus und für den Kultur-<br />

und Bildungstourismus zu erreichen. Dies erfordert <strong>in</strong>tensive Abstimmungen auf der kommunalen<br />

Ebene. Dabei s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere auch naturschutzfachliche Belange zu berücksichtigen.<br />

G 4-40 Die Touristischen Straßen<br />

▪ Deutsche Alleenstraße,<br />

▪ Bier- und Burgenstraße,<br />

▪ Reußische Fürstenstraße,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>gisch-Fränkische Schieferstraße,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Klassikerstraße / Goethestraße,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>ger Porzellanstraße,<br />

▪ Deutsche Spielzeugstraße,<br />

▪ Transromanika und<br />

▪ Via Regia<br />

sollen stärker touristisch erlebbar gemacht und mit den Regional bedeutsamen<br />

Tourismusorten thematisch verknüpft werden.<br />

Begründung G 4-40<br />

Touristische Straßen und das von ihnen gebildete Netz s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> wichtiger Teil des regional bedeutsamen<br />

touristischen Wegenetzes. Touristische Straßen bieten aufgrund ihrer kulturhistorischen,<br />

landschaftlichen und thematischen Besonderheiten touristische Potenziale, die für die<br />

Entwicklung der Tourismuswirtschaft genutzt werden können. Möglichkeiten ergeben sich dabei<br />

auch, <strong>in</strong>dem touristische Infrastrukturen entlang der touristischen Straßen deren thematische<br />

Besonderheiten aufgreifen und ihre Angebote danach ausrichten. Dabei können auch die entlang<br />

der touristischen Straßen liegenden Regional bedeutsamen Tourismusorte touristisch aufgewertet<br />

und stärker vermarktet werden.<br />

G 4-41 Die überregionalen Radwege<br />

▪ Elsterradweg,<br />

▪ Radfernweg Euregio Egrensis,<br />

▪ Pleißeradweg,<br />

▪ Radfernweg Thür<strong>in</strong>ger Städtekette (D-Netz) / Via Regia Radwanderweg,<br />

▪ Rennsteig-Radwanderweg,<br />

▪ Saale-Orla-Radweg / Orlaradwanderweg<br />

▪ Saale-Radwanderweg (D-Netz)<br />

und die überregionalen Wanderwege<br />

▪ Internationaler Bergwanderweg,<br />

▪ Rennsteig,<br />

▪ Thür<strong>in</strong>genweg<br />

sollen unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange ausgebaut, ergänzt,<br />

gewartet sowie untere<strong>in</strong>ander und mit den benachbarten Regionen vernetzt<br />

werden.<br />

Begründung G 4-41<br />

Dem großen Interesse an Wandern und Radtouristik folgend s<strong>in</strong>d der Ausbau der überregionalen<br />

Rad- und Wanderwege, deren Wartung, Ergänzung (z.B. Horizontale Jena) sowie Vernetzung<br />

untere<strong>in</strong>ander und mit benachbarten Regionen e<strong>in</strong>e wichtige <strong>in</strong>frastrukturelle Voraussetzung<br />

zum Ausbau der Tourismuswirtschaft <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen. Damit können noch besser als bisher<br />

die Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung sowie die Regional bedeutsamen Tourismusorte<br />

touristisch erschlossen werden. Dabei gilt es, verkehrsarme landschaftlich schöne<br />

Strecken zu bevorzugen oder zu bauen, Rundwege zu gestalten, e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Beschilderung,<br />

auch länderübergreifend, anzustreben, die rad- und wanderfreundliche Gastronomie auszubauen<br />

(Erhöhung der Anzahl klassifizierter Betriebe „Bett & Bike“) und für Nachfragepotenziale<br />

im Bereich Mounta<strong>in</strong>-Bike geeignete Strecken zu gestalten. Insbesondere im Raum des<br />

Mittleren Elstertales zwischen Wünschendorf und Berga und <strong>in</strong> Jena bestehen dafür gute Chancen.<br />

Jena ist der e<strong>in</strong>zige Ort <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen, <strong>in</strong> dem sich zwei Routen des deutschlandweiten<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Radfernwegenetzes (D-Netz) kreuzen (Saale-Radwanderweg und Radfernweg Thür<strong>in</strong>ger Städtekette).<br />

Beide Routen s<strong>in</strong>d die Basisl<strong>in</strong>ie für e<strong>in</strong> Netz regionaler Radwander-Routen, die sich<br />

daran anschließen. Die Entwicklung des Radtourismus mit Vernetzung der vorhandenen überregional<br />

bedeutsamen Radwege gew<strong>in</strong>nt auch als E<strong>in</strong>kommensalternative für touristische Leistungsträger<br />

und touristisch orientierte Kommunen, als weicher Standortfaktor für Bevölkerung<br />

und Gewerbeansiedlung, als umweltfreundliche Verkehrsart und für die Naherholung zunehmende<br />

Bedeutung. Im Radverkehrskonzept des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d fachspezifische<br />

Entwicklungsrichtungen für Radwege, die e<strong>in</strong>e landesweite Bedeutung haben (Radtouristisches<br />

Landesnetz, bestehend aus Radfernnetz und Radhauptnetz) benannt. Es ist die Grundlage der<br />

Entwicklung des Radwegenetzes <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen. E<strong>in</strong>e wertvolle Grundlage bei der Planung überregionaler<br />

Rad- und Wanderwege ist das Projekt „Forsten und Tourismus“.<br />

4.7 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung<br />

Für Ostthür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d die auf der Ebene der Landesplanung bestimmten raumordnerischen Erfordernisse<br />

zu Räumen mit besonderen Entwicklungsaufgaben � LEP, <strong>2.</strong>3.8 und zur Gestaltung<br />

von Bergbaufolgelandschaften � LEP, 5.1.12 anzuwenden. Auf der Ebene der Regionalplanung<br />

s<strong>in</strong>d bei Bedarf Konkretisierungen vorzunehmen. Die nachfolgenden Ziele und Grundsätze<br />

der Raumordnung basieren auf der Änderung des Kapitels 15 des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen 1999. Sie berücksichtigen den fortgeschrittenen Stand der Sanierung<br />

<strong>in</strong> den Räumen des ehemaligen Uranerz- und Braunkohlebergbaues.<br />

G 4-42 Die Gebiete des ehemaligen Uranerzbergbaues und des ehemaligen Braunkohlebergbaues<br />

<strong>in</strong> den Landkreisen Greiz und Altenburger Land sollen nachhaltig zu<br />

e<strong>in</strong>er gestalterisch akzeptanzfähigen und vielfältig nutzbaren Bergbaufolgelandschaft<br />

mit ausgeprägter kulturlandschaftlicher Identität entwickelt werden. Die<br />

abschließenden raumbedeutsamen Sanierungsmaßnahmen sollen mit der <strong>Regionale</strong>ntwicklung<br />

verknüpft werden.<br />

Begründung G 4-42<br />

E<strong>in</strong>e akzeptanzfähige und vielfältig nutzbare Bergbaufolgelandschaft ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung<br />

zur Sicherung e<strong>in</strong>er nachhaltigen Entwicklung der Gebiete des ehemaligen Uranerz- und<br />

Braunkohlebergbaues. Wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Wandel ist nur auf der Grundlage<br />

e<strong>in</strong>er relativ <strong>in</strong>takten Umwelt und e<strong>in</strong>er Identität stiftenden Kulturlandschaft erfolgreich realisierbar.<br />

G 4-43 Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen sollen die Gebiete des ehemaligen<br />

Uranerzbergbaues und des ehemaligen Braunkohlebergbaues weitgehend<br />

nachsorgefrei werden. Zur Überwachung der Sanierungsergebnisse und Steuerung<br />

von evtl. erforderlichen Pflegemaßnahmen soll e<strong>in</strong> langfristiges Monitor<strong>in</strong>g<br />

gesichert werden.<br />

Begründung G 4-43<br />

Zur Sanierung der Folgen des ehemaligen Bergbaues <strong>in</strong> den Räumen um Ronneburg und Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

bzw. um Meuselwitz und Lucka wurden hohe Aufwendungen e<strong>in</strong>gesetzt. Der weitgehende<br />

Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist mittelfristig zu erwarten. Dabei ist zur Vermeidung<br />

von erheblichen Folgekosten auf e<strong>in</strong>e weitgehende Nachsorgefreiheit zu orientieren. Zur<br />

Überwachung der Sanierungsergebnisse ist e<strong>in</strong> entsprechendes Monitor<strong>in</strong>g anzuwenden, um<br />

auf evtl. veränderte Erfordernisse der Steuerung der Sanierungsmaßnahmen möglichst frühzeitig<br />

reagieren zu können.<br />

4.7.1 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen<br />

Uranerzbergbaues<br />

G 4-44 Für die räumlichen Schwerpunkte der Sanierung des ehemaligen Tagebaues<br />

Lichtenberg e<strong>in</strong>schließlich der umliegenden Haldenaufstandsflächen im Raum<br />

Ronneburg sowie der ehemaligen <strong>in</strong>dustriellen Absetzanlagen und des ehemaligen<br />

Aufbereitungswerkes bei Seel<strong>in</strong>gstädt sollen die kommunal abgestimmten<br />

Leitpläne zur Gestaltung der Folgenutzungen als Grundlage angewandt werden.<br />

In Verb<strong>in</strong>dung mit dem Abschluss der Sanierung soll e<strong>in</strong>e angemessene Er<strong>in</strong>nerungskultur<br />

an den Uranerzbergbau <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen, se<strong>in</strong>e Ursachen, Folgen und<br />

die Sanierung erreicht werden.<br />

121<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


122<br />

Begründung G 4-44<br />

Die Räume um Ronneburg und Seel<strong>in</strong>gstädt stellen besondere Schwerpunkte der Sanierung<br />

der Betriebsflächen des ehemaligen Uranerzbergbaues dar. Hier ist e<strong>in</strong>e besondere Dichte der<br />

Standorte von Tagebau, Halden, obertägigen Schacht- und sonstigen Betriebsanlagen sowie<br />

den <strong>in</strong>dustriellen Absetz- und Aufbereitungsanlagen gegeben. Diese Räume waren deshalb<br />

auch konzeptionelle Arbeitsschwerpunkte für die Abstimmung, Vorbereitung und Gestaltung der<br />

Folgenutzungen. Dazu liegen von der <strong>Regionale</strong>n Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Ostthür<strong>in</strong>gen und den<br />

betroffenen Kommunen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em umfassenden Anhörungsverfahren abgestimmte Leitpläne<br />

vom Dezember 2000 für den Raum Ronneburg und Dezember 2003 für den Raum Seel<strong>in</strong>gstädt<br />

vor. Diese Leitpläne und ihre Fortschreibungen sollen Grundlage für die Verknüpfung der abschließenden<br />

Sanierungsmaßnahmen mit der <strong>Regionale</strong>ntwicklung se<strong>in</strong>.<br />

Der rund 40-jährige Uranerzbergbau und se<strong>in</strong>e Auswirkungen <strong>in</strong> Ostthür<strong>in</strong>gen waren e<strong>in</strong>e Folge<br />

des Kalten Krieges <strong>in</strong> Europa. Für die Sanierung der Bergbaufolgen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen und Sachsen<br />

werden <strong>in</strong>sgesamt durch die Bundesrepublik Deutschland nahezu 6,5 Milliarden Euro e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

Für nachfolgende Generationen soll deshalb <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen<br />

e<strong>in</strong>e akzeptanzfähige Form der Er<strong>in</strong>nerungskultur an den Bergbau, se<strong>in</strong>e Ursachen,<br />

Folgen und Sanierungsaufwendungen gefunden werden.<br />

G 4-45 Die Vorbereitung und Gestaltung der Folgenutzungen der Betriebsflächen des<br />

ehemaligen Uranerzbergbaues sollen schwerpunktmäßig auf die Schaffung e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Regionale</strong>n Grünzuges gerichtet se<strong>in</strong>. Vorrangige Folgenutzungen sollen die<br />

Waldmehrung, die Sukzession, der Arten- und Biotopschutz, der Tourismus und<br />

die Naherholung sowie die landwirtschaftliche Nutzung se<strong>in</strong>. Der <strong>Regionale</strong><br />

Grünzug soll durch Maßnahmen der Landschaftspflege und des Biotopverbundes<br />

mit den umliegenden Freiräumen vernetzt se<strong>in</strong>.<br />

Begründung G 4-45<br />

Mit dem <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplan Ostthür<strong>in</strong>gen 1999 wurde als e<strong>in</strong>e übergreifend akzeptierte<br />

Zielvorstellung die Schaffung e<strong>in</strong>es <strong>Regionale</strong>n Grünzuges <strong>in</strong> der Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen<br />

ost erarbeitet und verankert. Damit wurde den Möglichkeiten der Nachnutzung der ehemaligen<br />

Betriebsflächen des Uranerzbergbaues, den technischen und f<strong>in</strong>anziellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

sowie den kommunalen Zielvorstellungen entsprochen. Die Wiederherstellung e<strong>in</strong>er gefährdungsfreien<br />

und <strong>in</strong>takten Umwelt ist e<strong>in</strong>e Grundvoraussetzung für die Gesundung der Region<br />

und Bewältigung des Strukturwandels. Der <strong>Regionale</strong> Grünzug ist e<strong>in</strong> wesentlicher Bestandteil<br />

der Neugestaltung e<strong>in</strong>er Identität stiftenden Kulturlandschaft <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er ehemals vom Bergbau völlig<br />

verwandelten Region.<br />

Der <strong>Regionale</strong> Grünzug berührt die im Vere<strong>in</strong> Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen ost e.V. im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er<br />

Kommunalen Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zusammenwirkenden Städte und Geme<strong>in</strong>den. Die räumliche<br />

Abgrenzung des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges wird vom Regionalplan nicht abschließend flächenscharf<br />

bestimmt. Die Flächen und die Art der konkret umzusetzenden Maßnahmen zur Verwirklichung<br />

des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges im E<strong>in</strong>zelnen s<strong>in</strong>d von den betroffenen Kommunen und regionalen<br />

Akteuren zu bestimmen. Wichtige Grundlagen bilden dabei das <strong>Regionale</strong> Maßnahmenprogramm<br />

Zukunfts<strong>in</strong>itiative Wismutregion und Kommunale Leitpläne sowie Sanierungskonzepte<br />

der Wismut GmbH, Landschaftspläne, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen bzw. Integrierte<br />

ländliche Entwicklungskonzepte und weitere kommunale Entwicklungsvorstellungen. In<br />

Kont<strong>in</strong>uität zu den Zielsetzungen des <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsplanes 1999 s<strong>in</strong>d im Ergebnis<br />

des Änderungsverfahrens im jetzigen Regionalplan folgende Gebiete als Kernbestandteile des<br />

<strong>Regionale</strong>n Grünzuges festgelegt � Raumnutzungskarte:<br />

▪ das Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-41,<br />

▪ die Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung fs-3, fs-30 und fs-35,<br />

▪ die Vorranggebiete Waldmehrung WM-7, WM-8 und WM-9 sowie<br />

▪ die Vorbehaltsgebiete Waldmehrung wm-10, wm-11, wm-18 und wm-19.<br />

Als Grün-Vernetzungen <strong>in</strong>nerhalb des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges wirken <strong>in</strong>sbesondere das Vorranggebiet<br />

Freiraumsicherung FS-40 und das Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-33. Als<br />

Grün-Vernetzungen des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges mit den umgebenden Landschaftsräumen wirken<br />

vor allem das Sprotte-, Gessen-, Wipse- und Fuchsbachtal (FS-1, FS-37, FS-38 und<br />

FS-39). In diesem Zusammenhang stellt das Vorbehaltsgebiet Waldmehrung wm-12 e<strong>in</strong>e wichtige<br />

länderübergreifend wirksame Grün-Vernetzung her. Der <strong>Regionale</strong> Grünzug be<strong>in</strong>haltet <strong>in</strong><br />

den genannten Kern- und Vernetzungsräumen auch die raumverträgliche E<strong>in</strong>ordnung von<br />

Funktionen für Freizeit, Erholung und Tourismus. Für Teilflächen des Vorbehaltsgebietes Freiraumsicherung<br />

fs-30 orientiert der <strong>Regionale</strong> Grünzug darauf, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />

zu ermöglichen.<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


Geeignete Suchräume (Betrachtungsraum) für die E<strong>in</strong>ordnung l<strong>in</strong>earer bzw. kle<strong>in</strong>flächiger Maßnahmen<br />

zur Grüngestaltung und Anreicherung von Biotopstrukturen bilden darüber h<strong>in</strong>aus die<br />

im Umfeld der Kerne des <strong>Regionale</strong>n Grünzuges gelegenen Straßen und Wege sowie auch ergänzend<br />

die Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung (LB-8 und LB-23 bis LB-27),<br />

wobei hier der Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung zu beachten ist � Umweltbericht, Anhang<br />

9.<br />

Z 4-7 Im Raum um Ronneburg, Seel<strong>in</strong>gstädt und Löbichau (Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen<br />

ost) s<strong>in</strong>d die Funktionen Tourismus, Freizeit und Naherholung weiterzuentwickeln.<br />

Die Flächen und bereits bestehenden touristischen Infrastrukturen der<br />

Bundesgartenschau 2007 s<strong>in</strong>d als e<strong>in</strong> touristischer Kernstandort nachhaltig zu<br />

nutzen und mit weiteren touristischen Standorten zu verknüpfen.<br />

Begründung Z 4-7<br />

Im Raum der vom Uranerzbergbau <strong>in</strong> unterschiedlicher Weise direkt betroffenen Städte und<br />

Geme<strong>in</strong>den, als Wismutregion Thür<strong>in</strong>gen ost bezeichnet, s<strong>in</strong>d aufbauend auf dem bisher erreichten<br />

Strukturwandel, den vorhandenen Potenzialen und unter Berücksichtigung des mittelfristig<br />

zu erwartenden Abschlusses der Sanierung die Funktionen Tourismus, Freizeit und Naherholung<br />

auszubauen. Dies trägt zu e<strong>in</strong>em wesentlichen Imagewandel und zur Neuorientierung<br />

der Region bei. Dabei soll e<strong>in</strong>e Verknüpfung der touristischen Standorte <strong>in</strong> der Region und angrenzender<br />

Räume mit der nachhaltigen Nutzung der Bundesgartenschau 2007 als e<strong>in</strong>em touristischen<br />

Kernstandort verwirklicht werden � 4.6.2 / 4.6.3.<br />

G 4-46 Für die ehemalige bergbaubed<strong>in</strong>gte verkehrliche Infrastruktur soll die Nachnutzung<br />

entsprechend den regionalen Erfordernissen sichergestellt werden. Für alle<br />

zur Nachnutzung nicht geeigneten betrieblichen Gebäude, Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen<br />

der verkehrlichen Infrastruktur des ehemaligen Uranerzbergbaus soll der<br />

vollständige Rückbau erfolgen. Nach dem Rückbau der Betriebsbahnstrecke soll<br />

die Trasse als Rad- und Wanderweg nachgenutzt werden. Im Abschnitt zwischen<br />

Ronneburg und Großenste<strong>in</strong> soll die vorhandene Bahnstrecke für e<strong>in</strong>e mögliche<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des Vorranggebietes Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Industriegroßstandort<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen � <strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 erhalten werden.<br />

Begründung G 4-46<br />

Die Nachnutzung bzw. der Abriss der bergbaubed<strong>in</strong>gten verkehrlichen Infrastruktur ist weitgehend<br />

vollzogen. Bis zum Abschluss der Sanierung s<strong>in</strong>d noch die übrigen bereits mit den Kommunen<br />

abgestimmten Maßnahmen zur Nachnutzung durchzuführen. Alle sonstigen nicht nachnutzbaren<br />

Gebäude, Anlagen und E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d rückzubauen, um neuen Flächennutzungen<br />

zur Verfügung zu stehen. Die mittelfristig für die Sanierung noch erforderliche Bahnstrecke<br />

der Wismut GmbH ist nach Abschluss aller Sanierungsmaßnahmen für die Nutzung als Rad-<br />

und Wanderweg bereitzustellen. Zur Sicherung der Anschlussmöglichkeiten des Industriegroßstandortes<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen ist <strong>in</strong> dem Abschnitt zwischen Ronneburg und Großenste<strong>in</strong> die Bahntrasse<br />

zu erhalten.<br />

Die Notwendigkeit der Festlegung ergibt sich aus dem regionalen Willensbildungsprozess <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit der Erarbeitung des <strong>Regionale</strong>n Maßnahmenprogrammes für die Wismutregion<br />

Thür<strong>in</strong>gen Ost. Es wird die Intention verfolgt, mit der gezielten Nachnutzung der bergbaubed<strong>in</strong>gten<br />

verkehrlichen Infrastruktur e<strong>in</strong>e vorteilhafte <strong>Regionale</strong>ntwicklung sicher zu stellen.<br />

Z 4-8 Die Steuerung des Wiederanstieges des Grundwassers ist bis zur Herstellung e<strong>in</strong>es<br />

ausgeglichenen und sich weitestgehend selbstregulierenden Gebietswasserhaushaltes<br />

durchzuführen. Das Monitor<strong>in</strong>g des Grundwasseranstieges und der<br />

Grundwasserbeschaffenheitsentwicklung <strong>in</strong>sbesondere im Teilraum Ronneburg<br />

ist weiterh<strong>in</strong> sicherzustellen. Das gefasste Grundwasser ist durch gezielte Steuerungs-<br />

und Behandlungsmaßnahmen so aufzuarbeiten, dass erhebliche nachteilige<br />

Auswirkungen <strong>in</strong> den zur E<strong>in</strong>leitung vorgesehenen oberirdischen Gewässern<br />

nicht zu besorgen s<strong>in</strong>d.<br />

Begründung Z 4-8<br />

Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Raum des ehemaligen Uranerzbergbaues<br />

werden sich neue quasi-natürliche Grundwasserverhältnisse e<strong>in</strong>stellen. E<strong>in</strong>e vollständige Wiederherstellung<br />

vorbergbaulicher Landschaftsformen und Oberflächenabflussverhältnisse ist<br />

bergbaubed<strong>in</strong>gt nicht möglich. In e<strong>in</strong>em mittel- bis langfristigen Zeitraum müssen deshalb der<br />

Grundwasseranstieg und die Qualität des austretenden Wassers im ehemaligen Bergbaurevier<br />

beobachtet und kontrolliert werden. Aus den Ergebnissen des Monitor<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d Entscheidungen<br />

123<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


124<br />

zur Dauer der Wasserbehandlung <strong>in</strong>sbesondere der im Gessental austretenden Grundwässer<br />

zu treffen.<br />

G 4-47 Im Raum des ehemaligen Tagebaues Lichtenberg e<strong>in</strong>schließlich umliegender<br />

Haldenaufstandsflächen und der Flächen ehemaliger obertägiger Betriebsanlagen<br />

sollen vor allem folgende Nachnutzungen angestrebt werden:<br />

▪ Waldmehrung, Sukzession, Arten- und Biotopschutz<br />

▪ landwirtschaftliche Nutzung<br />

▪ Tourismus, Freizeit und Erholung<br />

▪ Nutzung der Solarenergie.<br />

Im Raum Paitzdorf sollen die ehemaligen Betriebsflächen des Uranerzbergbaues<br />

vor allem für die Waldmehrung genutzt werden.<br />

Begründung G 4-47<br />

Dem Leitplan zur Gestaltung der Folgenutzungen im Raum Ronneburg entsprechend, sollen die<br />

im Grundsatz der Raumordnung benannten Nachnutzungen ermöglicht werden. Auf dem Verfüllkörper<br />

des ehemaligen Tagebaues Lichtenberg und den angrenzenden Haldenaufstandsflächen<br />

sollen große Flächenanteile für die Waldmehrung vorgesehen werden. Das betrifft vor allem<br />

den Südteil dieses Sanierungsraumes. Der an die Stadt und die Neue Landschaft Ronneburg<br />

(Bundesgartenschau 2007) angrenzende Sanierungsraum soll Aspekte der Gestaltung als<br />

Landschaftspark berücksichtigen. In der Raumnutzungskarte des Regionalplanes wurden dazu<br />

die kommunalen Zielvorstellungen des Leitplanes zu e<strong>in</strong>em regionalplanerischen Grundgerüst<br />

geformt. Die ganz konkrete Ausformung der Mischung von künftigen Wald- und Offenlandbereichen<br />

sowie Sichtachsen ist Gegenstand der abschließenden Sanierungsmaßnahmen und nachfolgenden<br />

Pflegemaßnahmen. Aspekte der Er<strong>in</strong>nerungskultur und des Tourismus s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen.<br />

Im Raum Paitzdorf soll vor allem die Waldmehrung verwirklicht werden. � 4.3,<br />

4.4 und 4.6<br />

G 4-48 Im Raum Beerwalde und Drosen sollen die ehemaligen Betriebsflächen des<br />

Uranerzbergbaues vor allem für die Waldmehrung, Sukzession, den Arten- und<br />

Biotopschutz, die Landwirtschaft sowie für Tourismus und Erholung genutzt<br />

werden.<br />

Begründung G 4-48<br />

Im Raum Beerwalde und Drosen ist die Herstellung der genannten Folgenutzungen nahezu abschließend<br />

vollzogen. E<strong>in</strong>e bedeutsame Teilfläche soll als Ökokonto des Landkreises Altenburger<br />

Land genutzt werden. Der Modellcharakter des bisher erreichten Standortwandels, der Folgenutzung<br />

und Pflegemaßnahmen soll für den weiteren Strukturwandel <strong>in</strong> der Wismutregion<br />

Thür<strong>in</strong>gen ost verwertet werden � 4.3, 4.4 und 4.6.<br />

G 4-49 Im Raum Seel<strong>in</strong>gstädt sollen die ehemaligen Betriebsflächen der <strong>in</strong>dustriellen<br />

Absetzanlagen e<strong>in</strong>schließlich umliegender Halden- und Dammflächen vor allem<br />

für die Waldmehrung, den Arten- und Biotopschutz, Tourismus und Erholung sowie<br />

für die Gew<strong>in</strong>nung von Solarenergie genutzt werden.<br />

Im Raum des ehemaligen Aufbereitungswerkes Seel<strong>in</strong>gstädt sollen vor allem die<br />

Waldmehrung, Sukzession, Arten- und Biotopschutz, Gewerbe und Sondernutzungen<br />

sowie Tourismus und Erholung angestrebt werden.<br />

Begründung G 4-49<br />

Entsprechend dem Leitplan zur Gestaltung der Folgenutzungen im Raum Seel<strong>in</strong>gstädt sollen<br />

die im Grundsatz der Raumordnung benannten Nachnutzungen ermöglicht werden. Die Nutzung<br />

der Solarenergie soll auf dafür geeigneten Teilflächen geprüft werden. Der Prüfauftrag gilt<br />

ebenso für die auf Teilflächen des ehemaligen Aufbereitungswerkes Seel<strong>in</strong>gstädt angestrebte<br />

Sondernutzung. Die Entwicklung der Gewerbeflächen und der Waldmehrung ist bereits größtenteils<br />

vollzogen. Funktionen des Tourismus und der Erholung sollen unter gezielter räumlicher<br />

Steuerung ermöglicht werden. Dabei s<strong>in</strong>d Aspekte der Er<strong>in</strong>nerungskultur zu berücksichtigen.<br />

� 4.4 und 4.6<br />

4.7.2 Freiraumstrukturelle Sanierung und Entwicklung im Raum des ehemaligen<br />

Braunkohlebergbaues<br />

G 4-50 Noch bestehende bergbaubed<strong>in</strong>gte Sanierungs-, Rekultivierungs- und Gestaltungsdefizite<br />

im Bereich der Halden, Kippen, Böschungssysteme und Restlöcher<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


sollen im Interesse der Schaffung e<strong>in</strong>er vielfältig nutzbaren, landschaftlich erlebniswirksamen<br />

und ökologisch stabilen Bergbaufolgelandschaft überwunden werden.<br />

Begründung G 4-50<br />

Die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der vom Braunkohlenbergbau beanspruchten Flächen<br />

s<strong>in</strong>d im Altenburger Land weit fortgeschritten. Insbesondere durch die Gestaltung und Flutung<br />

des Haselbacher Sees, den Rückbau von Gebäuden und Anlagen, die Beseitigung von<br />

Altlasten, das gezielte Wiederaufforsten sowie die Erhaltung bzw. Schaffung von Sukzessionsflächen<br />

und Biotopkomplexen ist e<strong>in</strong>e vielfältige, landschaftlich erlebniswirksame und ökologisch<br />

wertvolle Landschaft entstanden. Umso wichtiger ist es, den begonnenen Prozess konsequent<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er sicheren und weitestgehend nachsorgefreien, vielseitig nutzbaren Bergbaufolgelandschaft<br />

weiterzuführen und noch bestehende Sanierungs-, Rekultivierungs- und Gestaltungsdefizite<br />

abzubauen.<br />

G 4-51 Die Wiederherstellung e<strong>in</strong>es ausgeglichenen, sich weitestgehend selbst regulierenden<br />

Gebietswasserhaushaltes soll gewährleistet werden. Durch weiteres Monitor<strong>in</strong>g<br />

des Grundwasserwiederanstieges <strong>in</strong>sbesondere im Teilraum Lucka –<br />

Meuselwitz – Kriebitzsch – Rositz – W<strong>in</strong>tersdorf – Haselbacher See sollen nutzungs-<br />

und planungsrelevante Folgeersche<strong>in</strong>ungen frühzeitig erkannt und entsprechende<br />

Maßnahmen getroffen werden.<br />

Begründung G 4-51<br />

Das nördliche Altenburger Land gehört überregional zu den Gebieten mit massiven bergbaubed<strong>in</strong>gten<br />

E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> die komplexen hydrogeologischen und hydrologischen Verhältnisse (unter<br />

anderem Grundwasserabsenkung, Störung / Unterbrechung natürlicher Grundwasserleiter, Verlegung<br />

von Vorflutern). Mit der E<strong>in</strong>stellung bzw. Reduzierung der bergbaulichen Tätigkeit und<br />

damit der <strong>in</strong>tensiven Entwässerung sowie <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit Flutungsprozessen von Tagebaurestlöchern<br />

erfolgt e<strong>in</strong> großräumiger Grundwasseranstieg.<br />

Das Erreichen stationärer Grundwasserverhältnisse bed<strong>in</strong>gt teilgebietsweise flurnahe Grundwasserstände,<br />

die zum Teil weniger als 2 m unter Gelände betragen. Das Erreichen dieser flurnahen<br />

Grundwasserstände kann zu Vernässungen der Oberfläche mit flächenhaften Nutzungse<strong>in</strong>schränkungen<br />

und -gefährdungen führen und entsprechend negative Auswirkungen auf die<br />

vorhandenen oder geplanten Flächennutzungen (z.B. Bebauung, Infrastrukture<strong>in</strong>richtungen,<br />

Stabilität von Böschungen, Landwirtschaft) haben. Weiterh<strong>in</strong> besteht die Gefahr der Aktivierung<br />

von Altlasten und Tiefbaubereichen durch den Grundwasserwiederanstieg.<br />

Das Grundwassermonitor<strong>in</strong>g ist e<strong>in</strong>e unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung, um Nutzungskonflikte und<br />

Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen und zu bewerten und daraus entsprechende<br />

Maßnahmen zur Konfliktm<strong>in</strong>imierung und Gefahrenabwehr abzuleiten.<br />

Z 4-9 Für den Haselbacher See ist bis zur E<strong>in</strong>stellung stationärer Grundwasserverhältnisse<br />

e<strong>in</strong> Ausgleich von Verdunstungs- und Abströmverlusten durch kostenneutrale<br />

Bereitstellung von Wasser <strong>in</strong> geeigneter Qualität und Quantität zu sichern.<br />

Im Haselbacher See ist dauerhaft e<strong>in</strong>e Wasserqualität zu gewährleisten, die e<strong>in</strong>e<br />

wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzung, <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>en<br />

Badebetrieb, ermöglicht.<br />

Begründung Z 4-9<br />

Hydrologische Berechnungsmodelle gehen davon aus, dass der Haselbacher See zur Gewährleistung<br />

se<strong>in</strong>er Funktionen mittel- bis langfristig auf die Zufuhr von Fremdwasser zum Ausgleich<br />

der Verdunstungs- und Abströmverluste angewiesen ist. Entsprechende Varianten zur Bereitstellung<br />

von Stützungswasser <strong>in</strong> geeigneter Güte und Menge als Ersatz für die aus Qualitätsgründen<br />

aufzugebende Zuführung von Sümpfungswasser aus dem Tagebau Schleenha<strong>in</strong> werden<br />

geprüft.<br />

Für den Haselbacher See besteht <strong>in</strong>sbesondere wegen der ger<strong>in</strong>gen mittleren Tiefe e<strong>in</strong>e hohe<br />

Anfälligkeit bezüglich Eutrophierung, außerdem besitzt er e<strong>in</strong> hohes Versauerungspotenzial.<br />

Deshalb ist es notwendig, im Haselbacher See dauerhaft e<strong>in</strong>e Wasserqualität zu gewährleisten,<br />

die e<strong>in</strong> „Umkippen“ des Sees und somit den Verlust der Funktionalität <strong>in</strong>sbesondere h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Wassersport und Badebetrieb ausschließt.<br />

Karte 4-1 Tourismus [� Plankarten]<br />

125<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen


126<br />

Plankarten<br />

Karte 1-1 Raumstruktur<br />

Karte 3-1 Verkehr<br />

Karte 4-1 Tourismus<br />

Raumnutzungskarte<br />

Regionalplan Ostthür<strong>in</strong>gen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!