2. KRANKENHAUSVERSORGUNG IN FORM VON ...

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Krankenhausbereich 557 ________________________________________________________________________________ Tabelle 212: Übersicht über die Mobilitätsindikatoren und Verhältnis in Prozent zwischen Produktion und Verbrauch an Aufenthalten nach Sanitätsbetrieb - Jahr 2002 Bozen Meran Brixen Bruneck Aktive Mobilität (der Produktion) Von anderen Sanitätsbetrieben 8,8 9,9 27,7 8,9 Von außerhalb der Provinz 9,8 9,5 11,8 18,3 Insgesamt 18,6 19,3 39,5 27,2 Passive Mobilität (des Aufenthaltsverbrauchs von Ansässigen) In Richtung andere Sanitätsbetriebe 15,8 9,7 12,2 12,2 In Richtung übriges Italien 6,4 2,5 1,6 1,3 In Richtung Österreich 2,4 3,9 7,1 5,5 Insgesamt 24,6 16,2 20,9 19,0 Produzierte Aufenthalte von verbrauchten Aufenthalten (pro 100) 92,6 103,9 130,7 111,3 Quelle: Sanitätsbetriebe 2.8. Die Mitbeteiligung an den Gesundheitsausgaben für ordentliche Aufenthalte (Ticket) in der Autonomen Provinz Bozen Mit Beschluss Nr. 1862 vom 27.05.2002 und Nr. 1731 vom 26.05.2003 erließ die Landesregierung neue Bestimmungen im Rahmen der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben in der Autonomen Provinz Bozen. Die Gründe dieser Maßnahme bestehen in der Notwendigkeit, die Gesundheitskosten aufgrund der hohen Ausgaben für das Gesundheitswesen im Landesgebiet einzuschränken. Außerdem soll mit dieser Bestimmung - und mit der Erhöhung des Bewusstseins und der Verantwortlichkeit bei der Nutzung der Gesundheitsdienste - ein Umgehen der Beteilung an den Ausgaben für ambulatorische Leistungen durch Inanspruchnahme von unangemessenen Aufenthalten verhindert werden. Seit dem 1. Juli 2002 sind auch die Aufenthalte ticketpflichtig; für bestimmte Familien/Personengruppen sind jedoch Befreiungen und/oder Erleichterungen vorgesehen (z.B. alters-, einkommensbedingte Befreiungen oder Befreiungen wegen Personen zu Lasten, wegen Krankheiten, Invalidität, etc.). Schwangere Frauen, die zwecks Leistungen eingeliefert werden, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen, oder Neugeborene bis zur ersten Entlassung und Neugeborene, die ohne Aufenthaltsunterbrechung nach der Geburt in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, sind ticketbefreit. Die Jahresbeitragsgrenze für die Aufenthalte beträgt 250 Euro und 125 Euro für Kinder, die steuerlich zu Lasten sind.

558 Krankenhausversorgung in Form von Aufenthalten ________________________________________________________________________________ Der Ticketeinzug erfolgt für die in der Autonomen Provinz Bozen ansässigen Patienten durch den Wohnsitz-Sanitätsbetrieb; für Patienten, die nicht in der Provinz ansässig, aber beim LGD eingetragen sind, durch den eintragenden Sanitätsbetrieb, für die nicht in der Provinz Ansässigen und nicht beim LGD Eingetragenen durch die Einrichtung, in welcher der Aufenthalt erfolgt. In den nachstehenden Tabellen werden die Beträge angeführt, die in Bezug auf die Aufenthalte der Landesdatenbank zum 05.06.2003 von den einzelnen Sanitätsbetrieben oder von der Krankenanstalt 9 in Rechnung gestellt werden müssten. Tabelle 213: Anzahl der Aufenthalte nach Art der Befreiung für in der Autonomen Provinz Bozen ansässige Patienten – 01.07.2002 – 31.12.2002 Wohnsitz-SB Pathologi e Einkommen Sonstige Befreiung Nicht einzuziehen Keine Befreiung Kinder zu Lasten Bozen 3.031 4.396 1.991 270 4.880 432 15.00 0 Meran 2.051 3.685 1.018 52 2.414 329 9.549 Brixen 1.330 1.601 569 17 1.669 144 5.330 Bruneck 1.477 1.953 570 18 2.082 173 6.273 Insges. 7.889 11.635 4.148 357 11.045 1.078 36.1 52 Ins. Quelle: Sanitätsbetriebe Tabelle 214: Anzahl der Ticketpflichtigen (ausgenommen die Aufenthalte nach Erreichen des Höchstbetrags) und Betrag pro in der Autonomen Provinz Bozen ansässigen Patienten – 01.07.2002 – 31.12.2002 Wohnsitz-Sanitätsbetrieb Anzahl der Aufenthalte Ticketbetrag Bozen 5.290 247.515,00 Meran 2.722 130.980,00 Brixen 1.803 80.485,00 Bruneck 2.245 97.920,00 Insgesamt 12.060 556.900,00 Quelle: Sanitätsbetriebe 9 Die Beträge wurden auf der Grundlage der Befreiungen laut geltender Gesetzgebung unter Abzug der bewilligten Aufenthaltstage berechnet. Für die „gemischten“ Aufenthalte (Aufenthalte zum Teil in der Selbstzahler-Klasse und zum Teil in der Abteilung) wurde, da die Daten über die in der Klasse verbrachten Tage (eingeführt im März 2003) nicht vorliegen, der von den Sanitätsbetrieben gelieferte Betrag verwendet.

558 Krankenhausversorgung in Form von Aufenthalten<br />

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Der Ticketeinzug erfolgt für die in der Autonomen Provinz Bozen<br />

ansässigen Patienten durch den Wohnsitz-Sanitätsbetrieb; für Patienten, die<br />

nicht in der Provinz ansässig, aber beim LGD eingetragen sind, durch den<br />

eintragenden Sanitätsbetrieb, für die nicht in der Provinz Ansässigen und nicht<br />

beim LGD Eingetragenen durch die Einrichtung, in welcher der Aufenthalt<br />

erfolgt.<br />

In den nachstehenden Tabellen werden die Beträge angeführt, die in<br />

Bezug auf die Aufenthalte der Landesdatenbank zum 05.06.2003 von den<br />

einzelnen Sanitätsbetrieben oder von der Krankenanstalt 9 in Rechnung gestellt<br />

werden müssten.<br />

Tabelle 213: Anzahl der Aufenthalte nach Art der Befreiung für in der Autonomen Provinz Bozen ansässige<br />

Patienten – 01.07.2002 – 31.1<strong>2.</strong>2002<br />

Wohnsitz-SB<br />

Pathologi<br />

e<br />

Einkommen<br />

Sonstige<br />

Befreiung<br />

Nicht<br />

einzuziehen<br />

Keine<br />

Befreiung<br />

Kinder<br />

zu<br />

Lasten<br />

Bozen 3.031 4.396 1.991 270 4.880 432 15.00<br />

0<br />

Meran <strong>2.</strong>051 3.685 1.018 52 <strong>2.</strong>414 329 9.549<br />

Brixen 1.330 1.601 569 17 1.669 144 5.330<br />

Bruneck 1.477 1.953 570 18 <strong>2.</strong>082 173 6.273<br />

Insges. 7.889 11.635 4.148 357 11.045 1.078 36.1<br />

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Ins.<br />

Quelle: Sanitätsbetriebe<br />

Tabelle 214: Anzahl der Ticketpflichtigen (ausgenommen die Aufenthalte nach Erreichen des Höchstbetrags) und Betrag pro in<br />

der Autonomen Provinz Bozen ansässigen Patienten – 01.07.2002 – 31.1<strong>2.</strong>2002<br />

Wohnsitz-Sanitätsbetrieb Anzahl der Aufenthalte Ticketbetrag<br />

Bozen 5.290 247.515,00<br />

Meran <strong>2.</strong>722 130.980,00<br />

Brixen 1.803 80.485,00<br />

Bruneck <strong>2.</strong>245 97.920,00<br />

Insgesamt 1<strong>2.</strong>060 556.900,00<br />

Quelle: Sanitätsbetriebe<br />

9 Die Beträge wurden auf der Grundlage der Befreiungen laut geltender Gesetzgebung unter<br />

Abzug der bewilligten Aufenthaltstage berechnet. Für die „gemischten“ Aufenthalte<br />

(Aufenthalte zum Teil in der Selbstzahler-Klasse und zum Teil in der Abteilung) wurde, da die<br />

Daten über die in der Klasse verbrachten Tage (eingeführt im März 2003) nicht vorliegen, der<br />

von den Sanitätsbetrieben gelieferte Betrag verwendet.

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