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2. KRANKENHAUSVERSORGUNG IN FORM VON ...

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Krankenhausbereich 557<br />

________________________________________________________________________________<br />

Tabelle 212: Übersicht über die Mobilitätsindikatoren und Verhältnis in Prozent zwischen<br />

Produktion und Verbrauch an Aufenthalten nach Sanitätsbetrieb - Jahr 2002<br />

Bozen Meran Brixen Bruneck<br />

Aktive Mobilität (der Produktion)<br />

Von anderen Sanitätsbetrieben 8,8 9,9 27,7 8,9<br />

Von außerhalb der Provinz 9,8 9,5 11,8 18,3<br />

Insgesamt 18,6 19,3 39,5 27,2<br />

Passive Mobilität (des Aufenthaltsverbrauchs von Ansässigen)<br />

In Richtung andere<br />

Sanitätsbetriebe 15,8 9,7 12,2 12,2<br />

In Richtung übriges Italien 6,4 2,5 1,6 1,3<br />

In Richtung Österreich 2,4 3,9 7,1 5,5<br />

Insgesamt 24,6 16,2 20,9 19,0<br />

Produzierte Aufenthalte<br />

von verbrauchten<br />

Aufenthalten (pro 100)<br />

92,6 103,9 130,7 111,3<br />

Quelle: Sanitätsbetriebe<br />

<strong>2.</strong>8. Die Mitbeteiligung an den Gesundheitsausgaben<br />

für ordentliche Aufenthalte (Ticket) in der<br />

Autonomen Provinz Bozen<br />

Mit Beschluss Nr. 1862 vom 27.05.2002 und Nr. 1731 vom 26.05.2003<br />

erließ die Landesregierung neue Bestimmungen im Rahmen der Beteiligung<br />

an den Gesundheitsausgaben in der Autonomen Provinz Bozen.<br />

Die Gründe dieser Maßnahme bestehen in der Notwendigkeit, die<br />

Gesundheitskosten aufgrund der hohen Ausgaben für das Gesundheitswesen<br />

im Landesgebiet einzuschränken.<br />

Außerdem soll mit dieser Bestimmung - und mit der Erhöhung des<br />

Bewusstseins und der Verantwortlichkeit bei der Nutzung der<br />

Gesundheitsdienste - ein Umgehen der Beteilung an den Ausgaben für<br />

ambulatorische Leistungen durch Inanspruchnahme von unangemessenen<br />

Aufenthalten verhindert werden.<br />

Seit dem 1. Juli 2002 sind auch die Aufenthalte ticketpflichtig; für<br />

bestimmte Familien/Personengruppen sind jedoch Befreiungen und/oder<br />

Erleichterungen vorgesehen (z.B. alters-, einkommensbedingte Befreiungen<br />

oder Befreiungen wegen Personen zu Lasten, wegen Krankheiten, Invalidität,<br />

etc.). Schwangere Frauen, die zwecks Leistungen eingeliefert werden, die mit<br />

der Schwangerschaft zusammenhängen, oder Neugeborene bis zur ersten<br />

Entlassung und Neugeborene, die ohne Aufenthaltsunterbrechung nach der<br />

Geburt in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, sind ticketbefreit.<br />

Die Jahresbeitragsgrenze für die Aufenthalte beträgt 250 Euro und 125<br />

Euro für Kinder, die steuerlich zu Lasten sind.

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